35 Antworten

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  1. Moin, habe das gleiche Problem, Vertrag läuft noch bis 30.04.2023. Nach Ablauf des ersten Jahres wurde mir im Kundenportal von Yello mitgeteilt dass sich der Vertrag um weitere 12 Monate verlängert und auch der Preis für diesen Zeitraum garantiert wäre. Nun hält man sich nicht mehr daran und behauptet der Preis wäre nicht festgeschrieben, die Laufzeit schon. Da kann doch etwas nicht stimmen???

  2. Als Reaktion auf meine Beschwerde kam folgende Rückmeldung:

    klasse, dass du dich meldest.

    Gerne habe ich mir dein Anliegen angeschaut.

    Du hast den Strom Klima Basic Tarif bei uns gebucht. Dieser startete im Mai 2021 mit einer Preisgarantie von 12 Monaten. Zum Mai 2022 wurde ihr Vertrag verlängert und die Preisgarantie welche nicht von uns verlängert wird, erlosch. Daher ist dein Vertrag bei uns nicht mehr durch eine Preisgarantie vor Mehrksoten geschützt.

    Ich wünsche dir einen tollen Tag.

    Ich weiß leider nicht ob das so stimmt muss ich mich noch weiter informieren.

  3. Bin auch betroffen. (Laufzeit eigentlich bis 31.1.23). Das interessante ist, dass die AGBs erst im Laufe diesen Jahres geändert wurden. Ich weiss nicht mehr, was in den vorherigen AGBs stand, da ich alles nur online habe, und die vorherigen AGBs stehen da nicht mehr zum download bereit. Ist das zulässig, die AGBs einfach in der Preisbindungsphase zu ändern?. Hat noch jemand die vorherigen AGBs?

  4. Leider fehlt bei mir der Zusatz „Preisgarantie“ sondern es wurde geschickt ein Preis für die ersten 12 Monate ausgewiesen und eine Preisgarantie suggeriert.

  5. Hallo zusammen,

    ich habe heute folgende E-Mail auf meinen Widerspruch erhalten. Gibt es mittlerweile eine Idee bzw. ein weiteres Vorgehen wie hier weiter vorgegangen werden soll?

    Viele Grüße

    Nachricht:

    Hallo XYZ,

    wir haben deinen Widerspruch zur Kenntnis genommen. Wir bleiben jedoch bei der Preisanpassung, da sie wirtschaftlich notwendig ist und der Billigkeit entspricht.

    Die Gründe für die Preisanpassung wurden dir im Anschreiben mitgeteilt.
    Gerne beantworten wir deine Fragen hierzu unter 0221 99690-500.

    Natürlich hast du ein Sonderkündigungsrecht und kannst deinen Vertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfrist bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen in Textform kündigen.

    Wir freuen uns natürlich, wenn du uns treu bleibst.

  6. Wie bereits am 15.08. geschrieben,
    erhöhen sich die Preise um satte 10 Cent pro kWh . Laut meiner Leseweise ist die Preiserhöhung nicht gerechtfertigt, da auf Beschaffungspreise hingewiesen wird, diese sind ausgeschlossen. Ich zahle statt 69 € ab 01.10.22 ca. 94 € pro Monat – Vertrag läuft bis 01.04.23 .
    Die Krux an der Geschichte – wenn man kündigt oder widerspricht oder Yellow Strom kündigt einem ??? – was dann ??? Es gibt für mich keinen günstigeren Vertrag. Seit ca. 10 Jahren wechsel ich jährlich über Check24 den Anbieter, bis März 2022 wo ich bei Yellow erstmals einen Vertrag verlängert habe, weil da schon im Vergleich am günstigsten. Der günstigste Neuvertrag auf Check24 würde mich derzeit 157 € kosten.
    Ist es rechtens Ja / Nein – was soll man tun ??? – Ich werde wohl die Kröte schlucken und 94 € statt den 157 € zahlen, in der Hoffnung im April 2023 als Bestandskunde eine mäßigere Erhöhung zu bekommen als derzeit ein Neukunde.

  7. Hallo – nun habe ich gestern nachdem ich keine Rückmeldung auf meine Mail vom 15.08. bekommen habe (mit der oa. Vorlage) per fax eine Beschwerde nach § 111a EnWG an Yello geschickt. Heute kam nun eine Antwort bezugnehmend auf meine Mail vom 15.08.2022 in der Stand:

    „Hallo Tim,
    erstmal entschuldige bitte die verspätete Antwort.
    Die Preissteigerung ist für uns leider nicht zu ändern.
    Die weiterhin extrem hohen Börsenbeschaffungspreise sind für die hohen
    Kostensteigerungen verantwortlich.
    Ich persönlich kann gut verstehen, dass du über diese Preisänderung verärgert bist.
    Die Preisgarantie müssen wir leider ausklammern, darüber bekommst du ein Sonderkündigungsrecht von uns eingeräumt.
    Die Preisanpassung können wir leider nicht zurück nehmen.
    Ich wünsche Dir einen schönen Sommertag. “ …

    Wie soll ich nun weiter vorgehen?

    1. Was ist auch das für eine abwägige Argumentation seitens Yello? Der in dem Schreiben an Dich bestätigte Vertragsbruch (…Die Preisgarantie müssen wir leider ausklammern…) soll mit der Gewährung eines Sonderkündigungsrechts ausgeglichen werden. Kaum zu glauben, was sich mittlerweile viele Unternehmen erlauben.

  8. Glaube die Erhöhung bekommen alle. 😉

    Wie ist es eigentlich, wenn ich schon im 3. Jahr bin? Der Vetrag verlängert sich ja immer um 1 Jahr.
    Beinhaltet das dann auch die Preisgarantie? Oder bekommt man die nur einmal, also für 12 Monate?

    Kennt sich da jemand aus?

    1. Ich habe folgende Meinung:
      der Vertrag regelt die vereinbarten Bedingungen für beide Seiten. Wenn eine Laufzeit vereinbart ist, wieso sollte dann der vereinbarte Preis vor dem Laufzeitende nicht mehr gelten? Meines Erachtens bedarf es dabei keiner ausdrücklichen Nennung der „Preisgarantie“, den der Preis ist im Vertrag bis zu dem jeweiligen Laufzeitende festgelegt. Ich finde in den Vertragsbedingungen nichts, was eine Ausname beim Preis festlegt.

  9. Ich habe auch eine Klima Base wie oben im Screenshot. Bin mit sicher das Ende 2021 der Tarif IMMER mit Preisgarantie war. In den Unterlagen dazu steht bei mir aber nichts. Steht bei euch allen in der Bestätigungsmail „Preisgarantie“?

    ACHTUNG: Was hier nicht beachtet wird. Wenn man doch Sonderkündigt fallen die x% Rabatt im Vertrag weg und dann wird es nachträglich richtig teuer.

    1. Genau so geht es uns auch. Vertrag im März 2022 abgeschlossen, Bezeichnung „Strom Klima Base“. Damals gab es als Auswahl 12 Monate oder 18 Monate, je nachdem wurde der Grundpreis anders, aber immer mit Preisgarantie. In den zugesandten Dokumenten in den Mails findet sich leider auch nichts mehr explizit dazu. An der Hotline wurde nur gesagt, was auch im Artikel oben steht: Die Preisgarantie wäre bei steigenden Beschaffungskosten ausgeklammert und es trifft alle.

      Was mir noch auffiel: Im Screenshot oben heißt es „Strom Klima Basic“, vielleicht ist das der entscheidende Unterschied.

    2. Ich stehe ebenfalls vor so einem Problem. Habe einenKombi-Tarif gewählt, auf der Website wurde mit Preisgarantie geworden, selbst bei Erhöhung von Gebühren und Umlagen. Anfangs wurde der Strom erhöht. Ich wollte mich erst aufregen, dann sah ich in der App, die ich dazu nutze, dass es dort korrekt ausgewiesen wurde, der neue Preis erst nach 12 Monaten. Jetzt ist dies alles auch aus der App verschwunden. Man sagt mir, meine Tarife hätten nie eine Preisgarantie gehabt. Ich habe das Gefühl, man wird auf der Website mit Garantien gelockt und bekommt dann Unterlagen, in denen nichts davon steht.
      Ich frage mich, ob das Wort Preisgarantie überhaupt notwendig ist. Wenn ich eine Vertragsbestätigung mit Preisen bekomme, eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten angegeben ist. Müsste doch wie ein Kreditvertrag sein, Höhe und Laufzeit genau bestimmt.
      Ich fühle mich getäuscht, habe immer Verträge mit mindestens 12 Monate Garantie herausgesucht und abgeschlossen, jetzt soll ich so benebelt gewesen sein?
      … und die schlechten Kritiken zu lesen, da wird einem auch übel.

  10. Hallo,
    ich habe heute mit einem Mitarbeiter von Yello Strom gesprochen. Er sagte mir, dass die Preiserhöhung rechtens sei.
    Es würde in den AGB alles drin stehen.
    Ich bekomme aber noch Antwort von der Abteilung die das bearbeitet.

      1. Spannend ist, welche Preisgarantie im Vertrag hinterlegt ist.
        Im vorliegenden Fall besteht eine Preisgarantie, bei der nur neue Steuern und Umlagen ausgeschlossen sind. Hier sehe ich keine Möglichkeit, die Preiserhöhung mit steigenden Beschaffungskosten zu rechtfertigen.
        Haken Sie da bitte kritisch nach.
        Vielen Dank für Ihren Einsatz!
        Matthias Moeschler

  11. Hallo,
    ich bin auch betroffen von der Preiserhöhung.
    Ich habe einen Widerspruch geschrieben und habe morgen ein Telefonat mit Yello.
    Bin gespannt was ich da zu hören bekomme.

  12. Hallo,
    bei mir leider der selbe Fall. Bis zum 02.02.2023 hätte ich noch die Preisgarantie 23,98cent , aber ab 01.10.2022 eine Erhöhung auf 33,53Cent. (Preis Grundversorger 30,32Cent)
    Die AGBs vom Mai 2022 weisen nur diese beiden Punkte aus:

    Preisänderungen.
    Steht eine Preisänderung an, informieren wir dich spätestens einen Monat vorher über Anlass, Voraussetzungen und Umfang. Bist du mit der Preisänderung
    nicht einverstanden, kannst du deinen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung unentgeltlich in Textform kündigen. Deine Kündigung bestätigen wir dann innerhalb einer Woche in Textform und teilen dir dein Vertragsende mit. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer gibt es allerdings kein Sonderkündigungsrecht.

    9. Warum und wie ändern sich meine Preise?
    (1) Bei einem Stromprodukt mit voller Preisgarantie sind Preisänderungen für die im Stromauftrag vereinbarte Dauer ausgeschlossen.

    Aus meiner Sicht ist eine Preisänderung erst, zum 02.02.2023 möglich. Ist es sinnvoll sich bei solch einem Fall an die Schlichtungsstelle zu wenden?

    1. Ich habe auch schon eine Antwort erhalten:

      „Ich habe noch einmal in deinen Vertrag nachgeschaut, ob die Preisanpassung bei dir korrekt ist. Wie ich gesehen habe, ist die Preisanpassung bei dir richtig hinterlegt. Du hast eine Preisgarantie, allerdings betrifft diese nicht Steuern und Umlagen. Das heißt für dich, dass du keine volle Preisgarantie hast und somit, kann dein Preis steigen.
      Ich verstehe, dass Du da verärgert bist, da alles teuer wird. Dennoch ist die Preisanpassung richtig.“

      Auf die Bitte, mir die gestiegenen Steuern und Umlagen detailliert aufgezeigt erhalte ich nur das Schreiben mit der Preisanpassung, dort würde alles stehen.

      1. Und hier ist der Widerspruch: Bei Ihnen wird bestimmt im Preiserhöhungsschreiben auch nur auf die steigenden Beschaffungspreise verwiesen, richtig?
        Zudem gab es zum 1.10. keine Erhöhung von Steuern und Umlage. Oder übersehe ich hier etwas Grundlegendes?

        1. Genau das ist der Punkt. Daher bekomme ich nun auch keine Antwort mehr vom Support. Hatte die Frist bis zum 28.08 gesetzt.
          Nun ist nur die Frage was macht man am besten, wenn sie es aussitzen. Ist das ein Thema für die Schlichtungsstelle? Wenn ich die Sonderkündigung ziehe verfällt auch der Rabatt für die bereits abgelaufen Laufzeit.

  13. Ja exakt das gleiche, Stromerhöhung um 9,56 Cent. So wie ich die AGB lese, gilt die Erhöhung nicht für Beschaffungspreise – aber genau das wird angegeben.

  14. Auch bei mir das gleiche. Mein Vertrag idt erst kürzlich in die Verlängerung gegangen mir wurden niedrigere Preise zugesichert und auch er Abschlag erst gesenkt. Jetzt 2 Monate später auf einmal die unverschämte Erhöhung die den Strom sogar teurer als in unserer Grundversorgung macht. Auch ich fordere hier das uns der per Vertrag zugesicherte Betrag auch weiterhin zur Verfügung gestellt wird

  15. Hallo, wir haben auch eine Preiserhöhung von Yello zu unserem mit Preisgarantie bis 31.01.23 laufenden Vertrag mit selbem Wortlaut erhalten. Wir sind auch der Meinung, dass wir trotz neuer AGB vom Mai 2022, einen gültigen Vertrag mit einer Preisgarantie haben und höhere Beschaffungspreise bis zum 31.01.2023 nicht an uns weitergereicht werden dürften.
    Natürlich sind wir bei einem Verbrauchspreis von 22,86 Cent nicht an einer Kündigung interessiert und werden wenn nötig den Weg über die Schlichtungsstelle nehmen.

    aus dem Schreiben
    „13. August 2022
    Dein aktueller Preis im Tarif Strom Klima Basic.
    Verbrauchspreis pro kWh:
    22,86 Cent inkl. 3,65 Cent Umsatzsteuer.
    Grundpreis pro Monat:
    13,04 € inkl. 2,08 € Umsatzsteuer.

    Dein neuer Preis ab 1. Oktober 2022.
    Verbrauchspreis pro kWh:
    32,42 Cent inkl. 5,18 Cent Umsatzsteuer.
    Grundpreis pro Monat:
    13,04 € inkl. 2,08 € Umsatzsteuer.

    Ab 1. Oktober 2022 erhöht sich dein Verbrauchspreis um 9,56 Cent/kWh brutto. Um dir eine mögliche Nachzahlung zu ersparen, haben wir deinen monatlichen
    Abschlag schon auf 83 € angepasst.
    Wir buchen den neuen Abschlag erstmalig zum 4. Oktober 2022 und danach immer
    zum 1. eines Monats von deinem Konto ab.

    Die Preisanpassung basiert auf Grundlage der mit dir in den AGB vereinbarten Preisänderungsklausel. Natürlich hast du ein Sonderkündigungsrecht und kannst deinen Vertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfrist bis zum 30. September 2022 in Textform kündigen.“

    aus den AGB vom Mai 2022
    9. Warum und wie ändern sich meine Preise?
    (1) Bei einem Stromprodukt mit voller Preisgarantie sind Preisänderungen für die im Stromauftrag vereinbarte Dauer ausgeschlossen.
    (2) Bei einem Stromprodukt mit Preisgarantie sind Preisänderungen für die im Stromauftrag vereinbarte Dauer ausgeschlossen, außer sie betreffen die Weitergabe von künftigen Änderungen der KWKG-, der § 19 Absatz 2 StromNEV-Umlage, der Offshore-Netzumlage oder der Umlage für abschaltbare Lasten („eingeschränkte Preisgarantie“). Dasselbe gilt bei künftigen Änderungen der Stromsteuer. Für diese Preisänderungen gelten die Regelung des Absatz 5 mit der Maßgabe, dass bei der Ermittlung der Preisänderung und der vorzunehmenden Saldierung nur die vorge- nannten Umlagen und Steuern berücksichtigt werden, sowie die Regelung gemäß Absatz 7 entsprechend. Der Stromvertrag kann im Falle einer Preisänderung nach Maßgabe von Absatz 9 gekündigt werden.
    (3) Falls nach Vertragsschluss weitere die Beschaffung, Erzeugung, Speicherung, Übertragung, Verteilung oder den Verbrauch von elektrischer Energie belastende Steuern, Abgaben oder vergleichbare staatlich veranlasste Be- oder Entlastungen wirksam werden, gilt Absatz 2 während der eingeschränkten Preisgarantie ent- sprechend.
    (4) Während der Geltungsdauer einer eingeschränkten Preisgarantie ist Yello be- rechtigt und verpflichtet, bei einer künftigen gesetzlichen Änderung der geltenden Umsatzsteuersätze die sich hieraus ergebenden Mehr- oder Minderbelastungen an dich unverändert weiterzugeben. In diesem Falle bedarf es keiner Mitteilung an dich; ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht.
    (5) Preisänderungen durch Yello erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbe- stimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Hierbei sind ausschließ- lich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung maß- geblich sind. Yello ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung vorzunehmen. Bei der Preisermittlung ist Yello verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Einbeziehung gegenläufiger Kosten- senkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen; bei Stromverträgen mit abgelaufener Preisga- rantie wird die bei Vertragsschluss bestehende Kostensituation unter Berücksich- tigung etwaiger Preisänderungen gemäß der Absätze 2 und 3 mit der nach Ablauf der Preisgarantie bestehenden Kostensituation verglichen. Yello hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben sachlichen und zeitlichen Maßstäben Rechnung getragen wird wie Kostensteigerungen. Insbesondere ist Yello verpflichtet, Kostensenkungen nicht später weiterzugeben, als dies bei Kostensteigerungen der Fall ist. Yello nimmt mindestens alle 12 Monate eine turnusgemäße Überprüfung der Kostenentwick- lung vor.
    (6) Falls nach Ablauf der Preisgarantie oder bei einem Produkt ohne Preisgarantie nach Vertragsschluss weitere die Beschaffung, Erzeugung, Speicherung, Übertra- gung, Verteilung oder den Verbrauch von elektrischer Energie belastende Steuern, Abgaben oder vergleichbare staatlich veranlasste Be- oder Entlastungen wirksam werden, gilt Absatz 5 entsprechend.
    (7) Änderungen der Preise gemäß den Absätzen 5 und 6 werden erst nach Mittei- lung in Textform wirksam, die mindestens einen Monat vor der beabsichtigten Änderung dir gegenüber erfolgen muss. Die Mitteilung hat auf verständliche und einfache Weise unter Hinweis auf Anlass, Voraussetzungen und Umfang der Preis- änderungen zu erfolgen. Der Stromvertrag kann im Falle einer Preisänderung nach Maßgabe von Absatz 9 gekündigt werden.
    (8) Für künftige gesetzliche Änderungen der geltenden Umsatzsteuersätze nach Ablauf der Preisgarantie oder bei einem Produkt ohne Preisgarantie nach Ver- tragsschluss gilt Absatz 4 entsprechend.
    (9) Ändert Yello die Preise, so kannst du den Stromvertrag ohne Einhaltung einer Frist bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung unentgeltlich kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Yello hat eine Kündigung innerhalb
    einer Woche nach Zugang unter Angabe des Vertragsendes in Textform zu bestäti- gen. Auf das Kündigungsrecht wird dich Yello in der Mitteilung zur Preisänderung explizit hinweisen.
    (10) Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraums die verbrauchsabhän- gigen Preise, so wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch zeitanteilig berechnet. Jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen sind auf der Grundlage der für die jeweilige Kundengruppe maßgeblichen Erfahrungswerte angemessen zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt bei Änderung des Umsatzsteuersatzes und erlösabhängiger Abgabensätze.