eprimo Preiserhöhung 2023: starke Abschlagserhöhungen

eprimo: Preiserhöhung & Abschlagserhöhung in 2023

eprimo erhöht die Preise für Strom und Gas. Strom wird zum 1.3.2023 auf ca. 61 Cent erhöht und Gas auf ca. 12 Cent. Und das, obwohl die Energiepreise seit Jahresbeginn sinken. Darüber hinaus werden teilweise die Abschläge massiv erhöht. Betroffene Kunden können sich dagegen wehren!

Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert: 28.02.2023

eprimo begründet die Preiserhöhung u.A. mit steigenden Energiekosten. Auf der Folgeseite werden die Kostenbestandteile transparent aufgeführt.

Was tun? Ihre Handlungsoptionen

a) Preiserhöhung ist bereits wirksam und eprimo hat bereits die Abschläge drastisch erhöht

Der neue Abschlag erhöht sich somit um 652%, obwohl die Preiserhöhung von 8,43 auf 14,32 Cent/kWh keine Verdoppelung darstellt.

Wenn Sie ebenfalls eine starke Preiserhöhung erhalten haben, dann

Abschläge dürfen nur erhöht werden, wenn eine Preiserhöhung vorliegt oder wenn der Verbrauch gestiegen ist. Wenn z.B. die Preiserhöhung 20% beträgt, dann darf der Abschlag auch nur um 20% erhöht werden. Es darf auch kein prognostizierter Verbrauch herangezogen werden für eine Abschlagserhöhung. Maßgeblich ist der Verbrauch laut Abrechnung.

Wenn ein Verstoß vorliegt, dann sollten betroffene Kunden sich wehren. WIchtig ist, dass Sie schriftlich Einspruch einlegen.

Betroffene Kunden berichten mir, dass deren Abschläge viel zu stark erhoben wurden. Ich recherchiere zu diesem Fall und biete Ihnen meine (kostenlose) Unterstützung an. Wenn Sie mir Ihre Preiserhöhung und Ihre Abschlagserhöhung an [email protected] zusenden, dann prüfe ich für Sie, ob ein verstoß vorliegt und sende Ihnen mein Musterschreiben zu.

b) Die Preiserhöhung ist noch nicht wirksam

Wenn die Preiserhöhung erst in Zukunft in Kraft tritt, dann empfehle ich Ihnen zu sonderkündigen und sich einen neuen Anbieter zu suchen. Hierbei unterstütze ich Sie.

Sie müssen selber sonderkündigen. Eine Kündigungsvorlage finden Sie HIER.

Zudem sollten Sie zu einem seriösen Anbieter wechseln. Bitte umgehen Sie die Lockangebote von kunden-un-freundlichen Anbietern. Die sind teilweise ein paar Euro günstiger, aber bereiten deutlich häufiger Probleme. Wenn Sie unsicher sind, dann können Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage stellen. Ich unterstütze SIe gerne.

eprimo kündigen und Geld sparen

Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.

eprimo sonderkündigen

Bei einer Preiserhöhung haben Sie das Recht den Vertrag zu kündigen. Das Sonderkündigungsrecht gilt bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung (bei einer Preiserhöhung ab 01.12. muss die Kündigung bis zum 30.11. übermittelt sein). Es ist wichtig, dass Sie selber kündigen. Sie dürfen Ihren neuen Anbieter damit nicht beauftragen.

Mit Hilfe dieser Musterschreiben und Hinweise kündigen Sie eprimo ganz bequem in 2 Minuten.

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eprimo Preiserhöhung trotz Preisgarantie?

Es ist üblich, dass Energieanbieter wie eprimo eine Preiserhöhung nach der Preisgarantie vornehmen. Hat eprimo jedoch auch eine Preiserhöhung trotz Preisgarantie vorgenommen? Wenn ja, dann könnte dies unzulässig sein!
In diesem Beispiel sehen Sie, dass der Vertrag zum 1.3.2020 abgeschlossen wurde. Es galt eine Preisgarantie von 12 Monaten. Nach Vertragslaufzeit verlängerte sich der Vertrag um weitere 12 Monate. Demnach müsste die Preisgarantie nun bis zum 1.3.2022 laufen, so argumentierten zahlreiche Kunden mir gegenüber. eprimo erhöht jedoch die Preise bereits zum 1.1.2022.

Ich habe mich mit befreundeten Anwälten hierzu ausgetauscht. Die Preisgarantie gilt in den betrachteten Fällen nur für die ersten 12 Monate. Insofern liegt hier kein Verstoß gegen die Preisgarantie vor.

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55 Kommentare

  1. Von Eprimo GmbH ich einen neuen Abschlagsplan für Strom (datiert 18.02.2023) bekommen. Begründung: Ich würde von den Entlastungen der Strompreisbremse profitieren, falls mein aktueller Arbeitspreis 40 ct/kWh (brutto) überschreitet. Bisher zahlte ich mtl. 21,42 cT/kWh. Ab 15.01.2023 zahle ich 43,97 ct/kWh. Mein mtl. Abschlag wurde von 83,00 € wurde auf 94,00 € erhöht. Eine rückwirkende Entlastung für Jan. und Febr. 2023 in Höhe von 6,27 € wird meinem Konto gutgeschrieben.
    Mein neuer Abschlag ohne Preisbremse beträgt 100 € monatlich.

    Ist diese Stromabrechnung in Ordnung? Für eine Antwort und evtl. Tipps wäre ich Ihnen dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    R. Zabel

  2. Ich bin seit 1.04.2017 bei Eprimo. Jedes Jahr kommt zu Vertragsverlängerung um 12 Monate . Sie meinen , dass meiner Kündigungsfrist 6 Wochen vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit , und uter Sternchen ist „Der Vertrag hat eine Vertragslaufzeit bis zum genannten Datum bzw. der genannten Monate und kann mit einer Frist von 1 Monat vor Ablauf der Laufzeit gekündigt werden (vgl. Ziffer 16.2 und 16.5). “ Deshalb ist mir nicht ganz klar warum 6 Wochen und nicht 1 Monat ?

  3. Aktuell erhöht Eprimo die Abschlagssummen um das Doppelte, ohne Angabe von einem neuen Kiliwattstunden-Preis, d.h. komplett nicht nachvollziehbar und trotz Preisgarantie in der Erstvertragslaufzeit. Zudem sollte es mit der Preisbremse günstiger und nicht teurer werden. Das ist dann damit ja illegal.

  4. Wenn ich es richtig verstanden habe, muss der Stromanbieter mir eine Preiserhöhung schriftlich mitteilen? Was ist, wenn er das nicht tut?
    Eprimo teilt hier lediglich mit, dass der Abschlag angepasst/erhöht wird.
    Ich kündige.
    Auf den Inhalt einer email wird nicht eingegangen. Es werden bots verschickt.
    Ich werde hier keinen Vertrag mehr abschließen. Alles zu schwammig.

    1. Bitte schauen Sie im Spam-Ordner und im Kundenportal nach.
      Aber SIe haben Recht: Sie müssen schriftlich und transparent über eine Preiserhöhung informiert werden. Geschieht das nicht, ist die Preiserhöhung unwirksam.

  5. Ich habe soeben meinen neuen Abschlag erhalten. Von 90 € auf stolze 399 €. Ich hänge seit 2 Stunden in der Warteschleife des Kundendienstes, wurde berits mehrfach aus der leitung gekickt.
    Ich bin entsetzt, ganz ehrlich….

    1. Und ich erhielt von eprimo am 18.2.2023 eine Mitteilung, dass die monatlichen Abschläge für Gas von bisher 174€ auf 1.020€ monatlich erhöht werden. Unfassbar!

      1. Ein möglicher Lösungsweg ist, die Preiserhöhung anzufechten. Senden Sie mir diese gerne zu über dieses Formular. Wenn eine Kalkulationsgrundlage fehlt, dann ist die Preiserhöhung unwirksam.
        Sie sollten auf jeden Fall schriftlich widersprechen. Wenn Sie einfach nicht zahlen, geraten Sie in Zahlungsverzug.
        Der Text könnte so lauten:
        Sehr geehrte Damen und Herren,
        Sie haben mir den Abschlag von x € auf Y € erhöht. Diese Erhöhung ist weder mit einer Preiserhöhung noch mit einer Verbrauchserhöhung (die bei mir nicht vorliegt) zu begründen. Bitte legen Sie mir Ihre Kalkulation offen. Bis dahin werde ich den alten Abschlag an Sie entrichten.
        Viele Grüße, Ihr Name.