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* In diesen Fällen ist derzeit das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.

Wer ist derzeit der günstigste Stromanbieter?

Aktuell ist eprimo der günstigste Stromanbieter.

In den 15 größten Städten Deutschlands ist eprimo 13 Mal der günstigste Stromanbieter.
Der Sondertarif von eprimo kostet zwischen 28 und 32 Cent pro Kilowattstunde.
(Stand: 28.3.2022)

Top Strom-Tarife der 15 größten Städte (bei 3.000 kWh Verbrauch, Stand: 28.3.)

StadtAnbieterArbeitspreis (Cent/kWh)Grundpreis (€/Monat)
Berlineprimo30,309,59
Hamburgeprimo32,6013,05
Müncheneprimo29,1412,62
Kölneprimo27,9418,72
Frankfurteprimo31,238,89
Stuttgarteprimo32,516,53
Düsseldorfeprimo29,657,84
Leipzigeprimo29,3312,69
Dortmundeprimo29,4715,86
EssenVattenfall37,5712,40
Bremeneprimo28,8711,83
Dresdeneprimo31,868,83
Hannovereprimo30,299,52
Nürnbergeprimo28,8711,78
Duisburgeprimo29,3214,38
Preise (inkl. aller Steuern und Abgaben) bei einem Verbrauch i.H.v. 3.000 kWh; Preise variieren nach PLZ und Verbrauch; Stand: 28.3.2022; Vergleich auf Verivox, Check24, ENNUX und Stromschalten.

Kundenbewertungen: Überzeugende Tarifangebote & Hilfe vom Experten

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    keine überraschenden Bonus-Einschränkungen oder Zusatzkosten**
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1. Füllen Sie bitte das Kontaktformular aus.
2. Innerhalb weniger Stunden sende Ihnen das Angebot vom Anbieter zu.
3. Sie füllen den Vertrag aus und ich reiche den Vertrag beim Anbieter ein.

* Ein geringes Insolvenzrisiko liegt vor, wenn der Anbieter direktes Eigentum an regulierter Netzinfrastruktur (insb. Strom und Gas) hat. Aufgrund der Anreizregulierung (AregV) erhalten die Unternehmen eine garantierte Verzinsung i.H.v. ca. 4% auf das Vermögen der Netzinfrastruktur. Diese Einnahmen können als Puffer für mögliche Verluste aus dem Vertriebsgeschäft dienen. Es ist somit sehr unwahrscheinlich, dass in vielen Jahren die Verluste aus dem Vertriebsgeschäft die Einnahmen aus dem Netzgeschäft übersteigen und das Eigenkapital aufzehren. Gehört der Anbieter zu einem Konzern oder zu einem Verbund aus Stadtwerken mit Eigentum an Netzinfrastruktur, so wird das Risiko ebenfalls als gering eingestuft. Zum einen werden z.B. regional verbundene Stadtwerke Ihre Vertriebstöchter aus Imagegründen nicht pleite gehen lassen wollen. Zum anderen liegen häufig Gewinnabführungsverträge mit den Vertriebstöchtern vor, die eine Insolvenz ebenfalls deutlich unwahrscheinlicher machen.

** siehe AGB-Studie.
*** siehe Service-Studie.

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Verbraucherhilfe-Stromanbieter in der Presse (Auswahl):

Die vollständige Liste aller Zitate / Erwähnungen / Pressebeiträge finden Sie HIER.

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196 Kommentare

  1. hallo,
    ich bin kunde bei eprimo und bezahle für 1700kwh momentan 57,–€ abschlag monatlich.
    die konditionen sind 25,82 ct/kwh zu einem arbeitspreis von 14,19 mtl.
    jetzt wird mir von eprimo ein angebot mit einer preisgarantie bis 30.9.23 gemacht für mtl. 75€, ab 13.12.22.
    zu den konditionen von 42,04 ct/kwh und einem jährlichen grundpreis von 203,73.(16,98 mtl.)
    ich kann das angebot bis 13.12.22 annehmen.

    ich befürchte, dass es sich hier um ein angebot handelt das nicht seriös ist angesichts von strompreisbremse etc. und das hier versucht wird
    zusätzlichen profit zu machen.
    ich würde mich freuen, wenn sie mir hierzu ihre meinung mitteilen würden.

    mit freundlichen grüssen
    josef span

  2. Hallo, bin seit Jahren Stromkunden bei den Flensburger Stadtwerken und habe im Oktober das Angebot mit 54,45 Cent pro Kwh, ab 1. Januar 2023 erhalten.
    In der Annahme, es sei in der mom. politischen Lage in Ordnung, nahm ich das Angebot sofort an, auch um nicht die Kündigung zu erhalten und ab 01.01.2023
    keinen Stromanbieter mehr zu haben.
    Jetzt bin ich zufällig auf diese Verbraucherhilfe-Seite gestoßen und nach dem Lesen einiger Leserbriefe und Berichte fällt es mir wie Schuppen von den Augen dass ich ab `23, trotz der mom. politischen Situation,
    einen völlig überhöhten Kwh Preis zahlen müßte, wahrscheinlich auch weil ich in Bayern beheimatet bin und somit als Gebietsfremder (!) behandelt werde.
    Jetzt meine Frage, kann ich die im Okt. `22 abgegebene und bestätigte Angebotszusage (54,45 Cent) wieder widerrufen und mir einen anderen Anbieter suchen ?
    Grüße, Uli B.

    1. Grundsätzlich nicht. Mir wurde aber zugestragen, dass die Widerrufsbelehrung in dem Angebot gefehlt haben sollte. Wenn dies der Fall ist, können Sie vom Vertrag noch zurücktreten.
      Prüfen Sie daher, ob eine Widerrufsbelehrung inkl. Widerrufsformular Ihnen zugesendet wurde. Wenn nicht, dann schreiben Sie bitte den Anbieter an und widerrufen den Vertrag.

  3. Hallo Herr Moeschler.
    Wir sind seit Jahren Kunde bei eprimo und haben den Tarif „Prima Klima“. Aktuell zahlen wir: 27,99 ct/kWh und einen Grundpreis von 165,24 € pro Jahr, das auch OHNE PREISGARANTIE weiterlaufen würde. Was bedeutet das ? Denn wir haben 1 Angebot von eprimo bekommen, das nur bis 13.12.2022 gültig ist. Tarif: Prima Klima mit 42,30 ct/kWh und einem Grundpreis von 311,03 €/Jahr mit Preisgarantie bis zum 30.09.2023. Laut unseren Daten online bei eprimo sind wir Vertragspartner seit dem 01.01.2014 mit unbefristetem Vertragsende. Darüber steht aber, Vertragslaufzeit bis 28.02.2019. Laufzeitverlängerung 12 Monate, Kündigungsfrist 1 Monat. Speziell interessiert uns die Frage, wenn wir dem NEUEN Angebot nicht zustimmen, bleibt es ja bei dem alten Preis, aber OHNE Preissicherheit.
    Was kann also passieren ? Kann uns eprimo kündigen, wenn wir das Angebot nicht annehmen und wir müssen uns dann einen neuen Anbieter suchen ?

    1. Ich gehe davon aus, dass Sie noch keine Preiserhöhung erhalten haben.
      Die Preisgarantie ist abgelaufen. Insofern: Ja, eprimo könnte Ihnen ein Preiserhöhungsschreiben zusenden. Dann könnten Sie zu einen anderen Anbieter wechseln. Gegenwärtig sind Preise um die 42 Cent am Markt zu erhalten (je nach PLZ und Verbrauch variieren die Preise).
      Sie brauchen also nicht voreilig das Angebot annehmen.

  4. Ich habe bei meinem heutigen Kommentar noch vergessen zu schreiben welche Preiserhöhung ich bei Extraenergie bzw Prioenergie erhalten habe und zwar per Email. Von 0,3025 € / KWh auf 0,7586 € / KWh. ( brutto). Das bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von circa 3500 KWh. Hat jemand anderes ähnliche Erfahrung. Ich hab nun vor kurzem Einspruch gegen diese Preiserhöhung eingelegt. Noch keine Reaktion.
    Ralf Tom

    1. @Ralf Tom

      Ich gehe davon aus, dass Sie der Preiserhöhung WIDERSPROCHEN haben und das BEVOR sie wirksam wurde.

      Wenn Sie das NICHT getan haben und die Preiserhöhung wirksam wurde, würde ich diese rein vorsorglich auch noch ANFECHTEN. Ein Musterschreiben hierfür wird von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellt.

      Das ist meine persönliche Meinung.

  5. Leider habe ich ich den Zeitpunkt 1.9.22 für das Sonderkündigungsrecht verpasst. Und wenn ich das richtig verstehe kann man ältere Verträge nicht mit einer Frist von einem Monat kündigen. Da gilt noch die „alte“ Regelung. Bei neueren Verträgen hat man ja grundsätzlich eine Kündigungsrecht von einem Monat ? Sehe ich das richtig ?

    1. @Ralf Tom

      Wenn der ABSCHLUSS Ihres Vertrags VOR dem 1. März 2022 liegt, darf die stillschweigende Verlängerung des Vertrags jeweils höchstens ein Jahr betragen. Wenn Sie nicht zum Ende der Laufzeit kündigen, kann sich der Vertrag jeweils um bis zu einem Jahr verlängern.

      Seit dem 1. März 2022 gelten bei Abschluss eines NEUEN Energieliefervertrages die nachfolgenden Regelungen:

      Die Erstlaufzeit darf weiterhin zwei Jahre betragen
      Eine stillschweigende Verlängerung von einem Jahr OHNE die Möglichkeit zwischenzeitlich zu kündigen, ist NICHT mehr zulässig
      Die Kündigungsfrist darf nach Ablauf der Erstlaufzeit maximal einen Monat betragen

      Damit dürfte Ihre Frage beantwortet sein 😉.

      Das ist meine persönliche Meinung.

  6. Hallo Herr Moeschler,

    habe vor vier Tagen eine telefonische Vertragsverlängerung von Voxenergie erhalten. Heute auch schriftlich erhalten. Das ist dieses Jahr schon die dritte oder gar vierte Verlängerung bzw. auch Erhöhung des Preises. Jetzt zahle ich Grundpreis 27,49 €, Arbeitspreis 102,86 Cent/kWh. Laufzeit 24 Monate ( ca 4000 kw Verbrauch ).
    Ist der Preis zu hoch ? Gibt es günstigere Anbieter ? Und wenn ja, kann ich bald aus diesem Vertrag aussteigen ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Walter Miller

  7. Hallo,
    Ich möchte gern den Stromvertrag wechseln da ich ab 1.12.22 anstatt 22 Cent auf 67 Cent hochgestuft wurde. Das sind 3x soviel und für mich allein nicht möglich.

  8. Die Mitgas GmbH hat mich nicht in die Grundversorgung eingestuft, sondern Ersatzversorgung „sonstiger Bedarf mit mehr als 10000 Kwh“und begründet es damit, dass mein Gasverbrauch mit 35000 Kwh zu hoch ist und ich gewerbliche Preise zahlen muss. Es ist ein Mietshaus mit 4 Wohnungen.

    1. @Sabine Albrecht

      Eine „unmissverständliche“ Differenzierung für Gewerbekunden Bedeutung gibt es bei den Energieversorgern leider nicht. Viele unterscheiden bezüglich des Stromverbrauchs oder Gasverbrauchs des Kunden und nicht, ob ein Gewerbe vorliegt oder nicht. Wenn Verbraucher eine jährliche Abnahmemenge von über 30.000 Kilowattstunden haben, werden sie von den Versorgern gerne als Gewerbekunde eingestuft.