Mahnungen & Inkassounternehmen von Stromanbietern abwehren

  • Verbraucherfreundliche Anbieter sind sehr darauf bedacht, kundenfreundlich zu handeln. Sie fordern keine überhöhten Mahngebühren und schalten Inkassounternehmen nur bei berechtigten Forderungen ein.
  • Bei einigen Strom- und Gasanbietern werden zu hohe Mahngebühren berechnet und Inkassounternehmen werden häufig sehr schnell beauftragt. Ich habe auch den Eindruck gewonnen, dass durch das Einschalten von Inkassounternehmen Verbraucher unter Druck gesetzt werden sollen.
  • In diesem Beitrag erfahren Sie, wie sich gegen unzulässige Mahnungen und Inkassounternehmen erfolgreich wehren können.

 

 

 

Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert: 30.12.2020

INHALTSVERZEICHNIS

I. Beispiele unberechtigter Forderungen von Inkassounternehmen

II. Empfehlung: Mahngebühren und Inkassounternehmen erfolgreich abwehren
a) Wenn die Forderungen unberechtigt ist
b) Antwortschreiben bei begründeten Widerspruch
c) Mein Tipp, wenn Sie juristischen Rat benötigen
d) Wenn zu hohe Mahnkosten berechnet wurden
e) Ab wann dürfen Stromanbieter Mahnkosten erheben?
f) Keine Angst vor Schufa-Eintragung

g) Erhöhen Sie den Druck auf den Anbieter

III. Inkassounternehmen der Strom- und Gasanbieter (Liste)
IV. Wechseln Sie zu diesen Strom- und Gasanbietern

 

I. Beispiele unberechtigter Forderungen von Inkassounternehmen

In den vergangenen Jahren berichten Verbraucher vermehrt über unberechtigten Forderungen von einigen Stromdiscountern. Besonders häufig bemängeln Verbraucher,

Mit diesen fragwürdigen Praktiken scheinen einige Stromanbieter einen Zusatzgewinn zu realisieren oder den Druck auf den Verbraucher zu erhöhen. Legt der Verbraucher begründeten Einspruch dagegen ein und verweigert Zahlungen, reagieren einige Stromdiscounter, indem sie Inkassounternehmen eingeschalten. Dabei hat Ihr begründeter Widerspruch die Fälligkeit des Anspruchs zur Folge.

II. Empfehlung: Mahngebühren und Inkassounternehmen erfolgreich abwehren

Praxiserprobte Empfehlungen: Folgende Vorgehensweise hat sich bei Verbrauchern als nützlich herausgestellt. Ich habe diese Erkenntnisse aus Empfehlungen der Verbraucherzentrale, aus Foren, vom Bund der Energieverbraucher und aus persönlichen Erfahrungen von Verbrauchern zusammengetragen. Selbstverständlich ist jeder Sachverhalt anders. Daher sollten Sie selbstkritisch prüfen, ob diese Empfehlungen auf für Ihren Sachverhalt angemessen sind. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten, wenn Sie unsicher sind.

a) Wenn die Forderungen unberechtigt ist

Grundsätzlich sollten aus meiner Sicht Verbraucher nur berechtigte Forderungen begleichen. Ob eine Forderung berechtigt ist, können Sie mit Hilfe dieser Internetseite herausfinden und im Zweifel mich auch kontaktieren. Eine Forderung ist z.B. unzulässig, wenn Sie einer Preiserhöhung begründet widersprochen haben und nur die Zahlungen fristgerecht getätigt habe, die unter dem alten Preis anfallen.

Sie können eine nicht berechtigte Forderung unter Vorbehalt bezahlen. Damit geben Sie zu erkennen, dass er Sie gegenüber dem Stromanbieter die geltend gemachte Forderung nicht anerkennen. Auf diese Weise verhindern Sie, dass Sie (weiter) vom Inkassounternehmen verfolgt werden. Allerdings müssten Sie dann häufig das Geld vor Gericht zurück klagen und nachweisen, dass die Forderung des Stromanbieters unberechtigt ist. Vor diesem Hintergrund bevorzuge ich, solche Forderungen nicht zu begleichen. Wichtig ist, dass Sie dem Stromanbieter (wenn nicht schon geschehen) und, sofern eingeschaltet, dem Inkassounternehmen (oder Inkasso-Rechtsanwaltskanzlei) den Widerspruch schriftlich der Einschreiben mit Rückschein begründen. Selbstverständlich bleibt eine unberechtigte Forderung und die daraus resultierenden Verzugskosten bzw. Inkassogebühren auch dann ungerechtfertigt, auch wenn der Stromanbieter oder ein Inkassounternehmen hierüber Mahnungen erlässt.

Es hat sich häufig bewährt, wenn Verbraucher Ihren Einspruch konsequent aufrecht halten. Wenn ein Inkassobüro eingeschaltet wurde, muss dieses Rücksprache mit dem Auftraggeber halten und den Sachverhalt klären. Bei einem normalen Inkassounternehmen müsste die Mahnung m.E. zurückgenommen und die Forderung an den Stromanbieter zurückgeben, weil das Inkassounternehmen unnötige Kosten vermeiden möchte.

Damit die Mahnkosten nicht weiter ansteigen, ist es wichtig, dass Sie den Sachverhalt schnell mit dem Strom- oder Gasanbieter klären. Wenn der Anbieter auf Ihre Bedenken nicht eingeht, sollten Sie eine Beschwerde auf Reclabox schalten und danach die Schlichtungsstelle einschalten.

b) Antwortschreiben bei begründeten Widerspruch

Nehmen wir an, Sie haben einer versteckten Preiserhöhung widersprochen (gleiches gilt natürlich analog für andere Beschwerden) und erst nach Ihrer Beschwerde wurde das Inkassounternehmen eingeschaltet. Sie haben alle unstrittigen Zahlungen weiter geleistet (d.h. z.B. Nachzahlungen nur in Höher der alten Preise). Wenn diese Annahmen zutreffen, dann ist die Einschaltung des Inkassos unzulässig. Folgendes würde ich schreiben:

Schreiben Sie Ihrem Anbieter:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe am xx. der Preiserhöhung widersprochen. Mein begründeter Widerspruch gegen die Preiserhöhung hat die Fälligkeit des Anspruchs zur Folge. Ich kenne meine Rechte.

Aus diesem Grund möchte ich Sie bitten, das Inkassoverfahren zurückzunehmen. Sollte noch eine weitere Mahnung von Ihnen oder dem von Ihnen beauftragten Inkassounternehmen kommen, werde ich als nächstes eine Beschwerde auf de.reclabox.com einstellen und rechtliche Schritte prüfen. Ich bin rechtsschutzversichert.

Analog sollten Sie dem Inkassounternehmen schreiben.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe am xx. der Preiserhöhung widersprochen – also bevor Sie eingeschaltet wurden und mir die Mahnung geschickt haben. Mein begründeter Widerspruch gegen die Preiserhöhung hat die Fälligkeit des Anspruchs zur Folge. Ich kenne meine Rechte. Aus diesem Grund sind Sie auf verlorenem Posten.

Aus diesem Grund möchte ich Sie bitten, das Inkassoverfahren einzustellen. Sollte noch eine weitere Mahnung von Ihnen kommen, werde ich als nächstes eine Online-Beschwerde auf de.reclabox.com einstellen und rechtliche Schritte prüfen. Ich bin rechtsschutzversichert.

 

Senden Sie beide Schreiben per E-Mail, bei dem Schreiben an Inkasso bitte Ihren Anbieter CC. Am besten Sie senden zusätzlich das Schreiben ans Inkasso per Einschreiben / Einwurf.

c) Mein Tipp, wenn Sie juristischen Rat benötigen

Die Abwehr von unberechtigten Inkassounternehmen kann nervenaufreibend sein und jeder Sachverhalt muss individuell geprüft werden. Da Rechtsanwaltskosten sehr teuer sind, empfehle ich Ihnen dem Bund der Energieverbraucher beizutreten. Ihr Vorteil ist, dass Sie dann eine kostenlose Rechtsberatung erhalten.

d) Wenn zu hohe Mahnkosten berechnet wurden

Die zulässige Höhe der Mahngebühren ist nicht eindeutig gesetzlich geregelt. Häufig werden in der Rechtsprechung Kosten bis 3€ anerkannt, wenn der Stromanbieter selbst mahnt. Die Mahnpauschalen dürfen lediglich die angefallenen Kosten für Porto und Material (z.B. Papier und Briefumschlag) beinhalten. Kosten für Verwaltung, Personal und Technik dürfen dem Verbraucher nicht auferlegt werden.

Bei Primastrom waren in den AGBs von 2015 Mahnpauschalen von 5€ für die erste und 7,50€ für die zweite Mahnung sowie 10€ für das telefonische Inkasso festgelegt (Quelle). Diese Mahnkosten waren nicht zulässig, denn das Gesetz steht über den AGBs der Stromanbieter. Mahnkosten von 5€ oder mehr sahen z.B. die Richter am Landgericht Frankenthal (Az.: 6 O 281/12) als nicht zulässig an. Vor diesem Hintergrund reduzierten Stromanbieter wie Primagas die Mahnkosten auf 2,50€.

Wenn ein Inkassounternehmen oder eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt wird, dürfen höhere Kosten berechnet werden. Die Höhe der Mahnkosten orientiert sich dabei am Gegenstandswert der Forderung. Die zulässige Höhe der Mahnkosten können Sie hier nachprüfen.

e) Ab wann dürfen Stromanbieter Mahnkosten erheben?

In den meisten Fällen tritt der Verzug erst nach der ersten Mahnung ein. Die erste Mahnung soll als „Zahlungserinnerung“ dienen. Der Kunde wird gewarnt und bekommt die Gelegenheit, den offenen Betrag zu begleichen. Ab der zweiten Mahnung darf der Gläubiger weitere Schritte einleiten. Der BGH hat jedoch entschieden, dass Stromkunden unter bestimmten Voraussetzungen bereits bei Verzug mit Mahnkosten rechnen müssen.

Wenn der Stromanbieter die Fälligkeitstermine für die zukünftigen Abschlagszahlungen bereits konkret benannt hat und das Geld zu den genannten Terminen nicht beim Stromanbieter angekommen ist, geraten Verbraucher gem. § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB auch ohne eine Mahnung sofort in Verzug. Wenn Verbraucher z.B. zum 1. eines jeden Monats den Abschlag bezahlen sollen, das Geld aber erst am 2. des Monats auf das Konto des Stromanbieters eingegangen ist, kann der Stromanbieter einen Verzugsschaden geltend machen. Die Mahnungen erfolgen häufig voll automatisch, sodass bei einigen Stromanbietern bereits am 2. des Monats die Mahnung rausgeschickt wird und Mahnkosten anfallen. Auch wenn der Verbraucher in der Stromrechnung auf eine Nachzahlung mit konkretem Fälligkeitsdatum hingewiesen wird, dürfen Mahnkosten bereits mit der ersten Mahnung erhoben werden.

Erfolgen mehrere Mahnungen, muss die Frist zwischen diesen angemessen sein und mindestens 10 bis 14 Werktage betragen.

f) Keine Angst vor Schufa-Eintragung

Ein Schufa-Eintrag droht Ihnen nur, wenn Sie der Forderung nicht widersprochen haben. dürfen nur Forderungen eingetragen werden, denen nicht widersprochen wurden. Haben Sie ungerechtfertigte Forderungen Ihres Stromanbieters widersprochen, so handelt es sich um eine bestrittene Forderung. Diese darf nicht an die Schufa weiter gegeben werden.

Bei dem Text handelt es sich nicht um eine (rechtliche) Beratung, sondern um die persönliche Einschätzung des Autors, die sich aus Erfahrungen zahlreicher Verbraucher und Verbraucherschützer ergibt.

g) Erhöhen Sie den Druck auf den Anbieter

Leider lenken die Inkasso-Unternehmen nicht ein, auch wenn diese im Unrecht sind. Es hat sich bewährt, wenn Verbraucher eine Online-Beschwerde gegenüber dem Strom- und Gasanbieter auf de.reclabox.com einstellen. Wenn dies nichts hilft, sollten Sie 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde die Schlichtungsstelle Energie einschalten. Diese ist kostenpflichtig für den Anbieter. Daher hat dieser Handlungsdruck und gibt bei unberechtigten Forderungen erfahrungsgemäß sehr schnell auf.

III. Inkassounternehmen ausgewählter Strom- und Gasanbieter

Strom- und Gasanbieter beauftragen in der Regel immer das gleiche Inkassounternehmen und es ist keine Seltenheit, dass das Inkassounternehmen rechtlich mit dem Stromdiscounter verbunden ist. Wenn unzulässige Forderungen durchgesetzt werden sollen, profitiert der Stromanbieter doppelt: Er baut Druck beim Kunden auf und verdient an den Inkassogebühren.

Nachfolgend habe ich jene Inkassounternehmen aufgelistet, die mir bekannt sind und häufig für einen Energieanbieter tätig werden

StromanbieterInkassounternehmen
ExtraEnergie (inkl. ExtraStrom, Hitstrom und Priostrom)Muth & Faust; eg factory
Fuxx Sparenergie (inkl. Grüner Funke, Fuxx, Plusstrom)Agilis Inkasso
CareEnergyEWD-Inkasso; Creditreform
Stromio (inkl. GrünweltEnergie)Tesch Inkasso; Stromio-Inkassotech
BEV (Bayerische Energieversorgungsgesellschaft)Kanzlei Stapf
Primastrom ADVOVOX Rechtsanwalts GmbH
immergrünEWD-Inkasso; SMB Rechtsanwälte
Voxenergie
Enervatis

Quelle: eigene Recherche

IV. Wechseln Sie zu diesen Strom- und Gasanbietern

Ich selber wechsle jährlich meinen Stromanbieter. Ich wähle nur Unternehmen, die ein geringes Insolvenzrisiko haben (aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur), verbraucherfreundliche AGB-Klauseln haben sowie in Stromanbieter-Tests zu Service-Qualität insgesamt gut abschneiden. Seitdem hatte ich nie wieder ein Problem.

In dieser Liste habe ich Ihnen zusammengestellt, welche Strom- und Gasanbieter ich empfehle

 

Welche Erfahrungen haben Sie mit Mahnungen und Inkassounternehmen von Stromanbietern gemacht? Hinterlassen Sie einen Kommentar, um anderen Verbrauchern zu helfen.

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36 Kommentare

  1. Ich bin umgezogen und wundere mich bereits wo das Inkassoschreiben bleibt, da e-on mich schon telefonisch darüber informiert hat ein Inkassounternehmen beauftragt zu haben. Meine neue Adresse hatte ich bei dem Anruf von e-on telefonisch durchgegeben. 8 Wochen „nichts“
    Heute fiel es mir dann wie Schuppen von den Augen: „die haben meine neue Adresse nicht weitergegeben“
    Jetzt können sie mahnen und zwangsvollstrecken, wenn ich’s zu spät gemerkt habe.
    Mit Sicherheit Absicht gewesen. Hoffe ich krieg noch die Kurve.

  2. Hallo Moin
    Habe heute vom Amtgericht 2 Mahnschreiben vom Inkassodienst im Auftrag vom Energieversorger Eon . Bei beiden Mahnschreiben soll sich auf Offene Versorgungsleistungen von einigen Monate im Jahr 2019 /2020 .von einmal 550 € und 250 €..Was ich sehr merkwùrdig finde ist ,daß in beiden Schreiben ,keine Vertragskontonummer angegeben wir und der Betrag soll fùr Strom ,Gas und Wasser sein , wobei die Angeblichen Briefe die ich bekommen haben soll ,da haben die beim Inkassodienst das sehr genau und haben jeden Brief aufgefùhrt .
    Widerum bin ich der Mèinung das Eon Energie wenig mit Wasser zutun hat.
    Auch bin ich mir sehr sicher ,da ich 2020 den Versorger gewechselt habe ,das ich alle Nachzahlungen getilgt und gezahlt habe.
    Und was mir sehr Spanisch vorkommt ist ,das ich 2021 wieder Kunde von Eon Europa geworden bin und weder bei Vertragsabschluss noch bei der Bonitätsprùfung ist das kein Thema gewesen ! Und wenn ich diesen Offenen Betrag bei dennen oder dem Inkassofutzis ,dann hätten die mich als Kunden garnicht angenommen. Davon abgesehen habe ich nach der ersten Zahlung an Eon Energie 2021 einen Begrùssungsboni von 130 €. Tja und heute bekomme ich diese 2 Briefe vom Gericht ,das ich bei Eon Energie noch von 2019 und 2020 insgesamt 750 € zuzahlen habe !!??..Werde gegen den Mahnbescheid insgesamt Widersprechen und werde mich vorher Rechtlich Beraten lassen ,da in beiden Hauptforderungen keine Vertragskontonummer zufinden sind !!.. Alles schon sehr Sonderbar !!

  3. Hallo Herr Moeschler,
    zunächst vielen Dank für Ihre wertvollen Tipps.
    Ein Fehler in Ihren Musterbriefen hat mich kurzzeitig irritiert.
    Da lese ich:
    „Ich habe am xx. der Preiserhöhung widersprochen. Mein begründeter Widerspruch gegen die Preiserhöhung hat die Fälligkeit des Anspruchs zur Folge. Ich kenne meine Rechte.“
    Gemeint ist doch sicher: „… hat die Nicht-Fälligkeit des Anspruchs zur Folge.“
    Empfehle Korrektur.

  4. Hallo und schönen guten Tag,
    Ich habe einen Brief von Eos Inkasso erhalten. Darin wird gefordert eine ehemalige stromrechnung der dew zu bezahlen inklusive mahnkosten 520 €. Daraufhin habe ich mich per Mail an das Unternehmen gewannt und gebeten mir erstmal eine Erklärung zu geben was es damit auf sich hat da ich seit über 10 Jahren keinen Strom mehr angemeldet habe da der über meinen Partner angemeldet ist (nach Umzug)! Heute bekam ich eine Mail mit Rechnung sowie weiteren Schritten zur Zahlung. Nun meine Frage. Ist es nicht rechtlich gesehen so das stromrechnungen verjähren?? Ich kann mich beim besten Willen nicht an diese Rechnung erinnern! Was kann ich nun tun?? Ich wäre für jeden Tipp sehr dankbar!

    1. Wenn die Forderung innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden, so verjährt diese zum 31.12. (zum Beispiel Forderung vom 01.11.2022 würde verjähren am 31.12.2025)
      Siehe dazu auch § 194 ff. BGB und § 195 BGB

  5. Und was ist mit e on energie? Usw…habe gehört leute bekommen inkasso briefe von merhre hundert euro ohne dor5 kunde gewesen zu sein.
    Stimt den dass?