Für diese Anbieter gilt dieses Musterschreiben
VENEKO erachtet mindestens einem Preiserhöhungsschreiben seit 2021 von diesen Anbietern als unwirksam. Da die Anbieter den Stil der Preiserhöhungen wenig variieren, sehe ich große Chancen, dass auch das Ihnen zugesendete Preiserhöhungsschreiben die gleichen oder ähnliche formale Fehler enthält.
- BELKAW
- E wie einfach
- E.Vita
- eins energie in Sachsen
- Elektrizität Berlin
- Elektrizitätswerke Düsseldorf
- entega
- ESWE
- EVO
- EWE
- EWV Energie und Wasserversorgung
- Gas und Wasserversorgung Höxter
- JES AG
- Klickenergie
- Knauber
- Maingau
- Mainova
- Mark E
- Mitgas
- Naturenergie (Energiedienst AG)
- NaturStrom
- N-ERGIE
- RheinEnergie
- RheinPower
- Schweizstrom
- Shell
- Stadtwerke Ahrensburg
- Stadtwerke Buchholz
- Stadtwerke Dessau
- Stadtwerke Düsseldorf
- Stadtwerke Kaltenkirchen
- Stadtwerke München
- Stadtwerke Schwerin
- Susi Energie
- SWK
- teag
- team Energie
- Thüga
- Vattenfall
- WEP (Wärme-, energie- und prozesstechnik gmbh)
Wichtige Vorabbemerkungen
Ich kann Ihnen keine Erfolgsgarantie geben. Zum einen, weil VENEKO und nicht ich die Preiserhöhungsschreiben geprüft hat. Zum anderen, weil das deutsche Recht komplex ist und immer Interpretationsspielräumen unterliegt. Zudem hat VENEKO nicht alle Preiserhöhungsschreiben prüfen können. Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass die gleichen formalen Fehler beanstandet werden können, wie im geprüften Schreiben und es ist wahrscheinlich, dass Sie die Preiserhöhung anfechten können.
Meine Erfahrung sagt mir, dass die Preiserhöhung mit einem einmaligen Widerspruch nicht abgewendet sein wird. Vermutlich wird der Anbieter nicht oder nur sehr allgemein auf Ihre Argumente eingehen. Vermutlich wird sich die Zulässigkeit der Preiserhöhung erst in den nächsten Monaten herausstellen. Das Gute ist, VENEKO hat mir gegenüber erklärt, die Preiserhöhung anzufechten.
Wählen Sie zwischen diesen beiden Musterschreiben:
Erfahrungen anderer Kunden: Aktuell zeigt sich, dass viele Anbieter ihre Kunden kündigen, wenn diese der Preiserhöhung widersprechen. Wenn Sie sich somit für Schreiben 2 entscheiden, dann sollten Sie Ihre Beschwerde konsequent umsetzen.
Schreiben 1: Sie können der Preiserhöhung widersprechen und die neuen Abschläge unter Vorbehalt leisten.
- Sie riskieren nicht, vom Anbieter gekündigt zu werden.
- Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn Sie kein Risiko eingehen möchten und die Preise trotz Preiserhöhung relativ moderat sind (bis ca. 45 Cent) und Sie z.B. über Verivox einen deutlich teureren Anbieter suchen müssten.
- Der Nachteil ist, dass Sie den höheren Abschlag vorerst leisten.
- Wenn der Anbieter Ihren Widerspruch ablehnt, dann müssen Sie nichts weiter unternehmen, da Sie ja den neuen Abschlag leisten.
Schreiben 2: Sie können die Preiserhöhung auch anfechten und auf die alten Abschläge beharren.
- Sie gehen das Risiko ein, vom Anbieter gekündigt zu werden. Sollte die Preiserhöhung sich nachträglich als unzulässig herausstellen, dann haben Sie ein Recht auf Schadensersatz.
- Das bietet sich insbesondere dann an, wenn die Preiserhöhung hoch ausfällt, Sie die neuen Abschläge nicht zahlen können oder wollen und die alten Preise sehr günstig sind. Dann lohnt es sich, das Risiko einer möglichen Kündigung einzugehen.
- Wenn der Anbieter Ihrem Widerspruch ablehnt, dann müssen Sie auf Ihre Forderung beharren. Schreiben Sie dem Unternehmen, dass Sie sich im Recht sehen. Setzen Sie erneut eine 14-tägige Frist. Hilft auch dies nichts, dann sollten Sie die Schlichtungsstelle Energie einschalten.
Bitte versenden Sie das Schreiben per E-Mail und per Einschreiben-Einwurf.
Wie hat der Anbieter reagiert? Konnten Sie Ihre Preiserhöhung anfechten?
Hinterlassen Sie einen Kommentar, um sich selber und anderen zu helfen!
Hier mal die Antwort nach Wiederspruch unter Vorbehalt:
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank, dass Sie sich an uns gewandt haben.
Entschuldigen Sie bitte die lange Antwortzeit.
Die Preisänderung ist rechtmäßig unter Berücksichtigung der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen erfolgt. Ein Widerspruchsrecht gegen eine Preisänderung ist weder gesetzlich noch vertraglich eingeräumt. Ihre Mitteilung hat daher keine Auswirkung auf den Bestand des Energieliefervertrags.
Ihrem Wunsch, Ihnen gegenüber unsere Preiskalkulation offen zu legen, werden wir nicht nachkommen. Unser Stromgeschäft wäre nicht mehr durchführbar, wenn wir jedem Kunden unsere Stromentgeltkalkulation offen legen würden. Bei den Kalkulationsdaten handelt es sich um Geschäftsgeheimnisse, also um wirtschaftlich sensible Daten, deren Vertraulichkeit wir insbesondere aufgrund des Wettbewerbes im Strommarkt sicherstellen müssen.
Bitte haben Sie vor diesem Hintergrund Verständnis dafür, dass wir auf die Zahlung unserer Entgeltforderungen, für die Sie auch eine Leistung in Anspruch genommen haben, bestehen und uns vorbehalten, alle daraus resultierenden Rechte geltend zu machen.
Aufgrund unserer Preisänderung haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Preisänderung zu kündigen (Sonderkündigungsrecht).
Die Kündigung bedarf der Textform. Wenn Sie die Kündigung erklären wollen, so müssen sie dies eindeutig und zweifelsfrei in Textform erklären. Erklären Sie keine Kündigung, dann tritt die Preisänderung wie mitgeteilt in Kraft.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Serviceteam der Vattenfall Europe Sales GmbH
Zur allgemeinen Information
Gruß Stefan
Hier mal die Antwort nach Widerspruch unter Vorbehalt:
Bringt das Anfechten dem Kunden einen Vorteil und wie ist danach das weitere Vorgehen? Nehmen wir mal an, der Staat/das Kartellamt schreitet ein und untersagt die Preiserhöhung als unrechtmäßig. Dann gehe ich davon aus, dass alle Kunden Geld zurückbekommen werden, oder nicht? Alles andere würde mich erschüttern. Wenn die Musterklage von VENEKO oder einem anderen erfolgreich ist, weil ein Formfehler oder ein AGB Verstoß festgestelt wird, könnte das natürlich anders sein, da man ohne Anfechten/Einspruch die Erhöhung stillschweigend akzeptiert hat und ein Einzelfallurteil nicht automatisch auf alle Kunden angewendet würde.
Der Einspruch oder das Anfechten dient also dazu ein Ablaufen der Einspruchsfrist zu unterbinden. Aber tut er das auch? Was ist, wenn der Lieferant den Einspruch abweist? Ist für die Zeit bis zur Antwort die Einspruchsfrist unterbrochen? Fängt sie gar nach der Antwort neu an zu laufen? Dann kann ich ja Einspruch gegen die Ablehnung einlegen und nochmal und nochmal und nochmal, so oft bis eines Tages ein Ergebnis der staatlichen Prüfung oder der Klage vorliegt und der Lieferant entweder beigibt oder ich rechtssicher selbst klagen kann…
Ich hielte es für sinnvoller auf die anstehende Prüfung von Amts wegen und auf die drohende Musterklage hinzuweisen und darum zu bitten den Einspruch ohne Fristablauf bis zu einem Ergebnis in diesen Sachen ruhen zu lassen. Hat man da keinen Rechtsanspruch drauf?
LG