Schweizstrom Preiserhöhung für Gas auf 25 Cent

Schweizstrom: Preiserhöhung in 2023

Schweizstrom erhöht den Gas-Preis auf 25 Cent zum 1.1.2023. Überraschend ist, dass die Preiserhöhung mit steigenden Abgaben und Umlagen begründet wird (0,674 Cent/kWh), die Preise aber um ca. 21 Cent/kWh steigen sollen. Vermutlich ist diese Preiserhöhung anfechtbar.

Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert: 23.11.2022

Schweizstrom begründet die Preiserhöhung anhand der gestiegenen gesetzlichen Umlagen und Abgaben, die das Unternehmen in der Tabelle aufführt: Speicherumlage (+0,059 Cent/kWh), Bilanzierungsumlage (0,57 Cent/kWh) und das Konvertierungsentgelt HL (0,045 Cent/kWh). Aufgrund dessen erachte ich eine Preiserhöhung um 0,674 Cent/kWh als zulässig. Da jedoch die Preiserhöhung um ca. 21 Cent/kWh steigen soll, passt die Argumentation nicht zum Umfang der Preiserhöhung. Diese Preiserhöhung halte ich daher als Anfechtbar.

Was tun? Zwei Handlungsoptionen

Prüfen Sie, ob die Preiserhöhung unzulässig ist

Wenn Ihnen ein ähnlicher Fall vorliegt, dann empfehle ich Ihnen die Preiserhöhung anzufechten.

Natürlich können Sie sonderkündigen. Dann verlieren Sie aber die guten Preise und müssen dann deutlich mehr zahlen.
Mit meiner Vorgehensweise würden Sie jedoch die Preiserhöhung zu einem späteren Zeitpunkt anfechten, mit dem Ziel, die günstigeren Preise sich länger zu sichern.

Schweizstrom kündigen und Geld sparen

Wenn keine formalen Fehler vorliegen, empfehle ich Ihnen zu einen günstigeren Anbieter zu wechseln.

Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.

Schweizstrom sonderkündigen

Bei einer Preiserhöhung sollten Sie als erstes prüfen, ob es günstigere Anbieter gibt. Stellen Sie mir hierzu gerne eine unverbindliche und kostenlose Tarifanfrage. Diese beantworte ich Ihnen sehr zeitnah.

Nachdem Sie eine günstigere Alternative von einem seriösen Anbieter gefunden haben, sollten Sie sonderkündigen. Das Sonderkündigungsrecht gilt bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung (bei einer Preiserhöhung ab 01.12. muss die Kündigung bis zum 30.11. übermittelt sein). Es ist wichtig, dass Sie selber kündigen. Sie dürfen Ihren neuen Anbieter damit nicht beauftragen.

Um zu kündigen, schreiben Sie bitte diese E-Mail an Schweizstrom: [email protected]

Betreff: Sonderkündigung aufgrund Ihrer Preiserhöhung (§41 (5) EnWG)
Kunden-Nr.:
Vertrags-Nr.:
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund Ihrer Preiserhöhung ab 01.01.2023 kündige ich fristgerecht einen Tag vor Wirksamwerden der Preiserhöhung meinen Strom-Liefervertrag bei Ihrem Unternehmen.
Bitte bestätigen Sie mir die Sonderkündigung und das Kündigungsdatum schriftlich innerhalb von 14 Tagen.
Viele Grüße,

Q Cells kündigen Preiserhöhung

Um rechtssicher zu kündigen, empfehle ich Ihnen zusätzlich per Einschreiben/ Einwurf (Brief) oder Fax (80060506566) zu kündigen. Verwenden Sie hierzu diese PDF-Vorlage. Weiterführende Hinweise zur Kündigung finden Sie hier.
Anschrift: EBLD Schweiz Strom GmbH – Kapuzinerstr. 9 – 79618 Rheinfelden

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