43 Antworten

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  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    Wir wollen von unserem Sonderkündigungsrecht, aufgrund völlig überzogener Abschläge, Gebrauch machen, aber der Stromanbieter akzeptiert dieses nicht. Wir haben schon einen neuen Anbieter, aber er darf uns nicht versorgen. Der bisherige Anbieter ist die N-ERGIE in Nürnberg. Was können wir tun? Wir wollen auf jeden Fall den Wechsel.
    Für Ihre Rückmeldung bedanken wir uns schon jetzt im voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Walter

    1. Sie können nur die Sonderkündigung aufgrund einer PREIS-Erhöhung vornehmen, solange die noch nicht wirksam ist.
      EIne Abschlagserhöhung rechtfertigt keine Sonderkündigung. Aber Sie können die Abschlagserhöhung anfechten, da diese verhältnismäßig sein muss. Wenn der Preis um 50% steigt, dann darf der Abschlag auch nur um 50% steigen.