Musterschreiben A: Nach Vertragsauflösung | Meldung des Zählerstandes inkl. Aufforderung Rechnungsstellung
Empfohlenes Schreiben nach dem Tag der Vertragsauflösung A. Meldung des Zählerstandes inkl. Aufforderung Rechnungsstellung
- Setzen Sie eine 14tägige Frist
- Tragen Sie den Zählerstand im Kundenportal ein
- Reichen Sie den Zählerstand zusätzlich per Email ein
Achten Sie darauf, dass Sie nicht in Zahlungsverzug geraten und berücksichtigen Sie, dass die Überweisung ein paar Tage dauern kann
Mit diesem Musterschreiben fordern Sie zusätzlich den Anbieter auf, die Rechnung fristgerecht zu erstellen. Auf diese Weise können Sie nachweisen, welchen Zählerstand Sie tatsächlich übermittelt haben.
Bitte ersetzen Sie alle orangefarbenen Inhalte durch Ihre eigenen Daten!
Betreff:
Meldung des Zählerstandes inkl. Aufforderung Rechnungsstellung
E-Mail-Text
Kunden-Nr.: xxx
Vertrags-Nr.: xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Ihnen meinen Zählerstand am xx./xx.202x mitteilen: x.xxx,x
Stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht. Ich erwarte, dass die Schlussrechnung
- den Bonus enthält und dass
- mein hiermit gemeldeter Zählerstand Berücksichtigung findet.
Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
Viele Grüße
Vorname Nachname
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