• Einige Strom- und Gasanbieter verweigern den Neukundenbonus – aufgrund oft unzulässiger AGB-Klauseln.
  • Hier finden Sie einen Überblick, welche Gründe angeführt werden und wie Sie dagegen vorgehen sollten.

 

 

 

Autor: Matthias Moeschler

Gründe für den verweigerten Neukundenbonus

 Als erstes sollten Sie den Strom- und Gasanbieter um eine Erklärung bitten. Häufig werden von Seiten der Anbieter zu Unrecht immer wieder die gleichen Begründungen angeführt. In vielen Fällen lohnt es sich, den Bonus einzufordern. Dies bestätigen die gelösten Beschwerden auf de.reclabox.com und Kommentare auf meiner Internetseite. Weiterführende Hinweise finden Sie auf den verlinkten Seiten.

In diesen Fällen lohnt es sich zu widersprechen

Gute Erfolgsaussichten auf Ihren Bonus haben Sie, wenn Sie den Strom ausschließlich ins öffentliche Netz einspeisen. Bei Eigenverbrauch sind Ihre Chancen schlechter.

Einige wenige Stromanbieter wie die 365 AG (ehemals Almado; Vertriebsmarken: immergrün, Meisterstrom) schließen in Ihren AGBs den Bonus aus, wenn der Strom nicht ausschließlich privat genutzt wird. Diese Einschränkung wird von deutschen Gerichten zunehmend als überraschend und damit als unwirksam angesehen.

In den meisten Fällen werden Boni nur gewährt, wenn eine 12-monatige Versorgung mit Strom vorlag. Eine vorzeitige Beendung der Stromversorgung kann insb. auf folgende Gründe zurückzuführen sein, die juristisch unterschiedlich zu beurteilen sind:

  1. durch Vertragskündigung von Seiten des Kunden,
  2. durch Vertragskündigung von Seiten des Stromanbieters oder
  3. aufgrund eines Vertragsbeginns vor dem Start der Strombelieferung

Wenn Sie mindestens 12 Monate mit Strom beliefert wurden, haben Sie gute Erfolgsaussichten auf Ihren Bonus. Viele Gerichte haben zu Gunsten der Verbraucher entschieden.

Wenn in der Auftragsbestätigung plötzlich andere Vertragskonditionen angegeben sind, dann handelt es sich um ein neues Vertragsangebot. Wenn der Stromanbieter allerdings von „Auftragsbestätigung“ spricht, dann wäre eine Vertragsanpassung überraschend und damit unzulässig.

Wenn Ihnen der Bonus verweigert wird, weil Sie aufgrund einer Vertragsverlängerung den Tarif gewechselt haben, dann sollten Sie auf den Vergleich zwischen der 365 AG und der Verbraucherzentrale verweisen.

Zu den einzelnen Sachverhalten finden Sie auf diesen Seiten weiterführende Informationen, die Ihnen bei einer Beschwerde helfen werden. Bitte beachten Sie, dass es sich nicht um eine Rechtsberatung handelt.

Meine empfohlenen Strom- & Gasanbieter

Ich selber wechsle jährlich meinen Stromanbieter. Ich wähle nur Unternehmen, die ein geringes Insolvenzrisiko haben (aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur), verbraucherfreundliche AGB-Klauseln haben sowie in Stromanbieter-Tests zu Service-Qualität insgesamt gut abschneiden. Seitdem hatte ich nie wieder ein Problem.

In dieser Liste habe ich Ihnen zusammengestellt, welche Strom- und Gasanbieter ich empfehle