Autor: Matthias Moeschler; letzte Aktualisierung: 05.02.2020
Folgende Vorgehensweise hat sich bei Verbrauchern als besonders effizient herausgestellt. Ich habe diese Erkenntnisse aus Empfehlungen der Verbraucherzentrale, aus Foren, vom Bund der Energieverbraucher und aus persönlichen Erfahrungen von Verbrauchern zusammengetragen.

 

BEV hat am 29.01.2019 Insolvenz angemeldet. Deren Kunden landen ab sofort in der Ersatzversorgung beim teuren Grundversorger. Kunden, die zu hohe Abschläge gezahlt haben oder die auf Ihr Guthaben warten, werden sehr wahrscheinlich ihr Geld abschreiben können.

Muss ich BEV jetzt kündigen?

Nein. Da die BEV Ihren Lieferverpflichtungen aus den Verträgen nicht mehr erfüllen kann, werden automatisch in die Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger mit Strom und Gas beliefert werden.

Der Insolvenzverwalter beteuert, dass keine neuen Abbuchungen mehr vorgenommen werden. Vorsichtshalber können Sie selbstverständlich das SEPA-Lastschriftmandat kündigen. Ich sehe aber diesen Schritt auch nicht als notwendig an.

Sollte ich Zahlungen zurückbuchen lassen?

Bei diesem Thema herrscht viel Unsicherheit und Wirrwarr in den Medien. Ich versuche hier ein wenig Struktur rein zubringen. Mal schauen, ob es mir gelingt…

Falls die BEV Abschläge für den Monat Februar einzieht (sie tut dies zu Monatsbeginn), dann dürfen Sie diese m.E. zurück buchen lassen. Schließlich werden Sie im Monat Februar nicht mehr von der BEV mit Strom- oder Gas beliefert. Gleiches gilt, wenn BEV am 1.02.2019 den 12 Abschlag eingezogen hat. Denn nach meinem Kenntnisstand berechnet BEV die Höhe der Abschläge auf 11 Abschlagszahlungen. Deshalb sind in einem Jahr auch nur 11 Abschläge zu zahlen – nicht 12.

Nach meiner Einschätzung sind jedoch sonst Rückbuchungen für Zahlungen bis Januar nicht zulässig und Sie gehen das Risiko von Mahnkosten etc. ein. Schließlich wurden Sie noch im Januar mit Energie versorgt und zudem müssten geleistete Zahlungen rechtlich bereits Teil der Insolvenzmasse sein. Dies gilt leider auch, wenn Sie zu hohe Abschläge zahlen. Grundlos dürfen Sie Ihre Zahlungen auf keinen Fall zurückbuchen lassen, ansonsten drohen Mahnkosten. Wenn aber BEV aufgrund der Preiserhöhung zu hohe Abschläge eingezogen hat, dann könnten Sie versuchen dies schriftlich (per E-Mail und per Einschreiben) zu beanstanden und die Rückbuchungen zu veranlassen. Ich gehe aber davon aus, dass der Insolvenzverwalter diese Rückbuchungen zurück verlangt. Auch das Verrechnen der letzten Abschläge mit einem Guthaben aus einer vorherigen Jahresabrechnung oder nicht ausgezahlten Sofortbonus sehe ich (leider!) kritisch, jedoch könnte man argumentieren, dass in den AGBs (Klausel 8.3) folgendes steht: „Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so wird der übersteigende Betrag unverzüglich erstattet, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung verrechnet…“.

Es wird wild diskutiert, ob Verbraucher nicht das Risiko eingehen und Rückbuchungen dennoch vornehmen sollten. Ich habe den Eindruck, dass wild spekuliert wird und auch vermeintliche Experten es nicht wirklich wissen. Letztendlich muss jeder selber entscheiden, ob er das Risiko eingehen möchte. Um eine entsprechende Entscheidung treffen zu können, sollten Sie jedoch wissen, welche Kosten auf Sie zukommen können: Die Rücklastschrift beträgt üblicherweise 10€ oder weniger, Mahnung dürfen nur maximal 5€ kosten, Inkasso wird deutlich teurer (bei ein paar Hundert Euro Gegenstandswert vielleicht 70€).

Was muss ich bei Nachzahlungen beachten?

Leisten Sie keine Vorauszahlungen mehr für die Monate ab Februar. Nachzahlungen überweisen Sie bitte nicht mehr auf die Konten von BEV. Der Insolvenzverwalter nennt auf http://bev-inso.de/ (=> Punkt 8) die neue Bankverbindung.

Was sollte ich sonst noch tun?

Wie finde ich einen verbraucherfreundlichen Strom- und Gasanbieter?

Ein wichtiges Anliegen von mir ist sicherzustellen, dass Ihnen so eine Misere nicht noch einmal passiert!

Häufig – so auch im Falle von BEV – kündigen sich die Insolvenzen vorzeitig an: Guthaben wird nicht zurückgezahlt, die Strompreise werden stark erhöht und die Kundenbeschwerden steigen stark an. 

Betroffenen BEV Kunden, die nun beim teuren Grundversorger landen, rate ich zukünftig nur noch zu verbraucherfreundlichen Stromanbietern zu wechseln. 

Ich selber wechsle jährlich meinen Stromanbieter. Ich wähle nur Unternehmen, die ein geringes Insolvenzrisiko haben (aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur), verbraucherfreundliche AGB-Klauseln haben sowie in Stromanbieter-Tests zu Service-Qualität insgesamt gut abschneiden. Seitdem hatte ich nie wieder ein Problem.

In dieser Liste habe ich Ihnen zusammengestellt, welche Strom- und Gasanbieter ich empfehle

Worauf sollte ich beim Wechselprozess achten?

 

INHALTSVERZEICHNIS

Meine Antworten auf die meist gestellten Fragen:

Wechseln Sie zu einen dieser Anbieter!

Standard-Antwortschreiben für das 1. Schreiben 

Standard-Antwortschreiben für die „einvernehmliche Preiserhöhung“

 

Meine Antworten auf die meist gestellten Fragen:

Ist die Preiserhöhung von BEV überhaupt zulässig?

In den mir vorliegenden Fällen ist die Preiserhöhung m.E. aus folgenden Gründen nicht zulässig:

  1. Die Preiserhöhungen sind überzogen: Die Preise dürfen nur im Rahmen der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung angepasst werden. Letztere rechtfertigen keine Preiserhöhungen von 15% und mehr.
  2. Das versendete Schreiben genügt nicht dem §41 (3) EnWG. Es ist nicht transparent, weil nicht klar ist, wie die Preiserhöhung sich zusammensetzt.
  3. Bei Verträgen mit eingeschränkter Preisgarantie dürfen nur Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen vorgenommen werden.

Ich möchte der Preiserhöhung von BEV widersprechen. Wie sollte ich vorgehen?

Sie haben die Möglichkeit der Preiserhöhung zu widersprechen und an der vereinbarten Vertragslaufzeit mit den bisherigen Preisen festzuhalten oder Sie können Ihr Sonderkündigungsrecht wahrnehmen und vor Wirksamwerden der Preiserhöhung den Vertrag mit BEV kündigen. Nutzen Sie hierzu dies Vorlagen auf dieser Seite (siehe unten) und passen Sie diese ggf. an Ihren spezifischen Fall an. Kommunizieren Sie schriftlich per E-Mail und per Einschreiben mit Rückschein!

Ich habe der Preiserhöhung widersprochen. Ist meine Sonderkündigung aufgrund des zweiten Schreibens nicht mehr wirksam?

Viele Verbraucher haben aufgrund des 1. Schreibens der BEV ihr Sonderkündigungsrecht ausgesprochen. Darauf hat BEV nicht reagiert und stattdessen ein 2. Schreiben mit der einvernehmlichen Preiserhöhung zugeschickt. Nun stellt sich die Frage, ob das Sonderkündigungsrecht aus dem ersten Schreiben nicht mehr wirksam ist.

BEV einvernehmliche Preiserhöhung

BEV kann m.E. das Sonderkündigungsrecht aufgrund des zweiten Schreibens nicht einfach aufheben. Schließlich könnten sonst Energieversorger Preiserhöhungen mitteilen und nur bei jenen Verbrauchern, die sich wehren, einfach die Preiserhöhung zurückziehen.

Ich habe der Preiserhöhung widersprochen, aber kein Sonderkündigungsrecht ausgesprochen. BEV schreibt mir nun, dass sie meine Kündigung angenommen haben. Was soll ich tun?

Wenn Sie an der Vertragslaufzeit festhalten wollen, dann erklären Sie per E-Mail und Einschreiben mit Rückschein, dass Sie keine Sonderkündigung ausgesprochen haben sondern lediglich der Preiserhöhung widersprochen haben. Erklären Sie, dass Sie den Vertrag bis Laufzeitende fortführen möchten.

BEV reagiert nicht auf meine Sonderkündigung. Was soll ich tun?

Aufgrund der vielen Anfragen kommt es anscheinend zu einem Bearbeitungsstau bei BEV. In der Wirtschaftswoche wird vermutet, dass 250.000 Kundenanfragen unbeantwortet sind. Es bleibt Ihnen leider nichts anderes übrig: Bleiben Sie hartnäckig und schalten Sie vier Wochen nach Versand Ihrer Beschwerde die Schlichtungsstelle Energie ein.

Verliere ich meinen Bonus, wenn ich aufgrund der Preiserhöhung vorzeitig kündige.

In einem Interview erklärt BEV indirekt, dass Verbraucher den Bonus verlieren, wenn sie ihr Sonderkündigungsrecht nutzen. Daraufhin haben viele Internetseiten die Behauptung unkritisch übernommen. Ich habe durchaus noch Zweifel, ob dies tatsächlich so ist!

In den AGBs der BEV vom 13.11.2017 bis heute steht folgender Passus: „Die Verrechnung eines dem Kunden ggf. von der BEV zu gewährenden Bonus mit Forderungen der BEVaus unterjähriger Abrechung vor Ablauf eines Belieferungsjahres sowie mit Abschlagszahlungen vor Erteilung der ersten Jahresverbrauchsrechnung ist ausgeschlossen.“  Dieser Satz ist denkbar kompliziert geschrieben. Ich selber musste diesen einige Male lesen. Wahrscheinlich soll der Passus einen Bonus bei unterjähriger Versorgung ausschließen. Ich denke aber, dass dieser Satz für einen normalen Verbraucher nicht nachvollziehbar ist. Intransparente und missverständliche AGBs gehen zu Lasten des Unternehmens.  Zudem dürfte es für die Verbraucher überraschend sein, dass Sie Ihren Bonus verlieren, wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht wahrnehmen und unverschuldet den Vertrag vorzeitig beenden wollen. Zudem lässt das Wort „Bonus“ oder „Neukundenbonus“ nicht erkennen, dass der Vertrag über zwölf Monate aufrechterhalten werden muss. Es wäre doch ein leichtes, den „Bonus“ einfach in „Jahresendbonus“ umzubenennen. Dann würde Klarheit herrschen. Da BEV aber nicht von „Jahresendbonus“ spricht, geht diese Ungenauigkeit zu Lasten von BEV.

Überprüfen Sie daher Ihre nächste Abrechnung und widersprechen Sie, falls Ihnen der Bonus nicht anerkannt wird. Wenn BEV den Neukundenbonus verweigern sollte, werde ich separate Handlungsempfehlungen auf meiner Seite veröffentlichen.

Kann ich meine Sonderkündigung zurücknehmen?

Bei einer Kündigung handelt es sich um eine einseitige Willenserklärung. Aus diesem Grund kann die Kündigung nur aufgehoben werden, wenn BEV der Aufhebung zustimmt. Dies sollten Sie sich schriftlich geben lassen – sofern Sie dies überhaupt wollen!

Ich habe der einvernehmlichen Preiserhöhung widersprochen, befürchte aber, dass BEV meinen Widerspruch nicht rechtzeitig bearbeitet. Sollte ich den Abschlag zurückbuchen lassen, wenn BEV einen zu hohen Abschlag einzieht?

Aufgrund des Bearbeitungsstaus kann es passieren, dass BEV Ihren Widerspruch noch nicht bearbeitet hat und daher einen zu hohen Abschlag einzieht. Sofern Sie der Preiserhöhung schriftlich per E-Mail und Einschreiben mit Rückschein widersprochen haben, empfehle ich den Abschlag zurückbuchen zu lassen. Teilen Sie ferner BEV gegenüber in einer E-Mail mit, dass Sie der Preiserhöhung widersprochen haben und daher den zu hohen Abschlag zurückbuchen ließen. Um nicht in Zahlungsrückstand zu geraten, würden Sie den bisher vereinbarten Abschlag heute noch überweisen. Führen Sie die Überweisung am besten noch heute durch.

Zum Ende des Vertrags rechne ich mit einem hohen Guthaben. Ist es ratsam den letzten Abschlag zurückbuchen zu lassen oder keine Überweisungen mehr zu tätigen?

Wenn Sie keine Zahlungen mehr leisten oder Abschläge zurückbuchen lassen, dann verstoßen Sie gegen Ihre Pflichten als Kunde. Mahnkosten und Inkassogebühren könnten die Folge sein.
Stattdessen sollten Sie dem Energieversorger bitten die Abschläge zu reduzieren. Als Argumentationsgrundlage könnten Sie die Jahresenergiekosten schätzen und die bisherigen Abschlagszahlungen gegenüberstellen. Beispiel:
Anhand der alten Preise und dem Vorjahresverbrauch ermitteln Sie Stromkosten i.H.v. 1.000€ (Grundpreis x 12 + alter Arbeispreis x Vorjahresverbrauch). Bisher haben Sie 800€ an Abschlagszahlungen geleistet und der Vertrag läuft noch über 5 Monate. Bitten Sie BEV den Abschlag von 160€ auf 40€ ((1.000€ – 800€)/5) zu reduzieren.

Ich möchte BEV kündigen. Was sollte ich beachten?

Kündigen Sie bitte selber und per E-Mail und Einschreiben. Bitte folgen Sie den hier aufgeführten Hinweisen. Machen Sie in der Kündigung auch deutlich, dass Sie wegen der Preiserhöhung Ihr Sonderkündigungsrecht wahrnehmen wollen.

BEV zahlt mir mein Guthaben nicht zurück. Was soll ich tun?

Folgen Sie bitte den Hinweisen auf dieser Seite.

 

Wechseln Sie zu einen dieser Anbieter!

Ich hoffe, ich konnte Sie in Ihrem Anliegen gut unterstützen! Damit Ihnen der Ärger in Zukunft erspart bleibt, sollten Sie stets zu meinen empfohlenen Anbietern wechseln. Anhand von Studien und Service-Tests habe ich für Sie zusammengestellt, welche Anbieter ich weiterempfehlen kann. Vor BEV warne ich bereits seit 2016! Am besten Sie überprüfen Ihren Energieversorger vor jedem Wechsel auf dieser Seite.

Wie Sie vielleicht wissen, finanziere ich diese kostenlose Hilfe, indem ich auf der verlinkten Seite dem interessierten Verbraucher zu einen verbraucherfreundlichen Strom- oder Gasanbieter verhelfe.  Für das Weiterleiten der Anfragen an Verivox erhalte ich eine kleine Provision. Die Suchergebnisse sind die gleichen, wie wenn Sie direkt auf die Vergleichsportale gehen würden. Wenn Sie mich bei meinem Projekt unterstützen wollen, so schließen Sie Ihre nächsten Verträge über meine Seite ab. Es kostet Sie nichts und Sie können einen Beitrag zum Verbraucherschutz leisten.

Ich freue mich auf Ihre Unterstützung und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Beschwerde!

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Moeschler

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130 Antworten

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  1. 1)BEV-Schreiben “Widerspruch Einzugsermächtigung – Umstellung Zahlweise Überweisung”
    Ich habe keinen Auftrag zur Umstellung gegeben! Lediglich der „einvernehmlichen Preiserhöhung“ widersprochen mit dem Hinweis die Lastschrift ansonsten zurück zu geben. –> AGB (Vers. Mai 2018) 9.1 ->Der Kunde kann Zahlungsart (Lastschrift oder Überweisung) wählen!
    Abwägung ob Widerspruch gegen Zahlung per Überweisung einlegen?! Kunde verliert durch Überweisung die Möglichkeit der Rückbuchung von Lastschriften. Außerdem könnte BEV auf Verzug setzen, falls Geldeingang sich gering verzögern sollte – nur um deswegen dem Kunden zu kündigen. Was, wenn BEV Widerspruch zu Zahlungsart Überweisung ignoriert und einfach nicht mehr abbucht (->automatisch im Verzug?!).

    2)Was ist die Strategie von BEV? Banken schreiben Kunden i.d.R. die Beträge aus SEPA-Lastschriften „Eingang vorbehalten“ gut – d.h. je nach Bonität des Unternehmens bleibt das Geld auf dessen Konto so lange vor möglicher Verfügung „eingefroren“ bzw. geschützt (aus Sicht der Bank), bis keine Gefahr der Rückbuchung mehr besteht (also ca. 2 Monate im schlechtesten Fall). Eingegangene Überweisungen kann das Unternehmen hingegen sofort verfügen, was dessen Liquiditätsposition verbessert (solange keine anderen Restriktionen der Bank bestehen)… Immerhin, das Porto für die zuletzt umfangreiche Korrespondenz mit Kunden haben sie noch!

    3)Ein Hinweis noch zu Ihrem Kommentar „Kein Bonus-Verfall bei Sonderkündigung“
    AGB Mai 2018 #7.5: „Die Verrechnung eines dem Kunden ggf. von der BEV zu gewährenden Bonus mit Forderungen der BEVaus unterjähriger Abrechung vor Ablauf eines Belieferungsjahres sowie mit Abschlagszahlungen vor Erteilung der ersten Jahresverbrauchsrechnung ist ausgeschlossen.“ Dies könnte mglw- Ihrer o.g. Einschätzung widersprechen.

  2. Ich hab wieder mal ne neue Variante von der BEV.
    Der Preiserhoehung vom Dez habe ich widersprochen – und auch schriftlich bestaetigt bekommen, dass die alten Preise weiter gelten.

    Heute kam dann ein Schreiben (Datum vom 24/1), das mir die Umstellung meiner Zahlungsweise bestaetigt von Lastschrift auf Ueberweisung ab dem 1.2.19. (gleiche Hoehe wie seither auch).
    Nur habe ich dem Lastschrifteinzug nie widersprochen – noch um eine Umstellung gebeten.

    Jetzt ist die Frage was machen:
    a) einfach nichts und mal abwarten was die BEV macht
    b) ueberweisen wie gefordert bis zum Vertragsende
    c) ueberweisen wie gefordert aber 2 Monate vorher die Ueberweisung aussetzen – um dann mit dem Bonus zu verrechnen

    Frage im Falle von a) bzw. c) ist, wie schnell die BEV dann den Vertrag von sich aus kuendigt.

    Was meint ihr dazu?
    Gruesse

  3. Hallo zusammen,

    bei mir läuft es ab Mitte Dez 2018 nur Mist. Mitte Dez habe ich einen Brief erhalten wo es um Preiserhöhung ab Anfang Feb 2019 bekannt gemacht wurde. Mein Vertrag läuft bis 22.03.2019.

    Ich habe nun Kundenservice am 06.01.2019 so eine Email geschickt


    Da ab 01.02.2019 die Preise Überproportional teuer ist (laut den Brief vom 15.12.2018), möchte ich mein Vertrag rechtzeitig kündigen.

    Können Sie mir bitte Bescheid sagen ob es reicht, wenn mein Vertrag bei BeV am 31.01.2019 endet?

    Hintergrund meiner Email war die Frage ob die Kündigung innerhalb ein Jahr die Neukundenbonus gefährdet.

    Dann habe ich am 11.01.2019 einen Brief bekommen dass die Preiserhöhung irrführend sei und ab dem 23.03.2019 zutrifft. Diese hat mich berühigt.

    Was aber sehr unfair und Überraschend war den Brief was ich am 15.01.2019 bekommen habe – diese hat meine Kündigung zum 31.01.2019 bestätigt.

    Danach habe ich etliche emails verschickt (das
    Misverständnis zu klären und Kündigung wiederzusprechen), kunden hotline telefoniert. Eine sagte dass die Kündigung rückgängig gemacht wurde. Da ich keine schriftliche bestätigung bekommen hatte, hatte ich nochmal angerufen – dann war die Aussage dass es doch zum 31.01.2019 gekündigt wird.

    Ich habe selber Postalisch nicht gekündigt. Andererseits möchte ich auch nicht mein Neukundenbonus (ca. 300€ verlieren). Die zeit drängt leider. Was soll ich tun?

    1. Ich befürchte, dass BEV die Vertragsaufhebung nicht zurücknehmen kann / will.
      Daher befürchte ich, dass BEV Ihnen eine ABrechnung ohne Bonus zukommen lassen wird (sorgen Sie dafür, dass SIe diese 6 Wochen nach Ende auch erhalten!).
      Ich würde an Ihrer Stelle mich beschweren. Wenn BEV (wie zu erwarten) nicht reagiert, empfehle ich auf de.reclabox.com eine BEschwerde zu schreiben. Ihre Erfolgsaussichten vermag ich nicht zu beurteilen, weil Ihre oben zitierte E-Mail (mit viel „guten Willen“) als Kündigung verstanden werde könnte.

  4. Meinen Vertrag mit BEV hatte ich im August 2018 mit Beginn zum 01.01.2019 abgeschlossen. Die Belieferung erfolgte auch ohne Probleme. Habe bisher auch keinerlei Benachrichtigungen bzgl. einer Preiserhöhung erhalten. Der erste Abschlag entsprach genau dem im Vertrag angegebenen.
    Wie soll ich mich verhalten? Einfach abwarten? Habe keine Lust am Vertragsende (das ich sicherlich mit einer Kündigung beende) eine böse Überraschung zu erhalten.
    Gibt es eine Möglichkeit bei BEV den aktuellen Vertragsstatus einzusehen mit den „aktuellen“ Preisen? Ich habe hier nur die schriftliche Daten, die ich von BEV erhalten habe.

    1. Hatte nun telefonischen Kontakt mit BEV. Gem. Auskunft keinerlei Änderung und der Vertrag ist so wie abgeschlossen gültig. Bin ja gespannt wie es läuft, wenn die Bonuszahlung in gut einem Monat ansteht.

    2. Sie könnten natürlich mal nachfragen (telefonisch oder per E-Mail). Ein Kundenportal gibt es meines Wissens nach nicht.
      In jedem Falle sollten SIe darauf achten, dass Sie nicht zu hohe ABschläge zahlen!

  5. Nach dem hier schon mehrfach geschildertem Theater: Ankündigung Preiserhöhung ab 01.02., mit Sonderkündigung meinerseits, Bettelbrief nach einvernehmlicher Preiserhöhung mit Widerspruch meinerseits, kam nun die Kündigungsbestätigung zum 31.1.
    Fast gleichzeitig kam die Mitteilung des Grundversorgers, dass er ab 1.2. die Lieferung übernimmt.
    Kann es sein, dass die Bundesnetzagentur hier schon reagiert, vielleicht wissend, dass BEV ab 1.2. eventuell insolvent sein könnte (vorsichtig formuliert)? Dann wird es wohl auch nichts mehr mit Guthabenauszahlung bei der Endabrechnung, Bonus ist sowieso fort. Ist in Sachen Insolvenz schon etwas bekannt?

  6. Hallo,
    auch ich habe mittlerweile per Mail (23.12.) gekündigt, dann per Einwurfeinschreiben (17.01. gesendet, bis heute nicht zugestellt!) und heute, da keine Antwort/Bestätigung erhalten, die Kündigungsübergabe per Gerichtsvollzieher beauftragt.
    Ich stelle mir allerdings die Frage, ob man zwingend das Wort „Sonderkündigung“ nutzen muss, oder ob es ausreicht eine „Kündigung zum 31.01.“ auszusprechen bzw. zu schreiben? Wie ist hier die Meinung dazu?

    1. Habe auch der Preisanpassung widersprochen und darauf bis jetzt keine Bestätigung erhalten. Dann den Brief mit der einvernehmlichen Anpassung bekommen . Das habe ich ebenso per Kontaktformular abgelehnt und auf Erfüllung des Vertrages gepocht.
      Heute bekam ich eine Kündigungsbestätigung zum 31.01.2019.
      Ich habe aber überhaupt nicht vorzeitig gekündigt sondern erst zum offiziellen Vertragsablauf im Sommer.
      Habe dem Kundencenter heute telefonisch mitgeteilt, das ich nicht gekündigt habe und auch nochmal schriftlich per Mail dieser Kündigung widersprochen.
      Was kann man denn jetzt noch tun ?
      Heinz

  7. Hallo, ich habe der der „freiwilligen“ Preiserhöhung widersprochen und gleichzeitig zum Ende meiner 12monatigen Mindestvertragslaufzeit gekündigt mit dem Hinweis, dass ich um Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen bitte. Ich tue es ja schließlich auch. Nun habe ich heute 22. Januar eine Kündigungsbesätigung zum 31.1.2019 erhalten. Vertragsende der 12monatigen Mindestvertraglaufzeit wäre aber erst der 23.7.2019 – Oh man… die nerven mich und kosten nur Zeit…

    1. Ist bei mir auch so passiert. Wobei ich im Dezember erst mal eine Sonderkündigung ausgesprochen hatte, bevor das korrigierende Schreiben der BEV kam.
      Mal sehen, wie sie nun reagieren ab 1,2,

    2. Genau so habe ich das auch gemacht und eine Kündigungsbestätigung zum 30.04.19 erhalten. ( 1 Jahr Mindestlaufzeit ) Heute am 22.01. kommt eine zweite Kündigungsbestätigung zum 31.01.19.
      Was soll ich jetzt tun? Ich möchte meinen 25% Bonus nicht verlieren.
      Ich hab das Gefühl da gehen bald die Lichter aus,
      Habe auch um Anpassung meines zu hohen Abschlags gebeten, bisher ohne Reaktion.
      Also werde ich wohl auch mein Guthaben aus den Vorauszahlungen verlieren.

  8. Habe am 27.12 ein Schreiben rausgeschickt wegen meiner Preisgarantie und nach dem zweiten schreiben von der BEV wegen Widerspruch der einvernehmlichen preiserhöhung. Habe beide Briefe per einschreiben und Email mit Antwortfrist gesendet. Habe bis her keine antwortet bekommen. Einschreiben ist bis jetzt auch noch nicht eingegangen. Habe die Befürchtung das die nix mehr annehmen oder beantworten. Was kann ich tun?

  9. Mein Strom Vertrag ist Ende 2018 beendet und mein Gas Vertrag läuft noch bis 31.03.2019.
    Den Neukundenbonus bzw. Restguthaben habe ich bis jetzt nicht erhalten (ca.150 Euro, bei Gas werden es ca.200 Euro sein).
    Wäre es denn nun nicht das Beste, wenn man sich einfach alle noch zurüchbuchbaren
    Lastschriften wiederholt? Es sieht ja nicht gut aus mit der BEV. Mit den zurück geholten Lasstschriften (geht ja nur 6 oder 8 Wochen rückwirkend) hätte man doch wenigstenes den Verlust verkleinert!
    Was meinen Sie? Wäre das nicht eine gute Möglichkeit? VG Marcus

  10. Nach meinem Widerspruch zur Preisanpassung und meiner Kündigung zum Laufzeitende (zugestellt am 21.12.2018) hatte ich anstatt einer Bestätigung meines Widerspruchs und meiner Kündigung mit Schreiben vom 15.01. nur die Antwort der BEV bekommen, dass die Preisanpassung zum 1.2.2019 „einvernehmlich“ durchgeführt wird. Dem hatte ich sofort widersprochen.

    Einen Monat nach der Zustellung meines ursprünglichen Widerspruchs und meiner Kündigung habe ich mich heute an die Schlichtungsstelle Energie gewendet.

    1. Hallo, jetzt habe ich den Bericht über die BEV gelesen und mein Mann gefragt ob wir Post haben…ja leider schon im Dezember bekommen..
      Zum Vertrag, wurde Februar 2018 abgeschlossen
      Jetzt geht es uns auch so, dass die Preise sehr erhöht werden, laut Brief ab 01. Februar.

      Meine Frage: was sollen wir genau tun?
      Können wir auch komplett kündigen und den Anbieter wechseln, aufgrund der Preiserhöhung? Ansonsten verlängert sich der Vertrag um 1 Jahr…

      Danke und LG Bianca

  11. Hallo,
    das BEV Problem habe ich erst mal gelöst!

    Ich hatte eine Preiserhöhung zum 01.02.2019 wie viele andere auch erhalten. Meine Kündigung per Einschreiben konnte bis heute nicht zugestellt werden, meine E-Mail mit Fristsetzung wurde nicht innerhalb der gesetzten Frist beantwortet. Dann bin ich zum Rechtsanwalt und der hat ein Kündigungs-Schreiben aufgrund der Preiserhöhung inkl. Widerruf meiner Einzugsermächtigung und der Forderung zur Auszahlung von einbehaltenen Beträge / Boni per Mail, Fax und Einschreiben versendet. Keine 24 Std. später traf die Kündigungsbestätigung per Brief bei mir ein und mein neuer Anbieter bestätigt am Folgetag auch den erfolgreichen Wechsel. Jetzt bin ich froh, dass der Wechsel geklappt hat. Nur aufgrund meiner Aktivitäten und ohne ein Schreiben vom Anwalt hätte ich wahrscheinlich mein Sonderkündigungsrecht vor dem 01.02.2019 nicht durchgesetzt bekommen. Jetzt wir er sich auch noch um die Rückzahlung kümmern und das finde ich beruhigend.

  12. Hallo,
    seit April 2018 bin ich Kunde bei BEV. Meine Vertragslaufzeit endet Ende April 2019. Auch ich habe oben genannte Schreiben bzgl. der Preiserhöhung erhalten. Telefonisch konnte ich leider seit Tagen niemanden bei BEV erreichen. Zudem blieben meine E-Mails sowie meine Kontaktformular-Anfrage unbeantwortet.
    Vor ein paar Tagen habe ich nun eine Kündigungsbestätigung per Post von BEV zum 31.01.2019 erhalten, obwohl ich gar nicht gekündigt habe. Ich hatte lediglich per E-Mail/Kontaktformular angefragt, ob durch das Sonderkündigungsrecht mein Neukundenbonus verloren geht.

    Nun meine Frage.
    Macht es Sinn Ihr oben erwähntes Standard-Antwortschreiben an die BEV zu senden und an meine Vertragslaufzeit bis Ende April 2019 festzuhalten, damit ich meinen Bonus erhalte?
    Ich würde das Schreiben übernehmen und zusätzlich noch einen Satz einfügen, dass ich ausdrücklich der Preisanpassung widerspreche.
    Ich freu mich auf Ihre/Eure Antworten.
    Vielen Dank im Voraus

  13. Ich habe meinen Vertrag fristgerecht gekündigt, per Einschreiben natürlich.
    Das ganze habe ich dann noch per email wiederholt.
    Die BEV reagiert einfach nicht! Also keine Kündigungsbestätigung, dadurch wird der Stromanschluss auch nicht für einen neuen Anbieter freigegeben.
    Ich habe jetzt nochmals eine Frist gesetzt, wenn die darauf auch nicht reagieren, bin ich ratlos…….

  14. Einen schönen guten Morgen,

    Wie viele andere auch habe ich am 15. Dezember das Schreiben mit der Preiserhöhung erhalten. Ich habe daraufhin das auf dieser Seite vorgestellte Musterschreiben für den Widerspruch verwendet. Dafür ein großes Lob und ein herzliches Dankeschön an den Ersteller.

    Meinem Widerspruch wurde stattgegeben und wie bei anderen auch mit dem Vorschlag der einvernehmlichen Erhöhung.
    Da mein Vertrag noch bis zum 13.7.2019 läuft, habe ich NICHT von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und das auch in dem Schreiben deutlich erklärt.

    Heute kam meine Kündigungsbestätigung mit dem Hinweis:

    Unter Berücksichtigung der vereinbarten Kündigungsfrist endet Ihr Vertrag zum 31.01.2019.
    Ab dem darauffolgenden Tag werden sie nicht mehr mit BEV Energie-Strom beliefert.

    Jetzt stehe ich vor der Entscheidung:
    Entweder weiterhin auf meinem Vertrag bis Ende der Laufzeit zu bestehen ohne die freiwillige Anpassung
    oder die Kündigung zum 31.01.zu akzeptieren und mir einen neuen Stromanbieter zu suchen.

    Mir ist bewusst, dass dadurch die vertraglichen Boni verfallen, da der Vertrag vorzeitig endet. In meinem Fall etwas mehr als 200€. Das wäre ärgerlich, aber verkraftbar.

    Da aber nun die Bundesnetzagentur eingeschaltet ist, vermute ich, dass ich den Bonus bis Juli eh vergessen kann.

    Was mich noch beschäftigt ist, in meinem Schreiben habe ich ja ausdrücklich auf meine Sonderkündigung zum 31.01. verzichtet.
    Wenn ich jetzt nichts mache, stimme ich dann der Kündigungsbestätigung der BEV zum 31.01 automatisch zu? In dem Fall müsste ich ja auch der „freiwilligen“ Preiserhöhung ab Februar nicht mehr widersprechen, da der Vertrag ja dann endet.

    oder ist das ein Trick der BEV in der Hoffnung, ich denke jetzt zum 1 Februar bin ich aus dem Vertrag. Und dann kommt im Februar der dicke Hammer und ich bekomme einen Brief von denen mit dem Hinweis, dass mein Vertrag doch bis zum 13.Juli läuft und ich auf einmal den erhöhten Betrag zahlen darf.
    Der Teufel ist in Eichhörnchen.

    Ich bin gespannt, welche Kommentar und Informationen sich bis zum Wochenende hier noch ansammeln. Meine Entscheidung fälle ich dann am Wochenende.

  15. ich habe heute ebenfalls das Schreiben bekommen und kann mir nicht vorstellen, dass eine automatische freiwillige Preisanpassung rechtens ist! Die wollen mir doch nicht ernsthaft erzählen: wir passen ihren Preis an, wenn sie damit nicht einverstanden sind müssen sie uns das sagen!
    Bitte ganz schnell eine Musterfeststellungsklage gegen diesen Laden einreichen!

    1. Ihr Wunsch wurde erfüllt, die Bundesnetzagentur hat heute ein Aufsichtsverfahren gegen die BEV eröffnet.
      AZ: BK6-19-006

  16. Hallo zusammen,

    das gleiche Schreiben wurde auch mir zugesandt. Ich werde morgen versuchen einen Verantwortlichen an den Hörer zu bekommen und fragen ob die Sonderkundigung angenommen wurde . Der Sofortbonus wurde bis dato auch nicht überwiesen . Lt. meinem neuen Stromanbieter liegt ein neuer zusagte Kündigungstermin zum 22.1 Vor. Diesen versuche ich mor bestätigen zu lassen. Den Sofortbonus werde ich wohl verfallen lassen bzw. Werde dem Verbraucherschutz kontaktieren.

    1. Ich werde gar nichts kündigen . So habe ich ja den Vertrag nicht eingehalten.
      Ich habe eben erneut einen Brief geschrieben das ich der Freiwilligen Anpassung nicht zustimme und ich den alten Abschlag weiter zahlen werde da eben Preisgarantie.
      Wir sind doch nicht bei wünsch dir was .

  17. Heute habe auch ich das Schreiben mit der einvernehmlichen Preisanpassung von der BEV bekommen.

    Im Dezember hatte ich aber bereits der Preisanpassung und explizit auch einer Erhöhung der monatlichen Abschlagszahlungen widersprochen zusammen mit der Kündigung zum Ende der 12-monatigen Vertragslaufzeit (Einwurf-Einschreiben, zugestellt am 21.12.).

    Da mir die BEV bisher schriftlich nicht bestätigt hat, dass keine Preisanpassung durchgeführt wird und auch schriftlich nicht bestätigt hat, dass die Abschlagszahlungen ab dem 1.2. nicht erhöht werden (sondern sogar bestätigt, dass jetzt der Preis und die Abschlagszahlungen angeblich einvernehmlich „angepasst“ werden), läuft die 4-Wochen Frist aus meiner Sicht weiter, so dass ich mich am 21.01. an die Schlichtungsstelle Energie wenden werde.

    Sicherheitshalber habe ich der angeblich einvernehmlichen Preisanpassung per Email und telefonisch gegenüber dem Kundenservice widersprochen.

  18. Hallo, ich habe das gleiche Preisanpassungsschreiben, datiert vom 15.12.2018, für Strom ab 1.2.2019 von der BEV erhalten. Der bisherige Abschlag beträgt 92,00 EUR und soll ab Februar auf 147,00 EUR steigen. Dies entspricht einer Steigerung von über 59 %! Da wir Dez./Jan. noch im Urlaub waren, konnte ich mein Sonderkündigungsrecht erst am 09.01.2019 per E-Mail, bzw. 10.01.2019 zusätzlich per Einschreiben, ausüben. BEV reagiert nicht, bestätigt keinen E-Mail Eingang, usw. das Übliche.
    Siehe auch Beschwerden auf reclabox uvm.

    Diese Preiserhöhung werde ich auf gar keinen Fall akzeptieren und ggf. auch rechtliche Schritte gegen die BEV einleiten.

  19. Ich vermute, dass die BEV evtl. zu Anfang im Dezember tatsächlich die fixe Geschäftsidee im Hinterkopf hatte, sich mit dem Preisanpassungsschreiben einige Bonuszahlungen sparen zu können und die Sonderkündigung provozieren wollte.

    Dann haben Sie aber scheinbar nicht mit so viel Gegenwind von Seiten der Presse, Verbraucherschützerund zu guter letzt auch ihrer Vermittler (verivox, Check24) gerechnet… Und inzwischen wohl auch festgestellt, dass es evtl. gar nicht so einfach wird, ihre Rechtsauffassung durchzudrücken und den Neukundenbonus zu sparen, wenn Kunden – evtl. unterstützt durch Verbraucherschützer und die Vermittler-Portale – sich wehren…

    Und deshalb hat man sich nun entschieden, zurückzurudern. Die Preisanpassung im laufenden Vertrag sei gar nicht so gemeint gewesen und sei plötzlich nur noch ein Vorschlag im Einvernehmen.

    Aus meiner Sicht haben sie aber bei einer ausgesprochenen Sonderkündigung aber keine Chance, diese abzuwehren, zumal sie auf diese Möglichkeit ja explizit im Schreiben aus Dezember hingewiesen haben.

    Zu klären ist dann nur noch die Frage des Neukundenbonus. Aktuell warte ich auch noch auf meine Bestätigung über die Sonderkündigung. Ich habe aus diesem Fall jedenfalls gelernt, künftig den verbrauch eher sehr defensive anzugeben, um nicht am Ende hohe Rückzahlungen aufzubauen, sondern lieber eine Nachzahlung zu haben.

    Sobald sie am 01.02. einen anderen Betrag abbuchen oder es konkrete Hinweise auf Zahlungsprobleme/Insolvenz gibt, werde ich alle noch möglichen Lastschriften zurückgehen lassen. Und dann die Schlussabrechnung abwarten. Sofern diese dann nicht korrekt ist, werde ich dieser auch widersprechen.

  20. Wir haben aktuell das gleiche Thema mit der BSV… Mitte Dezember die Preisanpassung,. Ich habe daraufhin mehrfach versucht jemanden telefonisch zu erreichen, jedoch würde ich immer nur aus der Leitung geworfen. Daraufhin haben wir von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Heute haben auch wir das Schreiben zur vorzeitigen einvernehmlichen Preisanpassung bekommen, mit keinem Wort wurde auf unsere Kündigung reagiert. Ich werde heute ein weiteres Schreiben aufsetzen und auf eine vorzeitige Kündigung bestehen (wir haben keine Boni im Vetrag).
    Mal sehen, wie darauf dann reagiert wird.

  21. Ich habe aktuell das gleiche Theater mit der BEV zum Thema Gas. Das Problem ist, wir sind auch mit dem Strom ab dem 17.01. bei der BEV. Wie haben den Wechsel Ende November Anfang Dezember gemacht, da war das Theater leider noch nicht abzusehen. Habe ich den eine Chance irgendwie aus der Geschichte noch rauszukommen bevor Sie los geht. Widerrufsfrist war natürlich lang vorbei.

  22. Guten Abend,
    folgenden Ablauf gab es bei mir.
    1. Im Dezember kam das Preisanpassungschreiben, darauf folgte meinerseits die fristgerechte Kündigung und der Hinweis, dass ich eine eingeschränkte Preisgarantie habe.
    2. Bis zum 10. Januar keine Bestätigung der Kündigung o.Ä., deshalb am 10.01. nochmals eine fristgerechte Kündigung per Einschreiben und E-Mail und das Ablehnen der Preiserhöhung auf Grund der Preisgarantie.
    3. Heute, am 14. Januar kam dann das Schreiben mit der Einvernehmlichen Preiserhöhung, welche ich natürlich auch nicht akzeptiere. Desweiteren habe ich heute das Lastschriftmandat gekündigt, auch per Einschreiben.

    Mein Vertrag läuft noch bis zum 28.03.2019
    Ich habe deutlich weniger Strom verbraucht als prognostiziert (3900kW Prognose, bisher erst 2424kW verbraucht und es fehlen nur noch 2 Monate).
    Ich werde den Verdacht nicht los, dass ich von den kein Geld mehr sehen werde. Deshalb werde ich alle möglichen Buchung zurück überweisen lassen und auch kein Geld mehr an die BEV überweisen.
    Am Ende des Vertrages wird ein großes Guthaben und natürlich die 15% Bonus dastehen. Bekommen die all mein Geld, werde ich es wohl nie zurückbekommen. Deshalb bekommen Sie es erst garnicht. Was am Ende offen ist, soll die BEV bekommen. Das sieht man dann auf der Endabrechnung. „Aussage von Admin am 19.01.2018 19:39 Uhr gelöscht, da Inhalt beanstandet wurde“

  23. Hallo,
    auch ich erhielt das Schreiben zur Preisanpassung vom 15.12.2018.
    Ich habe mich sofort telefonisch mit BEV in Verbindung gesetzt, weil ich bis einschließlich 31.05.2019 eine eingeschränkte Preisgarantie habe und diese Preisanpassung für mich eigentlich nicht greift. Der Mitarbeiter wurde pampig, nachdem ich ihn darauf hingewiesen habe, dass ich doch die Preisgarantie habe und ein Fortsetzen des Gespräches war nicht möglich. Somit habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Heute kam ein Schreiben von der BEV, in welchem die Anpassung aufgrund meiner eingeschränkten Preisgarantie auf den 01.06.2019 umdatiert wurde. Aber in Punkt 3.b kommt der Hammer:
    „ Die verbindliche Preiserhöhung, die für Sie an sich erst ab dem 1. Juni 2019 verbindlich ist, soll bereits ab dem 1. Februar 2019 zwischen Ihnen und uns gelten. Wir bitten Sie also, diese oben angeführte Erhöhung bereit vorzeitig freiwillig zu akzeptieren, damit wir Kunden gegenüber eine gleichmäßige und faire Preiserhöhung vornehmen können.
    Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit der vorzeitigen freiwilligen Erhöhung nicht einverstanden sind, können Sie uns natürlich jederzeit- auch nach dem 1.Juni 2019 – mitteilen, dass Sie dies nicht wünschen. Wir werden Ihnen dann selbstverständlich- jeweils für die Dauer der eingeschränkten Preisgarantie – unverzüglich die volle etwaig eingezogene Differenz zwischen den bisherigen und den dann erhöhten Abschlägen erstatten und auch im Rahmen der Jahresberechnung die bisherigen Vertragskonditionen zu Grunde legen.“
    Ich dachte, ich bin im falschen Film. Habe dort angerufen, weil ich noch keine Kündigungsbestätigung habe, ob meine Kündigung denn akzeptiert wurde, oder wegen der Rücknahme unzulässig sei. Also fernmündlich sagte mir die Mitarbeiterin, dass die Kündigung akzeptiert sei und ich das Schreiben in den nächsten Tagen bekommen müsste. Auf Nachfrage erfuhr ich dann auch, dass ich die Kündigung zum 01.02. zurück nehmen kann, weil meine Preisgarantie ja bis 31.05. geht. Der freiwilligen Erhöhung kann ich widersprechen.
    Da ich wegen der dubiosen Geschäftspraktiken aber sehr verunsichert bin, werde ich meine Kündigung aufrecht erhalten und auf den Neukundenbonus verzichten, denn wer weiß, was bis Juni da noch so passiert.
    Auf meinen Sofortbonus warte ich auch immer noch. Die Zahlung hätte man nach 60 Tagen zurück gehalten, weil ich angeblich den Abschlag nicht gezahlt hätte. Es lief ein Lastschriftverfahren, welches im Juni angewendet wurde, im Juli aber nicht und dann auch weiter nicht. Als ich diesbezüglich nachfragte, wurde mir mitgeteilt, die Lastschrift wäre von meiner Bank zurück gebucht. Wäre das der Fall gewesen, hätte ich erstens von meiner Bank eine Information darüber erhalten, und zweitens wäre es auf den Kontobewegungen ersichtlich gewesen. Seit dem Zeitpunkt wurde von Seiten der BEV kein Lastschrifteinzug mehr getätigt, obwohl es telefonisch so zugesichert war. Ich habe dann monatlich den Abschlag überwiesen, so dass es zu keinem Zahlungsverzug kam. Aber den Sofortbonus habe ich bis heute nicht.
    Also die BEV ist ein sehr dubioser Laden. Ich bin mal gespannt, was mich bei der Abschlussrechnung erwartet.

  24. Schlimme Befürchtung — BEV Gas Vertrag —- Einvernehmliche Preisanpassung —
    Sehr guter Blog mit Information zu Energieanbieter! Hoffe deshalb hier auf Hilfe für mein Anliegen! Ich habe leider überhaupt keine Ahnung von rechtlichen Aspekten und Kündigungsvorschriften bzw. Fristen etc. Ich bin verzweifelt. Selbst eine erwartete Rentenerhöhung von 3,6% würde bei weitem nicht diese und weitere Preiserhöhungen im Jahr 2019 ausgleichen.
    BEV GAS Vertragsdaten:
    Laufzeit 12 Monate (Endet am 17.Juli 2019), mit eingeschr. Preisgarantie für 12 Monate, kein Bonus
    12.01.2019 Schreiben von BEV: Preisanpassung (Relevante Passagen)
    18.Juli 2019 ab diesem Datum gilt die verbindliche Preisanpassung nach den 12 Monaten.
    (Entspricht nach meinen Berechnungen einer Erhöhung von über 42%)
    01.02.2019 ab diesem Datum soll ich bereits vorzeitig freiwillig einen um 37,-€ höheren Abschlag akzeptieren! (Entspricht Erhöhung um 42%)
    Weiter schreibt BEV: Ich könnte jederzeit mitteilen, dass ich dies nicht wünsche und es würde dann die etwaig eingezogene Differenz erstattet, auch im Rahmen der Jahresabrechnung.
    (Ist so eine Vorgehensweise seitens Energieversorger überhaupt rechtlich erlaubt und gibt es keine Behörde, die es überwacht?)
    Mit Datum 13.01.2019 habe ich per EMAIL und Post Einschreiben dieser einvernehmlichen Preisanpassung widersprochen. Aber was geschieht weiter? BEV selbst erwähnt im Schreiben eine gefährdete Geschäftsgrundlage. Deshalb befürchte ich, dass die erhöhten Abschläge trotz meinem Widerspruch schon am 01.02.19 eingezogen werden. Aus diesem Grund, möchte ich mich vom „BEV-Vertrag“ nicht erst zu Vertragsende sondern vorzeitig trennen, da ich eh kein Bonus erwarte.
    Ist dies möglich und was sollte ich wann tun?
    Ich weiß natürlich, dass hier keine Rechtsberatung erfolgt, aber für brauchbare Tipps oder Erfahrungen wäre ich sehr dankbar.
    Wie kann ich eine wirksame Kündigung meines Vertrages erreichen? Welches sind in meinem Fall die Voraussetzungen bzgl. form- fristgerecht und darüber hinaus auch zum richtigen Zeitpunkt. Kann ich jetzt schon eine Sonderkündigung aussprechen, um den Vertrag vorzeitig zu beenden? Falls sich die Abschläge am 1.2. erhöhen, ist dann eine Rückforderung über die Bank möglich?

    Dank Ihrer Hilfe wird wohl alles wieder gut.