4 Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  1. Hallo Herr Moeschler,
    mit Mail vom 25.10.2021 haben ich dem immergrün! Team geschrieben, dass ich nicht nachvollziehen kann, wieso meine monatliche Abschlagszahlung erhöht werden soll, wenn ich nach deren Hochrechnung und meiner bisherigen monatlichen Zahlung bis zum Vertragsende ein Guthaben von 190,14 € habe. Ich habe mitgeteilt, dass ich bis zum Ende des ersten Vertragsjahres und der damit verbunden Preisbindung Widerspruch gegen die Erhöhung einlege, weiterhin nur die bisherige Abschlagszahlung zahlen möchte.
    Mit keiner Silbe habe ich von einer Kündigung oder einem Sonderkündigungsrecht geschrieben. Da ich auch keine Kündigung wünsche. Ich verstehe nur nicht, wieso ich noch mehr Geld zahlen soll, wenn jetzt schon mit einem Guthaben zu rechnen ist.
    Mit Mail vom 26.10.2021 bestätigt mir kundenservice-energie dann meine Sonderkündigung und gibt als Endzeitpunkt den 08.11.2021 an.
    Daraufhin habe ich per Mail noch am gleichen Tag mitgeteilt, dass ich zu keiner Zeit von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht habe und den Vertrag auch nicht zum 08.11.2021 kündigen möchte, sondern darauf bestehe, dass dieser mindestens bis zum Ende des ersten Vertragsjahres weitergeführt werden soll. Hierfür habe ich dann um eine Bestätigung per Mail gebeten.
    Können Sie den Vorgang bitte nochmals prüfen und mir dann bis spätestens 02.11.2021, 12 Uhr kurz per Mail bestätigen, dass der Vertrag bis zum Ablauf des ersten Vertragsjahres auf jeden Fall weitergeführt wird.
    Da die letzten beiden Fristen ebenfalls schon ohne Reaktion verstrichen sind und im ich gerade im Kundenportal gesehen habe, dass dort auch das Lieferende der 08.11.2021 steht, weiß ich nicht, was ich machen soll.
    Stehe ich jetzt dann am 08.11.2021 ohne Strom da? Ich habe immer meine Raten gezahlt und bin mir keiner Schuld bewusst. Durch die „Kündigung“ entgeht mir nun auch der ganz Bonus. Können Sie mir hier etwas raten? Ich habe allerdings keine Rechtschutzversicherung.
    Vielen Dank und einen schönen Tag noch
    Gruß
    Angelika Allgeier

  2. Hallo Herr Moeschler,

    als Hinweis:
    auf diese Seite wird verlinkt, wenn ich auch ohne Sonderkündigung widersprechen möchte. Der Text beinhaltet jedoch die Sonderkündigung!

    VG und Dank für Ihre Arbeit
    Stefan Richter