Preiserhöhung anfechten: Musterschreiben und FAQs
Auf dieser Seite finden Sie drei Musterschreiben, um der Preiserhöhung zu widersprechen und die häufigten FAQs. Die Inhalte dieser Seite können Sie sich auch als Word oder PDF-Datei downloaden.
Das 1. Musterschreiben dient dazu, dass Sie Sie hohen Nachzahlungen und teure Abschlagszahlungen im ersten Schritt widersprechen können und nicht in Zahlungsverzug geraten. Bitte leisten Sie weiterhin die unstrittigen und kostendeckenden Abschlagszahlungen.
Bisher reagieren die Anbieter fast immer ablehnend und behaupten in einem Standardantwortschreiben, dass die Preiserhöhung doch berechtigt sei. Nutzen Sie dann dass 2. Musterschreiben. Wenn Sie gemahnt werden, wiedersprechen Sie stets jeder Mahnung mit dem 3. Musterschreiben.
Weiter unten habe ich Ihnen die wichtigsten FAQs zusammengestellt. Bitte lesen Sie diese genau durch. U.A. zeige ich auf, dass die Anbieter häufig die Kunden mahnen, wenn sie nicht die hohen Nachzahlungen und Abschlagserhöhungen zahlen. Wie Sie damit am besten umgehen, erfahren Sie in diesem Abschnitt.
Musterschreiben: Preiserhöhung anfechten
- Setzen Sie eine 14tägige Frist
- Senden Sie dieses Musterschreiben per Email, idealerweise zusätzlich per Einschreiben/Einwurf
- Bitte ersetzen Sie alle orangefarbenen Inhalte durch Ihre eigenen Daten!
Betreff: Verbraucherbeschwerde – unzulässige Preiserhöhung
Vertragsnummer: xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Ihre Preiserhöhung anfechten:
- Die Preiserhöhung war versteckt und ist daher nicht wirksam.
- Die Preiserhöhung ist überzogen und daher ebenfalls nicht wirksam.
Zu 1.:
Das versendete Schreiben genügt nicht dem §41 (5) EnWG. Es ist nicht transparent, weil nicht klar ist, wie die Preiserhöhung sich zusammensetzt (es fehlt an einer Berechnungsgrundlage). Genau dies verlangt aber der BGH (VIII ZR 247/17) und das OLG Köln (6U 303/19) in seinen Urteilen. Allein deshalb ist die Preiserhöhung bereits unzulässig. Das OLG Köln fordert ferner, dass zur Transparenz auch gehört, auf welche Preisbestandteile (Steuern, Abgaben, Umlagen etc.) die Preiserhöhung beruht.
Zu 2.:
Der Energieversorger darf (a) seinen anfänglichen Gewinnanteil (mit Ausnahme des Neukundenbonus) nicht erhöhen – die Preise dürfen nur im Rahmen der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung angepasst werden. Zudem sichern Sie in Ihren AGB zu, dass Sie Kostensenkungen von Kostensteigerungen abziehen. Diesen Grundsatz können Sie nur erfüllen, wenn Sie eine nachvollziehbare Berechnungsgrundlage aufstellen, die Sie ja ohnehin Ihrem Kunden mitteilen müssen (siehe „Zu 1“ à BGH (VIII ZR 247/17)) und wenn Sie nicht willkürlich Ihre Preise erhöhen.
FAZIT:
Ihre Preiserhöhung verstößt gegen das Gesetz und gegen Ihre eigenen AGB, weil die Preiserhöhung versteckt mitgeteilt wurde, es an einer Berechnungsgrundlage offensichtlich fehlt (diese hätte mir auch aufgezeigt werden müssen!) und Sie ihren Gewinnanteil nachträglich steigern wollen. Vor diesem Hintergrund ist die Preiserhöhung unzulässig. Ich fordere Sie hiermit auf, die Preiserhöhung zurückzunehmen.
Sollten Sie aufgrund dieses Sachverhalts eine Rechnung erstellt haben, so bitte ich Sie, diese zu korrigieren und eine Nachzahlung, die nur aufgrund der Preiserhöhung zustande kommt, zurückzunehmen.
Sollten Sie die Abschlagszahlungen erhöht haben, so fordere ich Sie auf, dies zurückzunehmen und nur den alten Abschlag einzuziehen.
Vor der Preiserhöhung betrug der Abschlag xx € pro Monat. Sollte dieser Abschlag – unter Beachtung der alten Preise – nicht kostendeckend sein, so bitte ich einen Abschlag zu benennen, der unter den alten, unstrittigen Preisen kostendeckend ist.
Für meine Forderungen setzen ich Ihnen eine 14-tätige Frist (xx.xx.2023)
Wenn Sie meiner Forderung nicht vollkommen nachkommen möchten, fordere ich Sie auf, die Rechtmäßigkeit der Preiserhöhung zu begründen und auf meine Argumente einzugehen. Tun Sie dies nicht, sehe ich mich in Recht und werde mich auf Kompromissangebote etc. nicht einlassen.
Mein begründeter Widerspruch gegen die Preiserhöhung hat die Nicht-Fälligkeit des Anspruchs zur Folge. Ich möchte Sie daher bitten, von Mahnungen, Sperrandrohungen etc. abzusehen. Ich kenne meine Rechte.
Als erstes müssen Sie das Musterschreiben an Ihren Fall anpassen. Dann senden Sie es an den Anbieter (am besten per E-Mail und per Einschreiben/Einwurf).
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Vertragsnummer: xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe die Preiserhöhung in meinen vorherigen E-Mails begründet widersprochen. Die unstrittigen Beträge habe ich stets geleistet. Vor diesem Hintergrund fordere ich Sie auf, die Mahnungen einzustellen und angefallene Mahnungskosten zurückzunehmen.
Sollten Sie der Auffassung sein, dass ich bei den unstrittigen Beträgen (also bei den Beträgen unter Berücksichtigung der alten Preise) in Zahlungsverzug geraten bin, so fordere ich Sie auf, mir diese auf nachvollziehbare Weise darzulegen.
Für meine Forderungen setzen ich Ihnen eine 14-tätige Frist (xx.xx.2023)
Mit freundlichen Grüßen,
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Meine Erfahrung ist, dass es sehr anstrengend ist, sich selber zu wehren. Die Anbieter behaupten, dass die Preiserhöhungen korrekt seien. Viele Betroffene verunsichert und geben auf. Sie hingegen sollten hartnäckig bleiben und weiter mahnen. Sie können auch die Schlichtungsstelle einschalten. Wenn Ihr Anbieter weiterhin nicht nachgibt, müssen Sie notfalls klagen oder beser: Sie beauftragen uns mit der professionellen Dienstleistung.
Wenn Sie nicht uns, sondern einen anderen Anwalt einschalten wollen, dann achten Sie bitte darauf, dass dieser auf das Energierecht spezialisiert ist. Das sind jedoch die allerwenigsten.
Vertragsnummer: xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe die Preiserhöhung in meinen vorherigen E-Mails begründet widersprochen. Die unstrittigen Beträge habe ich stets geleistet. Vor diesem Hintergrund fordere ich Sie auf, die Mahnungen einzustellen und angefallene Mahnungskosten zurückzunehmen.
Sollten Sie der Auffassung sein, dass ich bei den unstrittigen Beträgen (also bei den Beträgen unter Berücksichtigung der alten Preise) in Zahlungsverzug geraten bin, so fordere ich Sie auf, mir diese auf nachvollziehbare Weise darzulegen.
Für meine Forderungen setzen ich Ihnen eine 14-tätige Frist (xx.xx.2023)
Mit freundlichen Grüßen,
FAQs zu Preiserhöhung anfechten
Zahlreiche Preiserhöhungsschreiben für Strom und Gas genügen nicht den Transparenzgebot des §41 (5) EnWG und es wurden nicht die Kostenbestandteile gemäß dem BGH-Urteil (VIII ZR 199/20) vom 21.12.2022 aufgeführt. Zudem besteht bei hohen Preiserhöhungen der Verdacht, dass nicht nur Kostensteigerungen weitergegeben wurden (Wucher). In beiden Fällen empfehle ich betroffenen Kunden, sich gegen die Preiserhöhung zu wehren.
Als erstes müssen Sie das Musterschreiben an Ihren Fall anpassen. Dann senden Sie es an den Anbieter (am besten per E-Mail und per Einschreiben/Einwurf).
Es ist wichtig, dass Sie dieses Musterschreiben absenden. Denn wenn Sie dies nicht tun und nicht den geforderten Betrag zahlen, geraten Sie in Zahlungsverzug. Wenn Sie hingegen widersprechen, sind Sie nicht im Zahlungsverzug, solange Sie die unstrittigen Beträge leisten.
Meine Erfahrung ist, dass die meisten Anbieter die Kunden mahnen, wenn sie nicht die hohen Nachzahlungen und starken Abschlagserhöhungen leisten. Gegen diese Mahnungen sollten Sie sich wehren.
Wenn die Preiserhöhung unzulässig war und Sie sich für unsere professionelle Dienstleistung entscheiden, dann sind die Erfolgsaussichten sehr gut. Ich habe bereits hunderten Kunden geholfen, ihr Geld zurück zu bekommen.
Sie werden sehen, wehren lohnt sich!
Wenn Sie das kostenlose Musterschreiben verwenden möchten, dann wird es ein sehr schwieriger und nervenaufreibender Weg. Meine Erfahrung ist nämlich, dass die Anbieter behaupten, die Preiserhöhung sei rechtens und dass diese nicht nachgeben. Der Kundenservice der Anbieter ist stark ausgelastet, weil viele Kunden sich beschweren und weil der Energiepreisdeckel zahlreiche Fragen aufwirft. Deshalb werden die Beschwerden der Kunden häufig nur mit Standard-Antworten zurückgewiesen. Zudem möchten die Anbieter die Preiserhöhungen nicht zurücknehmen, da hohe Verluste drohen.
Oft bleibt Ihnen nur der Klageweg. In einigen Fällen begann sogar der Anbieter den Kunden zu mahnen.
Wenn Sie nicht weiterkommen, dann können Sie jeder Zeit die professionelle Dienstleistung anfragen.
Wenn Sie die Preiserhöhung anfechten, dann fechten Sie damit gleichzeitig auch die Abschlagserhöhung an. Solange die Preiserhöhung strittig ist, brauchen Sie keine höheren Abschläge zu zahlen. Was genau zu tun ist, erfahren Sie in meinem Musterschreiben und auf dieser Seite.
Wichtig ist, dass Sie stets den unstrittigen Abschlag (also den Abschlag, der ohne die Preiserhöhung anfallen würde) leisten. Sie dürfen nicht in Zahlungsverzug geraten.
Wenn Sie nicht weiter kommen, kämpfen wir für Sie. Wir werden den Anbieter auffordern, die Preiserhöhungen zurückzunehmen und zu viel gezahltes Geld zurückzunehmen. Wenn der Anbieter nicht nachgibt, werden wir klagen. Dies kann 1 bis 2 Jahre dauern.
Die professionelle Dienstleistung ist für Sie risikolos. Als Gebühr ist eine Erfolgsprämie i.H.v. 1/3 anfallen. Das bedeutet, dass sobald wir Ihnen 100 Geldeinheiten zurückholen, Sie 67 Geldeinheiten erhalten. Da wir nur eine Gebühr im Erfolgsfall erhalten, ist dieses Vorgehen für Sie risikolos – Sie können nur gewinnen.
Unsere Dienstleistung ist darauf ausgerichtet, Ihnen bestmöglich zu helfen. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir Mahnungen nicht in Ihrem Namen abwehren, es sei denn wir sichern Ihnen dies explizit mit unserem Schutzbrief zu.
Meine Erfahrung ist, dass wenn Sie nicht die überteuerten Rechnungen und Abschläge zahlen wollen, eine Mahnung oft unausweichlich ist. Ich persönlich würde jedoch den hohen Rechnungen und Abschlagszahlungen widersprechen. Diese Empfehlungen erhalten Sie auch von der Verbraucherzentrale und dem Bund der Energieverbraucher. Die Alternative wäre, die Zahlungen unter Vorbehalt zu leisten. Dann dauert es aber länger, bis Sie das Geld zurück bekommen. Dies ist z.B. mit unserer Dienstleistung möglich.
Es ist ganz wichtig, dass Sie die unstrittigen Abschläge und Nachzahlungen leisten. Wenn Sie zu wenig zahlen, dann kann der Anbieter mahnen. Das kann leicht passieren, da einige Anbieter z.B. nur 11 Abschläge statt 12 ansetzen. Ich würde im Zweifelsfall lieber etwas zu viel zahlen. Vollständigkeitshalber habe ich aber auch im Musterschreiben 1 den Anbieter aufgefordert, die Abschlagshöhe vor Preiserhöhung mitzuteilen. Wenn dieser nicht auf Ihre Frage eingeht, trägt dieser zumindest eine Mitschuld, wenn es zu einem Zahlungsverzug kommt.
- Beispiel 1: Nachzahlung
Wenn die Nachzahlung aus der Rechnung 500 € betragen und die Mehrkosten aus der strittigen Preiserhöhung a) 300 € oder b) 800 € betragen, dann müssen Sie im Fall a) mindestens 200 € nachzahlen, da eine Nachzahlung auch ohne die Preiserhöhung vorliegen würde. Im Fall b) hingegen hätten Sie ohne die Preiserhöhung ein Guthaben gehabt. Sie können somit die Nachzahlung verweigern. Sie gehen dann jedoch (wie zuvor dargelegt) das Risiko ein, dennoch gemahnt zu werden. - Beispiel 2: Abschlagserhöhung
Wenn Sie in der letzten Abrechnung des Anbieters keine Nachzahlung leisten mussten, dann darf der Anbieter nur bei einer Preiserhöhung die Abschläge erhöhen. Da Sie die Preiserhöhung anfechten, fordern Sie den Anbieter auf, die alten Abschläge wieder anzusetzen. Diese alten Abschläge müssen Sie leisten. Tun Sie dies nicht, darf der Anbieter Sie mahnen und es entstehen Kosten für Sie.
Nach der Preiserhöhung steigt der Abschlag von 100 €/Monat auf 200 €/Monat. Sie müssen die usntrittigen 100 €/Monat mindestens leisten. - Beispiel 3: Abschlagserhöhung
Wenn Sie in der letzten Abrechnung eine Nachzahlung leisten mussten, rechtfertigt dies alleine schon eine Abschlagserhöhung. Diese Erhöhung müssen Sie akzeptieren und zahlen. Schwierig wird es, wenn zeitgleich eine Preiserhöhung vorliegt. Diese widersprechen Sie und leisten nur den Abschlag, der mit der Nachzahlung begründet ist.
In der letzten Abrechnung haben Sie Energiekosten i.H.v. 1.200 € und die Nachzahlung beträgt 200 €. Der Anbieter ist berechtigt, den Abschlag um 20% zu erhöhen auf 100 € / Monat. Aufgrund einer Preiserhöhung, steigert der Anbieter jedoch den Abschlag auf 200 € /Monat. Sie müssen die unstrittigen 100 €/Monat mindestens leisten.
Im ersten Schritt ist es wichtig (sofern noch nicht geschehen), dass Sie der Preiserhöhung mit dem Muterschreiben 1 widersprechen. Sie müssen somit die Ursache für die Abschlagserhöhung und möglicher Nachzahlungen zuerst angehen. Mit meinen Musterschreiben fordern Sie zugleich auf, die Abschlagserhöhung zurück zu nehmen.
Nichtsdestotrotz werden die meisten Anbieter Sie mahnen und die Preiserhöhungen durchsetzen wollen. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass Sie stets den unstrittigen Betrag leisten (siehe vorherige FAQ), um nicht in Zahlungsverzug zu geraten. Denn wenn Sie im Zahlungsverzug sind, darf der Anbieter Sie mahnen und auch Mahnkosten in Rechnung stellen.
Einige Anbieter erhöhen den Druck, um Sie zum Zahlen zu bewegen. Erste Anbieter schalten auch ein Inkassobüro ein. Letzendlich müssen Sie zwischen diesen beiden Optionen wählen:
- Option A: alle Nachzahlungen und stark erhöhte Abschlagszahlungen leisten.
Sie werden dann nicht gemahnt. Allerdings ist das Geld dann erstmal weg und wenn der Anbieter pleitegeht, dann können wir Ihnen das Geld auch nicht mehr nachträglich zurück holen. - Option B: Mit der Preiserhöhung verbundene Nachzahlungen und Abschlagserhöhungen nicht zahlen.
Der Anbieter wird Sie vermutlich mahnen, auch wenn Sie das Musterschreiben 1 versendet haben. Schließlich geht es um viel Geld und der Anbieter weiß, dass man einen Teil der Kunden mit einer Mahnung nervös machen kann. Über die Zeit besteht dann auch das Risiko, dass der Anbieter Sie kündigt (sofern Sie einen Sondervertrag haben) oder die Forderung gerichtlich geltend macht. Letzteres ist sehr unwahrscheinlich und bei den von mir betreuten Kunden bisher noch nicht vorgekommen.
Der Vorteil ist, dass Sie mehr Geld auf dem Konto haben und der Anbieter Sie wenn verklagen müsste.
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Wir können Ihnen diese Entscheidung nicht abnehmen. Unsere Dienstleistung ist darauf ausgerichtet, Ihnen bestmöglich zu helfen. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir Mahnungen nicht in Ihrem Namen abwehren, es sei denn wir sichern Ihnen dies explizit mit unserem Schutzbrief zu. Die meisten Verbraucherschützer empfehlen, bei strittigen Preiserhöhungen nicht zu zahlen.
Wie zuvor beschrieben würde ich nur den unstrittigen Betrag leisten. Wenn Sie ein Sepa-Mandat erteilt haben, besteht die Gefahr, dass der Anbieter Ihren Widerspruch ablehnt oder ignoriert und den alten Abschlag einzieht. Vor diesem Hintergrund empfehle ich das Sepa-Mandat zu kündigen und selber die Abschläge zu überweisen. Nutzen Sie hierzu dieses Musterschreiben.
Hier mal die Antwort nach Wiederspruch unter Vorbehalt:
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank, dass Sie sich an uns gewandt haben.
Entschuldigen Sie bitte die lange Antwortzeit.
Die Preisänderung ist rechtmäßig unter Berücksichtigung der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen erfolgt. Ein Widerspruchsrecht gegen eine Preisänderung ist weder gesetzlich noch vertraglich eingeräumt. Ihre Mitteilung hat daher keine Auswirkung auf den Bestand des Energieliefervertrags.
Ihrem Wunsch, Ihnen gegenüber unsere Preiskalkulation offen zu legen, werden wir nicht nachkommen. Unser Stromgeschäft wäre nicht mehr durchführbar, wenn wir jedem Kunden unsere Stromentgeltkalkulation offen legen würden. Bei den Kalkulationsdaten handelt es sich um Geschäftsgeheimnisse, also um wirtschaftlich sensible Daten, deren Vertraulichkeit wir insbesondere aufgrund des Wettbewerbes im Strommarkt sicherstellen müssen.
Bitte haben Sie vor diesem Hintergrund Verständnis dafür, dass wir auf die Zahlung unserer Entgeltforderungen, für die Sie auch eine Leistung in Anspruch genommen haben, bestehen und uns vorbehalten, alle daraus resultierenden Rechte geltend zu machen.
Aufgrund unserer Preisänderung haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Preisänderung zu kündigen (Sonderkündigungsrecht).
Die Kündigung bedarf der Textform. Wenn Sie die Kündigung erklären wollen, so müssen sie dies eindeutig und zweifelsfrei in Textform erklären. Erklären Sie keine Kündigung, dann tritt die Preisänderung wie mitgeteilt in Kraft.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Serviceteam der Vattenfall Europe Sales GmbH
Zur allgemeinen Information
Gruß Stefan
Hier mal die Antwort nach Widerspruch unter Vorbehalt:
Bringt das Anfechten dem Kunden einen Vorteil und wie ist danach das weitere Vorgehen? Nehmen wir mal an, der Staat/das Kartellamt schreitet ein und untersagt die Preiserhöhung als unrechtmäßig. Dann gehe ich davon aus, dass alle Kunden Geld zurückbekommen werden, oder nicht? Alles andere würde mich erschüttern. Wenn die Musterklage von VENEKO oder einem anderen erfolgreich ist, weil ein Formfehler oder ein AGB Verstoß festgestelt wird, könnte das natürlich anders sein, da man ohne Anfechten/Einspruch die Erhöhung stillschweigend akzeptiert hat und ein Einzelfallurteil nicht automatisch auf alle Kunden angewendet würde.
Der Einspruch oder das Anfechten dient also dazu ein Ablaufen der Einspruchsfrist zu unterbinden. Aber tut er das auch? Was ist, wenn der Lieferant den Einspruch abweist? Ist für die Zeit bis zur Antwort die Einspruchsfrist unterbrochen? Fängt sie gar nach der Antwort neu an zu laufen? Dann kann ich ja Einspruch gegen die Ablehnung einlegen und nochmal und nochmal und nochmal, so oft bis eines Tages ein Ergebnis der staatlichen Prüfung oder der Klage vorliegt und der Lieferant entweder beigibt oder ich rechtssicher selbst klagen kann…
Ich hielte es für sinnvoller auf die anstehende Prüfung von Amts wegen und auf die drohende Musterklage hinzuweisen und darum zu bitten den Einspruch ohne Fristablauf bis zu einem Ergebnis in diesen Sachen ruhen zu lassen. Hat man da keinen Rechtsanspruch drauf?
LG