Primastrom Preiserhöhung in 2022: Wehren lohnt sich

Primastrom: Preiserhöhung in 2022

Primastrom erhöht die Strom- und Gaspreise. Teilweise sogar mehrfach im Jahr. Da die Preiserhöhung nur in einer Tabelle kommuniziert wird oder erst in der Tarifbestätigung und zudem sehr hoch ausfallen, halte ich diese für anfechtbar. Betroffene Kunden sollten sich mit meinen Musterschreiben wehren.

Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert: 07.10.2022

Primastrom begründet die Preiserhöhung u.A. mit steigenden Energiekosten, Netzentgelten etc. Im Text selber wird die Preiserhöhung aber nicht kommuniziert. Diese ist nur versteckt in der Tabelle ersichtlich. In anderen Fällen, bei Neukunden, wird die Preiserhöhung erstmalig in der Tarifbestätigung kommuniziert. Im Sinne des EnWG wird die Preiserhöhung somit nicht transparent mitgeteilt.

Ich halte die Preiserhöhungen für anfechtbar. Daher empfehle ich allen betroffenen Kunden sich zu wehren.

Wenn die Preiserhöhung bereits wirksam ist, müssen Sie die Preiserhöhung erst anfechten.
Wenn die Preiserhöhung noch nicht wirksam ist, dann können Sie sonderkündigen und nach Erhalt der Kündigungsbestätigung den Anbieter wechseln.

Preiserhöhung bereits wirksam => Preiserhöhung anfechten

Nutzen Sie meine kostenlosen Musterschreiben. Wählen Sie das passende Musterschreiben aus und senden Sie dieses an Primastrom per E-Mail und per Einschreiben/Einwurf. Folgen Sie dann den Lösungsweg, um das Unternehmen dazu zu bewegen, die Preiserhöhung zurück zu nehmen.

Preiserhöhung noch nicht wirksam: Sonderkündigen & Anbieter wechseln

Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.

Primastrom sonderkündigen

Bei einer Preiserhöhung sollten Sie als erstes prüfen, ob es günstigere Anbieter gibt. Stellen Sie mir hierzu gerne eine unverbindliche und kostenlose Tarifanfrage. Diese beantworte ich Ihnen sehr zeitnah.

Nachdem Sie eine günstigere Alternative von einem seriösen Anbieter gefunden haben, sollten Sie sonderkündigen. Das Sonderkündigungsrecht gilt bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung (bei einer Preiserhöhung ab 01.11. muss die Kündigung bis zum 31.10. übermittelt sein). Es ist wichtig, dass Sie selber kündigen. Sie dürfen Ihren neuen Anbieter damit nicht beauftragen.

Um zu kündigen, schreiben Sie bitte diese E-Mail an Primastrom: [email protected]

Betreff: Sonderkündigung aufgrund Ihrer Preiserhöhung (§41 (5) EnWG)
Kunden-Nr.:
Vertrags-Nr.:
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund Ihrer Preiserhöhung ab 01.11.2022 kündige ich fristgerecht einen Tag vor Wirksamwerden der Preiserhöhung meinen Strom-Liefervertrag bei Ihrem Unternehmen.
Bitte bestätigen Sie mir die Sonderkündigung und das Kündigungsdatum schriftlich innerhalb von 14 Tagen.
Viele Grüße,

Q Cells kündigen Preiserhöhung

Ich empfehle Ihnen zusätzlich per Einschreiben/ Einwurf (Brief) zu kündigen. Verwenden Sie hierzu diese PDF-Vorlage. Weiterführende Hinweise zur Kündigung finden Sie hier.
Anschrift:  primastrom GmbH – Zimmerstr. 78 – 10117 Berlin

Kundenbewertungen:

Überzeugende Tarifangebote & Hilfe vom Experten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert