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EVR Erfahrungen: Energieversorger Rheinland | Rheinland Flex

Der Energieversorger Rheinland (EVR) hat im Oktober Verträge mit Kunden einseitig gekündigt, Preise erhöht sowie Abschläge ohne Vorankündigung erhöht.

Auf dieser Seite finden Sie Hintergrundinformationen, Empfehlungen, Erfahrungen anderer Betroffener sowie kostenlose Hilfe.

Das Unternehmen teilt dem Kunden in einem anonymen Schreiben, dass eine Netzabmeldung erfolgen wird. Das Unternehmen suggeriert, dass es dafür nichts könne. 

„wir haben für Ihre Lieferstelle eine Netzabmeldung zum 31.10.2021 erhalten, welche wir hiermit bedauerlicherweise bestätigen möchten. Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Netzabmeldung von zahlreichen Faktoren abhängig ist. Leider haben wir auch auf diese regelmäßig keinen Einfluss.“

Aufgrund dieser negativen Erfahrungen mit Energieversorger Rheinland sind viele Kunden sauer. Dies zeigt sich auch in den Bewertungen auf Trustpilot:

Energieversorger Rheinland GmbH Kündigung Netzabmeldung

Am 28.5. kann ich Ihnen als Energiemakler diese exklusiven Angebote vermitteln:

  • Strom: ausgewählte Stadtwerke ab 41 Cent/kWh
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Grundsätzlich gilt, dass Energieversorger Rheinland GmbH am Vertrag festhalten muss.

  • Laut eigenen AGBs müssen Vertragsänderungen mindestens 6 Wochen vorab mitgeteilt werden. Somit verstößt das Unternehmen gegen seine eigenen AGBs. 
  • Energieversorger Rheinland GmbH darf den Vertrag mit seinen Kunden nur dann beenden, wenn ein Sonderkündigungsrecht vorliegt (z.B. Zahlungsverzug oder Stromdiebstahl) oder wenn der Vertrag nach der Mindestlaufzeit ausläuft.
  • Ein weiterer Grund könnte vorliegen, wenn das Unternehmen (z.B. aufgrund einer Insolvenz o.Ä.) Sie nicht weiter beliefern kann. Problematisch ist jedoch, dass der Anbieter nach dem Versenden des Schreibens weiterhin Verträge auf seiner Seite anbietet.

Konsequenzen:

  • Sie werden durch den Grundversorger weiter mit Strom beliefert werden. Dieser ist aber deutlich teurer.
  • Sie können einen möglichen Bonus verlieren.

Wie Sie sich wehren können und wie Sie einen Schadensersatz geltend machen, erfahren Sie auf dieser Seite.

Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Rechnung 6 Wochen nach erstmaliger Beschwerde erhalten und dass Ihr Guthaben schnell ausgezahlt wird. Musterschreiben finden Sie hier.

Kontakt:

E-Mail: [email protected]
Adresse: Bonner Str. 12, 51379 Leverkusen
Kundenportal: https://kundenportal.energieversorger-rheinland.de/

Vorsicht! Das Unternehmen hat seinen Unternehmenssitz verlagert!

Energieversorger Rheinland GmbH Bonner Straße 12, 51379 Leverkusen

Welche Erfahrungen haben Sie gesammelt mit EVR?

Energieversorger Rheinland Erfahrungen

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28 Kommentare

  1. EVR buchte heute 06.01.2023 (also 1 Jahr nach der Beendigung der Stromlieferung) einen Betrag von ca. 470 Euro vom Konto ab. Habe das gleich wieder zurück buchen lassen. Beendigung Belieferung durch EVR war zum 06.01.2022. Nach Durchsicht aller Unterlagen müssten wir Geld heraus bekommen… also aufpassen, die Betrüger sind noch aktiv!

  2. Die EVR hat auch meinen Vertrag gekündigt. Ich habe meine Ansprüche aufgrund des Anratens der Verbraucherzentrale mit einem Widerspruch per Einschreiben geltend gemacht. Dieses Einschreiben wurde noch nicht einmal abgeholt. Dann habe ich die Schlichtungsstelle eingeschaltet. Auch diese mußten erleben, daß sich die EVR nicht gemeldet hat. Das Angebot der Schlichtungsstelle wurde nicht angenommen. Jetzt bleibt nur die Klage.

  3. Die geschilderten Erfahrungen meiner Vorredner haben auch mich getroffen. Ich habe gegen das Unternehmen geklagt und am Ende (fünf Monate nach Einschalten des Rechtsanwalts) Recht bekommen. Dazu habe ich im Vorfeld ausgiebige Dokumentationen angefertigt. Insgesamt bin ich ohne finanziellen Schaden herausgekommen. Lediglich die aufgebrachte Zeit ist schade. Dies wird aber mit der Genugtuung ausgeglichen, dass der EVR durch sein Vorgehen ca. 500 Euro Schaden (Anwalts- und Gerichtskosten) genommen hat.
    Wer Interesse an einer eingehenden Erläuterung über das von mir und meinem Anwalt gewählte Vorgehen hat, darf sich gern bei mir melden.

    1. Hallo Alex,
      auch ich habe die gleichen/ähnliche Probleme mit EVR wie die bisher hier geschilderten. Ich habe die Schlichtungsstelle eingeschaltet, die nun mitgeteilt hat, dass EVR auch nach zweimaligem Anschreiben nicht antwortet. Es würde mich sehr interessieren, wie Sie mit Hilfe des Anwalts Recht bekommen haben.

    2. Hallo Alex,
      ich habe die gleiche Erfahrung mit EVR gemacht.
      Geklagt habe ich noch nicht, wäre aber an deinen Erläuterungen zum Vorgehen interessiert.
      Ist die EVR noch am Markt???
      Die Webseite (Energieversorger Rheinland) ist jedenfalls nicht mehr erreichbar!

    3. Hallo Alex,

      auch ich habe – wie alle – das gleiche Problem mit der EVR. Habe – wie Maria – auch die Schlichtungsstelle Energie in Berlin konsultiert und die gleiche Antwort erhalten…. Leider antwortet das Unternehmen uns nicht – also der Schlichtungsstelle Energie !! Die Schlichtungsstelle darf Verbraucher nicht rechtlich beraten, es könnte aber Erfolg versprechender sein, jetzt doch den Rechtsweg zu bestreiten….
      Es wäre aus meiner Sicht doch erfolgreicher mit einer Massenklage gegen dieses Unternehmen vorzugehen.
      Wäre es möglich, mir die die eingehenden Erläuterungen zukommen zu lassen – ich wäre sehr dankbar.

    4. Hallo Alex,
      ich habe die gleichen Erfahrungen gemacht. Das Angebot der Schlichtungsstelle wurde nicht angenommen. Jetzt bleibt nur die Klage. Welchen RA haben Sie
      gehabt. Evtl. wäre auch aufgrund der vielen Fälle eine Sammelklage angebracht.
      Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
      MfG
      Christel Schönborn

  4. Achtung fehlerhafte Rechnungen nach Inkasso!!

    Vertrag wurde widerrechtlich am 06.01.2022 gekündigt. Erfahren habe ich dies erst von meinem Grundversorger, der mir einen wesentlich höheren Arbeitspreis berechnete.

    Nun erhalte ich von EWD Inkasso Mahnschreiben mit saftigen Mahngebühren.
    Die Schlussrechnung haben sie mir erst nach regem Schriftverkehr zugesendet.

    Achtung, prüft diese Rechnung! Bei mir wurde die Stromsteuer doppelt berechnet. Zugesicherte Boni fehlen vollständig!

  5. Absoluter Betrug! Vertragsbindung bis 31.07.2022. Ohne Grund mit 2 Wochen Frist zum 06.01.2022 den Vertrag „beendet“. Keine Reaktion auf Kommunikationsversuche. Betrügerischer Einzug eines willkürlichen Betrages nach Widerruf der Einzugsermächtigung (Mit Eingangsbestätigung). Die Rechnung wurde ohne jeden vereinbarten Bonus gestellt auch noch mit nicht angekündigter Preiserhöhung. Jetzt ärgere ich mich noch mit Einem Inkassobüro rum, da EVR ja nicht willens ist zu kommunizieren. Rechnungen bekommt man vom EVR auch nicht – die muss man beim Inkassobüro anfordern. Jetzt zahle ich wesentlich mehr. Über etwas Hilfe beim Eintreiben des Schadensersatzes und der Korrektur der Rechnung würde ich mich freuen.

    VG André

    1. @Andre

      Warum haben Sie sich nicht rechtzeitig an die SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE gewendet?

      Hinsichtlich SCHADENERSATZ können Sie dem von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellten „RATGEBER SCHADENERSATZ“ folgen.

      Hinsichtlich RECHNUNG sollte zunächst geprüft werden, ob der ABGELESENE Zählerstand mit dem auf der Rechnung übereinstimmt. Wenn das der Fall ist, scheidet dieser Punkt als mögliche Fehlerquelle aus. Wenn das NICHT der Fall ist, sollten Sie unter Hinweis auf den Fehler der Rechnung widersprechen.

      Dann sollten Sie anhand IHRER VERTRAGSUNTERLAGEN und der RECHNUNG prüfen, ob der Versorger seiner Rechnung die VERTRAGLICH VEREINBARTEN Grund- und Arbeitspreise zugrunde gelegt hat. Wenn das der Fall ist, scheidet dieser Punkt als mögliche Fehlerquelle aus. Wenn das NICHT der Fall ist, sollten Sie unter Hinweis auf den Fehler der Rechnung widersprechen.

      Wenn der BONUS nicht gewährt wurde, sollten Sie das – falls noch nicht geschehen – anmahnen.

      Telefonieren sowie Kontaktformulare und einfache Briefe sind keine verlässlichen Kommunikationsmittel im Umgang mit dem Versorger. E-Mail und ZUSÄTZLICH EINSCHREIBEN / EINWURF sind verlässlicher.

      Das ist meine persönliche Meinung.

      Das ist meine persönliche Meinung.

      1. Vielen Dank für die Informationen und Ihre Meinung. Die Schlichtungsstelle habe ich im Februar angerufen und das Verfahren läuft. Die EVR GmbH reagiert aber nicht einmal auf diese Instanz. Lediglich mit dem Inkassounternehmen gibt es bilaterale Kommunikation. Ich gehe davon aus, dass das Ganze auf ein gerichtliches Verfahren hinaus läuft.

        1. @Andre

          Das Geschäftsgebaren einiger Versorger ist wirklich absonderlich. In Ihrem Fall schon deshalb, weil sich die Versorger zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet haben.

          Ungeachtet dessen haben beide Parteien trotz laufendem Schlichtungsverfahren die Möglichkeit, Klage zu erheben. In diesem Fall endet das Schlichtungsverfahren.

          Wenn Sie wirklich alles GUT dokumentiert haben, brauchen Sie auch KEINE Angst vor eine Klage haben. Sollte es zu einer solchen kommen, hilft Ihnen vielleicht die von Herrn Moeschler im Forum zur Verfügung gestellte Anwaltsliste ;-).

          Ich drücke Ihnen beide Daumen!

          Viel Erfolg!