Musterschreiben I: Abschlagserhöhung | Widerspruch & Ankündigung Umstellung der Zahlung
Abschlagserhöhung trotz Widerspruch gegen die Preiserhöhung
- Wenn Sie der Preiserhöhung widersprochen haben und dennoch erhöhte Abschläge eingezogen werden, dann sollten Sie sich wehren
- Setzen Sie eine 14tägige Frist
- Achten Sie darauf, dass Sie nicht in Zahlungsverzug geraten und berücksichtigen Sie, dass die Überweisung ein paar Tage dauern kann
- Den Unstrittigen Abschlag müssen Sie überweisen
- Denken Sie daran, den Dauerauftrag / das SEPA-Mandat aufzukündigen und die Abschlagszahlungen selber zu überweisen
- Bitte ersetzen Sie alle orangefarbenen Inhalte durch Ihre eigenen Daten!
Beispiel: Ihr Abschlag betrug zu Beginn 100 €. Zu einen späteren Zeitpunkt wurde Ihnen 200 € abgebucht.
- Widersprechen Sie dem höheren Abschlag. Wenn eine Preiserhöhung vorlag, dann widersprechen Sie zusätzlich dieser (Argumente, z.B.: die Preiserhöhung war versteckt und überzogen, es fehlt an einer Berechnungsgrundlage, die Preisgarantie wurde nicht eingehalten).
- Überweisen Sie den unstrittigen Betrag (100€)
Musterschreiben: E-Mail-Vorlage
Betreff:
Abschlagserhöhung: Widerspruch und Umstellung der Abschlagszahlung
E-Mail-Text
Kunden-Nr.: xxx
Vertrags-Nr.: xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
I. Widerspruch gegen die erhöhten Abschläge
Ich widerspreche Ihren geforderten, neuen Abschlägen.
In meinem Schreiben vom xx.xx.202x habe ich Ihrer Preiserhöhung und der damit verbundenen Abschlagserhöhung widersprochen. Die Preiserhöhung stufe ich als unzulässig ein, da diese versteckt mitgeteilt wurde, überzogen ist und eine Berechnungsgrundlage i.S.d. EnWG fehlt.
Dennoch haben Sie höhere Abschläge eingezogen. Ich bin nur bereit, den unstrittigen Abschlag zu leisten.
II. Kündigung der Einzugsermächtigung; die bisherigen Abschläge überweise ich fristgerecht.
Ich möchte Sie auch in Kenntnis setzen, dass ich Ihnen aufgrund Ihres Schreibens zur Erhöhung des Abschlags die Einzugsermächtigung kündige. Mir ist bewusst, dass ich als Vertragspartner den Abschlag leisten muss, solange Sie mich mit Energie versorgen. Ich werde die rechtmäßigen, bisherigen Abschläge fristgerecht leisten. So gerate ich nicht in Zahlungsverzug und komme meinen Vertragspflichten nach. Sollten Sie zukünftig Abschläge einziehen, werde ich das Geld zurück buchen lassen.
Bitte teilen Sie mir die Bankverbindung mit, an der ich die unstrittigen Abschläge zahlen darf.
Meine Bankdaten lauten:
Kontoinhaber: Vorname Nachname
IBAN: xxx
BIC: xxx
Mein begründeter Widerspruch gegen die Abschlagserhöhung hat die Nicht-Fälligkeit eines zu hohen Anspruchs zur Folge. Ich möchte Sie daher bitten, von Mahnungen, Sperrandrohungen etc. abzusehen. Ich kenne meine Rechte. Sollten Sie mich mahnen, obwohl ich Ihnen das Geld überwiesen habe, werde ich mich rechtlich wehren und auch die Schlichtungsstelle Energie einschalten.
III. Fristsetzung zur Bestätigung meines Widerspruchs
Ich setze Ihnen hiermit eine Frist bis zum xx.xx.202x, meinen Widerspruch zu bestätigen oder den Nachweis zur Rechtmäßigkeit des Abschlags darzulegen. Bitte nennen Sie mir das Konto, auf das ich die Überweisungen tätigen soll.
Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname
Hallo Herr Moeschler,
mit Mail vom 25.10.2021 haben ich dem immergrün! Team geschrieben, dass ich nicht nachvollziehen kann, wieso meine monatliche Abschlagszahlung erhöht werden soll, wenn ich nach deren Hochrechnung und meiner bisherigen monatlichen Zahlung bis zum Vertragsende ein Guthaben von 190,14 € habe. Ich habe mitgeteilt, dass ich bis zum Ende des ersten Vertragsjahres und der damit verbunden Preisbindung Widerspruch gegen die Erhöhung einlege, weiterhin nur die bisherige Abschlagszahlung zahlen möchte.
Mit keiner Silbe habe ich von einer Kündigung oder einem Sonderkündigungsrecht geschrieben. Da ich auch keine Kündigung wünsche. Ich verstehe nur nicht, wieso ich noch mehr Geld zahlen soll, wenn jetzt schon mit einem Guthaben zu rechnen ist.
Mit Mail vom 26.10.2021 bestätigt mir kundenservice-energie dann meine Sonderkündigung und gibt als Endzeitpunkt den 08.11.2021 an.
Daraufhin habe ich per Mail noch am gleichen Tag mitgeteilt, dass ich zu keiner Zeit von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht habe und den Vertrag auch nicht zum 08.11.2021 kündigen möchte, sondern darauf bestehe, dass dieser mindestens bis zum Ende des ersten Vertragsjahres weitergeführt werden soll. Hierfür habe ich dann um eine Bestätigung per Mail gebeten.
Können Sie den Vorgang bitte nochmals prüfen und mir dann bis spätestens 02.11.2021, 12 Uhr kurz per Mail bestätigen, dass der Vertrag bis zum Ablauf des ersten Vertragsjahres auf jeden Fall weitergeführt wird.
Da die letzten beiden Fristen ebenfalls schon ohne Reaktion verstrichen sind und im ich gerade im Kundenportal gesehen habe, dass dort auch das Lieferende der 08.11.2021 steht, weiß ich nicht, was ich machen soll.
Stehe ich jetzt dann am 08.11.2021 ohne Strom da? Ich habe immer meine Raten gezahlt und bin mir keiner Schuld bewusst. Durch die „Kündigung“ entgeht mir nun auch der ganz Bonus. Können Sie mir hier etwas raten? Ich habe allerdings keine Rechtschutzversicherung.
Vielen Dank und einen schönen Tag noch
Gruß
Angelika Allgeier
Strom werden Sie auf jeden Fall haben. Der kommt aber leider dann vom Grundversorger. Sie können Schadensersatz einfordern sowie auf den (anteiligen) Bonus pochen. Dazu habe ich Musterschreiben erstellt und werde weitere erstellen.
Hallo Herr Moeschler,
als Hinweis:
auf diese Seite wird verlinkt, wenn ich auch ohne Sonderkündigung widersprechen möchte. Der Text beinhaltet jedoch die Sonderkündigung!
VG und Dank für Ihre Arbeit
Stefan Richter
Danke, habe ich angepasst. Könnten Sie dies noch mal prüfen, bitte? Vielen Dank!