Lösen Sie das Problem mit Ihrem Anbieter und sparen Sie Energiekosten

Dr. Matthias Moeschler

Ich war Opfer eines großen Strom-Anbieters. Nach einer 5-monatigen Auseinandersetzung habe ich eine versteckte Preiserhöhung abgewehrt (mein Fall).

Meine Ziele:

Aktuelle Probleme mit Anbietern

Besonders häufig werde ich wegen ➞ Preiserhöhungen derzeit wegen nowenergy ➞Voxenergie ➞Primastrom kontaktiert. Die häufigsten Probleme, kostenlose Musterschreiben und Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Lösung Ihres Problems finden Sie auf diesen Seiten.

Für die folgenden Probleme biete ich praxiserprobte Musterschreiben und Schritt-für-Schritt-Anleitungen an. Klicken Sie hierzu auf das jeweilige Bild.

* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.

Kostenlose Hilfe, die überzeugt

Bewertungen zu meinem Projekt

Quelle: Google Maps

Verbraucherhilfe-Stromanbieter in der Presse (Auswahl):

Die vollständige Liste aller Zitate / Erwähnungen / Pressebeiträge finden Sie HIER.

Mein Fall & meine Motivation

Auch ich war Opfer eines Stromanbieters.

Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und helfe allen Betroffenen kostenlos, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren. Ich möchte Ihnen auch zukünftig diesen Ärger ersparen, indem ich die häufigsten Probleme mit Energieanbietern aufzeige und Anbieter mit geringer Insolvenzgefahr, verbraucher-freundlichen AGBs & einen guten Kundenservice empfehle.

Meine Motivation:

Mein Fall: In einer langen E-Mail hat mir mein damaliger Stromanbieter immergrün eine 50%ige Preiserhöhung versteckt mitgeteilt und dies sogar als „gute Nachricht“ verkauft. Dieser Anbieter hat mir viel Zeit gekostet und obwohl ich am Schluss gewonnen habe, verlor ich 310€. Für mich ist es unfassbar, dass tausende Verbraucher unter diesem verbraucherunfreundlichen Verhalten leiden und die schwarzen Schafe der Energiebranche damit noch durchkommen. Dies möchte ich ändern. Hierzu habe ich mein Projekt „Verbraucherhilfe Stromanbieter“ gegründet.

Ich mache auch auf unzulässige und verbraucher-un-freundliche Handlungen von Strom- und Gasanbietern aufmerksam.

Ihr Dr. Matthias Moeschler

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460 Kommentare

  1. Ich möchte mich bei Ihnen bedanken. Die ausserordentliche Kündigung bei eprimo klappte wunderbar., nachdem ich erstens über die eprimo- Webseite eine offizielle Kündigungsanfrage gestellt hatte. Danach erstellte ich das Kündigungschreiben mit Verweis auf Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung. In meinem Fall hat eprimo im 2-ten Vertrags Jahr den Preis von 23,69 Cent/kWh auf 51,23 Cent/kWh erhöht. Dabei wird anders als bei Yello nicht der Neukunde mit teueren Preisen beschert, sondern der Bestandskunde. Der Neukunden Preis beträgt 40,27 Cent/kWh + 7,38 € Grundgebühr/Monat, während beim Bestandskundenpreis 51,23 Cent/kWh die Grundgebühr 10,59 € betrüge. Aus diesen Grund könnte man die Preiserhöhung theoretisch anfechten, da eprimo 51,23 Cent mit steigenden Beschaffungskosten auf dem Energiemarkt gekoppelt mit ansteigenden Netznutzungskosten und gestiegenen Offschore- Netz Umlage argumentiert, die angeblich die weggefallenen Bestandteile nach Paragraf 18AblaV, Paragraf 19 StromNEV sowie KWKG-Umlage. Insgesamt ist es fraglich und strittig, ob diese Argumentation richtig sein kann. Da Börsen Preis Anfang Januar 2023 bei 55 € pro Gigawatt-packet betrug statt 220 Ende Sommer 2022. Aber eine Anfechtung ist sinnlos, da Neukunden Tarif nur für Neukunden gilt bzw.für die neue in gestiegene Alt Kunden nach der Kündigung des Alttvertrages. Der Neuabschluss des Vertrages ist jedoch nicht sinnvoll, da auf dem Markt deutlich günstigere Anbieter gibt für 5000 kWh Verbrauch pro Jahr.

    Ich habe allerdings eine wichtige Frage zur Einschätzung der Situation auf dem Strommarkt gegen Ende 2023-Anfang 2024.

    Welches Szenario wird ihrer Meinung nach Ende 2023-Anfang 2024 einteten-eine leichte Entspannung des Börsen Preises 55-60€ pro Gigawatt-Leistungspakett (und damit leichte Preissenkung 5-10 Cent pro kWh, also durchschnittliches Marktpreis von 35-38 Cent pro kWh oder eine weitere Preiserhöhung auf 50-55 Cent pro kWh?

    Frage 2: Sie sind kein Freund von 2-Jahresverträgen. In normalen Zeiten 2010 bis 2021 war diese Herangehensweise richtig, da die Preise sich relativ wenig von Jahr zu Jahr nach oben bewegt hatten. Da wir jetzt jedoch eine instabile Situation auf den Beschaffungsmärkten haben, könnte doch ein 2 Jahresvertrag zu einer Einsparung von 300-400 € pro Jahr führen, wenn der Marktpreis sich in Richtung 50-55 Cent in 2024 bewegen würde. Was meinen Sie dazu, da Sie den Markt seit Jahrzehnten kennen. Gehen Sie davon aus, dass 2025 der Beschaffungspreis bei 55-60€ pro Gigawatt bleiben würde, so, dass die jährliche Wechselstrategie auch kurzfristig beibehalten werden sollte?

    Vielen Dank für eure Mithilfe!

  2. Hallo
    ich bin bei Eon Kunde.Mein Fall ist sehr seltsam.
    Ich zahle eine Endjahresrechnung jetzt zum 3 Mal.Dazu habe ich eine Mahnung erhalten.Am 14.02.2022 wurde meine Nachzahlung, berechtigt 2x abgebucht.
    da diese Summe zuhoch war, wurde sie nicht eingelöst.(2x 139,54€)Von da an habe ich die Einzugsermächtigung gekündigt.Diese zahlte ich am 1.4.2022 selbstständig per Überweisung.Daraufhin klappte nichts mehr.Es wurde ständig versucht zu buchen, trotz Kündigung und ich bekam ständig Mahnungen .Nach dem ich gefühlt 50x telefoniert hatte, wurde mir von einem Sachbearbeiter zugesichert , das er alles erledigt, und ich bekomme eine Aufwandsentschädigung von 30€.
    Was er mir nicht sagte das die 30€ von meinem Guthaben genommen wurden, und mein Abschlag von 97€ auf 55€ gesengt wurde.Das habe ich aber erst 2 Monate später mitbekommen.Jetzt wurde mir die Jahresentabrechnung gemacht.Ich war so sparsam , das ich ein Guthaben von 169,33 habe.Im diesem Schreiben steht das ich jetzt einen Abschlag von 79€ am 15.2.2023 leisten muss.
    Leider taucht in dieser Abrechnung wieder zum Einbehalten diese 139,54€ plus Mahngebühren auf., diese wurden Einbehalten.
    Jetzt die Krönung. ich habe heute wieder eine Mahnung bekommen, über 92€ bekommen, da ja noch die 139,54 ausstehen.
    Der Anruf mit der Mitarbeiterin endete damit das das wohl Richtig ist und sich eine Fachabteilung darum kümmern wird. Diese wird mich dann wohl Anrufen.
    Kenne ich schon da ruft keiner an.Also was mache ich jetzt?
    Bin völlig Ratlos.Da die Stromverträge auch über Eon laufen, und die Konversation noch Schlimmer waren.Da sind ganze Zahlungen angeblich beglichen gewesen .bis ich 6 Wochen später jemanden überzeugen konnte nicht gezahlt zu haben.
    Bin verzeweifelt.
    Über eine Antwort würde ich mich Freuen.
    Gruß Birgit Kuhn
    Zur K

    1. Kontaktieren Sie den E-On Kundenservice über Facebook Messenger. Da wurde mir wirklich geholfen, da sitzen echte Menschen am Messenger und antworten zu Geschäftszeiten sofort über den Chat und können Rechnungen korrigieren usw. (Mein Fall: Kündigungsfrist wurde nach meiner eigenen Kündigung nicht eingehalten, Vertrag wurde sofort beendet und beim Netzbetreiber abgemeldet und ich musste in der Grundversorgung mehr zahlen).

  3. Über den Wechselservice remind.me kam ich ab 01.06.2020 zu Jura Power und erhielt meine
    erste Verbrauchsabrechnung im Juni 2021, diese wie ein Guthaben von € 89,24 auf, mit der
    Bemerkung: „das Guthaben werden wir bis zum 06.07.21 auf Ihr Konto überweisen“.
    Als dann im Oktober unverschämte Preiserhöhungen und eine Änderung der AGB von Jura Power zum 01.11.21 kamen, fiel mir auf, dass mein Guthaben ja immer noch nicht überwiesen wurde.
    Gewarnt durch ähnlichen Erfahrungen anderer Kunden auf Trustpilot, widerrief ich sofort meine Einzugsermächtigung bei Jura Power und kündigte die Verrechnung meines Guthabens an; weitere Abschlagszahlungen stellte ich ein. Die Dezember Schlussrechnung von Jura Power enthielt dann ein kleines Guthaben von 7 Euro.
    Im März 22 erhielt ich anstatt meines Guthabens von Jura Power ein Storno meiner Abschlussrechnung und eine neue Rechnung mit einem erhöhten Zählerstand und einer Nachforderung von 230 Euro. Ich widersprach schriftlich, da diese Rechnung auf einem falschen Zählerstand beruhte. Ich fügte auch noch eine schriftliche Bestätigung meines Messstellenbetreibers SYNA bei, worin der ursprüngliche Zählerstand bestätigt wurde. Danach hörte ich nichts mehr von Jura Power. Ich dachte, die Sache hat sich damit erledigt, wegen der 7 Euro, die mir noch zustanden, wollte ich keinen Wind machen, Hauptsache, weg von Jura!
    Im Dezember 22 bekam ich dann unverhofft Post vom Anwaltsbüro Brinkmann in Köln mit Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens, falls ich mich nicht melde oder zahle.
    Ich widersprach mit Details und Beweisen. Als Antwort kam Anfang Jan. ein Standardschreiben (unser Mandant weist die Einwendungen zurück, blah, blah..) und gedruckter Unterschrift, die Forderung würde nun der gerichtlichen Klärung zugeführt.
    Als nächste Eskalationsstufe kam dann bereits 1 Woche später ein Mahnbescheid vom
    Amtsgericht Coburg. Man spekuliert natürlich darauf, dass ich als unbescholtener Bürger so
    eingeschüchtert bin, wenn ein gelber Brief vom Gericht kommt, dass ich zahle, oder die 14tägige Einspruchsfrist versäume und man einen vollstreckbaren Titel erwirbt. Ich war natürlich bereits einen Tag nach Zustellung mit meinem Widerspruch auf der Post. Kurzer Anruf bei meinem Anwalt lies mich wieder ruhig schlafen.

    1. VIelen Dank für Ihre Schilderung. Über das Problem berichte ich auch auf dieser Seite: https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/jura-strom-zahlt-guthaben-nicht-aus-zahlungsschwierigkeiten/
      Bald wird ein Zeitungsartikel hierzu erscheinen. Sie sollten sich nicht einschüchtern lassen. Achten Sie stets darauf, dass Sie die unstrittigen Beträge bezahlen, um nicht in Zahlungsverzug zu geraten. Widersprechen und kommunizieren Sie stets schriftlich.

  4. Sehr geehrter Herr Moeschler,

    für Ihre kompetente und kurzfristige Hilfe möchte ich mich ganz herzlich bedanken, sie konnten mir bereits zum zweiten Mal in Folge weiter helfen und einen
    zuverlässigen Anbieter herausfiltern.

    Für ihre zukünftige Tätigkeit wünsche ich ihnen weiterhin Erfolg!

    Mit freundlichen Grüßen
    Werner Schlörit

  5. Sehr geehrter Herr Moeschler,

    hiermit möchte ich mich ganz herzlich bei Ihnen für Ihre Unterstützung bedanken, die in der Tat vor wenigen Tagen zum gewünschten Erfolg geführt hat!!! immergrün hat mir mein Guthaben ausgezahlt – der Nichterfüllungsschaden wegen Umzugs wurde gestrichen.

    Vielen herzlichen Dank für diesen außergewöhnlichen und zudem kostenfreien Service, der insbesondere in der heutigen Zeit alles andere als selbstverständlich ist.

    Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute für Ihr Engagement.

    Mit freundlichen Grüßen
    Karin Börsch

  6. Hallo Herr Moeschler,
    aktuell ist der Anbieter „Brilliant – eine Marke der Stadtwerke Leipzig“ sehr günstig beim Gas auf den einschlägigen Vergleichsportalen.
    Auf Ihrer Website fand ich nichts zu dem Anbieter. Ich gehe aber davon aus, dass das Unternehmen seriös ist, da es zu einem kommunalen Versorger gehört. Oder übersehe ich da etwas?

  7. Hallo werter Herr Moeschler,

    folgendes Problem stellt sich uns Familie Lindner.
    -es wurde uns tel. ein Vertragsangebot zum Energiewechsel von bisher VATTENFALL zu der Fa. now energy gmbH gemacht.
    Wir verwiesen darauf das wir am Telefon KEINE Vertragsabschlüsse tätigen.
    – wir erhielten auf dem Postweg eine Anfrage von NOW ENERGY zu bisherigen Abrechnungsdaten unseres Energie- Lieferanten VATTENFALL die wir allerdings nicht beantworteten da wir mit NOW ENERGY keinen !!! Vertrag hatten/haben und auch NICHT haben wollten.
    Es folgten diverse Aufforderungs-sms diese Abrechnungen ihnen ( now energy) zu übermitteln.
    – wir sendeten nowenergy eine e-mail in der wir mitteilten, daß wir von einem Vertragsabschluss mit nowenegy Abstand nehmen !
    – wir erhielten von VATTENFALL eine Mitteilung über die Kündigung unseres Vertragsverhältnisses mit Vattenfall und dem Bedauern das wir den Stromanbieter wechseln wollen
    – bei erfolgtem Anruf bei VATTENFALL wurde uns tel. mitgeteilt das die Umstände der „Kündigung “ geprüft würden und man versuche uns im bestehenden Vertrag zu halten
    – daraufhin erhielten wir ein Schreiben von NOW ENERGY Betreff: „Widerruf“ in dem mitgeteilt wurde das der Widerruf nach der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt wäre – NEWENERGY -würde den Widerruf als nicht fristgerecht zurückweisen
    – aktuell erhielten wir, da ja angeblich unsere Verträge gekündigt seien, ein neues Angebot der Stromlieferung von VATTENFALL , natürlich teurer als bisher

    Zusammenfassung: tel. Kontakt von NEWENERGY mit uns- kein Vertrag !
    – schriftlich keinerlei Vertrag !
    – Kündigung des bisherigen Versorgers durch NEWENERGY ohne Zustimmung oder Vertrages mit uns

    Was ist zu tun ?

    Vielen Dank im Voraus
    Familie Lindner 12685 Berlin
    Am Schmeding 45
    e-mail Adresse Sohn : [email protected]

  8. Ich war auch Opfer eines Stromanbieters, Voxenergie. Es wurden einfach, ohne mich zu informieren die Abschläge erhöht. Die Kündigungszeit war enorm lang.
    Dank der Hilfe von Herrn Matthias Moeschler, kam ich schnell aus meinem Vertrag raus. Auch hat er mir geholfen einen günstigen und soliden Stromanbieter zu finden.
    Ich möchte mich nochmal recht herzlich bei Ihnen bedanken.
    Lieben Gruß

  9. Hallo Herr Dr. Moeschler,

    Ihnen ein frohes Neues Jahr und vielen herzlichen Dank für Ihre Arbeit!

    Ich habe folgenden „Sonderfall“: Mein Stromio Tarif hatte eine nominelle Laufzeit von 12 Monaten.
    Jedoch steht in den Vertragsdaten eine Vertragslaufzeit von 1 Monat, da der Vertrag von mir monatlich gekündigt hätte werden können.

    Siehe folgender Ausschnitt aus dem Vertrag:
    Arbeitspreis 25,51 ct/kWh
    Grundpreis 79,04 EUR/Jahr
    Vertragslaufzeit 1 Monate
    Kündigungsfrist zum Laufzeitende 4 Wochen
    Verlängerung um 1 Monate
    Eingeschränkte Preisgarantie ab Lieferbeginn* 12 Monate

    Nun befürchte ich, dass ich nur einen Schadensersatzanspruch auf einen Monat habe, obwohl der Vertrag nicht fristgerecht von Stromio gekündigt wurde.

    Mein Ansatz wäre nun der Folgende:
    Ich gehe von einer 12 monatigen Laufzeit aus und berechne meinen Schadensersatz entsprechend. Nun stelle ich mir die Frage, ob ich meinen vorraus. Verbrauch in die Excel eintragen darf (z.B. 5000 kwh), da ich von diesem Verbrauch ausgegangen bin.
    ODER
    Muss ich erst den Stichtag des möglichen regulären Stromiovertragsendes (Sept 2023) abwarten und berechne dann nach der Zählerstandsablesung den Stromverbrauch.

    Ist zugegebenermaßen ein Sonderfall, jedoch würde ich mich sehr über Kommentare freuen.

  10. Sehr geehrte Herr Moeschler,
    ich möchte mich hiermit ganz herzlich bei Ihnen bedanken. Durch Ihre Hilfe kam ich aus dem Stromvertrag der „Primastrom“ heraus und spare mir dadurch ca. 350,- Euro monatlich (Vertragslaufzeit 24 Monate).
    Gruß Matthias Hösl