immergrün Strom-Preiserhöhungen in 2021 und 2022
Seit Mitte Oktober 2021 erhöhte immergrün die Preise drastisch. Wenn die Preiserhöhung noch nicht wirksam ist, sollten Sie sonderkündigen und zu einen günstigeren Anbieter wechseln. Ist die Preiserhöhung bereits wirksam, dann sollten Sie die Preiserhöhung mit Hilfe meines Musterschreibens anfechten.
Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert: 08.11.2022
immergrün begründet die Preiserhöhung mit den steigenden Beschaffungspreisen. Problematisch ist, dass die Preiserhöhung nicht sofort ersichtlich ist und teilweise haben die Kunden Schreiben mit Abschlagserhöhungen erhalten, ohne dass eine Preiserhöhung ersichtlich war.
Eine Preiserhöhung auf über 80 Cent/kWh ist jedoch sehr hoch. Die Grundversorger erhöhen nicht in diesem Umfang die Preise. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass immergrün einen zu geringen Teil der Energie langfristig abgesichert hat.
Auch wenn Sie die Kündigungsfrist verpasst haben, können Sie den Vertrag vorzeitig beenden. Aus meiner Sicht ist die Preiserhöhung unzulässig und kann angefochten werden. Entsprechende Musterschreiben finden Sie HIER. Das sollten Sie unbedingt tun. Es lohnt sich.
Ferner beschweren sich immergrün-Kunden auch über andere, wie z.B. fehlerhafte Abrechnungen oder verweigerte Neukundenboni. Hilfe zu diesen und weiteren Problemen finden Sie HIER.
Handlungsoptionen für betroffene Kunden
Ihre besten Tarif-Alternativen
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Gegenwärtig sind die Preise auf den Vergleichsportalen sehr teuer. Zudem sehe ich es kritisch, dass dort die genauen Preise (z.B. der Arbeitspreis) m.E. nicht transparent dargelegt werden.
Es gibt allerdings günstigere Stromtarife, mit denen betroffene Kunden sparen können.
Als Energiemakler vermittle ich Ihnen diese und weitere exklusive Angebote.
Fordern Sie gleich Ihr unverbindliches Angebot an.
So nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht
Bei einer Preiserhöhung sollten Sie als erstes prüfen, ob es günstigere Anbieter gibt. Stellen Sie hierzu gerne eine unverbindliche und kostenlose Tarifanfrage.
Wenn Sie einen seriösen und günstigeren Anbieter gefunden haben, dann sollten Sie sonderkündigen. Das Sonderkündigungsrecht gilt bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung (bei einer Preiserhöhung ab 1.8. muss die Kündigung bis zum 31.7. übermittelt sein). Es ist wichtig, dass Sie selber kündigen. Sie dürfen Ihren neuen Anbieter damit nicht beauftragen.
Um zu kündigen, schreiben Sie bitte diese E-Mail an immergrün: [email protected]
Betreff: Sonderkündigung aufgrund Ihrer Preiserhöhung (§41 (5) EnWG)
Kunden-Nr.:
Vertrags-Nr.:
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund Ihrer Preiserhöhung ab 01.08.2022 kündige ich fristgerecht einen Tag vor Wirksamwerden der Preiserhöhung meinen Strom-Liefervertrag bei Ihrem Unternehmen.
Bitte bestätigen Sie mir die Sonderkündigung und das Kündigungsdatum schriftlich innerhalb von 14 Tagen.
Viele Grüße,
Um rechtssicher zu kündigen, empfehle ich Ihnen zusätzlich per Einschreiben/Einwurf (Brief) oder per Fax zu kündigen. Verwenden Sie hierzu diese PDF-Vorlage. Weiterführende Hinweise zur Kündigung finden Sie hier.
Anschrift: Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH, Postfach 21 09 29, 50533 Köln
Wenn Sie unsicher sind, dann folgen Sie bitte den weiterführenden Hinweisen auf dieser Seite. Dort zeige ich Ihnen, worauf Sie achten müssen, wenn Sie immergrün kündigen möchten.
Kundenbewertungen: Überzeugende Tarifangebote & Hilfe vom Experten
Matthias Mueller
06/05/2023 - Google
Gute Unterstützung. Danke!
Nach Name
26/04/2023 - Google
Meinen herzlichen Dank für die schnelle Hilfe!
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Rückmeldung und Informationen. Wir haben dadurch unseren Stromanbieter dazu bringen können uns wei... [mehr]Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Rückmeldung und Informationen. Wir haben dadurch unseren Stromanbieter dazu bringen können uns weiterhin zu den bisherigen, günstigen Strompreisen zu beliefern. Wir sind super zufrieden. [weniger]
Herr Moeschler hilft mir nun seit einigen Jahren immer wieder. Es sollte mehrere solche Services geben. Hut ab!
karl krach
28/02/2023 - Google
Eine sehr hilfreiche Korrespondenz mit der Verbraucherhilfe- Stromanbieter hat letztendlich nach Schlichtung zum Erfolg geführt. Wir wollten ursprüngl... [mehr]Eine sehr hilfreiche Korrespondenz mit der Verbraucherhilfe- Stromanbieter hat letztendlich nach Schlichtung zum Erfolg geführt. Wir wollten ursprünglich nur eine Strompreiserhöhung abwenden, jetzt sind wir wieder im alten, ursprünglich abgeschlossenen Tarif (28ct/kwh anstatt 79ct/kwh) gelandet......Ich denke, das die Musterschreiben von dieser Seite, einen wichtigen Anteil am guten Ausgang hatten. Vielen Dank für die freundliche Unterstützung [weniger]
Ivan Gastel-Nettey
13/01/2023 - Google
Hier wird professionelle und schnelle Hilfestellung geboten, um unseriöse Stromanbieter mit ungerechtfertigten Preiserhöhungen anzufechten/fristlos zu... [mehr]Hier wird professionelle und schnelle Hilfestellung geboten, um unseriöse Stromanbieter mit ungerechtfertigten Preiserhöhungen anzufechten/fristlos zu kündigen und das auch noch kostenlos. [weniger]
Alexander Graf
29/12/2022 - Google
Vielen Dank für die Unterstützung und schnelle Antwort.
Anne Hühnlein
22/12/2022 - Google
Vielen Dank! Durch das Musterschreiben konnte ich meinen Vertrag bei Primastrom rückgängig machen! Mir fällt ein großer Stein vom Herzen
Stephanie Hennerici
04/12/2022 - Google
Tolle Unterstützung! Vielen vielen Dank für die super Hilfe. Sehr schnelle Antworten und Ratschläge. Ich danke herzlichst!!!
Michael Dehne
17/11/2022 - Google
Sehr freundliche und kompetente Hilfe! Herzlichen Dank.
Stefan
17/11/2022 - Google
Herzlichen Dank für das Musterschreiben sowie all die Mühen. Kostenfreier Support auf diesem Niveau ist wirklich eine Rarität! Mit Ihrem Support konnt... [mehr]Herzlichen Dank für das Musterschreiben sowie all die Mühen. Kostenfreier Support auf diesem Niveau ist wirklich eine Rarität! Mit Ihrem Support konnte ich innerhalb kürzester Zeit alle meine Forderungen bei meinem noch Stromanbieter durchsetzen. [weniger]
Arne Aits
17/11/2022 - Google
Super Unterstützung, gut investierte Zeit. Es hat alles bestens geklappt und in Verbindung mit der Schlichtungsstelle musste Voxenergie die Preiserhöh... [mehr]Super Unterstützung, gut investierte Zeit. Es hat alles bestens geklappt und in Verbindung mit der Schlichtungsstelle musste Voxenergie die Preiserhöhung zurück nehmen und einen 4-stelligen Betrag zurück erstatten. Vielen Dank [weniger]
Silke Kruse Wanschura
10/11/2022 - Google
Super schnelle Hilfe und stets schnelle Antworten wenn Fragen anstehen...der Wechsel des Stromanbieters hat super geklappt...Danke ...sehr empfehlensw... [mehr]Super schnelle Hilfe und stets schnelle Antworten wenn Fragen anstehen...der Wechsel des Stromanbieters hat super geklappt...Danke ...sehr empfehlenswert [weniger]
Dennis Sieg
30/09/2022 - Google
38 Cent/kWh.... danke für 2 Jahre Ruhe in diesen wilden Zeiten!
Carsten Reich
28/09/2022 - Google
Wir waren Kunden bei EVD und haben ebenfalls trotz Preisgarantie eine saftige Erhöhung für den Strompreis erhalten. Zum Glück sind wir auf die Seite ... [mehr]Wir waren Kunden bei EVD und haben ebenfalls trotz Preisgarantie eine saftige Erhöhung für den Strompreis erhalten. Zum Glück sind wir auf die Seite von Herrn Möschler gestoßen. Er hat uns schnell, kompetent und kurzfristig geholfen, den Stromanbieter zu wechseln. Vielen Dank dafür!! [weniger]
Michael Walter
24/09/2022 - Google
Sehr netter Kontakt, Herr Moeschler konnte uns nach einer EMail-Abfrage kurzfristig ein Angebot über einen Stromvertrag anbieten. Hat alles sehr unkom... [mehr]Sehr netter Kontakt, Herr Moeschler konnte uns nach einer EMail-Abfrage kurzfristig ein Angebot über einen Stromvertrag anbieten. Hat alles sehr unkompliziert geklappt. Verbraucherhilfe-Stromanbieter kann ich uneingeschränkt empfehlen. Daumen hoch. [weniger]
Susanne Hüsemann
24/09/2022 - Google
Dr. Matthias Moeschler berät äußerst schnell und sehr kompetent. Ich bin ihm mehr als dankbar. In einem Fall kam ich mit Sonderkündigungsrecht aus mei... [mehr]Dr. Matthias Moeschler berät äußerst schnell und sehr kompetent. Ich bin ihm mehr als dankbar. In einem Fall kam ich mit Sonderkündigungsrecht aus meinen teurer gewordenen Vertrag (trotz Preisbindung) raus und im anderen Fall konnte ich über die Schlichtungsstelle Energie eine Einigung erwirken. Das alles habe ich Herrn Dr. Moeschler zu verdanken, der mich jederzeit freundlich per Mail beriet, welche nächsten Schritte ich unternehmen sollte. DANKE dafür! [weniger]
Jacqueline Hünniger
24/09/2022 - Google
Ist kann meine Bewertung nur zu 100% positiv abgeben. Ich bin in jeder Hinsicht sehr zufrieden Wenn man Hilfe benötigt sollte man sich einfach nur tra... [mehr]Ist kann meine Bewertung nur zu 100% positiv abgeben. Ich bin in jeder Hinsicht sehr zufrieden Wenn man Hilfe benötigt sollte man sich einfach nur trauen auch anzuschreiben, seine persönliche Situation erklären und dann wird einem geholfen! Dafür nochmals ein riesengroßer Blumenstrauss voller Dankeschön!!! Weiter so 👍🏽 [weniger]
Uwe Groß
17/09/2022 - Google
Hallo Herr Moechler, ich habe Sie in meiner Email am 25.08. um Hilfe bei meinem Problem mit Voxenergie gebeten! VE hatte den monatlichen Abschlag um ... [mehr]Hallo Herr Moechler, ich habe Sie in meiner Email am 25.08. um Hilfe bei meinem Problem mit Voxenergie gebeten! VE hatte den monatlichen Abschlag um das Doppelte von 132,- auf 266,- erhöht. Dank ihrer Hilfe bin ich aus diesem Vertrag (obwohl ich die Kündigungsfrist versäumt hatte) raus gekommen und möchte mich auf diesem Wege noch mal recht herzlich für Ihre guten Tipps und schnelle Hilfe bedanken. Bleiben Sie gesund und freundliche Grüsse Karin Hoffmann [weniger]
Michael Bischopink
13/09/2022 - Google
Superschnell und erfolgsgekrönt geholfen

Hallo,
ich wollte auch noch kurz meine Erfahrung teilen.
Im November 2021 hat Immergrün bei mir zuerst den Abschlag und dann den Arbeitspreis drastisch erhöht. Ich bin dann aus dem Vertrag gem. § 346 BGB zurückgetreten, weil dieses vertragswidrige Verhalten von Immergrün das Weiterführen des Vertrags für mich unzumutbar gemacht hatte. In meinem Rücktrittschreiben habe ich angekündigt, von meinem Recht auf Schadensersatz Gebrauch zu machen. Im August 2022 habe ich dann die Nachweise für den Schadensersatz bei Immergrün eingereicht. Trotz Zusage der Kostenübernahme per Mail von Immergrün wurde mir das Geld jedoch nicht gezahlt. Ich habe dann nochmal nachgehakt mit Fristsetzung und Hinweis, dass ich Nichtzahlung ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie einleiten würde. Dann wurde das Geld gezahlt.
Sehr geehrter Herr Dr. Moeschler,
ich reihe mich auch zu den „über den Tisch gezogenen“ Kunden von immergrün ein.
Ich habe dieses Jahr im Sept. fast einen Herzschlag bekommen als ich meine Kontoauszüge überprüft habe. Da hatte mein Stromversorger, immergrün, tatsächlich 262€ abgebucht als Abschlag für den Monat.
Ich habe sofort bei meiner Bank die Lastschrift zurückgefordert und mich mit immergrün in Verbindung gesetzt.
Da es schon zum 2. mal zu einer Preiserhöhung gekommen ist , einmal im Januar 2022 und jetzt im Sept. 2022, OHNE vorherigen Bescheid, habe ich per Einschreiben eine sofortige Kündigung des Vertrags gefordert.
mir wurde diese nur zum 31. 12. 2022 gewährt, natürlich mit der weiteren Preiserhöhung.
Da ich aber diese Erhöhung nicht zahle sondern nur den normalen Abschlag, von der ersten Erhöhung, 172€
wurde ein Inkassobüro eingeschaltet.
Diese drohen mir jetzt mit der Sperrung des Stromanschlusses.
Ich möchte jetzt wissen ob das legal und möglich ist und wie kann ich rückwirkend mein zu viel bezahltes Geld wieder bekommen.
Mit freundlichen Grüßen.
Sehr geehrter Herr Dr. Moeschler,
im letzten Jahr im Oktober hat immergrün eine Schreiben verschickt in der eine Preiserhöhung von 32,- Cent auf 49,8 Cent angekündigt wurde.
Leider haben wir dieses Schreiben wohl nicht bekommen, erst mit der Abrechung wurde ersichtlich, das wir mehr zahlen sollen. Wir haben das mit einem Schreiben angefochten und aufgeklärt, das wir dieses Schreiben nicht bekommen haben.
Wir haben um eine geänderte Rechnung zum alten Preis gebeten, uns wurde daraufhin geschrieben, das diese Rechnung rechtens ist und wir haben das Schreiben vom Oktober dann im März mit „erneute Versendung“ bekommen.
Wir haben sofort gekündigt und ich habe die Abschlussrechnung um die Preiserhöhung gekürzt und dies auch schriftlich bekannt gegeben.
Jetzt ist ein erneutes Schreiben bekommen, dass die Rechnung korrekt ist und Sie uns bereits angemahnt haben, wir sollen die differenz begleichen um nicht weitere Kosten zu verursachen.
Wie können wir dagegen vorgehen?
Kein normaler Mensch würde bei so einer Preiserhöhung bei dem Anbieter bleiben, hätten wir dieses Schreiben bekommen, hätten wir sofort gekündigt.
Hierüber können Sie das Musterschreiben anfordern. Damit wehren Sie die Preiserhöhung ab.
Sehr geehrter Herr Dr. Moeschler,
auch ich sollte Opfer der unseriösen Praktiken von immergruen! und Co. werden. Dank Ihrer hervorragenden Beratung, Musterbriefe und Vergleichsberechnungen bin ich bis zur Überweisung eines entsprechenden Schadenersatzes ohne auch nur 1 Cent Verlust aus dem Vertrag gegangen und nun wie von Ihnen angeraten bei einem großen Anbieter, und das zum fairen Preis.
Nochmals vielen Dank für Ihre hervorragende Arbeit, ich werde Sie jederzeit weiterempfehlen.
Mit freundlichen Grüßen
Das freut mich sehr. Klasse, dass Sie sich so gut gewehrt haben und nun bei einem verbraucherfreundlichen Anbieter sind!
MM
Danke für Ihr Angebot: Musterbrief. Ich werde versuchen, den seit Oktober um 74% gestiegenen Strompreis rückgängig zu machen oder früher aus dem Vertrag zu kommen. Einen neuen Anbieter: Vattenfall habe ich schon.
Meine Geschichte mit Immergrün/Almado/365 AG
Zum 1.8.2013 schloß ich einen Stromliefervertrag mit einer Firma, die damals „Almado“ hieß (im Verlauf der Auseinandersetzung hieß sie immer wieder anders). Das war ein Pakettarif, der für meinen konstanten Strombedarf von der Größe gut paßte. Solche Tarife waren damals sehr populär, sind in der Zwischenzeit so gut wie weg vom Markt. Als ich gerade http://www.almado.de aufrief, fand ich zu meiner großen Überraschung nach Monaten das erste Mal wieder einen Pakettarif. 🙂
Der Vertrag begann unauffällig.
Irgendwann im November 2014 bekam ich eine E-Mail, die ich für Werbung hielt, ein 6seitiges PDF, auf dessen 4. Seite unten in kleiner Schrift stand:
„Grundpreise enthalten verbrauchsunabhängige, teils hoheitlich regulierte Entgeltbestandteile und Fremdkosten, auf deren Entwicklung wir nur begrenzt Einfluss haben. Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine
vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.09.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 20,04€ fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert.
Ihnen als Produktkunde im Tarif immergrün! ökosiegel garantieren wir diese Konditionen automatisch und unwiderruflich.
Damit sind Sie vor jeglichem Grundpreisanstieg vollumfänglich geschützt.
In diesen bewegten Zeiten ist Planungssicherheit bares Geld wert.“
Dieses Geschwurbel vom November 2013 bedeutet: Ab dem 1.9.2014, also 10 Monate später, wollen sie für Ihren eigentlich grundpreisfreien Pakettarif einen Grundpreis von 20,04 € pro Monat verlangen, insgesamt eine Preiserhöhung von 240 € im Jahr. Wenn man genau in die Tarifdefinition schaute, war der Paketpreis auch so definiert, daß man ihm im nachhinein einen Grundpreis hätte unterschieben können.
Die „Preiserhöhung“ habe ich natürlich nicht gelesen, das .PDF hieß schließlich mißweisend „Information2“. Daß das eigentlich eine Preiserhöhung gewesen sein soll, darauf hat mich der Anbieter selbst erst fast zwei Jahre später hingewiesen.
Das erst Jahr lief ereignislos. Monat für Monat wurde der vereinbarte Abschlag abgebucht und gut. Am Ende des Belieferungsjahres hatte ich ein Guthaben in Höhe von 3 1/2 Monatsabschlägen. Die Abschläge waren (wie üblich bei Discountern) reichlich bemessen, außerdem hatte ich ja Anspruch auf einen Neukundenbonus. Den Vorschriften gemäß ist die Rechnung spätestens 6 Wochen nach dem Ende des Belieferungsjahres fällig.
Die Rechnung kam aber nicht.
Also mahnte ich die Rechnung an und kündigte gleich mal an, daß ich den errechneten Erstattungsbetrag gegen laufende Zahlungen aufrechnen würde. Vorsorglich kündigte ich auch die Einzugsermächtigung. Almado reagierte schnell: Drei Tage später war die Rechnung da – aber die Erstattung nicht. Die sollte ich im Verlauf der nächsten drei Wochen per Scheck (!) erhalten.
Eine Rückzahlung per Scheck ist ein unfreundliches Verfahren, das dem Empfänger unnötige Wege aufzwingt. Es ist in der heutigen Zeit der Online-Banken nicht so einfach, einen Scheck eingelöst zu bekommen, just darauf bauen diese Kadetten. Wer Zahlungen vom Konto einzieht, kann Erstattungen aufs Konto leisten.
Der nächste Abschlag wäre fällig gewesen. Der Scheck war nicht da, also verrechnete ich ihn weiter mit der Erstattung. Freundlicherweise schickte ich Almado nochmal ein Fax, in dem ich die Aufrechnung erklärte. Drei Tage später trudelte eine Mahnung ein, die ich abheftete.
Im nächsten Monat war immer der Scheck noch immer nicht da, also ließ ich den zweiten Abschlag auch ausfallen, schickte nochmal ein Fax, in dem ich die Aufrechnung erklärte. Eine Antwort bekam ich nicht, wohl aber ein Inkasso von der mit Almado wohl verbundenen Firma EWD-Inkasso, die offensichtlich zum Geschäftsmodell gehört. Ich ließ mich aber nicht ins Bockshorn jagen und widersprach dem Inkasso. Einige Wochen später rief mich recht verzweifelt die Buchhaltung von Almado an, ich solle doch endlich die Abschläge zahlen, sonst müßten sie mir kündigen.
Das ist eine schlichte Drohung. Sie dürfen in einer solchen Situation rechtlich nicht kündigen, solange mein Guthaben nicht verbraucht oder erstattet ist. Ich traue es Firmen wie Almado natürlich dennoch zu, daß sie in einer solchen Situation dennoch rechtswidrig tun, wenngleich sie sich damit prinzipiell schadenersatzpflichtig machen.
Der Almado-Mann versprach mir hoch und heilig, daß nun der Scheck wirklich versandt würde. Ein Scheckversand ist zwar auch dann noch aus den beschriebenen Gründen ein unfreundlicher Akt, aber um des lieben Friedens willen habe ich den Scheck, als er dann zwei Wochen später tatsächlich (über 3 Monate verspätet) eintrudelte, mit einigen Klimmzügen eingelöst und auch die zurückgehaltenen Abschläge nachbezahlt.
Das war inkonsequent, das hätte ich nicht tun sollen.
Denn ein Scheck kann platzen, meine Überweisung kann ich dann aber nicht mehr zurückholen. Es ist in der Vergangenheit nicht nur ein Energie-Discounter pleite gegangen.
Der Rest des zweiten Belieferungsjahres lief ereignisarm, bis auf den Schluß: Ich hatte einen Pakettarif, glaubte also zu wissen, was auf der Rechnung stehen würde. Also kürzte ich die letzte Abschlagszahlung so, daß der Paketpreis centgenau bezahlt war. Ich wollte aus der Chose herauskommen, ohne daß ich von Almado noch Geld zu bekommen hätte. Drei Tage später trudelte eine kostenpflichtige Mahnung ein, die ich geflissentlich ignorierte.
Die Jahresrechnung war dann fast wie erwartet (hm, bei einem Pakettarif, bei dem man das Paket nicht ganz ausgenutzt hat). Aber: Moment einmal, was ist denn DAS? 220 Euro „Grundgebühr“, die erstmals auf der Jahresrechnung auftauchen? Ich widersprach der Rechnung. Den Rest hatte ich ja komplett bezahlt.
Almado stellte sich taub. Mahnung, dann wieder das bekannte EWD-Inkasso. Das beunruhigte mich nicht sehr, ich schrieb ihm immer wieder ruhig und sachlich ab. Im Oktober 2015 drohte man mir einen gerichtlichen Mahnbescheid an.
Der kam dann allerdings fast ein Jahr später erst im Juli 2016. Ich widersprach ihm fristgerecht und in voller Höhe (Das ist wichtig!) und dachte, damit sei die Geschichte dann erledigt.
War sie aber nicht.
Im Januar 2020, also 3 1/2 Jahre später, flatterte mir eine Klage ins Haus mit einer phantastischen Nachforderung. Eingereicht war die Klage wohl noch vor Jahresende 2019, die Postzustellungsurkunde bei mir trug das Datum 10.01.2020.
Auf den ersten Blick ist die Forderung vom Juli 2015 verjährt. Die Verjährungsfrist für solche Forderungen beträgt in Deutschland den Rest des Jahres und dann 3 Jahre. Allein hieraus wäre die Forderung vom Juli 2015 mit dem Jahresende 2015 plus 3 Jahre, also mit dem Jahresende 2018 verjährt gewesen.
ABER, und das wußte ich vorher nicht, ein gerichtlicher Mahnbescheid hemmt die Verjährung um mindestens 6 Monate, ggf. auch länger, wenn der vermeintliche Gläubiger „weitere Maßnahmen“ ergreift. Aber auch das reichte im vorliegenden Fall nicht. Weiß der Himmel, aus welchem Grund die das trotzdem probiert haben. Der bearbeitende Anwalt muß doch erkannt haben, daß die Chose verjährt war.
Ich hielt die Sache für sicher vor Gericht und suchte mir daher einen Rechtsanwalt, damit ich als juristischer Laie sie nicht durch einen Formfehler vergeige. Ich war froh, daß ein lokaler Anwalt die Sache übernahm, denn bei dem relativ geringen Streitwert (< 500 Euro) bekommt er nicht viel Honorar (keine 100 Euro). Schlechter Stundenlohn für meinen Anwalt.
Daß ich einen Anwalt mandatierte, war eine gute Idee, denn ich wußte nicht (jetzt weiß ich es), daß man explizit vortragen muß, daß man den Anspruch für verjährt hält (juristisch: Man muß "die Einrede der Verjährung erheben"). Zudem hat der gute Mann recht umfangreich zu der Frage der Zulässigkeit der Preiserhöhung vorgetragen. Es gibt verschiedene Urteile gegen Almado, die besagen, daß eine auf solche Weise vorgetragene (nämlich in einem PDF versteckte) Preiserhöhung nicht rechtsgültig ist.
Wer in die Küche gehen will, muß den Dampf dort ertragen können. Es ist bekannt, daß unter Energiediscountern öfter mal ein schwarzes Schaf ist (Und Almado ist sicher eins). Das muß man aushalten können. Deren Geschäftsmodell beruht darauf, beim Kunden Angst zu erzeugen. Dazu gehört auch, daß man ein Inkassounternehmen am besten gleich im Haus hat, das statt magerer 5 Euro Mahngebühr für die gleiche "Leistung" dann gleich satte Beträge fordern kann. In meinem Fall hatte man für das Inkasso einen höheren Preis berechnet, als ein Rechtsanwalt hätte nach Gebührenordnung verlangen dürfen. Das kommt in der Klage zur Sprache, sie reduzierten ihre Forderung daher entsprechen.
Die Klage ist trotzdem sang- und klanglos untergegangen. Die Gegenseite hat die Klage zurückgezogen (was rechtlich eine Niederlage ist).
Warum machen die das? Sie haben in meinem Fall massiv draufgezahlt. Mag der Strom noch einigermaßen kostendeckend berechnet gewesen sein (schon das glaube ich nicht, mit dem "Neukundenbonus" gehen all diese Unternehmen ins Minus) und der Aufwand für das "Inkassobüro" gering, so hat schon der Mahnbescheid echtes Geld gekostet, noch mehr die Klage (wenngleich der eigene Anwalt, der häufig beschäftigt wird, vielleicht Mengenrabatt gibt). Die Klageschrift mit um die 15 Seiten war ausformuliert, das macht kein Computer, da sitzt ein Anwalt dran und schreibt das. Schlechter Stundenlohn.
Die machen das im Rahmen einer Mischkalkulation. Ein hoher Prozentsatz der vermeintlichen Schuldner läßt sich ins Bockshorn jagen und zahlt auf den verschiedenen Ebenen. Bereits das Inkassobüro ist (wenn es klappt) hoch profitabel, denn das macht ja auch nichts anderes als ein Formschreiben zu versenden und die Rechnung schreibt ja auch der Computer.
Wenn 9 von 10 angeschriebenen "Schuldnern" dann zahlen, ist das für den "Gläubiger" ein gutes Geschäft.
Schwieriger wird es schon mit dem Mahnbescheid, denn für den muß der "Gläubiger" in Vorlage treten. Da schaut dann gern schon ein Mensch drauf, wie da die Chancen sind.
Und erst recht bei einer Klage: Da kommen bei einem Streitwert von 500 Euro durchaus echte Kosten von 500 Euro zusammen. Das riskiert man nur, wenn die Chancen gut sind.
Wieso Almado in meinem Fall versucht hat, eine verjährte Forderung einzuklagen? Keine Ahnung. Vielleicht haben sie darauf spekuliert, daß ich angesichts einer Klage die Segel streiche. Habe ich nicht getan, also haben sie einen draufgekriegt.
Dennoch: Der Energiemarkt ist aktuell ein Haifischbecken. Man sollte sich dorthin nur dann vorwagen, wenn man im Zweifelsfall z.B. einen Tausender drauflegen kann. Wer das nicht kann, läßt besser die Finger davon.
Immerhin: Die Existenz solcher Firmen wie Almado sorgt dafür, daß sehr etablierte Unternehmen wie etwa e.on oder die Stadtwerke verschiedener Städte preislich fast die gleichen Angebote machen – und die kann man getrost annehmen, ohne Angst haben zu müssen, einer Heuschrecke auf den Leim zu gehen.
Ich biete Almado und Konsorten problemlos die Stirn – aber lieber ist es mir doch, ich habe einen seriösen Anbieter. Momentan nutze ich beim Strom das günstigste Angebot auf dem Markt – von meinen lokalen Stadtwerken. Wer hätte das gedacht?
Guten Tag,
ich habe auch erst durch die Abschlussrechnung von der Erhöhung des Grundpreises erfahren (von 6€ auf 22€). Ich würde gerne das zu viel bezahlte Geld zurückholen wollen. Vor allem wird mir auch vorgegaukelt, dass die Preiserhöhung mir per Post zugeschickt wurde. Den Brief habe ich nie erhalten und konnte natürlich nicht reagieren. Können Sie mir in diesem Fall auch helfen?
Beste Grüße
Bodnar
ja, kann ich. Ich habe IHnen eine E-Mail gesendet. Hierüber können Sie meine Vorlage anfragen: https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/preiserhoehung-strom/
Guten Tag,
Auch ich bin von der Erhöhung des Grundpreises von Immergrün betroffen.
Trotz dessen, dass ich im Vergleich zum Vorjahr weniger verbraucht habe, erhalte ich eine noch geringere Rückzahlung.
Ich habe erst aufgrund der Endabrechnung 2020 zu recherchieren begonnen und von der unzulässigen Grundpreiserhöhung erfahren.
Habe ich immer noch eine Chance, dagegen vorzugehen und wenn ja, was ist zu tun?
Mit freundlichen Grüßen,
Maren Zeiß
Guten Tag Fr. Zeiß,
folgen Sie diesen Hinweisen, dann sende ich Ihnen eine kostenlose Antwort-Vorlage für immergrün zu. So holen Sie sich Ihr Geld zurück.
https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/preiserhoehung-strom/#II
VG
Matthias Moeschler
Guten Tag, ich habe es seit 2017 jetzt erst gemerkt da.ich anstatt 76 eur 108 eur monatlich berechnet bekomme…nun wollt.och wechseln und es hiess ich sei zu spät dran damit…Pech gehabt….1 Jahr Laufzeit zum teuren Preis ODER 2 Jahre ohne Grundpreis…..immernoch teurer als 2017 aber nach den Infos hier kündigr ich besser zu 8/2021 und bemühe mal meine Rechtsschutz Versicherung glaube ich ?
Danke und Gruss
B.P
Guten Tag,
leider habe ich Probleme mit ein Inkasso Büro EWD Köln. Mein Stromanbieter Immergrün 365 AG verlangte von mir eine Schlussrechnung die nicht den Vertragsbedingungen entspricht. Auf meinen Widerspruch wurde nicht oder falsch reagiert. Das ging so immer hin und her und ich habe der falschen Rechnung immer widersprochen. Dann kam ein Schreiben wo mir dargelegt wurde das man die Verbrauchseinheiten zu einen bestimmten Datum 12.11.2018 und die Grundgebühr an einen anderen Datum 08.08.2018 erhöht hat und mir dieses mitgeteilt hat. Die Einheit um ca. 25 Prozent und die Grundgebühr um ca. 600 Prozent ! Ich versichere das ich nie Schreiben mit Preiserhöhungen bekommen habe. Sonst hätte ich garantiert gekündigt. Das ich 2 Schreiben übersehen haben soll !? Laut Info aus dem Netz ist die Immergrün 365 AG für solche Machenschaften bekannt. Ich habe die 365 AG Immergrün aufgefordert mir den Beweis zu erbringen das ich die Schreiben erhalten habe. Ab da wurde auf meine Anfragen, Widersprüchen etc. nicht mehr reagiert und immer wieder Zahlungsaufforderungen und Mahnungen geschickt. Diese habe ich immer Widersprochen und um eine richtige Rechnung laut meines Vertrages vom 01.10.2017 gebeten. Ich erklärte das ich bereit bin, meinen Verbrauch zu zahlen aber nur nach richtiger Rechnungsstellung. Dann kam Post von dem Inkassobüro EWD aus Köln. Ich habe das Schreiben ordnungsgerecht beantwortet. Ich habe dem Inkassobüro alles schriftlich dargelegt und um Klärung mit der 365 AG Immergrün gebeten. Ich habe die Forderungen widersprochen. Der Widerspruch bezog sich auf die Hauptforderung, den Inkassogebühren, Verzugskosten etc. Ich habe darauf hingewiesen das ich bereits der Hauptforderung widersprochen habe und da ich bisher keine ordnungsgerechte Abrechnung habe kann ich mich auch nicht im Verzug befinden. Da es sich um eine bestrittene Rechnung handelt, ist laut Grundsatz auch kein Inkassobüro dafür einzuschalten. Ich habe darauf aufmerksam gemacht das eine widersprochene Forderung nicht an die Schufa oder eine andere Auskunftei gemeldet werden darf. Ebenso habe ich auf die Einrede der Verjährung geltend gemacht. Ich habe darauf aufmerksam gemacht, dass die Erteilung eines Mahnbescheides von mir vollständig widersprochen wird.
Die Antwort vom Inkassobüro war das man auf die Forderung weiterhin bestand. Ich habe erneut Widerspruch eingelegt und um die Richtigstellung der Rechnung gebeten. Ich habe darauf hingewiesen das ich nicht zahlungsunwillig bin und nach erfolgten ordnungsgerechten Rechnung die Zahlung vornehmen werde. Ich habe darauf hingewiesen das sich im Schreiben Widersprüche zwischen den Aussagen der Mandantin und der EWD besteht. Welche habe ich nicht erwähnt. ( Inkasso sagt Preiserhöhungen sind per Mail gekommen, da die 365 AG ein reiner Online Anbieter ist. Aber bei der 365 AG ist eindeutig zu sehen das diese als Brief deklariert sind. Die Schlussrechnung soll korrekt sein und wenn ich behaupte der Zählerstand sei falsch, soll ich den Netzbetreiber befragen. Es hat nichts mit dem Zählerstand zu tun. Dieser wurde von der 365 AG einfach ohne Anfrage selber viel zu hoch geschätzt und von mir widersprochen und zum Vertragsende an die Netzgesellschaft und an die 365 AG gemeldet. Danach war dieses das einzige richtige an der Rechnung, aber nur weil ich diesen gemeldet habe. Des weiteren soll ich des mehrfach von der 365 AG aufgeklärt worden sein und man habe da nichts mehr dazu zu fügen. Was die Aufklärung sein soll ?? ) Das deutet eindeutig darauf hin das die EWD sich nicht mit Ihrer Mandantin zusammen gesetzt hat und nur mit weiteren Drohungen ihr Geld haben will.
Nach erneuten Widerspruch auf diese Forderung habe ich jetzt ein Schreiben vorzuliegen wo mit dem gerichtlichen Mahnbescheid gedroht wird. Es wird eine auf eine Regelung des §4 Absatz 5 Einführungsgesetzes hingewiesen, dass Inkassokosten normiert sind. Urteile vom Gericht wonach Inkassokosten als weiterer Verzugsschaden erstattungsfähig sind.
Nun meine Frage wie soll ich jetzt reagieren ?
Einfach noch mal einen Widerspruch machen und auf mein 1. Schreiben verweisen oder einfach abwarten ?
Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen wie soll ich diesen widersprechen ?
Soll ich komplett widersprechen oder nur einen Teil ?
Ich müsste ja und bin auch willig und habe diese auch bekundet gegenüber der 365 AG und dem Inkassobüro die Endrechnung soweit sie mal ordnungsgerecht vorliegt, begleichen.
Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen dürfen dann die Kosten des Inkassobüros mit auf der Forderung sein ?
Ich habe nämlich gelesen das Inkassogebühren nicht auf der Forderung sein dürfen.
Oder kann es sein das die Inkassofirma dieses an einen RA weiterleitet, weil der Gebühren einfordern können ?
Ich glaube nicht das noch eine friedliche Lösung zu finden ist.
L.G.
Bei mir ist der Verlauf mit immergrün / EWD vergleichbar.
Meine Argumentationslinie ist von Anfang an sauber gewesen und der Zugang meines eigentlich ersten Widerspruchs mit Begründung ist dokumentiert (Einwurfeinschreiben).
Ich warte jetzt ab, ob die tatsächlich ins Risiko gehen, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken (dem ich widersprechen werde) und mich vor Gericht zitieren. Denn die stehen m.E. auf extrem dünnem Eis, wenn es ernst wird. Deshalb lasse ich es darauf ankommen!
Also nur nicht die Nerven verlieren, denn genau darauf hin wird spekuliert …..
L.G.
Wir haben aktuell das selbe Problem und schon einen Brief vom EWD Inkassounternehmen erhalten mit der selben Androhung der gerichtlichen Maßnahmen. Mich würde nun interessieren wie der Fall bei Ihnen ausgegangen ist.
Hat sie immergrün bis vor das Gericht gebracht?
Mit freundlichen Grüßen