Nichterfüllungsschaden bei immergrün, Wunderwerk AG & Co.
Nach der vorzeitigen Kündigung (insb. bei Umzug) fordern einige Anbieter vom Kunden einen NICHTERFÜLLUNGSSCHADEN ein. Es wird zum Teil auch gefordert, dass der Kunde die GRUNDGEBÜHR weiter zahlen soll. Mit meinem Musterschreiben wehren Sie dies ab.
Verbraucher meldeten mir diese Strom- und Gasanbieter: FUXX Sparenergie / Grüner Funke, Wunderwerk AG, 365 AG und immergrün, Voxenergie, Primastrom
Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert: 10.10.2020
I. Hintergrundinformationen
Anhand der Beschwerden auf de.reclabox.com lief anscheinend in den meisten Fällen der Sachverhalt folgendermaßen ab:
- Der Verbraucher informierte den Versorger, dass er umzieht und daher vom Vertrag zurücktreten möchte.
- Der Strom- und Gasanbieter (sofern es sich nicht um den Grundversorger handelt), muss dem Kunden kein Sonderkündigungsrecht einräumen. Der Kunde hat nämlich nur ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug, wenn (1) der Versorger ihm dies freiwillig zugesteht, (2) der Versorger den Kunden am neuen Wohnort nicht versorgen kann oder (3) wenn beim Umzug die Preise steigen.
- Der Versorger setzt die Kündigung um.
- Im Anschluss daran teilt der Versorger mit, dass der Vertrag hätte länger laufen müssen, weil keines der drei Voraussetzungen für ein Sonderkündigungsrecht zutrifft. Deshalb wird eine Kompensation aufgrund der Nichterfüllung des Vertrags fällig. Bei einigen Anbietern wird auch gefordert, dass die Grundgebühr bis Vertragsende bezahlt werden soll, obwohl der Kunde keine Energie mehr bezieht.
II. Nichterfüllungsschaden abwehren mit Musterschreiben
Ihr Problem:
- Sie sollten schnell handeln: Es drohen Zusatzkosten (z.B. Mahn- und Inkassokosten).
- Sie brauchen gute Argumente: In vielen Fällen werden Beschwerden von dem neuen Anbieter ignoriert. Daher ist es wichtig, dass Sie den Nichterfüllungsschaden mit sehr guten Argumenten abwehren. Meine Erfahrung nach geben die Energieversorger immergrün und FuxxSparenerige schneller und eher nach, wenn sie das Gefühl haben, dass der Verbraucher kompetent beraten ist, sein Recht kennt und es auch erfolgreich einfordern kann.
- Eine Rechtsberatung ist teuer und lohnt sich häufig nicht: In den meisten Fällen betragen Nichterfüllungsschäden weniger als 200€. Die Erst-Beratung durch einen Rechtsanwalt kostet jedoch bereits mindestens 200€. Zwar ist die Verbraucherzentrale günstiger, aber eine Beratung ist auch dort kostenpflichtig. Zudem verlieren Sie Zeit, wenn Sie einen Termin für die Rechtsberatung ausmachen.
Meine Lösung für Sie: das kostenlose Musteranschreiben
- Mit meinem sehr fundierten Musteranschreiben führen Sie alle relevanten Argumente an, um den Energieversorger zur Rücknahme des Nichterfüllungsschadens zu überzeugen.
- Sie verlieren kaum Zeit, da Sie sich sofort wehren können. Es kostet Sie nur 5 Minuten, das Musteranschreiben an Ihren spezifischen Fall anzupassen. Allein der Gang zum Rechtsanwalt kostet Sie deutlich mehr Zeit!
- Wie alle Hilfsangebote auf meiner Seite, ist die Mustervorlage für Sie kostenlos.
(Ich war selber Opfer eines Anbieters mit vielen Verbraucherbeschwerden. Die Auseinandersetzung hat mir viel Zeit und viele Nerven gekostet. Mit meinem Projekt „Verbraucherhilfe-Stromanbieter“ erspare ich Verbrauchern, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, dieses Leid.) - Ich habe mich auf diese speziellen Strom- und Gasanbieter spezialisiert. Ich zeige Ihnen ganz genau, welche Vorgehensweise Sie befolgen sollten, um Ihre Erfolgsaussichten zu erhöhen. Da ich Rückmeldungen von Verbrauchern erhalte, optimiere ich meine Vorgehensweise laufend weiter. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Sie bei mir die bestmöglichsten Erfolgsaussichten haben.
- Mit meinen Anleitungen vermeiden Sie unnötige Fehler: Viele Verbraucher machen z.B. Fehler beim Widerspruch oder stellen die Zahlungen ein. Dadurch geraten diese unnötigerweise in Zahlungsrückstand und es drohen hohe Inkassokosten.
Der einzige Nachteil ist, dass ich Ihnen keine Rechtsberatung anbieten kann. Da die Sachverhalte jedoch häufig sehr ähnlich gelagert sind, ist dies aus meiner Sicht nicht notwendig. Mein Musteranschreiben ist in fast allen Fällen völlig ausreichen.
Mit meinem Musterschreiben sparen Sie sich Zeit und holen Ihr Geld zurück. Benutzen Sie hierzu einfach dieses Kontaktformular oder schreiben Sie mir eine E-Mail an [email protected] mit dem Betreff „Nichterfüllungsschaden“. Ich benötige keine Vertragsdetails.
III. Argumente, mit denen Sie den Nichterfüllungsschaden abwehren können
Die Verbraucher sind völlig überrascht, dass ein Nichterfüllungsschaden gefordert wird. Denn wenn kein Sonderkündigungsrecht vorgelegen hat, warum hat der Versorger dann die Kündigung angenommen und warum wurde man denn nicht auf einen möglichen Schaden hingewiesen?
Genau das sind die Argumente, mit denen Sie sich wehren können!
- Wenn der Stromanbieter die Kündigung umsetzt, so hat er diese auch gewährt. Insofern ist von Seiten des Verbrauchers davon auszugehen, dass der Stromanbieter aus Kulanz der Kündigung zugestimmt hat. Schließlich kann der Stromanbieter aus Kulanz einer Sonderkündigung zustimmen.
- Selbst wenn der Verbraucher nicht von einer Kulanz von Seiten des Versorgers ausgehen durfte, so hat der Versorger die Pflicht, den Schaden abzuwenden oder zu mindern (BGB §254 (2))
- Zudem kann argumentiert werden, dass der Stromanbieter den Verbraucher über den möglichen Schaden hätte informieren müssen. Denn sonst trägt der Versorger eine Mitschuld daran (BGB §254 (2)). Im EnWG §41 (1) steht, dass die Verträge u.a. „Haftungs- und Entschädigungsregelungen bei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen“ beinhalten müssen. Nach meinem Kenntnisstand sind diese Hinweise weder in den aktuellen AGBs noch auf der Internetseite der Stromanbieter FUXX Die Sparenergie (Grüner Funke) und 365 AG (immergrün) zu finden.
Andererseits kann auch argumentiert werden, dass der Verbraucher einen Fehler begangen hat. Schließlich hat er unzulässiger Weise den Vertrag gekündigt. Grundsätzlich gilt, dass an geschlossenen Verträge festzuhalten ist. Anpassungen oder Ergänzungen des bestehenden Vertrags sind möglich, wenn diese einvernehmlich erfolgen. Diese Änderungen sind jedoch schriftlich vorzunehmen, damit der Verbraucher die einvernehmliche Änderung nachweisen kann. Mündliche Aussagen reichen nicht.
Weil mir noch keine Gerichtsurteile hierzu bekannt sind, kann ich nur schwer abschätzen, wie deutsche Gerichte in diesem Fall entscheiden würden. Letztendlich kommt es auch auf den Einzelfall an. Wenn z.B. der Verbraucher gegenüber seinem Stromanbieter fälschlicherweise argumentiert, dass er aufgrund des Umzugs ein Sonderkündigungsrecht habe, wirkt die Mitschuld des Versorgers größer. Mit der folgenden Vorgehensweise haben Verbraucher mir berichtet, eine deutliche Reduzierung oder gar eine Rücknahme des Nichterfüllungsschadens erreicht zu haben. Selbstverständlich ist jeder Sachverhalt individuell. Prüfen Sie daher selbstkritisch, ob die Empfehlungen zu Ihrem Sachverhalt passen und nehmen Sie entsprechende Anpassungen vor. Im Zweifel sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren, da ich nicht auf Ihren individuellen Sachverhalt eingehen kann und darf.
IV. Nichterfüllungsschaden Strom: Wenn der Anbieter nicht reagiert
Aus meinen Erfahrungen weiß ich, dass es bei der Beschwerde auf die Qualität Ihres Widerspruchs ankommt. Wenn der Anbieter sieht, dass Sie keine Argumente anführen, dann wird er hartnäckig bleiben. Wenn Sie jedoch meine Antwortvorlage verwenden, dann weiß er, dass der Verbraucher eine gute Argumentation vorlegt und dass er auch weiß, dass er sich letztendlich durchsetzen kann. Dadurch können Sie schneller Ihre Beschwerde zum Erfolg führen.
Aus Rückmeldungen von Verbrauchern ist mir bekannt, dass der Versorger den inhaltlichen Argumenten nichts Nennenswertes entgegen setzt. Womöglich wird das Unternehmen nur mit einem Gerichtsurteil seinen Anspruch argumentieren. Immergrün (eine Tochter der 365 AG) hat zuvor z.B. ein Urteil vom AG Berlin-Tempelhof (Az.: 23 c 120/14) angeführt. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine außerordentliche Kündigung des Stromvertrags aufgrund eines Umzugs. Es handelt sich stattdessen um eine außerordentliche Kündigung von Seiten eines Telefonanbieters aufgrund ausbleibender Zahlungen des Kunden. Auch wenn andere Urteile genannt werden, ist davon auszugehen, dass diese nicht zu ihrem Sachverhalt passen werden.
Schreiben Sie eine Beschwerde auf de.reclabox.com
Erst wenn Sie eine fundierten Widerspruch vorgelegt haben und dieser wiederholt grundlos abgelehnt wurde, empfehle ich Ihnen eine Beschwerde auf de.reclabox.com einzustellen. Viele Verbraucher bestätigen, dass eine Beschwerde auf dieser Seite zur Lösung Ihres Problems beitragen kann. Der Arbeitsaufwand ist für Sie sehr gering, da Sie auf diese Vorlage zurückgreifen können:
- Öffnen Sie de.reclabox.com
- Füllen Sie die Felder aus. Um Ihnen Zeit zu sparen, können Sie folgende Texte verwenden:
- Teaser:
Unzulässiger Nichterfüllungsschaden - Beschwerdetext:
[FuxxSparnergie / immergrün] fordert unberechtigterweise einen Nichterfüllungsschaden in der Abrechnung. Für Details verweise ich auf die Seite „Nichterfüllungsschaden“ von Verbraucherhilfe-Stromanbieter.de. Auf meine E-Mail, in der ich dargelegt habe, weshalb der Nichterfüllungsschaden unberechtigt ist, ging das Unternehmen nicht ein. - Ihre Forderung:
Rücknahme der Forderung aus dem Nichterfüllungsschaden und Korrektur der Rechnung
- Teaser:
In vielen Fällen werden die Online-Beschwerden gelöst. Da die Energieanbieter meine Internetseite schon kennen, hilft der Verweis auf meine Seite. Die Energieanbieter wissen, dass ich im nächsten Schritt die Schlichtungsstelle Energie empfehle. Diese ist kostenpflichtig für die Energieversorger. Um dies zu verhindern, dürfte Ihr Anliegen nun vorrangig behandelt werden.
Falls der Versorger auch nach dieser Beschwerde nicht einlenkt, würde der letzte Schritt darin bestehen, die Schlichtungsstelle einzuschalten.
Wenn Sie sich entscheiden sollten, ein (anteiligen) Nichterfüllungsschaden zu bezahlen, dann würde ich “unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht” zahlen, um ggf. später bei für Kunden positiver Rechtsprechung einen Rückforderungsanspruch innerhalb der Verjährungsfrist noch geltend machen zu können.
V. Meine empfohlenen Strom- und Gasanbieter
Ich selber wechsle jährlich meinen Stromanbieter. Ich wähle nur Unternehmen, die ein geringes Insolvenzrisiko haben (aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur), verbraucherfreundliche AGB-Klauseln haben sowie in Stromanbieter-Tests zu Service-Qualität insgesamt gut abschneiden. Seitdem hatte ich nie wieder ein Problem.
In dieser Liste habe ich Ihnen zusammengestellt, welche Strom- und Gasanbieter ich empfehle.
Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Teilen Sie Ihre Erfahrungen, um anderen Betroffenen zu helfen!
Haftungsausschluss: Trotz aller Sorgfalt kann dieser Text und Inhalte auf der Internetseite Fehler enthalten. Es handelt sich ferner nicht um eine Beratungsleistung, sondern um die Meinung des Autors. Jeder Verbraucher sollte seinen spezifischen Sachverhalt selbstkritisch prüfen. Bei den genannten Verbraucherbeschwerden stützt sich der Autor auf die Seite de.reclabox.com. Es wurde nicht überprüft, ob die Beschwerden berechtigt sind.
Hervorragende und kompetente Hilfe, Primastrom ist das schlechteste, was ich je erlebt habe. es wurde weder zeitnah oder gar nicht auf meine Anschreiben reagiert, die Antworten sind zusammenhanglos, selbst nach Beendigung des Vertrages werde ich mit Forderungen angeschrieben, es wird mit rechtlichen Konsequenzen gedroht, inklusive Inkasso. Ich habe den Eindruck, dass es zur Geschäftspolitik gemacht wurde, den Kunden einzuschüchtern. Durch die Hilfeseiten von Herrn Moeschler wurde mir bis jetzt sehr geholfen, der Kampf ist aber noch nicht zu Ende. Gelockt wurde ich per Telefon und nach vermeintlich günstigen Abschluß, kamen 2 Preiserhöhungen, wo ich mich versuche zu wehren. Ich habe nach Preiserhöhung selbst gekündigt, mit Verweis auf Preisgarantie, diese wurde abgelehnt. ich habe die Zahlungen auf die vertraglich vereinbarten Abschläge geändert, die Einzugsermächtigung gekündigt. Daraufhin hat Primastrom mir gekündigt mit einer völlig überhöhten Abschlussrechnung. Widerspruch mit Bitte um Rechnungskorrektur und Berechnung nach Vertragskonditionen zum Abschluss (Vorlage von Herrn Moeschler), keine Reaktion, außer erneute Mahnungen und Forderung der Grundgebühr bis 2024. Ich lasse mich nicht einschüchtern, der Kampf geht weiter.
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