Lösungsweg: Mit diesen Schritten lösen Sie Ihr Problem
Ihr kostenloser Lösungsweg
- Lesen Sie nachfolgend eine Schritt-für-Schritt Anleitung
- Bitte ersetzen Sie die orangefarbenen Inhalte durch Ihre eigenen Daten
Wählen Sie Ihr passendes Musterschreiben aus. Wenn Sie das Preiserhöhungsschreiben mit der Tabelle erhalten haben, dann wählen Sie das Musterschreiben „Preiserhöhung in Tabelle“ aus. Wenn Ihnen zu Vertragsbeginn einfach nur ein höherer Preis in der Auftragsbestätigung zugesendet wurde, dann wählen Sie das Musterschreiben „Preiserhöhung zu Vertragsbeginn aus“.
Grundsätzlich empfehle ich Ihrem Anbieter sowohl als E-Mail als auch ein Einschreiben/Einwurf zukommen zu lassen. Setzen Sie eine 14-tägige Frist (Vergessen Sie bitte nicht, die Briefe per Hand zu unterschreiben.) So können Sie Schreiben notfalls vor Gericht nachweisen. Nicht geeignet sind telefonische Einsprüche, da Sie den Einspruch nicht nachweisen können.
Gewöhnlich werden Kunden mit Standardschreiben abgespeist. Lassen Sie sich nicht verunsichern.
Nachdem die Frist ereignislos abgelaufen ist, sollten Sie eine erneute Mahnung versenden. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie Ihre Forderung als berechtigt ansehen. Hierzu reicht es, wenn Sie einen kurzen Text schreiben und sich dabei auf Ihr erstes Schreiben beziehen. Passen Sie die orangenen Felder bitte an und setzen Sie erneut eine 14-tägige Frist.
Kunden-Nr.: xxx
Vertrags-Nr.: xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
am xx.xx.202x habe ich mich bei Ihnen hinsichtlich Ihrer Preiserhöhung beschwert. Hierzu habe ich Ihnen eine Frist gesetzt, die nun ereignislos abgelaufen ist, weil Sie meine Beschwerde nicht wie gewünscht bearbeitet haben und auf meine Argumente nicht eingegangen sind.
Ich fordere Sie erneut auf, meine Beschwerde zu bearbeiten. Hierzu setze ich Ihnen zum letzten Mal eine Frist bis zum xx.xx.202x.
Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname
Gewöhnlich rate ich von Kompromissvorschlägen ab. Entscheiden Sie aber selber. Wenn auch die 2. Mahnung ohne zufriedenstellendes Ergebnis verstrichen ist, empfehle ich grundsätzlich die Schlichtungsstelle Energie einzuschalten.
Für das Einschalten der Schlichtungsstelle sollten Sie die relevanten Dokumente heraussuchen. Liegen Ihnen diese vor, dann dauert es nur noch ca. 10 Minuten, um den Antrag einzureichen.
Folgende Dokumente sind einzureichen, wobei Sie m.E. mindestens die unterstrichenen Dokumente einreichen sollten:
- Beschwerdeschreiben (d.h. das verwendete Musterschreiben),
- den Strom/Gas-Auftrag,
- die Auftragsbestätigung,
- den Vertrag,
- die AGBs,
- sofern vorhanden: die Kündigung,
- weiteren Schriftverkehr (also den gesamten Schriftverkehr, der relevant ist. Wenn Sie sich über eine Preiserhöhung beschweren, dann starten Sie mit der Ihnen zugesendeten Preiserhöhung).
Neben einige Fragen müssen Sie nur noch den Sachverhalt und das Beschwerdeziel angeben.
Den Sachverhalt können Sie z.B. so formulieren:
- Der Anbieter hat während meiner Preisgarantie die Preise von 25 Cent/kWh auf 50 Cent/kWh angehoben. Die Preiserhöhung wurde mir lediglich ins Kundenportal eingestellt. Diese wurde mir somit nicht transparent mitgeteilt. Eine für mich zufriedenstellende Lösung liegt 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde nicht vor.
- Der Anbieter hat meinen Abschlag erhöht, obwohl hierfür kein Grund vorliegt. Mir wurde keine Preiserhöhung vorab mitgeteilt und es liegt keine neue Verbrauchsmeldung vor, die eine Abschlagserhöhung rechtfertigen könnten. Eine für mich zufriedenstellende Lösung liegt 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde nicht vor.
- Der Anbieter hat meinen Vertrag außerordentlich aufgekündigt, obwohl ihm kein Sonderkündigung vorlag. Ich habe lediglich der Preiserhöhung / Abschlagserhöhung widersprochen, ohne eine Sonderkündigung auszusprechen. Dem habe ich widersprochen. Da ich beim neuen Anbieter einen teureren Preis zahle, habe ich dem Anbieter meine Schadensersatzforderung vorgelegt. Eine für mich zufriedenstellende Lösung liegt 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde nicht vor.
Das Beschwerdeziel können Sie z.B. so formulieren:
- Rücknahme der Preiserhöhung und Beendigung des Vertrags.
- Rücknahme der Abschlagserhöhung und Beendigung des Vertrags.
- Bezahlung meiner Schadensersatzforderung.
- Bezahlung aller meiner Boni.
- Auszahlung meines Guthabens.