• Primastrom Erfahrungen: 
    Die Primastrom Erfahrungen sind negativ. Kunden beschweren sich über unerwünschte Werbeanrufe (in denen sie zu teuren Verträgen überredet wurden), Probleme bei Kündigung, Widerruf sowie starken Abschlag- & Preiserhöhungen.
  • Hilfe: Ihr Problem mit Primastrom (Abschlags-/Preiserhöhung, Kündigung etc.) lösen Sie selber mit meinen kostenlosen Musterschreiben und meiner praxiserprobten Schritt-für-Schritt-Anleitung. All dies finden Sie im Reiter „Hilfe“.
  • FAQs: In diesem Reiter beantworte ich Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zu Primastrom.

Primastrom Erfahrungen: Verbraucherbeschwerden

Einen aktuellen Überblick, mit welchen Problemen Sie rechnen müssen, finden Sie in der NRZ vom 2.6.2022.

Verbraucher beschweren sich auf de.reclabox.com über den Stromanbieter Primastrom insb. hinsichtlich unerwünschter Verträge, Erhöhung der Preise & Abschläge sowie Probleme mit der Kündigung/Widerruf. Die Tarife sind meines Wissens nach deutlich teurer als andere Tarife auf den bekannten Vergleichsportalen. Zudem beinhalten die Tarife keine oder nur eine kurze Preisgarantie, weshalb Verbraucher Preiserhöhungen bereits nach wenigen Monaten erhalten haben.

Auf Trustpilot (13.5.2021) wird das Unternehmen mit ungenügend bewertet.

primastrom erfahrungen

Aufgrund von Werbeanrufen ist „Primastrom im Visier der Verbraucherschützer“ (Quelle). U.A. wirft die Verbraucherzentrale unerlaubte Telefonwerbung vor (Quelle). Die Verbraucher beschweren sich, dass Verträge untergeschoben wurden und ihre Kündigungen / Widerrufe nicht anerkannt wurden.

Um sich einen Eindruck zu vermitteln, welche Probleme Kunden mit primastrom konkret haben, sollten Sie sich diese Beschwerden auf de.reclabox.com anschauen (abgerufen am 13.05.2021):

Häufig möchten sich Verbraucher gegen Werbeanrufe von Primastrom wehren. Nutzen Sie hierzu meine praxiserprobten und kostenlosen Widerrufsvorlagen.

Zu diesen und weiteren Problemen finden Sie hier praxiserprobte Anleitungen und Musterschreiben. So sparen Sie Zeit und wissen genau, wie Sie vorgehen sollten:

Werbeanrufeunerwünschte Verträge
Widerruf / Kündigungverweigert oder ignoriert
KündigungKündigung ignoriert
Preis-Erhöhungstarke Erhöhung, nicht mitgeteilt
Abschlag-Erhöhungstarke Erhöhung, nicht mitgeteilt

Primastrom-Kunden berichten mir, dass sie große Schwierigkeiten haben, sich zu wehren: Entweder werden ihre Beschwerden mit nicht hilfreichen Standardtexten beantwortet oder sogar ignoriert. Viele betroffene Kunden wissen daher nicht, wie sie sich erfolgreich wehren können.

Am einfachsten wehren Sie sich mit Hilfe meiner kostenlosen Musterschreiben und der Schritt-für-Schritt-Anleitung

A) Welches dieser Probleme trifft auf Sie zu?

Seit Oktober häufen sich die Beschwerden gegenüber Primastrom. Neu ist insb., dass Preise und Abschläge erhöht wurden.

B) Der Lösungsweg

Voxenergie Erfahrungen Preiserhöhung Abschlagserhöhung

Schritt 1: Schriftlich mahnen & Frist setzen.

Wählen Sie hierzu das passende Musterschreiben aus. So sparen Sie Zeit und vermeiden Fehler.

Kommunizieren Sie ausschließlich schriftlich. Telefonieren bringt nichts.

Setzen Sie in Ihren Schreiben stets eine 14-tägige Frist. Ich bevorzuge per E-Mail und Einschreiben zu kommunizieren.

E-Mail[email protected]
FAX30 206 143 881
Adresseprimastrom GmbH – Postfach 110172 – 10831 Berlin

Schritt 2: keine gewünschte Reaktion? ⇒ mahnen Sie erneut!

Ich bekomme oft mitgeteilt, dass Primastrom nicht innerhalb von 14 Tagen antwortet oder nur mit wenig hilfreichen Standardantworten reagiert. Prüfen Sie eine mögliche Antwort von Primastrom auf Richtigkeit. Wenn Sie nach wie sich gegen Primastrom wehren wollen, dann mahnen Sie erneut.

  • Nutzen Sie die Vorlage und passen Sie die orangenen Felder geringfügig an.
  • Setzen Sie erneut eine 14-tägige Frist.

Kunden-Nr.: (sofern vorhanden)
Vertrags-Nr.:
(sofern vorhanden)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich verweise auf mein Schreiben vom
xx.xx.202x bezüglich meiner Preiserhöhung / Abschlagserhöhung / Widerruf etc.. Sie sind meiner Aufforderung bisher noch nicht nachgekommen. Bitte holen Sie dies nach. Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum xx.xx.202x.
Viele Grüße,

Schritt 3: Schlichtungsstelle einschalten

4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde können Sie die Schlichtungsstelle Energie einschalten. Diese ist für Sie kostenlos und ich habe viele positive Rückmeldungen zur Schlichtungsstelle erhalten. Da die Schlichtungsstelle für Primastrom kostenpflichtig ist und die Kosten steigen, je länger die Schlichtungsstelle vermittelt, können Sie mit schnellen Ergebnissen rechnen.

Sollten Sie gemahnt werden,

weil Sie z.B. nur den alten Abschlag zahlen, dann widersprechen Sie stets per E-Mail.

Mir berichtete ein betroffener Kunde, dass er den zu hohen Abschlag widersprochen hat. Daraufhin erhielt er eine SMS mit Androhung rechtlicher Schritte, wenn er nicht zahlen würde. Dieses Ausmaß hat mich sehr überrascht. Der Kunde berichtet mir, dass auf seine Argumente nicht eingegangen war und er sich nicht in Zahlungsverzug befinde. Zudem erhielt er nie einen Hinweis darauf, wie viel er nachzuzahlen habe.

In so einem Fall empfehle ich folgende E-Mail mit 14-tägiger Frist aufzusetzen:

Kunden-Nr.: (sofern vorhanden)
Vertrags-Nr.: (sofern vorhanden)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich verweise auf mein Schreiben vom xx.xx.202x, in der ich der Abschlagserhöhung widersprochen habe. Sie sind meiner Aufforderung bisher noch nicht nachgekommen und Sie haben in keiner Weise Bezug zu meinen Argumenten genommen.
Ich habe eine SMS erhalten, in der ich zur Zahlung offener Posten aufgefordert wurde. Da in dieser Nachricht weder der Betrag noch meine Kunden-Nummer erwähnt wird, kann ich nicht mit Sicherheit wissen, dass diese Nachricht tatsächlich von Ihnen stammt. Sollte diese Nachricht von Ihnen stammen, so bitte ich Sie mir eine E-Mail zu schreiben
– unter Angabe meiner Kunden- und Zähler-Nr.
– in der Sie den fälligen Betrag beziffern und begründen sowie
– auf meinen vorheriges Schreiben eingehen.
Bitte holen Sie dies nach. Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum xx.xx.202x.
Viele Grüße,

C) je Problem: Musterschreiben und Hinweise

A. unerwünschter Vertrag ⇒ widerrufen
B. Widerruf/ Kündigung ignoriert
C. unerwünschter Vertrag: Widerrufsfrist abgelaufen
D. Preiserhöhungen
E. Abschlag-Erhöhungen
F. Jahresrechnung: fehlt / falsch
G. Guthaben nicht ausgezahlt
H. Grundgebühr soll nach Kündigung weiter gezahlt werden
I. Mahnungen
J. Haushaltsschutzbrief

A. unerwünschter Vertrag ⇒ widerrufen

Unerwünschte Verträge können Sie bis 14 Tage nach Erhalt der Vertragsunterlagen widerrufen. Nutzen Sie meine kostenlosen Vorlagen und befolgen Sie meinen Hinweisen, sodass Sie sicher widerrufen.

B. Kündigung / Widerruf ignoriert

Verbraucher beschweren sich auch, dass ihre Widerrufe und Kündigungen ignoriert wurden – u.a., weil das Unternehmen die Sonderkündigungsrechte der Verbraucher nicht anerkannt hat. Im Falle einer Preiserhöhung, Änderung der AGBs und im Falle von Pflichtverletzungen des Anbieters haben allerdings Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht.

Achten Sie darauf, dass Sie korrekt kündigen. Folgen Sie hierbei diesen Hinweisen. Die Primastrom Kündigungsfrist beträgt i.d.R. 3 Monate. Dies ist deutlich höher als bei den meisten anderen Anbietern. Schauen Sie aber vorsichtshalber in Ihren Vertragsunterlagen (und ggf. in Ihren AGBs) nach. Die Fristen in Ihren gültigen AGBs sind entscheidend.

Wenn Sie korrekt gekündigt oder widerrufen haben, Primastrom aber die Kündigung nicht annimmt, dann sollten Sie sich wehren. Folgen Sie dem Lösungsweg. Für Schritt 1 verwenden Sie dieses Beschwerde schreiben:

Kunden-Nr.: (sofern vorhanden)
Vertrags-Nr.: (sofern vorhanden)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich verweise auf meine fristgerechte Kündigung / meinen fristgerechten Widerruf vom xx.xx.202x. Bisher habe ich noch keine Bestätigung erhalten. Bitte bearbeiten Sie meine Kündigung / meinen Widerruf zügig und bestätigen Sie dies mir. Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum xx.xx.202x.
Viele Grüße,

C. unerwünschter Vertrag: Widerrufsfrist abgelaufen

Primastrom-Kunden beschweren sich, dass ihnen ein Vertrag untergeschoben wurde.

Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss: Selbstverständlich muss der Verbraucher aktiv einem Vertrag zustimmen und es müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein, damit dieser gültig ist. Seit Juli 2021 müssen Sie den Vertrag schriftlich zustimmen.

So kommen Sie wieder aus dem Vertrag mit Primastrom raus: Nach dem Fernabsatzrecht erlangt jedoch der Vertrag nur Gültigkeit, wenn dieser Ihnen vollständig und mit einer Widerspruchsbelehrung übersandt wurde. Es muss auch ein Widerrufsformular übermittelt werden. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie ein 14-tätiges Widerspruchsrecht. Gegen untergeschobene Verträge können Sie sich mit diesen Hinweisen und meinen Mustervorlagen wehren.  

primastrom Anruf

Auf der zuvor verlinkten Seite erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie sich dagegen wehren können. 

Wenn Sie den Vertrag vor weniger als vor zwei Wochen an der Haustür oder per Telefon, Post oder über das Internet abgeschlossen haben, können Sie noch von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Wenn der angebliche Vertragsabschluss mehr als 14-Tage her ist, müssen Sie sich anders wehren. Hierzu können Sie mein umfangreiches Antwortschreiben verwenden, mit dem Sie gleich 7 Gründe für Ihre Beschwerde anführen können. Gerne stelle ich auch Empfehlungen bereit, wie Sie auf ablehnende Primastrom-Antworten reagieren können.

D. Preiserhöhungen: Die mir bekannten Preiserhöhungen stufe ich als unzulässig ein

Verbraucher beschweren sich über Primastrom, dass die Preise stark und versteckt erhöht werden. Dagegen können Sie sich wehren. Die mir bekannten Preiserhöhungen fallen alle sehr hoch aus und sind intransparent. Daher stufe ich diese als unzulässig ein. Diese Preiserhöhungen können Sie mit meinen Musterschreiben abwehren.

Wählen Sie Ihr passendes Musterschreiben aus:

⇒ Die Preiserhöhung ist noch nicht wirksam
⇒ Die Preiserhöhung ist bereits wirksam (nachträglich anfechten)
⇒ Sonderfall: Preiserhöhung wurde keine 4 Wochen vorab angekündigt

E. Unzulässige Abschlagserhöhungen

Seit dem 11.11.2021 berichten mir viele Primastrom-Kunden, dass Ihnen ein höherer Abschlag abgebucht wurden. Sie können sich das nicht erklären, weil keine Preiserhöhung vorliegt und die Abschlagserhöhungen auch nicht vorab angekündigt wurden. 

Abschlagserhöhungen dürfen nur vorgenommen werden, wenn

  • Eine Preiserhöhung vorgenommen wurde oder
  • Ihr Verbrauch sich erhöht hat

Unterjährige Verbrauchsschätzungen durch Primastrom sind unzulässig. Zudem dürfen Abschlagserhöhungen nur proportional zur Preis- oder Verbrauchserhöhung steigen. Wenn z.B. der Preis um 5% erhöht wurde, dann darf der Abschlag nur um 5% steigen. 

Gehen Sie so weiter vor: Nutzen Sie meine E-Mailvorlage und folgen Sie der  Anleitung:
OHNE vorheriger Preiserhöhung / MIT vorheriger Preiserhöhung.
Passen Sie bei Bedarf den Text an Ihre Situation an. Kopieren Sie dann den Text in diese Word-Vorlage, um auch einen Brief per Einschreiben versenden zu können.

Wenn Sie die Einzugsermächtigung kündigen, dann überweisen Sie bitte die alten Abschläge fristgerecht an Primastrom. Folgen Sie danach dem Lösungsweg.

F. Jahresabrechnung fehlt / falsch

Der Energieversorger muss Ihnen die Jahresrechnung 6 Wochen nach dem Vertragsende zusenden. Das Guthaben muss zeitnah, spätestens 2 Wochen danach an Sie ausgezahlt werden.

Wenn die Rechnung nicht fristgerecht erstellt wurde, dann empfehle ich zu mahnen. Nutzen Sie die Musterschreiben auf dieser Seite. Folgen Sie danach dem Lösungsweg.

Kontrollieren Sie Ihre Rechnung. Achten Sie darauf, dass Sie nicht zu viel zahlen. Überprüfen Sie Ihre Abrechnung ganz einfach mit Hilfe meines Berechnungstools, das ich Ihnen auf dieser Seite bereitstelle. Die häufigsten Fehler sind falsche Zählerstände, falsche Preise und nicht berücksichtigte Abschlagszahlungen. Folgen Sie danach dem Lösungsweg.

G. Guthaben nicht ausgezahlt

Das Guthaben muss zeitnah, spätestens 2 Wochen nach erhalt der Abrechnung an Sie ausgezahlt werden.

Wenn Primastrom jedoch die Frist nicht einhält, dann sollten Sie mahnen. Nutzen Sie die Musterschreiben auf dieser Seite. Folgen Sie danach dem Lösungsweg.

H. Grundgebühr soll nach Kündigung weiter gezahlt werden

Wehren Sie sich, wenn Ihr Anbieter nach der Kündigung verlangt, dass Sie weiterhin die Grundgebühr bezahlen sollen. M.E. ist dies nicht zulässig! Nutzen Sie mein kostenloses Musterschreiben. Kunden haben derartige Zusatzkosten bereits abwehren können.

I. Mahnungen

Wenn Sie von Primastrom gemahnt werden, dann sollten Sie diesen Hinweisen folgen. Wichtig ist, dass Sie Zahlungen nur nach einer Mitteilung an das Unternehmen (inklusive Begründung) verweigern oder zurück buchen lassen.

Mahnungen abzuwehren ist besonders schwierig. Hier sollten Sie sich Rat holen, wenn Sie unsicher sind. 

Fordern Sie Ihre kostenlose & unverbindliche Tarifempfehlung an.

Viele Kunden beschweren sich über Primastrom, insb. über unzulässige Werbeanrufe und weil Preise und Abschläge erhöht werden. Häufig wird dies den Kunden nicht vorab mitgeteilt. Vor diesem Hintergrund ist Primastrom als nicht empfehlenswert einzustufen.

Kunden von Primastrom beschweren sich, dass ihre Kündigungen und widerrufe nicht akzeptiert werden. Ich empfehle Ihnen daher per E-Mail und Einschreiben zu kündigen / widerrufen.

E-Mail: [email protected]
Adresse: primastrom GmbH – Postfach 110172 – 10831 Berlin

Primastrom widerrufen: Bis 14 Tage nach Erhalt der Vertragsunterlagen möglich. Nutzen Sie meine kostenlose Widerrufsvorlage und befolgen Sie meine Hinweise.

Primastrom kündigen:

Ihren Anbieter können Sie regulär zum Vertragsende kündigen. Beachten Sie hierbei, dass Sie die Kündigungsfrist einhalten müssen. D.h. Sie müssen vor Ablauf der Kündigungsfrist die Kündigung an Ihren Anbieter übermittelt haben.

Ferner können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen. In diesen Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht:

  • bei Preiserhöhungen oder Änderungen der AGBs (vor Wirksamwerden der Preiserhöhung)
  • wenn bei einem Umzug Ihr Anbieter Sie nicht mehr an der neuen Adresse beliefern kann (z.B. Sie ziehen ins Ausland um oder Sie ziehen zu jemand anderem in eine bestehende Wohnung ein)
  • bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Anbieters (dies ist in der Praxis jedoch nur schwer durchsetzbar).

Gegenwärtig beschweren sich viele Kunden über Primastrom. Betroffene Kunden berichten mir, dass Primastrom kaum oder nur sehr unspezifisch auf Beschwerden reagiert. Häufig werden die Probleme erst gelöst, wenn ein Antrag bei der Schlichtungsstelle gestellt wurde.

Kunden berichten mir, dass Primastrom mit recht günstigen Tarifen werben. Jedoch werden die Preise schnell angehoben, teilweise auf über 80 Cent/kWh für Strom. Daher ist Primastrom langfristig gesehen kein günstiger Anbieter.

Zusammen mit Voxenergie gehört Primastrom zur primaholding GmbH. Neben Strom bietet Primastrom Gas-, Festnetz-, Mobilfunk- und DSL-Verträge an.

Primastrom Kontakt

Ich empfehle Ihnen nicht telefonisch mit Primastrom zu kommunizieren. Verbraucher berichten, dass auf mündliche Zusagen nicht vertraut werden kann. Insofern empfehle ich Ihnen, ausschließlich schriftlich, d.h. per E-Mail, zu kommunizieren.

Primastrom Telefonnummer: 030-290279999 (nicht empfehlenswert)

E-Mail: [email protected]

Wenn Sie ein Problem mit Primastrom haben, dann lösen Sie dieses entweder selber mit meinen kostenlosen Musterschreiben oder mit Hilfe eines Anwalts.
Für folgende Probleme habe ich Musterschreiben: Preiserhöhungen, Abschlagserhöhungen, unzulässige Verträge, Guthaben/Rechnung fehlt, Schadensersatz nach Vertragsbeendigung.

Primastrom ist nicht insolvent, auch wenn das Unternehmen nur sehr träge auf die Beschwerden der Kunden eingeht. Sobald Primastrom pleite geht, werde ich auf dieser Seite hierüber berichten.

Ihren Anbieter können Sie regulär zum Vertragsende kündigen. Beachten Sie hierbei, dass Sie die Kündigungsfrist einhalten müssen. D.h. Sie müssen vor Ablauf der Kündigungsfrist die Kündigung an Ihren Anbieter übermittelt haben.

Ferner können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen. In diesen Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht:

  • bei Preiserhöhungen oder Änderungen der AGBs (vor Wirksamwerden der Preiserhöhung)
  • wenn bei einem Umzug Ihr Anbieter Sie nicht mehr an der neuen Adresse beliefern kann (z.B. Sie ziehen ins Ausland um oder Sie ziehen zu jemand anderem in eine bestehende Wohnung ein)
  • bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Anbieters (dies ist in der Praxis jedoch nur schwer durchsetzbar).

In diesen Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht:

  • bei Preiserhöhungen oder Änderungen der AGBs (vor Wirksamwerden der Preiserhöhung)
  • wenn bei einem Umzug Ihr Anbieter Sie nicht mehr an der neuen Adresse beliefern kann (z.B. Sie ziehen ins Ausland um oder Sie ziehen zu jemand anderem in eine bestehende Wohnung ein; es ist kein Gasanschluss für Ihre neue Adresse verfügbar.)
  • bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Anbieters (dies ist in der Praxis jedoch nur schwer durchsetzbar).
  • Erben im Falle eines Todes.

Weiterführende Links:

Autor: Matthias Moeschler; Stand: 27.04.2022
Es werden Fakten und die Meinung des Autors wiedergegeben. Trotz aller Sorgfalt wird jedoch keine Haftung übernommen. Es wird auch keine Rechtsberatung geleistet, weil rechtliche Sachverhalte lediglich allgemein dargestellt werden (RDG §2 III, Satz 5) ⇒ weiterführende Hinweise.

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604 Kommentare

  1. Meiner Mutter 85 Jahre wurde am Telefon genötigt und ihr wurde wahrscheinlch ein Vertrag von Primastrom untergejubelt für 172,–€ ml. für Strom für eine kleine 2 Zimmerwohnung, sie bekam keine Unterlagen wo man sehen kann für wie was wo, so dass keine Widerspruchsfrist eingehalten werden konnte. Jedoch wurden für das neue Jahr für Januar und Februar 2023 die monatlichen Beiräge abgebucht, wir haben das Geld zurückgeholt und das Konto für Primastrom sperren lassen. Meine Mutter hatte nichts unterschrieben, also nur am Telefon haben sie sie über den Tisch gezogen, jetzt haben Sie ihr Unterlagen zugesandt die sie sofort unterschrieben soll und zurücksenden. Ich habe Primastrom per Email geschrieben und denen gedroht das ich eine Anzeige machen werde und es an die Schlichtungsstelle Energie weiterleiten werde, jedoch reagieren die nicht. Was können wir tun.