Musterschreiben A: Nach Vertragsauflösung | Meldung des Zählerstandes inkl. Aufforderung Rechnungsstellung

Es werden Fakten und die Meinung des Autors wiedergegeben. Trotz aller Sorgfalt wird jedoch keine Haftung übernommen. Es wird auch keine Rechtsberatung geleistet, weil rechtliche Sachverhalte lediglich allgemein dargestellt werden (RDG §2 III, Satz 5) ⇒ weiterführende Hinweise.

Empfohlenes Schreiben nach dem Tag der Vertragsauflösung

A. Meldung des Zählerstandes inkl. Aufforderung Rechnungsstellung:

Sie sollten den Zählerstand über das Kundenportal eintragen. Da Kunden in der Vergangenheit bereits falsche Zählerstände in den Abrechnungen vorgefunden haben, sollten Sie zusätzlich per E-Mail den Zählerstand einreichen. Mit diesem Musterschreiben fordern Sie zusätzlich den Anbieter auf, die Rechnung fristgerecht zu erstellen. Auf diese Weise können Sie nachweisen, welchen Zählerstand Sie tatsächlich übermittelt haben.

Betreff:

Meldung des Zählerstandes inkl. Aufforderung Rechnungsstellung

E-Mail-Text

Kunden-Nr.: xxx
Vertrags-Nr.: xxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Ihnen mitteilen am 19./20.20.2021 mitteilen: x.xxx,x

Stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht. Ich erwarte, dass die Schlussrechnung

  • den Bonus enthält und dass
  • mein hiermit gemeldeter Zählerstand Berücksichtigung findet.

Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.

Viele Grüße

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ein Kommentar