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Start / Problem / Wann Neukunde bei Strom/Gas? Unterschiedliche Vorgaben!

Wann Neukunde bei Strom/Gas? Unterschiedliche Vorgaben!​

Damit Sie Ihren Neukundenbonus erhalten, müssen Sie als Neukunde gelten. Einige Anbieter verweigern den Bonus besonders häufig. Die Regelungen der größten Anbieter finden Sie hier. 

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Wechseln Sie zu einem dieser Anbieter!

Einige Anbieter stellen zusätzliche Anforderungen und verweigern nachträglich Ihren Bonus. Bei den meisten Gas- & Stromanbietern dürfen Sie nicht innerhalb der letzten 6 Monaten Kunde gewesen sein. Andere Anbieter lehnen Dauer-Wechsler häufig ab. Wechseln Sie daher zu Anbietern, die derartige AGB-Einschränkungen nicht vornehmen (⇒ Liste).

Inhaltsverzeichnis

Wann gilt man als Neukunde bei Strom- & Gasanbietern?

Bei den meisten Gas- und Stromanbietern sind Sie Neukunde, wenn Sie vor dem Vertragsabschluss 6 Monate lang nicht vom gleichen Anbieter Kunde waren. Dies ist z.B. bei eprimo der Fall. Sie erhalten dann den Neukundenbonus, auch wenn Sie früher schon mal Kunde waren. Sie müssen lediglich eine Zeit lang von jemand anderes beliefert worden sein.

Bei Vattenfall ist man Neukunde bei Stromverträgen, wenn man nicht unmittelbar vor der Belieferung mit Energie versorgt werden. Bei Eon gelten Sie sogar als Neukunde und erhalten einen Bonus, wenn Sie bereits Kunde sind und einen zusätzlichen Vertrag abschließen.

Um herauszufinden, ob Sie als Neukunde gelten, sollten Sie daher die AGBs anschauen und unter „Bonus“ suchen. Vier unterschiedliche Anforderungen habe ich Ihnen exemplarisch nachfolgend dargestellt (Stand: 03.04.2020).

Strom Neukunde FUxx Sparenergie
Strom Neukunde - Vattenfall
Strom Neukunde - Eon
Strom Neukunde - eprimo
AnbieterNicht Kunde seit … MonatenAnmerkungen
Fuxx Sparenergie6 Monatezahlreiche weitere Einschränkungen
immergrün / idealenergie6 Monatezahlreiche weitere Einschränkungen
Vattenfall< 1 Monatman darf nicht unmittelbar vor Lieferbeginn Kunde sein
Eon6 MonateNeukunde auch bei neuen Verträgen
E wie einfach< 1 Monatman darf nicht unmittelbar vor Lieferbeginn Kunde sein
Maingau6 Monatebezogen auf Haushalt, nicht Kunde
Ist auch Ihre Rechnung fehlerhaft?

Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.

Rechnung prüfen lassen
Ist auch Ihre Preiserhöhung unzulässig?

Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.

Preiserhöhung abwehren

Weitere Anforderungen, um den Neukundenbonus zu erhalten

Um den Neukundenbonus zu erhalten, müssen Sie in den allermeisten Fällen ein ganzes Jahr mit Strom- oder Gas versorgt worden sein. Wenn Sie den Vertrag vorzeitig kündigen oder gekündigt werden und Sie deshalb keine 12 Monate mit Energie versorgt wurden, wird der Neukundenbonus i.d.R. nicht gewährt. Ihr Strom- und Gasanbieter kann den Vertrag vorzeitig kündigen, wenn Sie z.B. in Zahlungsrückstand sind.

Einige Anbieter, über die sich Verbraucher diesbezüglich beschweren, sind ziemlich kreativ, um die 12-monatige Versorgung zu verhindern. 

 

Beispielsweise wird behauptet, dass die 12-monatige Vertragslaufzeit vor Belieferungsbeginn startet. Wenn ein Kunde somit nach den 12 Monaten wieder kündigen möchte, wird er weniger als ein Jahr versorgt und verliert den Bonus. Dies erachte ich aber als unzulässig. Wenn aus diesem oder anderen Gründen Ihr Neukundenbonus verweigert wird, dann schauen Sie sich diese Seite an. Dort habe ich alle Einschränkungen zusammengetragen und Handlungsempfehlungen für Sie abgeleitet, um sich dagegen zu wehren.

Vorsicht vor kunden-un-freundlichen AGB

Bei anderen Anbietern, über die sich Verbracher beschweren, werden die Boni weiter eingeschränkt. Dies ist insbesondere bei den Anbietern immergrün (365 AG), enstroga, Fuxx Sparenergie / Grüner Funke, Strogon und Wunderwerk der Fall. Teilweise dürfen auch Haushaltsangehörige nicht in den letzten 6 Monaten Kunde gewesen sein und weder Sie noch ein Haushaltsangehöriger dürfen in den letzten 6 Monaten widerrufen haben. Sie sehen, die Definition eines Neukunden wird hier sehr weit ausgelegt.

 

Weiterlesen

Darüber hinaus gibt es einige Stromanbieter, die zusätzliche Anforderungen an den Bonus stellen. Wenn Sie diesen Anforderungen nicht genügen, kann der Anbieter Ihnen den Neukundenbonus verweigern! Teilweise müssen Sie den Strom ausschließlich privat nutzen, Sie dürfen gegen Vertragseinschränkungen nicht verstoßen, der Bonus wird auf Ihre Verbrauchsprognose begrenzt, Sie dürfen nicht umziehen und Sie dürfen maximal einen Vertrag mit der Firma haben. Alle diese fragwürdigen Bonus-Einschränkungen habe ich Ihnen in der folgenden Abbildung zusammengefasst. Die komplette Studie finden Sie hier. Diese Einschränkungen des Neukundenbonus sind überraschend. Aus diesem Grund können sich Verbraucher mit meinen Anleitungen in den meisten Fällen erfolgreich dagegen wehren.

agb stromanbieter gasanbieter

Sie sehen, es gibt viele Fallen. Zum Glück sind es nur wenige Strom- und Gasanbieter, die Ihren Verbrauchern Probleme bereiten.

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STROM ab 26 Cent/kWh

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* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.

Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.

Hilfe, die überzeugt: Bewertungen zu meinem Projekt

Frank B. ★★★★★ Eine Organisation, die einfachen Privatkunden schnell und umfassend bei Problemen mit den übermächtig wirkenden Stromkonzernen hilft.Die Beratung war hervorragend, die Musterbriefe nützlich - jetzt heißt es nur noch hoffen dass der Stromversorger sich davon beeindrucken lässt.Paddy H. ★★★★★ Auch ich möchte mich schon jetzt sehr bei Herrn Moeschler und seiner „Verbraucherhilfe Stromanbieter“ bedanken. Ich bin erst kürzlich auf ihn gestoßen und aufgrund der schnellen und kompetenten Beratung zuversichtlich aus meiner Situation noch gut heraus zukommen.Ich werde von Zeit zu Zeit meinen Fall erweitern und somit die Rezession. Ich gehe aktuell gegen die EVD vor.Eigentlich hatte ich bereits 05/2021 gekündigt und aufgrund verspäteter Kündigung musste ich 1 Jahr warten. Als die Energiepreise angezogen wurden und die Energiekrise begann kam ein Erhöhungsschreiben des neuen Anbieters (12/2021). Ich schaffte es diesen Vertrag zu revidieren und zurück in meinen Bestandsvertrag bei der EVD zu gelangen. Zum 02/2022 erhielt ich ein Bestätigungsschreiben mit einer Preisfixierung bis 06/2023.Bis zur Preiserhöhung im Juli 2022 war ich „zufriedener Kunde“. Die Begründung schwammig bis nicht vorhanden. Allgemeines Bla Bla ohne Tranzparenzgründe oder Berechnungsgrundlage. Die Bestätigung, dass meine Vertragspreise garantiert werden, kam auch als die Krise bereits in vollem Gange war. Man könnte das Gewinnpotential unterstellen.Der Energiemarkt beruhigt sich aktuell wieder. Die EVD nimmt nach wie vor keine neuen Kunden an oder senkt die Preise bei den Bestandskunden. Ich bin zuversichtlich, dass ich mit der Hilfe von Herrn Moeschler weiter komme. Die vielen durchweg positiven Rezessionen unterstreichen das Ganze nur noch.Vielen lieben Dank im Voraus!Matthias M. ★★★★☆ Gute Unterstützung. Danke!Nach N. ★★★★★ Meinen herzlichen Dank für die schnelle Hilfe!M K ★★★★★ Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Rückmeldung und Informationen. Wir haben dadurch unseren Stromanbieter dazu bringen können uns weiterhin zu den bisherigen, günstigen Strompreisen zu beliefern. Wir sind super zufrieden.Sanja T. ★★★★★ T K ★★★★★ Herr Moeschler hilft mir nun seit einigen Jahren immer wieder. Es sollte mehrere solche Services geben. Hut ab!karl K. ★★★★★ Eine sehr hilfreiche Korrespondenz mit der Verbraucherhilfe- Stromanbieter hat letztendlich nach Schlichtung zum Erfolg geführt. Wir wollten ursprünglich nur eine Strompreiserhöhung abwenden, jetzt sind wir wieder im alten, ursprünglich abgeschlossenen Tarif (28ct/kwh anstatt 79ct/kwh) gelandet......Ich denke, das die Musterschreiben von dieser Seite, einen wichtigen Anteil am guten Ausgang hatten.Vielen Dank für die freundliche UnterstützungIvan G. ★★★★★ Hier wird professionelle und schnelle Hilfestellung geboten, um unseriöse Stromanbieter mit ungerechtfertigten Preiserhöhungen anzufechten/fristlos zu kündigen und das auch noch kostenlos.Alexander G. ★★★★★ Vielen Dank für die Unterstützung und schnelle Antwort.Anne H. ★★★★★ Vielen Dank! Durch das Musterschreiben konnte ich meinen Vertrag bei Primastrom rückgängig machen! Mir fällt ein großer Stein vom HerzenChristiane M. ★★★★★ Stephanie H. ★★★★★ Tolle Unterstützung! Vielen vielen Dank für die super Hilfe. Sehr schnelle Antworten und Ratschläge. Ich danke herzlichst!!!Michael D. ★★★★★ Sehr freundliche und kompetente Hilfe! Herzlichen Dank.Stefan ★★★★★ Herzlichen Dank für das Musterschreiben sowie all die Mühen. Kostenfreier Support auf diesem Niveau ist wirklich eine Rarität!Mit Ihrem Support konnte ich innerhalb kürzester Zeit alle meine Forderungen bei meinem noch Stromanbieter durchsetzen.Arne A. ★★★★★ Super Unterstützung, gut investierte Zeit. Es hat alles bestens geklappt und in Verbindung mit der Schlichtungsstelle musste Voxenergie die Preiserhöhung zurück nehmen und einen 4-stelligen Betrag zurück erstatten. Vielen DankSilke Kruse W. ★★★★★ Super schnelle Hilfe und stets schnelle Antworten wenn Fragen anstehen...der Wechsel des Stromanbieters hat super geklappt...Danke ...sehr empfehlenswertDennis S. ★★★★★ 38 Cent/kWh.... danke für 2 Jahre Ruhe in diesen wilden Zeiten!Carsten R. ★★★★★ Wir waren Kunden bei EVD und haben ebenfalls trotz Preisgarantie eine saftige Erhöhung für den Strompreis erhalten. Zum Glück sind wir auf die Seite von Herrn Möschler gestoßen. Er hat uns schnell, kompetent und kurzfristig geholfen, den Stromanbieter zu wechseln. Vielen Dank dafür!!Michael W. ★★★★★ Sehr netter Kontakt, Herr Moeschler konnte uns nach einer EMail-Abfrage kurzfristig ein Angebot über einen Stromvertrag anbieten. Hat alles sehr unkompliziert geklappt. Verbraucherhilfe-Stromanbieter kann ich uneingeschränkt empfehlen. Daumen hoch.Susanne H. ★★★★★ Dr. Matthias Moeschler berät äußerst schnell und sehr kompetent. Ich bin ihm mehr als dankbar. In einem Fall kam ich mit Sonderkündigungsrecht aus meinen teurer gewordenen Vertrag (trotz Preisbindung) raus und im anderen Fall konnte ich über die Schlichtungsstelle Energie eine Einigung erwirken. Das alles habe ich Herrn Dr. Moeschler zu verdanken, der mich jederzeit freundlich per Mail beriet, welche nächsten Schritte ich unternehmen sollte. DANKE dafür!Jacqueline H. ★★★★★ Ist kann meine Bewertung nur zu 100% positiv abgeben.Ich bin in jeder Hinsicht sehr zufriedenWenn man Hilfe benötigt sollte man sich einfach nur trauen auch anzuschreiben, seine persönliche Situation erklären und dann wird einem geholfen!Dafür nochmals ein riesengroßer Blumenstrauss voller Dankeschön!!!Weiter so 👍🏽Uwe G. ★★★★★ Hallo Herr Moechler,ich habe Sie in meiner Email am 25.08. um Hilfe bei meinem Problem mit Voxenergie gebeten! VE hatte den monatlichen Abschlag um das Doppelte von 132,- auf 266,- erhöht. Dank ihrer Hilfe bin ich aus diesem Vertrag (obwohl ich die Kündigungsfrist versäumt hatte) raus gekommen und möchte mich auf diesem Wege noch mal recht herzlich für Ihre guten Tipps und schnelle Hilfe bedanken. Bleiben Sie gesund und freundliche Grüsse Karin Hoffmannjs_loader

Ist auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?

Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.

Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:

  • rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
  • Preisgarantie ist eingehalten
  • transparent mitgeteilt
  • Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)

Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos! Füllen Sie hierzu dieses Formular aus.

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