Widerspruch Abschlagerhöhung: Voxenergie, Primastrom
Empfohlenes Schreiben zur Abwehr der Abschlagserhöhung
- Setzen Sie dem Unternehmen eine 14-tägige Frist.
- Bitte achten Sie darauf, dass Sie nicht in Zahlungsverzug geraten!
- Denken Sie dann daran, den Dauerauftrag / das SEPA-Mandat aufzukündigen und die Abschlagszahlungen selber zu überweisen.
- Bitte ersetzen Sie alle orangefarbenen Inhalte durch Ihre eigenen Daten!
Betreff:
Abschlagserhöhung: Widerspruch und Umstellung der Abschlagszahlung
E-Mail-Text
Kunden-Nr.: xxx
Vertrags-Nr.: xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
I. Widerspruch gegen die erhöhten Abschläge
Sie haben von meinem Konto einen höheren Abschlag eingezogen als vertraglich vereinbart.
Ich habe weder eine Mitteilung erhalten, noch erkenne ich einen Grund für die Abschlagserhöhung.
EnWG, StromGVV und GasGVV sehen vor, dass Abschläge nur proportional erhöht werden dürfen, wenn:
- die Preise erhöht wurden oder
- der Verbrauch im Vergleich zur Vorperiode anstieg (ein Guthaben in der letzten Abrechnung ist dann jedoch anzurechnen).
In Ihren AGBs finde ich keine Klausel, die Ihnen eine kurzfristige, überproportionale und unterjährige Erhöhung der Abschläge gestattet.
In meinem Fall liegen keine Voraussetzungen für Ihre Erhöhung der Abschläge vor:
- In keinen vorherigen Schreiben wird wurde eine Preiserhöhung ausgesprochen, die eine Abschlagserhöhung zu diesem Zeitpunkt in dieser Höhe rechtfertigen könnte.
- Es wird auch nicht auf eine Abrechnung verwiesen, aus der ein höherer Verbrauch hervorgeht.
- Auch eine Berechnung, die die Erhöhung der Abschläge nachprüfbar macht, fehlt.
Daher fordere ich Sie auf, Ihre Vertragsverpflichtungen einzuhalten und sich an den bestehenden Vertrag zu halten.
Sollten Sie zu meiner Überraschung dennoch der Auffassung sein, die Erhöhung der Abschläge sei rechtens, dann fordere ich Sie auf, die Voraussetzungen mit Bezug zum EnWG, StromGVV / GasGVV und Ihren AGBs nachzuweisen. Bitte erstellen Sie auch eine Kalkulation, in der Sie eine proportionale Erhöhung der Abschläge nachweisen. Tun Sie dies nicht bis zur gegebenen Frist, stufe ich Ihr Schweigen als Fehlereingeständnis ein.
II. Kündigung der Einzugsermächtigung; die bisherigen Abschläge überweise ich fristgerecht.
Ich möchte Sie auch in Kenntnis setzen, dass ich Ihnen aufgrund Ihres Schreibens zur Erhöhung des Abschlags die Einzugsermächtigung kündige. Mir ist bewusst, dass ich als Vertragspartner den Abschlag leisten muss, solange Sie mich mit Energie versorgen. Ich werde die rechtmäßigen, bisherigen Abschläge fristgerecht leisten. So gerate ich nicht in Zahlungsverzug und komme meinen Vertragspflichten nach. Sollten Sie zukünftig Abschläge einziehen, werde ich das Geld zurück buchen lassen.
Bitte nennen Sie mir die Bankdaten, sodass ich Ihnen das Geld fristgerecht überweisen kann.
Ich bin nicht bereit, Mahnkosten oder eine Rücklastschriftgebühr zu bezahlen. Sie haben unzulässigerweise die Abschlagszahlung erhöht und haben diese Kosten zu vertreten.
Meine Bankdaten lauten:
Kontoinhaber: Vorname Nachname
IBAN: xxx
BIC: xxx
Mein begründeter Widerspruch gegen die Abschlagserhöhung hat die Nicht-Fälligkeit eines zu hohen Anspruchs zur Folge. Ich möchte Sie daher bitten, von Mahnungen, Sperrandrohungen etc. abzusehen. Ich kenne meine Rechte. Sollten Sie mich mahnen, obwohl ich Ihnen das Geld überwiesen habe, werde ich mich rechtlich wehren und auch die Schlichtungsstelle Energie einschalten.
III. Fristsetzung zur Bestätigung meines Widerspruchs
Ich setze Ihnen hiermit eine Frist bis zum xx.xx.202x, meinen Widerspruch zu bestätigen oder den Nachweis zur Rechtmäßigkeit des Abschlags darzulegen. Bitte nennen Sie mir das Konto, auf das ich die Überweisungen tätigen soll.
Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname
Da ich in einer kleinen Wohnung von 33 Quadratmeter lebe ist mir der Abschlag von 102,00€ zu viel.
Neben den allgemeinen Bedingungen darf der Grundversorger in eng begrenztem Umfang „ergänzende Bedingungen“ festlegen.
Die allgemeinen Preise sind die Preise, zu denen Haushaltskundinnen und -kunden mit Strom und/oder Gas grundversorgt werden.
Der allgemeine Preis für die Grundversorgung setzt sich in der Regel aus einem vom Verbrauch abhängigen Arbeitspreis und einem festen Grundpreis zusammen.
Die Frage, ob der Grundversorger unterschiedliche Preise für Bestands- und Neukunden anbieten darf, war umstritten. Der Gesetzgeber hat dies klargestellt: Eine Differenzierung ist nicht (mehr) zulässig.
Grundversorger, die unterschiedliche Preise für Bestands- und Neukunden anbieten, müssen dies bis zum 1. November 2022 ändern. Grundversorger dürfen bei den Allgemeinen Preisen nicht nach dem Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrags unterscheiden.
Veröffentlichung der allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preise
Der Grundversorger muss die allgemeinen Bedingungen, seine ergänzenden Bedingungen und die allgemeinen Preise öffentlich bekannt geben (normalerweise in der örtlichen Tageszeitung und/oder einem gemeindlichen Amtsblatt) und auf seiner Internetseite veröffentlichen. Quelle ist Bundesnetzagentur
Inzwischen habe ich die Abrechnung von SW Flensburg bekommen , mein Strompreis bis 31.12.2022 ist 24,92 Cent/kWh .Die Abschlagszahlung wurde jedoch drastisch erhöht ,ohne Begründung,obwohl der Strompreis bis 31.12.2022 fest ist. Beim Rückrechnen kam ich auf einen Preis von ca.55 Cent /KWh. Wie soll ich mich jetzt verhalten.Was ist ,wenn ab 01.01.2023 der Preisdeckel kommt.Der Abschlag ist fast das Doppelte was angemessen wäre?
Die neue errechnete Abschlag von 444,96 ist für mich zu hoch und ich schafe das nicht monatlich bezahlen, ich kann monatlich bis 250 Euro bezahlen.
Ich vermute, dass hier auch eine Preiserhöhung vorlag. Diese können Sie nachträglich anfechten. https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/preiserhoehung-strom/
Vielen Dank für die übermittelten Musterschreiben.
Ich übernehme die Aufgaben für den bekannten Jan Gudzan, der bisher monatlich eine Stromrechnung von 60 € monatlich hatte, bei einem Jahresverbrauch von 2.000 kWh im Jahr. Ich habe schon mit Schreiben vom 23.03.2022 voxenergie aufgefordert um Darlegung und schriftliche Berechnung der monatlichen Stromkosten von 173 €.
Obwohl das Schreiben mit Einwurfeinschreiben an voxenergie gegangen ist, wurde das Schreiben bis zum heutigen Tag nicht beantwortet.
Machen Sie bitte weiter mit Schritt 2 (siehe Schritt für Schritt-Anleitung)
Zähler-Nr.366 66575 KD-Nr.8790307108
Ich bin sehr verärgert über Voxenergie GmbH, ich habe seit Vertragsanfang 1.2.2021 über EWE Strom eine Abschlagszahlung von 72,73 E geleistet Einzugsermächtigung,
ab 1.3.2021 wurde eine Abschlagszahlung von 105,12 E bis 4.10.21 abgebucht, am 2.11.2021 und 2.12.2021 der wurde mir der Abschlagsetrag von 138,85 E abgebucht, ab 10.1.2022 bis jetzt der Betrag von 218,64 E von meinem Konto abgebucht,wie kommt dieser Betrag zustande? Habe seit Beginn des Vertages 1.2.21 noch keine Abrechnung meiner Stromkosten erhalten. Ich bin sehr enttäuscht über diese Art ohne Einwilligung und Absprache über mein Konto die 3x erhöhte Abbuchung vorzunehmen.
Unser Stromverbrauch im Jahr beträgt ca.3200 kw und monatlich ca 2600-2700 kw –
Sollte ich keine glaubhafte Erklärung bekommen, werde ich zum nächstmöglichsten Termin kündigen.
Walter Heyroth
hallo
auch ich bin ein opfer von primastrom geworden ,ich brauche hilfe was kann ich machen
letzte woche wurde die erste rate abgezogern gleich mal 130€
bei meinen letzten anbieter musste ich nur 60€ bezahlen,,,,was kann ich machen ich möchte raus
Sehr geehrter Herr Möschler, auch wir haben mit voxenergie erst im November vergangenen Jahres einen gas und strom Vertrag abgeschlossen. Zum 2.1.2022 öffneten wir eine Mitteilung über eine erhebliche preiserhöhung mit Wirksamkeit zum 1.1.2022. Zum 12.01.2022 wurden dann bereits die fast doppelt so hohen Abschläge abgebucht. Ich habe heute per Email und per einschreiben vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Ist dies bei den oben beschriebenen Voraussetzungen möglich? Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir hier weiterhelfen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Möschler,
ich bin leider auch ein Opfer von Primastrom 🙁
ich bin seit dem 01.01.2022 Kunde bei denen und es lief wie folgt:
telefonisch wurde ich erreicht und mir wurden monatliche Abschläge von max 65€ versprochen, aber leider wurde ich schriftlich angeschrieben, dass die Abschläge auf 102 € fesgelegt sind, was ich leider nicht direkt widersprochemn habe!
ich wurde aber überrascht mit einer Abbuchung von 172 € für den ersten Abschlag und habe niemanden erreicht, der mir das erklären kann!
ich habe die Abbuchung bei der Bank wiederrufen und das Geld zurückgefordert.
ich weiß leider nicht wie ich jetzt vorgehen soll?
Ich wäre Ihnen sehr Dankbar wenn sie mich hier unterstützen könnten.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen!
Tarek Mazih