EVR Erfahrungen: viele Probleme
Im Oktober hat der Energieversorger Rheinland (EVR) Verträge mit Kunden einseitig gekündigt, Preise angehoben und Abschläge ohne vorherige Ankündigung erhöht.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt gegen EVR wehren!
EVR Erfahrungen und die häufigsten Beschwerden
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Antworten auf die wichtigsten Fragen
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
EVR Erfahrungen
Das Unternehmen teilt dem Kunden in einem anonymen Schreiben, dass eine Netzabmeldung erfolgen wird. Das Unternehmen suggeriert, dass es dafür nichts könne.
„wir haben für Ihre Lieferstelle eine Netzabmeldung zum 31.10.2021 erhalten, welche wir hiermit bedauerlicherweise bestätigen möchten. Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Netzabmeldung von zahlreichen Faktoren abhängig ist. Leider haben wir auch auf diese regelmäßig keinen Einfluss.“
Aufgrund dieser negativen Erfahrungen mit Energieversorger Rheinland sind viele Kunden sauer. Dies zeigt sich auch in den Bewertungen auf Trustpilot:
Aufgrund dieser negativen Erfahrungen mit Energieversorger Rheinland sind viele Kunden sauer. Dies zeigt sich auch in den Bewertungen auf Trustpilot:
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von EVR.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos!
Füllen Sie hierzu dieses Formular aus. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!
So fechten Sie die Preiserhöhung an
Gemäß EnWG §41 (5) müssen Versorger Preiserhöhungen auf „transparente und verständliche Weise“ den Verbrauchern mitteilen. EVR setzt diese Vorgabe nicht konsequent um. Daher haben Sie gute Chancen, die Preiserhöhung anzufechten und Geld zurück zu bekommen.
Nutzen Sie dazu gerne meine kostenlosen Musterschreiben. Diese finden Sie auf meiner Seite „Preiserhöhungen bei Strom und Gas“. Leider weist EVR jedoch derartige Beschwerden zurück und behauptet, die Preiserhöhung sei berechtigt und fehlerfrei. Daher ist es sehr zeitaufwendig und nervenaufreibend, sich selber gegen die Preiserhöhung zu wehren.
Den Widerspruch versenden Sie bitte per E-Mail ([email protected]) und per Einschreiben-Einwurf (Voxenergie GmbH – Großbeerenstr. 2-10 – 12107 Berlin).
Weil es sehr schwer ist, sich alleine gegen EVR zu wehren, empfehle ich Ihnen unsere professionelle Dienstleistung. Füllen Sie das obige Formular aus und hängen Sie uns Ihr Preiserhöhungsschreiben (und am besten auch Ihre letzte Rechnung) an. Wir prüfen kostenlos Ihre Preiserhöhung und teilen Ihnen mit, ob aus unserer Sicht auch bei Ihrer Preiserhöhung formale Fehler vorliegen.
Zusätzlich bieten wir Ihnen an, die Preiserhöhung für Sie anzufechten. Wir erhalten lediglich eine Erfolgspämie i.H.v. 1/3 der Rückforderung. Wenn wir für Sie kein Geld zurückholen sollten, dann erhalten wir auch kein Geld. So ist sichergestellt, dass Sie kein Risiko eingehen müssen und nur gewinnen können.
Beispiel: Wir erstreiten 1.000 € von EVR, Sie erhalten 667 €.
Rechnung fehlt / falsch
Es kommt vor, dass EVR nicht innerhalb von 6 Wochen die Abrechnung erstellt oder dass diese falsch ist.
Kontrollieren Sie Ihre Rechnung. Am häufigsten sind höhere Preise als vereinbart oder ein höherer Verbrauch angesetzt worden. Da es nicht leicht ist, die Rechnung zu kontrollieren und sich erfolgreich zu wehren, empfehle ich Ihnen, uns für die Prüfung Ihrer Rechnung zu beauftragen. Gerne setzen wir auch Ihr Recht für Sie durch, wenn Sie bei Ihrer Beschwerde nicht weiter kommen.
Haben Sie eine teure Rechnung erhalten?
Teure Rechnungen können z.B. aufgrund von Preiserhöhungen oder falschen Zählerständen zustande kommen. Auch wenn Sie keine Nachzahlung leisten müssen, lohnt es sich, die Rechnung zu kontrollieren.
Gerne prüfen wir Ihre Abrechnung. Bei Fehlern holen wir Ihnen Ihr Geld zurück.
Einige Kunden beschweren sich, dass die Jahresabrechnung falsch ist oder 6 Wochen nach Abrechnungsjahr fehlt.
Wenn die Rechnung nicht fristgerecht erstellt wurde, dann empfehle ich zu mahnen. Nutzen Sie die Musterschreiben auf dieser Seite.
Sie können Ihre Rechnung auch selber kontrollieren. Überprüfen Sie Ihre Rechnung mit Hilfe meines Berechnungstools. Die Rechnung zu kontrollieren und die Rechnung anzufechten sind jedoch nicht zeitaufwendig.
Wechseln Sie zu einem meiner empfohlenen Anbietern
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
FAQs zu EVR
Bitte kontaktieren Sie EVR nur schriftlich, da mündliche Absprachen nicht nachweisbar sind.
Adresse: Voxenergie GmbH – Großbeerenstr. 2-10 –12107 Berlin
Tel.: 030 / 209953200
Fax: 030 / 209953201
E-Mail: [email protected]
Da die Abschlagserhöhung mit der Preiserhöhung zusammenhängt, müssen Sie die Preiserhöhung anfechten. Die mir bekannten Preiserhöhungsschreiben stufe ich als intransparent ein.
Auf dieser Seite finden Sie hierzu ein Musterschreiben und eine Anleitung. Sie können auch unsere professionelle Dienstleistung anfragen. So ersparen Sie sich die nervenaufreibende Auseinandersetzungen mit dem Anbieter.
Über EVR gibt es viele Beschwerden. Gegen EVR klagt die Verbraucherzentrale. Daher stufe ich EVR als nicht empfehlenswert ein.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
EVR buchte heute 06.01.2023 (also 1 Jahr nach der Beendigung der Stromlieferung) einen Betrag von ca. 470 Euro vom Konto ab. Habe das gleich wieder zurück buchen lassen. Beendigung Belieferung durch EVR war zum 06.01.2022. Nach Durchsicht aller Unterlagen müssten wir Geld heraus bekommen… also aufpassen, die Betrüger sind noch aktiv!
Die EVR hat auch meinen Vertrag gekündigt. Ich habe meine Ansprüche aufgrund des Anratens der Verbraucherzentrale mit einem Widerspruch per Einschreiben geltend gemacht. Dieses Einschreiben wurde noch nicht einmal abgeholt. Dann habe ich die Schlichtungsstelle eingeschaltet. Auch diese mußten erleben, daß sich die EVR nicht gemeldet hat. Das Angebot der Schlichtungsstelle wurde nicht angenommen. Jetzt bleibt nur die Klage.
Die geschilderten Erfahrungen meiner Vorredner haben auch mich getroffen. Ich habe gegen das Unternehmen geklagt und am Ende (fünf Monate nach Einschalten des Rechtsanwalts) Recht bekommen. Dazu habe ich im Vorfeld ausgiebige Dokumentationen angefertigt. Insgesamt bin ich ohne finanziellen Schaden herausgekommen. Lediglich die aufgebrachte Zeit ist schade. Dies wird aber mit der Genugtuung ausgeglichen, dass der EVR durch sein Vorgehen ca. 500 Euro Schaden (Anwalts- und Gerichtskosten) genommen hat.
Wer Interesse an einer eingehenden Erläuterung über das von mir und meinem Anwalt gewählte Vorgehen hat, darf sich gern bei mir melden.
Hallo Alex,
auch ich habe die gleichen/ähnliche Probleme mit EVR wie die bisher hier geschilderten. Ich habe die Schlichtungsstelle eingeschaltet, die nun mitgeteilt hat, dass EVR auch nach zweimaligem Anschreiben nicht antwortet. Es würde mich sehr interessieren, wie Sie mit Hilfe des Anwalts Recht bekommen haben.
Hallo Alex,
ich habe die gleiche Erfahrung mit EVR gemacht.
Geklagt habe ich noch nicht, wäre aber an deinen Erläuterungen zum Vorgehen interessiert.
Ist die EVR noch am Markt???
Die Webseite (Energieversorger Rheinland) ist jedenfalls nicht mehr erreichbar!
Hallo Alex,
auch ich habe – wie alle – das gleiche Problem mit der EVR. Habe – wie Maria – auch die Schlichtungsstelle Energie in Berlin konsultiert und die gleiche Antwort erhalten…. Leider antwortet das Unternehmen uns nicht – also der Schlichtungsstelle Energie !! Die Schlichtungsstelle darf Verbraucher nicht rechtlich beraten, es könnte aber Erfolg versprechender sein, jetzt doch den Rechtsweg zu bestreiten….
Es wäre aus meiner Sicht doch erfolgreicher mit einer Massenklage gegen dieses Unternehmen vorzugehen.
Wäre es möglich, mir die die eingehenden Erläuterungen zukommen zu lassen – ich wäre sehr dankbar.
Hallo Alex,
ich habe die gleichen Erfahrungen gemacht. Das Angebot der Schlichtungsstelle wurde nicht angenommen. Jetzt bleibt nur die Klage. Welchen RA haben Sie
gehabt. Evtl. wäre auch aufgrund der vielen Fälle eine Sammelklage angebracht.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
MfG
Christel Schönborn
Hallo Christel Schönborn,
wie wäre eine Sammelklage zu organisieren?
Sofern die EVR noch nicht insolvent ist, wäre ich dabei.
Gruß Erwin
Hallo Alex,
ich bin, wie bereits am 17. Oktober 2022 mitgeteilt, an deiner eingehenden Erläuterung interessiert.
Wie kann ich dich kontaktieren?
Achtung fehlerhafte Rechnungen nach Inkasso!!
Vertrag wurde widerrechtlich am 06.01.2022 gekündigt. Erfahren habe ich dies erst von meinem Grundversorger, der mir einen wesentlich höheren Arbeitspreis berechnete.
Nun erhalte ich von EWD Inkasso Mahnschreiben mit saftigen Mahngebühren.
Die Schlussrechnung haben sie mir erst nach regem Schriftverkehr zugesendet.
Achtung, prüft diese Rechnung! Bei mir wurde die Stromsteuer doppelt berechnet. Zugesicherte Boni fehlen vollständig!
Absoluter Betrug! Vertragsbindung bis 31.07.2022. Ohne Grund mit 2 Wochen Frist zum 06.01.2022 den Vertrag „beendet“. Keine Reaktion auf Kommunikationsversuche. Betrügerischer Einzug eines willkürlichen Betrages nach Widerruf der Einzugsermächtigung (Mit Eingangsbestätigung). Die Rechnung wurde ohne jeden vereinbarten Bonus gestellt auch noch mit nicht angekündigter Preiserhöhung. Jetzt ärgere ich mich noch mit Einem Inkassobüro rum, da EVR ja nicht willens ist zu kommunizieren. Rechnungen bekommt man vom EVR auch nicht – die muss man beim Inkassobüro anfordern. Jetzt zahle ich wesentlich mehr. Über etwas Hilfe beim Eintreiben des Schadensersatzes und der Korrektur der Rechnung würde ich mich freuen.
VG André
@Andre
Warum haben Sie sich nicht rechtzeitig an die SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE gewendet?
Hinsichtlich SCHADENERSATZ können Sie dem von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellten „RATGEBER SCHADENERSATZ“ folgen.
Hinsichtlich RECHNUNG sollte zunächst geprüft werden, ob der ABGELESENE Zählerstand mit dem auf der Rechnung übereinstimmt. Wenn das der Fall ist, scheidet dieser Punkt als mögliche Fehlerquelle aus. Wenn das NICHT der Fall ist, sollten Sie unter Hinweis auf den Fehler der Rechnung widersprechen.
Dann sollten Sie anhand IHRER VERTRAGSUNTERLAGEN und der RECHNUNG prüfen, ob der Versorger seiner Rechnung die VERTRAGLICH VEREINBARTEN Grund- und Arbeitspreise zugrunde gelegt hat. Wenn das der Fall ist, scheidet dieser Punkt als mögliche Fehlerquelle aus. Wenn das NICHT der Fall ist, sollten Sie unter Hinweis auf den Fehler der Rechnung widersprechen.
Wenn der BONUS nicht gewährt wurde, sollten Sie das – falls noch nicht geschehen – anmahnen.
Telefonieren sowie Kontaktformulare und einfache Briefe sind keine verlässlichen Kommunikationsmittel im Umgang mit dem Versorger. E-Mail und ZUSÄTZLICH EINSCHREIBEN / EINWURF sind verlässlicher.
Das ist meine persönliche Meinung.
Das ist meine persönliche Meinung.
Vielen Dank für die Informationen und Ihre Meinung. Die Schlichtungsstelle habe ich im Februar angerufen und das Verfahren läuft. Die EVR GmbH reagiert aber nicht einmal auf diese Instanz. Lediglich mit dem Inkassounternehmen gibt es bilaterale Kommunikation. Ich gehe davon aus, dass das Ganze auf ein gerichtliches Verfahren hinaus läuft.
@Andre
Das Geschäftsgebaren einiger Versorger ist wirklich absonderlich. In Ihrem Fall schon deshalb, weil sich die Versorger zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet haben.
Ungeachtet dessen haben beide Parteien trotz laufendem Schlichtungsverfahren die Möglichkeit, Klage zu erheben. In diesem Fall endet das Schlichtungsverfahren.
Wenn Sie wirklich alles GUT dokumentiert haben, brauchen Sie auch KEINE Angst vor eine Klage haben. Sollte es zu einer solchen kommen, hilft Ihnen vielleicht die von Herrn Moeschler im Forum zur Verfügung gestellte Anwaltsliste ;-).
Ich drücke Ihnen beide Daumen!
Viel Erfolg!
Schlimmster Anbieter. Vertrag wurde zum Ende des Jahres 2021 ohne Grund gekündigt. Erfahren habe ich es durch das zuschicken eines neuen Vertrages durch den Grundanbieter. Im Januar wurde trotzdem weiterhin noch der monatliche Abschlag abgebucht. Mehrfach versuchte ich über das Serviceportal Kontakt aufzubauen. Telefonisch überhaupt nicht erreichbar. Per Mail wird man immer mit der gleichen Antwort-Mail abgespeist. > Ihr Anliegen wird an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Seit 5 Monaten warte ich auf meine Abschlussrechnung die ich bis heute nicht erhalten habe.
Reine Abzocke dieser Verein.
SIe haben Recht auf Schadensersatz.
Gleich sende ich Ihnen ein Musterschreiben zu, mit dem Sie Ihr Guthaben einfordern können.
VG
MM
Mir erging es wie vielen anderen Kommentatoren zuvor hier. Zum 24.12. gekündigt zum 06.01. und plötzlich 10 Euro mehr abgebucht, dann lange nichts mehr von denen gehört. Auf meine Anfrage wegen Abrechnung und entgangenem Bonus erhielt ich eine Art Abrechnung, die eigentlich jeder Beschreibung spottet. Ein Dreizeiler mit Verbrauch in einer Summe, gezahlten Beträgen in einer Summe und 57 Euro Guthaben. Nichts von wegen Bonus. Ob eine Klage sich lohnt? Hat es hier vielleicht jemand mit einer Anzeige versucht? Dann wäre eine kurze Beschreibung sehr nett. Ich wollte mich heute bei Verivox kundig machen, aber dort habe ich diesen Versorger nicht mehr aufgelistet gefunden.
Hallo zusammen,
können sie mir bitte auch ein Formular oder Hilfe senden zum Einfordern von Rückzahlungen / Schadensersatz?
Rheinland hat mich einfach auf eine falsche Zählernummer angemeldet obwohl meine Meldung zuvor korrekt war und Abschläge eingezogen, wobei mir erst nach einiger Zeit aufgefallen ist, dass diese auf den falschen Zähler laufen. Jetzt bekomme ich natürlich keine Antwort mehr von Rheinland und möchte meine Abschläge zurück bekommen (die gehen von April 2022 bis Mai 2021 zurück), damit ich nicht doppelt bezahlen muss wenn mir wieder der richtige Zähler zugewiesen wird (das befindet sich gerade ebenfalls in endloser Klärung mit Vattenfall).
@Marco Raithel
Das Musterschreiben finden Sie hier im Forum.
Auch mir wurde am 24.12.21 zum 06.01.2022 von EVR Energieversorger Rheinland der Versorgungsvertrag gekündigt. Was mich aber extrem ärgert: es wurde von EVR Energieversorger Rheinland zweimalig 10€ mehr Abschlag von meinem Konto abgezogen. Es gab keinerlei Info auch über Preiserhöhungen 2021 nicht. Da wir nie das verbrauchen was wir angegeben haben forderte ich eine Endabrechnung. Diese, oder besser gesagt irgend etwas was wohl so angesehen werden soll, tauchte nach mehrmaliger Aufforderung im März 22 auf. Was allerdings sofort aufgefallen ist das wir die 1900 KW Verbrauch im Jahr wieder unterschritten haben und somit ja eigentlich im Plus liegen müssten (keinerlei Mitteilung einer Preiserhöhung 2021) uns aber mitgeteilt wurde das wir 2,85 € nachzahlen müssten! Nach dem ich die Verträge per eMail an EVR gesendet habe mit der bitte die Endabrechnung zu prüfen und und den Vertraglich zugesicherten Bonus auszuzahlen erfolgte nichts mehr, nur die 2,85 € haben sie einfach mal abgezogen. So wie das aussieht kann ich ca. 100 € Guthaben abschreiben, den es wird sich kaum lohnen deswegen einen Anwalt einzuschalten.
Kurze Zusammenfassung meiner EVR Rheinland Erfahrung:
Vertragsbeginn: 01.07.2021
Abschlagszahlungen: Juli , August, September, Oktober : 81 Euro; Erhöhung im November, Dezember, Januar auf 91 Euro ohne Begründung bzw. Ankündigung
Beendigung Belieferung durch EVR zum 06.01.2022: natürlich voller Abschlag Januar abgebucht , habe ich zurückbuchen lassen und dann nur anteilig bezahlt.
Nach Reklamation wegen fehlender Abschlussrechnung wurde gestern, obwohl ich das Lastschriftverfahren widerrufen habe, einfach nochmal ein dreistelliger Betarg von meinem Konto abgebucht- werde ich wieder zurückbuchen lassen.
Davor noch der billige Trick mit der Sitzverlegung.
Ich bin von der Firma EVR Energieversorger Rheinland böse hereingelegt worden!
Im Dezember hatte eine verivox Mitarbeiter diese Firma wärmstens empfohlen.
Er nahm den Wechsel vor.
Ich bekam im Dezember eine mail Willkommen bei EVR
Da ich überhaupt keine mails mehr bekam, habe ich mich heute bei verivox gemeldet
und mußte erfahren, dass die Firma überhaupt nicht liefert!!!
Hallo, auch mein Vertrag wurde zum 06.01.2022 gekündigt.
Die EVR hat zuvor meine Abschlagzahlung von 55€ auf 99€ erhöht. Die Begründung von EVR ,, Der Netzbetreiber hat uns eine Jahresverbrauchsprognose zu kommen lassen womit wir den Abschlag erhöhen müssen.“ Nach Rücksprache mit meinem Netzbetreiber kam heraus das es keine Jahresverbrauchsprognose gibt sondern EVR angab das ich einen höheren Verbrauch angab bei einer zwischen Ablesung. Der Netzbetreiber beauftragte die EVR den Abschlag zum 01.12.2021 auf 60 € zu senken. Die EVR kam dem nicht nach. Daraufhin kündigte ich meinen Vertrag fristgerecht zum Vertragsende. Im Onlineportal wurden auch die Vertragsunterlagen mit den AGB’s gelöscht. Zum Glück habe ich diese abfotografiert da man kein Dokument herunterladen kann. Am 24.12.2021 kam dann das Schreiben das die Belieferung zum 06.01.2022 eingestellt wird.
Ich reif wieder bei meinem Netzbetreiber an. Der Netzbetreiber sagte zu mir: ,, Die EVR hat uns mitgeteilt das Sie einen sofortigen Lieferantenwechsel wünschen.“ Es wurde mal wieder gelogen. zum Stand 06.01.2022 kann man auf der Internetseite keine neuen Verträge abschließen. Ich gehe davon aus das, dass Unternehmen Pleite ist und mir so vorkommt das dort eine Insolvenz Verschleppung im Gange ist.
Hallo, bei mir ist es sehr ähnlich gelaufen mit EVR. Meine Vertragsdaten wurden gelöscht, meiner Aufforderung mir diese zu übersenden wurde ignoriert. Hat jemand eine Idee, wie man an diese herankommt? Ich werde Schadensersatzansprüche gegen die EVR geltend machen.
Vielen Dank und beste Grüße, Jörg Schlüter
Die EVR hat ohne Ankündigung die mtl. Abschlagszahlungen um 10€ erhöht und abgebucht. Am 29.12. Habe ich vom Stromnetzbetreiber eine Aufforderung erhalten, dass ich bis zum 6.1.22 den Zählerstand ablesen und mitteilen muss. Das hatte mich gewundert. Auf der Internetseite der EVR habe ich dann ein Schreiben in den Dokumenten vom 24.12. Entdeckt. Dort wird mitgeteilt, daß der Vertrag von Seiten der EVR zum 06.1.22 gekündigt und kein Strom mehr geliefert wird. Inhalt des Schreibens ist der selbe wie hier schon erwähnt. Die EVR hält sich nicht an die eigenen Vorgaben und Gesetze. Ich wurde offiziell nicht über die außergewöhnliche Kündigung informiert. Ausserdem kann man die Dokumente nicht herunterladen oder ausdrucken. Das hatte ich schon bei Vertragsabschluss im Juli 2021 bemängelt. Dieser Stromanbieter EVR ist nicht empfehlenswert und es wundert mich nicht, dass dieser in die Insolvenz geht. Keine Informationen und ohne Zustimmung einen höheren Betrag abbuchen, geht gar nicht. Ich hatte das SEPA Verfahren sofort im Oktober widerrufen. Auf die Abrechnung bin ich gespannt.
ich bekomme seit juli zu ungunsten des tatsächlichten lieferanten stromkosten abgebucht, obwohl nachweislich kein vertrag mit dem evr besteht. die unzulässigen abbuchungen sind seit ende november bekannt, die rücküberweisung zugesichtert, aber seit wochen warte ich auf mein geld. hände weg von diesem anbieter – unseriös.
Habe von Energieversorger Rheinland keinerlei Mitteilung bekommen. Jedoch wurde meine Abschlagszahlung im November einfach um € 10,00 erhöht.
Nachtrag zum Fall:
1. Sie haben mir keinerlei Vertragskündigung zugesendet, weder per Brief noch per Email!
2. Sie haben, was ich erst heute durch den Netzbetreiber mitbekommen habe, intern den Vertag selber gekündigt!
Auf ihrem Kundenportal teilen Sie aber fälschlicherweise mit, dass ein Kündigung von anderer Seite erfolgte!
3. Sie halten ihre eigenen und gesetzlich vorgeschrieben Kündigungsbedingungen nicht ein, dies stellt eine strafbare Handlung dar.
4. Zusätzlich haben Sie die Vertragsbedingungen und AGBs von ihrem Kundenportal/Dokumente gelöscht!!!!
mit freundlichen Grüßen M.Weigel