Kündigungsbestätigung fehlt? Das sollten Sie jetzt tun!
Eine Kündigungsbestätigung ist nicht notwendig, damit die Kündigung wirksam ist. Sie tragen jedoch die Beweispflicht.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt wehren!
Kündigungsbestätigung fehlt, was tun?
Da einige Gas-/ Stromanbieter Kündigungen ignorieren, sollten Sie dies tun (100% kostenlos):
1. Erneut mit Vorlage kündigen
2. Online-Beschwerde
3. Schlichtungsstelle einschalten.
Einige Gas-/ Stromanbieter ignorieren Kündigungen
Verbraucher können Ihren Vertrag kündigen, wenn sie zu einen neuen Strom- oder Gasanbieter wechseln wollen, oder wenn Sie ihr Sonderkündigungsrecht (z.B. aufgrund einer Preiserhöhung) wahrnehmen möchten. Bei der Kündigung sollten Verbraucher u.a. eine Kündigungsbestätigung anfordern, um sicherzustellen, dass die Kündigung beim Energieversorger eingegangen ist und akzeptiert wurde.
Leider beschweren sich bei einigen Strom- und Gasanbieter Verbraucher, dass sie keine Kündigungsbestätigung erhalten haben oder dass der Versorger sogar behauptet, bei ihm sei keine Kündigung eingegangenen (siehe Beispiele 1 und 2). Verbraucher laufen in diesen Fällen Gefahr, dass der Stromanbieterwechsel misslingt oder dass die Preiserhöhung wirksam wird.
Die Beweispflicht liegt beim Verbraucher
Als Verbraucher müssen Sie nachweisen können, dass Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag rechtzeitig und formal korrekt gekündigt haben. Der beste Nachweis ist, wenn Sie eine Kündigungsbestätigung erhalten haben. Wenn dies nicht der Fall ist, können Sie die Kündigung lediglich einwandfrei nachweisen, wenn Sie die Kündigung per Einschreiben versendet haben. Bei einer Kündigung per E-Mail oder Fax ist der Nachweis nicht zwangsläufig gegeben. Wenn Sie jedoch über die gleiche E-Mail-Adresse mit Ihrem Versorger kommuniziert haben, haben Gerichte bereits zu Gunsten des Verbrauchers entschieden. Bei einer telefonischen oder einer postalischen Kündigung ohne Einschreiben können Sie die Kündigung leider nicht nachweisen.
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
So kündigen Sie Ihren Strom- & Gasvertrag richtig
Kündigungsvorlagen
Wenn Sie noch mindestens 4 Wochen vor der Kündigungsfrist stehen, können Sie noch mal probieren, per E-Mail zu kündigen.
Betreff: Kündigung meines Vertrags
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich meinen oben genannten Stromvertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung innerhalb von 14 Tagen zu. Nennen Sie mir bitte auch das Vertragsende.
Viele Grüße [Ihr Name]
Startete Ihr Vertrag am z.B. am 01.10.2020, dann tragen Sie bitte „30.09.2021“ als Datum ein. Im Falle einer Sonderkündigung (z.B. aufgrund einer Preiserhöhung) sind Betreff & Text anzupassen, z.B. so:
aufgrund Ihrer Preiserhöhung (wirksam ab xx.xx.202x) kündige ich fristgerecht einen Tag vor Wirksamwerden der Preiserhöhung meinen Energievertrag mit Ihnen.
Für das Einschreiben oder FAX verwenden Sie diese Vorlagen (ein ausfüllbares PDF öffnet sich bei Klick auf die Abbildungen).
Bei Sonderkündigungsrecht (z.B. wegen Preiserhöhung): selbst kündigen
Das Recht auf außerordentliche Kündigung (Sonderkündigungsrecht) steht i.d.R. nur Ihnen zu. Zudem gewähren Stromanbieter und Gasanbieter Ihren Kunden häufig nur eine zweiwöchige Kündigungsfrist bei Preiserhöhungen. Aus diesem Grund ist es nicht ratsam, die Sonderkündigung Ihrem neuen Strom- oder Gasanbieter zu überlassen. Schließlich kann bei der Kündigung durch Ihren neuen Versorger einiges schlief laufen. Aus diesem Grund empfehle ich beim Sonderkündigungsrecht, dass Verbraucher Ihre Kündigung per Einschreiben/Einwurf selber vornehmen sollten.
Bei planmäßigem Stromanbieterwechsel: Kündigen Sie frühzeitig und am besten selbst
Auch wenn Sie ohne Sonderkündigungsrecht zu einen neuen Versorger wechseln wollen, empfehle ich, dass Sie Ihre Kündigung selbst vornehmen. Ich hatte Probleme mit der Kündigung durch meinen neuen Stromanbieter, weil dieser die Kündigungsfristen nicht kannte und dadurch mein Vertrag mit dem bestehenden Stromanbieter ungewollt um ein Jahr verlängerte (siehe mein Erfahrungsbericht).
Ich empfehle möglichst früh, spätestens aber vier Wochen vor Kündigungsfrist zu kündigen. Zunächst können Sie per E-Mail oder Fax zu kündigen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Ihr Versorger muss seit dem 01.10.2016 Kündigungen per E-Mail oder Fax akzeptieren (§309 Nr. 13 BGB). Wenn Ihr Versorger Ihre Kündigung ignoriert, verweigert, oder innerhalb von 14 Tagen nicht bestätigt, dann haben Sie ausreichend Zeit, um postalisch per Einschreiben/Einwurf zu kündigen.
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
Hilfe, die überzeugt: Bewertungen zu meinem Projekt
Ist auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos! Füllen Sie hierzu dieses Formular aus.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Der Schriftverkehr verläuft bei dem Anbieter online über seine homepage, auf der mich ein grünes smily angrinst.
Die letzte Post hat er mir mit dem Hinweis eingestellt, dass er den Abschlag erhöhen, anpassen würde. Eine Preiserhöhung erwähnt er nicht. Er zeigt in einer Tabelle die kommenden Preise seiner Firma an, aus der ich erahnen kann, dass der Preis erhöht wird. Kündigen, als Sonderkündigung, kann ich über die Homepage nicht.
Ich habe ihm vor gut 2 Wochen ein Sonderkündigungsschreiben per FAX und per e-mail mit dem Hinweis auf das FAX und der e-mail zugesandt. Ich bat um Mitteilung für den Beginn der Preiserhöhung, da diese nicht direkt in der Post beschrieben ist.
Per e-mail kommt hin und wieder die Antwort, dass aufgrund der angespannten Marktlage die e-mail noch nicht beantwortet werden könne.
An welche Stelle kann ich mich am besten wenden.
Sie sollten noch einmal mahnen. Hilft auch dies nichts, sollten Sie die Schlichtungsstelle einschalten.
Die Einführung der Strompreisbremse zum 01.03.2023 nutzen die Anbieter jetzt offensichtlich dazu, sich aus der Staatskasse die Differenz zu Ihren angekündigten Wucherpreisen noch eine Zeit lang ausbezahlen zu lassen.
Wir erhielten am 10.01.2023 von der eprimo GmbH ein Preiserhöhungsschreiben, mit welchem eine Verdoppelung der Stromkosten zum 01.03.2023 angekündigt wurde. Jeweils zum 12.01. per E-Mail (Empfang über automatisierte Mail bestätigt!) sowie per Einschreiben mit Rückschein (mit Zustellbestätigung vom 26.01.2023!) kündigten wir den Vertrag zum 28.02.2023. Erst nach Anbieterwechsel vom 04.02.2023 über Verivox erhielten wir am 20.02. eine Kündigungsbestätigung, wonach der Vertrag erst zum 31.03.2023 ende.
Haben dem schriftlich widersprochen und die Einzugsermächtigung zum 28.02. gekündigt.
Den neuen Anbieter haben wir informiert—-mal sehen, was als nächstes passiert. Sollte vom jetzigen Anbieter die für März angekündigte Abbuchung erfolgen, lasse ich von der Bank das Geld zurückbuchen.
Ich denke, das letzte Datum sollte bei Ihnen in 2024 liegen.
Genau das gleiche ist bei mir und eprimo ebenfalls der Fall. Und eprimo reagiert einfach nicht auf die Kündigung.
Sehr geehrter Herr Dr. Moeschler,
mein derzeitiger Stromlieferant energ2day hat per Schreiben eine Preiserhöhung zum 17.12.2022 angekündigt.
Ih habe daraufhin gemäß Sonderkündigungsrecht zum 30.11.2022 gekündigt per Email sowie per Einschreiben mit Rückschein und um Kündigungsbestätigung gebeten, die ich bis heute nicht erhalte habe.
Ich habe zwischenzeitlich mehrere Emails an energ2day gesendet, an den neuen, möglichen Stromanbieter Stadtwerke den „Fall“ geschildert (die aber ohne Kündigungsbestätigung mich nicht als Neukunde aufnehmen können, so deren Antwort), die Schlichtungsstelle Energie der Bundesnetzagentur kontaktiert sowie Beratung von der Verbraucherzentrale erhalten. Am 02.12.2022 hat bereits energy2day per Lastschrift den erhöhten mtl. Abschlag von meinem Konto abgebucht; den Betrag habe per Bank zurückgefordert.
Bisher alles ohne Erfolg.
Was kann bzw. soll ich noch tun? Bekomme ich demnächst keinen Strom mehr?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße
Harald Kowalski
Hallo Herr Kowalski,
Ich habe genau wie Sie das selbe Problem. Alles dekt sich mit Ihren Schilderungen, ich bin auch total ratlos. Das scheint eine Masche zu sein, Telefonisch kann man die auch nicht erreichen.
Liebe Grüße
Energy day2 bestätigt Kündigung nicht (seit 3wochen) Weder Antwort auf Kündigung
per E-Mail, per http://www.dieses Anbieters Internetseite, auch nicht auf
Priobrief(mit Sendungsverfolgung)
Auch nicht auf Fax. (Mit Nachweis)
Neuer Anbieter braucht Bestätigung der Kündigung aber.
Und nun? Am 12.12.läuft Sonderkündigungsrecht aus
Energy2day von Voltera ist ein solcher Anbieter der auf Anfragen telefonisch und E-Mail nicht reagiert, auch nicht ans Telefon geht, ständig besetzt. Mein neuer Anbieter benötigt aber die Kündigungsbestätigung, die ich seit 4Wochen nicht erhalten habe. Die Einzugsermächtigung habe ich widerrufen, aber wie gesagt, keine Reaktion.
Hallo, ich habe das gleiche Problem. Energy2day Hotline geht keiner an das Telefon und es wird automatisch jeder Anruf abgeblockt. Zudem erhalte ich auf E-Mails und Briefe keine Reaktion. Ich weiß jetzt nicht was ich tuen soll. Ich brauche die Kündigungsbestätigung damit ich wechseln kann. Habe das sogar per Einschreiben und Rückschein dort hin gesendet. Kann mir irgendjemand helfen?
Hier findet man zumindest die Informationen, die man benötigt. Endlich werden meine Fragen beantwortet. Ich danke Ihnen für diesen Artikel zur Kündigungsbestätigung.
Habe bei prima Strom meinen Vertrag der nie ein rechtsgültiger Vertrag war termingerecht gekündigt aber ich bekomme weiterhin Rechnungen zu geschickt das ist die reinste Abzocke und am Telefon erreicht man nie jemand
Guten Tag
Yello ein seriöser Stromanbieter vergessen sie dies mal ganz schnell. Das ist so glauben Sie es mir, das schreibe ich aus Erfahrung nicht weil ich von denen nichts halte.
Energy day2 bestätigt Kündigung nicht (seit 3wochen) Weder Antwort auf Kündigung
per E-Mail, per http://www.dieses Anbieters Internetseite, auch nicht auf
Priobrief(mit Sendungsverfolgung)
Auch nicht auf Fax. (Mit Nachweis)
Neuer Anbieter braucht Bestätigung der Kündigung aber.
Und nun? Am 12.12.läuft Sonderkündigungsrecht aus.
Telefon niemand erreichbar
Gut zu wissen, dass Versorger seit dem 01.10.2016 Kündigungen per E-Mail akzeptieren müssen. Ich möchte Stromanbieter wechsel und werde bald meinen Stromvertrag kündigen. Ich werde definitiv deine Tipps im Kopf behalten und deine Kündigungsvorlage nutzen! Danke!
Das sind sehr hilfreiche Infos! Den Artikel werde ich auf jeden Fall an meine Freundin weiterleiten. Sie wird das sicherlich auch sehr interessant finden, da sie ihren Stromanbieter wechseln möchte, aber ihren aktuellen nehmen sie nicht ernst. Vielleicht wäre es eine gute Idee, an die Schlichtungsstelle Energie zu wenden.
Typo:
de.reclabox.com (nicht de.relcabox.com!)
Danke und frohe Weihnachten 🙂
Habe bei evm meinen gas Vertrag laut sonderkündigung gekündigt evm bestätigt dieses aber nicht schriftlich was kann ich machen