Inhalte des Gerichtsurteils:

Der BGH fordert in seinem Urteil vom 10.04.2018 (VIII ZR 247/17), dass Preiserhöhungen in der Grundversorgung transparenter mitgeteilt werden. Hierzu müsse der alte und der neue Preis in der Mitteilung gegenübergestellt sowie die Veränderungen er einzelnen Kostenbestandteile (z.B. Netzentgelte, Stromsteuer oder EEG-Umlage) erkennbar sein.

Autor: Matthias Moeschler

Meine Einschätzung:

Nur wenn diese Anforderungen erfüllt sind, können Verbraucher erkennen, wie stark und an welcher Stelle der Preis sich erhöht hat. Dies ist notwendig um abschätzen zu können, ob ein Wechsel des Anbieters sich lohnt. Wenn der Stromanbieter zum Beispiel seine eigenen Kostenbestandteile stark erhöht, so können Verbraucher davon ausgehen, dass sich ein Anbieterwechsel lohnt.

Ich gehe davon aus, dass einige Stromanbieter bei ihren Preiserhöhungen diese Vorgaben nicht umsetzen werden. Aufgrund hoher Verluste im ersten Vertragsjahr versuchen einige der Stromanbieter starke Preiserhöhungen im Folgejahr zu erzielen (Studie AT Kearney 2012). Wenn die Preiserhöhungen transparent mitgeteilt werden, dann würden zum einen deutlich mehr Kunden ihr Sonderkündigungsrecht wahrnehmen und der Versorger bleibt auf den Verlusten des ersten Jahres sitzen. Zum anderen könnten Verbraucher viel leichter die Unzulässigkeit der Preiserhöhung erkennen. Schließlich dürfen Strom- und Gasanbieter Preiserhöhungen nur in Höhe der tatsächlichen Kostensteigerungen vornehmen. Wenn Preiserhöhungen von 20% und mehr vorgenommen werden, dann würde der Verbraucher erkennen, dass die Preiserhöhung fast ausschließlich bei den Kostenbestandteilen des Versorgers auftreten.

Fazit:

Das BGH-Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher und erleichtert es ihnen, gegen unzulässige Preiserhöhungen vorzugehen. Ich rechne allerdings nicht mit transparenteren Preiserhöhungsmitteilungen von einigen bekannten Stromanbietern. Wie Sie sich gegen versteckte und überhöhte Preiserhöhungen wehren, erfahren Sie ausführlich auf dieser Seite.