immergrün: Erhöhung der Abschläge & Preise, ungewollte Kündigungen
Kunden machen negative immergrün Erfahrungen, weil Abschläge & Preise um bis zu 219% erhöht werden. Zudem beschweren sich Kunden, dass Verträge vorzeitig gekündigt werden. Die Verbraucherzentrale mahnte immergrün am 18.10.2021 ab und die Bundesnetzagentur startete ein Aufsichtsverfahren.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Hilfe bei Vertragskündigungen und Preiserhöhungen
(Klicken Sie auf das das jeweilige Feld, um direkt zur Lösung zu springen)
Inhaltsverzeichnis:
I. immergrün Bewertungen
(Verbraucher-Erfahrungen | Warnungen | kundenunfreundliche AGBs)
II. Hilfe für Kunden
III. Meine empfohlenen Strom- und Gasanbieter
IV. Hintergrundinformationen, Tarife etc.
Autor: Matthias Moeschler; Stand: 29.10.2022
I. immergrün Strom & Gas: Bewertungen
Im Folgenden erfahren Sie, welche Probleme die Kunden von immergrün bereits hatten und warum Sie bei der Wahl Ihres Anbieters aufpassen sollten.
Preiserhöhung | >20%, nicht mitgeteilt |
Kündigung | Verträge werden vorzeitig aufgelöst |
Guthaben | nicht ausgezahlt |
Abschlag | zu hoch; werden bei Guthaben nicht reduziert |
Zusatzkosten | Nichterfüllungs-schäden / Grundgebühr nach Umzug |
a) immergrün Erfahrungen
Verbraucher berichten über negative Erfahrungen mit immergrün. Kritisiert werden u.A. Preiserhöhungen >20%, fehlende Auszahlung des Guthabens und unerwartete Zusatzkosten (z.B. Nichterfüllungsschäden). Auf Trustpilot bewerten Verbraucher immergrün mit ungenügend.


Um Ihnen einen Eindruck zu vermitteln, welche Probleme Verbraucher mit immergrün haben, können Sie sich diese Beschwerden auf de.reclabox.com anschauen (abgerufen am 13.05.2021):



Ausgewählte negative Kommentare auf Verivox: Probleme mit Preisen
Zum Stand 4.6.2021 haben sich Verbraucher in letzter Zeit insb. über Preiserhöhungen auf Verivox beschwert:
- „Nach 3 Monaten eine Preiserhöhung von 39,9%. Nie wieder immer grün!!“ (4.6.2021)
- „preis stimmt nicht mit dem vorab angezeigten preis überein“ (2.6.2021)
- „Immergrün lockt mit sehr attraktiven Einstiegspreisen Kunden an und erhöht nach drei Monaten den Preis auf ein Niveau, das deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt.“ (30.5.2021)
- „Bereits nach wenigen Wochen wurde mir via Mail mitgeteilt, dass sich mein kWh Preis um fast 30%, wegen operativer Preisanpassungen, erhöhen müsse.“ (23.5.2021)
Am besten Sie lesen hierzu meinen Erfahrungsbericht. Kurz zusammengefasst: Ich habe mich gegen eine versteckte 50%-Preiserhöhung wehren wollen, woraufhin der Stromanbieter mich verklagt hat! Nur aufgrund meiner Unerfahrenheit habe ich kein Recht bekommen. Dadurch sind bei mir, neben der Preiserhöhung, noch ca. 250€ an Rechtsanwalts- und Gerichtskosten angefallen. Schlimmer als der finanzielle Schaden war jedoch der hohe Arbeitsaufwand und meine schlaflosen Nächte, weil ich die Dreistigkeit des Unternehmens nicht glauben konnte und zum ersten Mal vor Gericht geladen war.
Im Gegensatz dazu erscheinen die Weiterempfehlungsquoten bei Verivox (75% für die Vertriebsmarke immergrün Energie) und auf Check24 (82%; Stand: 11/2020) überraschend gut. Diese Kundenbewertungen sind mit Vorsicht zu genießen. Bei Hotels sind solche Empfehlungsraten leicht überdurchschnittlich. Bei Stromanbietern hingegen nicht.
Ich persönlich lege wenig Wert auf Kundenbewertungen, weil Verbraucher ihre Stromanbieter häufig innerhalb der ersten Wochen nach Vertragsschluss bewerteten. Dadurch spiegeln die Bewertungen meist nur den Wechselprozess wider. Die Probleme, die mit dem Stromanbieter jedoch auftreten können, ereignen sich häufig deutlich später, weil der Wechselprozess standarisiert ist. Die gemessene Zufriedenheit der Verbraucher hängt somit davon ab, wer und wann den Verbraucher nach seiner Zufriedenheit fragt. Dies wird in der folgenden Abbildung deutlich. Die Aussagekraft von Kundenbewertungen ist beschränkt. Die Kundenbewertungen auf Trustpilot zeigen, dass Verbraucher unzufrieden mit immergrün Energie! sind. Dies zeigt sich auch anhand der negativen Kommentare unten auf dieser Seite.
b) Warnungen von Stiftung Warentest & Co.
Die Stiftung Warentest warnt in der Ausgabe test 2/2014 vor drastischen Preiserhöhungen, falschen Abrechnungen, falschen Bonusversprechen und zu hohen Abschlagszahlungen. Insgesamt wird das Unternehmen 365 AG mit der Vertriebsmarken immergrün Energie! GmbH, idealenergie und Meisterstrom als „nicht empfehlenswert“ eingestuft: „Die Marken der 365 AG bieten auf ihren Websites keine fairen Tarife an. Der Bonus ist zum Teil an seltsame Klauseln geknüpft.“
Der Bund der Energieverbraucher verlieh dem Unternehmen im März 2016 die „trübe Funzel“ für besonders verbraucherunfreundliches Verhalten.
Gegen die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (Nachfolgegesellschaft der 365 AG) liefen im Jahre 2013 insgesamt 447 Verfahren der Schlichtungsstelle Energie (9% aller behandelten Fälle). Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass die Bundesnetzagentur aufgrund zahlreicher Beschwerden ein Verfahren gegen das Unternehmen eröffnet hat und dass die Verbraucherzentralen mehrmals gegen 365 AG klagten.
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete im Jahr 2017 immergrün Energie in der Kategorie Service mit 54%. Damit schneidet das Unternehmen hinsichtlich Service-Qualität unterdurchschnittlich schlecht ab.
c) Kundenunfreundliche AGBs
Die AGBs des Unternehmens beinhalten Nachteile für Verbraucher (siehe aktuelle AGB-Studie; da AGBs sich laufend ändern können, können einige AGBs entfallen und neue hinzugekommen sein). Es drohen Bonusverweigerungen und Zusatzkosten (z.B. im Falle eines Umzugs droht eine 60€-Pauschale).
Kunden mit Mehrtarifzählern und Photovoltaikanlagen werden laut Vertrag nicht beliefert. Wenn Verbraucher dennoch über einen Mehrtarifzähler oder einer Photovoltaikanlage verfügt und einen Vertrag abschließt, kann dies zu einer Verweigerung des Neukundenbonus führen. Bei den Energieversorgern immergrün Energie (Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH; ehemals 365 AG) und Fuxx Sparenergie (Grüner Funke) wurden aufgrund dieser Einschränkungen bereits Boni verweigert. Dass diese Einschränkungen als unzulässig anzusehen sind und dass es sich lohnt als Verbraucher zu wehren, belegt dieser Erfahrungsbericht eines Verbrauchers mit dem Anbieter Fuxx Sparenergie. Das Gericht hat dem Verbraucher Recht gegeben.
Überraschend für Verbraucher und damit unzulässig war die Beschränkung des Bonus auf Verbraucher, die ihren Verbrauch ausschließlich privat nutzen. „Ausschließlich privat genutzt wird die Abnahmestelle, wenn sie weder gewerblich, landwirtschaftlich noch freiberuflich genutzt wird. Eine gewerbliche Nutzung der Abnahmestelle liegt dann vor, wenn an dieser eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt oder verwaltet wird.“ (AGB 9.2) Wenn Verbraucher z.B. einen ebay-Handel nebengewerblich führen, dann gewährt das Unternehmen keinen Bonus. Diese Klausel lag in den AGBs (Abruf 28.01.2021) nicht mehr vor. Stattdessen werden Verbraucher i.S.d. § 13 BGB definiert („Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. §13 BGB). Insofern dürfen laut aktuellen AGBs von immergrün Kunden ein Nebengewerbe haben und dennoch den Privatkundentarif wählen – vorausgesetzt, der Energieverbrauch für private Zwecke überwiegt.
Darüber hinaus wird der Bonus ausgeschlossen, wenn Kunden in den letzten 6 Monaten ihren Vertrag mit immergrün Energie einer anderen Vertriebsmarke von der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG) widersprochen haben (AGB 9.1; Abruf 28.01.2021).
Überraschend dürfte ferner sein, dass der prozentuale Bonus auf die Höhe der Verbrauchsprognose bei Vertragsabschluss in den AGBs beschränkt wurde. Wenn Sie also einen höheren Verbrauch realisierten als im Tarifrechner eingegeben, kann Ihr Bonus gekürzt werden. Diese AGB-Einschränkung lag am 28.01.2021 nicht mehr vor.
Überraschungen drohen Kunden von immergrün Energie bzw. anderen Marken der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG) auch dann, wenn sie umziehen. Bei einem Umzug wechselt der Kunde die Abnahmestelle und der Energielieferungsvertrag wird an der neuen Abnahmestelle fortgesetzt. Obwohl der Vertrag fortgesetzt wird, wird der Bonus voraussichtlich verweigert werden, denn die AGBs schreiben vor, dass der Bonus nur dann gewährt wird, wenn „der Kunde an derselben Abnahmestelle zwölf Monate berechtigt und ununterbrochen durch den Energieversorger im selben Tarif mit Energie beliefert worden ist.“ (AGB 9.4; Abruf: 28.01.2021) Der Zusatz „an derselben Abnahmestelle“ ist branchenuntypisch und wird lediglich von der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (Idealenergie), immergrün Energie, Fuxx Sparenergie (Grüner Funke) und Strogon verwendet. Eine weitere Überraschung droht den Kunden von immergrün Energie und der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG), weil im Falle eines Umzugs eine Pauschale i.H.v. 60€ vorgesehen wird. Früher stand dieser Hinweis in der AGB 13.4. In den AGBs vom Stand 28.01.2021 wird lediglich in Ziffer 11.6 auf die Kosten-und Entgeltliste verwiesen. Dort wird „Änderung der Abnahmestelle“ mit 60€ bepreist (Abruf: 28,01.2021). Diese Zusatzkosten dürften unzulässig sein, weil diese für Verbraucher überraschend sind und deutlich zu hoch bemessen sein dürften.
In früheren AGBs drohten Verbraucher von immergrün Energie im Falle eines Wasserschadens unerwartete Zusatzkosten: „Der Energieversorger ist berechtigt, einen beim Kunden durch einen Wasserschaden oder ein vergleichbares außerplanmäßiges Ereignis entstehenden Verbrauch mit 45 Cent/kWh brutto abzurechnen“ (AGB 7.4) Zusätzlich besteht die Gefahr, dass eine Zwischenabrechnung in Rechnung gestellt wird. Diese Klausel lag zum Abrufzeitpunkt 28.01.2021 nicht mehr vor. Auch diese Zusatzkosten dürften überraschend und unzulässig sein. Eine derartige Klausel ist mir nur noch aus älteren AGB-Versionen von Enstroga bekannt.
Zuletzt sehen die AGBs der immergrün Energie vor, dass unter gewissen Umständen das Unternehmen im Falle eines Pakettarifs das gesamte Paket bei vorzeitiger Kündigung abrechnen darf (7.3; Abruf: 28.01.2021).
Kunden der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG) / immergrün Energie, denen der Bonus verweigert oder Zusatzkosten in Rechnung gestellt wurden, können sich mit Hilfe dieser Internetseite dagegen wehren.
II. Hilfe für Kunden
Mit Hilfe meiner Schritt-für-Schritt-Anleitungen & Musterschreiben lösen Sie Ihr Problem schnell und einfach. Verbraucher beschweren sich gegenüber immergrün u.a. wegen Preiserhöhungen, ignorierten Kündigungen, fehlenden und falschen Gas-/ Stromrechnungen und nicht ausgezahlten Guthaben.
Ich habe diese Erkenntnisse aus Empfehlungen der Verbraucherzentrale, aus Foren, vom Bund der Energieverbraucher und aus persönlichen Erfahrungen von Verbrauchern zusammengetragen. Dass sich wehren lohnt, zeigt auch die Quote der gelösten immergrün-Beschwerden auf de.reclabox.com.
a) immergrün kündigen | 14-tägiges Widerrufsrecht nutzen
b) Probleme mit Kündigung
c) versteckte Preiserhöhungen
d) fehlerhafte Abrechnungen
e) zu hohe Abschlagszahlungen
f) Verzug bei Guthabenauszahlung
g) Vorsicht bei Umzug
h) Bonus verweigert
a) immergrün kündigen | 14-tätiges Widerrufsrecht nutzen
Die meisten Stromverträge werden online geschlossen. In diesem Fall steht den Verbrauchern ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. In diesem Zeitraum können Sie vom Vertrag zurücktreten. Verwenden Sie diese Vorlage für Ihren Widerruf. Da Verbraucher in der Vergangenheit Probleme mit dem Widerruf und der Kündigung des Vertrags hatten, sollten Sie meinen Beitrag lesen, wie Sie immergrün richtig kündigen.
In der Vergangenheit haben sich Verbraucher beschwert, dass einige Stromanbieter ihre Kündigungen ignoriert oder schlichtweg behauptet haben, sie hätten die Kündigung nie erhalten. Daher ist es wichtig nachweisen zu können, dass der Stromanbieter die Kündigung tatsächlich erhalten hat.
Achten Sie dabei auch, dass Sie das richtige Unternehmen anschreiben. Es gibt die immergrün! Energie, die 365 AG und die Rheinische… Schauen Sie nach, von wem Sie die Post erhalten.
b) Probleme mit der Kündigung
Kündigung ignoriert / nicht anerkannt
Verbraucher beschweren sich, dass ihre Kündigung nicht anerkannt wurde oder gar ignoriert wurde. Entscheidend für Ihren Erfolg ist, ob die Kündigungsfrist bereits abgelaufen ist und ob Sie die Kündigung nachweisen können.
Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen: Sie haben noch Zeit die Kündigung erneut auszusprechen. Folgen Sie den Hinweisen aus Abschnitt 2b).
Kündigungsfrist ist abgelaufen: Entscheidend ist nun, ob Sie die fristgerechte Kündigung notfalls vor Gericht nachweisen können. Rechtssicher ist letztendlich nur eine postalische Kündigung per Einschreiben. Gerichte haben aber auch schon Kündigungen per E-Mail akzeptiert. In diesen Fällen lohnt es sich, zunächst per E-Mail sein Recht einzufordern. (Wenn Sie die Kündigung nicht per Einschreiben, Fax oder E-Mail versendet haben, könnten Sie eine Online-Beschwerde auf Reclabox in Erwägung ziehen (s.u.).)
Senden Sie die angepasste E-Mail-Vorlage an [email protected] und setzen Sie eine 7-tägige Frist.
Kündigung nicht bearbeitet – bitte um Kündigungsbestätigung
Kundennummer:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am xx.xx.202x habe ich fristgerecht per E-Mail / Einschreiben gekündigt. Ich kann somit meine Kündigung nachweisen. Leider haben Sie meine Kündigung nicht bestätigt. Ich fordere Sie daher auf, meine Kündigung zu bearbeiten und mir die Kündigungsbestätigung schnellstmöglich zuzusenden. Ich setze Ihnen hierfür eine Frist bis zum xx.xx.202x.
Viele Grüße
Vorname Nachname
Erkennt das Unternehmen Ihre Kündigung noch immer nicht an, haben Sie die Möglichkeit, eine Online-Beschwerde auf Reclabox einzustellen. In 99% der Fälle konnten die Beschwerden so gelöst werden (Stand: 11/2020). Tragen Sie u.A. diese Angaben ein:
- Firma: Immergrün Energie (Deutschland)
- Ort: Köln
- Überschrift: Kündigung nicht anerkannt
- Beschwerdetext: s.o.
- Ihre Forderung: Anerkennung meiner Kündigung
Probleme mit Vertragsende:
immergrün behauptete gegenüber Verbrauchern, dass sie hätten früher kündigen müssen, weil die 12-monatige Vertragslaufzeit bereits mit Vertragsabschluss und nicht erst mit Versorgungsbeginn startet. Diesem Problem habe ich eine extra Seite gewidmet. Details, wie Sie sich wehren können, entnehmen Sie dieser Seite. Ich möchte Ihnen aber schon an dieser Stelle Mut machen. immergrün gibt nach, wie diese Reclabox-Beschwerde bestätigt.
Probleme nach der Kündigung
Nach der Kündigung eines laufenden Vertrags können weitere Probleme auf Sie zukommen. Verbraucher berichteten, dass immergrün nach der Kündigung das SEPA-Lastschriftmandat kündigt. Die Verbraucher müssen dann die Abschläge manuell überweisen. Nicht alle Verbraucher bekommen dies mit, wodurch sie in Zahlungsrückstand geraten. Dies hat die immergrün anscheinend zum Anlass genommen, um Boni zu verweigern oder Inkasso-Unternehmen zu beauftragen. Dies ist natürlich nicht zulässig, wie ich in diesem Beitrag begründet habe.
c) versteckte Preiserhöhungen
Als Kunde von immergrün / Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG) empfehle ich Ihnen, alle Dokumente vom Versorger genau zu lesen. Ich habe z.B. eine versteckte Preiserhöhung im Kleingedruckten übersehen. Andere Verbraucher haben Preiserhöhungsschreiben ignoriert, weil die Schreiben als Werbeflyer getarnt waren. Zudem kritisieren Verbraucher, dass die Preiserhöhungen überzogen sind, was ebenfalls nicht zulässig ist.
Seit September sind die Großhandelspreise stark angestiegen. Für 2021 lag der mittlere Großhandelspreis am Terminmarkt bei ca. 4,3 Cent /kWh. Für das Jahr 2022 beträgt der aktuelle Großhandelspreis am Terminmarkt bei ca. 16 Cent /kWh. Es ist zu vermuten, dass mittelfristig derartige Preiserhöhungen an die Kunden weitergegeben wird.
Preiserhöhungen über 12 Cent / kWh dürften jedoch kaum erklärbar sein.
Wenn Ihre Strom- und Gaspreise vor September (und damit vor den Preisexplosionen an den Großhandelspreisen) um mehr als 15% gestiegen sind, dann biete ich Ihnen kostenlose Antwortvorlagen an, mit denen Sie die Preiserhöhung abzuwehren können (folgen Sie bitte diesen Hinweisen). Anbieterübergreifend bestätigen mir Verbraucher, dass sie mit meiner Vorlage ihr Geld zurückholen konnten. Rezensionen auf Google sowie gelöste Beschwerden auf de.reclabox.com (siehe z.B. Quellen 1, 2, 3) bestätigen die Wirksamkeit meiner Vorlagen.
Bei Preiserhöhungen von >15% – vor September 2021, d.h. vor den Preisexplosionen an den Großhandelsmärkten (!) – liegt die Vermutung nahe, dass immergrün Energie gegen geltendes Recht (BGH (VIII ZR 247/17)) und auch gegen seine eigenen AGBs, weil das Unternehmen sich selbst in seinen AGBs verpflichtet, lediglich Kostensteigerungen weiterzugeben. Es darf nicht nachträglich seinen Gewinn steigern. Da die Beschaffungs- und Betriebskosten des Anbieters nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten ausmachen, müssten die Betriebskosten geradezu explodiert sein, um die die Erhöhung der Strom- und Gaspreise zu rechtfertigen! Daher schlussfolgere ich, dass das Unternehmen gegen Recht und seine eigenen AGBs verstößt. Ausnahmen können natürlich bestehen, wenn die Strom- und Gaspreise an den Spot-Märken sehr stark steigen, wie z.B. ab September 2021.


d) Schlussrechnungen falsch
Prüfen Sie zudem jede einzelne Strom-/Gasrechnungen (auch jene aus den vergangenen drei Jahren) akribisch auf Fehler: Wurden Ihnen Boni verweigert? Stimmen die Verbrauchsangaben und die Preisbestandteile? In meiner Stromrechnung von immergrün / 365 AG habe ich drei Fehler feststellen können. Es lohnt sich somit genau nachzurechnen. Verwenden Sie hierzu dieses Excel-Tool (Download), das ich dafür extra entwickelt habe. Dort stelle ich Ihnen auch Vorlagen bereit, mit denen Sie sich ganz bequem wehren können.
e) zu hohe Abschlagszahlungen
Verbraucher beschwerten sich, weil immergrün zu hohe Abschläge fordert. Mir sind Fälle bekannt, in denen die voraussichtlichen Jahreskosten durch 11 und nicht durch 12 geteilt wurden. Müssen die Kunden jedoch 12 Abschläge zahlen (siehe Beispiel), dann ist dies meiner Meinung nach nicht zulässig: Verbraucher müssen nicht in Vorleistung gehen und die Abschläge haben sich lediglich am Vorjahresverbrauch oder anhand der Prognose zu richten. Aufschläge wie diese sind nicht im Gesetz vorgesehen (§13 StromGVV; §41 II EnWG).
Wenn Ihre letzte Abrechnung ein Guthaben ausweist, dann können Sie in vielen Fällen Ihre Abschlagszahlungen reduzieren. Verwenden Sie hierzu einfach das zuvor erwähnte Tool. Mit meiner Hilfe berechnen Sie in wenigen Minuten die zulässige Abschlagshöhe. Wenn Sie Ihre Abschläge reduzieren wollen, dann folgen Sie diesen praxiserprobten Hinweisen.
f) Verzug bei Guthabenauszahlung / Schlussrechnung
Wenn eine Abrechnung oder die Guthabenauszahlung sich verspäten sollte, empfehle ich Ihnen zügig zu mahnen. Für die Erstellung der Stromrechnung hat immergrün Energie 6 Wochen Zeit. Danach muss der Stromanbieter Ihr Guthaben umgehend rückerstatten – spätestens jedoch mit der nächsten Abschlagszahlung ausgleichen. Folgen Sie diesen Hinweisen. Dort finden Sie auch eine Antwortvorlage, die Sie ganz bequem per E-Mail an [email protected] versenden können.
Am besten wäre es jedoch, wenn Sie eine verspätete Guthabenauszahlung bereits im Voraus ausschließen, indem Sie per E-Mail bei der Mitteilung des Zählerstandes bereits die Konsequenzen androhen, sofern die Stromrechnung nicht innerhalb von 6 Wochen und die Auszahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung erfolgt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.
Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
Viele Grüße
So signalisieren Sie dem Stromanbieter, dass Sie ein aufgeklärter Verbraucher sind und Ihre Rechte kennen. Hoffentlich wird dies dazu beitragen, dass der Stromanbieter bei Ihnen keine Verzögerungen zulässt.
g) Zusatzkosten (z.B. bei Umzug / Nichterfüllungsschaden)
Zukünftig rechne ich mit weiteren Beschwerden, die in Zusammenhang mit einem Umzug stehen. Bereits heute wehren sich Verbraucher erfolgreich gegen unzulässige Nichterfüllungsschäden. Aber auch die Umzugspauschale i.H.v. 60 €, die seit Mitte 2017 in den AGBs aufgenommen wurden, können Gegenstand von zukünftigen Beschwerden sein. Meiner Einschätzung nach ist so eine Pauschale unzulässig.
Folgen Sie den obigen Links und verwenden Sie die dort hinterlegten Textvorlagen. Senden Sie dann Ihre Beschwerde an [email protected] Wenn immergrün nicht auf Ihre Beschwerde reagiert, dann sollten Sie im nächsten Schritt eine Online-Beschwerde auf Reclabox einstellen. In den meisten Fällen wird die Beschwerde dann gelöst. Tipps hierzu finden Sie im Abschnitt IIb.
h) Bonus verweigert
Bereits in den AGBs schränkt immergrün die Gewährung des Neukundenbonus ein (siehe Abschnitt Ic). Am häufigsten wird der Neukundenbonus verweigert, wenn der Kunde eine Photovoltaikanlagen / Wäremepumpe unterhält, wenn Strom oder Gas nicht ausschließlich privat genutzt wird, Sie einen Mehrtarifzähler/ Doppelzähler haben oder wenn Sie weniger als 12 Monate mit Energie versorgt wurden. Weiterführende Hinweise und kostenlose Antwortschreiben, mit denen Sie sich schnell und effizient wehren können, finden Sie hier.
III. Meine empfohlenen Strom- und Gasanbieter
Ich selber wechsle jährlich meinen Stromanbieter. Ich wähle nur Unternehmen, die ein geringes Insolvenzrisiko haben (aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur), verbraucherfreundliche AGB-Klauseln haben sowie in Stromanbieter-Tests zu Service-Qualität insgesamt gut abschneiden. Seitdem hatte ich nie wieder ein Problem.
In dieser Liste habe ich Ihnen zusammengestellt, welche Strom- und Gasanbieter ich empfehle.

IV. Hintergrundinformationen zu immergrün-Energie GmbH
Wer steckt hinter immergrün Energie?
Hinter der immergrün-Energie GmbH steckt die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG) mit Sitz in Köln. Neben immergrün gehören auch idealenergie, Meisterstrom und Almado energy zum Konzern. Haupteigentümer ist Antoine Beinhoff.
Ist immergrün insolvent?
Nein. Es ist nicht bekannt, dass immergrün insolvent ist. Gleichwohl hat immergrün Probleme. Weil das Unternehmen Preis- und Abschlagserhöhungen vorgenommen hat und Kunden vorzeitig gekündigt hat, wurde immergrün stark kritisiert.
Die Verbraucherzentrale hat das Unternehmen wegen den Preiserhöhungen abgemahnt und die Bundesnetzagentur ein Aufsichtsverfahren aufgrund der Abschlagserhöhungen eingeleitet.Was gehört zu immergrün?
- immergrün gehört zu Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH
- zum Unternehmen gehören auch idealenergie, Meisterstrom und Almado energy
- Davor gehörte immergrün zu 365 AG (ehemals almado AG)
- Der Kundenservice und weitere Prozesse werden von GfM betreut
- Mahnungen werden von EWD-Inkasso bearbeitet
- Rechtliche Auseinandersetzungen führen die SMB Rechtsanwälte
Kontakt zu immergrün
E-Mail: [email protected]
Tel.: 0221 / 985 99 985*
Kunden-Portal*
Anschrift: Vorsicht – Verwechslungsgefahr:
- zuvor: c/o immergrün-Energie GmbH – Postfach: 21 07 69 – 50532 Köln
- laut Impressum: Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH – Im Mediapark 8, 50670 Köln
* = Nicht empfehlenswert! – Ich empfehle ggü. immergrün stets schriftlich zu kommunizieren!
immergrün Kündigungsfristen
Der Tarif Spar Klassik Premium 12 sieht eine Kündigungsfrist von 6 Wochen vor. Nach Ablauf der Kündigungsfrist verlängert sich der Vertrag um weitere bei 12 Monate. Beim Tarif Urlaubsenergie (Strom) liegt eine Kündigungsfrist von 12 Wochen vor. Danach verlängert sich der Vertrag um 24 Monate (Stand Februar 2018). Schauen Sie vorsichtshalber in Ihren Vertragsunterlagen nach, wie lang Ihre Kündigungsrist beträgt.
immergrün Mahnungen, Mahnbescheide, EWD-Inkasso und SMB Rechtsanwälte
Die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH setzt ihre Mahnungen mit dem Unternehmen EWD-Inkasso durch. Überprüfen Sie, ob die Mahnbescheide nicht überteuert sind. Diesem Thema habe ich einen separaten Beitrag gewidmet. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten schaltet meines Wissen nach immergrün das Unternehmen SMB Rechtsanwälte ein.
immergrün Zählerstand übermitteln
Immergrün Energie unterhält ein Online-Portal. Leider beschwerten sich Verbraucher gegenüber immergrün wegen falschen Zählerständen in den Abrechnungen. Ich empfehle daher, dass Sie Ihren Zählerstand per E-Mail über [email protected] übermitteln und zusätzlich Ihrem Stadtwerk. Auf diese Weise können Sie nachweisen, dass Sie den richtigen Zählerstand übermittelt haben.
immergrün Umzug Sonderkündigungsrecht
Laut immergrün AGB (Stand: 18.02.2018) steht dem Kunden kein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug zu. „Bei einem Umzug des Kunden wird der Energielieferungsvertrag an der neuen Abnahmestelle des Kunden fortgesetzt, soweit die Fortsetzung rechtlich und tatsächlich möglich ist. Ein Umzug des Kunden berechtigt diesen nicht zur Kündigung.“
Beim Umzug können für Kunden von immergrün Energie Zusatzkosten anfallen.
- Der Stromanbieter sieht in seinen AGB vor, dass der Kunden dem Unternehmen vier Wochen vor dem Abzugstermin die neue Abnahmestelle sowie das Einzugsdatum und die dazugehörige Zählernummer mitteilt.
- Das Unternehmen sieht in den AGBs ferner eine Umzugspauschale i.H.v. 60€ vor, die unzulässig sein dürften (siehe hier) . In diesem Fall sollten Sie einen Nachweis über die Kosten des Umzugs verlangen. Dies steht dem Verbraucher laut AGB der Immergrün zu.
- Wenn der Vertrag wegen dem Umzug nicht fortgeführt werden kann, steht dem Unternehmen laut AGB ferner zu, einen Nichterfüllungsschaden einzufordern. Auch dieser dürfte in den meisten Fällen nicht zulässig sein.
Quelle: Energieanbieterinformation.de, de.reclabox.com, Unternehmensseite, www.forum.energienetz.de
Schlagwörter: Bewertung immergrün-Energie GmbH; immergrün Gas Erfahrungen; immergrün test; Meisterstrom Erfahrunge; IdealEnergie Erfahrungen; Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH; ehemals 365 AG Erfahrungen
immergrün wirbt auf seiner Seite mit „immergrün und immer fair“ sowie „freundliche Kundenbetreuung“.
Wie sind Ihre Erfahrungen? Können Sie dies bestätigen?
WOW just what I was searching for. Came here by searching for joker 123
kommt man bei immergrün aus dem Vertrag raus ?
Verlauf : 31.10.2020 mtl. Abschlag bei ca.4500-5000kwh 147 Euro mtl.
31.10.2021 mtl. +189Nachzahlung und 280Euro mtl. Abschlag
31.10.2022 mtl.380 Euro Abschlag bei 1000kwh weniger Verbrauch.
leider ist ein schreiben von immergrün von meinem Vater (Rentner) bei mir auf dem Rechner am 16.8.2022 per Email untergegangen. Somit haben wir auf die Preiserhöhung 2022.10 nicht reagieren können. Er ist seit 2016 bei immergrün. Bei der Preisgestalltung geht immergrün immer noch von 6000kwh vom Vorjahr aus obwohl der Stromverbrauch in einem Jahr um 1000kwh gesenkt wurde .
kann man ein Sonderkündigungsrecht dursetzten?Automatische Vertragszeit ist leider am 31.10.2022 neu.
Mfg
Joachim
@Joachim Fritzen
Anbieter müssen die Preisänderungen Ihren Kunden mitteilen und zwar in der Regel per Brief. Eine E-Mail genügt nur dann, wenn der Kunde dem Anbieter erlaubt hat, ihn auf diesem Weg zu kontaktieren. Ob dies der Fall ist, können Sie dem Vertrag selbst und in den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB des Anbieters nachlesen.
Die Einstellung in ein KUNDENPORTAL genügt nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht. In einem solchen Fall kann der Verbraucher geltend machen, die Mitteilung nicht erhalten zu haben. Die Preisänderung muss in der Sonderversorgung einen Monat vorher mitgeteilt werden.
Der Verbraucher kann sein SONDERKÜNDIGUNGSRECHT nur wahrnehmen, wenn er auch von der Preiserhöhung erfährt. Den Zugang der Preiserhöhungsmitteilung muss der Energieanbieter beweisen. Wenn dem Verbraucher die Preiserhöhung nicht zugegangen ist, hat er ebenfalls nach Ansicht der Verbraucherzentrale ein Sonderkündigungsrecht ab dem Zeitpunkt, zu dem er von der Erhöhung erfährt.
Nachdem Sie von der Preiserhöhung erst jetzt erfahren haben, können Sie natürlich auch erst jetzt Ihr Sonderkündigungsrecht ausüben. Zudem sollten Sie die PREISERHÖHUNG rein vorsorglich ANFECHTEN.
Musterschreiben für beide Fälle (Sonderkündigung und Anfechtung) finden Sie hier im Forum.
Das ist meine persönliche Meinung.
Zu hohe Abschlag.
Voxenergie
@Natalija Volkova
Einer zu HOHEN Abschlagsforderung können Sie widersprechen. Hierzu können Sie die von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellten Musterschreiben verwenden.
Sehr schlechte Erfahrung mit Immergrün. Preiserhöhungen nicht mitgeteilt, Hunderte Euro Nachforderung, wir haben widersprochen und Guthaben auf Grundlage der vereinbarten Preise vorgerechnet und abgefordert, sowie Kündigung erklärt, vorsichtshalber Einzugsermächtigung entzogen, Immergrün hat eiskalt die (unberechtigte )Nachforderung trotzdem abgebucht und Kündigung ignoriert. Angeblich hätten sie alles richtig gemacht. Was für ein mieses Geschäftsgebahren, unfassbar.
@Veron Piece
Haben Sie Ihren Widerspruch und ihre Kündigung dem Versorger per E-Mail bzw. im Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH per EINSCHREIBEN / EINWURF zukommen lassen? Falls ja, können Sie den Zugang Ihres Widerspruchs und Ihrer Kündigung nachweisen.
Wenn der Versorger nach VIER Wochen auf Widerspruch und Kündigung nicht reagiert hat, können Sie sich an die SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE wenden.
Die UNBERECHTIGTE Nachforderung können Sie per RÜCKLASTSCHRIFT zurückbuchen lassen.
Das ist meine persönliche Meinung.
Hallo,
habe jetzt eine Erhöhung um 200 Prozent. Im November schon um das doppelte und eine Nachzahlung im März von 1600€.
Wollte wechseln, die lassen mich
nicht weil es sich um ein Jahr verlängert hätte!! Sie haben keine Ankündigung von Preiserhöhung gemacht, sondern es einfach vom Konto abgebucht. Jetzt kommt vom Inkasso ein Schreiben zu Zahlungsaufforderung. Nach meinem Anruf heißt es entweder zahlen oder ein Schufa Eintrag .
Ganz unverschämt abgezockt.
Bei der Suche nach Anbietern wurde vom Immergrün nicht gewarnt erst jetzt habe ich diesen Beitrag entdeckt. Dies muss sofort erscheinen wenn nach Anbietern gesucht wird,damit anderen dies nicht passiert!!!
Jetzt ist noch meine einzige Hoffnung, das ein Anwalt helfen kann. Denn die könne erhöhen solange sie wollen!!!
Gerne sende ich Ihnen auch meine Musterschreiben zu, mit denen Sie sich gegen die Preiserhöhungen wehren können: Diese fordern Sie hierüber an.
Die Infos auf dieser Seite von Herrn Dr. Moeschler helfen!
Mir wurde mit Wirkung zum 19.10.2021 die Stromlieferung seitens Immergrün gekündigt.
Immer grün hat in der 1. Abrechnung den Sofort- und Neukundenbonus ignoriert. Auf meine eigene Anforderungsmailan Immergrün kam nur eine allgemeinde Standartablehnung als Antwort.
Erst nach Versand der Vorlage dieser Seite erhielt ich aktuell eine geänderte Abrechnung mit der Berücksichtigung von Sofort- und Neukundenbonus. Bei mir war der Unterschied knapp 200 EUR.
Ich habe mich gefreut. Vielen Dank an diese Seite!
Wir können die negativen Bewertungen vollumfänglich bestätigen. Am 10.10.2021 Mitteilung über Einstellen der Strombelieferung zum 19.10.2021! Wäre ausreichend Zeit einen neuen Anbieter zu suchen. Am 30.11.2021 Schlussrechnung mit Rechnungsguthaben, dessen Auszahlung „zeitnah“ erfolgen sollte. Nach Erinnerung Mitteilung wäre angewiesen. Nach weiterer Erinnerung fragt man uns nach der Bankverbindung. Seit dem verweigert immergrün die Auszahlung mit immer neuen Ausreden. Hätten unsere Bankverbindung nicht! Haben Abschläge aber über SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Unseriöses Unternehmen. Nie wieder!!! Darf man eigentlich „kriminell“ sagen?
Meinen Vertrag (Gas) hatte immergrün zu Mitte Oktober gekündigt. Ich war dann bis Ende 2021 beim Grundversorger. Immergrün hatte mir geschrieben, dass sie den Differenzbetrag übernehmen. Diesen habe ich nach Vorlage der Rechnung des Grundversorgers errechnet und bei immergrün angefordert, seit heute ist das Geld auf dem Konto. Also Ärger und Sorge, aber im Endeffekt keinen Verlust gehabt.
Meine Erfahrungen mit immergrün sind katastrophal. Ich habe ein Guthaben von 803 EURO, da meine Abschläge zu hoch waren. Seit Dezember 21 wird mir dieses Guthaben nicht ausbezahlt. Ich habe immergrün mehrfach schriftlich angemahnt und Fristen gesetzt. Auf meine Schreiben reagiert niemand. Die letzte Abschlagszahlung habe ich rückgebucht, hier hat immergrün interessanterweise sofort per E-Mail reagiert und den Betrag angemahnt. Telefonisch ist immergrün grundsätzlich gar nicht zu erreichen. Nach 31 min fliegt man aus der Warteschleife. Jetzt habe ich eine weitere Endabrechnung bekommen, aus welcher hervorgeht, ich hätte mein Guthaben am 15.12.2021 ausgezahlt bekommen, was aber gar nicht stimmt.
Ich weiß nicht, ob ich jetzt zum Anwalt gehen soll, oder wie ich sonst an mein Guthaben kommen soll.
Hallo Frau Gerst,
ich hatte auch lange auf die Rückzahlung meines Guthabens gewartet. An Ihrer Stelle würde ich noch einmal schriftlich die Rückzahlung anmahnen unter Fristsetzung und Verweis auf Verzinsung (ich glaube es waren 5% über Basiszins). Danach ging es bei mir „relativ“ schnell. Ihr Betrag ist sicher nicht unerheblich, sodass ein Gang zum Anwalt nach Verstreichen der Frist sicher ratsam ist.
Ferner können Sie auch über eine Strafanzeige wegen Betrugs nachdenken, aber auch dazu kann Sie dann ein Anwalt besser beraten.
Freundliche Grüße
Hallo Frau Gerst, das ist genau das immer gleiche Vorgehen von Immergrün. Ich habe daher ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle eröffnet, danach kam prompt die Auszahlung des Guthabens und im nächsten Schritt der Bonus. Im Rahmen der Schlichtung habe ich gerade die entsprechende Forderung auf Schadensersatz gestellt.
Vielleicht hilft ihnen meine Erfahrung weiter, so dass sie die endlose Zermürbungstaktik von Immergrün umdrehen und Schritt für Schritt ihre Rechte, über den Weg Schlichtungsstelle, einfordern können. Viel Erfolg.
Genau die selbe Vorgehensweise von Immergrün bei mir!
Hallo,
ich kann nichts von dem bestätigen was auf dieser Seite ausgeführt wird. Lange bin ich schon Kunde bei Immergrün, ohne Probleme.
Sollte ich die Ausnahme sein und alle anderen die Regel?
Oder führt hier eine Person einen Rachefeldzug gegen Immergrün und sammelt hinter sich eine kleine Schar von Gleichen?
So schade, dass Heinz Erhardt diesen Kommentar nicht mehr lesen kann. Was hätte er für eine Freude. Sicher müsste er sich vor lauter lachen den Bauch halten und würde sagen,
lieber Herr Werner Weber, zu diesem Kommentar bleibt mir nur mein Spruch
„EIN SCHELM DER BÖSES DABEI DENKT!“
Viele Grüße an immergrün
Ich habe im Oktober eine Kündigung bekommen und im November die Stromabrechnung per Email mit Guthaben zugeschickt bekommen. Das Geld wurde bis jetzt nicht auf mein Konto überwiesen.
Was ein Laden, echt unfassbar. Fordern in der Endabrechnung horrende Summen über 300 Euro. Wofür schreibt dieses Unternehmen nicht. Sondern nennt diesen Posten einfach ext. Verzugskosten. Ignorieren einfach säntliche Anfragen und verweisen auf ihr Inkassounternehmen, für welches sie das Geld scheinbar eintreiben wollen. 2 Monate vorher war das Kundenkonto noch nicht im Minus. Eigentlich sollte ich einen Betrag wieder bekommen nach der Kündigung. Das Inkassounternehmen weiß auch nichts von diesem Posten. immergrün mahnt fröhlich weiter, geht auf sämtliche Anfragen und Widersprüche nicht ein. Schlichtungsstelle ist eingeschaltet, Immergrün hat auch dies bis jetzt komplett ignoriert und diese Forderung einfach wieder an ihr Inkasso abgegeben. Diese mahnen natürlich auch fröhlich weiter und ignorieren auch sämtliche Anfragen worum es sich überhaupt handeln soll. Telefonisch erreichbar ist sowieso niemand und die Inkassoschreiben kommen nur per E-Mail, plötzlich auch nur noch im Spam Ordner, obwohl hier schon Schriftwechsel statt gefunden hat. Keine Ahnung wie lange das gehen soll, seit November geht es nun hin und her und dieses Unternehmen ist einfach nicht erreichbar, nur Mahnungen und Inkassoschreiben können sie schicken.
Schön für Sie, das es bei Ihnen keine Probleme gibt..
Die Medien + Bundesnetzagentur+ Verbraucherzentralen sagen was anderes!? Und die zigtausende Verbraucher auch!
Ich frage mich auch, wenn man mit seinem Versorger zufrieden ist , wie kommt man auf diese Seite… 😉