35 Antworten

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  1. Hallo,
    ich wollte auch noch kurz meine Erfahrung teilen.
    Im November 2021 hat Immergrün bei mir zuerst den Abschlag und dann den Arbeitspreis drastisch erhöht. Ich bin dann aus dem Vertrag gem. § 346 BGB zurückgetreten, weil dieses vertragswidrige Verhalten von Immergrün das Weiterführen des Vertrags für mich unzumutbar gemacht hatte. In meinem Rücktrittschreiben habe ich angekündigt, von meinem Recht auf Schadensersatz Gebrauch zu machen. Im August 2022 habe ich dann die Nachweise für den Schadensersatz bei Immergrün eingereicht. Trotz Zusage der Kostenübernahme per Mail von Immergrün wurde mir das Geld jedoch nicht gezahlt. Ich habe dann nochmal nachgehakt mit Fristsetzung und Hinweis, dass ich Nichtzahlung ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie einleiten würde. Dann wurde das Geld gezahlt.

  2. Sehr geehrter Herr Dr. Moeschler,
    ich reihe mich auch zu den „über den Tisch gezogenen“ Kunden von immergrün ein.
    Ich habe dieses Jahr im Sept. fast einen Herzschlag bekommen als ich meine Kontoauszüge überprüft habe. Da hatte mein Stromversorger, immergrün, tatsächlich 262€ abgebucht als Abschlag für den Monat.
    Ich habe sofort bei meiner Bank die Lastschrift zurückgefordert und mich mit immergrün in Verbindung gesetzt.
    Da es schon zum 2. mal zu einer Preiserhöhung gekommen ist , einmal im Januar 2022 und jetzt im Sept. 2022, OHNE vorherigen Bescheid, habe ich per Einschreiben eine sofortige Kündigung des Vertrags gefordert.
    mir wurde diese nur zum 31. 12. 2022 gewährt, natürlich mit der weiteren Preiserhöhung.
    Da ich aber diese Erhöhung nicht zahle sondern nur den normalen Abschlag, von der ersten Erhöhung, 172€
    wurde ein Inkassobüro eingeschaltet.
    Diese drohen mir jetzt mit der Sperrung des Stromanschlusses.
    Ich möchte jetzt wissen ob das legal und möglich ist und wie kann ich rückwirkend mein zu viel bezahltes Geld wieder bekommen.
    Mit freundlichen Grüßen.

  3. Sehr geehrter Herr Dr. Moeschler,
    im letzten Jahr im Oktober hat immergrün eine Schreiben verschickt in der eine Preiserhöhung von 32,- Cent auf 49,8 Cent angekündigt wurde.
    Leider haben wir dieses Schreiben wohl nicht bekommen, erst mit der Abrechung wurde ersichtlich, das wir mehr zahlen sollen. Wir haben das mit einem Schreiben angefochten und aufgeklärt, das wir dieses Schreiben nicht bekommen haben.
    Wir haben um eine geänderte Rechnung zum alten Preis gebeten, uns wurde daraufhin geschrieben, das diese Rechnung rechtens ist und wir haben das Schreiben vom Oktober dann im März mit „erneute Versendung“ bekommen.
    Wir haben sofort gekündigt und ich habe die Abschlussrechnung um die Preiserhöhung gekürzt und dies auch schriftlich bekannt gegeben.
    Jetzt ist ein erneutes Schreiben bekommen, dass die Rechnung korrekt ist und Sie uns bereits angemahnt haben, wir sollen die differenz begleichen um nicht weitere Kosten zu verursachen.

    Wie können wir dagegen vorgehen?

    Kein normaler Mensch würde bei so einer Preiserhöhung bei dem Anbieter bleiben, hätten wir dieses Schreiben bekommen, hätten wir sofort gekündigt.

  4. Sehr geehrter Herr Dr. Moeschler,

    auch ich sollte Opfer der unseriösen Praktiken von immergruen! und Co. werden. Dank Ihrer hervorragenden Beratung, Musterbriefe und Vergleichsberechnungen bin ich bis zur Überweisung eines entsprechenden Schadenersatzes ohne auch nur 1 Cent Verlust aus dem Vertrag gegangen und nun wie von Ihnen angeraten bei einem großen Anbieter, und das zum fairen Preis.
    Nochmals vielen Dank für Ihre hervorragende Arbeit, ich werde Sie jederzeit weiterempfehlen.
    Mit freundlichen Grüßen

  5. Danke für Ihr Angebot: Musterbrief. Ich werde versuchen, den seit Oktober um 74% gestiegenen Strompreis rückgängig zu machen oder früher aus dem Vertrag zu kommen. Einen neuen Anbieter: Vattenfall habe ich schon.

  6. Meine Geschichte mit Immergrün/Almado/365 AG

    Zum 1.8.2013 schloß ich einen Stromliefervertrag mit einer Firma, die damals „Almado“ hieß (im Verlauf der Auseinandersetzung hieß sie immer wieder anders). Das war ein Pakettarif, der für meinen konstanten Strombedarf von der Größe gut paßte. Solche Tarife waren damals sehr populär, sind in der Zwischenzeit so gut wie weg vom Markt. Als ich gerade http://www.almado.de aufrief, fand ich zu meiner großen Überraschung nach Monaten das erste Mal wieder einen Pakettarif. 🙂

    Der Vertrag begann unauffällig.

    Irgendwann im November 2014 bekam ich eine E-Mail, die ich für Werbung hielt, ein 6seitiges PDF, auf dessen 4. Seite unten in kleiner Schrift stand:

    „Grundpreise enthalten verbrauchsunabhängige, teils hoheitlich regulierte Entgeltbestandteile und Fremdkosten, auf deren Entwicklung wir nur begrenzt Einfluss haben. Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine
    vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.09.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 20,04€ fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert.

    Ihnen als Produktkunde im Tarif immergrün! ökosiegel garantieren wir diese Konditionen automatisch und unwiderruflich.

    Damit sind Sie vor jeglichem Grundpreisanstieg vollumfänglich geschützt.

    In diesen bewegten Zeiten ist Planungssicherheit bares Geld wert.“

    Dieses Geschwurbel vom November 2013 bedeutet: Ab dem 1.9.2014, also 10 Monate später, wollen sie für Ihren eigentlich grundpreisfreien Pakettarif einen Grundpreis von 20,04 € pro Monat verlangen, insgesamt eine Preiserhöhung von 240 € im Jahr. Wenn man genau in die Tarifdefinition schaute, war der Paketpreis auch so definiert, daß man ihm im nachhinein einen Grundpreis hätte unterschieben können.

    Die „Preiserhöhung“ habe ich natürlich nicht gelesen, das .PDF hieß schließlich mißweisend „Information2“. Daß das eigentlich eine Preiserhöhung gewesen sein soll, darauf hat mich der Anbieter selbst erst fast zwei Jahre später hingewiesen.

    Das erst Jahr lief ereignislos. Monat für Monat wurde der vereinbarte Abschlag abgebucht und gut. Am Ende des Belieferungsjahres hatte ich ein Guthaben in Höhe von 3 1/2 Monatsabschlägen. Die Abschläge waren (wie üblich bei Discountern) reichlich bemessen, außerdem hatte ich ja Anspruch auf einen Neukundenbonus. Den Vorschriften gemäß ist die Rechnung spätestens 6 Wochen nach dem Ende des Belieferungsjahres fällig.

    Die Rechnung kam aber nicht.

    Also mahnte ich die Rechnung an und kündigte gleich mal an, daß ich den errechneten Erstattungsbetrag gegen laufende Zahlungen aufrechnen würde. Vorsorglich kündigte ich auch die Einzugsermächtigung. Almado reagierte schnell: Drei Tage später war die Rechnung da – aber die Erstattung nicht. Die sollte ich im Verlauf der nächsten drei Wochen per Scheck (!) erhalten.

    Eine Rückzahlung per Scheck ist ein unfreundliches Verfahren, das dem Empfänger unnötige Wege aufzwingt. Es ist in der heutigen Zeit der Online-Banken nicht so einfach, einen Scheck eingelöst zu bekommen, just darauf bauen diese Kadetten. Wer Zahlungen vom Konto einzieht, kann Erstattungen aufs Konto leisten.

    Der nächste Abschlag wäre fällig gewesen. Der Scheck war nicht da, also verrechnete ich ihn weiter mit der Erstattung. Freundlicherweise schickte ich Almado nochmal ein Fax, in dem ich die Aufrechnung erklärte. Drei Tage später trudelte eine Mahnung ein, die ich abheftete.

    Im nächsten Monat war immer der Scheck noch immer nicht da, also ließ ich den zweiten Abschlag auch ausfallen, schickte nochmal ein Fax, in dem ich die Aufrechnung erklärte. Eine Antwort bekam ich nicht, wohl aber ein Inkasso von der mit Almado wohl verbundenen Firma EWD-Inkasso, die offensichtlich zum Geschäftsmodell gehört. Ich ließ mich aber nicht ins Bockshorn jagen und widersprach dem Inkasso. Einige Wochen später rief mich recht verzweifelt die Buchhaltung von Almado an, ich solle doch endlich die Abschläge zahlen, sonst müßten sie mir kündigen.

    Das ist eine schlichte Drohung. Sie dürfen in einer solchen Situation rechtlich nicht kündigen, solange mein Guthaben nicht verbraucht oder erstattet ist. Ich traue es Firmen wie Almado natürlich dennoch zu, daß sie in einer solchen Situation dennoch rechtswidrig tun, wenngleich sie sich damit prinzipiell schadenersatzpflichtig machen.

    Der Almado-Mann versprach mir hoch und heilig, daß nun der Scheck wirklich versandt würde. Ein Scheckversand ist zwar auch dann noch aus den beschriebenen Gründen ein unfreundlicher Akt, aber um des lieben Friedens willen habe ich den Scheck, als er dann zwei Wochen später tatsächlich (über 3 Monate verspätet) eintrudelte, mit einigen Klimmzügen eingelöst und auch die zurückgehaltenen Abschläge nachbezahlt.

    Das war inkonsequent, das hätte ich nicht tun sollen.

    Denn ein Scheck kann platzen, meine Überweisung kann ich dann aber nicht mehr zurückholen. Es ist in der Vergangenheit nicht nur ein Energie-Discounter pleite gegangen.

    Der Rest des zweiten Belieferungsjahres lief ereignisarm, bis auf den Schluß: Ich hatte einen Pakettarif, glaubte also zu wissen, was auf der Rechnung stehen würde. Also kürzte ich die letzte Abschlagszahlung so, daß der Paketpreis centgenau bezahlt war. Ich wollte aus der Chose herauskommen, ohne daß ich von Almado noch Geld zu bekommen hätte. Drei Tage später trudelte eine kostenpflichtige Mahnung ein, die ich geflissentlich ignorierte.

    Die Jahresrechnung war dann fast wie erwartet (hm, bei einem Pakettarif, bei dem man das Paket nicht ganz ausgenutzt hat). Aber: Moment einmal, was ist denn DAS? 220 Euro „Grundgebühr“, die erstmals auf der Jahresrechnung auftauchen? Ich widersprach der Rechnung. Den Rest hatte ich ja komplett bezahlt.

    Almado stellte sich taub. Mahnung, dann wieder das bekannte EWD-Inkasso. Das beunruhigte mich nicht sehr, ich schrieb ihm immer wieder ruhig und sachlich ab. Im Oktober 2015 drohte man mir einen gerichtlichen Mahnbescheid an.

    Der kam dann allerdings fast ein Jahr später erst im Juli 2016. Ich widersprach ihm fristgerecht und in voller Höhe (Das ist wichtig!) und dachte, damit sei die Geschichte dann erledigt.

    War sie aber nicht.

    Im Januar 2020, also 3 1/2 Jahre später, flatterte mir eine Klage ins Haus mit einer phantastischen Nachforderung. Eingereicht war die Klage wohl noch vor Jahresende 2019, die Postzustellungsurkunde bei mir trug das Datum 10.01.2020.

    Auf den ersten Blick ist die Forderung vom Juli 2015 verjährt. Die Verjährungsfrist für solche Forderungen beträgt in Deutschland den Rest des Jahres und dann 3 Jahre. Allein hieraus wäre die Forderung vom Juli 2015 mit dem Jahresende 2015 plus 3 Jahre, also mit dem Jahresende 2018 verjährt gewesen.

    ABER, und das wußte ich vorher nicht, ein gerichtlicher Mahnbescheid hemmt die Verjährung um mindestens 6 Monate, ggf. auch länger, wenn der vermeintliche Gläubiger „weitere Maßnahmen“ ergreift. Aber auch das reichte im vorliegenden Fall nicht. Weiß der Himmel, aus welchem Grund die das trotzdem probiert haben. Der bearbeitende Anwalt muß doch erkannt haben, daß die Chose verjährt war.

    Ich hielt die Sache für sicher vor Gericht und suchte mir daher einen Rechtsanwalt, damit ich als juristischer Laie sie nicht durch einen Formfehler vergeige. Ich war froh, daß ein lokaler Anwalt die Sache übernahm, denn bei dem relativ geringen Streitwert (< 500 Euro) bekommt er nicht viel Honorar (keine 100 Euro). Schlechter Stundenlohn für meinen Anwalt.

    Daß ich einen Anwalt mandatierte, war eine gute Idee, denn ich wußte nicht (jetzt weiß ich es), daß man explizit vortragen muß, daß man den Anspruch für verjährt hält (juristisch: Man muß "die Einrede der Verjährung erheben"). Zudem hat der gute Mann recht umfangreich zu der Frage der Zulässigkeit der Preiserhöhung vorgetragen. Es gibt verschiedene Urteile gegen Almado, die besagen, daß eine auf solche Weise vorgetragene (nämlich in einem PDF versteckte) Preiserhöhung nicht rechtsgültig ist.

    Wer in die Küche gehen will, muß den Dampf dort ertragen können. Es ist bekannt, daß unter Energiediscountern öfter mal ein schwarzes Schaf ist (Und Almado ist sicher eins). Das muß man aushalten können. Deren Geschäftsmodell beruht darauf, beim Kunden Angst zu erzeugen. Dazu gehört auch, daß man ein Inkassounternehmen am besten gleich im Haus hat, das statt magerer 5 Euro Mahngebühr für die gleiche "Leistung" dann gleich satte Beträge fordern kann. In meinem Fall hatte man für das Inkasso einen höheren Preis berechnet, als ein Rechtsanwalt hätte nach Gebührenordnung verlangen dürfen. Das kommt in der Klage zur Sprache, sie reduzierten ihre Forderung daher entsprechen.

    Die Klage ist trotzdem sang- und klanglos untergegangen. Die Gegenseite hat die Klage zurückgezogen (was rechtlich eine Niederlage ist).

    Warum machen die das? Sie haben in meinem Fall massiv draufgezahlt. Mag der Strom noch einigermaßen kostendeckend berechnet gewesen sein (schon das glaube ich nicht, mit dem "Neukundenbonus" gehen all diese Unternehmen ins Minus) und der Aufwand für das "Inkassobüro" gering, so hat schon der Mahnbescheid echtes Geld gekostet, noch mehr die Klage (wenngleich der eigene Anwalt, der häufig beschäftigt wird, vielleicht Mengenrabatt gibt). Die Klageschrift mit um die 15 Seiten war ausformuliert, das macht kein Computer, da sitzt ein Anwalt dran und schreibt das. Schlechter Stundenlohn.

    Die machen das im Rahmen einer Mischkalkulation. Ein hoher Prozentsatz der vermeintlichen Schuldner läßt sich ins Bockshorn jagen und zahlt auf den verschiedenen Ebenen. Bereits das Inkassobüro ist (wenn es klappt) hoch profitabel, denn das macht ja auch nichts anderes als ein Formschreiben zu versenden und die Rechnung schreibt ja auch der Computer.

    Wenn 9 von 10 angeschriebenen "Schuldnern" dann zahlen, ist das für den "Gläubiger" ein gutes Geschäft.

    Schwieriger wird es schon mit dem Mahnbescheid, denn für den muß der "Gläubiger" in Vorlage treten. Da schaut dann gern schon ein Mensch drauf, wie da die Chancen sind.

    Und erst recht bei einer Klage: Da kommen bei einem Streitwert von 500 Euro durchaus echte Kosten von 500 Euro zusammen. Das riskiert man nur, wenn die Chancen gut sind.

    Wieso Almado in meinem Fall versucht hat, eine verjährte Forderung einzuklagen? Keine Ahnung. Vielleicht haben sie darauf spekuliert, daß ich angesichts einer Klage die Segel streiche. Habe ich nicht getan, also haben sie einen draufgekriegt.

    Dennoch: Der Energiemarkt ist aktuell ein Haifischbecken. Man sollte sich dorthin nur dann vorwagen, wenn man im Zweifelsfall z.B. einen Tausender drauflegen kann. Wer das nicht kann, läßt besser die Finger davon.

    Immerhin: Die Existenz solcher Firmen wie Almado sorgt dafür, daß sehr etablierte Unternehmen wie etwa e.on oder die Stadtwerke verschiedener Städte preislich fast die gleichen Angebote machen – und die kann man getrost annehmen, ohne Angst haben zu müssen, einer Heuschrecke auf den Leim zu gehen.

    Ich biete Almado und Konsorten problemlos die Stirn – aber lieber ist es mir doch, ich habe einen seriösen Anbieter. Momentan nutze ich beim Strom das günstigste Angebot auf dem Markt – von meinen lokalen Stadtwerken. Wer hätte das gedacht?

  7. Guten Tag,

    ich habe auch erst durch die Abschlussrechnung von der Erhöhung des Grundpreises erfahren (von 6€ auf 22€). Ich würde gerne das zu viel bezahlte Geld zurückholen wollen. Vor allem wird mir auch vorgegaukelt, dass die Preiserhöhung mir per Post zugeschickt wurde. Den Brief habe ich nie erhalten und konnte natürlich nicht reagieren. Können Sie mir in diesem Fall auch helfen?

    Beste Grüße
    Bodnar

  8. Guten Tag,

    Auch ich bin von der Erhöhung des Grundpreises von Immergrün betroffen.
    Trotz dessen, dass ich im Vergleich zum Vorjahr weniger verbraucht habe, erhalte ich eine noch geringere Rückzahlung.
    Ich habe erst aufgrund der Endabrechnung 2020 zu recherchieren begonnen und von der unzulässigen Grundpreiserhöhung erfahren.
    Habe ich immer noch eine Chance, dagegen vorzugehen und wenn ja, was ist zu tun?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Maren Zeiß

  9. Guten Tag, ich habe es seit 2017 jetzt erst gemerkt da.ich anstatt 76 eur 108 eur monatlich berechnet bekomme…nun wollt.och wechseln und es hiess ich sei zu spät dran damit…Pech gehabt….1 Jahr Laufzeit zum teuren Preis ODER 2 Jahre ohne Grundpreis…..immernoch teurer als 2017 aber nach den Infos hier kündigr ich besser zu 8/2021 und bemühe mal meine Rechtsschutz Versicherung glaube ich ?
    Danke und Gruss
    B.P

  10. Guten Tag,
    leider habe ich Probleme mit ein Inkasso Büro EWD Köln. Mein Stromanbieter Immergrün 365 AG verlangte von mir eine Schlussrechnung die nicht den Vertragsbedingungen entspricht. Auf meinen Widerspruch wurde nicht oder falsch reagiert. Das ging so immer hin und her und ich habe der falschen Rechnung immer widersprochen. Dann kam ein Schreiben wo mir dargelegt wurde das man die Verbrauchseinheiten zu einen bestimmten Datum 12.11.2018 und die Grundgebühr an einen anderen Datum 08.08.2018 erhöht hat und mir dieses mitgeteilt hat. Die Einheit um ca. 25 Prozent und die Grundgebühr um ca. 600 Prozent ! Ich versichere das ich nie Schreiben mit Preiserhöhungen bekommen habe. Sonst hätte ich garantiert gekündigt. Das ich 2 Schreiben übersehen haben soll !? Laut Info aus dem Netz ist die Immergrün 365 AG für solche Machenschaften bekannt. Ich habe die 365 AG Immergrün aufgefordert mir den Beweis zu erbringen das ich die Schreiben erhalten habe. Ab da wurde auf meine Anfragen, Widersprüchen etc. nicht mehr reagiert und immer wieder Zahlungsaufforderungen und Mahnungen geschickt. Diese habe ich immer Widersprochen und um eine richtige Rechnung laut meines Vertrages vom 01.10.2017 gebeten. Ich erklärte das ich bereit bin, meinen Verbrauch zu zahlen aber nur nach richtiger Rechnungsstellung. Dann kam Post von dem Inkassobüro EWD aus Köln. Ich habe das Schreiben ordnungsgerecht beantwortet. Ich habe dem Inkassobüro alles schriftlich dargelegt und um Klärung mit der 365 AG Immergrün gebeten. Ich habe die Forderungen widersprochen. Der Widerspruch bezog sich auf die Hauptforderung, den Inkassogebühren, Verzugskosten etc. Ich habe darauf hingewiesen das ich bereits der Hauptforderung widersprochen habe und da ich bisher keine ordnungsgerechte Abrechnung habe kann ich mich auch nicht im Verzug befinden. Da es sich um eine bestrittene Rechnung handelt, ist laut Grundsatz auch kein Inkassobüro dafür einzuschalten. Ich habe darauf aufmerksam gemacht das eine widersprochene Forderung nicht an die Schufa oder eine andere Auskunftei gemeldet werden darf. Ebenso habe ich auf die Einrede der Verjährung geltend gemacht. Ich habe darauf aufmerksam gemacht, dass die Erteilung eines Mahnbescheides von mir vollständig widersprochen wird.
    Die Antwort vom Inkassobüro war das man auf die Forderung weiterhin bestand. Ich habe erneut Widerspruch eingelegt und um die Richtigstellung der Rechnung gebeten. Ich habe darauf hingewiesen das ich nicht zahlungsunwillig bin und nach erfolgten ordnungsgerechten Rechnung die Zahlung vornehmen werde. Ich habe darauf hingewiesen das sich im Schreiben Widersprüche zwischen den Aussagen der Mandantin und der EWD besteht. Welche habe ich nicht erwähnt. ( Inkasso sagt Preiserhöhungen sind per Mail gekommen, da die 365 AG ein reiner Online Anbieter ist. Aber bei der 365 AG ist eindeutig zu sehen das diese als Brief deklariert sind. Die Schlussrechnung soll korrekt sein und wenn ich behaupte der Zählerstand sei falsch, soll ich den Netzbetreiber befragen. Es hat nichts mit dem Zählerstand zu tun. Dieser wurde von der 365 AG einfach ohne Anfrage selber viel zu hoch geschätzt und von mir widersprochen und zum Vertragsende an die Netzgesellschaft und an die 365 AG gemeldet. Danach war dieses das einzige richtige an der Rechnung, aber nur weil ich diesen gemeldet habe. Des weiteren soll ich des mehrfach von der 365 AG aufgeklärt worden sein und man habe da nichts mehr dazu zu fügen. Was die Aufklärung sein soll ?? ) Das deutet eindeutig darauf hin das die EWD sich nicht mit Ihrer Mandantin zusammen gesetzt hat und nur mit weiteren Drohungen ihr Geld haben will.
    Nach erneuten Widerspruch auf diese Forderung habe ich jetzt ein Schreiben vorzuliegen wo mit dem gerichtlichen Mahnbescheid gedroht wird. Es wird eine auf eine Regelung des §4 Absatz 5 Einführungsgesetzes hingewiesen, dass Inkassokosten normiert sind. Urteile vom Gericht wonach Inkassokosten als weiterer Verzugsschaden erstattungsfähig sind.
    Nun meine Frage wie soll ich jetzt reagieren ?
    Einfach noch mal einen Widerspruch machen und auf mein 1. Schreiben verweisen oder einfach abwarten ?
    Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen wie soll ich diesen widersprechen ?
    Soll ich komplett widersprechen oder nur einen Teil ?
    Ich müsste ja und bin auch willig und habe diese auch bekundet gegenüber der 365 AG und dem Inkassobüro die Endrechnung soweit sie mal ordnungsgerecht vorliegt, begleichen.
    Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen dürfen dann die Kosten des Inkassobüros mit auf der Forderung sein ?
    Ich habe nämlich gelesen das Inkassogebühren nicht auf der Forderung sein dürfen.
    Oder kann es sein das die Inkassofirma dieses an einen RA weiterleitet, weil der Gebühren einfordern können ?
    Ich glaube nicht das noch eine friedliche Lösung zu finden ist.

    L.G.

    1. Bei mir ist der Verlauf mit immergrün / EWD vergleichbar.
      Meine Argumentationslinie ist von Anfang an sauber gewesen und der Zugang meines eigentlich ersten Widerspruchs mit Begründung ist dokumentiert (Einwurfeinschreiben).

      Ich warte jetzt ab, ob die tatsächlich ins Risiko gehen, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken (dem ich widersprechen werde) und mich vor Gericht zitieren. Denn die stehen m.E. auf extrem dünnem Eis, wenn es ernst wird. Deshalb lasse ich es darauf ankommen!

      Also nur nicht die Nerven verlieren, denn genau darauf hin wird spekuliert …..

      L.G.

      1. Wir haben aktuell das selbe Problem und schon einen Brief vom EWD Inkassounternehmen erhalten mit der selben Androhung der gerichtlichen Maßnahmen. Mich würde nun interessieren wie der Fall bei Ihnen ausgegangen ist.
        Hat sie immergrün bis vor das Gericht gebracht?

        Mit freundlichen Grüßen

  11. Immergrün hat bei der Gasversorgung den Arbeitspreis um 38% erhöht, den Grundpreis um 537%. Angeblich hätte ich letztes Jahr eine Info dazu postalisch bekommen.

    Das stimmt nicht, es gab nie ein Schreiben dazu. Dies wurde mir nun per E-Mail nachgereicht. Daraus geht auch nur die Erhöhung des Arbeitspreises hervor, nicht des Grundpreises.

    Insgesamt wirkt das alles sehr unseriös.

    Die Sonderkündigung wird mir verweigert. Ich kann vor Immergrün, 365 AG oder wer auch imemr dahinter steckt, nur warnen.

    1. Auch ich wurde Opfer von Variante 3.
      Dazu muss man vielleicht noch ergänzen, dass das Schreiben extrem „link“ gemacht ist, weil die Hervorhebungen in der Formatierung darauf hindeuten, dass es sich um eine reine Information im Zusammenhang mit allgemeinen Änderungen im Messstellenbetriebgsgesetz, was sicherlich die allermeisten Menschen bei der Lektüre ihrer Tagespost nicht interessiert.
      Das Problem habe ich einige Wochen nach der Abrechnung nach einem Anbieterwechsel erst erkannt. Da über die Schlussabrechnung fast 90 % der unzulässigen Erhöhung eingezogen wurden und seither weniger als 8 Wochen vergangen sind, habe ich rückbelastet und den relativ kleinen Differenzbetrag eingefordert.

      Insofern danke für den Verfasser dieser Seite!!

    2. Wir haben aktuell das selbe Problem und schon einen Brief vom EWD Inkassounternehmen erhalten mit der selben Androhung der gerichtlichen Maßnahmen. Mich würde nun interessieren wie der Fall bei Ihnen ausgegangen ist.
      Hat sie immergrün bis vor das Gericht gebracht?

      Mit freundlichen Grüßen

  12. Hallo Matthias,

    vielen Dank für deine schnelle Antwort. Meinst du den Teil der Jahresabrechnung (in dem Fall das Kleingedruckte) in dem die neuen Tarifkonditionen stehen? Ein gesondertes Schreiben habe ich ja nicht erhalten.

    Viele Grüße
    Katta

    1. Hallo Katta,
      es ist möglich, dass die Preiserhöhung in der Verbrauchsabrechnung mitgeteilt wurde. Das sieht dann so aus: https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/wp-content/uploads/2019/08/Preiserh%C3%B6hung-in-Verbrauchsabrechnung.png
      Es ist aber auch gut möglich, dass du nie ein Preiserhöhungsschreiben erhalten hast. In diesem Fall versuche dieses vom Anbieter zu erhalten. Dann kannst du mir dieses gerne zusenden und mir die alten und neuen Preisbestandteile mitteilen. Ich sende dir dann eine Antwort-Vorlage.
      VG
      Matthias

  13. Hallo Matthias,

    ich habe heute beim genaueren Studieren meiner Verbrauchsabrechnung so nebenbei im Kleingedruckten erfahren, dass sich mein monatlicher Grundpreis zum 01.07.2019von 6,01€ auf 36,-€ erhöht hat. Immergrün behauptet jetzt, dass sie mir dies im April per Post mitgeteilt haben. Diesen Brief habe ich aber nie erhalten, sonst hätte ich direkt gekündigt. Immergrün sagt, der Brief wurde ganz normal verschickt, aber sie könnten beweisen, dass sie ihn verschickt haben und die Erhöhung damit gültig wäre. Das hört sich für mich etwas komisch an, denn selbst wenn sie ihn verschickt hätte, kann es ja immer sein, dass ein Brief nicht ankommt. Weißt du, wer hier in der Beweispflicht ist?
    Meine erste Reaktion gegenüber Immergrün war, dass ich sofort bzw. sogar rückwirkend zum 01.07.2019 aus dem Vertrag raus möchte. Aber dann habe ich auch Nachteile, weil ich dann in die teure Grundversorgung fallen würden. Wie ich nämlich nach dem Gespräch erfahren habe, kann ich rückwirkend keinen neuen Vertrag abschließen, auch wenn ich der Vertrag mit Immergrün rückwirkend aufgehoben wird, da der Abschluss mit einem neuen Anbieter nur in die Zukunft möglich ist und dann auch meistens um die 4-6 Wochen dauert.
    Kannst du mir einen Rat geben, wie ich am besten vorgehe?

    Viele Grüße
    Katta

    1. Hallo Katta,
      mit deinem Sachverhalt bin ich sehr gut vertraut. Ich habe Verbrauchern in ähnlichen Fällen geholfen, dass die Preiserhöhung zurückgenommen wird. Gerne sende ich auch dir ein (kostenloses) Antwortschreiben zu. Hierzu wäre es jedoch notwendig, dass du mir dein Preiserhöhungsschreiben zusendest.
      VG
      Matthias

      1. Hallo Matthias,

        vielen Dank für deine schnelle Antwort. Meinst du den Teil der Jahresabrechnung (in dem Fall das Kleingedruckte) in dem die neuen Tarifkonditionen stehen? Ein gesondertes Schreiben habe ich ja nicht erhalten.

        Viele Grüße
        Katta

        1. Hallo Katta,

          bei mir ist es genau gleich. Bis jetzt haben Sie mir eine Reduzierung auf 17,45 angeboten. Wie schaut es bei dir aus ?

          mfG

          haviko

  14. Hallo,

    ich habe meinen Vertrag ebenfalls über Verivox mit einem Grundpreis von 3,36 € abgeschlossen und dieser wurde nun auf 35 € monatlich erhöht.

    Ich habe bereits bei der Kundenhotline angerufen und mich beschwert und nach dem Chef verlangt, dieser jedoch ununterbrochen in Terminen zu sein scheint. Mir wurde versichert, dass die Beschwerde aufgenommen wurde und ich eine Rückmeldung erhalte.
    Bei Verivox habe ich ebenfalls eine Beschwerde eingereicht. Ich fürchte jedoch, dass das alles nichts bringt.

  15. Ich habe vor drei Tage auch meine Abrechnung von immergrün erhalten. Verwundert über die Nachzahlungsforderung in Höhe von 120,00 € (da mein Verbrauch in etwa gleich geblieben ist) sah ich die Erhöhung des Nettogrundpreises von 68 € netto auf 207 € netto.

    Ich hatte schon im Januar gekündigt, weil ich das Wechseln von Strom- und Gasanbietern leid bin und zum Grundversorger gewechselt bin.

    Lohnt es sich noch, gegen den erhöhten Grundpreis vorzugehen?
    Gruß

    1. Aus Erfahrung weiß ich, dass es sich lohnt. Wenn Sie möchten, dann unterstütze ich Sie. Schicken Sie mir einfach den alten und neuen Grund- und Arbeitspreis zu sowie das Preiserhöhungsschreiben. Ich sende Ihnen eine anpassbare Antwort-Vorlage zu.
      VG!
      Matthias Moeschler

  16. Betrifft: Gas-Vertrag mit Idealenergie bzw. Immergrün.
    Die Firma „Immergrün“ schrieb mir am 20.07.2017 folgendes:
    „In Ihrem Tarif, sofern die Belieferung vor dem 01.05.2017 begonnen hat“ (das war der Fall), „bleibt Ihr Arbeitspreis stabil, und es erfolgt eine ab dem 01.01.2018 gültige Anhebung Ihres monatlichen Grundpreises auf € 21,00. Ansonsten behalten Sie Ihren gewohnt günstigen Arbeitspreis, sowie Ihren bisherigen monatlichen Grundpreis von € 8,81“.
    Statt des „gewohnt günstigen Arbeitspreises“ von bisher € 0,039076 je Einheit berechnete man mir € 0,05378151 ab 01.02.2018 bis 31.12.2018.
    Statt des bisherigen monatlichen Grundpreises von € 8,81 erhöhte man auf € 21,00.
    Das ist eine Erhöhung von 37,63 % beim Arbeitspreis und 238,36 % beim Grundpreis.
    Ich habe schon mehrfach dagegen Einspruch eingelegt, aber diese Firma antwortet nicht.
    Vor zwei Wochen habe ich ihnen eine Frist gesetzt zum 24.04.19 und heute nochmals angemahnt.
    Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hatte ich ebenfalls angeschrieben, die mir geraten haben, Einspruch zu erheben, was ich getan habe.
    Ich hoffe auf eine positive Nachricht. Danke.

  17. Hallo,
    auch ich habe die Preiserhöhung des Grundpreises in der ersten Verbrauchsabrechnung am 12.04.18 erhalten.
    In der Auflistung des Verbrauchs für das vergangene Jahr stand unter den „Erläuterugen zu Ihrer Abrechnung“ im nächsten Satz: „Erhöhung Ihres Strompreises“.
    Arbeitspreis brutto blieb bei 25,42ct/kWh gleich.
    Der Arbeitspreis wurde von 5,77€/Monat auf 36,00€/Monat erhöht.
    Bei dieser ersten Verbrauchsabrechnung wurde das Guthaben von 460,12€ bis heute nicht meinem Bankkonto gutgeschrieben.
    Den Vertrag hatte ich in 2018 nicht mehr zum Termin für das Sonderkündigungsrecht kündigen können, da ich die Rechnung erst später im meinem Postfach fand (wurde gesendet unter [email protected]).
    Der Vertrag ist zum 31.03.19 gekündigt und ich warte nun auf die Schlussrechnung die ich per Einschreiben bereits angefordert habe (Vorlage hier im Netz).
    Wie kann ich mich in der Schlussrechnung vom überhöhten Grundpreis noch wehren?

    Bin für jede Hilfe dankbar.

  18. Hallo,

    auch bei mir hat sich der Grundpreis bei immergrün im letzten Jahr von 7,02€ auf 27€ Jahr erhöht. Leider war dies für mich in der Verbrauchsabrechnung des letzten Jahres, die ich per Email erhalten habe nicht direkt zu ersehen. Ich habe die Erhöhung leider erst jetzt nach detaillierter Prüfung bemerkt, da in der aktuellen Verbrauchsabrechnung, welche ich heute erhalten habe statt der erwarteten Rückzahlung eine Nachzahlung von mir gefordert wird

    Ich hätte nun gerne gewusst, ob es sich noch lohnt dagegen anzugehen, oder ob es bereits zu spät ist?

    Vielen Dank im Voraus.

    Grüße, Sebastian

    1. In den meisten Fällen lohnt es sich. Vorausgesetzt, man geht richtig vor und begründet mit den richtigen Argumenten. Gerne unterstütze ich dabei mit einer ANtwort-Vorlage / Musterschreiben! Schreibe mir einfach eine Mail an mrmoeschler (at) gmail.com.

  19. Preiserhöhung Immergrün 27.01.19

    Hallo
    ich bin auch betroffen von der Grundpreiserhöhung von Immergrün. Ich habe leider den Termin versäumt zu kündigen am 31 .7 18 weil die Rechnung für mich undurchsichtig war. Erst jetzt ist mir das aufgefallen. Mein Vertrag läuft noch bis 31.5.19. Immergrün hat den Grundbetrag von 8,04 auf 29 € im Monat erhöht. Eine Erhöhung um das 3,6 fache.

    Mfg. Gnad

    1. Sehr geehrter Herr Gnad,
      wenn Sie möchten, dann unterstütze ich Sie. Ich biete Ihnen ein kostenloses Musterschreiben an, dass Sie an Ihren Fall anpassen können. Dazu bräuchte ich allerdings das Schreiben von immergrün.
      Kontakt: mrmoeschler(at)gmail.com
      VG
      Moeschler

  20. Hallo
    ich habe meinen Immergrün Vertrag über Verivox,aus 2017,und nun Grundpreis von 8,98€ auf28,57 € , obwohl auf Seite 4 von 6,Verbraucherschutzinformationen
    Geltende Tarife:Es gilt die eingeschränkte Preisgarantie. Diese umfasst alle Preisbestandteile, die nicht hoheitlich festgelegt sind. immergrün!-Energie ist somit jederzeit berechtigt – sofern nicht vertraglich ausgeschlossen – Änderungen von gesetzlichen Abgaben, Steuern und Umlagen (insb. EEG, KWKG, Konzessionsabgabe, Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV und § 17 f EnWG) weiterzugeben. Ihr aktueller Bruttoarbeitspreis: 0,2588 €/kWh, Ihr aktueller Bruttomonatsgrundpreis: 8,98 €. Weitere Tarifinformationen zu Steuern, Umlagen und Abgaben erhalten Sie auf Seite 4 dieses Schreibens..
    Ich weiß nicht mehr weiter,mit ehrenwerten Kaufleuten,hat das nichts mehr zu tun

    Auf nachfragen habe ich meine Jahresabrechnung bekommen,denn obwohl man ein Kundenkonto bei Immergrün hat,bekommt man dort keinerlei Nachricht sonder unter einer für mich nicht bestellte Adresse,auf einen E-Mail Konto.Ich wusste nicht mal das ich sowas habe,das Kundenportal einlocken war ja auch nicht mal eben!

    Gruß