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Den Schadensersatz können Sie selber, mit Hilfe eines Anwalts oder über eine professionelle Dienstleistung von Verbraucherhilfe-Stromanbieter einfordern. Ich empfehle Ihnen die professionele Dienstleistung, die auch in den Medien bereits vorgestellt wurde, dabei liegt der durchschnittliche Schadensersatz gegen Stromio bei ca. 540 € (siehe dazu BILD vom 22.12.22 und Handelsblatt vom 31.1.22).
Ist auch Ihre Preiserhöhung unzulässig?
Viele Preiserhöhungen sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Verlangt Ihr Anbieter eine Nachzahlung?
Aktuell sind viele Strom- und Gas-Abrechnungen fehlerhaft, weil zu hohe Preise angesetzt wurden. Holen Sie sich Ihr Geld zurück!
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Nach einer 5-monatigen Auseinandersetzung habe ich eine versteckte Preiserhöhung abgewehrt.
Meine Ziele:
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mit professionellen Dienstleistungen und kostenlosen Musterschreiben helfen
PRESSE
auf dubiose Geschäftspraktiken aufmerksam machen und die Presse informieren
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Sind auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?
Wir helfen Ihnen, sich zu wehren!
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.
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Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
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Maingau, eprimo, GoldGas
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Aktuelle Probleme mit Anbietern
Besonders häufig werde ich wegen Preiserhöhungen und hohen Nachzahlungen kontaktiert. Mit meiner kostenlosen Hilfe können Sie sich aber dagegen wehren.
Für die folgenden Probleme biete ich praxiserprobte Musterschreiben und Schritt-für-Schritt-Anleitungen an. Klicken Sie hierzu auf das jeweilige Bild.
Kostenlose Hilfe, die überzeugt
Mein Fall und meine Motivation
Über fünf Monate habe ich mich gegen eine Preiserhöhung gewehrt und mein Fall landete sogar vor Gericht.
Dieses Leid möchte ich Ihnen ersparen, indem ich Ihnen helfe, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken von Strom- und Gasanbietern zu wehren. Ich möchte Ihnen auch zukünftig diesen Ärger ersparen, indem ich die häufigsten Probleme mit Energieanbietern aufzeige und Anbieter mit geringer Insolvenzgefahr, verbraucherfreundlichen AGBs & einen guten Kundenservice empfehle.
Mein Fall: In einer langen E-Mail hat mir mein damaliger Stromanbieter immergrün eine 50%ige Preiserhöhung versteckt mitgeteilt und dies sogar als „gute Nachricht“ verkauft. Dieser Anbieter hat mir viel Zeit gekostet und obwohl ich am Schluss erfolgreich war, verlor ich 310€. Für mich ist es unfassbar, dass tausende Verbraucher unter diesem verbraucher-unfreundlichen Verhalten leiden und die schwarzen Schafe der Energiebranche damit noch durchkommen. Dies möchte ich ändern. Hierzu habe ich mein Projekt „Verbraucherhilfe Stromanbieter“ gegründet.
Zusätzlich informiere ich die Presse über verbraucher-unfreudliche Verhaltensweisen von Strom- und Gasanbietern.
Ihr Dr. Matthias Moeschler
Ist auch Ihre Preiserhöhung unzulässig?
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Häufig gestellte Fragen:
Ja.
Da ich selber Opfer eines Stromanbieters war, möchte ich möglichst vielen Menschen helfen. Dazu stelle ich kostenlose Musterschreiben und Schritt-für-Schrittanleitungen bereit.
Bei Preiserhöhungen und Nachzahlungen stelle ich aktuell fest, dass die Anbieter erst dann nachgeben, wenn ein Anwalt eingeschaltet wird. In diesen Fällen empfehle ich Ihnen eine professionelle Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Für die Dienstleistung zahlen Sie nur im Erfolgsfall. Daher gehen Sie nicht in Vorleistung und gehen kein Risiko ein. Sie können mit diesen Dienstleistungen nur gewinnen.
Viele Kunden wissen nicht, dass zahlreiche Preiserhöhungen bei Strom und Gas anfechtbar sind. Das ist dann der Fall, wenn nicht alle formalen Anforderungen an die Preiserhöhung eingehalten wurden.
Wenn die Preiserhöhung schon wirksam ist, dann ist Ihre beste Option, die Preiserhöhung anzufechten. Wichtig ist, dass Sie die unstrittigen Beträge weiterhin zahlen und schriftlich der Preiserhöhung widersprechen.
Abschläge und Nachzahlungen kommen dann zustande, wenn Sie entweder deutlich mehr Strom bzw. Gas verbraucht haben oder wenn die Preise erhöht wurden.
Im Jahr 2022 haben viele Anbieter die Preise für Strom und Gas drastisch erhöht. Um gegen die Abschläge vorzugehen und um Nachzahlungen abzuwehren, sollten Sie daher die Preiserhöhung anfechten.
Auf dieser Seite können Sie Ihre Rechnung und Ihre Preiserhöhung kostenlos prüfen lassen. Auf dieser Seite zeige ich Ihnen auch, wie Sie sich gegen Abschlagserhöhungen und gegen Nachzahlungen wehren können.
Zahlreiche Anbieter haben in 2020 und 2021 die Verträge mit ihren Kunden vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt (u.A. Stromio, Gas.de, immergrün).
In diesen Fällen haben Sie Recht auf Schadensersatz. Holen Sie sich den entstandenen Schaden in Form von höheren Strom- und Gaspreisen vom Anbieter zurück. Folgen Sie dazu diesen Hinweisen auf meiner Seite über „Schadensersatz aufgrund Kündigung„.
Zahlreiche Kunden von Voxenergie, Primastrom und nowenergy berichten mir über untergeschobene Verträge.
Gegen derartige Verträge können Sie sich wehren. Auf dieser Seite können Sie das kostenlose Musterschreiben anfordern.
Ich biete Ihnen an, Ihre Abrechnung für Strom und Gas kostenlos zu prüfen. Gehen Sie hierzu auf die Seite, um Ihre Rechnung hochzuladen.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Sehr geehrter Herr Moeschler,
seit letzten Freitag schlafe ich schlecht und mache mir große Sorgen.
Im September 2021 habe ich am Telefon einen Stromvertrag abgeschlossen.
Ich wurde angerufen.
Wegen der Kündigung des alten Anbieters kam dieser Vertrag erst dieses Jahr zum tragen.
Der neue Anbieter ist Voxenergie…..ich bekam im August den Bescheid, dass ich im Monat 107 Euro für Strom bezahlen muss.
Ich hatte bei Schwarzwald Energie einen Abschlag von 38 Euro.
Nun gut, durch die derzeitige Lage war ich auf eine Erhöhung eingestellt.
Ich bekam noch ein Schreiben von Voxenergie, in dem ich die Möglichkeit hatte, den „günstigen“ Tarif für weitere 2 Jahre zu sichern, mit Freiumschlag.
Das habe ich nicht getan.
Anfang November, hat Voxenergie von meinem Konto 151 Euro abgebucht.
Ich habe sofort angerufen…..diese Erhöhung habe ich leider übersehen…..
Freitag war ich bei unserem Heimatversorger, die Dame konnte mir nicht weiterhelfen.
Heute hatte ich einen Termin bei der Verbraucherzentrale…..die Juristin hat mir auch nicht viel Hoffnung gemacht…..ich bin ziemlich verzweifelt, meine Wohnung ist 63 qm groß, ich arbeite seit 3,5 Jahren im öffentlichen Dienst, allerdings nur 3 Stunden täglich.
Vom Jobcenter bekommen ich eine Aufstockung.
Ich weiß nicht mehr weiter…….150 Euro Strom im Monat…..ist eine Hausnummer, die mich, 61 Jahre jung, mit körperlichen Einschränkungen, Gdb 60 %,
an meine finanziellen Grenzen bringen wird……
Ich würde mich über eine Rückmeldung von Ihnen sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Fäsing
@Heike Fäsing
Ich bin zwar nicht Herr Dr. Moeschler, aber vielleicht helfen Ihnen die nachstehenden Ausführungen vorab schon mal weiter ?.
Sie schreiben zwar VIEL aber leider viel zu unsubstantiiert …
Was wollen Sie mit Ihren Ausführungen
„Anfang November, hat Voxenergie von meinem Konto 151 Euro abgebucht. Ich habe sofort angerufen…..diese Erhöhung habe ich leider übersehen…..
sagen???
Haben Sie einen ÜBERHÖHTE ABSCHLAGSABBUCHUNG übersehen oder eine PREISERHÖHUNG oder gar Beides???
Aufgrund von fehlenden Informationen ist daher nur eine sehr allgemein gehaltene Unterstützung möglich wie folgt:
Dass Ihnen die Dame bei Ihrem Heimatversorger NICHT helfen konnte ist nachvollziehbar, da Sie dort keinen Vertrag haben.
Warum Ihnen bei der Verbraucherzentrale nicht geholfen werden konnte, kann diesseits nicht nachvollzogen werden. Haben Sie der dortigen Juristin wirklich ALLES substantiiert geschildert?
Wie dem auch sei, SIE brauchen DRINGEND Hilfe.
Prüfen Sie daher zunächst anhand Ihres Vertrages, ob dieser eine (eingeschränkte) Preisgarantie enthält. Falls dies der Fall ist, würde ich nur den ANFANGS VEREINBARTEN Grund- und Arbeitspreis bezahlen.
Wenn der Versorger HÖHERE ABSCHLAGSZAHLUNGEN als vereinbart abbucht, dann würde ich den nicht vereinbarten Teil schlichtweg zurückbuchen lassen. Der vereinbarte Abschlag ist aber auf jeden Fall zu leisten.
Darüber hinaus sollten Sie dem Versorger mitteilen, dass Sie einer ABSCHLAGSERHÖHUNG widersprechen. Dies können Sie – WENN Ihr Vertrag eine EINGESCHRÄNKTE PREISGARANTIE enthält – mit der nachstehenden Formulierung tun wie folgt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich widerspreche der Abschlagserhöhung, die unterjährig einseitig nur zulässig ist, wenn sich wirksam mein Preis erhöht hätte. Eine wirksame Preiserhöhung ist aber gegenwärtig nicht möglich, da wir vertraglich eine Preisgarantie vereinbart haben und diese eine Weitergabe der erhöhten Beschaffungskosten ausschließt.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Vor und Zuname
Sollte der Versorger auch eine ENERGIEPREISERHÖHUNG ausgesprochen haben, ohne dass diese Ihnen bekanntgegeben wurde, können Sie diese ANFECHTEN. Ein Musterschreiben hierfür finden Sie hier im Forum.
Sie können – wenn Sie es noch nicht gemacht haben – dem Versorger gegenüber die EINZUGSERMÄCHTIGUNG widerrufen. Wenn Sie das tun, bitte dem Versorger mitteilen und die monatlich VEREINBARTE ABSCHLAGSZAHLUNG per Überweisungsträger weiter PÜNKTLICH überweisen.
Wenn der Versorger trotzdem weiterhin von der Einzugsermächtigung Gebrauch macht, buchen Sie den NICHT VEREINBARTEN TEIL immer zurück und das solange, bis der Versorger nicht mehr abbucht.
Schicken Sie ALLE Ihre Schreiben an den Versorger per E-Mail oder im Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH als EINSCHREIBEN / EINWURF.
Wenn Sie das getan haben, geben Sie in ZWEI oder DREI Tagen im Internet im Browsersuchfeld „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld Ihre Sendungsnummer ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren dieses SEHR GUT auf! Wenn dort z.B. steht, „Die Sendung wurde über das Postfach des Empfängers ausgeliefert“ oder „Die Sendung wurde an den Empfänger ausgeliefert“ ist das Ihr Nachweis, dass Ihr Einschreiben / Einwurf beim Versorger angekommen ist.
Wenn der Anbieter (VoxEnergie) innerhalb von VIER Wochen ab ZUGANG Ihres Schreibens NICHT reagiert oder dem Problem NICHT abhilft, können Sie sich an die SCHLICHTUNGSSTELLE Energie wenden. Das Muster einer SCHLICHTUNGSANTRAG finden Sie ebenfalls hier im Forum.
Verzichten Sie auf Telefonate mit dem Versorger. Diese kosten nur Zeit und führen erfahrungsgemäß zu NICHTS.
Gehen Sie bitte KONSEQUENT vor und verschenken in Ihrem eigenen Interesse BITTE keine Zeit.
Das ist meine persönliche Meinung.
Vielen Dank, Herr Moeschler,
durch Ihre schnelle und immer leicht verständliche Beratung gelang es uns endlich, aus dem Wuchervertrag des Gasanbieters Extra Energie mit der Marke Hit Energie herauszukommen. Schlüssel zum Erfolg waren die von Ihnen immer wieder angeratenen Widersprüche gegen Schritte im Vorgehen von Extra Energie sowie – sehr maßgeblich – die durch Sie zustande gekommene kostenlose Unterstützung der Schlichtungsstelle Energie.
Aber! Durch eine mit der Schlichtungsstelle Energie erwirkte nachträgliche Sonderkündigung hatten wir uns schon aus den Klauen der Gebühren-Schröpfer befreit geglaubt, als wir dann noch einmal die Schlichtungsstelle bemühen mussten, da Extra-Energie nicht mit der Zahlung des Gas-Restguthabens von unserem Kundenkonto rüberkam. Erst nach erneuter Androhung der Eröffnung des Schlichtungsverfahrens mit Fristsetzung ging es dann plötzlich ganz flott. Wir bekommen in den nächsten Tagen – hoffentlich – mehrere hundert Euro zurück.
Lieber Herr Moeschler, empfehlen Sie Ratsuchenden daher bitte, erst ganz am Ende aus der anberaumten Schlichtung rauszugehen, bis verlässlich die Kohle fließt. Ansonsten noch einmal herzlichen Dank!
Ich habe mit Herrn Möschler sehr gute Erfahrungen gemacht, ich denke er tut das bestmögliche für uns als Kunden. Ich wurde sogar persönlich angerufen, um
bestimmte Vorbehalte auszuräumen.
Hier kann ich nur sagen, diese Arbeit verdient 5 von 5 Sternen, allein schon die Informationen die er kostenlos ins Netz stellt, machen Arbeit.
In diesem Sinne kann ich nur danke sagen und ihn weiterempfehlen.
Guten Tag Herr Moeschler,
vielen Dank für Ihre Empfehlung und Vermittlung des Vattefall-Strom-Tarifs mit Start zum 01.11.2022.
Deutlich kostengünstiger als der Folgevertrag meines bisherigen Anbieter (der nach fristgerechter Kündigung die kWh-Preise fast verdreifacht hat). Auch die Tarif-Empfehlungen namhafter Vergleichsportale konnte Sie unterbieten.
Ich kann Herrn Moeschler nur empfehlen.
Viele Grüße und Ihnen weiter alles Gute
Fast musste ich ein „Angebot“ der SW Flensburg annehmen, weil ich keine Alternative gefunden hatte. Mein Strompreis hätte sich dann um 120% erhöht. Dank eines Tipps von Herrn Moeschler habe ich dann einfach mal bei meinem Grundversorger, der Eon, angerufen und nach einem Stromtarif gefragt. Und siehe da, 15 Minuten später habe ich einen Tarif für 35,18ct abgeschlossen mit einer Preisgarantie bis zum 31.12.24. Jetzt habe ich 2 Jahre Ruhe vor bösen Überraschungen. Vielen Dank!
Lieber Herr Moeschler, haben sie schon Informationen über Vattenfall? Dort war ich vergangenen Jahr und eigentlich zufrieden. Gibt es schon Erkenntnisse im Umgang ihrer Kunden zur Zeit?
Würde mich um eine Antwort sehr freuen!
Als Extra-Grün Kunde wurde ich Ende Juli 2022 überrascht von einer 85%-igen Strompreiserhöhung um , obwohl ich eine Preisgarantie von Extra-Grün bis März 2023 hatte.
Herr Dr. Moeschler gab wertvolle Hinweise, wie aus dem Vertragsverhältnis mit Extra-Grün auszusteigen ist.
Und er hat einen Vertrag bei eprimo vermittelt, der sogar günstiger ist, als der alte Vertrag bei Extra-Grün.
Ich kann Herrn Dr. Moeschler und https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/ nur empfehlen.
Ich bin aus einem „Vertrag“ rausgekommen bevor er begonnen hat. Ohne Sie hätte ich das nicht geschafft! Voll zufrieden und dankbar!
Hallo!
Ich bin auch als prioenergie-Kunde zufällig auf diese Seite aufmerksam geworden und lese mich gerade ein.
Ich habe eine grundsätzliche Frage: Sind Preiserhöhungen grundsätzlich per email zulässig?
LG und Danke
@Tim
Anbieter müssen die Preisänderungen Ihren Kunden mitteilen und zwar in der Regel per Brief. Eine E-Mail genügt nur dann, wenn der Kunde dem Anbieter erlaubt hat, ihn auf diesem Weg zu kontaktieren. Ob dies der Fall ist, können Sie dem Vertrag selbst und in den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB des Anbieters nachlesen.
Die Einstellung in ein KUNDENPORTAL genügt nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht. In einem solchen Fall kann der Verbraucher geltend machen, die Mitteilung nicht erhalten zu haben. Die Preisänderung muss in der Sonderversorgung einen Monat vorher mitgeteilt werden.
Der Verbraucher kann sein SONDERKÜNDIGUNGSRECHT nur wahrnehmen, wenn er auch von der Preiserhöhung erfährt. Den Zugang der Preiserhöhungsmitteilung muss der Energieanbieter beweisen. Wenn dem Verbraucher die Preiserhöhung nicht zugegangen ist, hat er ebenfalls nach Ansicht der Verbraucherzentrale ein Sonderkündigungsrecht ab dem Zeitpunkt, zu dem er von der Erhöhung erfährt.
Das ist meine persönliche Meinung.
Oh, Danke für die Antwort! Dann werde ich mal die damaligen AGBs lesen. Im Kundenportal habe ich unter „mein prioenergie“ gar keine ANkündigung gehabt.
Gruß, Tim
Ich habe nachgesehen. Dort steht „in Textform“. Also wäre eine email wohl grundsätzlich zulässig.
@ Tim
„Textform“ in Bezug auf was ??? … Preisänderungen ?
Schauen Sie in den für Ihren Vertrag maßgeblichen AGB mal nach, ob sie die folgende oder eine ähnliche Formulierung finden:
„Der Kunde ist damit einverstanden, über seine dem Lieferanten zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse rechtserhebliche Erklärungen zur Durchführung, Änderung oder Beendigung des Lieferverhältnisses (z.B. Mitteilungen über den Vertrags- oder Lieferbeginn, etwaige Preis- oder Vertragsanpassungen, etc.) vom Lieferanten zu erhalten.“
Wenn in Ihren AGB so etwas steht, dann dürfte es dem Versorger möglich sein, Preisänderungen dem Verbraucher per E-Mail mitzuteilen.
Das ist meine persönliche Meinung.
Unverschämte Anrufe der Nummer 069 / 24437540 … bla bla – und als ich nach dem Sinn des Anrufs nachfragte, ob die Dame mit einen neuen Vertrag verkaufen will, kam nur „schönen Tag“ und aufgelegt!
Inkompetenz hoch drei und kann nur Abzocke sein.
Hallo Herr Doktor Moeschler,
bin gerade am Programmieren, habe eine Pause eingelegt gegoogelt und fand Ihre coole Warnung. Ihre Homepage. Gut vorbereitet ist immer besser, deswegen habe ich Ihre Website mit Freude und Genuss „konsumiert“. Wir profitieren nun auf jeden Fall und unsere Freunde rüsten wir mit Ihrem Wissen aus und schicken Sie „zu Ihnen“!
Danke für so viel Mühe und Zeitaufwand, Ihre Motivation ist klasse!
Beste Grüße
Peter Bach jr.
Klasse, das freut mich sehr. Vielen Dank!
MM
Mein Stromanbieter (Primastrom) hatte mir eine extreme Preiserhöhung, noch vor Vertragsbeginn und trotz 2 Jahre Preisgarantie gemacht.
Primastrom reagierte nicht auf meine Einschreiben und Mahnungen stattdessen kamen ständig telefonisch neue Angebote.
Durch Zufall kam ich auf die Seite von Herrn Moeschler.
Mit Mustervorlagen von Herrn Moeschler und Schritt für Schritt Anleitung gelang es mir aus dem Vertrag vorzeitig herauszukommen. Herr Moschler hat mich anschließend problemlos zu EPRIMO Strom vermittelt mit einem guten Sondertarif.
Ich habe nur gute Erfahrungen mit Herr Moeschler gemacht, bin sehr froh über seine schnelle Hilfe und kann ihn nur weiterempfehlen!
Toll, dass es noch solche Menschen gibt.
VG U
bei mir hat gerade ein Vermittler angerufen 06924437540, da ich ihm keine Antworten auf seine sehr allgemeinen Fragen gegeben hatte, hatte er schnell aufgelegt.
Die Nummer konnte ich anrufen und dieselbe Person nahm an. Können Sie etwas gegen den Anrufer unternehmen?
Betrűgernummer-aus dem Internet
Ich habe bereits vor 3 Monaten meine jahresabrechnung von e.on erhalten und hab mi dabei erst nichts gedacht. Erst als ich ein paar Wochen von meinen örtlichen Anbieter als Neukunden begrüßt wurde, hab ich bei e.on angefragt, weil ich nicht gekündigt hatte und auch e.on mir keine Kündigung zukommen ließ. Meine tel. Anfrage wurde natürlich nicht beantwortet und auf 2 email-anfragen ebenfalls nicht geantwortet.
Man hat mich also rausgeschmis-sen und mir nicht einmal gekündigt oder sonst irgendwie mitgeteilt, dass man mich nicht mehr will. So geht e.on mit Kunden um.
Gerne können Sie das veröffentlichen
Mit freundlichen grüssen
Hans steber
Hallo!
Mein Stromversorger (Montana Energie) erhöht den Strompreis zum 1.11.2022 von derzeit 38 ct auf 64 ct pro kWh. Der bei uns zuständige Grundversorger E.ON bietet in meinem PLZ Gebiet die Grund- und Ersatzversorgung für derzeit rund 33 ct an (lt. Webseite). Aus diesem Grund möchte ich meinen Stromtarif bei Montana so schnell wie möglich kündigen und in die Grundversorgung wechseln. Ich habe hierzu noch ein paar Fragen:
1. Kann ich von meinem Sonderkündigungsrecht bei Montana auch schon vor dem 1.11.2022 gebrauch machen und bereits zum 1.10.2022 fristlos kündigen (Kündigungseingang bis spätestens 30.9. bei Montana)?
2. Lande ich bei einer von mir ausgesprochenen Kündigung bei meinem derzeitigen Stromanbieter direkt in der Grundversorgung oder erst in der Ersatzversorgung?
3. Wenn lt. E.ON Webseite die Preise für Grund- und Ersatzversorgung identisch sind, dürften mich doch eigentlich keine bösen Überraschungen beim Wechsel erwarten, oder übersehe ich etwas?
4. Der Grundversorgertarif ist nach meinem Verständnis ein Einheitspreis für alle die diesen nutzen und nicht individuell verhandelbar oder kann E.ON auch beispielsweise für Kunde A und Kunde B zwei unterschiedliche Grundversorgertarife aussprechen, auch wenn sich beide Kunden im gleichen PLZ Gebiet befinden und die gleichen Verbrauchswerte haben?
Vielen Dank im voraus
MfG Andi
@Andi
1.
Der Vertrag endet am VORTAG, ab dem Sie den neuen Preis zahlen müssten.
2.
Haushaltskunden kommen beispielsweise in die Ersatzversorgung, wenn sich beim Wechsel des Lieferanten die Umstellung des Vertrages verzögert. Ansonsten geht es üblicherweise direkt in die Grundversorgung.
3.
Wenn die Preise gleich sind NORMALERWEISE nicht, ABER siehe 4.
4.
Der Versorger kann tatsächlich seinen BESTANDSKUNDEN in der Grundversorgung einen GÜNSTIGEREN Tarif anbieten als seinen „NEUKUNDEN“ in der Grundversorgung. Die Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise wurde inzwischen von der Rechtsprechung bestätigt.
Es ist daher empfehlenswert die Preisblätter des Versorgers GENAU anzuschauen. Es gibt Versorger, bei denen es für das Jahr 2022 in der Grundversorgung für jeden Monat ein gesondertes (neues) Preisblatt mit jeweils höheren Preisen gibt, d.h., Februarneukunden zahlen mehr als Januarneukunden, Märzneukunden mehr als Februarneukunden usw. .
Das ist meine persönliche Meinung.
Moin,
unser Gasvertrag bei Vattenfall läuft zum 06.10.22 aus bzw. haben wir vor 4 Wochen eine moderate Preiserhöhung erhalten von knapp 7 Cent/kWh auf 10 + Umlage. Darüber waren wir nicht erfreut, aber damit hatten wir ja bereits schon gerechnet und das wäre auch irgendwie zu stemmen. Jetzt kam vor 4 Tagen wieder ein Schreiben mit der Ankündigung, dass sich unser Preis ab November 2022 nochmals erhöhen würde und zwar um ganze 18 Cent pro kWh, also dann knapp 29 Cent pro kWh. Ist das rechtens? Oder können wir da irgendwas gegen machen? Wir haben ein Haus auf dem Dorf gemietet und Wasser und Heizung läuft über Gas. So schnell können wir gar nicht umziehen, man muss ja erst mal was finden. Aber eine Abschlagszahlung von fast 800 Euro jeden Monat – das schaffen wir nicht.
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
A. Ernst
@Ernst
Lieferanten müssen sich bei einer Preisänderung an die vertraglich vorgegebenen Vereinbarungen und die gesetzlichen Vorgaben halten. Solange sie das machen, wird man meines Erachtens auch gegen „mehrmalige“ Preiserhöhungen nur schwer vorgehen können. Ungeachtet dessen bleibt einem natürlich das Recht zur Sonderkündigung.
Das ist meine persönliche Meinung.
Hallo,
auf meiner Suche zum Thema Widerspruch zur Gasumlage bin ich auf Ihre Seite gestoßen und hoffe, dass sie mir helfen können. Ich möchte einen Widerspruch gegen die Gasumlage an meinen Energielieferanten senden, finde aber nichts passendes. Alternativ wäre auch ein Schreiben zur vorbehaltlichen Zahlung sehr hilfreich. Können Sie mir bei der Formulierung helfen oder haben sie eventuell schon ein solches Schreiben?
Danke und beste Grüße,
André
Sehr geehrter Herr Dr. Moeschler,
würde gerne ein Mail von meinem Gaslieferant E.on senden in dem ich höflich um eine Erhöhung des Abschlages
gebeten wurde. Der Vertrag ist im 2.Jahr vermittelt über remind.me . Azf welche Email Adresse dsrf ich das Schreiben weiterleiten??
Beste Grüsse
Robert Pregler
Hallo!
Ich möchte hier kurz meine bisherige Situation erklären, wie es mir erging, wie bzw wer mir aus dieser Situation heraus half und das ich sehr dankbar dafür bin, dass es Herr Matthias Moeschler mit mir und seiner Kompetenz daraus geholfen hat!
Kurz und knapp, ich bin durch einen telefonisch Beratung an den Energieversorger voxenergie geraten, von da an ging es von einen negativen Situation in die Nächte…. der versprochen Tarif war auf einmal das doppelte so teuer wie besprochen, der Abschlag war in jedem Monat neu und erhöht ( ohne vorherige Ankündigung) ….. nachdem ich fristgerecht kündigen wollte, sagte mir der Anbieter ich hätte hätte keinen 24monatigen sondern einen fünf Jahres Vertrag! Wie gesagt es würde immer verrückter. Ich hatte bei einem Jahresverbrauch von 1500kwh einen monatlichen Abschlag von 139€ zu zahlen. Ich war verzweifelt ☹️ und dann fand ich Herrn Moeschler, Gott sei Dank ?
Seit dem wir dieser Sache dann beide in die Händen nahmen und den Wegebau zur Schlichtungsstelle gingen …. darf ich nun endlich sagen
Ich/wir haben es geschafft ich habe einen neuen Stromanbieter einen seriösen
Mir bleibt echt nichts weiter übrig als zu sagen Tausend Dank ???
Ich kann und werde das immer weiter empfehlen!!!
Anbieter Energiehoch3 Preiserhöhung zum 01.11.2022 für Heizstrom Strom von 16,66ct auf 55,11ct (330%).
Hallo
Unser Stromkreis wurde von 29cent auf 71cent erhöht,ist das rechtens? Hilfe?
Mainau AG, mittelfranken
Mfg seidel
@Bernd Seidel
Wenn Sie einen Vertrag mit (eingeschränkter) Preisgarantie haben, muss Sie die Mainau AG bis zum Vertragsende zum vertraglich vereinbarten Energiepreis beliefern.
Gegen die PREISERHÖHUNG können Sie sich wehren. Hierfür können Sie die hier im Forum von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellten Musterbriefe nutzen und zudem auf die Entscheidung des LG Düsseldorf vom 26.08.2022 hinweisen.
Alternativ können Sie eine SONDERKÜNDIGUNG aussprechen. Auch hierfür finden sich hier im Forum Musterschreiben.
Das ist meine persönliche Meinung.
Das ist meine persönliche Meinung.
Mein laufender Vertrag mit Festpreisgarantie bei EVD erhöhte sich zum 01.09.2022 von rund 27 ct auf fast 67 ct. Dank Herrn Moeschler Hilfe klappte die Kündigung bei EVD und Herr Moeschler vermittelte einen neuen Stromvertrag bei Vattenfall – mit für jetzige Zeiten sehr guten Konditionen. Ich bedanke mich
bei Ihm sehr für die Unterstützung.
Die Bestätigung des neuen Vertrages hat gut 3 Wochen gedauert, ich war schon ein wenig besorgt, aber alles gut. Herr Moeschler hat auf meine Anfragen zum
Stand immer eine korrekte positive Auskunft geben können, dieses hat mir sehr geholfen.
Ich kann jedem, der in diese Preisspirale der Strompreiserhöhung geraten ist, nur empfehlen, sich an Herrn Moeschler zu wenden.
Ich bin sicher, dass er für jeden Betroffenen eine akzeptable Lösung finden wird.
Herzlichen Dank Herr Moeschler, viele Grüße aus Schwerin.
Habe gerade von EWE eine Kündigung meines Gasvertrages zum 31.10.2022 bekommen, obwohl ich im Tarif Gas Zuhause+ einen Vertrag mit Preisgarantie bis zum 31.12.2022 habe. Ist das zulässig? Letzte Woche hatten sie mir zunächst eine Erhöhung des Arbeitspreises ab 01.10.2022 wegen der Gasumlage mitgeteilt, das geht ja soweit in Ordnung. Aber dass sie jetzt versuchen, sich 2 Monate vor Vertragsablauf aus dem Vertrag zu stehlen, halte nicht für rechtmäßig. Sie müssten mich bis zum Vertragsende 31.12.2022 beliefern zu dem vereinbarten Preis, oder? Wie sollte ich reagieren, wiedersprechen und ggf. Schadenersatz einfordern?
@S.H.
EWE muss Sie in der Tat bis zum Vertragsende (31.12.2022) zum vertraglich vereinbarten Energiepreis beliefern. Gegen die Kündigung können Sie sich wehren. Hierfür können Sie die hier im Forum von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellten Musterbriefe nutzen und zudem auf die Entscheidung des LG Düsseldorf vom 26.08.2022 hinweisen.
Das ist meine persönliche Meinung.
Hallo, uns ist exakt das gleiche passiert und bin auch verärgert. Das Argument von ewe für die Kündigung ist, dass sie Grundversorger seien und wir nicht im Einzugsgebiet wohnen.
Ich frage mich auch ob das rechtens ist und ob ich Widerspruch einlegen kann
Hallo, bei uns genau das Gleiche. Erst die Erhöhung durch die Umlagen und 4 Tage später, Vertrag Gas Solo gekündigt zum 31.10.22. Mit Verweis auf einen Ausweichtarif, der wohl für Kunden außerhalb des Einzugsgebietes gelten würde. Man solle sich telefonisch melden, bei Interesse. Nur leider geht in Oldenburg niemand ans Telefon.
Zumindest für mich kann ich Entwarnung geben. EWE hat mir heute ein Entschuldigungsschreiben geschickt und die vorzeitige Kündigung zurückgezogen. Interessant aber nach wie vor, a) wie viele betroffen sind und b) ob es sich tatsächlich um ein Versehen handelt oder sie es bewusst versuchen, sich von teuren Kunden zu trennen und nur bei denen zurückrudern, die sich dagegen zur Wehr setzen.
Vielen Dank an Herrn Moeschler und seinen Kontakt vom Fernsehen für die Unterstützung und die mutmaßlich dadurch schnell herbeigeführte Klärung.
Sehr gerne! Es freut mich, dass wir so schnell eine Lösung finden konnten.
EWE hat gegenüber der WirtschaftsWoche die Aussage getätigt, dass die Verträge auch nicht zum Vertragsende gekündigt werden sollen. Das wundert mich. Falls Ihr Vertrag also zum Vertragsende gekündigt wird, dann geben Sie mir bitte hierüber Bescheid.
Danke für die Zusatzinfo, ich halte Sie auf dem Laufenden.
Info für alle Mitbetroffenen: EWE hat mir nun zum Ende der Laufzeit eine Konditionsanpassung (rund das 2,9 fache des bisherigen Preises) mitgeteilt und die bisherigen Vertragskonditionen aufgekündigt – trotz der gegenteiligen Ankündigung/Zusage ggü. der Presse. Rechtlich alles sauber mit der Preiskündigung zum Ende der Laufzeit, dennoch höchst fragwürdig, weshalb man dann vorher öffentlich das Gegenteil erklärt. An veränderter Marktlage kann es nicht liegen, denn die hat sich ja auf Basis der Marktpreise ggü. der Situation im September eher entspannt…
Hallo, auch bei uns kam ein paar Tage später ein Entschuldigungsschreiben. Man wolle alles nochmal prüfen.
Bin gespannt, wie es weitergeht.
Ich konnte durch die Musterbriefe gegen Hitenergie vorgehen, die ganze Palette: Widerspruch, Mahnung und dann Einschaltung der Schlichtungsstelle Energie. Nach der Entscheidung des LG Düsseldorf gehe ich davon aus, dass die Preisgarantie bestehen bleibt und ich bis Ende Januar 2023 meinen Gas-Vertrag behalte. Zwar hat Hitenergie mir noch nichts geschrieben und auch nicht auf das über die Schlichtungsstelle Energie anhängige Verfahren reagiert, aber ich denke, das Thema ist durch.
Beim Strom (ebenfalls Hitenergie) habe ich das gegebene Sonderkündigungsrecht genutzt und bereits jetzt durch Vermittlung von Herrn Möschler einen (bezogen auf heutige Verhältnisse) günstigen Vertrag abgeschlossen, zumal ich davon ausgehe, das die Preise zwar irgendwie gedeckelt aber nicht mehr preiswerter werden. Ab Februar gehe ich dann in die Grundversorgung Gas und im März kommt dann die Wärmepumpe. Dann ist das Kapitel Hitenergie und deren Möchtegernerhöhung Geschichte.
Mein Vertag verteuerte sich um das Dreifache, Dank Herrn Moeschler habe ich jetzt einen — für jetztige Zeiten –Topvertrag. Vielen Dank!
Jetzt bleibt mein Strom bezahlbar, ich war schon ziemlich verzweifelt.
Alles war unklompliziert . Ich empfehle jeden Herrn Moeschler.
Vielen Dank nochmals.