Stromanbieter kündigen: Vorlagen für E-Mail, FAX & Brief
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Ihren Stromanbieter kündigen Sie selber am besten 1 Monat vor Kündigungsfrist. Am schnellsten geht es per E-Mail. Ab 10 Tage vor Kündigungsfrist kündigen Sie rechtssicher per Einschreiben, notfalls per FAX.
Stromanbieter kündigen: Anleitung, Vorlagen
Ich selber kündige nach dieser Vorgehensweise. Auch bei anderen Verbrauchern hat sich diese Anleitung als besonders effizient herausgestellt. Ich habe diese Erkenntnisse aus Empfehlungen der Verbraucherzentrale, aus Foren, vom Bund der Energieverbraucher und aus persönlichen Erfahrungen von Verbrauchern zusammengetragen und weiterentwickelt.
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Schritt 1: Kündigen Sie selber & möglichst früh
Kündigen Sie selber und beauftragen Sie nicht den neue Stromanbieter mit der Kündigung. Schließlich kennen Sie die Vertragsdetails am besten, zudem kann der neue Anbieter Ihren Wechselwunsch ablehnen. Ihr Vertrag wird dann nicht gekündigt. Kündigungen per E-Mail oder Fax wurden in der Vergangenheit von einigen kundenfreundlichen Stromanbietern ignoriert oder verweigert. Bei einem Sonderkündigungsrecht (z.B. wegen Preiserhöhung) müssen Sie sogar selber kündigen. Ihr neuer Anbieter darf dies nicht für Sie übernehmen.
Kündigen Sie möglichst früh. Wenn Sie zum Ablauf des Vertrags kündigen, empfehle ich Ihnen möglichst früh zu kündigen.
- Vier Wochen vor Kündigungsfrist können Sie bequem über das Kundenportal (sofern vorhanden) oder per E-Mail bzw. Fax kündigen. Sie sparen so unnötige Kosten. Sollte der Energieanbieter Ihre Kündigung ignorieren, dann haben Sie noch genügend Zeit, um rechtssicher zu kündigen.
- 5 bis 10 Tage vor Kündigungsfrist müssen Sie sicherstellen, dass die Kündigung anerkannt wird. Andernfalls verlängert sich Ihr Vertrag. Rechtssicher können Sie nur postalisch per Einschreiben / Einwurf kündigen. Dies kostet 3€ und ist aufwendiger. Die Kündigung über das Kundenportal, per E-Mail, Fax oder Brief können Sie nicht nachweisen. Daher sind diese Kündigungsformen nicht rechtssicher.
- Haben Sie weniger als 5 Tage Zeit? Wichtig ist, dass Ihre Kündigung rechtszeitig beim Energieanbieter ankommt. Trifft das Einschreiben zu spät ein, dann haben Sie die Kündigung verpasst. Vorsichtshalber sollten Sie per FAX und ggf. auch noch per E-Mail zusätzlich kündigen.
Seit dem 01.10.2016 muss der Stromanbieter Kündigungen per E-Mail oder Fax akzeptieren (der §309 Nr. 13 BGB wurde angepasst, sodass nun keine strengeren Anforderungen als die Schriftform zulässig sind).
Betreff: Kündigung meines Stromvertrags
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen oben genannten Stromvertrag fristgerecht zum xx.xx.202x.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung innerhalb von 14 Tagen zu. Nennen Sie mir bitte auch das Vertragsende.
Viele Grüße [Ihr Name]
Wenn eine Preiserhöhung vorliegen sollte, dann verwenden Sie diese Vorlage:
Betreff: Kündigung meines Stromvertrags
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund Ihrer Preiserhöhung wirksam ab xx.xx.202x kündige ich fristgerecht einen Tag vor Wirksamwerden der Preiserhöhung meinen Liefervertrag bei Ihrem Unternehmen.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung innerhalb von 14 Tagen zu. Nennen Sie mir bitte auch das Vertragsende.
Viele Grüße [Ihr Name]
Rechtssicher kündigen: weiterführende Hinweise
Nur im Notfall sollten Sie anstatt des genauen Datums „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ schreiben, weil einige Versorger diese Ungenauigkeit bereits ausgenutzt haben, um den Vertrag vorher zu beenden und den Bonus zu verweigern. Dies wurde anscheinend auch schon von Gerichten abgesegnet, weil von einer einvernehmlichen vorzeigen Kündigung ausgegangen wurde.
In Foren wird häufig erwähnt, dass einige wenige Stromanbieter bestreiten, die Kündigung erhalten zu haben. Sie als Kunde sind in der Pflicht nachzuweisen, dass das Unternehmen die Kündigung erhalten hat. Aufgrund zahlreicher Erfahrungen von Verbrauchern mit derartigen Gas- und Stromanbietern empfehle ich Ihnen Ihre Kündigung postalisch per Einschreiben/Einwurf zu versenden und zu unterschreiben, wenn der Stromanbieter Ihre Kündigung per E-Mail nicht bestätigt. Die Kosten betragen 3 €.
Der Vorteil gegenüber einer Kündigung per Einschreiben/Rückschein ist, dass der Stromanbieter bei einer Kündigung per Einschreiben/Rückschein den Empfang der Kündigung um ein paar Tage verzögern kann. Dies kann insbesondere bei zeitkritischen Kündigungen dazu führen, dass die Kündigungsfrist doch nicht eingehalten wird. Daher empfehle ich, bei zeitkritischen Kündigungen die Kündigung per Einschreiben/Einwurf zu versenden, um nachweisen zu können, wann der Brief beim Stromanbieter eingeworfen wurde.
Nun könnte der Empfänger behaupten, dass in Ihrem Schreiben alles andere außer der Kündigung nicht enthalten war. Um auch nachweisen zu können, dass Ihr Schreiben die Kündigung enthalten hat, wäre eine Gerichtsvollzieherzustellung notwendig. In den Verbraucherforen ist mir nicht zu Ohren gekommen, dass Unternehmen diese Behauptung aufstellen würden. Ein Fall ist mir allerdings gekannt, wobei das Amtsgericht Bad Kreuznach (AZ: 21 C 98/14) dem betroffenen Verbraucher geglaubt hat, Kündigung auch im Original unterschrieben zu haben. Die teurere Variante der Gerichtsvollzieherzustellung (Kosten ca. 13 €) ist meiner Meinung nach daher in den meisten Fällen nicht notwendig.
Im Kündigungsschreiben fordern Sie Ihren Anbieter auf, Ihnen eine Kündigungsbestätigung zu erteilen. Mit der Kündigungsbestätigung können Sie Ihre Kündigung nachweisen und Ihnen wurde bestätigt, ab wann Sie zu einen neuen Stromanbieter wechseln können. Solange Ihnen diese nicht vorliegt, können Sie nicht sicher sein, dass die Kündigung angenommen wurde.
Haben Sie keine Kündigungsbestätigung erhalten und zuvor nicht rechtssicher per Einschreiben /Einwurf gekündigt, dann sollten Sie rechtssicher per Brief mittels Einschreiben/Einwurf kündigen. Mittels Einschreiben/Einwurf können Sie nämlich nachweisen, dass Ihr Schreiben an den Empfänger übergeben wurde. Bewahren Sie den Nachweis vorsichtshalber auf.
Vorsicht: Einige Stromanbieter und Gasanbieter ignorieren Kündigungen
Grundsätzlich können immer Fehler beim Kündigen passieren. Daher sollten Sie stets selber und möglichst frühzeitig kündigen. Über diese Stromanbieter haben sich z.B. Verbraucher bereits auf de.reclabox.com bezüglich Kündigungen beschwert: Fuxx Sparenergie (inkl. Grüner Funke), ExtraEnergie, Stromio, immergrün, Primastrom und Voxenergie.
Einige Strom- und Gasanbieter ignorieren die Kündigung oder teilen einen verspäteten Kündigungstermin mit. Achten Sie daher nicht nur darauf, ob eine Kündigungsbestätigung eingegangen ist, sondern auch, welcher Tag der Kündigung Ihnen bestätigt wurde:
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
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FAQs „Stromanbieter kündigen“
Sie können regulär kündigen (z.B. nach 12 Monaten), aber auch, wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht haben. Am häufigsten kündigen Verbraucher außerordentlich, wenn der Anbieter Ihnen die Preise erhöht. Aber auch bei Änderungen der AGBs oder wenn der Versorger seinen vertraglichen Pflichten trotz Mahnung nicht nachkommt, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu.
Wenn Sie außerordentlich kündigen möchten, dann weisen Sie Ihren Anbieter auf ihr spezifisches Sonderkündigungsrecht hin und begründen See dies gegebenenfalls. Strom- und Gasanbieter sollen Kündigungen ohne den Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht bereits verweigert haben.
Weiterführende Hinweise zu Ihren Sonderkündigungsrechten habe ich Ihnen auf dieser separaten Seite zusammengestellt.
Grundsätzlich haben Sie kein Sonderkündigungsrecht, wenn Sie umziehen. Einige Stromanbieter räumen Ihren Verbraucher allerdings eines ein. Schauen Sie daher in Ihren AGBs unter „Umzug“ nach.
Wenn Ihnen kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird, melden Sie Ihrem Anbieter so früh wie möglich, dass Sie umziehen. Der Anbieter wird Sie am neuen Wohnort weiter versorgen. Sollte dieser dort höhere Preise verlangen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Preiserhöhung.
Wenn Ihnen ein Sonderkündigungsrecht vorliegt (etwa bei Preiserhöhungen oder Wohnungswechsel, sofern der Anbieter dies aus Kulanz in seinen AGBs gewährt), sollten Sie Ihr Recht auf außerordentliche Kündigung gegenüber Ihrem bisherigen Versorger selber vornehmen. Zwar kann Ihr neuer Anbieter dies für Sie übernehmen. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung steht das Recht auf außerordentliche Kündigung i.d.R. nur Ihnen zu. Zudem müssen Sie sich beeilen, da Stromanbieter Ihren Kunden häufig nur zweiwöchige Kündigungsfristen gewähren. Wenn etwas bei der Kündigung durch Ihren neuen Versorger schief läuft (z.B. wegen fehlender Vollmachten), ist diese Frist schnell abgelaufen. Auch ich hatte Schwierigkeiten bei der regulären Kündigung mit Hilfe des neuen Stromanbieters (siehe hier mehr zu meinen Erfahrungen). Mein neuer Versorger kannte die Vertragsdetails nicht, wodurch sich mein Vertrag mit dem bestehenden Stromanbieter um ein ganzes Jahr verlängerte.
Sie müssen vor Wirksamwerden der Preiserhöhung schriftlich kündigen. Haben Sie mehr als 3 Wochen Zeit, empfehle ich zunächst per E-Mail zu kündigen. Bleibt die Kündigungsbestätigung aus, haben Sie noch genügend Zeit, per Einschreiben/Einwurf Ihre Kündigung rechtssicher zu belegen.
Sie können Ihren Stromanbieter zu jeder Zeit kündigen. Um Probleme bei der Kündigung auszuschließen, sollten Sie mindestens 1 Monat vor Kündigungsfrist (diese beträgt meistens 6 Wochen) kündigen.
Kündigen Sie zunächst per Brief und Fax. Wenn Sie innerhalb von 2 Wochen keine Kündigungsbestätigung erhalten, haben Sie noch genügend Zeit, postalisch per Einschreiben/Einwurf zu kündigen.
Wenn Sie durch den Grundversorger mit Strom beliefert werden, beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen.
Grundsätzlich können Vertrage telefonisch geschlossen und gekündigt werden. Das Problem besteht darin, dass Sie die Kündigung nicht nachweisen können. Aus diesem Grund sollten Sie immer schriftlich und anhand meiner oben angeführten Anleitung kündigen.
Ja, Sie können Ihren Stromanbieter per E-Mail kündigen. Leider bereiten einige Stromanbieter Ihren Kunden Probleme. Um eine ungewollte Verlängerung Ihres Vertrages auszuschließen, sollten Sie mindestens 1 Monat vor Kündigungsfrist (diese beträgt meistens 6 Wochen) kündigen. Denn bei Problemen haben Sie noch genügend Zeit, postalisch per Einschreiben/Einwurf zu kündigen.
Ja, Sie können Ihren Stromanbieter online kündigen – per Email oder über das Kundenportal. Leider bereiten einige Stromanbieter Ihren Kunden Probleme. Um eine ungewollte Verlängerung Ihres Vertrages auszuschließen, sollten Sie mindestens 1 Monat vor Kündigungsfrist (diese beträgt meistens 6 Wochen) kündigen. Denn bei Problemen haben Sie noch genügend Zeit, postalisch per Einschreiben/Einwurf zu kündigen. Beachten Sie bitte, dass Sie Kündigungen über das Kundenportal nicht nachweisen können.
Textform bedeutet, dass Sie Ihre Kündigung per Brief, E-Mail, Fax oder in ähnlicher Form (z.B. WhatsApp) übermitteln müssen. Schriftform hingegen bedeutet, dass ein unterschriebener Brief notwendig ist – diese Form ist jedoch für Strom- und Gasanbieter nicht mehr vorgeschrieben.
Ist auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos! Füllen Sie hierzu dieses Formular aus.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Hallo,
ich bin bei immergrün! Der Arbeitspreis wurde von 26ct im Jahr 2021 erst auf über 50ct in 2021 und dann auf über 70ct im Jahr 2022 angehoben. Ich habe eine Nachzahlungsforderung von 1.000Euro. Kann ich diese einbehalten oder sollte ich erst zahlen und dann das Geld zurückfordern(wegen Schufa usw.)? Ich habe einen Anbieterwechsel zu eon eingeleitet. Ein Tarifwechsel und damit Vertragsneustart hat im August 2020 stattgefunden. Komme ich also erst im August 2024 raus? Wie stehen die chancen das gesamte zu viel gezahlte Geld zurück zu erhalten?
Ich bin seit 01.01.2023 und bisher gar keine Briefe von Mivolta bekommen.
Kann ich von Mivolta sofort kündigen?
so einfach kann man nicht kündigen.
Verstehe ich Sie richtig, dass Sie seit dem 1.1.2023 von Mivolta mit Energie beliefert werden aber keine Unterlagen erhalten haben? Haben Sie im Kundenportal nachgeschaut?
RUfen Sie mal beim Unternehmen an, weshalb Sie keine Unterlagen bekommen.
Guten Tag, ich habe eine Frage: Mein Stromanbieter bietet eine Strompreisfixierung bis zum 31.12.2023 an. Hat das eine Auswirkung auf meine Kündigungsfrist? Sie beträgt sechs Wochen, aber er lässt mich nicht vor dem 31.12.2023 aus dem Vertrag. Ist das rechtens?
Herzlichen Dank im voraus, NN
Schauen Sie bitte nach, ob es zu einer Vertragsverlängerung oder zu einem neuen Vertrag kommt.
Wenn ihr bisheriger Vertrag bis zum 31.12.2023 läuft, dann sind Sie bis dahin am Vertrag gebunden. Vermutlich liegt dies bei Ihnen vor.
liebe Leser,
habe mit Voxenergie große Probleme. Habe 2020 mich für einen Auftrag telefonisch für die Fa. entschieden.
Leider stellte sich raus dass ich für alten und neuen Anbieter bezahlen mußte. Mit viel Kraftaufwand habe ich
die Abschläge Gas zurückerhalten.Bei Strom scheint es ebenso zu laufen, obwohl ich mit dieser Fa nie wieder etwas zu tun haben wollte, obwohl ich auf je Kontakte verzichtet habe.Ab 11.11.2022. wollen sie mir Strom liefern,obwohl ich einen guten seriösen Anbieter habe, keinen Vertrag unterschriebenhabe und auch keine
Verlängerung.Kurzfristig habe ich eine Kündigung abgeschickt und sie wurde auch bestätigt, aber erst
zum 1011.2024. was kann ich noch tun.
Hallo, leider habe ich mich von Voxenergie täuschen lassen, sie haben anfangs gesagt, dass die Kosten 23 Cent pro Kilowatt betragen würden, aber als der Vertrag endlich kam, reden wir über mehr als 1 Euro pro Kilowatt, bei meinem jetzigen Anbieter zahle ich 57 Euro pro Monat, bei Voxenergie fing ich an, 197 Euro pro Monat zu verlangen.
Wenn mir jemand weiterhelfen kann, mein Vertrag beginnt am 04.11.2022, er läuft über 24 Monate. Kann ich diesen Vertrag vor Beginn kündigen?
Wie mache ich einen Lastschrift-Widerruf, damit meine Bank die monatlichen Raten nicht abbucht?
Vielen Dank
@Ana
Für einen rechtskräftigen Strom und / oder Gasvertrag bedarf es einer ausdrücklichen Erklärung per Brief, SMS oder E-Mail. Sie sollten daher prüfen, ob Sie diese Erklärung abgegeben haben.
Bei Energielieferverträgen beginnt die WIDERRUFSFRIST mit Abschluss des Vertrages (§ 356 Abs. 2 Nr.2 BGB).
Das WIDERRUFSRECHT beträgt 14 Tage und beginnt nicht, bevor das Unternehmen den Verbraucher ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert hat. Sollten Sie NICHT ordnungsgemäß informiert worden sein, erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen.
Unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts würde ich SCHNELLSTMÖGLICH rein vorsorglich per E-Mail und ZUSÄTZLICH mindestens per EINSCHREIBEN / EINWURF widerrufen.
Für Ihren WIDERRUF können Sie das von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellte Musterschreiben verwenden.
Darüber hinaus würde ich ebenfalls SCHNELLSTMÖGLICH den Vertrag hilfsweise ANFECHTEN. Auch hierfür finden Sie hier im Forum ein von Herrn Moeschler zur Verfügung gestelltes Musterschreiben.
Sie können auch dem LÖSUNGSWEG folgen.
Verschenken Sie BITTE KEINE ZEIT!
Das ist meine persönliche Meinung.
prima strom gmbh ruft ein fach an.und schon hat man einen vertrag den ich nicht unter und schon hat man einen vertrag ohne unterschrieben zuhaben.die melden einen einfach beim alten strom anbieter ab ohne mein Einverständnis,ich kann allen nur raten keine telefonische anrufe entgegen zunehmen.
@Alfred Fronczyk
Sie können WIDERRUFEN und / oder dem LÖSUNGSWEG folgen.
Beides wird hier im Forum beschrieben.
Prüfen Sie bitte, was für Sie in Frage kommt.
Das ist meine persönliche Meinung.
Guten Abend,
Nach annähernder Verdopplung des ursprünglich vereinbarten Preises habe ich dem Stromliefervertrag widersprochen und hilfsweise mit Hinweis auf das Gesetztliche Widerrufsrecht gekündigt. Vertragsunterlagen liegen mir bis heute nicht vor. (keine richtigen zumindest auf Anfrage wurde mir ein Vertrag geschickt welche aber nicht mal unterschrieben ist), Meine Mutter hat wohl vor 1-2 Jahren mit jemandem aus Vox Energie am Telefon gesprochen. Aber erinnert sich nicht wirklich etwas unterschrieben zu haben zudem wäre der ursprünglich vereinbarte Preis am Telefon jetzt verdoppelt. Ich habe innerhalb von 2 Wochen gekündigt (vor 2 Wochen ca) da der Vertrag ab dem 1. April 2022 dann zu sehr hohen Preisen erfolgt. (doppelte) Da kam dann nur eine ablehnung da der wiederruf schon seit über 600 Tagen abgelaufen wäre. Können Sie mir bitte weiterhelfen es sieht sehr nach Betrugsmasche aus..
Sehr geehrter Herr Moschler,
auch mein Nachbar (Rentner) hat echte Probleme mit Voxenergie. Leider hat er die Kündigungsfrist infolge Preiserhöhung (heftig) verpasst. Nun versuche ich ihm aus der Patsche zu helfen:
Ein erster Kündigungsversuch wurde wegen Nichteinhaltung der Fristen von Voxenergie schnell abgelehnt.
Daraufhin habe ich für meinen Nachbarn am 18. 2. 22 folgendes Widerspruchsschreiben verfasst:
„….Heute erhielt ich Ihr Antwortschreiben mit der Ablehnung meiner außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Stromvertrages wegen Nichteinhaltung der Fristen.
Ich weise Sie nochmal darauf hin, dass Sie bei der Erhöhung der Stromkosten die gesetzlich vorgesehenen Fristen nicht eingehalten haben!!!! Gemäß Absatz (2) des § 5 werden Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss.
Ihr Schreiben zur Preisänderung ist mit dem 28. 12. 2021 datiert, den Brief erhielt ich erst am 3. 1. 2022, die Preisänderung wurde aber bereits mit dem 1. 1. 2022 wirksam. Sie haben also keinerlei Zeitraum zwischen Bekanntmachung und Wirksamwerden gelassen, weshalb Sie gegen das geltende Gesetz verstoßen haben!!!
Dass Sie dies nicht in Unkenntnis gemacht haben, zeigt Ihre Vorgehensweise bei der letzten Preiserhöhung Anfang Dezember. Das Ankündigungsschreiben ist mit dem 22. 10. 2021 datiert, die Preiserhöhung wurde aber erst am 4. 12. 2021 wirksam. Sie haben hier also die gesetzlich vorgegebene Frist eingehalten. Nebenbei bemerkt habe ich diese Preiserhöhung, obwohl sie ebenfalls sehr drastisch ausfiel, noch akzeptiert.
Halten wir die gesetzliche Bekanntmachungsfrist ein, so wird Ihre aktuelle Preiserhöhung, gerechnet vom 28. 12. 2021, erst am 8. Februar wirksam!!! Die neuen Preise bezahle ich also bereits 5 ½ Wochen ohne rechtliche Grundlage!
Sollten Sie meiner Kündigung nicht zustimmen, werde ich umgehend meine Einzugsermächtigung widerrufen und meinen Rechtsanwalt beauftragen, rechtliche Schritte gegen sie einzuleiten, einschließlich der Rückforderung der zu Unrecht abgebuchten Geldbeträge!……“
Bisher erfolgte keine Antwort (nach inzwischen fast 4 Wochen). Hat mein Nachbar nun die Chance, durch Widerruf der Einzugsermächtigung Voxenergie zum einlenken zu bewegen. Einen Anwalt einzuschalten kann ja auch eine teure Sache werden.
Was empfehlen Sie uns?
Vielen Dank im voraus
Ralf Nake (im Auftrag)
ich sende Ihnen mein Musterschreiben zu.
VG
MM
Ich habe das gleiche Probleme, könnten Sie vielleicht mir auch schicken ?
Sorry
@Harutyunyan
Musterschreiben finden Sie hier im Forum.
Hallo Herr Moschler,
ich habe mit dem Musterschreiben gekündigt wegen nicht nachvollziehbare und total überteurte Abschlagszahlung die ich nicht Vertraglich habe. Ich habe eine Frist gesetzt, die sie ignorieren und habe der Einzugsermächtigung widerrufen. Sie haben trotzdem abgebucht. Ihre Bankdaten haben sie mir bis heute nicht mitgeteilt. Die letzte Abbuchung habe ich zurück geholt. Sie haben mir eine Mahnung geschickt. Kurz gesagt Primastrom ignoriert alles. Ich weiß nicht mehr was ich tun soll, damit ich mit dem Sofrtkündigungsrecht da raus komme.
Mfg
Birgit Bauder
Ich würde eine Erinnerungs-Mail schicken, indem Sie auf Ihren alten Widerruf verweisen und erneut um die Konto-Daten bitten.
Wenn die Ihren Widerspruch nicht bearbeiten, dann ist das deren Schuld, nicht wahr?
Schalten Sie zudem die Schlichtungsstelle ein, sobald die 4 wöchige Frist abgelaufen ist.