Shell Energy Preiserhöhung: zu hoch und unzulässig?
Shell Energy: Strom- & Gas-Preiserhöhungen in 2022
Bei Strom kündigt Shell Energy eine Preiserhöhung auf 71 Cent/kWh zum 1.11. an.
Bei Gas soll der Arbeitspreis auf 43 Cent steigen.
Empfehlung: Lassen Sie Ihre Preiserhöhung überprüfen. Die Legal-Tech-Firma VENEKO fand formaler Fehler in einigen Preiserhöhungen von Shell [weiterlesen].
Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert: 01.11.2022
Strom-Preiserhöhung
Shell Energy begründet die Preiserhöhungen mit den steigenden Beschaffungspreisen. „Sie sind sicherlich über die dramatischen Entwicklungen auf den Energiemärkten informiert. Auf dem Strommarkt sind die Beschaffungspreise, seit Beginn der Krise in der Ukraine, um ein Vielfaches gestiegen“.
Gas-Preiserhöhung
Handlungsoptionen für Strom- & Gas-Kunden
Ist auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von Shell.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
Lassen auch Sie Ihre Preiserhöhung kostenlos prüfen!
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Ihre besten Tarif-Alternativen
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
So nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht
Bei einer Preiserhöhung sollten Sie als erstes prüfen, ob es günstigere Anbieter gibt. Stellen Sie hierzu gerne eine unverbindliche und kostenlose Tarifanfrage.
Wenn Sie einen seriösen und günstigeren Anbieter gefunden haben, dann sollten Sie sonderkündigen. Das Sonderkündigungsrecht gilt bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung (bei einer Preiserhöhung ab 1.8. muss die Kündigung bis zum 31.7. übermittelt sein). Es ist wichtig, dass Sie selber kündigen. Sie dürfen Ihren neuen Anbieter damit nicht beauftragen.
Um zu kündigen, schreiben Sie bitte diese E-Mail an Shell Energy: [email protected]
Betreff: Sonderkündigung aufgrund Ihrer Preiserhöhung (§41 (5) EnWG)
Kunden-Nr.:
Vertrags-Nr.:
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund Ihrer Preiserhöhung ab 01.08.2022 kündige ich fristgerecht einen Tag vor Wirksamwerden der Preiserhöhung meinen Strom-Liefervertrag bei Ihrem Unternehmen.
Bitte bestätigen Sie mir die Sonderkündigung und das Kündigungsdatum schriftlich innerhalb von 14 Tagen.
Viele Grüße,
Um rechtssicher zu kündigen, empfehle ich Ihnen zusätzlich per Einschreiben/Einwurf (Brief) oder per Fax zu kündigen. Verwenden Sie hierzu diese PDF-Vorlage. Weiterführende Hinweise zur Kündigung finden Sie hier.
Anschrift: Shell Energy Retail GmbH – Postfach 90 01 10 – 39133 Magdeburg
GAS-Kunden sollten sich wehren!
Kunden berichten mir, dass diese eine Preisgarantie haben. Shell erhöhe aber die Preise während der 12-monatigen Laufzeit. Trifft dies auch auf Sie zu?
Beispiel: Ihr Vertrag begann zum 1.8.2020. Dieser verlängert sich immer um 12 Monate. Somit endet Ihr Vertrag nächstmalig zum 1.8.2023. Wenn Shell den Preis aber zum 1.11.2022 erhöht, dann hat Shell den Gas-Preis vor Ende der Vertragslaufzeit erhöht.
Ich habe starke Zweifel, dass die Preiserhöhung zulässig ist. Schließlich habe ich noch in keinem Fall den Hinweis gefunden, dass die Preisgarantie zu Vertragsbeginn oder zu einem späteren Hinweis eingeschränkt wurde. Ich unterstütze Sie die Preiserhöhung anzufechten, indem ich Ihnen ein kostenloses Musterschreiben bereitstelle.
Ihre Handlungsoptionen: Preiserhöhung noch nicht wirksam
Wenn die Preiserhöhung noch nicht wirksam ist (d.h. die Preise werden erst in der Zukunft erhöht), dann können Sie sonderkündigen. Dies ist für Sie die einfachste Lösung. Da aber die Gaspreise stark gestiegen sind, müssen Sie selber die Mehrkosten tragen. Ich empfehle Ihnen daher der Preiserhöhung zu widersprechen.
Ihre Handlungsoptionen: Preiserhöhung bereits wirksam
Wenn die Preiserhöhung noch nicht wirksam ist, dann können Sie nicht mehr sonderkündigen. Sie müssen dann die Preiserhöhung anfechten. Nutzen Sie hierzu bitte diese Anleitung.
Sehr geehrter Herr Moeschler und andere ehemalige ShellEnergy-Kunden,
ich habe wegen der massiven Preiserhöhung von Shell Energy, wie sicher viele andere auch, von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Nach Beratung mit einem Rechtsanwalt und der Stiftung Warentest bestand leider keine Aussicht die Preisgarantie im 2. Lieferjahr rechtlich durchzusetzen.
Hat inzwischen jemand eine Endabrechnung von Shell Energy bekommen? Was kann man, außer schriftlichen Anmahnungen, weiter unternehmen, um das Guthaben (entstanden durch die Abschlagszahlungen im Sommer bei geringem Gasverbrauch) endlich ausgezahlt zu bekommen.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Matthias Grimm