Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert: 31.07.2022
Inhaltsverzeichnis
I. ExtraEnergie Bewertungen
II. Dies sind meine empfohlenen Anbieter
III. Hilfe für Verbraucher
IV. Hintergrundinformationen zur ExtraEnergie GmbH
I. ExtraEnergie Bewertungen
a) ExtraEnergie Erfahrungen anderer Verbraucher
Verbraucher beschweren sich über ExtraEnergie auf de.reclabox.com. Kunden haben sich u.A. hinsichtlich verspäteter und fehlerhafter Stromrechnungen, (versteckten) Preiserhöhungen und nicht ausgezahlten Guthaben beschwert.
b) Weiterempfehlungsraten auf Vergleichsportalen
Die Weiterempfehlungsraten auf Verivox (71%) und Check24 (60%; Stand 01/2020) zeigen hingegen, dass viele Kunden ExtraEnergie weiterempfehlen würden. Im Vergleich zu anderen Anbietern sind diese Weiterempfehlungsquote gering.
Recht hohe Weiterempfehlungsquoten haben mich im Jahre 2013 dazu verleitet, vorschnell den günstigsten Stromanbieter zu wählen (dies war nicht ExtraEnergie). Aber Vorsicht! Es handelt sich hier nicht um Hotelbewertungen, wo der Gast recht schnell die Qualität beurteilen kann. Bei Stromanbietern zeigt sich die Kundenfreundlichkeit häufig erst nach dem ersten oder zweiten Jahr: Wurde die Schlussrechnung korrekt und zeitnah erstellt? Wurde mein Guthaben ausgezahlt? Habe ich meinen Neukundenbonus erhalten? Gab es Probleme bei der Kündigung? Da Verbraucher ihre Stromanbieter häufig innerhalb der ersten Wochen nach Vertragsschluss bewerteten, spiegeln die Bewertungen meist nur den Wechselprozess wider.
c) Warnungen von Stifung Warentest & Co.
Die Stiftung Warentest (test 2/2014) hat bereits vor Jahren das Unternehmen als „nicht empfehlenswert“ bezeichnet. In dieser Ausgabe warnt die Stiftung Warentest die Verbraucher vor drastischen Preiserhöhungen, zu hohen Abschlagszahlungen, falschen Abrechnungen und falschen Bonusversprechen.
Die deutsche Presse findet klare Worte zur ExtraEnergie GmbH. Unter dem Titel „Fragwürdige Geschäftsmethoden. Je günstiger, desto schlimmer: die schwarzen Schafe unter den Stromanbietern“ warnt die Online-Ausgabe der Zeitschrift Stern vom 17. März 2017 vor ExtraEnergie. Zahlreiche Zeitschriften haben ähnliche Warnungen ausgesprochen.
II. Dies sind meine empfohlenen Anbieter
Ich selber wechsle jährlich meinen Stromanbieter. Ich wähle nur Unternehmen, die ein geringes Insolvenzrisiko haben (aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur), verbraucherfreundliche AGB-Klauseln haben sowie in Stromanbieter-Tests zu Service-Qualität insgesamt gut abschneiden. Seitdem hatte ich nie wieder ein Problem.
In dieser Liste habe ich Ihnen zusammengestellt, welche Strom- und Gasanbieter ich empfehle.

Die m.E. wichtigsten Probleme mit Strom- und Gasanbietern habe ich nachfolgend zusammengefasst. Dort und im Menu „Beschwerde lösen“ zeige ich, wie Sie Ihr Problem lösen können.
a) ExtraEnergie widerrufen
b) Preiserhöhungen
c) Probleme mit dem Neukundenbonus
d) Kündigungen nicht anerkannt
e) Fehlerhafte Stromabrechnungen
f) Verspätete Stromabrechnung und verspätete Auszahlung von Guthaben & Sofortbonus
g) ExtraEnergie Haushaltsschutzbrief – Zusatzservice
a) ExtraEnergie widerrufen
Wenn Sie den Vertrag mit ExtraEnergie über das Internet oder per Fax abgeschlossen haben, steht Ihnen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Auch bei der ExtraEnergie GmbH haben sich Verbraucher schon über Probleme mit der Vertragskündigung beschwert. Um eine unfreiwillige Vertragsverlängerung auszuschließen, sollten Sie meine Ratschläge, wie Sie ExtraEnergie kündigen, befolgen.
b) Preiserhöhungen
Die Verbraucher haben sich ggü. der ExtraEnergie GmbH entweder über überzogene oder über intransparente Preiserhöhungen beschwert. Häufig berichten die Verbraucher über Preiserhöhungen von 20% und mehr, die dem Grundsatz der Billigkeit nicht gerecht werden dürften. Oft gehen drastische Preiserhöhungen mit versteckten Mitteilungen einher. Versteckte Preiserhöhungen können z.B. in langen und positiv formulierten Texten oder in Mitteilungen, die der Gestalt von Werbeflyern ähneln, enthalten sein. Die versteckten Preiserhöhungen hatten zur Folge, dass die betroffenen Verbraucher die Preiserhöhung nicht erkannten und dadurch nicht von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen konnten.
Preiserhöhungen können Sie mit meinen Vorlagen abwehren. Folgen Sie hierzu diesen Hinweisen. Ein Beispiel für eine versteckte Preiserhöhung von ExtraEnergie finden Sie hier.
c) Probleme mit dem Neukundenbonus
ExtraEnergie verweigert i.d.R. nicht Ihren Neukundenbonus. Bei den Stromanbietern 365 AG (immergrün) und Fuxx Sparenergie (Grüner Funke) sind die AGBs deutlich restriktiver, was die Gewährung des Neukundenbonus angeht. Dies zeigt sich auch bei den Beschwerden auf Reclabox. Häufiger treten jedoch Probleme bei der Auszahlung des Sofortbonus auf.
Hier können Sie kostenlose Musterschreiben anfordern, um den Bonus einzufordern.
d) Kündigungen nicht anerkannt
Verbraucher beschwerten sich in einigen Fällen, dass ExtraEnergie ihre Kündigung nicht anerkannt hat. Dadurch blieben die Kunden länger bei ExtraEnergie als gewollt.
Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Problem lösen.
e) Fehlerhafte Stromabrechnungen
In den letzten Jahren haben sich weniger Verbraucher über verweigerte Neukundenboni beschwert. Dies liegt womöglich darin, dass deutsche Gerichte wiederholt die Einschränkungen der Neukundenboni in den AGBs als unzulässig eingestuft haben. Zum Teil wurden auch fehlerhafte Verbrauchsmengen für die Beschwerden angeführt.
Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Abrechnung kontrollieren und wie Sie mit Mustervorlagen sich wehren.
f) Verspätete Stromabrechnung und verspätete Auszahlung von Guthaben & Sofortbonus
ExtraEnergie wird kritisiert, die gesetzlichen Fristen zur Erstellung der Stromabrechnung und dem Auszahlen von Guthaben und Boni nicht nachzukommen. Letztendlich gibt der Verbraucher den Stromanbietern unfreiwillig einen kostenlosen Kredit.
Hier erfahren Sie, wie Sie an Ihr Geld kommen.
g) ExtraEnergie Haushaltsschutzbrief – Zusatzservice
Verbraucherbeschwerden bezogen sich auch auf den ExtraEnergie Zusatzservice „Haushaltsschutzbrief“. Die Verbraucher wollten eigentlich nur einen günstigen Stromanbieter finden. Da die ExtraEnergie auch einen Haushaltsschutzbrief anbietet, der im ersten Jahr kostenlos ist. Dieser ExtraEnergie Haushaltsschutzbrief deckt Kosten, wenn der Kunde z.B. einen Schlüssel- oder Rohrreinigungsservice benötigt. Die Verbraucher haben beabsichtigt, den Haushaltsschutzbrief zusammen mit dem Stromvertrag zu kündigen. Den Kunden war allerdings nicht bewusst, dass die Kündigungsfrist für den Haushaltsschutzbrief mit 3 Monaten länger als vom Stromtarif ist und haben daher die Kündigungsfrist verpasst. Als Konsequenz hat der Haushaltsschutzbrief sich um ein Jahr verlängert, wodurch dem Verbraucher zusätzliche Kosten angefallen sind.
IV. Hintergrundinformationen zur ExtraEnergie GmbH
Die ExtraEnergie GmbH ist ein Energiediscounter, der seit 2008 tätig ist und seine Kunden mit Strom und Gas beliefert. Das Unternehmen hat seit 2009 über einer Million Kunden und einem jährlichen Umsatz von über einer Milliarde Euro (Stand: 2012). Die Stiftung Warentest (test 2/2014) hat das Unternehmen als „nicht empfehlenswert“ bezeichnet. ExtraEnergie ist nicht mit den vier großen Energieanbietern verflochten und beseitzt kein eigenes Strom- oder Gasnetz. Der Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2014 ist der letzte eingestellte Bericht. Dies verwundert mich, weil bei BEV, Fuxx Sparenergie und anderen Stromanbietern die Geschäftsberichte 2015 bereits eingestellt hat. Im Jahr 2014 machte ExtraEnergie einen Verlust i.H.v. 22 Mio. € (Jahresfehlbetrag). Das Eigenkapital fiel von 49 Mio. € (2013) auf 27 Mio. €.
a) Dies sollten Sie beim Umzug beachten
Wenn Sie beabsichtigen umzuziehen, dann müssen Sie Ihren Stromanbieter i.d.R. vier Wochen vorab informieren. Teilen Sie ihm die neue Anschrift, die Aus- und Einzugsdaten sowie den neuen Zählerstand mit. Ihnen steht bei ExtraEnergie voraussichtlich kein Sonderkündigungsrecht zu. Das bedeutet, dass Sie auch am neuen Wohnort von ExtraEnergie mit Strom versorgt werden.
b) ExtraEnergie kündigen
Die Kündigungsfrist des ExtraEnergie Haushaltsschutzbriefs beträgt 3 Monate vor Ende des Versicherungsschutzes.
ExtraEnergie können Sie per FAX (01805 14 14 54), per E-Mail ([email protected]) oder postalisch (ExtraEnergie GmbH, Postfach 974, 09009 Chemnitz) kündigen. Bitte beachten Sie die Hinweise, was Sie bei der Kündigung von ExtraEnergie beachten sollten.
Vertriebsmarken der ExtraEnergie GmbH und deren Kündigungsfristen:
- Kündigungsfrist Extrastrom Basic S: monatlich kündbar
- Kündigungsfrist Extrastrom Basic M: 6 Wochen
- Kündigungsfrist Extrastrom Basic L: vertraglich individuell geregelt – keine öffentlichen Angaben
- Kündigungsfrist Extragas:keine öffentlichen Angaben.
- Kündigungsfrist HitEnergie: keine öffentlichen Angaben.
- Kündigungsfrist HitStrom: keine öffentlichen Angaben.
- Kündigungsfrist HitGas: keine öffentlichen Angaben.
- Kündigungsfrist prioenergie: keine öffentlichen Angaben
- Kündigungsfrist priostrom: keine öffentlichen Angaben.
- Kündigungsfrist priogaskeine öffentlichen Angaben.
Weil die ExtraEnergie die Kündigungsfristen zu älteren Strom- und Gas-Tarifen nicht öffentlich zur Verfügung stellt, sollten Sie Ihre individuellen Kündigungsfristen anhand Ihres Vertrags herausfinden. Laut AGBs (Stand 08/2016) beträgt die Kündigungsfrist – sofern nicht anderweitig vereinbart – 6 Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.
c) Versteckte Preiserhöhung ExtraEnergie
Viele Verbraucher erfahren erstmalig in der Jahresabrechnung von einer Preiserhöhung
Verbraucher beschweren sich, wenn sie keine Mitteilung vom Stromanbieter über die Preiserhöhung erhalten und diese erst in der Stromrechnung vorfinden. So erging es auch dem Michael H., der Kunde von ExtraEnergie war. Der Kunde sendete daraufhin ein Fax mit dem Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht an den Stromanbieter. Da die Preiserhöhung allerdings schon wirksam war, erkannte ExtraEnergie die Kündigung nicht an. Das Preisinformationsschreiben, dass er nie erhalten habe, sei ihm postalisch zugesendet worden. Im Kundenbereich „Mein Extra“ fand der Verbraucher das folgende Schreiben mit dem Betreff „Energiemarktentwicklungen und Preisanpassungen“ vor:

Quelle: recalbox.de
Extraenergie verstößt gegen das Transparenzgebot
In diesem Preisinformationsschreiben ist in der Mitte des Textes dieser Hinweis auf die Preiserhöhung: „Ihr Arbeitspreis verändert sich auf 29,54 Cent/kWh (brutto). Aus meiner Sicht ist dieses Preisinformationsschreiben intransparent und die Preiserhöhung wird versteckt mitgeteilt:
- Es wird nicht von einer Preiserhöhung gesprochen, sondern von einer Veränderung.
- Da der alte Preis nicht genannt wird, kann der Verbraucher nicht erahnen, in welchem Umfang die Preiserhöhung ausfällt.
- Dieses Schreiben enthält keinen Betreff
- Dieses Schreiben kündigt die Preiserhöhung in einen kurzen Satz ohne Hervorhebung an. Dies steht in keinem Verhältnis zur Wichtigkeit der Information für den Kunden.
- Abgesehen von diesem einen Satz dürften die Informationen für die meisten Verbraucher uninteressant sein. Es kann vermutet werden, dass genau darauf ExtraEnergie setzt, damit Verbraucher den Text lediglich überfliegen und die Preiserhöhung übersehen.
- Es ist nicht transparent, weil nicht klar ist, wie die Preiserhöhung sich zusammensetzt und weil der alte Preis nicht genannt wird. Genau dies verlangt aber der BGH (VIII ZR 247/17) in seinem Urteil.
Insgesamt kann somit geschlussfolgert werden, dass die Preiserhöhung intransparent mitgeteilt wurde und demnach gegen den §41 (3) EnWG verstößt.
Die Preiserhöhung von ExtraEnergie dürfte aufgrund zwei weiterer Gründe nicht wirksam sein
- ExtraEnergie kann den Versand der Preiserhöhung nicht belegen. ExtraEnergie behauptet, das Schreiben postalisch versendet zu haben. Dies muss das Unternehmen nachweisen können. Da die Unternehmen (nach meinem Wissensstand) die Preiserhöhungen nicht per Einschreiben versenden, können sie auch nicht gerichtsfest belegen, dass die Preismitteilung dem Verbraucher zugestellt wurde.
- Der Stromanbieter darf seinen anfänglichen Gewinnanteil nicht erhöhen. Die Preise dürfen nur im Rahmen der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung angepasst werden. Der Stromanbieter darf somit den Umfang der Preiserhöhung nicht wahllos festlegen, sondern er muss diese auf eine Berechnungsgrundlage stützen. Damit soll verhindert werden, dass der Stromanbieter seine Gestaltungsmacht zu Lasten der Kunden ausnutzt. Aufgrund des Umfangs der Preiserhöhung ist davon auszugehen, dass diese Regelung nicht eingehalten wurde.
Quelle: Energieanbieterinformation.de, de.reclabox.com, Unternehmensseite.
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Haben Sie mit ExtraEnergie Erfahrungen gesammelt? Ich freue mich auf Ihre Meinung
Hallo miteinander,
auch ich möchte mich jetzt kurz noch einmal zu dem Vorgehen von Extraenergie beziehungsweise Hitenergie hier äußern. Zunächst aber einmal vielen Dank für die guten Anregungen hier, um mit dem Unternehmen entsprechend gut kommunizieren zu können.
Bis zum Ende des aktuellen Belieferungsjahrs, zum 31. Januar 2023, hat man meine Preisgarantie entsprechend berücksichtigt. Hierüber bin ich froh. Es hat zwar drei Schreiben und viel Warterei gedauert, aber dann hat man es soweit akzeptiert.
Jetzt jedoch teilte man mir mit, dass man ab dem nächsten Belieferungsjahr, also ab dem 01.02.2023, zu neuen Konditionen von 22,01 Cent liefern werde. Meine Preisgarantie würde sich nur über das Belieferungsjahrs bis zum 31. Januar 2023 erstrecken. Danach dürfte man zu neuen Konditionen liefern. Ist dies so richtig?
Man hatte mir seitens Extraenergie nicht gekündigt. Ich gehe davon aus, dass somit auch die Preise, die vertragliche Grundlage des Vertrags darstellen, auch noch ein weiteres Jahr erhalten bleiben müssten! Vielen Dank für eine Einschätzung an dieser Stelle!
Beste Grüße aus dem Allgäu
Kai
Hi,
ExtraEnergie Gaspreiserhöhung zum 1.9.2022 trotz Preisgarantie im Paketpreis (Neuer Preis ab 1.9.: 24,3 Ct/kwh, alter Preis mit Preisgarantie. 4,9Ct/kwh) garantiert bis 31.12.2022. Ich habe sofort gekündigt und trotz Minderverbrauch für 2022 haben sie noch 2 Abschlagszahlungen abgebucht, die ich wieder zurückgeholt habe. Jetzt erhalte ich Post von Muth und Faust, dass zu den ungerechtfertigten 2 Abschlagszahlungen auch noch eine Schlussrechnung von 150€ + Anwaltsgebühren von 76€ fällig werden. Wie verhlte ich mich am besten?
Ich habe versehentlich extraenergie bei Vertragsauflösung ein zu hohen Zählerstand gemeldet. Natürlich kam nun die falsche Abrechnung. Habe den korrekten Zählerstand nachgemeldet auch über den Netzbetreiber. Die Zahlen wurden auch durch extraenergie bestätigt
Aber weder Mails noch Einträge auf der Webseite und ein eingeschriebener Brief haben keine Reaktion gebracht
Was soll ich nun tun??)
@Daniel Wenk
Wenn der Versorger seit dem ZUGANG Ihres ERSTEN Schreibens mit der korrigierten Zählerstandmeldung innerhalb VIER Wochen NICHT reagiert oder dem Problem abgeholfen hat, können Sie sich an die SCHLICHTUNGSSTELLE wenden.
Vielen Dank Juris, das habe ich gestern dann getan
@Daniel Wenk
Gerne 😉.
Der Versorger wird erfahrungsgemäß einknicken.
Nach einer exorbitanten Preiserhöhung habe ich fristgerecht die Sonderkündigung zum 31.8.22 ausgesprochen. Am 11.9. ! bekomme ich nacfolgendes Schreiben:
„Entschuldigen Sie bitte die verzögerte Bearbeitung Ihrer Nachricht. Die außergewöhnliche Energiemarktsituation und die damit verbundenen Herausforderungen führen zu einem erhöhten Aufkommen und zu einer geringeren Erreichbarkeit.
Wir haben Ihre Sonderkündigung zum 31.08.2022 erhalten und werden die Belieferung zum nächstmöglichen Termin einstellen.
Aufgrund der gesetzlichen Abmeldefristen wird dies voraussichtlich der 17.10.2022 sein. Bitte informieren Sie ggf. Ihren neuen Lieferanten über das Belieferungsende.“
Ist es denn rechtens, dass ich noch 1 1/2 Monate die überzogenen Preise zahlen muss? Was ist die gesetzliche Abmeldefrist auf die sich Prioenergie bezieht?
Über einen Rat wäre ich dankbar.
@Rüdiger Paul
Das Verfahren für den Wechsel des Lieferanten oder des Aggregators darf DREI Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Anmeldung zur Netznutzung durch den neuen Lieferanten bei dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Entnahmestelle angeschlossen ist, NICHT überschreiten. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, den Zeitpunkt des Zugangs zu dokumentieren.
Wenn Sie einen Vertrag mit (eingeschränkter) PREISGARANTIE haben, müssen Sie die überzogenen Preise gerade NICHT bezahlen.
Sie können ja der von PrioEnergie ausgebrachten ABSCHLUSSRECHNUNG widersprechen, wenn dieser nicht die VERTRAGLICH vereinbarten Grund- und Arbeitspreise zugrunde gelegt wurden. Ein Musterschreiben hierzu, dass Sie auf Ihren Fall anpassen können, findet sich hier im Forum.
PRÜFEN Sie die ABSCHLUSSRECHNUNG von PrioEnergie SEHR SORGFÄLTIG.
Das ist meine persönliche Meinung.
Wir haben heute eine Rechnung bekommen wo wir vorher Monatlich 118 Gas zahlen mussten und die neue Monatliche Rechnung beträgt 480 euro.
@Yvonne Thiemann
Aufgrund Ihrer sehr spärlichen Information ist – zumindest mir – leider keine Unterstützung möglich.
ExtraEnergie Gaspreiserhöhung zum 1.9.2022 trotz Preisgarantie (Neuer Preis ab 1.9.: 24,3 Ct/kwh, alter Preis mit Preisgarantie. 4,9Ct/kwh) Preis garantiert bis 1.4.2023.
Nachdem ich konsequent allen Schreiben von ExtraEnergie wiedersprochen habe (Erhöhungsschreiben mit Widerspruch geantwortet, Ablehnung des Widerspruchs mit Schlichtungsstelle gedroht, Bestätigung meiner (nicht erfolgten) Kündigung durch ExtraEnergie widersprochen, kommt jetzt dieser Text:
Sehr geehrter Herr xxxxxxx
wir nehmen Bezug auf unsere Bestätigung Ihrer Kündigung zum 01.09.2022.
Leider konnte Ihre Kündigung nicht rechtzeitig verarbeitet werden. Für die Belieferung über den 31.08.2022 hinaus werden wir Sie zu den bisherigen Preisen weiter beliefern. Die zuletzt angekündigte Preisanpassung wird in Ihrem Fall nicht umgesetzt.
Bitte informieren Sie ggf. Ihren neuen Lieferanten über das Belieferungsende.
Ihre extraenergie
eine Marke der ExtraEnergie GmbH
Sollte ich jetzt immer noch die Schlichtungsstelle einschalten ? Oder ist das jetzt ein „Trick“ von ExtraEnergie um mich davon abzuhalten, da ja meiner Beschwerde abgeholfen wurde ?
Oder sieht ExtraEnergie ihre Chancenlosigkeit ein ? Aber ich sehe da in Kürze wiede neue Themen hochkommen:
Preisanpassung durch die Gasumlage, sowie mein Widerspruch gegen die neuen AGB der ExtraEnegie zum 1.1.23 , und was sich ExtraEnergie zusätzlich sonst noch einfallen lässt.
Kann jemand aus Erfahrung berichten, wie lange der Friede jetzt hält ?
@Thomas G.
Nachdem Sie der von ExtraEnergie ausgesprochenen Preiserhöhung sowie der durch Sie NICHT ausgesprochenen Kündigung KONSEQUENT widersprochen haben und ExtraEnergie Ihrem Widerspruch (Ihrer Beschwerde) letztendlich abgeholfen hat und den Vertrag über den 31.08.2022 hinaus zu den vereinbarten Konditionen weiterführt, besteht KEIN BESCHWERDEGRUND mehr.
Aus dem vorgenannten Grund besteht für die SCHLICHTUNGSTELLE KEIN GRUND , tätig zu werden.
Ungeachtet dessen besteht durch die Gasumlage sowie Ihrem Widerspruch gegen die neuen AGB der ExtraEnergie zum 01.01.2023 sehr wohl die Möglichkeit, dass der Versorger wieder auf Sie „zukommt“ und auf den genannten Wegen erneut versucht, Preiserhöhungen durchzusetzen. Aber SIE wissen ja, wie SIE sich wehren können ;-).
Aus den vorgenannten Gründen kann nicht verlässlich vorhergesagt werden wie lange der „Frieden“ jetzt hält.
Das ist meine persönliche Meinung.
Ich sehe es so, dass Extraenergie Sie gekündigt hat. Insofern haben die nicht eingelenkt.
Nun können Sie schadensersatz einfordern.
Ich habe eine email erhalten, daß mein Strom von 21,53 cents auf 60,58 cents erhöht wird, obwohl mein Vertrag bis April 2024 läuft und es auch nicht erlaubt ist, einfach den Vertrag zu ändern. Ich kann niemanden erreichen, weder telefonisch noch schriftlich. Das kann ich nicht akzeptieren und werde einen anderen Anbieter suchen. Ich vermute die Firma ist nicht mehr solvent aber wissen tue ich es nicht. Ist auch egal – diese Erhöhung ist weder angebracht noch erlaubt, da ich einen 24-Monate Vertrag habe.
@Karin Buttigieg
Sie können unter Hinweis auf den noch laufenden 24 Monate Vertrag an der Fortführung des Vertrages festhalten, wenn Sie z.B. die attraktiven Konditionen und Ihren Bonus behalten wollen.
Sie können aber auch aufgrund der Energiepreiserhöhung eine Sonderkündigung aussprechen.
Wenn Sie eine solche in Betracht ziehen, senden Sie das Kündigungsschreiben mindestens per E-Mail bzw. im Anhang zu einer E-Mail und zusätzlich auf dem Postweg als Einschreiben / Einwurf.
Für beide Möglichkeiten können Sie die Musterschreiben von Herrn Moeschler verwenden.
Telefonieren sowie Kontaktformulare und einfache Briefe sind keine verlässlichen Kommunikationsmittel im Umgang mit dem Versorger. E-Mail und ZUSÄTZLICH Einschreiben / Einwurf sind verlässlicher.
Wenn Sie einen anderen Anbieter suchen, schauen Sie sich einfach mal unverbindlich die Angebote von Herrn Moeschler an.
Dies ist meine persönliche Meinung
Ich versuche seit dem 29.7 den Kundenservice von ExtraEnergie zu erreichen entweder wird man gleich weggedrügt oder man sitzt in der Warteschleife. Auf E-Mail bekommt man immer die AGB zugesandt aber keine Antwort auf die gestellten Fragen. Man wird gebeten keine weiteren Anfragen zu stellen und man meldet sich. Zur Zeit sitze seit 20 Minuten in der Warteschleife. Auf meine Kündigung meines Vertrag habe ich keine Bestätigung des Eingang bei ExtraEnergie erhalten.
Ich finde diese Verhalten nicht Kundenfreundlich und transparent, da die Erhöhung der Preise sehr
hoch ist. Die Preise haben verdoppelt (Arbeitspreis ), der Grundpreis ist um das vierfache angestiegen. Wie gesagt bei ExtraEnergie ist niemand zu erreichen. Ich werde jetzt meine Kündigung noch per Einschreiben versenden