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empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
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Die besten Preise
Ich weiß, wo Sie die besten Preise finden und ich habe auch Zugriff auf Sondertarife.
geringes Insolvenzrisiko
aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur
kundenfreundliche AGBs
keine überraschenden Bonus-Einschränkungen oder Zusatzkosten
Verbraucherfreundlichkeit
Als Energieexperte kenne ich die Anbieter, die häufig Probleme bereiten. Vor diesen Anbietern beschütze ich Sie.
Details zu diesen Kriterien entnehmen Sie bitte den FAQ unten auf der Seite
Ich unterstütze Sie gerne bei Ihrem Anbieterwechsel. Fordern Sie gleich Ihr unverbindliches Angebot an.
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Verbraucherhilfe-Stromanbieter in der Presse (Auswahl)
Die vollständige Liste aller Zitate / Erwähnungen / Pressebeiträge finden Sie HIER.
FAQs zu Strom- und Gasanbieter wechseln
Die erzeit von mir empfohlenen Anbieter finden Sie ganz oben auf dieser Seite.
Nach folgenden Kriterien wähle ich aus:
Preis
Natürlich ist der Preis ein sehr wichtiges Argument. Die günstigsten Preise werden meiner Erfahrung nach auf Verivox derzeit angeboten. Aber Vorsicht: Ganz oben sind häufig kleine Unternehmen, die riskanter handeln und oft negativ aufgefallen sind.
Verbraucherfreundlichkeit
Ich warne vor Anbietern, die negativ auffallen. Das sind häufig kleinere Anbieter, die aggressiv am Markt tätig sind. in der Energiekrise 2021-2023 haben die z.B. Kunden rausgeschmissen oder sehr verbraucherfeindlich gehandelt.
Kein Anbieter ist perfekt. Auch die von mir empfohlenen Anbieter machen Fehler und in einigen Fällen sind diese negativ aufgefallen. Aber dies ist die Ausnahme.
Solvenz
Ein großes Ärgernis besteht darin, wenn Anbieter pleite gehen oder in finanzielle Schieflage geraten. Auch dies ist in der Energiekrise 2021-2023 häufiger der Fall gewesen.
Ein geringes Insolvenzrisiko liegt vor, wenn der Anbieter direktes Eigentum an regulierter Netzinfrastruktur (insb. Strom und Gas) hat. Aufgrund der Anreizregulierung (AregV) erhalten die Unternehmen eine garantierte Verzinsung i.H.v. ca. 4% auf das Vermögen der Netzinfrastruktur. Diese Einnahmen können als Puffer für mögliche Verluste aus dem Vertriebsgeschäft dienen. Es ist somit sehr unwahrscheinlich, dass in vielen Jahren die Verluste aus dem Vertriebsgeschäft die Einnahmen aus dem Netzgeschäft übersteigen und das Eigenkapital aufzehren. Gehört der Anbieter zu einem Konzern oder zu einem Verbund aus Stadtwerken mit Eigentum an Netzinfrastruktur, so wird das Risiko ebenfalls als gering eingestuft. Zum einen werden z.B. regional verbundene Stadtwerke Ihre Vertriebstöchter aus Imagegründen nicht pleite gehen lassen wollen. Zum anderen liegen häufig Gewinnabführungsverträge mit den Vertriebstöchtern vor, die eine Insolvenz ebenfalls deutlich unwahrscheinlicher machen.
Schritt 1: Tarifrechner verwenden
Der Preis ist ein wichtiges Kriterium. Aus diesem Grund rate ich Ihnen den oben angeführten Tarifrechner zu verwenden. Achten Sie dabei auf folgende Eingaben:
Schritt 2: PLZ und Verbrauch eintragen
Geben Sie Ihren Vorjahres-Stromverbrauch ein. Nach meiner Einschätzung fallen die Verbrauchsvorschläge der Tarifrechner häufig zu hoch aus, woraus unnötigerweise zu hohe Abschlagszahlungen resultieren können.
Schritt 3: Zur Auswahl des passenden Anbieters
Wählen Sie den günstigsten meiner empfohlenen Anbieter aus. Vermeiden Sie kleine Anbieter, die in der Vergangenheit negativ aufgefallen sind.
Einmaligen Bonus sind einberechnet: Ich empfehle alle Boni einzuberechnen, wenn Sie beabsichtigen Ihren Stromanbieter jedes Jahr zu wechseln. Wenn Sie allerdings sich langfristig an einen Stromanbieter binden möchten, dann sollten Sie einen Tarif finden, der nicht nur im ersten Jahr, sondern dauerhaft günstig ist. In diesem Fall empfehle ich Ihnen unter „Weitere Einstellungen“ den entsprechenden Haken zu entfernen.
Preisgarantien, Vertragslaufzeiten: Die Preisgarantie sollte die Vertragslaufzeit abdecken, damit der Stromanbieter die Preise nicht kurz nach dem Anbieterwechsel erhöhen kann. Zu empfehlen ist eine Vertragslaufzeit von bis zu 12 Monaten. Dies habe ich im Tarifrechner für Sie voreingestellt. Voreingestellt ist auch, dass die Verträge sich um bis zu 12 weitere Monate verlängern können. Wenn Sie eine monatliche Kündbarkeit wünschen, können Sie dies unter „optionale Einstellungen“ vornehmen. Mit dieser Einschränkung werden die Tarife allerdings häufig teurer.
Paket-Tarife, Kaution, Vorauskasse sind deaktiviert: Derartige Tarife sind nicht empfehlenswert. Daher habe ich Ihnen im obigen Tarifrechner deaktiviert. Ich empfehle diese und weitere Einstellungen nicht zu ändern. Paket-Preise sind kritisch zu sehen: Wenn Sie weniger verbrauchen, dann gibt es i.d.R. kein Geld zurück. Wenn Sie mehr verbrauchen, steigen die Stromkosten stark an. Zudem beschwerten sich Verbraucher bereits, dass Stromanbieter bei Umzug die gesamte anstatt einer anteiligen Strom-Menge in Rechnung stellen. Paket-Preise sollten nur Kunden wählen, die Ihren Verbrauch sehr genau einschätzen können und keinen Umzug planen. In den aller seltensten Fällen dürften Verbraucher mit Hilfe von Paketpreisen ihre Stromkosten senken können, daher rate ich von Paket-Tarifen grundsätzlich ab. Vorauszahlungen und Kaution sind kritisch, weil im Falle einer Insolvenz des Anbieters das Geld verloren gehen kann. Dies war z.B. bei Teldafax und Flexstrom der Fall.
Bei Bonus-Tarif: Wechseln Sie jährlich!
2 von 3 Verbrauchern wählen einen Bonus-Tarif (Umfrage auf dieser Seite 09/2019 bis 05/2021). Häufig können Verbraucher dadurch 50 € bis 200 € jedes Jahr zusätzlich sparen.
Bonus-Verträge haben ein schlechtes Image, weil einige Anbieter die Auszahlung mit kreativen Tricks verhindern. Wenn Sie jedoch meinem Tipp 1 befolgen, bleibt Ihnen dieser Ärger erspart. Entscheidend ist vielmehr, wie häufig Sie beabsichtigen, Ihren Anbieter zu wechseln.
Schließen Sie Verträge mit Bonus ab, um zusätzliche 50€ bis 200€ pro Jahr zu realisieren. Achten Sie darauf, dass Sie nur Verträge mit 12-monatiger Vertragslaufzeit wählen und stets früh und selber kündigen (Tipp 4). Denn wenn Sie die Kündigung verpassen, verlängert sich Ihr Vertrag meist um ein Jahr. Da Sie den Bonus nur für das erste Jahr erhalten, ist das zweite Vertragsjahr sehr teuer. Beispiel: Bei einem Strom-Verbrauch i.H.v. 2.500 kWh können Sie mit einem Bonus-Tarif oft 130 € zusätzlich sparen. Ihr Bonus beträgt häufig ca. 300€. Daher ist Ihr 2. Jahr ca. 170€ teurer. Wenn Sie den Tarif nicht jährlich wechseln wollen, ist somit ein Tarif ohne Bonus ab dem 2. Jahr günstiger.
Prämien- und Bündelangebote (Waschmaschine, Handy etc.) sollten Sie hingegen nicht wählen. Davor warnt auch die Verbraucherzentrale, weil diese teuer sind: „Für ein solches Bündelangebot zahlen Sie in der Regel einen so viel höheren Grundpreis, dass es günstiger wäre, die Energie und das Prämien-Produkt einzeln zu kaufen.“ (Quelle)
2. Achten Sie nicht nur auf den Preis – vermeiden Sie riskante und verbraucher-un-freundliche Anbieter
Strom- und Gasanbieter, die den Bonus verweigern, Preise versteckt erhöhen oder Pleite gehen (Flexstrom, Teldafax, CareEnergy, BEV) verunsichern die Verbraucher. Anstatt Geld zu sparen, verlieren die Kunden viel Geld.
In meiner Umfrage auf dieser Seite (09/2019 bis 05/2021) waren 69% Opfer eines Strom- oder Gasanbieters. Dies zeigt, dass Probleme mit dem Energieanbieter weit verbreitet sind.
Aus diesem Grund beobachte ich den Energiemarkt sehr genau und erstelle u.A. meine AGB-Studie und fasse Service-Tests zusammen.
Der beste Schutz vor diesem Ärger ist meiner Erfahrung nach, die von mir empfohlenen Anbieter zu wählen und jene Anbieter mit verbraucher-un-freundlichen AGBs und schlechtem Service zu meiden. Lesen Sie sich zudem die Schreiben vom Energieversorger durch, ob eine Preiserhöhung angekündigt wird.
Ferner erachte ich es als besonders wichtig, jene Anbieter zu wählen, die ein geringes Insolvenzrisiko haben.
Da die Jahresabschlüsse der Anbieter nicht immer verfügbar und oft veraltet sind, ziehe ich als Kriterium für gute Solvenz das Eigentum an Infrastruktur (insb. in Form von Strom- und Gas) heran. Unternehmen, die Eigentum an Strom- und Gasinfrastruktur haben, erhalten aufgrund der Anreizregulierung eine regulierte Verzinsung auf das Kapital i.H.v. ca. 4%. Einnahmen sind somit gesichert und können als Puffer für mögliche Verluste aus dem Endkundengeschäft dienen. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass diese Unternehmen insolvent gehen. Zudem ist mir nicht bekannt, dass ein Stadtwerk bereits pleite gegangen ist. Siehe hierzu auch diese Anmerkungen zu Insolvenzrisiko.
3. Kündigen Sie selber und möglichst frühzeitig
Wenn Sie Ihren Strom- oder Gasanbieter wechseln wollen, dann kündigen Sie selber und frühzeitig. Häufig wird erzählt, dass der zukünftige Anbieter die Kündigung für Sie übernehmen kann. Dies ist zwar richtig, aber zu häufig geht etwas schief, z.B. wenn der Anbieter einen Fehler macht oder Sie als Kunden ablehnt. Sie tragen dann die Zusatzkosten, wenn sich Ihr Vertrag beim alten Anbieter unfreiwillig verlängert. Folgen Sie daher diesen Hinweisen. Kurz zusammengefasst:
Kündigen Sie per E-Mail am besten kurz nach der Vertragsbestätigung, spätestens jedoch einen Monat vor Kündigungsfrist. Wenn Sie nach 2 Wochen keine Bestätigung erhalten, dann sollten Sie vorsichtshalber per Einschreiben/Einwurf kündigen. Auf der zuvor verlinkten Seite finden Sie Kündigungsvorlagen für E-Mail und Einschreiben.
4. Wechseln Sie 3 bis 4 Monate vor Vertragsende
Wenn Sie >6 Monate im Voraus wechseln, ist die Gefahr groß, dass Sie Ihr gewünschter Anbieter ablehnt oder die Preise sich erhöhen. Wenn Sie zu kurzfristig wechseln, besteht die Gefahr, dass Sie in die teure Ersatzversorgung fallen. Dies kann z.B. dann passieren, wenn Ihr gewünschter Anbieter Sie als Dauer-Wechsler einstuft und Sie daher ablehnt. Der ideale Zeitpunkt ist somit 3 bis 4 Monate vor Vertragsende.
Ein weiterer Vorteil bei einem Wechsel 3 bis 4 vor Vertragsende ist, dass Sie den Kündigungszeitpunkt nicht verpassen können. Die Kündigungsfrist darf maximal 3 Monate betragen.
5. Filter: Wählen Sie keine Paket- und Vorkasse-Tarife
Seit den Pleiten von Teldafax und Flexstrom warnt die Verbraucherzentrale und die Stiftung Warentest vor Tarifen mit Vorkasse und Paketpreisen.
Tarife mit Vorkasse bergen das Risiko, dass im Falle einer Insolvenz Ihre ganze Anzahlung verloren geht. Sie sollten einen solchen Tarif nur abschließen, wenn Sie z.B. einen Schufa-Eintrag haben und ohne Vorauszahlung Ihren Grundversorger nicht wechseln können. Achten Sie aber dann auf meine Empfehlungen, um zu insolvenzsichereren Anbietern zu wechseln (Tipp 1 und **).
Bei Tarifen mit Paketpreisen verpflichten Sie sich, z.B. 3.500 kWh im Jahr abzunehmen. Verbrauchen Sie mehr, wird es teuer. Verbrauchen Sie weniger, erhalten Sie kein Geld zurück. Nur wenn Ihr Verbrauch sehr stabil und ein Umzug ausgeschlossen ist, könnte sich diese Vertragsart für Sie lohnen. In den allermeisten Fällen lohnt sich so ein Vertrag nur für den Stromanbieter!
a) Meiden Sie Anbieter mit vielen Verbraucherbeschwerden
Eine Untersuchung des Marktwächters Energie (EMW) der Verbraucherzentralen und des Bundesverbands Verbraucherzentrale (vzbv) sehen insb. eine hohe Anzahl an Verbraucherbeschwerden als Warnzeichen für eine drohende Insolvenz: „Als klassisch hat sich dabei der Versuch der Anbieter erwiesen, Abschlagserhöhungen in der laufenden Abrechnungsperiode einzufordern, obwohl der Zähler nicht abgelesen wurde. Oder versteckte Preiserhöhungen vorzunehmen in der Hoffnung, dass der Verbraucher seine Rechnung nicht richtig liest und die Forderungen begleicht. Jahres- und Schlussrechnungen wurden zudem oft nicht fristgerecht versandt, Jahresabrechnungen mit voraussichtlichem Guthaben erst verzögert oder gar nicht erstellt. Die besagten Bonuszahlungen, die vertraglich vereinbart waren, wurden häufig trotz mehrfacher Anmahnungen nicht geleistet. Und schließlich hakte es bei unseriösen Unternehmen an der Kommunikation: Sie waren telefonisch und schriftlich nur schwer zu erreichen, und Beschwerden wurden dreist ausgesessen oder schlicht ignoriert.“ (Quelle)
Diese Einschätzung deckt sich mit der Argumentation aus der Studie von A.T. Kearney (2012): Einige Strom- und Gasdiscounter versuchen mit aggressiven Preisen auf den Vergleichsportalen schnell zu wachsen. Dies ist teuer, weil die niedrigen Preise für hohe Verluste im ersten Jahr sorgen und hohe Provisionen an die Vergleichsportale zahlen. Die Studie von A.T. Kearney vermutete, dass einige dieser Anbieter versuchen werden, die Verluste des ersten Jahres durch verbraucher-un-freundlichen Maßnahmen zu kompensieren: versteckte Preiserhöhungen, Guthaben wird nicht ausgezahlt, Probleme bei Kündigungen, Bonusverweigerung etc. Dieses verbraucherfeindliche Verhalten bleibt natürlich nicht unbemerkt. Früher oder später werden die Kunden dem Anbieter weglaufen. Dieser Kundenschwund wird erneut durch aggressive Preise auf den Vergleichsportalen kompensiert. Die Gefahr besteht nun, dass die Strom- und Gasdiscounter in einen Teufelskreis geraten und nicht mehr herauskommen. Dies hat sich bei den letzten großen Insolvenzen von Energieanbietern (z.B. BEV) gezeigt.
b) Wählen Sie solide Unternehmen mit viel Eigenkapital oder mit Eigentum an lnfrastruktur
Die Strom- und Gasdiscounter, die bisher pleite gingen, hatten nicht viel Eigenkapital. Je weniger Eigenkapital ein Unternehmen hat, desto schlechter können Verluste ausgeglichen werden. Ich empfehle Stadtwerke und konzerngebundene Anbieter, die über Eigentum an Netzinfrastruktur (z.B. Stromnetze, Gasnetze) verfügen. Diese Infrastruktur wirft aufgrund der Anreizregulierung kontinuierliche Gewinne ab und bei diesen Unternehmen liegt ein hohes Eigenkapital vor. Wenn die Anbieter, die ich empfehle, Verluste aus dem Strom- und Gasvertrieb machen, können sie es entweder durch die Gewinne aus dem Infrastrukturgeschäft oder durch das hohe Eigenkapital ausgleichen. Ferner schätze ich es als unwahrscheinlich ein, dass einer der großen Energiekonzerne seine Vertriebstochter insolvent gehen lässt. Der Image-Schaden wäre immens.
Bisherige Insolvenzen bestätigen diese Empfehlungen
Fakt ist: Bei den großen Firmenpleiten handelte es sich bisher junge, schnell wachsende Strom- und Gasdiscounter, die über kein Eigentum an Netzinfrastruktur verfügen: Teldafax, Flexstrom (2013), CareEnergy (2017), Enversum (2018), e:veen (2018) und BEV (2019).
Über diese Unternehmen gab es im Vorfeld der Insolvenzen stets zahlreiche Verbraucherbeschwerden. Ich kenne kein Stadtwerk oder Konzerne mit Infrastrukturgeschäft (z.B. EnBW, Vattenfall, etc.), die Pleite gegangen sind.
Eigenschaften meiner empfohlenen Strom- und Gasanbieter
Verbraucherfreundliche Strom- und Gasanbieter möchten Ihre Kunden langfristig binden und mit guten Service überzeugen. Daher werden diese Anbieter verbraucherfreundliche AGBs haben und keine Fallen oder Mehrkosten dort verstecken, wie es einige Anbieter tun.
Bei verbraucherfreundlichen Anbietern sind Kunden zufrieden, insb. wenn sie keine Beschwerden haben (selbstverständlich machen auch diese Anbieter Fehler, aber diese sind an einer verbraucherfreundlichen Lösung interessiert). Diese Anbieter wollen auch mit einem guten Kundenservice überzeugen.
All dies wird sich auch in positiven Kundenbewertungen auf den Vergleichsportalen widerspiegeln. Allerdings warne ich davor, zu sehr auf die Kundenbewertungen der Vergleichsportale zu vertrauen, denn auch verbraucher-un-freundliche Anbieter können positive Bewertungen haben. Das liegt daran, weil die Kundenempfehlungen häufig wenige Monate nach dem Wechsel geschrieben werden und daher häufig nur die Wechselgeschichte widerspiegeln. Ob ein Stromanbieter unlautere Methoden, wie z.B. versteckte Preiserhöhungen oder eine verspätete Auszahlung von Guthaben angewendet hat, wird daher nur sehr selten in diesen Kundenrezessionen bemängelt. Aussagekräftiger wären daher Statistiken über Kundenbeschwerden.
Aufgrund der Insolvenzen der letzten Jahre und weil diese den Verbrauchern sehr teuer zu stehen kamen, empfehle ich nur Anbieter mit geringem Insolvenzrisiko. Unternehmen mit Eigentum an Netzinfrastruktur haben ein deutlich geringeres Insolvenzrisiko. Daher schränke ich meine Empfehlungen weiter ein.
Wenn Ihr Zähler für den gesamten Haushalt gilt und auch Ihr Kühlschrank über diesen einen Zähler läuft, dann brauchen Sie einen normalen Haushaltsstrom-Tarif.
Wenn Sie jedoch einen separaten Zähler für Heistrom, Wärmpepumpe haben, dann brauchen Sie für diesen einen speziellen Wärmepumpen- bzw. Heizstrom-Tarif.
Wenn Sie unsicher sind, dann stellen Sie im Zweilef eine Tarifanfrage bei mir.
Von einigen Anbietern werden in deren AGBs eine Belieferung von Photovoltaikanlagen, Elektrospeicherheizungen, Wärmepumpen, Chipkartenzählern, Münzzählern, Doppel- oder Mehrtarifzählern etc. ausgeschlossen.
Sofern bei Ihnen eine dieser Besonderheiten vorliegen, könnte der Stromanbieter die Belieferung aufgrund dieser Besonderheit ablehnen. Bei einigen wenigen Stromanbietern besteht zudem die Gefahr, dass Ihnen Vertragsbruch vorgeworfen wird, wenn bei Ihnen diese Besonderheiten vorliegen und der Vertrag dennoch zustande kam. Dieser Vorwurf ist rechtlich allerdings oft nicht haltbar und mögliche Boni dürfen Ihnen deshalb nicht verweigert werden. Welche Unternehmen Mehrtarifzähler und Photovoltaikanlagen ausschließen, entnehmen Sie der Studie „verbraucher-un-freundliche AGBs“.
Nächste Schritte nach Vertragsabschluss
Nachdem Sie Ihren Gas- & Stromanbieter nach den Kriterien Preis und Qualität ausgewählt haben, sollten Sie im Rahmen der Vertragsanbahnung und beim laufenden Vertragsverhältnis folgendes festhalten:
Vertragsanbahnung
Machen Sie als erstes einen Screenshot vom Angebot, dass Sie im Internet sehen. Nachdem Sie die Vertragsunterlagen erhalten haben, vergleichen Sie die Vertragsbestätigung mit Ihrem Screenshot.
Dokumentieren Sie die wichtigsten Vertragsbestandteile
Drucken Sie sich auch die mitgelieferten AGBs aus. Die zum Vertragszeitpunkt gültigen AGBs sind relevant im Falle von Beschwerden. Ferner empfehle ich Ihnen den Screenshot vom Angebot, die Vertragsbestätigung sowie den Vertragsbeginn und die Vertragslaufzeit abzuheften.
Laufendes Vertragsverhältnis
Teilen Sie Ihren Zählerstand zum Ende eines jeden Vertragsjahres Ihrem Stromanbieter und Netzbetreiber mit. Auf diese Weise wirken Sie Verbrauchsschätzungen und fehlerhafter Zählerstände entgegen. Jede E-Mail und jeden Brief des Anbieters sollten Sie auf versteckte Preis- und Vertragsänderungen überprüfen. Rechnen Sie zudem alle Strom- und Gasrechnungen mit meinem Tool ganz bequem selber nach.
Welche Wechsel-Erfahrungen haben Sie gemacht? Nach welchen Kritierien wählen Sie Ihren Anbieter aus?
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Hallo,
mein Anbieter bezüglich Gas wird in der Liste mit 51 Anbietern als Versorger aufgeführt, bei dem es zu ungerechtfertigten Preiserhöhungen gekommen sein könnte.
Ich hatte bei diesem Versorger ab 01.08.22 eine Preiserhöhung von 6,84 auf 10,46 ct/kWh.
Ab 1.01.23 eine neuerliche Erhöhung auf 15,68 ct/kWh. Alles jeweils Brutto.
Preis scheint mir in Kenntnis anderer Preise nicht übermäßig hoch. Allerdings zwei Erhöhungen innerhalb von 5 Monaten relativieren diese Aussage.
Sehr geehrte Damen/Herren
ich werde am Montag meinen Stromliefervertrag mit Süwag
auf Grund der Preiserhöhungsmitteilung vom 30.11.2022 zum 31.12.2022
im Rahmen des Sonderkündigungsrechtes per Einschreiben kündigen.
Kann ich schon jetzt ohne vorliegende Kündigungsbestätigung einen neuen
Stromlieferanten beauftragen ?
Was passiert, wenn der bisherige Lieferant die Kündigung nicht anerkennt ?
Wird der Neuvertrag dann storniert ? Ich finde nirgens einen Kommentar
oder eine Antwort auf meine Fragen.
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung.
Mit frdl. Grüssen
Heinz Eckert
Hallo Herr Eckert,
in der Regel erhalten Sie vom neuen Versorger ein Begrüßungsschreiben beziehungsweise eine Auftragsbestätigung. Darüberhinaus muss er sie über ihr Widerrufsrecht belehren. Ab dem Tag, an dem diese Belehrung bei Ihnen eingeht, haben Sie 14 Tage Zeit, Ihren Widerruf abzusenden. Mit Eingang des Widerrufs beim „neuen“ Versorger ist kein Vertrag zustande gekommen. Sie bleiben dann beim alten Versorger, der ja ihre Kündigung nicht anerkannt hat.
Hallo,
ich habe vor ca. sechs Wochen die Auftragsbestätigung von „nowenergy“ per mail bekommen. Widerrufsrecht Belehrung wurde mit der Datenerfassung per Telefon durchgeführt.
Habe erst jetzt verstanden dass ich einen großen Fehler begangen habe.
Gibt es eine Möglichkeit hier wieder herauszukommen?
BG
hallo,
ich bin kunde bei eprimo und bezahle für 1700kwh momentan 57,–€ abschlag monatlich.
die konditionen sind 25,82 ct/kwh zu einem arbeitspreis von 14,19 mtl.
jetzt wird mir von eprimo ein angebot mit einer preisgarantie bis 30.9.23 gemacht für mtl. 75€, ab 13.12.22.
zu den konditionen von 42,04 ct/kwh und einem jährlichen grundpreis von 203,73.(16,98 mtl.)
ich kann das angebot bis 13.12.22 annehmen.
ich befürchte, dass es sich hier um ein angebot handelt das nicht seriös ist angesichts von strompreisbremse etc. und das hier versucht wird
zusätzlichen profit zu machen.
ich würde mich freuen, wenn sie mir hierzu ihre meinung mitteilen würden.
mit freundlichen grüssen
josef span
Ich halte eprimo und das Angebot für seriös.
Hallo, bin seit Jahren Stromkunden bei den Flensburger Stadtwerken und habe im Oktober das Angebot mit 54,45 Cent pro Kwh, ab 1. Januar 2023 erhalten.
In der Annahme, es sei in der mom. politischen Lage in Ordnung, nahm ich das Angebot sofort an, auch um nicht die Kündigung zu erhalten und ab 01.01.2023
keinen Stromanbieter mehr zu haben.
Jetzt bin ich zufällig auf diese Verbraucherhilfe-Seite gestoßen und nach dem Lesen einiger Leserbriefe und Berichte fällt es mir wie Schuppen von den Augen dass ich ab `23, trotz der mom. politischen Situation,
einen völlig überhöhten Kwh Preis zahlen müßte, wahrscheinlich auch weil ich in Bayern beheimatet bin und somit als Gebietsfremder (!) behandelt werde.
Jetzt meine Frage, kann ich die im Okt. `22 abgegebene und bestätigte Angebotszusage (54,45 Cent) wieder widerrufen und mir einen anderen Anbieter suchen ?
Grüße, Uli B.
Grundsätzlich nicht. Mir wurde aber zugestragen, dass die Widerrufsbelehrung in dem Angebot gefehlt haben sollte. Wenn dies der Fall ist, können Sie vom Vertrag noch zurücktreten.
Prüfen Sie daher, ob eine Widerrufsbelehrung inkl. Widerrufsformular Ihnen zugesendet wurde. Wenn nicht, dann schreiben Sie bitte den Anbieter an und widerrufen den Vertrag.
Hallo Herr Moeschler.
Wir sind seit Jahren Kunde bei eprimo und haben den Tarif „Prima Klima“. Aktuell zahlen wir: 27,99 ct/kWh und einen Grundpreis von 165,24 € pro Jahr, das auch OHNE PREISGARANTIE weiterlaufen würde. Was bedeutet das ? Denn wir haben 1 Angebot von eprimo bekommen, das nur bis 13.12.2022 gültig ist. Tarif: Prima Klima mit 42,30 ct/kWh und einem Grundpreis von 311,03 €/Jahr mit Preisgarantie bis zum 30.09.2023. Laut unseren Daten online bei eprimo sind wir Vertragspartner seit dem 01.01.2014 mit unbefristetem Vertragsende. Darüber steht aber, Vertragslaufzeit bis 28.02.2019. Laufzeitverlängerung 12 Monate, Kündigungsfrist 1 Monat. Speziell interessiert uns die Frage, wenn wir dem NEUEN Angebot nicht zustimmen, bleibt es ja bei dem alten Preis, aber OHNE Preissicherheit.
Was kann also passieren ? Kann uns eprimo kündigen, wenn wir das Angebot nicht annehmen und wir müssen uns dann einen neuen Anbieter suchen ?
Ich gehe davon aus, dass Sie noch keine Preiserhöhung erhalten haben.
Die Preisgarantie ist abgelaufen. Insofern: Ja, eprimo könnte Ihnen ein Preiserhöhungsschreiben zusenden. Dann könnten Sie zu einen anderen Anbieter wechseln. Gegenwärtig sind Preise um die 42 Cent am Markt zu erhalten (je nach PLZ und Verbrauch variieren die Preise).
Sie brauchen also nicht voreilig das Angebot annehmen.
Ich habe bei meinem heutigen Kommentar noch vergessen zu schreiben welche Preiserhöhung ich bei Extraenergie bzw Prioenergie erhalten habe und zwar per Email. Von 0,3025 € / KWh auf 0,7586 € / KWh. ( brutto). Das bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von circa 3500 KWh. Hat jemand anderes ähnliche Erfahrung. Ich hab nun vor kurzem Einspruch gegen diese Preiserhöhung eingelegt. Noch keine Reaktion.
Ralf Tom
@Ralf Tom
Ich gehe davon aus, dass Sie der Preiserhöhung WIDERSPROCHEN haben und das BEVOR sie wirksam wurde.
Wenn Sie das NICHT getan haben und die Preiserhöhung wirksam wurde, würde ich diese rein vorsorglich auch noch ANFECHTEN. Ein Musterschreiben hierfür wird von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellt.
Das ist meine persönliche Meinung.
Leider habe ich ich den Zeitpunkt 1.9.22 für das Sonderkündigungsrecht verpasst. Und wenn ich das richtig verstehe kann man ältere Verträge nicht mit einer Frist von einem Monat kündigen. Da gilt noch die „alte“ Regelung. Bei neueren Verträgen hat man ja grundsätzlich eine Kündigungsrecht von einem Monat ? Sehe ich das richtig ?
@Ralf Tom
Wenn der ABSCHLUSS Ihres Vertrags VOR dem 1. März 2022 liegt, darf die stillschweigende Verlängerung des Vertrags jeweils höchstens ein Jahr betragen. Wenn Sie nicht zum Ende der Laufzeit kündigen, kann sich der Vertrag jeweils um bis zu einem Jahr verlängern.
Seit dem 1. März 2022 gelten bei Abschluss eines NEUEN Energieliefervertrages die nachfolgenden Regelungen:
Die Erstlaufzeit darf weiterhin zwei Jahre betragen
Eine stillschweigende Verlängerung von einem Jahr OHNE die Möglichkeit zwischenzeitlich zu kündigen, ist NICHT mehr zulässig
Die Kündigungsfrist darf nach Ablauf der Erstlaufzeit maximal einen Monat betragen
Damit dürfte Ihre Frage beantwortet sein ?.
Das ist meine persönliche Meinung.
Hallo Herr Moeschler,
habe vor vier Tagen eine telefonische Vertragsverlängerung von Voxenergie erhalten. Heute auch schriftlich erhalten. Das ist dieses Jahr schon die dritte oder gar vierte Verlängerung bzw. auch Erhöhung des Preises. Jetzt zahle ich Grundpreis 27,49 €, Arbeitspreis 102,86 Cent/kWh. Laufzeit 24 Monate ( ca 4000 kw Verbrauch ).
Ist der Preis zu hoch ? Gibt es günstigere Anbieter ? Und wenn ja, kann ich bald aus diesem Vertrag aussteigen ?
Mit freundlichen Grüßen
Walter Miller
Mir hat man den gleichen Vertrag mit den vorgenannten Konditionen mitgeteilt.
Der Preis ist sehr hoch und wie Sie meinen Ausführungen auf dieser Seite https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/preiserhoehung-strom/ entnehmen können, halte ich die Preiserhöhung von Voxenergie für leicht anfechtbar. Bitte nutzen Sie hierzu mein Musterschreiben (alles steht dort auf der Seite).
kann mein jetzigen Anbieter nicht mehr leisten,MfG
War mit Vattenfall sehr zufrieden . Jetzt kommt ein Treuevertrag mit fast dem doppelten kW Preis
Hallo,
Ich möchte gern den Stromvertrag wechseln da ich ab 1.12.22 anstatt 22 Cent auf 67 Cent hochgestuft wurde. Das sind 3x soviel und für mich allein nicht möglich.
bitte stellen Sie eine ANfrage. 67 Cent/kWh sind sehr viel. Da gibt es deutlich günstigere Tarife.
Ich hoffe sie haben fristgerecht gekündigt und gehen in die Grundversorgung…
Die Mitgas GmbH hat mich nicht in die Grundversorgung eingestuft, sondern Ersatzversorgung „sonstiger Bedarf mit mehr als 10000 Kwh“und begründet es damit, dass mein Gasverbrauch mit 35000 Kwh zu hoch ist und ich gewerbliche Preise zahlen muss. Es ist ein Mietshaus mit 4 Wohnungen.
@Sabine Albrecht
Eine „unmissverständliche“ Differenzierung für Gewerbekunden Bedeutung gibt es bei den Energieversorgern leider nicht. Viele unterscheiden bezüglich des Stromverbrauchs oder Gasverbrauchs des Kunden und nicht, ob ein Gewerbe vorliegt oder nicht. Wenn Verbraucher eine jährliche Abnahmemenge von über 30.000 Kilowattstunden haben, werden sie von den Versorgern gerne als Gewerbekunde eingestuft.