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  1. In Sachen Widerrufsmöglichkeiten dieses Angebots zitiere ich die zugehörigen AGBs der SWF. In der drittletzten Zeile wird explizit auf die Widerrufsfrist gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB hingewiesen, das ist der Paragraph zum „Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen“. Ich habe das Angebot gerade angenommen und habe so Luft, die kommenden 14 Tage zu beobachten und notfalls zu widerrufen.

    „1. Vertragsschluss / Lieferbeginn
    1.1 Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise.
    1.2 Grundsätzlich bedürfen alle vertragserheblichen Willensäußerungen der Textform. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustan- de. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf. Die Stadtwer- ke Flensburg können die Belieferung verweigern, wenn die Anschluss- stelle zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns gesperrt ist.“

    1. Können Sie das einen Screenshot davon machen und mir schicken.Ich finde das nicht.Nahdem ich das abgeschlossen habe wird mir das Angebot nicht mehr angezeigt sondern ich lande auf der Startseite des Portals.FSW beruft sich wahrsheinlich darauf dass ,dies ein Tarifwechsel ist.Der Vertrag ist jetzt nach Abshluss mit Tarifwehsel tituliert.

      1. Kann ich gerne machen, Sie müssten vermutlich beim nächsten Post Ihre Email neben Ihrem Namen angeben, man kann hier ja leider keine screenshots hochladen. Dann kann ich gerne AGBs und Widerrufsformular der SWF an Sie schicken, die ich mir eben vor Abschluss des Vertrages ab 1.1.2023 heruntergeladen hatte.

          1. Text: Sie erhalten mit der Annahme selbstverständlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht des Angebotes.
            Widerrufen Sie Ihre Annahme, so werden Sie unter den bisherigen Konditionen weiterversorgt.

  2. Nochmal zur Widerrufsmöglichkeit, ich zitiere aus den AGBs der SW FL:
    „1. Vertragsschluss / Lieferbeginn
    1.1 Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise.
    1.2 Grundsätzlich bedürfen alle vertragserheblichen Willensäußerungen der Textform. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustan- de. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den Lieferanten hierzu ausdrücklich auf. Die Stadtwerke Flensburg können die Belieferung verweigern, wenn die Anschluss- stelle zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns gesperrt ist.“

    Es wird in der drittletzten Zeile der AGBs für den neuen Vertrag auf die Widerrufsfrist gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB hingewiesen, also:
    https://dejure.org/gesetze/BGB/356.html
    Sonst wäre der Vertrag auch von Kundenseite bei bedarf angreifbar.

  3. Seit Tagen zerbreche ich mir den Kopf über dieses Angebot der SWF. Übrigens…im Angebot sind die Netto-Preise aufgelistet, nicht Brutto! Das steht nirgends…ich habe einfach meinen Monatsbeitrag berechnet und da habe ich es dann festgestellt.
    Ich habe gerade mit EON telefoniert, die mir folgendes heute angeboten haben:
    Grundpreis: 15 €
    Arbeitspreis: 48,85 €
    Hierbei handelt es sich um den Bruttopreis!
    24 Monate Preisgarantie
    24 Monate Vertragslaufzeit
    Das ist lange, allerdings günstiger als SWF und alles andere, was ich im Internet verglichen habe. Leider kann man nicht vorhersehen, wie sich die Preise entwickeln…Blöd, wenn es dann doch nicht soooo teuer wird und man dann aber 2 Jahre diesen Preis zahlen muss…alles nicht so einfach. Ich denke aber, dass ich dieses Angebot annehmen werde.

    1. Ich bin auch noch am überlegen, ob ich das Angebot annehme, da es für mich nicht ersichtlich ist, ob es sich um Brutto oder Nettopreise handelt.
      Jedoch gibt es ein Preisauszeichnungsgesetz welches besagt, daß dem Privatkunden gegenüber immer Bruttpreise angegeben werden müssen. Ich gehe davon aus, daß dies den Stadtwerken auch bekannt sein muß. Außerdem, wenn man auf der Angebotsseite die Frage anklickt ob es Brutto oder Nettopreise sind erscheint Brutto.

  4. Ich habe mit dem Vertriebsleiter meines Grundversorger gesprochen
    und die kalkulieren aktuell mit einer Preiserhöhung auf ca. 70Ct/KWh ab dem 1.1.2023 – in der Grundversorgung (ohne jegliche Preisbindung bzw. gesetzliche von 6 Wochen).

    Klar kann sich das nach ein paar Monaten wieder ändern – nach unten oder nach oben – who knows …

    Ist wie mit den Lottozahlen und Aktienkursen … und mit Versicherungen 😉

  5. Die SWF sind nicht telefonisch erreichbar ,es ist eine Zumutung…
    Mein Problem :
    1.Das kurzfristig terminierte Angebot ist nur online . Online Verträge finde ich grundsätzlich schwierig, auch wegen einem Widerspruch. Was ist wenn durch irgendwas kein Internetzugang mehr besteht ? Bisherige Verträge liefen bei mir immer „schriftlich“.
    2. 88% Erhöhung ist happig. (SWF nehmen auch.Z keine Neukunden auf.)
    Meinen jetzigen Vertrag möchte ich aber nicht kündigen. Kein Mensch weiß ob und wie die Strompreise noch weiter steigen
    3. Bin nicht aus SH sondern B, Gaskunden wurde daraufhin bereits gekündigt.
    4. Was macht man nun am besten? Abwarten? Annehmen? Neuen Grundversorger suchen (Vattenfall derzeit bei 50C/kWh)?

    Irgendwie fühlt man sich,egal was man tut, in jedem Fall angeschissen und absolut ratlos…
    Wie entscheidet ihr euch?

  6. Zu der unten oft diskutierten Frage der Widerrufbarkeit der Annahme des Vertragsangebots der SW FL: Jeder, der den Link mit dem neuen Vertragsangebot anklickt wird auf eine neue Seite verwiesen, wo ganz unten sogar explizit auf die Widerrufsmöglichkeit hingewiesen wird. Außerdem: Warum sollt dieses Recht gerade hier anders sein?

    1. Es wird aber als Tarifwechsel tituliert von FSW,allerdings stand in der ersten Bestätigung noch „Vertragsbeginn 01.01.2023“ Dies wurde jetzt geändert.Sicherheitshalber hatte ich das gespeichert.Ein Tarifwechsel wäre nicht widerrufbar.Das ist ein Hütchenspielertrick von FSW.ich denke aber dass es nötig wird das Schiedsgericht einzuschalten,oder zu klagen.

  7. Bin gestern im TV bei der Frank Plasberg Sendung gelandet.Thema:Strom -und Gaspreise im besten Deutschland aller Zeiten.
    Hier wurde erwähnt, daß in Österreich eine Strompreisbremse eingeführt wird und die Menschen nun, halten Sie sich fest, 10 Cent pro kWh bis 2900 kWh zahlen müssen/ brauchen.Stimmt, habe aber nicht weiter recherchiert.
    Weiterhin wurde erwähnt, daß wohl im November noch was zu den Strompreisen kommt.
    Der Gaspreis soll wohl gerade auch an der Börse gesunken sein, wird nicht weitergegeben…..

    1. Klar kann man das bei online-Abschlüssen. Ich habe erst kommende Woche der Verbraucherzentrale BaWü einen Telefontermin bekommen und werde denen meine u.g. Fragen stellen. Mittlerweile gehe ich auch davon aus, dass die rund 55 C/ kWh der SW FL wenigstens der End(Brutto-) Preis ist. Angenommen, ich komme nach dem Gespräch zu einer neuen Erkenntnis, werde ich innerhalb von 14 Tagen (also bis zum 1./2.11.) widerrufen. Deswegen warte ich auch bis zum letzten Tag des Angebots, um möglichst lange noch widerrufen zu können. Ich werde das Angebot am Mittwoch vorläuft annehmen. Entscheidende Fragen für die VZ:
      1. Rutscht man in die Ersatzversorgung (viel teurer als Grundversorgung), wenn man kündigt/ gekündigt wird (kann natürlich sein, dass die SW FL sich so verhalten – zumindest bei den Kunden, die nicht in SH leben?). Eigentlich ist ja für meine/ unseren Fall ja entschieden worden, dass man in die Grundversorgung rutscht.
      2. Gibt es seriöse Strompreis-Prognosen für 2023 (best case vs. worst case)?
      3. Wie stark werden auch die Grundversorgungstarife im Januar 2023 steigen (müssen), wenn dort viele Neukunden aufschlagen? (@Dieter: Dass man nach drei Monaten dort rausfliegt, habe ich noch nie gehört, kann ich auch nicht glauben – man ist ja Kunde vor Ort)
      4. Wann kommen endlich Details zum 3. Entlastungspaket, das ja auch eine Strompreisbremse enthalten soll? ich hoffe, bis zum 1.11.

      Ich finde es prima, dass man sich hier als Kunde der SW FL austauschen kann. man würde sich eine Sendung z.B. bei WiSo zu genau diesem Thema wünschen…

      1. Hallo Jan,
        da wir leider keinen zeitnahen Termin bei unserer Verbraucherzentrale erhalten können, würde mich die Antwort zu Frage 1 sehr interessieren und es mich freuen, wenn diese geteilt werden könnte.

        Laut Webseite und auch telefonischer Auskunft von unserem Grundversorger hat man nämlich „gar keine andere Wahl“ als 3 Monate in die Ersatzversorgung zu müssen, bevor es in die Grundversorgung gehen würde. Dies ist wiederum auf diversen Webseiten (z.B. Stiftung Warentest „Zurück in die Grund­versorgung“) jedoch anders dargestellt. Da unser Grundversorger mit über 100 Cent, also ja über 1€ ! pro kWh, im September jetzt gut zugeschlagen hat und es derzeit im Oktober auch noch fast 80 Cent sind, ist es mit „die“ Frage die sich auch bei uns stellt: Ersatzversorgung oder Grundversorgung. Die Grundversorgung selbst ist mit 28 Cent derzeit mehr als im Rahmen bei unserem Grundversorger, dafür nutzt er die Ersatzversorgung doch sehr aus.

        Leider bleiben uns nur die Optionen 1 (Nichts tun), 6 (Grundversorgung… da kommt dann ihre Frage 1 ins Spiel) und 7 (Angebot von Flensburg annehmen), da wir weder über 3000 kWh haben, noch in Gebiet der ESB oder anderer Versorger des Preisvergleichs wohnen.

        Vielen Dank und super, dass man sich hier austauschen kann Herr Moeschler!
        Beste Grüße

      2. Ich bin gespannt auf das Ergebnis. Mir ist neu, dass mit Netto Preisen ohne Hinweis im BtC Bereich geworben werden darf. Ich gehe von Brutto (inklusive Mehrwertsteuer) aus, dass hier so viele Fragen in der Kommunikation offen bleiben ist schon unerfreulich. Heute kamen auch Anpassungen anderer Anbieter im Freundeskreis mit ähnlichen Erhöhungen.

        1. Moin,

          es sind Netto-Preise!! Ich habe anhand der Daten meinen aktuellen Monatsbeitrag berechnet und musste mit Entsetzen feststellen, dass es sich dabe um den Netto-Preis handelt!

      3. Hallo!
        Das Angebot bzw. der neue Vertrag wird nach Abschluss
        als Tarifwechsel definiert. Das ist rechtlich nicht widerrufbar.Ich habe dasselbe Problem.
        Mfg
        G.G.

        1. Nein, das glaube ich nicht, wenn Sie das Angebot nach Mausklick in der Mail der SW FL anschauen, werden Sie sogar auf Ihre Widerrufsrecht hingewiesen – sonst wäre der Vertrag auch nach 14 Tagen von Kunden noch anfechtbar.

    2. Kann ich die Angebotsannahme wiederrufen und was passiert dann?

      Sie erhalten mit der Annahme selbstverständlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht des Angebotes.
      Widerrufen Sie Ihre Annahme, so werden Sie unter den bisherigen Konditionen weiterversorgt.

    3. Das ist die Frage ,da dieses Angebot nach Akzeptanz als Tarifwechsel bezeihnet wird. Dieser ist nicht widerrufbar,

  8. Moin,
    Ich habe das Angebot letzte Woche angenommen nachdem ich auf dem freien Markt die Preise für Neukunden überprüft habe. Ich beziehe jetzt seit 22 Jahren Öko Strom aus Flensburg und habe den Vertrag vor Jahren auch mit in den Süden genommen.
    Ich fand die Stadtwerke Flensburg immer sehr fair und habe bei regelmäßigen Überprüfungen immer entschieden dort zu bleiben.
    Südbayern habe ich angefragt, das ist vielleicht noch eine Alternative mit einem entsprechenden Widerruf. Ob die Preise mit der entsprechenden Kündigungsfrist noch bestand haben ist mir noch nicht bekannt. Eins ist ganz sicher, die Preise werden überall steigen. Ich habe deswegen im Frühjahr angefangen meinen Stromverbrauch in der Wohnung zu optimieren. Ich gehe davon aus, dass dies mindestens 30% ausmachen müsste. Man hat soviel laufen lassen, obwohl es wirklich nicht nötig war. Ob es der Staubsauger-Roboter ist, der immer mit dem W-Lahn verbunden war, oder die Standby Geräte bzw. Ladegeräte die immer am Strom hingen und gar nicht benutzt wurden. In das Thema kann man sich ja auf diversen Seiten im Internet gut einlesen.

    1. Das kann ich so unterschreiben.
      Ich habe auch mehrfach die Preise der Flensburger mit der Konkurrenz verglichen. Nimmt man mal die Neukunden-Boni aus dem Vergleich, stehen die Flensburger immer gut da. Nicht die allerbilligsten, aber preiswert und vor allem seriös! Ich habe da auch mal gegenteilige Erfahrungen mit Teldafax gemacht *räusper*
      Wenn man nicht jedes Jahr wechseln will, läuft man mit den Flensburgern sehr gut.

      Zu den heimlichen Verbrauchern im Haushalt: Wir haben sogar an der Kaffeemaschine einen Zwischenschalter. Warum? Vor Jahren ist einem damaligen Kollegen mal das Haus abgebrannt! Die Kaffeemaschine war aus, aber irgendwelche Kriechströme haben einen Brand verursacht. Und da sie nicht da waren, hats auch keiner so schnell gemerkt.
      Zu den Steckdosenleisten mit Fußschaltern kann ich noch etwas sagen: Nach meiner Erfahrung kommt bei diesen Steckdosenleisten irgendwann das Problem, dass man über den Fußschalter zwar ausschaltet, die Steckdosen aber weiter Strom haben! Und das habe ich sogar bei den über 40 Euro teuren Brennstuhl Steckdosenleisten gehabt. Die sind in der Beziehung kein Deut besser als die billigen Leisten vom Discounter!

  9. Seit ich diese Nachricht der Stadtwerke bekommen habe, lässt mich die Sache nicht mehr in Ruhe, das haben sie zumindest erreicht.
    Angenommen viele nehmen das Angebot, so wie ich, nicht an, dann würden sie spätestens im Januar eine Preisänderung kommen. Sollte der Preis wesentlich höher werden als bisher, dann müssten die Stadtwerke damit rechnen, dass ihnen bisherige Kunden in großer Zahl kündigen und wechseln zu ihrem Grundversorger oder wohin auch immer. Werden sie das riskieren?

  10. Moin,
    ich habe diesem Vertrag nicht gerne zugestimmt.
    Ob das richtig war kann ich zur Zeit leider nicht entscheiden.
    Ich habe einen alten Vertrag bei SW Flensburg bis 31.12.22 mit Strompreisgarantie. 30 cent pro kwh.
    Habe stundenlang gesurft zwecks Preisen eines neuen Stromvertrages und bin dann immer bei min. 75 cent pro kwh gelandet.
    Jetzt würde ich für ein Jahr an diesen Preis bei SW Flensburg gebunden sein, obwohl ich aufgrund der aktuellen Entwicklung denke, das es noch teurer werden wird?
    Weiß selbst nicht mehr, was man machen soll? Der Tipp mit Energie Südbayern verlief negativ, liefern hier nicht!
    Soweit ich weiß, kann man in der Grundversorgung eh nur 3 Monate bleiben, dann muß mann sich einen neuen Stromversorger besorgen, das wird schwierig!
    Rudi Ratlos

  11. Wir sind dieses Jahr aus dem Main-Taunus-Kreis nach Zell (Mosel) gezogen und konnten unsere alten Vertragskonditionen zum Glück noch mitnehmen.
    Sonst wäre es zu diesem Zeitpunkt schon sehr teuer geworden (ca. 220€/Monat für 2.800kWh/Jahr).
    Bei uns sieht das Angebot so aus:

    Ihr Preis ab 01.01.2023 Ihr Preis bis 31.12.2022
    Grundpreis 12,51 €/Monat 9,81 €/Monat
    Arbeitspreis 55,33 ct/kWh 24,26 ct/kWh

    Die Frage ist doch:
    1) Welcher Strompreis ist 2023 zu erwarten?
    2) Was passiert ab dem 01.01.24 wenn/falls die Strompreise wieder günstiger sind? Zahlt man dann weiter den hohen Preis oder kommt wieder zu günstigeren Konditionen?

    zu 1): Wenn man nach Prognosen für 2023 sucht, dann findet man Vorhersagen von 0,75€/Monat. (Abschlag von 250€/Monat bei 4000kWh/Jahr).
    Verschiedentlich findet man auch Aussagen von 400€ – 500€ pro Megawattstunde an der Strombörse. Da ist dann aber noch einiges draufzuschlagen, so dass man wahrscheinlich in der gleichen Größenordnung landet. Angeblich liegt der durchschnittliche Strompreis derzeit bereits bei 54 Cent/kWh! Wenn ich bei eOn (örtlicher Grundversorger) einen Neuvertrag abschliessen will, dann liegt der bei ca. 90Cent/kWh. Andere Versorger machen derzeit gar keine Neuabschlüsse mehr.
    Jetzt müsste man eine Glaskugel haben, aber möglicherweise fährt man da mit 55 Cent/kWh gar nicht mal schlecht!

    zu 2): Würde mich interessieren, kann ich aber derzeit nicht beantworten. Ich seh’s mal so: Wenn der Strompreis wieder deutlich sinken würde, könnte ich auch zu einem anderen Anbieter gehen.

    Fazit: Ich vermute das Angebot der Stadtwerke Flensburg ist gar nicht mal sooo schlecht, sondern einfach nur schlecht kommuniziert. Vermutlich will man kurzfristig einen größeren Kundenkreis zusammen bekommen, um für die 55 Cent/kWh ein größerers Kontingent am Strommarkt zu ordern. Dies da man davon ausgeht, dass es eben nächstes Jahr noch deutlich teurer wird.
    Wenn ich jetzt einfach nichts mache, werden meine Konditionen Ende des Jahres fixiert. Und sind dann womöglich deutlich schlechter.

    1. Ich habe leider zu spät das Angebot meines Grundversorgers abgecheckt: Flensburg will jetzt 55,16 von mir Grundversorger :
      Pfalzwerke öko basis
      176,24 € / Monat*

      122,79 € / Jahr Grundpreis

      47,43 Cent / kWh Verbrauchspreis

      Alle Preisangaben brutto
      bei 4200kw

  12. Hallo, ich möchte mich auch mal in diese Diskussion einschalten:
    1. Ich finde das Geschäftsgebaren der SW FL höchst unseriös, da erst eine extrem kurze Frist bis zum 16.10. gesetzte wurde, die dann bis Mi, 19.10. verlängert wurde (sinngemäß mit dem Hinweis, aufgrund der großen Nachfrage seien deren Server nur schwer erreichbar gewesen, damit will man den Leuten suggerieren, dass das doch ein tolles Angebot ist). Und das auch nur per Email – was machen da ältere Kunden?
    2. Hier wurde schon zurecht darauf hingewiesen: Der angebotene Preis von 55,79 C/ kWh ist ein Nettopreis (!) => abgerechnet werden dann aber inkl. MWSt 66,39 C/ kWh. Auch diese Preisangabe finde ich unseriös.
    3. Ich werde wohl auch das „Angebot“ nicht annehmen und abwarten bis Dez 2022, mal sehen, wie dann der Preis ab Jan 2023 aussehen wird – tendenziell sinken die Strom (und Gas-) Reise ja im Moment.
    4. Wenn die SW FL dann auf deutlich über 66,39 C/ kWh erhöhen, werde ich kündigen und in die Grundversorgung meines regionalen Anbieters wechseln (wohne nicht im Raum FL und habe das vor vielen Jahren mal attraktive Angebot der SW FL für Ökostrom deswegen mal ausgewählt). In meinem Fall rutsche ich dann ja automatisch in den Grundversorgertarif meines lokalen Anbieters (und nicht etwa in dessen deutlich teureren Ersatzversorgungstarif – da ordentliche Kündigung – selbst wenn die SW FL von sich aus den Kunden kündigen sollten, die das o.g. Angebot nicht annehmen sollten).
    5. Und noch ein letzter Gedanke: Von der Bundesregierung angekündigt ist ja eine „Strompreisbremse“ ab März/ April 2023. Sehe ich richtig, dass alle Überlegungen ja eigentlich nur Jan/Feb ev. März betreffen, da dann ja die Bremse greift?
    6. => müssten dann aber nicht die SW FL ein Interesse an möglichst hohen Preisen für Strom (und Gas) haben, da ja die Differenz erstattet wird?

    Mich würde sehr interessieren, was Sie/ ihr dazu denkt(en).

    1. Aus meiner Sicht sind die angebotenen Preise Bruttopreise inkl. USt, dies wird auch in den Hinweisen der SW Flensburg, siehe Mail vom Freitag bzgl. Verlängerung der Angebotsphase, so dargestellt.
      Ist trotzdem extrem teuer. Ich überlege weiterhin, in die Grundversorgung zu gehen (aktuell 28 Ct, Raum Ffm, die müssten also auch mehr als verdoppeln ab Januar, um schlechter als SW Flensburg zu sein)

    2. Hallo Jan,
      ich glaube zu Punkt 4 liegt ein Missverständnis vor. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das von Kunde zu Kunde unterschiedlich ist.
      Also bei mir wurde ein Preis von 55,33 ct genannt. Das ist dann aber Brutto, da auch der bisherige Preis 29,23ct Brutto war.
      Ich hatte bereits zum 1. Juni bereit eine Preiserhöhung per Post erhalten. Dort wurde der Preis von Brutto 25,09 ct auf 33,66 ct/kWh erhöht.
      Dann kam am 28.6. eine Mail, das die EEG- Umlage entfällt und der Preis sich um 4,43 Cent/kWh reduziert wird.
      Es wird doch darauf hingewiesen, dass das Angebot alle Preisbestandteile beinhaltet( also auch die Mwst.). Nur mögliche Änderungen von Steuern oder sonstige weiter gesetzliche Abgaben nicht. (vielleicht auch nur noch 7% Mwst.?)

      Ihr Preis ab 01.01.2023 Ihr Preis bis 31.12.2022
      Grundpreis 12,51 €/Monat 12,13 €/Monat
      Arbeitspreis 55,33 ct/kWh 29,23 ct/kWh
      Preisgarantie* bis 31.12.2023 31.12.2022 Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit 14 Tage 14 Tage

      * Bei der Preisgarantie im Online-Angebot handelt es sich um eine Energiepreisgarantie. Diese umfasst alle Preisbestandteile außer der Änderung von Steuern, Abgaben, Umlagen und Netznutzungsentgelten sowie der Neueinführung von Steuern, Abgaben, Umlagen oder anderer gesetzlich veranlasster Kosten.

  13. Da bin ich erst jetzt drauf gekommen, das ist ein Netto-Angebot! Brutto ist das fast ein Fünftel, genau 19%, mehr. Das sieht dann schon mal ganz anders aus.
    Die ganze Sache gefällt mir gar nicht.

  14. Bis heute 17. Oktober ist kein telefonisches Durchkommen zu den Stadtwerken Flensburg möglich, um mal nachzuhaken. Seriös? Daher werde ich dieses Angebot per E-Mail, das ich zuerst für eine Fälschung hielt, nicht annehmen. Schauen wir mal, wie es sich entwickelt.

    1. Uns geht es genauso!
      Angebot finde ich unseriös, telefonisch ist das Stadtwerk nicht zu erreichen.
      Habe es heute Nachmittag desöfteren versucht.
      Ich möchte auch keinen online Vertrag!
      Und das das Angebot dann nur so gilt ist Erpressung!
      Leider bin ich früher mal beim Wechseln in den teuren Ersatztarif gerutscht .
      Deswegen macht mir das alles solche Angst.
      Was muß man denn richtig machen, um in den Grundversorgungstarif zu gelangen?
      Mich überfordert das so.
      Zum Schluß noch schnell eine Bemerkung.
      Ich bin froh, diese Seite gefunden zu haben und lese sehr aufmerksam alle Kommentare.
      Danke an die Mitschreiber, letztendlich haben die Kommentare zu meiner Nichtstunentscheidung geführt.

  15. Sehr geehrte Damen und Herren
    Habe Mal nee Frage noch Mal zum Tarif.
    Die schreiben die 55 CT wären brutto.
    Bei meiner Endabrechnung ist aber die Mehrwertsteuer aber immer unten noch Beigerecht. Mit Steuer wären wier so um die 65 CT .
    Ist das schöngerechnet von den.!.

    1. Mich würde es sehr wundern, wenn es netto-Preise wären. Aus meiner Sicht müssen die Endpreise (also brutto-Preise) genannt werden.
      Bitte überprüfen Sie dies. Beachten Sie dabei, dass die EEG-Umlage wegefallen ist.

  16. Letztes Jahr haben die Stadtwerke Flensburg mir eine Preiserhöhung auf ca 31ct von 26ct geschickt. Bei der E-Mail jetzt war ich stutzig, weil dort nur der alte Preise steht, evtl war das auch so ein Angebot und da ich nicht drauf eingegangen bin, zahle ich weiter meinen alten Tarif.
    Ich bin bei den Stadtwerken weil sie ein regionales Unternehmen sind und guten Ökostrom anbieten. Diese Geschäftspraktiken missbillige ich, dass aber gekündigt wird, davon gehe ich nicht aus, dafür ist das Unternehmen sonst zu gut in der Kundenbindung und -kommunikation. Eine Preiserhöhung, die dem Markt entspricht, müssten sie im Zweifelsfall natürlich auch an den Endverbraucher weitergeben.

  17. Habe am selben Abend zum Thema Stadtwerke Flensburg Strom-Preiserhöhung recherchiert und dank des Hinweises einen Vertrag bei Energie Südbayern abgeschlossen (33,33ct/kWh) mit einer Preisgarantie bis Ende Sptember 2023. Einfach Topp
    Habe bereits vor längerer Zeit festgestellt, dass Verifox und Chech24 nicht umbedingt die Preiswertesten Stromlieferanten anbieten.

  18. Hm

    Vermutliche Kündigung bei nicht Annahme?
    -> Glaube ich derzeit nicht. Das neue Angebot kann nur per Internet gebucht werden, ältere Personen, die da keinen Zugag haben, können dies Angebot nicht buchen. Stadtwerke Flensburg weist ausdrücklich darauf hin, das telefonsiche Buchung nicht möglich ist.

    Preiserhöhung?
    -> Bisher handelt es sich nur um ein Angebot eines NEUEN Vertrages mit 1 Jahr Laufzeit zu einem Festpreis. Nicht um eine Erhöhung des Preises vom DERZEIT LAUFENDEN Vertrag, so wie ich das sehe.

    Sonderkündigungsrecht?
    -> Siehe zuvor, ferner siehe Hinweis im Schreiben der Flensburger. Dort wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der Zusendung des Angebotes NICHT um eine Preiserhöhung handelt und daher kein Sonderkündigungsrecht besteht. Der bisherige Vertrag wird offenbar bis zum derzeitigen Ende zu den bisherigen Konditionen weitergeführt, daher vor dessen Ablauf nicht kündbar.

    Bleibt nur, dass jeder, der nicht zustimmt, vorraussichtlich irgendwann irgendeine Preiserhöhung bekommen wird.

  19. Sehr geehrter Herr Moeschler,

    ich habe dieses Schreiben ebenfalls erhalten und soll sogar 59,91 ct bezahlen.

    Sie Schreiben:
    „Es ist daher davon auszugehen, dass der Vertrag zum Vertragsende gekündigt wird, wenn der Kunde das Angebot nicht annimmt.“

    Wie kommen Sie zu dieser Schlussfolgerung ?

    Ich habe bisher immer automatisch eine Preisanpassung und Laufzeit per Post erhalten.
    Aktuell würde ich davon ausgehen, dass ich im Dezember wieder ein solches Schreiben erhalten
    werde – wir hoch die Anpassung sein wird bleibt abzuwarten.

    Viele Grüße

    L. Kagrath

      1. Ich dachte, die Stadtwerke Flensburg produzieren vielen Ökostrom selbst und sind bis zu einem gewissen Grad unabhängig von der Strombörse. Ich war bisher davon ausgegangen, das wäre ein verlässlicher Vertragspartner.

    1. Hallo Herr Moeschler,

      Wenn ich jetzt erst einmal das Angebot der SW Flensburg annehme, habe ich dann bis zum 31.12.2022 trotzdem noch ein sonderkündigungsrecht? Der neue Preis 57 Cent soll ab 01.01.2023 gelten.

      VG
      Matthias

        1. Bedeutet dies dann aber, dass in Falle einer Annahme des Angebots ein Widerrufsrecht des neuen Vertrages besteht?

        2. Hallo!
          Ich habe leider das Angebot bereits am 15.10 angenommen.Ist das jetzt ein Tarifwechsel oder kann ich widerrufen?

          1. Das war in meinen Augen ein neuer Vertrag ohne AGB ,jetzt wird er von den Flensburgern als Tarifwehsel tituliert.

        3. Sehr geehrter Herr Moeschler!
          Ich habe den neuen Vertrag leider am 15.10 abgeschlossen bzw. den Tarifwechsel wie die Flensburger es titulieren. AGB dazu ist monentan nicht verfügbar.Auch eine Bestätigung wurde nicht per Email an mich versandt.Der neue (alte) Vertrag ist nur im Kundenportal einsehbar.Was können Sie mir raten?
          Mfg
          Gerhard

        1. Wie geaagt es wird jetzt als Tarifänderung dargestellt,auch die alte Vertragsnummer wurde übernommen und dieselbe Bezeichnung für den Tarif. Formulierung in der Bestätigung:
          Ihr neues Stromprodukt: Flensburg eXtra
          Moin Herr Gross,
          Sie haben sich für Flensburg eXtra entschieden. Gute Wahl! Hier sind noch einmal alle Informationen für Sie zusammengefasst:
          Lieferanschrift: Adresse · Vertragsbeginn: 1. Januar 2023
          Der alte Tarif bzw. das alte Produkt hies allerdings auch Flensburg eXtra.
          Ichdenke ich sollte dies als neuen Vertrag interpretieren ausserdem fehlen die AGB und die Widerrufsfrist beginnt erst mit der Einsicht der AGBs.Die Frage ist ob der Vertrag bzw.“Tarifwechsel“ ohne AGB zum Zeitpunkt der Annahme überhaupt rechtskräftig ist.
          Mfg
          G.G

          1. Es wird nach Mausklick in der Email der SW FL auf die Widerrufsmöglichkeit hingewiesen, sonst wäre der Vertrag auch har nicht rechtskräftig. Man klickt ja sogar das entsprechende Feld an, um die Kenntnisnahme zu betätigen.

    2. Ich bin Ihrer Meinung, dass der Vertrag bei Nichtannahme dieses Angebotes nicht gekündigt wird. Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun.