223 Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  1. Hallo an alle,
    ich möchte meine Erlebnisse mit Fuxx-Die Sparenergie GmbH schildern nach Wechsel zu einem anderen Anbieter in diesem Jahr:

    Die AGB (Stand 27.11.2017) lauten sinngemäß, dass ein Bonus in Privatkundentarifen nur Kunden gewährt wird, die die Abnahmestelle ausschließlich für den privaten Bedarf nutzen und nicht zu gewerblichen, freiberuflichen oder landwirtschaftlichen Zwecken in der Absicht, Einnahmen zu erzielen.

    In meinem Fall hat Fuxx unbegründet und ins Blaue hinein behauptet, mein Zähler habe ein Lastprofil Gewerbe und der zuständige Netzbetreiber möge die private Nutzung bestätigen. Die Stammdaten (Lastprofil: H0 und Gruppenzuordnung (nach EnWG) – Haushaltskunde) lagen natürlich schon bei Vertragsabschluss vor. Mehr konnte der Netzbetreiber nicht bescheinigen.
    Das genügte auch nicht und Fuxx bat anschließend um einen Nachweis vom Finanzamt bzw. von der Gemeinde.
    Nachdem Fuxx eine gebührenpflichtige Gewerbeauskunft erhalten hat und noch die üblichen vier Wochen Zeit, um die Beschwerde abschließend zu bearbeiten, bewilligte Fuxx den Neukundenbonus und zahlte ihn knapp zwei Wochen später aus. Seit dem Anbieterwechsel sind dabei vier Monate vergangen.
    Ich müsste Fuxx die Gebühren für die Gewerbeauskunft in Rechnung stellen, denn wer bestellt, zahlt!

    Herzlichen Dank an Herrn Dr. Moeschler für die vielen hilfreichen
    Ratschläge auf dieser großartigen Seite!

  2. Hallo Herr Moeschler, ich habe mich gerade der Jahresrechnung von extraenergie meiner Schwester angenommen, sie ist sehr krank und konnte sich nicht darum kümmern, ICH BIN ENTSETZT: extraenergie rechnet für 2022 für 807 kWH 1501,92 € ab, hier steht etwas von einem Paketpreis??? Was können wir hier tun? Kann meine Schwester dies zum 31.03.23 kündigen? sie hat extraenergie keine Lastschrift erteilt. Wie kommt sie aus diesem Vertrag wieder raus ohne pro Monat nun einen Abschlag von 229 € zu zahlen, bis 31.12.23? Telefonisch kann ich niemanden dort erreichen…Für ihren Rat wäre ich ihnen sehr dankbar.

  3. Hallo Herr Moeschler,

    auch ich schlage mich seit Ende letzten Jahres mit meinem Gasversorger Extraenergie herum. Nach einigen Mails zur Gasmarkt wurden mehr Fach die Abschläge erhöht, um mich vor hohen Nachzahlungen zu schützen. Ich hatte eine Preisgarantie bis zum 30.11.22. Zwischendurch gab es ein Schreiben im Juni mit einer Preiserhöhung zum 01.09.22, die ungültig war und auch für mich nicht galt. Zum Ende des Novembers habe ich dann die Zählerstände übermittelt und relativ schnell am 06.12.2022 eine Jahresabrechnung bekommen. Abgesehen davon daß sie falsch berechnet war, fand ich bei mehrmaligem Lesen im Kleingedruckten einen veränderten Arbeitspreis aus 34 ct wieder. Ich entschied mich für eine Sonderkündigung und kündigte per Einwurf Einschreiben(Kündigung angekommen am 31.12.22/ Gültigwerden neue Preise 2.1.23). Es kam dann von Extraenergie prompt die Ablehnung mit der Begründung, dass der Brief erst am 2.1.23 angekommen wäre und damit ungültig wäre. Ich übermittelte meinen Nachweis vom Einschreiben und den Hinweis, dass Extraenergie mich 4 Wochen vorher über die Preiserhöhung hätte informieren müssen. Daraufhin kam längere Zeit nichts und nun eine Mail mit der Aussage sie hätten mir die Preiserhöhung schon im September geschickt. Ich habe viele Mails bekommen, aber diese nicht. Im Anhang war eine “ Versandbestätigung“ der übersandten Preiserhöhung, ohne Datum des Versands oder ähnliches. Sie sieht eher wie eine Fälschung aus. Nun habe ich wieder Widerspruch eingelegt da diese Mail weder echt zu sein scheint, noch bei mir angekommen ist.
    Gibt es hier ähnliche Erfahrungen?
    Ich habe seit der Kündigung alle Mails auch per Einschreiben geschickt.

    Soll ich als nächstes die Schlichtungsstelle einschalten?

    Liebe Grüße
    Naturliebhaber

  4. Hallo, ExtraEnergie hatte mir zum September 2022 gekündigt (ich hatte lediglich der Preiserhöhung widersprochen, da ich eine Preisgarantie habe). Nun wird mir von der Schlichtungsstelle mitgeteilt, dass eine rückwirkenden Belieferung nicht möglich ist. Somit ist eine Belieferung ausschließlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt umsetzbar.
    Ich soll nun mitteilen, ob dies noch gewünscht ist.

    Wie gehe ich vor? Der Schlichtungsstelle mitteilen, dass ich die Belieferung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wünsche und ich den Zeitraum, von Vertragsende bis zur neuen Belieferung, Schadenersatz stelle werde?

    1. ja, fordern Sie Schadensersatz ein. Wichtig ist, dass Sie den Schadensersatz begründen (also machen Sie eine Rechnung auf).
      Alternativ können Sie VENEKO damit beauftragen. Das ist risikolos. Die übernehmen die Arbeit und erhalten – nur im Erfolgsfall – eine Erfolgsprämie.
      https://veneko.de/

  5. Hallo,
    mein Vertrag/ Abrechnungszeitraum bei Extraenergie lief immer 1.12 – 30.11.
    Nach der Preiserhöhung habe ich die Sonderkündigung ausgeschrieben und der Vertrag wurde zum 01.09.
    gekündigt. Jetzt kam die Abschlussrechnung. Ich habe einen Paketpreis von 946 Euro für 3200kwh. Ich habe die Menge nie überschritten – soll aber jetzt die 3 fehlenden Abschlußraten/Monate für sep okt nov auch zahlen ob geliefert wurde oder nicht. Ich beziehe seit 1.09.22 von Vaddenfall und find das eine Frechheit von Extraenergie. Muss ich zahlen?

  6. Mir wurden die Preise trotz 24 Monatiger Preisgarantie um mehr als 110% angehoben. Deswegen zu wechseln, um wieder eine angebliche Preisgarantie zu erhalten, und dann wahrscheinlich bei 70 Cent pro kWh zu landen, macht doch wenig Sinn.

  7. Hallo, am 19.08. ging mein erster Widerspruch zu ExtraEnergie zwecks Preiserhöhung (Gas) raus, da ich eine Preisgarantie habe. ExtraEnergie kündigte mir dann zum 09.09.2022. Da keine Reaktion kam, schrieb ich die Schlichtungsstelle an. Heute nun die erste Reaktion von ExtraEnergie. Sie möchten mich zu unseren alten Konditionen weiterbeliefern, weisen mich aber daraufhin, dass sie zu dem „damaligen“ Urteil Widerspruch eingelegt haben und wenn dem stattgegeben wird, ich dann zu deren erhöhten Preisen abgerechnet werde. Da sie mich ja nicht per sofort beliefern können, fragte ich, was mit den Zeitraum vom 09.09. bis zur evtl. neuen Belieferung ist. Das ist bei der Fachabteilung in Klärung (evtl. Schadensersatz) und ich erhalte eine Rückmeldung, kann sich jedoch noch hinziehen, meinte die Dame am Telefon. Na ja, bald ist das Jahr auch rum.

    Nun meine Frage, sollte ich auf irgendetwas achten, wenn ich mich darauf einlasse?

    1. @Sandra

      Sie haben doch – wie Sie schreiben – eine Preisgarantie ?. Damit kann der Versorger innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit NICHT zu erhöhten Preisen abrechnen, wenn die Erhöhung z.B. mit erhöhten Beschaffungskosten usw. begründet wird.

      Lesen Sie die Beiträge hier im Forum, dann kennen Sie Ihre Rechte.

      Das ist meine persönliche Meinung.

  8. Neustes Versäumnis bei Extraenergie ist jetzt, dass man höhere Abschläge einzieht, jegliche Beschwerde dagegen ignoriert und über die Abschläge selber nicht mal eine Rechnung ins Portal stellt. Weder Oktober noch Nobember haben eine Rechnung. Normal war diese sogar immer vor dem Einzug drin.
    Hat jemand ähnliches beobachtet?

  9. Moin,

    zur Abwechslung mal eine Erfolgsmeldung 🙂 Nachdem EVD unseren Widerspruch gegen die Preiserhöhung abgelehnt hatte, haben wir uns direkt an die Schlichtungsstelle gewandt. Ein paar Wochen später hat EVD tatsächlich eingelenkt und unseren bisherigen Arbeitspreis inklusive der Preisgarantie bestätigt.

    Vielen Dank für die Infos auf dieser Website und die Hilfe in den Kommentaren!

  10. Guten Tag!
    Bin seit 2015 mit Gas bei Extraenergie (4,4 ct / Kwh) zzgl. kostenpflichtiger ( 0,4 ct) Preisgarantie fuer jeweils 12 Monate bis jeweils 30.11. eines Jahres.
    Immense Preiserhöhungen fuer Zeitraum davor konnte mit Hinweis auf das Urteil des Landgerichts Düsseldorf abwehren.
    Der Liefervertrag ist bis dato weder vom Lieferanten noch von mir gekündigt, extra Energie hat mitgeteilt ,dass ab 1. Dezember Abschlag von 198 € (wie bisher in den letzten Jahren) zu zahlen ist.
    Laut dem letzten Schreiben aus den letzten Jahren wäre ein Vertrag ganz generell – ohne Preiserhöhung – mit einer Frist von drei beziehungsweise vier Monaten zu kündigen, was beidseitig nicht geschehen ist. Frage: Kann ich daher darauf vertrauen ,dass ich ab 1. Dezember wie seit Jahren für den Preis weiter beliefert werde oder muss ich befürchten, das von extra Energie den X-fach hoeheren Preis berechnet wird und ich dann Im Zeitraum der wieder um 12 Mon verlaengerten Preisgarantie – d.h. der folgende zwölf Monate – nicht aus dem Vertrag komme?

    1. @Rupprecht Wegner,

      ohne fristgerechte Kündigung wird das Vertragsverhältnis um die vertraglich vereinbarte Laufzeit verlängert.

      Solange der Vertrag nicht gekündigt ist, haben sich beide Vertragsparteien an ihn zu halten.

      Ungeachtet dessen ist nicht auszuschließen, dass der Versorger versucht, einen höheren Preis zu berechnen.

      Das ist meine persönliche Meinung.

  11. Hallo Herr Dr. Moeschler,
    ich habe seit September wie von Ihnen oben beschrieben gegen eine Preiserhöhung des Gasversorgers E.ViTA widersprochen. Bislang ohne Antwort. Gestern habe ich auch den Antrag bei der Schlichtungsstelle gestellt. Was ich nicht gemacht habe, ist das Sepa Mandat zu kündigen. Es werden auch nur die vereinbarten alten Abschläge abgebucht. Mittlerweile steht aber die zweite Mahnung der angeblich fehlenden Abschläge mit einer Ankündigung das Vertragsverhältnis zu kündigen an. Wie soll ich mich jetzt verhalten.

    1. @Schmidt

      Ich bin zwar nicht Herr Dr. Moeschler ;-), aber vielleicht helfen Ihnen vorab die nachstehenden Ausführungen schon mal weiter.

      WIDERSPRECHEN Sie den Mahnungen und BEGRÜNDEN Sie dies u.a. damit, dass die Abschläge in der geforderten Höhe vertraglich NICHT vereinbart sind.

      Das ist meine persönliche Meinung.

      1. so.
        Widerspruch abgesandt. Ein paar Tage später bei der Hotline die Auskunft erhalten, mein Konto wäre ausgeglichen. Das habe ich mir als Kontoauszug zuschicken lassen. Damit hatte ich gehofft, das alles erledigt sei. Samstag mit der Post kam wieder eine Preiserhöhung rückwirkend ab 01.10.2022 Verpackt und Versteckt mit Erklärungen zwecks neuer gesetzlicher Abgaben und Auflagen. Die MwSt. Senkung wurde dabei aber gänzlich vergessen. Es geht jetzt nur noch um einen knappen halben Cent Erhöhung. Ignorieren oder alles wie bei der 1. Erhöhung.
        MfG

  12. Hallo Herr Dr. Moeschler,

    aufgrund einer Erhöhung meines Gaspreises von 5.7 auf 32.5/ct bin zum 01.10 zur stadtenergie.de gewechselt.

    Dort lag zum damaligen Zeitpunkt der Preis pro kwh bei 27.5ct. Bei meinem Verbrauch ergab sich so ein Abschlag von 360 EUR pro Monat. Einen halben Monat vorab erhielt ich Zugriff auf das Vertragsportal bei dem ich einen Abschlag von 420 EUR mit einem Preis von 32.5ct/kwh.finden konnte.

    Stadtenergie ist (wie aus zahlreichen Google Bewertungen erkennbar) faktisch telefonisch nicht zu erreichen. Schriftlich muss man mindestens 14 Tage auf Antwort warten.

    Auf Rückfrage per Mail bekam ich die Antwort, das der Preis aus der Gasumlage resultieren würde und man mich diesbezüglich hätte informieren müssen.

    Nun wurde die Gasumlage nicht durchgesetzt, dennoch veränderte sich der neue Preis im Interface nicht. Am 06.10 wurde der Abschlag zuzüglich Gasumlage vollständig eingezogen – gleiches steht nun für den 06.11 an.

    Bereits deutlich vor dem 06.10 wies ich schriftlich darauf hin das die Gasumlage nicht zum tragen kommt und ich davon ausgehe das der Abschlag und der Vertragspreis entsprechend angepasst wird.
    Darauf erfolgte keine Reaktion.

    Da das Unternehmen systemisch mit überhöhten Abbuchungen und fehlender Kommunikation arbeitet habe ich per Einschreiben eine außerordentliche Kündigung wegen verdeckter Preiserhöhung versendet.
    Zusammen mit dem Hinweis das ich mir den Weg zu einem Anwalt vorbehalte, gleiches parallel als E-Mail.

    Auf letztere erhielt ich Tage später eine Rückmeldung das die Gasumlage nicht realisiert wurde, aber weitere, neue Umlagen den Preis erhöhen. Eine genau Aufschlüsselung wird, trotz Anfrage nicht geliefert.

    Zitat:
    „Dadurch haben wir deinen Arbeitspreis mit den aktuellen Umlagen kalkuliert, so dass sich dein Gas-Preis weiterhin ab 1. Oktober 2022 ändert. Die Erhöhung fällt jedoch deutlich niedriger aus.“

    Auf die Frage was mit der ab 01.10 gültigen Mwst.-Senkung sei wurde überhaupt nicht reagiert. Die Preissituation ist komplett intransparent, die Abschläge höher als geplant.

    Wie wäre Ihre Empfehlung für einen weiteren Verlauf. Macht es Sinn sich an die Verbraucherzentrale zu wenden, ggf. deckt meine Rechtschutzversicherung eine anwaltliche Vertretung.

    Beste Grüße und herzlichen Dank vorab,
    Norman

  13. Hallo,
    zuerst mal, wir sind wahrscheinlich die naivsten und auf gut deutsch dümmsten Kunden überhaupt, die sich solche Abzocker Unternehmen wünschen. Zu unserem Fall:
    Wir sind über Check24 im April 2021 zu Immergrün! Gas gekommen und gewechselt. Im September wurde unser Tarif von ~5 cent auf ~17 Cent erhöht. Was einen Abschlag von 100€ auf 370€ ausmachte, trotz Preisgarantie. Meine Frau bekam zwar eine E-Mail über die Erhöhung mit Sonderkündigungsrecht aber diese hatte sie nie wirklich gelesen. Sie ‚managet‘ auch unser gemeinsames Konto und achtete dort auch nicht auf den monatlichen Gasabschlag (Zumal in diesem Zeitraum ein Kredit auslief und der Differenzbetrag des Gas Preisaufschlags ziemlich genau dem Abzuzahlenden Kredit entsprach). Da wir dieses Jahr auch verpassten den Versorger zu wechseln, verlängerte sich unser Vertrag um ein Jahr mit nun 390€ Abschlag (23 Cent die KWh).
    Nachdem wir jetzt auf einmal einen Abschlag von 680€ hatten viel es endlich auf. Nach dem Checken aller E-Mails stellte sich auch heraus, das wir per mail schon Ende August von Immergrün! auf diese Preiserhöhung hingewiesen wurden.
    Daher meine Frage: Da eine Preiserhöhung bei Preisgarantie ja nicht rechtens ist, wir aber den Aufschlag bezahlt haben. Kann ich den Aufschlag zu unserem Garantierten Preis Rückwirkend einfordern? Wie gesagt, Vertrag lief von 04.2021 – 04.2022 und Aufschlag war zum Sept. 2021
    Und noch eine Frage:
    Kommen wir irgendwie aus unserem Vertrag heraus? Dieser hat sich wie gesagt zum 01.April 2022 um ein Jahr (bis 04.2023) verlängert. Ich habe aber beim Verbraucherschutz gelesen, das man Verträge, die bereits ein Jahr gelaufen sind und mit stillschweigen verlängert werden, monatlich kündigen kann !? (Gilt dies schon oder erst ab nächstem Jahr)

    1. @Anonymous

      Das Sie gelinde ausgedrückt „unglücklich“ und zu Ihrem Nachteil agiert haben, haben Sie ja schon selbst erkannt, weshalb sich Ausführungen dazu erübrigen.

      Zunächst stellt sich die Frage, ob für den von Ihnen genannten Vertragszeitraum 04/21 bis 04/22 vom Versorger schon eine JAHRESABSCHLUSSRECHNUNG ausgebracht wurde und diese von Ihnen bezahlt wurde. Und wenn sie bezahlt wurde, wann und wie die Bezahlung erfolgte (an welchem Tag , durch Überweisung, Abbuchung ?).

      1. Vielen Dank für die schnelle Antwort.
        Wir bekamen am 15.02.2022 eine „Verbrauchsabrechnung“ für den Zeitraum von 04.2021 (Vertragsbeginn) bis 12.2021. Die Bezahlung erfolgte nur durch die monatlichen Abschläge, mussten nichts nachbezahlen und bekamen sogar was raus. Rechnung für das komplette Vertragsjahr (04.2021-04.2022) bzw. die fehlenden 3 Monate (bis 04.2022) bekamen wir bisher keine

        1. @Anonymous

          Es kann festgehalten werden, dass der Zeitraum 04/2021 bis 12/2021 abgerechnet und für diesen eine „Verbrauchsabrechnung“ erstellt wurde. Ausweislich derselbigen mussten Sie nichts nachzahlen sondern bekamen sogar etwas heraus.

          Ich hatte unter den von mir unterstützten Fällen einen ähnlich gelagerten. Diesen habe ich sauber aufgearbeitet und schlussendlich der Jahresabrechnung widersprochen und hilfsweise die in dieser abgerechneten überhöhten Grund- und Arbeitspreise angefochten. Der Fall ging über etwa sechs Monate und endete mit einem Einlenken des Versorgers, als die Erhebung einer negativen Feststellungsklage angekündigt wurde. Der geschilderte Fall war einer derjenigen, wo ich ausnahmslos alle Abschlagszahlungen komplett zurückbuchen lassen habe, weil die abgebuchten (hohen) Beträge vertraglich nicht vereinbart und damit widerrechtlich abgebucht wurden. Die vertraglich vereinbarten Abschläge habe ich dann manuell überwiesen. Dadurch wurde der von mir unterstütze Verbraucher in die Lage versetzt, dass nun der Versorger fordern musste, was er auch tat. Allerdings wurde seinen Rechnungen so lange widersprochen, bis er eine Schlussabrechnung auf Basis der im Rahmen der eingeschränkten Preisgarantie vereinbarten Grund- und Arbeitspreise erstellte. Dies führte letztendlich zu einem Guthaben des Verbrauchers, dass dieser – wenngleich Wochen später – auch ausbezahlt bekam.

          In Ihrem Fall kann man in der Tat versuchen, der Abschlussrechnung zu widersprechen und die überhöhten Grund- und Arbeitspreise anzufechten.

          Wenn Sie diesen Weg gehen wollen ist es wichtig, dass SIE wissen was SIE tun und Ihre Schreiben an den Versorger sauber aufgearbeitet sind. Wenn dieser merkt, dass Sie sich auskennen, erhöht das die Chancen, dass er einlenkt.

          Musterschreiben für Widerspruch und Anfechtung finden sich hier im Forum.

          BITTE senden Sie alle Schreiben an den Versorger per E-Mail oder im Anhang zu einer solchen und ZUSÄTZLICH per EINSCHREIBEN / EINWURF. Verzichten Sie bitte auf Telefonate. Diese kosten nur Zeit und führen erfahrungsgemäß zu NICHTS.

          Das ist meine persönliche Meinung.

  14. Hallo guten Tag,
    ich habe Ärger mit dem Stromanbieter Prioenergie.
    Am 26.09.22 erhielt ich eine Strompreiserhöhung von montl. 69 E auf 194 E. Am 28.9.22. kündigte ich zum 1.10.22 laut Sonderkündigungsrecht.
    Ich erhielt die Antwort, das ich bis 25.10.22 Kunde bleibe.
    Darauf schrieb ich einen Widerspruch, das ich laut Sonderkündigungsrecht ab 1.10.22 kein Kunde mehr bin.
    Darauf erfolgte keine Antwort.
    Habe mir ab 1.10.22 einen neuen Stromanbieter gesucht, der uns als neuer Kunde bestätigt hat.
    Heute erhielt ich die 2.Mahnung mit einer Forderung von 91.67 E.
    Die. 1.Mahnung lautete noch 194 E , jetzt wurde das Guthaben von der Jahresentabrechnung abgezogen.
    Es wurde mir gedroht bei nicht Zahlung, meine Daten an ein Schuldner Unternehmen zu übermitteln.
    Wie kann ich mich verhalten, muss ich zahlen.
    MfG
    I.Kucks

        1. @I.Kucks

          Das war NICHT die Frage.?

          Nachdem Sie erst am 28.09.2022 Ihre Sonderkündigung ausgesprochen haben, muss das Datum der ABSCHLUSSRECHNUNG nach dem 28.09.2022 liegen. Welcher Zeitraum wurde mit dieser abgerechnet.

          1. Ist noch nicht erfolgt.
            Mir wurde nur mitgeteilt das ich erst nach dem 25.10.22 kein Kunde mehr bei Prioenergie bin.
            Hab nur noch die Mahnung erhalten.

          2. @I.Kucks

            Dann sollten Sie morgen mal bei Ihrem Netzbetreiber anrufen und diesen fragen, zu welchem Termin Prioenergie Sie „ABGEMELDET“ hat.

            Zudem sollten Sie Ihren Netzbetreiber fragen, ob und falls ja, welchen ZÄHLERSTAND er an Prioenergie gemeldet hat.

            Machen Sie BITTE noch HEUTE ein Bild von Ihrem aktuellen Zählerstand.

  15. Hallo, heute nun bekam ich von ExtraEnergie die Schlussrechnung per Mail. Diese habe ich gleich zur Schlichtungsstelle weitergeleitet (wie von dort vor ca. 4 Wochen gewünscht). Meine Frage, widerspreche ich bei ExtraEnergie trotzdem noch dieser Schlussrechnung und beziehe ich mich auf meine diversen Widersprüche zur Preiserhöhung bzw. jetzt Kündigung oder kümmert sich die Schlichtungsstelle um alles Weitere? VG Sandra

    1. @Sandra

      Wenn die Abschlussrechnung NICHT stimmt, sollten Sie dieser zur Wahrung Ihrer Interessen zeitnah widersprechen und Ihren Widerspruch begründen.

      Eine Kopie des Widerspruchs lassen Sie bitte ebenfalls zeitnah der Schlichtungsstelle zukommen.

  16. Hallo,
    ich hatte im September der Gaspreiserhöhung (das 4-fache / um 6000 Euro) widersprochen und auch ein Einschreiben abgeschickt. Leider keine Antwort erhalten. Zum Glück auch keine Kündigung. ABER Online sehe ich immernoch meine alten Vertragskonditionen und auch keine riesige Erhöhung des Abschlags. Ich würde jetzt keine weiteren Schritte gehen bis zur Jahresrechnung, um allen Seiten Kosten zu sparen.

    Frage: Verfällt mein Widerspruch rechtlich wenn ich innerhalb einer Frist nicht zur Schlichtungsstelle gehe, oder kann ich auch noch im März 2023 zur Schlichtungsstelle wenn die Jahresabrechnung verschickt ist? Ich möchte nicht mit der Jahresabrechnung eine böse Überraschung erleben, die rechtlich nicht anfechtbar ist.
    Danke.

    1. @Paul N.

      Ihr WIDERSPRUCH verfällt NICHT ?.

      WENN Sie diesen per EINSCHREIBEN / EINWURF oder EINSCHREIBEN / RÜCKSCHEIN auf den Postweg gebracht haben, können Sie den ZUGANG Ihres Schreibens beim Versorger wie folgt nachweisen:

      Geben Sie im Internet im Browsersuchfeld „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld Ihre Sendungsnummer ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren dieses SEHR GUT auf! Wenn dort z.B. steht, „Die Sendung wurde über das Postfach des Empfängers ausgeliefert“ oder „Die Sendung wurde an den Empfänger ausgeliefert“ ist das Ihr Nachweis, dass Ihr Einschreiben / Einwurf beim Versorger angekommen ist. Bei EINSCHREIBEN / RÜCKSCHEIN erhalten Sie zusätzlich den roten Rückschein auf dem Postweg zurück.

      Das ist meine persönliche Meinung.

      1. Vielen Dank Juris! Dann lasse ich das System in Ruhe solange ich keine faktische Preiserhöhung erkenne. Der Sendungsnachweis ist natürlich als PDF abgelegt.