Für diese Anbieter gilt dieses Musterschreiben
VENEKO erachtet mindestens einem Preiserhöhungsschreiben seit 2021 von diesen Anbietern als unwirksam. Da die Anbieter den Stil der Preiserhöhungen wenig variieren, sehe ich große Chancen, dass auch das Ihnen zugesendete Preiserhöhungsschreiben die gleichen oder ähnliche formale Fehler enthält.
- Energieversorger Rheinland
- Enstroga
- Fuxx Sparenergie & Grüner Funke
- Hitenergie
- immergrün
- nowenergy
- maxximo
- mivolta
- paketsparer
- Primastrom
- prioenergie
- Hanwha QCells
- Strogon
- Voltera
- Wunderwerk
Wichtige Vorabbemerkungen
Bei den oben aufgeführten Unternehmen sehe ich besonders hohe Erfolgsaussichten.
Ich kann Ihnen keine Erfolgsgarantie geben. Zum einen, weil VENEKO und nicht ich die Preiserhöhungsschreiben geprüft hat. Zum anderen, weil das deutsche Recht komplex ist und immer Interpretationsspielräumen unterliegt. Zudem hat VENEKO nicht alle Preiserhöhungsschreiben prüfen können. Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass die gleichen formalen Fehler beanstandet werden können, wie im geprüften Schreiben und es ist wahrscheinlich, dass Sie die Preiserhöhung anfechten können.
Meine Erfahrung sagt mir, dass die Preiserhöhung mit einem einmaligen Widerspruch nicht abgewendet sein wird. Vermutlich wird der Anbieter nicht oder nur sehr allgemein auf Ihre Argumente eingehen. Vermutlich wird sich die Zulässigkeit der Preiserhöhung erst in den nächsten Monaten herausstellen. Das Gute ist, VENEKO hat mir gegenüber erklärt, die Preiserhöhung anzufechten.
Preiserhöhung anfechten
Im 1. Schritt sollten Sie mit meinem Musterschreiben der Preiserhöhung widersprechen. Vermutlich lehnt Ihr Anbieter Ihren Widerspruch ab. Daher ist es wichtig, dass Sie im 2. Schritt mahnen und dann im 3. Schritt die Schlichtungstelle Energie einschalten.
Bitte versenden Sie das 1. Schreiben per E-Mail und per Einschreiben-Einwurf.
Wie hat der Anbieter reagiert? Konnten Sie Ihre Preiserhöhung anfechten?
Hinterlassen Sie einen Kommentar, um sich selber und anderen zu helfen!
Guten Morgen,
anbei die Antwort auf das Anschreiben.
Sehr geehrte Frau Aquino,
wir kommen zurück auf Ihre Nachricht vom 23.01.2023.
Nach Klärung des Sachverhalts in der Fachabteilung können wir nun zu Ihrem Anliegen hin mitteilen, dass die Ihnen am 26.08.222 übermittelte Preisanpassung wirksam in Kraft getreten ist. Preisanpassungen werden generell gemäß der, zum Zeitpunkt der Gesamtkalkulation gültigen, rechtlichen Vorgaben vorgenommen.
Wir hoffen, dass wir in der Lage waren, Ihre Frage umfassend zu beantworten. Bei weiteren Fragen kommen Sie gerne nochmals auf uns zu.
Mit freundlichen Grüßen
Nadine Lehner
Team Kundenzufriedenheit
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Postanschrift:
immergrün!
Postfach 21 07 69
D-50532 Köln
Tel.: 0221 985 999 85
Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH
Im Mediapark 8
D-50670 Köln
Geschäftsführer:
Volker Engel
Ines Hoerner
Registergericht:
AG Köln HRB 102538
Sitz der Gesellschaft:
Leverkusen
Aufsichtsbehörde:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
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lassen Sie sich nicht verunsichern. Das ist ein Standardschreiben. Machen Sie bitte mit Schritt 2 weiter.