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  1. Hallo,

    mein Anbieter bezüglich Gas wird in der Liste mit 51 Anbietern als Versorger aufgeführt, bei dem es zu ungerechtfertigten Preiserhöhungen gekommen sein könnte.

    Ich hatte bei diesem Versorger ab 01.08.22 eine Preiserhöhung von 6,84 auf 10,46 ct/kWh.

    Ab 1.01.23 eine neuerliche Erhöhung auf 15,68 ct/kWh. Alles jeweils Brutto.

    Preis scheint mir in Kenntnis anderer Preise nicht übermäßig hoch. Allerdings zwei Erhöhungen innerhalb von 5 Monaten relativieren diese Aussage.

  2. Sehr geehrte Damen/Herren
    ich werde am Montag meinen Stromliefervertrag mit Süwag
    auf Grund der Preiserhöhungsmitteilung vom 30.11.2022 zum 31.12.2022
    im Rahmen des Sonderkündigungsrechtes per Einschreiben kündigen.
    Kann ich schon jetzt ohne vorliegende Kündigungsbestätigung einen neuen
    Stromlieferanten beauftragen ?
    Was passiert, wenn der bisherige Lieferant die Kündigung nicht anerkennt ?
    Wird der Neuvertrag dann storniert ? Ich finde nirgens einen Kommentar
    oder eine Antwort auf meine Fragen.
    Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung.
    Mit frdl. Grüssen
    Heinz Eckert

    1. Hallo Herr Eckert,
      in der Regel erhalten Sie vom neuen Versorger ein Begrüßungsschreiben beziehungsweise eine Auftragsbestätigung. Darüberhinaus muss er sie über ihr Widerrufsrecht belehren. Ab dem Tag, an dem diese Belehrung bei Ihnen eingeht, haben Sie 14 Tage Zeit, Ihren Widerruf abzusenden. Mit Eingang des Widerrufs beim „neuen“ Versorger ist kein Vertrag zustande gekommen. Sie bleiben dann beim alten Versorger, der ja ihre Kündigung nicht anerkannt hat.

      1. Hallo,
        ich habe vor ca. sechs Wochen die Auftragsbestätigung von „nowenergy“ per mail bekommen. Widerrufsrecht Belehrung wurde mit der Datenerfassung per Telefon durchgeführt.
        Habe erst jetzt verstanden dass ich einen großen Fehler begangen habe.

        Gibt es eine Möglichkeit hier wieder herauszukommen?

        BG

  3. hallo,
    ich bin kunde bei eprimo und bezahle für 1700kwh momentan 57,–€ abschlag monatlich.
    die konditionen sind 25,82 ct/kwh zu einem arbeitspreis von 14,19 mtl.
    jetzt wird mir von eprimo ein angebot mit einer preisgarantie bis 30.9.23 gemacht für mtl. 75€, ab 13.12.22.
    zu den konditionen von 42,04 ct/kwh und einem jährlichen grundpreis von 203,73.(16,98 mtl.)
    ich kann das angebot bis 13.12.22 annehmen.

    ich befürchte, dass es sich hier um ein angebot handelt das nicht seriös ist angesichts von strompreisbremse etc. und das hier versucht wird
    zusätzlichen profit zu machen.
    ich würde mich freuen, wenn sie mir hierzu ihre meinung mitteilen würden.

    mit freundlichen grüssen
    josef span

  4. Hallo, bin seit Jahren Stromkunden bei den Flensburger Stadtwerken und habe im Oktober das Angebot mit 54,45 Cent pro Kwh, ab 1. Januar 2023 erhalten.
    In der Annahme, es sei in der mom. politischen Lage in Ordnung, nahm ich das Angebot sofort an, auch um nicht die Kündigung zu erhalten und ab 01.01.2023
    keinen Stromanbieter mehr zu haben.
    Jetzt bin ich zufällig auf diese Verbraucherhilfe-Seite gestoßen und nach dem Lesen einiger Leserbriefe und Berichte fällt es mir wie Schuppen von den Augen dass ich ab `23, trotz der mom. politischen Situation,
    einen völlig überhöhten Kwh Preis zahlen müßte, wahrscheinlich auch weil ich in Bayern beheimatet bin und somit als Gebietsfremder (!) behandelt werde.
    Jetzt meine Frage, kann ich die im Okt. `22 abgegebene und bestätigte Angebotszusage (54,45 Cent) wieder widerrufen und mir einen anderen Anbieter suchen ?
    Grüße, Uli B.

    1. Grundsätzlich nicht. Mir wurde aber zugestragen, dass die Widerrufsbelehrung in dem Angebot gefehlt haben sollte. Wenn dies der Fall ist, können Sie vom Vertrag noch zurücktreten.
      Prüfen Sie daher, ob eine Widerrufsbelehrung inkl. Widerrufsformular Ihnen zugesendet wurde. Wenn nicht, dann schreiben Sie bitte den Anbieter an und widerrufen den Vertrag.

  5. Hallo Herr Moeschler.
    Wir sind seit Jahren Kunde bei eprimo und haben den Tarif „Prima Klima“. Aktuell zahlen wir: 27,99 ct/kWh und einen Grundpreis von 165,24 € pro Jahr, das auch OHNE PREISGARANTIE weiterlaufen würde. Was bedeutet das ? Denn wir haben 1 Angebot von eprimo bekommen, das nur bis 13.12.2022 gültig ist. Tarif: Prima Klima mit 42,30 ct/kWh und einem Grundpreis von 311,03 €/Jahr mit Preisgarantie bis zum 30.09.2023. Laut unseren Daten online bei eprimo sind wir Vertragspartner seit dem 01.01.2014 mit unbefristetem Vertragsende. Darüber steht aber, Vertragslaufzeit bis 28.02.2019. Laufzeitverlängerung 12 Monate, Kündigungsfrist 1 Monat. Speziell interessiert uns die Frage, wenn wir dem NEUEN Angebot nicht zustimmen, bleibt es ja bei dem alten Preis, aber OHNE Preissicherheit.
    Was kann also passieren ? Kann uns eprimo kündigen, wenn wir das Angebot nicht annehmen und wir müssen uns dann einen neuen Anbieter suchen ?

    1. Ich gehe davon aus, dass Sie noch keine Preiserhöhung erhalten haben.
      Die Preisgarantie ist abgelaufen. Insofern: Ja, eprimo könnte Ihnen ein Preiserhöhungsschreiben zusenden. Dann könnten Sie zu einen anderen Anbieter wechseln. Gegenwärtig sind Preise um die 42 Cent am Markt zu erhalten (je nach PLZ und Verbrauch variieren die Preise).
      Sie brauchen also nicht voreilig das Angebot annehmen.

  6. Ich habe bei meinem heutigen Kommentar noch vergessen zu schreiben welche Preiserhöhung ich bei Extraenergie bzw Prioenergie erhalten habe und zwar per Email. Von 0,3025 € / KWh auf 0,7586 € / KWh. ( brutto). Das bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von circa 3500 KWh. Hat jemand anderes ähnliche Erfahrung. Ich hab nun vor kurzem Einspruch gegen diese Preiserhöhung eingelegt. Noch keine Reaktion.
    Ralf Tom

    1. @Ralf Tom

      Ich gehe davon aus, dass Sie der Preiserhöhung WIDERSPROCHEN haben und das BEVOR sie wirksam wurde.

      Wenn Sie das NICHT getan haben und die Preiserhöhung wirksam wurde, würde ich diese rein vorsorglich auch noch ANFECHTEN. Ein Musterschreiben hierfür wird von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellt.

      Das ist meine persönliche Meinung.

  7. Leider habe ich ich den Zeitpunkt 1.9.22 für das Sonderkündigungsrecht verpasst. Und wenn ich das richtig verstehe kann man ältere Verträge nicht mit einer Frist von einem Monat kündigen. Da gilt noch die „alte“ Regelung. Bei neueren Verträgen hat man ja grundsätzlich eine Kündigungsrecht von einem Monat ? Sehe ich das richtig ?

    1. @Ralf Tom

      Wenn der ABSCHLUSS Ihres Vertrags VOR dem 1. März 2022 liegt, darf die stillschweigende Verlängerung des Vertrags jeweils höchstens ein Jahr betragen. Wenn Sie nicht zum Ende der Laufzeit kündigen, kann sich der Vertrag jeweils um bis zu einem Jahr verlängern.

      Seit dem 1. März 2022 gelten bei Abschluss eines NEUEN Energieliefervertrages die nachfolgenden Regelungen:

      Die Erstlaufzeit darf weiterhin zwei Jahre betragen
      Eine stillschweigende Verlängerung von einem Jahr OHNE die Möglichkeit zwischenzeitlich zu kündigen, ist NICHT mehr zulässig
      Die Kündigungsfrist darf nach Ablauf der Erstlaufzeit maximal einen Monat betragen

      Damit dürfte Ihre Frage beantwortet sein ?.

      Das ist meine persönliche Meinung.

  8. Hallo Herr Moeschler,

    habe vor vier Tagen eine telefonische Vertragsverlängerung von Voxenergie erhalten. Heute auch schriftlich erhalten. Das ist dieses Jahr schon die dritte oder gar vierte Verlängerung bzw. auch Erhöhung des Preises. Jetzt zahle ich Grundpreis 27,49 €, Arbeitspreis 102,86 Cent/kWh. Laufzeit 24 Monate ( ca 4000 kw Verbrauch ).
    Ist der Preis zu hoch ? Gibt es günstigere Anbieter ? Und wenn ja, kann ich bald aus diesem Vertrag aussteigen ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Walter Miller

  9. Hallo,
    Ich möchte gern den Stromvertrag wechseln da ich ab 1.12.22 anstatt 22 Cent auf 67 Cent hochgestuft wurde. Das sind 3x soviel und für mich allein nicht möglich.

  10. Die Mitgas GmbH hat mich nicht in die Grundversorgung eingestuft, sondern Ersatzversorgung „sonstiger Bedarf mit mehr als 10000 Kwh“und begründet es damit, dass mein Gasverbrauch mit 35000 Kwh zu hoch ist und ich gewerbliche Preise zahlen muss. Es ist ein Mietshaus mit 4 Wohnungen.

    1. @Sabine Albrecht

      Eine „unmissverständliche“ Differenzierung für Gewerbekunden Bedeutung gibt es bei den Energieversorgern leider nicht. Viele unterscheiden bezüglich des Stromverbrauchs oder Gasverbrauchs des Kunden und nicht, ob ein Gewerbe vorliegt oder nicht. Wenn Verbraucher eine jährliche Abnahmemenge von über 30.000 Kilowattstunden haben, werden sie von den Versorgern gerne als Gewerbekunde eingestuft.