11 Antworten

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  1. Neben den allgemeinen Bedingungen darf der Grundversorger in eng begrenztem Umfang „ergänzende Bedingungen“ festlegen.

    Die allgemeinen Preise sind die Preise, zu denen Haushaltskundinnen und -kunden mit Strom und/oder Gas grundversorgt werden.

    Der allgemeine Preis für die Grundversorgung setzt sich in der Regel aus einem vom Verbrauch abhängigen Arbeitspreis und einem festen Grundpreis zusammen.
    Die Frage, ob der Grundversorger unterschiedliche Preise für Bestands- und Neukunden anbieten darf, war umstritten. Der Gesetzgeber hat dies klargestellt: Eine Differenzierung ist nicht (mehr) zulässig.
    Grundversorger, die unterschiedliche Preise für Bestands- und Neukunden anbieten, müssen dies bis zum 1. November 2022 ändern. Grundversorger dürfen bei den Allgemeinen Preisen nicht nach dem Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrags unterscheiden.

    Veröffentlichung der allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preise

    Der Grundversorger muss die allgemeinen Bedingungen, seine ergänzenden Bedingungen und die allgemeinen Preise öffentlich bekannt geben (normalerweise in der örtlichen Tageszeitung und/oder einem gemeindlichen Amtsblatt) und auf seiner Internetseite veröffentlichen. Quelle ist Bundesnetzagentur

  2. Inzwischen habe ich die Abrechnung von SW Flensburg bekommen , mein Strompreis bis 31.12.2022 ist 24,92 Cent/kWh .Die Abschlagszahlung wurde jedoch drastisch erhöht ,ohne Begründung,obwohl der Strompreis bis 31.12.2022 fest ist. Beim Rückrechnen kam ich auf einen Preis von ca.55 Cent /KWh. Wie soll ich mich jetzt verhalten.Was ist ,wenn ab 01.01.2023 der Preisdeckel kommt.Der Abschlag ist fast das Doppelte was angemessen wäre?

  3. Die neue errechnete Abschlag von 444,96 ist für mich zu hoch und ich schafe das nicht monatlich bezahlen, ich kann monatlich bis 250 Euro bezahlen.

  4. Vielen Dank für die übermittelten Musterschreiben.
    Ich übernehme die Aufgaben für den bekannten Jan Gudzan, der bisher monatlich eine Stromrechnung von 60 € monatlich hatte, bei einem Jahresverbrauch von 2.000 kWh im Jahr. Ich habe schon mit Schreiben vom 23.03.2022 voxenergie aufgefordert um Darlegung und schriftliche Berechnung der monatlichen Stromkosten von 173 €.
    Obwohl das Schreiben mit Einwurfeinschreiben an voxenergie gegangen ist, wurde das Schreiben bis zum heutigen Tag nicht beantwortet.

  5. Zähler-Nr.366 66575 KD-Nr.8790307108
    Ich bin sehr verärgert über Voxenergie GmbH, ich habe seit Vertragsanfang 1.2.2021 über EWE Strom eine Abschlagszahlung von 72,73 E geleistet Einzugsermächtigung,
    ab 1.3.2021 wurde eine Abschlagszahlung von 105,12 E bis 4.10.21 abgebucht, am 2.11.2021 und 2.12.2021 der wurde mir der Abschlagsetrag von 138,85 E abgebucht, ab 10.1.2022 bis jetzt der Betrag von 218,64 E von meinem Konto abgebucht,wie kommt dieser Betrag zustande? Habe seit Beginn des Vertages 1.2.21 noch keine Abrechnung meiner Stromkosten erhalten. Ich bin sehr enttäuscht über diese Art ohne Einwilligung und Absprache über mein Konto die 3x erhöhte Abbuchung vorzunehmen.
    Unser Stromverbrauch im Jahr beträgt ca.3200 kw und monatlich ca 2600-2700 kw –
    Sollte ich keine glaubhafte Erklärung bekommen, werde ich zum nächstmöglichsten Termin kündigen.
    Walter Heyroth

  6. hallo
    auch ich bin ein opfer von primastrom geworden ,ich brauche hilfe was kann ich machen
    letzte woche wurde die erste rate abgezogern gleich mal 130€
    bei meinen letzten anbieter musste ich nur 60€ bezahlen,,,,was kann ich machen ich möchte raus

  7. Sehr geehrter Herr Möschler, auch wir haben mit voxenergie erst im November vergangenen Jahres einen gas und strom Vertrag abgeschlossen. Zum 2.1.2022 öffneten wir eine Mitteilung über eine erhebliche preiserhöhung mit Wirksamkeit zum 1.1.2022. Zum 12.01.2022 wurden dann bereits die fast doppelt so hohen Abschläge abgebucht. Ich habe heute per Email und per einschreiben vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Ist dies bei den oben beschriebenen Voraussetzungen möglich? Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir hier weiterhelfen könnten.
    Mit freundlichen Grüßen

  8. Sehr geehrter Herr Möschler,

    ich bin leider auch ein Opfer von Primastrom 🙁
    ich bin seit dem 01.01.2022 Kunde bei denen und es lief wie folgt:
    telefonisch wurde ich erreicht und mir wurden monatliche Abschläge von max 65€ versprochen, aber leider wurde ich schriftlich angeschrieben, dass die Abschläge auf 102 € fesgelegt sind, was ich leider nicht direkt widersprochemn habe!
    ich wurde aber überrascht mit einer Abbuchung von 172 € für den ersten Abschlag und habe niemanden erreicht, der mir das erklären kann!
    ich habe die Abbuchung bei der Bank wiederrufen und das Geld zurückgefordert.
    ich weiß leider nicht wie ich jetzt vorgehen soll?
    Ich wäre Ihnen sehr Dankbar wenn sie mich hier unterstützen könnten.

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen!
    Tarek Mazih