Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert: 31.07.2022

Inhaltsverzeichnis

I. ExtraEnergie Bewertungen
II. Dies sind meine empfohlenen Anbieter
III. Hilfe für Verbraucher
IV. Hintergrundinformationen zur ExtraEnergie GmbH

I. ExtraEnergie Bewertungen

a) ExtraEnergie Erfahrungen anderer Verbraucher

Verbraucher beschweren sich über ExtraEnergie auf de.reclabox.com. Kunden haben sich u.A. hinsichtlich verspäteter und fehlerhafter Stromrechnungen, (versteckten) Preiserhöhungen und nicht ausgezahlten Guthaben beschwert.

b) Weiterempfehlungsraten auf Vergleichsportalen

Die Weiterempfehlungsraten auf Verivox (71%) und Check24 (60%; Stand 01/2020) zeigen hingegen, dass viele Kunden ExtraEnergie weiterempfehlen würden. Im Vergleich zu anderen Anbietern sind diese Weiterempfehlungsquote gering.

Recht hohe Weiterempfehlungsquoten haben mich im Jahre 2013 dazu verleitet, vorschnell den günstigsten Stromanbieter zu wählen (dies war nicht ExtraEnergie). Aber Vorsicht! Es handelt sich hier nicht um Hotelbewertungen, wo der Gast recht schnell die Qualität beurteilen kann. Bei Stromanbietern zeigt sich die Kundenfreundlichkeit häufig erst nach dem ersten oder zweiten Jahr: Wurde die Schlussrechnung korrekt und zeitnah erstellt? Wurde mein Guthaben ausgezahlt? Habe ich meinen Neukundenbonus erhalten? Gab es Probleme bei der Kündigung? Da Verbraucher ihre Stromanbieter häufig innerhalb der ersten Wochen nach Vertragsschluss bewerteten, spiegeln die Bewertungen meist nur den Wechselprozess wider.

c) Warnungen von Stifung Warentest & Co.

Die Stiftung Warentest (test 2/2014) hat bereits vor Jahren das Unternehmen als „nicht empfehlenswert“ bezeichnet. In dieser Ausgabe warnt die Stiftung Warentest die Verbraucher vor drastischen Preiserhöhungen, zu hohen Abschlagszahlungen, falschen Abrechnungen und falschen Bonusversprechen.

Die deutsche Presse findet klare Worte zur ExtraEnergie GmbH. Unter dem Titel „Fragwürdige Geschäftsmethoden. Je günstiger, desto schlimmer: die schwarzen Schafe unter den Stromanbietern“ warnt die Online-Ausgabe der Zeitschrift Stern vom 17. März 2017 vor ExtraEnergie. Zahlreiche Zeitschriften haben ähnliche Warnungen ausgesprochen.

II. Dies sind meine empfohlenen Anbieter

Ich selber wechsle jährlich meinen Stromanbieter. Ich wähle nur Unternehmen, die ein geringes Insolvenzrisiko haben (aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur), verbraucherfreundliche AGB-Klauseln haben sowie in Stromanbieter-Tests zu Service-Qualität insgesamt gut abschneiden. Seitdem hatte ich nie wieder ein Problem.

In dieser Liste habe ich Ihnen zusammengestellt, welche Strom- und Gasanbieter ich empfehle

III. Hilfe für Verbraucher

Die m.E. wichtigsten Probleme mit Strom- und Gasanbietern habe ich nachfolgend zusammengefasst. Dort und im Menu „Beschwerde lösen“ zeige ich, wie Sie Ihr Problem lösen können. 

a) ExtraEnergie widerrufen
b) Preiserhöhungen
c) Probleme mit dem Neukundenbonus
d) Kündigungen nicht anerkannt
e) Fehlerhafte Stromabrechnungen
f) Verspätete Stromabrechnung und verspätete Auszahlung von Guthaben & Sofortbonus
g) ExtraEnergie Haushaltsschutzbrief – Zusatzservice

a) ExtraEnergie widerrufen

Wenn Sie den Vertrag mit ExtraEnergie über das Internet oder per Fax abgeschlossen haben, steht Ihnen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Auch bei der ExtraEnergie GmbH haben sich Verbraucher schon über Probleme mit der Vertragskündigung beschwert. Um eine unfreiwillige Vertragsverlängerung auszuschließen, sollten Sie meine Ratschläge, wie Sie ExtraEnergie kündigen, befolgen.

b) Preiserhöhungen

Die Verbraucher haben sich ggü. der ExtraEnergie GmbH entweder über überzogene oder über intransparente Preiserhöhungen beschwert. Häufig berichten die Verbraucher über Preiserhöhungen von 20% und mehr, die dem Grundsatz der Billigkeit nicht gerecht werden dürften. Oft gehen drastische Preiserhöhungen mit versteckten Mitteilungen einher. Versteckte Preiserhöhungen können z.B. in langen und positiv formulierten Texten oder in Mitteilungen, die der Gestalt von Werbeflyern ähneln, enthalten sein. Die versteckten Preiserhöhungen hatten zur Folge, dass die betroffenen Verbraucher die Preiserhöhung nicht erkannten und dadurch nicht von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen konnten.
Preiserhöhungen können Sie mit meinen Vorlagen abwehren. Folgen Sie hierzu diesen Hinweisen. Ein Beispiel für eine versteckte Preiserhöhung von ExtraEnergie finden Sie hier.

c) Probleme mit dem Neukundenbonus

ExtraEnergie verweigert i.d.R. nicht Ihren Neukundenbonus. Bei den Stromanbietern 365 AG (immergrün) und Fuxx Sparenergie (Grüner Funke) sind die AGBs deutlich restriktiver, was die Gewährung des Neukundenbonus angeht. Dies zeigt sich auch bei den Beschwerden auf  Reclabox. Häufiger treten jedoch Probleme bei der Auszahlung des Sofortbonus auf.

Hier können Sie kostenlose Musterschreiben anfordern, um den Bonus einzufordern.

d) Kündigungen nicht anerkannt

Verbraucher beschwerten sich in einigen Fällen, dass ExtraEnergie ihre Kündigung nicht anerkannt hat. Dadurch blieben die Kunden länger bei ExtraEnergie als gewollt. 

Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Problem lösen.

e) Fehlerhafte Stromabrechnungen

In den letzten Jahren haben sich weniger Verbraucher über verweigerte Neukundenboni beschwert. Dies liegt womöglich darin, dass deutsche Gerichte wiederholt die Einschränkungen der Neukundenboni in den AGBs als unzulässig eingestuft haben. Zum Teil wurden auch fehlerhafte Verbrauchsmengen für die Beschwerden angeführt.

Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Abrechnung kontrollieren und wie Sie mit Mustervorlagen sich wehren.

f) Verspätete Stromabrechnung und verspätete Auszahlung von Guthaben & Sofortbonus

ExtraEnergie wird kritisiert, die gesetzlichen Fristen zur Erstellung der Stromabrechnung und dem Auszahlen von Guthaben und Boni nicht nachzukommen. Letztendlich gibt der Verbraucher den Stromanbietern unfreiwillig einen kostenlosen Kredit.

Hier erfahren Sie, wie Sie an Ihr Geld kommen.

g) ExtraEnergie Haushaltsschutzbrief – Zusatzservice

Verbraucherbeschwerden bezogen sich auch auf den ExtraEnergie Zusatzservice „Haushaltsschutzbrief“. Die Verbraucher wollten eigentlich nur einen günstigen Stromanbieter finden. Da die ExtraEnergie auch einen Haushaltsschutzbrief anbietet, der im ersten Jahr kostenlos ist. Dieser ExtraEnergie Haushaltsschutzbrief deckt Kosten, wenn der Kunde z.B. einen Schlüssel- oder Rohrreinigungsservice benötigt. Die Verbraucher haben beabsichtigt, den Haushaltsschutzbrief zusammen mit dem Stromvertrag zu kündigen. Den Kunden war allerdings nicht bewusst, dass die Kündigungsfrist für den Haushaltsschutzbrief mit 3 Monaten länger als vom Stromtarif ist und haben daher die Kündigungsfrist verpasst. Als Konsequenz hat der Haushaltsschutzbrief sich um ein Jahr verlängert, wodurch dem Verbraucher zusätzliche Kosten angefallen sind.

IV. Hintergrundinformationen zur ExtraEnergie GmbH

Die ExtraEnergie GmbH ist ein Energiediscounter, der seit 2008 tätig ist und seine Kunden mit Strom und Gas beliefert. Das Unternehmen hat seit 2009 über einer Million Kunden und einem jährlichen Umsatz von über einer Milliarde Euro (Stand: 2012). Die Stiftung Warentest (test 2/2014) hat das Unternehmen als „nicht empfehlenswert“ bezeichnet. ExtraEnergie ist nicht mit den vier großen Energieanbietern verflochten und beseitzt kein eigenes Strom- oder Gasnetz. Der Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2014 ist der letzte eingestellte Bericht. Dies verwundert mich, weil bei BEV, Fuxx Sparenergie und anderen Stromanbietern die Geschäftsberichte 2015 bereits eingestellt hat. Im Jahr 2014 machte ExtraEnergie einen Verlust i.H.v. 22 Mio. € (Jahresfehlbetrag). Das Eigenkapital fiel von 49 Mio. € (2013) auf 27 Mio. €.

a) Dies sollten Sie beim Umzug beachten

Wenn Sie beabsichtigen umzuziehen, dann müssen Sie Ihren Stromanbieter i.d.R. vier Wochen vorab informieren. Teilen Sie ihm die neue Anschrift, die Aus- und Einzugsdaten sowie den neuen Zählerstand mit. Ihnen steht bei ExtraEnergie voraussichtlich kein Sonderkündigungsrecht zu. Das bedeutet, dass Sie auch am neuen Wohnort von ExtraEnergie mit Strom versorgt werden.

b) ExtraEnergie kündigen

Die Kündigungsfrist des ExtraEnergie Haushaltsschutzbriefs beträgt 3 Monate vor Ende des Versicherungsschutzes.

ExtraEnergie können Sie per FAX (01805 14 14 54), per E-Mail ([email protected]) oder postalisch (ExtraEnergie GmbH, Postfach 974, 09009 Chemnitz) kündigen. Bitte beachten Sie die Hinweise, was Sie bei der Kündigung von ExtraEnergie beachten sollten.

Vertriebsmarken der ExtraEnergie GmbH und deren Kündigungsfristen:

  • Kündigungsfrist Extrastrom Basic S: monatlich kündbar
  • Kündigungsfrist Extrastrom Basic M: 6 Wochen
  • Kündigungsfrist Extrastrom Basic L: vertraglich individuell geregelt – keine öffentlichen Angaben
  • Kündigungsfrist Extragas:keine öffentlichen Angaben.
  • Kündigungsfrist HitEnergie: keine öffentlichen Angaben.
  • Kündigungsfrist HitStrom: keine öffentlichen Angaben.
  • Kündigungsfrist HitGas: keine öffentlichen Angaben.
  • Kündigungsfrist prioenergie: keine öffentlichen Angaben
  • Kündigungsfrist priostrom: keine öffentlichen Angaben.
  • Kündigungsfrist priogaskeine öffentlichen Angaben.

Weil die ExtraEnergie die Kündigungsfristen zu älteren Strom- und Gas-Tarifen nicht öffentlich zur Verfügung stellt, sollten Sie Ihre individuellen Kündigungsfristen anhand Ihres Vertrags herausfinden. Laut AGBs (Stand 08/2016) beträgt die Kündigungsfrist – sofern nicht anderweitig vereinbart – 6 Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.

c) Versteckte Preiserhöhung ExtraEnergie

Viele Verbraucher erfahren erstmalig in der Jahresabrechnung von einer Preiserhöhung

Verbraucher beschweren sich, wenn sie keine Mitteilung vom Stromanbieter über die Preiserhöhung erhalten und diese erst in der Stromrechnung vorfinden. So erging es auch dem Michael H., der Kunde von ExtraEnergie war. Der Kunde sendete daraufhin ein Fax mit dem Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht an den Stromanbieter. Da die Preiserhöhung allerdings schon wirksam war, erkannte ExtraEnergie die Kündigung nicht an. Das Preisinformationsschreiben, dass er nie erhalten habe, sei ihm postalisch zugesendet worden. Im Kundenbereich „Mein Extra“ fand der Verbraucher das folgende Schreiben mit dem Betreff „Energiemarktentwicklungen und Preisanpassungen“ vor:

Quelle: recalbox.de

Extraenergie verstößt gegen das Transparenzgebot

In diesem Preisinformationsschreiben ist in der Mitte des Textes dieser Hinweis auf die Preiserhöhung: „Ihr Arbeitspreis verändert sich auf 29,54 Cent/kWh (brutto). Aus meiner Sicht ist dieses Preisinformationsschreiben intransparent und die Preiserhöhung wird versteckt mitgeteilt:

  • Es wird nicht von einer Preiserhöhung gesprochen, sondern von einer Veränderung.
  • Da der alte Preis nicht genannt wird, kann der Verbraucher nicht erahnen, in welchem Umfang die Preiserhöhung ausfällt.
  • Dieses Schreiben enthält keinen Betreff
  • Dieses Schreiben kündigt die Preiserhöhung in einen kurzen Satz ohne Hervorhebung an. Dies steht in keinem Verhältnis zur Wichtigkeit der Information für den Kunden.
  • Abgesehen von diesem einen Satz dürften die Informationen für die meisten Verbraucher uninteressant sein. Es kann vermutet werden, dass genau darauf ExtraEnergie setzt, damit Verbraucher den Text lediglich überfliegen und die Preiserhöhung übersehen.
  • Es ist nicht transparent, weil nicht klar ist, wie die Preiserhöhung sich zusammensetzt und weil der alte Preis nicht genannt wird. Genau dies verlangt aber der BGH (VIII ZR 247/17)  in seinem Urteil.

Insgesamt kann somit geschlussfolgert werden, dass die Preiserhöhung intransparent mitgeteilt wurde und demnach gegen den §41 (3) EnWG verstößt.

Die Preiserhöhung von ExtraEnergie dürfte aufgrund zwei weiterer Gründe nicht wirksam sein

  • ExtraEnergie kann den Versand der Preiserhöhung nicht belegen. ExtraEnergie behauptet, das Schreiben postalisch versendet zu haben. Dies muss das Unternehmen nachweisen können. Da die Unternehmen (nach meinem Wissensstand) die Preiserhöhungen nicht per Einschreiben versenden, können sie auch nicht gerichtsfest belegen, dass die Preismitteilung dem Verbraucher zugestellt wurde.
  • Der Stromanbieter darf seinen anfänglichen Gewinnanteil nicht erhöhen. Die Preise dürfen nur im Rahmen der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung angepasst werden. Der Stromanbieter darf somit den Umfang der Preiserhöhung nicht wahllos festlegen, sondern er muss diese auf eine Berechnungsgrundlage stützen. Damit soll verhindert werden, dass der Stromanbieter seine Gestaltungsmacht zu Lasten der Kunden ausnutzt. Aufgrund des Umfangs der Preiserhöhung ist davon auszugehen, dass diese Regelung nicht eingehalten wurde.

Quelle: Energieanbieterinformation.de, de.reclabox.com, Unternehmensseite.

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Haben Sie mit ExtraEnergie Erfahrungen gesammelt? Ich freue mich auf Ihre Meinung

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47 Kommentare

  1. Ich habe auch diese wahnsinnige Erhöhung bekommen…..Von 32,99 Cent auf 68,37 Cent Grundgebühr von 3,33Euro auf 12,73Euro!!!!!Vervierfacht…..lasse von Yello kündigen und weg von diesen Abzockern!!!!

  2. Hallo Herr Dr. Moeschler,

    leider leider habe ich ihre unglaublich aufschlussreiche Seite erst jetzt gefunden und sitze schon mitten in der Falle drin.
    Der Neukauf eines alten Hauses (Betrug beim Energieausweis inklusive) und die damit verbundene Notwendigkeit einen neuen Gasvertrag ausgerechnet im Januar 22 abschließen zu müssen, haben mich zuerst in einen Nervenzusammenbruch (inklusive Psychiater) und dann ausgerechnet in die Arme von PrioEnergie (aka ExtraEnergie) getrieben.

    Angesichts der jüngsten Gaspreisentwicklung, der Tatsache das PrioEnergie aktuell weder bei Verivox noch bei Check24 in den Vergleichen auftaucht und jetzt ihre Schilderungen zu denen, bescheren mir gerade schlaflose Nächte ob auch dort eine Insolvenz kurz bevor steht.

    Es geht bei uns um einen geschätzten Gasverbrauch von 26.000 kWh / Jahr, also um inzwischen unvorstellbare Summen.

    Nach dem was ich hier so lese befürchte ich, das ich von einer Insolvenz über PrioEnergie zuletzt erfahren. Haben Sie Tipps, was ich im Blick behalten sollte um das zumindest zeitnah mitzubekommen und ob ich schon was jetzt tun oder vorbereiten kann?

    1. Mir ist nicht bekannt, dass Extraenergie insolvent ist (Stand: 14.3.2022)
      Achten Sie darauf, dass Sie nicht zu hohe Abschläge zahlen. Ansonsten fordern Sie das Unternehmen auf, die Abschläge zu senken => Zum Ratgeber. Wenn der ANbieter seinen Fristen nicht nachkommt, dann mahnen Sie schnell: Rechnungen (6 Wochen) und Guthabenauszahlungen (max. 2 Wochen) => Ratgeberseite
      Ansonsten können Sie nicht viel mehr tun.

  3. Hallo, PrioEnergie so viel ich weisse , gehört zu Extra Energie .
    Ich wurde von Prio Energie ohne Grund Gekündigt ! keine Benachrichtigung !! weder per Email noch schriftlich ! hab es nur durch Not Versorgung erfahren , beim Prio Energie niemand erreichbar.
    Dazu muss klar stellen, immer püntlich bezhalt b.z.w. eingezogen (Dauer Auftrag) meinem Giro ist/war mehr als gedeckt , kann Ich nicht nachvollziehen, aus welchem Grund gekündigt wurde. Bin sehr sehr verhergt
    das musste ich loskriegen,
    mfg. Lucia T.

  4. ich erhielt beiliegende Klage vom 1.12.2020.
    Ich hatte bei der Firma ExtraEnergie (nennt sich auch PrioEnergie) 3 Gasverträge und 1 Stromvertrag.
    • Aufgrund 8 fehlerhaften unkorrekten Rechnungen und keine zeitnahe Berichtigung der Rechnungen, trotz stetigen Aufforderungen, kündigte ich meine Verträge. (A1 in Anhänge den Stromvertrag zum 31.01.2016)
    Auf Grund des Mietrechtes hätte ich die Kosten innerhalb von der möglichen Abrechnungszeit gebraucht und durch die extrem lange Bearbeitungszeit konnte ich die Kosten teilweise nicht mehr auf die Mieter umlegen.
    • Ich kündigte auch meine 3 Gasverträge wiederholt am 1.09.2015 da zum 31.12.2015 und wurde bis zum 30.09.2017 rechtwidrig festgehalten, in dem der Kündigung und dem Nachlieferant nicht zugestimmt wurde. A2 Kündigung in Anhänge.
    • EnBW war ab dem 1.2.2016 mein Stromlieferant. A3 in Anhänge
    • Des Weiteren hat mir Extraenregie einen Versicherungsvertrag untergeschoben, welchen ich bemerkt hatte und sofort gekündigt hatte, aber auch hier trotzdem dann 6 bis 7 Monate später eine Rechnung bekam und erst wieder mit Lügen versucht wurde den Betrag einzufordern und erst nach viel Aufwand meinerseits davon abliesen. A4-2 Seiten
    • Mir wurde ein Energielieferungsvertrag von ExtraEnergie auf mir unbekanntem Weg aufgezwungen und haben trotz meiner Ablehnung (als ich dies am 16.2.2017 durch EnBW und mit ExtraEnergie Schreiben vom 20.2.2017 erfuhr) meinen Vertrag bei EnBW gekündigt. A5 – 2 Seiten
    Ganz sicher hatte ich am 25.09.2015 keinen neuen Vertrag geschlossen und auch kein Lieferantenwechsel, ganz sicher nicht, nach dem was alles mir ungewollt untergeschoben wurde und an unkorrekten Abrechnungen gemacht wurden.
    Das wurde von ExtraEnergie ohne meine Erlaubnis und Zustimmung gemacht. A6 3 Seiten (Seite 1 hatte ich an EnBW + ExtraEnergie gesendet)
    • Eine Woche darauf telefonierte ich mit EnBW und erkundigte mich nach dem Stand. Mir wurde mitgeteilt, dass ExtraEnergie beharren und den erstohlenen Vertrag nicht abgeben, und EnBW mich erst im Anschluss dann beliefern kann, wie ExtrEnergie aufhört mit der Belieferung.
    Da ich von ExtrEnergie keine Info zu den tatsächlich zu erwartenden Kosten hatte, riet mir EnBW ihre 2016 Rechnung aufzubewahren und auch nur in Höhe der Rechnung abzüglich meine Aufwandentschädigung an ExtraEnergie zu bezahlen. A7 = 4.034 kWh sind 1.053,89€ abzüglich den jährlichen Teuekundenbonus 110€, kosteten 4.034 kWh 943,89€.
    Diese Schlussrechnung vom 26.01.2017 sendete ich per Fax an ExtraEnergie und teilte mit, dass ich höchstens den Preis von EnBW Lieferanten akzeptiere, dementsprechend Vorauszahlungen leisten werde, wie bei meinem EnBW Lieferanten war und berechnet für 2017 ist, nach dem entsprechenden Verbrauch.
    Dieses Schreiben ignorierte ExtraEnergie und sendete mir das Mail vom 12.04.2017 in dem sie indirekt aber Irreführend auf mein Schreiben reagiert auf Ihre Vorauszahlungen beharrt. A8
    Nach vielen Telefonaten und Schreiben, dass ich nur Kosten in Höhe von EnBW und monatliche Vorauszahlungen in Höhe von 95€ bezahlen werde, schrieb mir ExtraEnergie das sie auf 114€ monatliche Vorauszahlungen einverstanden sind. A9
    • Im August 2017 hat ExtraEnergie bereit 766€ an Vorauszahlungen von meinem Konto abgebucht wie mit Schreiben A9 vom 21.06.2017 von ExtraEnergie geschrieben. Völlig überraschend (allerdings machte das ExtraEnergie ja mit allen 5 Verträgen ja so schräg) kam am 19.09.2017 die Kündigung von ExtraEnergie. Wenn auch unberechtigt freute ich mich dennoch und sandte gleich handschriftlich meine Antwocht auf dem Schreiben vom 12.09.2017 per Fax am 19.09.2017 an ExtraEnergie.
    Ich teilte mit, dass keine Offenstände bestehen (siehe Schreiben A9 vom 21.06.2017 und die Abbuchungen der ExtraEnergie von meinem Konto. Des Weiteren schrieb ich ExtraEnergie, dass ich vom 27.09.2017 bis 12.10.2017 in Urlaub bin und vor Abreise den Zählerstand ablesen werde und übermitteln für die Abschlußrechnung. Ich wies auch darauf hin, dass ExtraEnergie keine Abbuchungserlaubnis mehr hat von meinem Konto und auch nicht mehr bekommen wird. A10
    Die Abbuchungserlaubnis habe ich ExtraEnergie am selben Tag per Mail entzogen.
    Am nächsten Abend las ich den Zahlerstand ab, errechnete den Verbrauch vom 1.01.2019 bis zum 30.09.2017 und bemerkte, dass ExtraEnergie schon mehr von meinem Konto abgebucht hatte als sie die Erlaubnis hatten und ich an EnBW weniger bezahlen müßte.
    Somit holte ich die letzte Abbuchung in Höhe von 114€ der ExtraEnergie zurück am 20.09.2017.
    • Am 26.09.2017 kam dann noch mal eine unberechtigte Mahnung bezüglich der zuviel abgebuchten Vorauszahlung per Mail, welcher ich per Mail und per Fax wiederprach. A11
    • Am 27.09.2017 las ich den Zählerstand ab und übermittelte diesen an ExtraEnergie und dem Netzbetreiber NetzeBW, damit ExtraEnergie keine weiteren Abweichungen machen kann. Und ich beruhigter in mein Jahres Urlaub konnte.
    Während meiner Abwesenheit sendete ExtraEnergie die Rechnung und buchte trotz entzogener Erlaubnis den von ExtraEnergie errechneten Betrag in Höhe von 419,18€ von meinem Konto ab.
    Somit waren 1.071,18€ für 3.785 kWh von mir bezahlt. sind 0,28€ pro kWh und bei EnBW wären dies 0,20€ X 3.785 = 740,36€ siehe A12 EnBW Re. vom 1.10.2017 bis 23.03.2018 3.742 kWh kosten 731,95€.
    Somit habe ich schon 330,82€ mehr an diese ExtraEnergie bezahlt als ich bei meinem Stronlieferanten zahlen hätte müssen.
    Da würde ich am liebsten in Widerklage gehen.
    Was sagen Sie zu dieser Abzocke durch Trixerei?

    würde mich freuen, wenn diesen …….. das bezahlen müssen was sie anrichten.

    1. Es tut mir sehr leid, was Ihnen passiert ist. Meine Internetseite habe ich aufgebaut, weil ich ähnlich schlimmes erfahren habe.
      Da ich kein Rechtsanwalt bin, darf ich Ihnen keine Rechtsberatung anbieten. Daher empfehle ich Ihnen, sich in Ihrem Fall an die Verbraucherzentrale zu wenden.
      Es tut mir leid, dass ich Ihnen nicht mehr helfen darf und kann.

  5. Sehr geehrter Herr Bönisch,

    ich habe ähnliche negative Erfahrungen mit der Extra Energie erlebt. In meiner E-Mail an Muth & Faust habe ich die Zahlung der Restforderungen unter Vorbehalt der rechtswirksamen Forderung gezahlt.
    Ich werde den gesamten Vorgang einem Rechtsanwalt übertragen und die Extra Energie GmbH ver-
    klagen.

    Mit freundlichen Grüßen

    xyz

  6. Uns ist es mit Extraenergie genauso gegangen,am anfang war es sehr günstig,doch dann kamen laufend Nachzahlungen und die waren echt heftig. Zu guter letzt waren wir bei einer Abschlagszahlung von 501Euro monatlich. Die Jahresabrechnung bekamen wir nur einmal,nach mehrmaliger Aufforderung unsererseits! Bei dieser Rechnung waren so etwa 12-15 Posten aufgeführt,für die wir zusätzlich zur Kasse gebeten wurden,das ist eine Unverschämtheit dieses Anbieters!
    Auf keinen Fall weiter empfehlbar. Wir haben gekündigt und nun wollen sie unseren derzeitigen Zählerstand nicht akzeptieren!!
    Jürgen B.
    7.4.2020

  7. Im ersten Jahr gute Preise. Danach kam angeblich eine Email (2 Monate vor Ende des ersten Jahres) mit angekündigter Preiserhöhung, die ich nie bekommen habe. Mit der Endabrechnung des ersten Jahres habe ich dann das erste Mal den Hinweis auf die Preiserhöhung (über 31%) gesehen. Nach mehreren Anfragen, konnte mir aber nicht der Beweis erbracht werden, daß mir die Preiserhöhung rechtzeitig mitgeteilt wurde.
    Ich bestand daher auf mein Sonderkündigungsrecht, was aber abgewiesen wurde, da mir angeblich die Preiserhörung rechtzeitig mitgeteilt wurde.
    Ich hätte jetzt einen Rechtsanwalt einschalten können, dafür fehlt mir jedoch die Zeit und auch die Nerven. Ich kann nur jedem empfehlen weder Priostrom noch Priogas zu kaufen. Mit meinem Gasvertrag (beides gehört zu Prioenergie bzw. Extraenergie) habe ich genau das Selbe erlebt. Also, Vorsicht und Hände weg, auch wenn der Einstiegspreis günstig erscheint. Dieses Unternehmen ist unseriös. Die Preise auf dem Energiemarkt haben sich im letzten Jahr um 2-5% erhöht. Ein Preissteigerung, wie bei Prioenergie um 31% ist daher mehr als unseriös. Auf meine Anfrage hat man mir mitgeteilt, dass sie nicht verpflichtet sind ihre Kalkulation offen zu legen. Ich kann daher von dieser Firma nur abraten und hoffe, dass nicht noch mehr Menschen auf dieses Geschäftsgebaren hereinfallen.

  8. Ja. Ich habe die Erfahrung mit dieser Firma leider auch machen dürfen. Geld habe ich nicht gespart. Das Aktenzeichen beim Amtsgericht Bautzen lautet 21C309/15.

    Hier wurde ein Beschluss gefasst; welcher eher einem völlig überforderten Richter zuzuordnen ist anstatt wirklich nach Recht und Gesetz zu handeln.

    Der Vertrag begann im Jahr 2010 mit einer abgeschlossenen Preisgarantie über 24 Monate und endete nun im März 2019 mit dem Pfändungsbeschluss vom Amtsgericht Bautzen. Leider zu früh gefreut. Preisgarantie gibt es bei ExtraEnergie nicht.

    Vorsicht. Die Geschäftsführung dieser Firma leitet noch andere Unternehmen.
    HitGas, HitEnergie, EVD Energieversorgung Deutschland GmbH…… alle weiteren Firmen der bei den Geschäftsführer Thomas Stiegler und Samuel Schmidt sind ebenfalls auf den forderten Plätzen der Negativliste der Energielieferanten zu finden.

    Unterstützung finden diese Personen ebenfalls vom hauseigenen Inkassobüro EG—Factory in Chemnitz!

    Ebenfalls ist die Rechtsanwaltskanzlei Muth & Faust ein treuer Partner dieser Firmeninhaber, welche von Recht und Gesetz nicht unbedingt ein hohes Fachwissen haben.

    Es reicht aber leider immernoch ein Urteil zu erwirken in welchem das Recht an zweiter Stelle steht.

    Trotz meiner möglichen und durchgeführter Sonderkündigung des Energieliefervertrages dank Preiserhöhung, haben es diese Anwälte geschafft, ein für ExtraEnergie positives Urteil zu erwirken.

    Dazu benötigt man nur einen unfähigen Richter vom Amtsgericht und einen guten Anwaltstext.

    Das Recht vom Verbraucher ist den zuständigen Bearbeitern vom Amtsgericht Bautzen dann völlig egal.

    Hauptsache der Fall ist abgearbeitet.

    Somit mein Fazit zu dem Fall: Recht glauben ja — bekommen nein!

    Der Pfändungsbescheid ist laut Gericht trotz meiner mehrfachen Widerrufungen / Einsprüche wirksam!

    Das Geld ist weg!

    Danke Extraenergie/ Danke Herr Kadenbach vom Amtsgericht Bautzen!
    Eigentlich gehört das an die Öffentlichkeit und in die Medien!

    Alle wissen von den Machenschaften dieser Firmen und keiner tut etwas dagegen!

    Selbst der Richter Kadenbach vom Amtsgericht Bautzen welcher das Urteil über diese Sache gefällt hat, verschließt die Augen und sieht über dieses Betrugsmaschen hinweg!

    Das ist peinlich und nicht laut Recht und Gesetz!

    Die Namen dieser Personen würde ich nicht nennen, wenn ich mich rechtlich nicht so veralbert vorkommen würde!

    Zu verlieren hat man rein menschlich gesehen diesen genannten Personen gegenüber nichts! Man verliert nur die Achtung vor dem Recht und Gesetz in diesem Land, wo tatsächliche Ganoven noch tun und machen was sie wollen.

    1. Nie wieder Extra Energie!

      Nach meiner Kündigung und Übermittlung des Zählerstandes hatte ich ein Guthaben und bekam den Bonus ausgezahlt. Nach einem 3/4 Jahr plötzlich eine neue Abrechnung mit zurück Forderung des Bonus und einer Forderung von 1800 Euro. Ich sollte in einem 4 Personen Haushalt wo bis 15 Uhr kein Mensch im Haus ist 9000 kw/h verbraucht haben.
      Ich hätte per E-Mail Kontakt aufgenommen und forderte zur Klärung auf , keine Reaktion und kurze Zeit später ein Gerichtsbeschluss von Muth und Faust aus den 1800 sind plötzlich 2400 geworden.
      ECHT GÜNSTIGER STROMANBIETER!

  9. Vorsicht! Niemals ExtraEnergie! Und vertraut Rechtsanwälten Muth & Faust niemals!Telefonische Absprachen werden nicht schriftlich bestätigt und später bestritten. Ich hatte einen sog. Paketpreis, musste aus objektiven Umständen die Wohnung wechseln. Am neuen Wohnort hat mir ExtraEnergie ein neues Angebot gemacht und leider nur am Telefon die Verrechnung mit dem Paketvertrag zugesagt. das blieb aber aus. Aber ExtraEnergie klagte sofort vor dem AG und bekam Recht. Ich musste an diese Truppe für ein- und dieselbe Leistung zweifach bezahlen. Soweit zum Thema „Der Kunde steht für uns im Mittelpunkt“. Übrigens: Nunmehr existieren 4 Adressen dieses Unternehmens. Wo sind die eigentlich wirklich?