Musterschreiben D: Nach Vertragsauflösung | Bonus verweigert

Es werden Fakten und die Meinung des Autors wiedergegeben. Trotz aller Sorgfalt wird jedoch keine Haftung übernommen. Es wird auch keine Rechtsberatung geleistet, weil rechtliche Sachverhalte lediglich allgemein dargestellt werden (RDG §2 III, Satz 5) ⇒ weiterführende Hinweise.

Empfohlenes Schreiben nach dem Tag der Vertragsauflösung

Wenn Ihnen der Bonus verweigert wurde, weil der Vertrag aufgrund Ihres Widerspruchs gegen die Preis- oder Abschlagserhöhung keine 12 Monate andauerte, dann können Sie diese Musterschreiben verwenden. Setzen Sie eine 14-tägige Frist.

Im 1. Musterschreiben haben Sie keine Sonderkündigung ausgesprochen. Im 2. Musterschreiben haben Sie eine Sonderkündigung ausgesprochen. Die Erfolgsaussichten, wenn Sie selber die Sonderkündigung ausgesprochen haben, kann ich nicht bewerten.

PDF-Version: KEINE Sonderkündigung ausgesprochen

PDF-Version: Sonderkündigung ausgesprochen

Musterschreiben – Sie haben KEINE Sonderkündigung ausgesprochen

Betreff:

Ich fordere meinen Neukundenbonus ein.

E-Mail-Text

Kunden-Nr.: xxx
Vertrags-Nr.: xxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

In meiner Abrechnung fehlt der Neukundenbonus. Anscheinend begründen Sie die Bonus-Verweigerung, weil die Belieferung mit Energie keine 12 Monate andauerte.

Der Grund für die kürzere Belieferung mit Energie liegt aber bei Ihnen.

Ich habe Ihrer einseitigen Vertragsänderung in Form einer Arbeitspreis/Abschlags-Erhöhung i.H.v.  xx % widersprochen, da diese mich in eine sehr schwierige finanzielle Lage versetzt hätte.

Erschwerend kommt hinzu, dass diese Anpassung hätte gar nicht stattfinden dürfen, da ich eine Preisgarantie für die ersten 12 Monate habe und die Höhe der Abschläge für das erste fixiert waren. Somit stellt Ihre Erhöhung einen Vertragsbruch dar, gegen den ich mich wehren musste.

Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass ich keine Sonderkündigung ausgesprochen habe. Dies habe ich mehr als deutlich gemacht. Für eine vorzeitige Vertragsbeendigung hätten Sie meine Zustimmung erhalten müssen. Die habe ich Ihnen aber nie erteilt.

Deshalb liegt die Ursache für die  vorzeitige Beendigung der Belieferung bei Ihnen und nicht bei mir.

Am 21.7.2020 hat das OLG München der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) recht gegeben. Hier handelt es sich um einen vergleichbaren Sachverhalt: Aufgrund der Insolvenz der BEV wurden Stromverträge vorzeitig aufgekündigt. Das Gericht urteilte folgendermaßen:

  1. „Es wird festgestellt, dass einer Berücksichtigung des Neukundenbonus in den Abrechnungen eines Energielieferungsvertrages zwischen einem Verbraucher und der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH nicht die Tatsache entgegensteht, dass die Belieferung durch die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH und/oder den vorläufigen Insolvenzverwalter vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit endete.
  2. Es wird festgestellt, dass die Berücksichtigung des prozentual vom Umsatz gewährten Neukundenbonus in der Weise zu erfolgen hat, dass die Entgeltforderung in der Endabrechnung um den Bonus zu kürzen ist und dies nicht den Aufrechnungsregelungen nach den §§ 94 ff. InsO, insbesondere nicht dem Verbot nach § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO unterfällt.“

Vor diesem Hintergrund fordere ich Sie hiermit mit einer Frist bis zum xx.xx.2021 auf, die Abrechnung zu korrigieren und mein Guthaben auf mein Konto auszuzahlen.

Viele Grüße

 

Musterschreiben – Sie haben die Sonderkündigung ausgesprochen

Betreff:

Ich fordere meinen Neukundenbonus ein.

E-Mail-Text

Kunden-Nr.: xxx
Vertrags-Nr.: xxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

In meiner Abrechnung fehlt der Neukundenbonus. Anscheinend begründen Sie die Bonus-Verweigerung, weil die Belieferung mit Energie keine 12 Monate andauerte.

Der Grund für die kürzere Belieferung mit Energie liegt aber bei Ihnen.

Ich habe Ihrer einseitigen Vertragsänderung in Form einer Arbeitspreis/Abschlags-Erhöhung i.H.v.  xx % widersprochen, da diese mich in eine sehr schwierige finanzielle Lage versetzt hätte.

Erschwerend kommt hinzu, dass diese Anpassung hätte gar nicht stattfinden dürfen, da ich eine Preisgarantie für die ersten 12 Monate habe und die Höhe der Abschläge für das erste fixiert waren. Somit stellt Ihre Erhöhung einen Vertragsbruch dar, gegen den ich mich wehren musste.

Ich möchte Ihnen keinen Vorsatz unterstellen. Für mich erweckt dieser dramatische Vertragsbruch aber den Eindruck, dass Sie eine Sonderkündigung haben provozieren wollen, um den Sonderkundenbonus nachträglich verweigern zu können.

Deshalb liegt die Ursache für die  vorzeitige Beendigung der Belieferung bei Ihnen und nicht bei mir.

Am 21.7.2020 hat das OLG München der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) recht gegeben. Hier handelt es sich um einen vergleichbaren Sachverhalt: Aufgrund der Insolvenz der BEV wurden Stromverträge vorzeitig aufgekündigt. Das Gericht urteilte folgendermaßen:

  1. „Es wird festgestellt, dass einer Berücksichtigung des Neukundenbonus in den Abrechnungen eines Energielieferungsvertrages zwischen einem Verbraucher und der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH nicht die Tatsache entgegensteht, dass die Belieferung durch die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH und/oder den vorläufigen Insolvenzverwalter vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit endete.
  2. Es wird festgestellt, dass die Berücksichtigung des prozentual vom Umsatz gewährten Neukundenbonus in der Weise zu erfolgen hat, dass die Entgeltforderung in der Endabrechnung um den Bonus zu kürzen ist und dies nicht den Aufrechnungsregelungen nach den §§ 94 ff. InsO, insbesondere nicht dem Verbot nach § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO unterfällt.“

Vor diesem Hintergrund fordere ich Sie hiermit mit einer Frist bis zum xx.xx.2021 auf, die Abrechnung zu korrigieren und mein Guthaben auf mein Konto auszuzahlen.

Viele Grüße

 

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4 Kommentare

  1. Hallo,
    Ich habe dem Elektizitätswerk Düsseldorf nach Preiserhöhung Ihr Musterschreiben Preiserhöhung (kein Sonderkündigung) zugesandt…daraufhin wurde mir von dort gekündigt.
    Hierauf habe ich mit Ihrem Musterschreiben Wiederspruch( Forderung zur Fortführung des Vertrages) geantwortet.
    Jetzt bekomme ich als Antwort:
    …sie haben die Möglichkeit zu einem anderen zu wechseln..finanzielle Mehrbelastung durch kurzzeitige Belieferung in der Grundversorgung während des Wechselvorgangs werden von uns ausgeglichen…..auch Boni werden bei Anspruchsentstehung Zeitabteilung gewährt…

    Mein Vertrag lief eigentlich bis Ende April.

    Wie soll ich hierauf reagieren. Ich habe ja nicht nur eine kurzzeitige Mehrbelastung.Und eigentlich ja auch einen entgangenen Bonus bis April.
    Viele Grüße

  2. Hallo,

    ich würde mich sehr über eine kurze Antwort freuen, bevor ich meinen Neukundenbonus aufgrund eines Formfehlers gefährde.
    Auch ich bin von dem verweigerten Bonus über 25% betroffen, da immergrün die Versorgung in meiner Region eingestellt hat.
    Damit habe ich auch keine Preiserhöhung erhalten, der ich widersprechen hätte können. Der Vertrag wurde inmerhalb einer Woche beendet, ohne dass ich dem hätte entgegenwirken können.
    Kann ich ihr Musterschreiben trotzdem verwenden — und die nicht treffenden Passagen dabei weglassen? Oder würde ich damit in meinem speziellen Fall wichtige Punkte auslassen, die meine Chance auf den Erhalt der Rabattierung erhöhen könnten?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    1. Ja, passen Sie die Passage an.
      Ich gehe schwer davon aus, dass Sie einen 12-Monatsvertrag hatten und Ihr Energieanbieter diesen vorzeitig eingestellt hat. Daher haben Sie gute Chancen. Zudem können Sie Schadensersatz einfordern.