So gehen Sie vor:
- Lesen Sie meine zentralen Hinweise durch, um keinen Fehler zu machen. (5 Min.)
- Passen Sie die wenigen gelben Textpassagen des Antwortschreibens an Ihren Sachverhalt an (Arbeitsaufwand: ca. 15 Min.).
- Senden Sie das angepasste Antwortschreiben per E-Mail an Ihren Versorger. (Nur bei Zeitdruck ist ein Brief per Einschreiben/Einwurf notwendig.)
- Ich lotse Sie durch die ausgefallenen und langwierigen Abwehrversuche der unseriösen Energieanbieter. Befolgen Sie dazu meine Tipps zum weiteren Vorgehen.
Wenn etwas Überraschendes eintritt (z.B. Sie bekommen Post vom Inkassobüro), dann können Sie mich gerne erneut kontaktieren. - Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir das Ergebnis Ihrer Beschwerde mitteilen könnten. Dabei unterstützen Sie mich, meine Hilfe weiter zu verbessern.
- Vermeiden Sie zukünftig diesen Ärger. Sehr wahrscheinlich sind Sie Opfer eines Anbieters, vor denen ich seit Jahren warne (z.B. immergrün (365 AG), FuxxSparenergie (Grüner Funke), Enstroga, Wunderwerk oder Strogon). Bei diesen Anbietern ist Ärger vorprogrammiert. Wenn Sie jedoch zukünftig meinen Empfehlungen folgen, werden Sie nie wieder abgezockt.
Kündigen Sie Ihren Anbieter zeitnah. Dann haben Sie die Möglichkeit, schon bald zu einem verbraucherfreundlichen Anbieter zu wechseln.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Beschwerde!
Wenn Sie mit meiner kostenlosen Hilfe zufrieden sind, dann würde ich mich über eine Bewertung von Ihnen auf ⇒Google Maps sehr freuen.
Dr. Matthias Moeschler
Zentrale Hinweise:
Weil Verbraucher aus Ahnungslosigkeit immer wieder die gleichen „Fehler“ machen, möchte ich Sie für diese Themen sensibilisieren:
- Erfahrungsgemäß ist es wahrscheinlich bis sehr wahrscheinlich, dass der Energieversorger Ihnen Ihren Neukundenbonus gewährt. Es besteht aber ein geringes Restrisiko, dass der Energieversorger eine Feststellungsklage gegen Sie einreicht. So eine Feststellungsklage ist erfahrungsgemäß sehr unwahrscheinlich und dürfte in den allermeisten Fällen gut abzuwehren sein.
- Unseriöse Anbieter wie Ihrer machen sehr viele „Fehler“ in den Abrechnungen. Teilweise wird der Bonus auch nicht in voller Höhe ausgezahlt. Hier lauert die nächste Kostenfalle. Mit dem angehängten Excel-Tool können, Sie ganz bequem Ihre Abrechnung nachkontrollieren.
- Nachzahlung: Es kommt häufig vor, dass der Anbieter vom Verbraucher aufgrund des verweigerten Bonus eine Nachzahlung einfordert. Wenn Sie mit dem folgenden Antwortschreiben widersprochen haben, müssen Sie bis zur Klärung des Sachverhalts nur eine Nachzahlung leisten, sofern diese trotz des Neukundenbonus zustande gekommen wäre. Eine derartige Nachzahlung sollten Sie allerdings unbedingt tätigen!
- Abbuchung zurückbuchen? Grundsätzlich empfehle ich, keine Abbuchungen vom Anbieter zurückbuchen zu lassen, auch wenn diese nicht zulässig war. Die unseriösen Anbieter schalten sehr schnell Inkasso-Unternehmen ein, wodurch großer Ärger droht. Mit meiner Hilfe gibt der Anbieter bald nach und Sie bekommen Ihr Geld zeitnah zurück. Es lohnt sich also häufig nicht, das Risiko einzugehen.
- Bleiben Sie hartnäckig und folgen Sie meinen Hinweisen. Viele Verbraucher sind verunsichert, weil die Anbieter kein weiteres Entgegenkommen signalisieren und Behauptungen aufstellen. Meine Erfahrungen zeigen aber, dass in mehr als 95% der Fälle die Anbieter nachgeben werden, weil sie im Unrecht sind. Bleiben Sie also hartnäckig. Es lohnt sich.
- Disclaimer: Es handelt sich hierbei um keine Rechtsberatung, da ich nicht Ihren Einzelfall prüfe.
Tipps zum weiteren Vorgehen:
Mit dieser Anleitung lotse ich Sie durch die ausgefallenen und langwierigen Abwehrversuche der unseriösen Energieanbieter. Aufgrund meiner zahlreichen Erfolge hat sich folgende Vorgehensweise bewährt:
Schritt 1: Erfahrungsgemäß wird sich der Energieversorger mit einer Standard-E-Mail antworten, ohne auf Ihre Argumente oder Ihre Forderung einzugehen. Stattdessen wird einfach nur behauptet, dass in den AGBs der Bonus ausgeschlossen sei. Teilweise werden auch Gerichtsurteile zitiert. Lassen Sie sich nicht davon überraschen. Die Gerichtsurteile dürften überholt und nicht auf Ihren Fall übertragbar sein. Die Gerichtsurteile dienen nur dazu, Sie einzuschüchtern.
Möglich ist auch, dass der Energieversorger Sie anruft und eine telefonische Vereinbarung treffen möchte. Kommunizieren Sie nur schriftlich, ansonsten können Sie nichts nachträglich belegen.
Lassen Sie sich auch nicht von Aussagen einschüchtern, dass „keine Bereitschaft zu einem weiteren Entgegenkommen“ bestehe. Meine Erfahrung ist, dass der Anbieter am Ende fast immer nachgibt. Bleiben Sie hartnäckig und wiederholen Sie Ihre Forderungen, indem Sie erneute Erinnerungsmails schreiben. Hierzu können Sie diese Vorlage verwenden (geben Sie dem Anbieter eine 14-tägige Frist):
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meiner E-Mail vom xxx habe ich begründet, weshalb ich die Verweigerung meines Neukundenbonus als unzulässig ansehe. Sie hingegen sind nicht auf meine Argumente eingegangen. Weil Sie nicht auf meine Argumente eingehen, halte ich an meiner Forderung fest, dass der Neukundenbonus mir zu gewähren ist. Ich setze Ihnen eine Frist bis zum xx.xx.20xx.
Mit freundlichen Grüßen
Früher oder später wird der Versorger Ihnen sehr wahrscheinlich ein Kompromissangebot unterbreiten. Damit gesteht der Anbieter bereits ein, dass er nicht im Recht ist!
Schritt 2: In den meisten Fällen lohnt es sich erfahrungsgemäß, das Kompromissangebot abzulehnen: Das Angebot ist schlecht und in fast allen Fällen gab das Unternehmen in vergleichbaren Fällen vollständig nach.
Lehnen Sie das Kompromissangebot mit der Vorlage aus Schritt 1 ab.
Der Anbieter wird voraussichtlich sagen, dass er Ihnen nicht weiter entgegenkommen wird. Ich empfehle Ihnen, weitere Kompromissangebote erneut abzulehnen. In den meisten Fällen wird der Anbieter dann vollumfänglich nachgeben.
ggf. Schritt 3: Wenn der Anbieter immer noch nicht auf Ihre Forderungen eingeht, dann schreiben Sie am besten eine Online-Beschwerde auf de.reclabox.com. Wenn auch dies nichts hilft, dann empfehle ich Ihnen die Schlichtungsstelle Energie einzuschalten. Diese ist für Sie kostenlos.
Es werden Fakten und die Meinung des Autors wiedergegeben. Trotz aller Sorgfalt wird jedoch keine Haftung übernommen. Es wird auch keine Rechtsberatung geleistet, weil rechtliche Sachverhalte lediglich allgemein dargestellt werden (RDG §2 III, Satz 5) ⇒ weiterführende Hinweise.