Kündigungsbestätigung fehlt? Das sollten Sie jetzt tun!
Kündigungsbestätigung fehlt, was tun?
Eine Kündigungsbestätigung ist nicht notwendig, damit die Kündigung wirksam ist. Sie tragen jedoch die Beweispflicht. Da einige Gas-/ Stromanbieter Kündigungen ignorieren, sollten Sie dies tun (100% kostenlos): 1. Erneut mit Vorlage kündigen 2. Online-Beschwerde 3. Schlichtungsstelle einschalten.
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Autor: Matthias Moeschler; überarbeitet am 17.01.2021
INHALTSVERZEICHNIS
I. Einige Gas-/ Stromanbieter ignorieren Kündigungen
II. Die Beweislast liegt beim Verbraucher
III. Das können Sie jetzt tun
IV. So kündigen Sie Ihren Strom- & Gasvertrag richtig | Vorlage
V. Zu verbraucherfreundlichen Anbieter wechseln
I. Einige Gas-/ Stromanbieter ignorieren Kündigungen
Verbraucher können Ihren Vertrag kündigen, wenn sie zu einen neuen Strom- oder Gasanbieter wechseln wollen, oder wenn Sie ihr Sonderkündigungsrecht (z.B. aufgrund einer Preiserhöhung) wahrnehmen möchten. Bei der Kündigung sollten Verbraucher u.a. eine Kündigungsbestätigung anfordern, um sicherzustellen, dass die Kündigung beim Energieversorger eingegangen ist und akzeptiert wurde. Leider beschweren sich bei einigen Strom- und Gasanbieter Verbraucher, dass sie keine Kündigungsbestätigung erhalten haben oder dass der Versorger sogar behauptet, bei ihm sei keine Kündigung eingegangenen (siehe Beispiele 1 und 2). Verbraucher laufen in diesen Fällen Gefahr, dass der Stromanbieterwechsel misslingt oder dass die Preiserhöhung wirksam wird.
II. Die Beweispflicht liegt beim Verbraucher
Als Verbraucher müssen Sie nachweisen können, dass Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag rechtzeitig und formal korrekt gekündigt haben. Der beste Nachweis ist, wenn Sie eine Kündigungsbestätigung erhalten haben. Wenn dies nicht der Fall ist, können Sie die Kündigung lediglich einwandfrei nachweisen, wenn Sie die Kündigung per Einschreiben versendet haben. Bei einer Kündigung per E-Mail oder Fax ist der Nachweis nicht zwangsläufig gegeben. Wenn Sie jedoch über die gleiche E-Mail-Adresse mit Ihrem Versorger kommuniziert haben, haben Gerichte bereits zu Gunsten des Verbrauchers entschieden. Bei einer telefonischen oder einer postalischen Kündigung ohne Einschreiben können Sie die Kündigung leider nicht nachweisen.
III. Das sollten Sie jetzt tun
Praxiserprobte Empfehlungen: Folgendes hat sich bei Verbrauchern als besonders effizient herausgestellt. Ich habe diese Erkenntnisse aus Empfehlungen der Verbraucherzentrale, aus Foren, vom Bund der Energieverbraucher und aus persönlichen Erfahrungen von Verbrauchern zusammengetragen.
- Erneut mit Vorlage kündigen:
Sofern Ihre Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist, sollten Sie eine Kündigung per Einschreiben/Einwurf vornehmen. Bitte befolgen Sie den folgenden Hinweisen in Kapitel IV. - Online-Beschwerde einreichen:
Wenn Ihre Frist bereits abgelaufen ist, sollten Sie schriftlich Kontakt zu Ihrem Strom- oder Gasanbieter aufnehmen und sich beschweren. Sofern Sie Kunde bei den zuvor zitierten Versorgern sind oder wenn behauptet wird, dass Ihre Kündigung nicht eingegangen sei, empfehle ich eine Online-Beschwerde auf de.reclabox.com einzustellen. - Schlichtungsstelle Energie einschalten.
Sollte Schritt 1 und 2 nichts gebracht haben, haben Sie noch die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle Energie zu wenden. Diese ist für Sie kostenlos, für Ihren Anbieter ist diese jedoch kostenpflichtig. Wählen Sie diesen letzten Schritt, wenn Sie die Kündigung ziemlich gut nachweisen können. Ich würde z.B. die Schlichtungsstelle nur dann einschalten, wenn ich per Einschreiben/Einwurf, per E-Mail oder per Fax (und ich einen Sendebericht nachweisen kann) gekündigt hätte. Bei postalischer Kündigung ohne Einschreiben würde ich von diesem Schritt absehen.
IV. So kündigen Sie Ihren Strom- & Gasvertrag richtig
Kündigungsvorlagen
Wenn Sie noch mindestens 4 Wochen vor der Kündigungsfrist stehen, können Sie noch mal probieren, per E-Mail zu kündigen.
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
Kündigung meines Stromvertrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich meinen oben genannten Stromvertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung innerhalb von 14 Tagen zu. Nennen Sie mir bitte auch das Vertragsende.
Mit freundlichen Grüße
[Ihr Name]
Startete Ihr Vertrag am 01.10.2020, dann tragen Sie bitte „30.09.2021“ als Datum ein.
Im Falle einer Sonderkündigung (z.B. aufgrund einer Preiserhöhung) sind Betreff & Text anzupassen, z.B. so:
aufgrund Ihrer Preiserhöhung (wirksam ab xx.xx.2021) kündige ich fristgerecht einen Tag vor Wirksamwerden der Preiserhöhung meinen Energievertrag mit Ihnen.
Für das Einschreiben oder FAX verwenden Sie diese Vorlagen (ein ausfüllbares PDF öffnet sich bei Klick auf die Abbildungen):
Bei Sonderkündigungsrecht (z.B. wegen Preiserhöhung): selber kündigen
Das Recht auf außerordentliche Kündigung (Sonderkündigungsrecht) steht i.d.R. nur Ihnen zu. Zudem gewähren Stromanbieter und Gasanbieter Ihren Kunden häufig nur eine zweiwöchige Kündigungsfrist bei Preiserhöhungen. Aus diesem Grund ist es nicht ratsam, die Sonderkündigung Ihrem neuen Strom- oder Gasanbieter zu überlassen. Schließlich kann bei der Kündigung durch Ihren neuen Versorger einiges schlief laufen. Aus diesem Grund empfehle ich beim Sonderkündigungsrecht, dass Verbraucher Ihre Kündigung per Einschreiben/Einwurf selber vornehmen sollten.
Bei planmäßigem Stromanbieterwechsel: Kündigen Sie frühzeitig und am besten selber
Auch wenn Sie ohne Sonderkündigungsrecht zu einen neuen Versorger wechseln wollen, empfehle ich, dass Sie Ihre Kündigung selber vornehmen. Ich hatte Probleme mit der Kündigung durch meinen neuen Stromanbieter, weil dieser die Kündigungsfristen nicht kannte und dadurch mein Vertrag mit dem bestehenden Stromanbieter ungewollt um ein Jahr verlängerte (siehe mein Erfahrungsbericht).
Ich empfehle möglichst früh, spätestens aber vier Wochen vor Kündigungsfrist zu kündigen. Zunächst können Sie per E-Mail oder Fax zu kündigen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Ihr Versorger muss seit dem 01.10.2016 Kündigungen per E-Mail oder Fax akzeptieren (§309 Nr. 13 BGB). Wenn Ihr Versorger Ihre Kündigung ignoriert, verweigert, oder innerhalb von 14 Tagen nicht bestätigt, dann haben Sie ausreichend Zeit, um postalisch per Einschreiben/Einwurf zu kündigen.
V. Zu kundenfreundlichen Anbieter wechseln
Ich selber wechsle jährlich meinen Stromanbieter. Ich wähle nur Unternehmen, die ein geringes Insolvenzrisiko haben (aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur), verbraucherfreundliche AGB-Klauseln haben sowie in Stromanbieter-Tests zu Service-Qualität insgesamt gut abschneiden. Seitdem hatte ich nie wieder ein Problem.
In dieser Liste habe ich Ihnen zusammengestellt, welche Strom- und Gasanbieter ich empfehle.
Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Hinterlassen Sie einen Kommentar, um anderen Betroffenen zu helfen!
Der Schriftverkehr verläuft bei dem Anbieter online über seine homepage, auf der mich ein grünes smily angrinst.
Die letzte Post hat er mir mit dem Hinweis eingestellt, dass er den Abschlag erhöhen, anpassen würde. Eine Preiserhöhung erwähnt er nicht. Er zeigt in einer Tabelle die kommenden Preise seiner Firma an, aus der ich erahnen kann, dass der Preis erhöht wird. Kündigen, als Sonderkündigung, kann ich über die Homepage nicht.
Ich habe ihm vor gut 2 Wochen ein Sonderkündigungsschreiben per FAX und per e-mail mit dem Hinweis auf das FAX und der e-mail zugesandt. Ich bat um Mitteilung für den Beginn der Preiserhöhung, da diese nicht direkt in der Post beschrieben ist.
Per e-mail kommt hin und wieder die Antwort, dass aufgrund der angespannten Marktlage die e-mail noch nicht beantwortet werden könne.
An welche Stelle kann ich mich am besten wenden.
Sie sollten noch einmal mahnen. Hilft auch dies nichts, sollten Sie die Schlichtungsstelle einschalten.