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  1. Vor etwa 2 Jahren bekam ich von Primastrom einen Anruf. Mit wurde nach dem ersten Gespräch ein gutes Angebot gemacht.
    Die Hälfte von meinem bisherigen Anbieter, Stadtwerke Bremen, und das Ganze für 2 Jahre fest, danach der normale Tarif.
    Hörte sich gut an. Nach 3 Monaten war ich schon bei 90€. Als ich es bemerkte war es zu kündigen zu spät. Am Ende kam ich auf über 170€!
    Gnädigerweise wurde mein Beitrag auf 150€ gesenkt. Aber ohne Rückzahlung meines Überschusses!
    Ich ließ aufgrund der anstenden Erhöhung zum 17.10.2022 durch Volders meinen Vertrag kündigen.
    Es kam von Primastrom nichts. Dann kündigte ich im Abstand von etwa 1,5 Wochen zwei mal per Einwurfeinschreiben meinen Stromvertrag, und wieder, keine Antwort.
    Und es geht ja noch weiter!
    Fristgerecht kündigte ich meinen Internet und Telefon Anschluss zum 30.09.2022.
    Heute am 04.10.2022 bin ich noch nicht abgemeldet.
    Ich guckte heute Morgen in meine Kündigungsbestätigung und siehe da, mein Vertrag ist gekündigt, aber zum 30.09.2024!
    Da wurde mal eben ganze 2 Jahre obendrauf geschlagen! Ich bin richtig Sauer auf diesen Verein.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich möchte mich der Klage gegen Primastrom anschließen, um damit aus diesem sehr unseriösen Verträgen herauszukommen. Und zwar so schnell wie möglich!

    1. @Thomas Kleppe

      Es soll Ihnen nicht zu Nahe getreten werden. Dennoch sei der Hinweis erlaubt, dass Ihre Angelegenheit bei STRUKTURIERTER und KONSEQUENTER Vorgehensweise sowie einer klaren und insbesondere substantiierten Sachverhaltsdarstellung LÄNGST komplett erledigt wäre. Üblicherweise dauert nämlich eine Erledigung i.d.R. maximal 4-6 Monate.

      Ich an Ihrer Stelle hätte

      – ALLEN Preiserhöhungen WIDERSPROCHEN oder falls sie schon wirksam geworden waren, sie ANGEFOCHTEN,
      – den Jahresabrechnungen widersprochen,
      – mich LÄNGST an die SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE gewendet.

      Durch Ihre NICHT KONSEQUENTE VORGEHENSWEISE verlieren Sie jeden Monat Geld.

      Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung scheint Ihr Fall sehr „verfahren“ zu sein.

      Wenn Sie sich der Musterfeststellungsklage gegen Primastrom anschließen möchten, sollten Sie sich an den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wenden.

      Das ist meine persönliche Meinung.

  2. Bei Verifox vor einigen Monaten gegoogelt, Tage später Anruf vo Tarifexperten mit Zusage günstiger Konditionen. Tage später Schreiben von Primastrom. Immer keine Preise schriftlich, nur über Anrufe ca. 42 ct, später über 80 ct und gestern 102 ct/kwh. Und alles Laufzeit 24 Monate.
    Ich habe nach Erhalt 1. Schreiben von Primastrom mit Tarifexperten telefoniert und um Stornierung gebeten. Das erfolgte nicht und eine Stornierung danach bei Primastrom war 8 Tage zu spät erfolgt. Eine Fernsehsendung im September über die Machenschaften von Primastrom schreckte mich auf.
    Wie kann ich mich wehren?
    freundliche Grüße
    Wolfgang Klein

    1. @Wolgang Klein

      Ihre Schilderung ist LEIDER ein negatives Beispiel dafür, was passiert, wenn man – wie SIE – zu gutmütig ist und NICHT KONSEQUENT vorgeht und zudem aus Gutmütigkeit oder Bequemlichkeit ? eine „telefonische Freundschaft“ mit dem Versorger pflegt.

      Dass alles führt nämlich zu einem ZEITVERLUST, der Ihnen jetzt auf die Füße fällt – sprich, zum NACHTEIL gereicht, weil die „Stornierung“ – womit Sie wohl einen Widerspruch meinen – zu spät erfolgte.

      Darum: Telefonieren ist reine ZEITVERSCHWENDUNG.
      Stattdessen: WER SCHREIBT, DER BLEIBT ?.

      Da Ihnen diese deutlichen Worte aber nicht weiterhelfen und Sie Ihren Beitrag geschrieben haben, weil Sie Hilfe benötigen, soll Ihnen diese natürlich auch durch die nachstehenden Ausführungen zuteil werden wie folgt:

      Falls in Ihrem Fall kein Widerruf erfolgte oder dieser nicht fristgerecht, muss man von einem wirksamen Vertrag ausgehen.

      Diesen können Sie ANFECHTEN. Wie das geht, findet sich hier im Forum.

      Wenn Sie einen Vertrag mit (eingeschränkter) ENERGIEPREISGARANTIE haben, muss Sie der Versorger bis zum Vertragsende zum vertraglich vereinbarten Energiepreis beliefern.

      Gegen die PREISERHÖHUNGEN können Sie sich wehren. Hierfür können Sie die hier im Forum von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellten Musterbriefe nutzen und zudem auf die Entscheidung des LG Düsseldorf vom 26.08.2022 hinweisen.

      Wenn der Versorger AB ZUGANG Ihrer Schreiben (Widerruf, Anfechtung, Sonderkündigung, Kündigung oder was auch immer für Schreiben) VIER Wochen lang nicht reagiert oder dem Problem nicht abgeholfen hat, können Sie sich an die SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE wenden. Ein Schreiben hierfür findet sich hier im Forum.

      ALTERNATIV können Sie aufgrund der vom Versorger ausgesprochenen Preiserhöhungen eine SONDERKÜNDIGUNG aussprechen. Auch hierfür finden sich hier im Forum Musterschreiben.

      Wenn der Versorger HÖHERE ABSCHLAGSZAHLUNGEN als vereinbart abbucht, dann würde ich den nicht vereinbarten Teil schlichtweg zurückbuchen lassen. Der vereinbarte Abschlag ist aber auf jeden Fall zu leisten.

      Sie können – wenn Sie es noch nicht gemacht haben – dem Versorger gegenüber die EINZUGSERMÄCHTIGUNG widerrufen. Wenn Sie das tun, bitte dem Versorger mitteilen und die monatlich VEREINBARTE ABSCHLAGSZAHLUNG per Überweisungsträger weiter PÜNKTLICH überweisen. Wenn der Versorger trotzdem weiterhin von der Einzugsermächtigung Gebrauch macht, buchen Sie den NICHT VEREINBARTEN TEIL immer zurück und das solange, bis der Versorger nicht mehr abbucht.

      Widersprechen Sie auf jeden Fall jeder MAHNUNG des Versorgers und BEGRÜNDEN Sie Ihren Widerspruch.

      Telefonieren sowie Kontaktformulare und einfache Briefe sind keine verlässlichen Kommunikationsmittel im Umgang mit dem Versorger. E-Mail und / oder Schreiben im Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH EINSCHREIBEN / EINWURF sind verlässlicher.

      Wenn Sie Ihre Schreiben per EINSCHREIBEN / EINWURF versendet haben, geben Sie in zwei oder drei Tagen im Internet im Browsersuchfeld „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld Ihre Sendungsnummer ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren dieses SEHR GUT auf! Wenn dort z.B. steht, „Die Sendung wurde über das Postfach des Empfängers ausgeliefert“ oder „Die Sendung wurde an den Empfänger ausgeliefert“ ist das Ihr Nachweis, dass Ihr Einschreiben / Einwurf beim Versorger angekommen ist.

      Ich an Ihrer Stelle würde KONSEQUENT und insbesondere ZEITNAH vorgehen.

      Das ist meine persönliche Meinung.

  3. Ich hatte beim alten Strom Anbieter monatlich 58. Euro gezahlt, Primastrom sagte das die kostengünstiger wären. Jetzt soll ich als Alleinstehende im Monat 172 Euro zahlen, nach einem Telefonat wollten die es prüfen und hatte erneut Post mit dem Hinweis das der Abschlag richtig wäre, ich möchte aus dem Vertrag raus weiß aber nicht wie

    1. @ Manuela

      WIDERRUFEN SIE SCHNELLSTMÖGLICH. Musterschreiben hierzu finden sich hier im Forum.

      Senden Sie Ihr Widerrufschreiben im Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH als EINSCHREIBEN / EINWURF.

      Wenn die Widerrufsfrist verstrichen ist, können Sie noch anfechten. Auch hierfür findest sich hier im Forum ein Musterschreiben.

      Ansonsten können Sie noch dem LÖSUNGSWEG folgen. Dieser endet i.d.R. bei der SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE.

      Verzichten Sie auf Anrufe beim Anbieter, diese führen zu NICHTS.

      Das ist meine persönliche Meinung.

  4. Primastrom machte eine Abschlagzahl von alten Anbieter von 58 Euro monatlich zu erst auf 705,60 Euro und dann zu dritten Monat auf 1040 Euro???? Ich habe das Geldabzug sofort zurückgeholt und dann zum zweiten Mal den Primastrom gekündigt!

    1. @david dankha

      Wenn Sie das SONDERKÜNDIGUNGSRECHT in Anspruch genommen habe, läuft der Vertrag eben NICHT bis zum 30.10.2024 ;-).

      Folgen Sie KONSEQUENT dem LÖSUNGSWEG. Dieser findet sich hier im Forum.

      Telefonieren sowie Kontaktformulare und einfache Briefe sind keine verlässlichen Kommunikationsmittel im Umgang mit dem genannten Anbieter. E-Mail bzw. Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH EINSCHREIBEN / EINWURF sind verlässlicher.

      Das ist meine persönliche Meinung.

  5. Ich habe schon mehrmals bei Voxenergie gekündigt,
    die sagen der Vertrag läuft bis Januar 2024.
    was kann ich tun ?

    1. @Manfred Schüll

      Unter Berücksichtigung Ihrer recht knapp gehaltenen Informationen muss ich meine leider genauso knapp halten 😉 und Ihnen den LÖSUNGSWEG empfehlen. Diesen finden Sie hier im Forum. Wenn Sie diesen gehen wollen, folgen Sie ihm bitte KONSEQUENT.

      Ihre Schreiben an den Versorger wollen Sie diesem bitte per E-Mail bzw. im Anhang zu einer E-Mail UND ZUSÄTZLICH per EINSCHREIBEN / EINWURF zukommen lassen.

      Das ist meine persönliche Meinung.

  6. Versuche seit 2021 aus dem Vertrag bei Primastrom rauszukommen. Bis heute hat Primastrom alles ignoriert,auch meine letzte Sonderkundigung. Finger weg von Primastrom.

    1. @Anette Weiner

      Sie können den LÖSUNGSWEG gehen. Diesen finden Sie hier im Forum.

      Wenn Sie diesen gehen wollen, folgen Sie ihm bitte KONSEQUENT.

      Ihre Schreiben an den Versorger wollen Sie diesem bitte per E-Mail bzw. im Anhang zu einer E-Mail UND ZUSÄTZLICH per EINSCHREIBEN / EINWURF zukommen lassen.

      Das ist meine persönliche Meinung.

    2. Ich habe das selbe Problem mit Primastrom bereit vor dem Vertrag beginn im Juli-2021 habe ich sie gekündigt, und zum zweiten mal vor eine Woche wegen Preiserhöhung gekündigt, aber die Kundendienst sagen mein Vertrag läuft bis 30.10.2024 ab, mit einer Abschlagzahl von 1040 Euro Monatlich für 3xKöpfige Familie !!!

      1. @david dankha

        Wenn Sie das SONDERKÜNDIGUNGSRECHT in Anspruch genommen habe, läuft der Vertrag eben NICHT bis zum 30.10.2024 ;-).

        Folgen Sie KONSEQUENT dem LÖSUNGSWEG. Dieser findet sich hier im Forum.

        Telefonieren sowie Kontaktformulare und einfache Briefe sind keine verlässlichen Kommunikationsmittel im Umgang mit dem genannten Anbieter. E-Mail bzw. Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH EINSCHREIBEN / EINWURF sind verlässlicher.

        Das ist meine persönliche Meinung.

  7. Primastrom hat Ende August versucht, von meinem Konto Geld abzubuchen. Auf meine Nachfrage hat Primastrom behauptet, dass ich angeblich dieses Unternehmen bereits am 31.05.2022 fernmündlich beauftragt habe, mir seinen günstigen Tarif „primastrom allnet fone & surf Turbo 10“ einzurichten, und mir per Email einen Vertrag vom 02.06.22 zugesendet.
    Ich bin mir aber 100-prozentig sicher, dass ich dieses Telefonat mit Primastrom nicht geführt und keinen Vertrag abgeschlossen habe. Mir wurde auch kein Vertag per Post oder per Email rechtszeitig zugesendet, sodass ich erst gestern von dem Abschluss erfahren habe.
    Wie kann ich mich wehren?

    1. @Walter Liebert

      Sie können üblicherweise innerhalb 14 Tage widerrufen. Wenn Sie über Ihr Widerrufsrecht NICHT ordnungsgemäß belehrt wurden, verlängert sich diese Frist auf 1 Jahr und 14 Tage.

      Für einen WIDERRUF klicken Sie hier im Forum auf den Reiter „Unerwünschter Vertrag nach Werbeanruf“. Dort findet sich ein Musterschreiben, dass Sie auf Ihren Fall anpassen können.

      Wenn die Widerrufsfrist bereits verstrichen ist, können Sie noch ANFECHTEN. Wie das geht, findet sich ebenfalls hier im Forum. Wenn Sie sich für eine ANFECHTUNG entscheiden, setzen Sie dem Anbieter eine Frist von 14 Tagen.

      Wenn der Anbieter NICHT reagiert oder dem Problem NICHT abhilft, können Sie sich – wie bereits erwähnt – an die SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE wenden.
      Das Muster eines SCHLICHTUNGSANTRAG finden Sie hier im Forum.

      Telefonieren sowie Kontaktformulare und einfache Briefe sind keine verlässlichen Kommunikationsmittel im Umgang mit dem genannten Anbieter. E-Mail bzw. Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH EINSCHREIBEN / EINWURF sind verlässlicher.

      Das ist meine persönliche Meinung.

  8. Würde am Telefon belästigt ich wollte keinen Vertrag mit Vox Energie aber sie haben mir einen zugeschickt den ich weder unterschrieben noch zurück geschickt habe trotzdem würde mir mein alter Vertrag gekündigt und keinen neuen Vertrag kann ich nicht mehr abschließen

    1. @Brigitte Rieger

      Sie haben ein 14-tätiges Widerrufsrecht. Das 14-tätige Widerrufsrecht beginnt, nachdem Sie Ihre Belehrung zu Ihrem Widerrufsrecht erhalten haben. Die Belehrung erhalten Sie gewöhnlich wenige Tage nach dem unerwünschten Telefonat.

      Auch wenn Ihnen noch keine Vertragsunterlagen vorliegen, würde ich bereits (rein vorsorglich) widerrufen. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass der Vertrag nicht zustande kommt.

      Für den Widerruf können Sie das von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellte Musterschreiben verwenden. Schicken Sie dieses als E-Mail bzw. Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH als EINSCHREIBEN / EINWURF an Voxenergie.

      Wenn Sie nach 10 Tagen KEINE Widerrufsbestätigung erhalten, dann versenden Sie bitte ein Schreiben mit folgendem Text:

      Kunden-Nr.: (sofern vorhanden)

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      Ich verweise auf mein Schreiben vom xx.xx.202x bezüglich meines Widerrufs. Sie sind meiner Aufforderung bisher noch nicht nachgekommen. Bitte holen Sie dies nach.

      Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum xx.xx.202x.

      Mit freundlichen Grüßen

      Vorname, Nachname

      Setzen Sie eine 14 – tägige Frist. Auch dieses Schreiben senden Sie rein vorsorglich als E-Mail bzw. Anhang zu einer E-Mail und zusätzlich als EINSCHREIBEN / EINWURF an VoxEnergie

      Wenn auch dies nichts hilft, können Sie sich 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde an die Schlichtungsstelle wenden.

      Teilen Sie Ihrem DERZEITIGEN Lieferanten SCHNELLSTMÖGLICH schriftlich mit, dass Sie NICHT wechseln möchten.

      Das ist meine persönliche Meinung.

  9. Bei mir wurde auch der Abschlag von 70,00 auf 160,00 erhöht ich natürlich gleich zur Bank habe mein Geld zurück geholt ich bin alleine brauche nicht viel Strom was soll ich machen soll ich einfach 70,00 überweisen ich weiß mit keinen Rat mehr.

    1. @Wagner Rosemarie

      Bleiben Sie ganz ruhig, noch ist nichts passiert.

      Prüfen Sie anhand Ihres Vertrages, ob dieser eine (eingeschränkte) Preisgarantie enthält. Falls dies der Fall ist, würde ich nur den ANFANGS VEREINBARTEN Grund- und Arbeitspreis bezahlen.

      Wenn der Versorger HÖHERE ABSCHLAGSZAHLUNGEN als vereinbart abbucht, dann würde ich den nicht vereinbarten Teil schlichtweg zurückbuchen lassen. Der vereinbarte Abschlag ist aber auf jeden Fall zu leisten.

      Darüber hinaus sollten Sie dem Versorger mitteilen, dass Sie einer ABSCHLAGSERHÖHUNG widersprechen. Dies können Sie mit der nachstehenden Formulierung tun wie folgt:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich widerspreche der Abschlagserhöhung, die unterjährig einseitig nur zulässig ist, wenn sich wirksam mein Preis erhöht hätte. Eine wirksame Preiserhöhung ist aber gegenwärtig nicht möglich, da wir vertraglich eine Preisgarantie vereinbart haben und diese eine Weitergabe der erhöhten Beschaffungskosten ausschließt.

      Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens.

      Mit freundlichen Grüßen

      Ihr Vor und Zuname

      Sie können – wenn Sie es noch nicht gemacht haben – dem Versorger gegenüber die EINZUGSERMÄCHTIGUNG widerrufen. Wenn Sie das tun, bitte dem Versorger mitteilen und die monatlich VEREINBARTE ABSCHLAGSZAHLUNG i.H.v. 70,00 EUR per Überweisungsträger weiter PÜNKTLICH überweisen.

      Wenn der Versorger trotzdem weiterhin von der Einzugsermächtigung Gebrauch macht, buchen Sie den NICHT VEREINBARTEN TEIL immer zurück und das solange, bis der Versorger nicht mehr abbucht.

      Schicken Sie Ihr Schreiben an den Versorger per E-Mail oder im Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH als EINSCHREIBEN / RÜCKSCHEIN.

      Sollte der Versorger auch eine ENERGIEPREISERHÖHUNG ausgesprochen haben, können Sie Ihr SONDERKÜNDIGUNGSRECHT aussprechen, wenn Sie am Vertrag nicht festhalten wollen. Beachten Sie in diesem Fall die Fristen. Informationen zu diesen finden sich hier im Forum.

      Das ist meine persönliche Meinung.

  10. Wurden heute privat telefonisch kontaktiert ohne unsere Aufforderung!
    Es wurde uns Angst gemacht, das in den nächsten Wochen eine gesetzliche Strompreiserhöhung kommen soll . Zuerst sollten wir unseren Versorger, unsere Kundendaten, unsere Verbrauchsdaten und persönliche Daten, wie Anschrift und Geburtstag preisgeben.
    Danach wurde von der Mitarbeiterin errechnet, dass sich unser monatlicher Beitrag von derzeit 52€ auf 98,20€ erhöhen würde. Dies könnten wir umgehen, wenn wir aus dem bestehenden Pool von derzeit ca. 1000 Energierzeugern den günstigsten Tarif auswählen würden. Der derzeitige Tarif würde die nächsten 24 Monate gleichbleiben und sogar ein jährlicher Bonus von 25€ bezahlt werden. Dann wurde uns ein Link per SMS zugesandt, den wir bestätigen und dem Wechsel zustimmen sollten. Als ich bedenken anmeldete, dies doch bitte mit meinem derzeitigen Energieerzeuger klären zu dürfen, wurde direkt – innerhalb von 30 Sekunden an die Bereichsleiterin verwiesen, die sodann noch einmal alles ausführlich ausführte und Druck aufbaute. Als ich wiederum bedenken anmeldete, das ich jetzt aufgrund eines Anrufs, nicht wechseln möchte und wirklich die Sachlage erst einmal abklären wollte, wurde die Bereichsleiterin unseriös und sehr unfreundlich. Mein Mann der das Gespräch über Lautsprecher mitangehört hatte, beendete dann das Gespräch!
    Diese Verkaufsmasche ist an Professionalität nicht zu überbieten und wir haben täglich in unserem Unternehmen mit Anrufen dieser Art zu tun! Dies aber war ein privater Anruf auf unserer privaten Handynummer und es ging um unsere private Wohnung!
    Bitte bleiben Sie nicht untätig und verbreiten Sie dies in der Öffentlichkeit! Herzlichen Dank!

  11. @Rüdiger Presse

    Lassen Sie sich vom Versorger nicht an der Nase herumführen.

    Der entscheidende Unterschied zwischen Schriftform und Textform liegt darin, dass bei der Schriftform eine Unterschrift erforderlich ist, bei der Textform nicht. Dies wiederum hat Auswirkungen bei vielen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

    Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechtes“ vom 17.2.2016 hat sich bereits zum 1.10.2016 die Regelung des § 309 Nr. 13 BGB geändert. Es reicht nunmehr grundsätzlich statt der „Schriftform“ die „Textform“ aus.

    Ich an Ihrer Stelle würde an der Kündigung festhalten und dem Versorger mitteilen:

    Hinsichtlich Ihrer Ausführungen erlaube ich mir den deutlichen Hinweis, dass Sie bereits seit dem 01.10.2016 eine Kündigung per E-Mail oder Fax akzeptieren müssen (§309 Nr. 13 BGB).

  12. Habe derzeit erhebliche Probleme,einen nicht mehr benötigten Internet-Altvertrag von Voxenergie loszuwerden.Gelockt wurde ich damals von einem sogenannten Vergleichsportal namens Veryvox,welches aber wohl nicht seriös ist.dort wurde Internet DSL16 inklusive Festnetzanschluss für 24,95 im Monat beworben,was ja nicht schlecht ist,die Telekom war damals teurer.Der erste Pferdefuß stellte sich aber schon Wochen oder Monate heraus,denn es ist in Wahrheit nur ein 11,99-12,00 er Anschluss,mehr kam hier trotz Kabelverbundenem Router nie an.Irgendwann später geht dann der Stress los,das der alte Preis kurz vor Ablauf von 2 Jahren nicht mehr gilt,und dann stieg der eh nur 75 % Anschluss auf 32,95. Viel später kam dann hier die Deutsche Glasfaser auf Kundenfang,keine Erdarbeiten-Preise,für alle,die sich rechtzeitig anmeldeten,und Geschwindigkeiten von 300,400 und höher.Ich habe den 400er Vertrag mit Festnetzflat,da kommen sogar 416 bis maximal 422,xy an.
    In der Zeit,in der die Festnetznummer umgestellt wurde,fiel ich dann noch auf eine geschickt inszenierte Finte von V.rein,das wieder rausschalten wurde dann nochmal mit ca.11euro als Outsourcing extra berechnet.Die anfürsich über DG schon im Vertrag festgemachte Kündigung durch den Neuanbieter lief nicht wie geplant,so musste ich noch von meinerseite aus Extra kündigen,obwohl DG das sollte,da fühlte sich aber plötzlich keiner zuständig.
    Ich entschied mich dann für eine kostenpflichtige Vertragskündigung über Firma Volders aus Berlin,die auf sowas spezialisiert sind.Die teilten mir auch mit,das die von mir unterschriebene Mustertextkündigung mit meiner Unterschrift zugestellt sei,und es war gegen Aufpreis mit Einschreiben,damit nicht doch noch was schiefgeht. Letztenendes ging aber selbst das schief,denn auf das Zusenden der Kündigungsbestätigung selber hat Volders keinen Einfluss.(Was die mir aber vorher nicht kommuniziert haben).Mit Wochenlanger Verspätung dann,Heute,den 15.7.2022 ein merkwürdiges Schreiben von Voxenergie an mich:Diese könnten die Kündigung nicht akzeptieren,da die Kündigung angeblich nicht der vertraglich vereinbarten (???) Textform entsprechen würde. (Gehts noch,geistig irre…???).
    Bei einem Anrufunter 030290 279 999 wurde dann als Begründung vorgeschoben,ohne handschriftliche Unterschrift sei das keine Unterschrift,ich hätte angeblich wie ein sechsjähriger Unterschrieben,so eine mit Computermaus geschriebene Unterschrift in gedruckt könne ja gefälscht sein,da könne angeblich jeder in meinem Namen kündigen usw.und sein Vorgesetzter würde das so von Ihm verlangenetc.Auf meinen Einwand,das dies ja auch kein Arbeitsvertrag sei und kein Gewerkschaftsvertrag,wo handschriftliche Unterschriften gesetzlich vorgesehen sind,wollte er nicht eingehen.Ich solle doch die Kündigung noch mal schreiben und vielleicht ein Photo davon machen und nochmal nach Voxenergie schicken.(Irgendwann legte der einfach auf).

  13. Ich bin seit kurzem Kunde bei voxenergie. Der Abschlag für Strom wurde von 208 Euro im Mai auf 247 Euro im Juni und nun auf unverschämte 404 Euro erhöht.
    Eine derart drastische Erhöhung ist Wucher. Ich werde den Vertrag deshalb per Einschreiben zum Monatsende kündigen oder von einem neuen Anbieter kündigen lassen.
    Ich kann nur raten – Finger weg von voxenergie!

  14. Ich bin seit 1.4.022 bei prima Strom. Es werden zu hohe Abschläge abgebucht ,und man wird nicht informiert. Erst 129euro ok dann darauf den Monat 304euro .Habe ihnen die Einzugsermächtigung entzogen .Und wieder 175euro abgebucht. Jetzt müsste ich laut Aussage des Kundenservice nochmal 304euro für diesen Monat zahlen.der Hammer ist das prima Strom,mein Stromverbrauch vom Jahr 2020 berechnet,und nicht vom Jahr 2021.den durch ein Wasserschaden war der Verbrauch bei 4120kwh und 2021 bei 3375,60kwh Habe mehrmals alles zu geschickt das prima Strom das neu berechnet ,und nichts ist passiert, es heißt ich hätte eine Tageszeitung nehmen müssen ,und mit den aktuellen Datum auf der Zeitung, zu mein Zählerstand zu fotografieren. Die Stadt Werke haben auch schon zweimal den Stand rüber geschickt ,aber sie meint das zählt nicht. Ich weiß nicht mehr was ich ,noch tun kann. Möchte aus diesen Vertrag raus .mfg

  15. Bin leider auch auf Primastrom hereingefallen und habe jetzt einen Riesenstress. Für mich ist dieser Stromanbieter durch und durch unseriös. Ich habe zwei Preiserhöhungen innerhalb von 2 Monaten bekommen, die Zweite am 28.12.2021 zu Januar 2022, ohne Angabe des neuen Abschlages. Obwohl ich gleich am 3. Januar reagiert und gekündigt habe, hat Primastrom die Angelegenheit bis März hinausgezögert. Seit Mitte März bin ich wieder bei den Stadtwerken mit einer Abschlagszahlung von 77 Euro für 2 Zimmer, also absolut korrekt. Primastrom hat meine Endrechnung trotz mehrmaliger Anmahnung bis Ende Juni 2022 nicht geschickt. Angeblich wäre die Rechnung bereits zum pünktlichen Termin 28.04. (also innerhalb 6 Wochen) an mich geschickt worden. Die Einspruchsfrist innerhalb von 2 Wochen ist damit natürlich verstrichen. Ich nehme an, Primastrom hat die Rechnung zurückdatiert. Ist schon seltsam, dass alle Mahnungen bei mir ankommen, die Endrechnung aber nicht. Primastrom verlangt nun von mir über 1.000 Euro + weiterhin monatliche Abschlagszahlungen, obwohl ich nur 3 Monate Strom bezogen habe (eigentlich nur 2 Monate, da ich ja pünktlich gekündigt habe).
    Ich kann nur allen Betroffenen raten: Finger weg von diesem Anbieter.

    1. @Karin Wirthmüller

      Der Absender trägt die Beweislast für den Zugang eines einfachen Briefs.

      Der Versorger (Absender) ist daher nachweispflichtig dafür, dass Ihnen (Empfänger) die Abschlussrechnung zugegangen ist.

      Wenn Ihnen kein Schreiben (keine Abschlussrechnung) zugegangen ist, kann auch keine Frist zu laufen begonnen haben.

      Herr Moeschler bietet wertvolle Unterstützung durch seine Schreiben.