Gastarife Regionale Energiewerke (REW)

Regionale Energiewerke (REW) haben einen Teil ihrer Kunden im Kundenportal angekündigt, die Versorgung einzustellen. Zudem wurden hohe Preiserhöhungen angekündigt.

  • Auf dieser Seite finden Sie Hintergrundinformationen, Empfehlungen, Erfahrungen anderer Betroffener und ein Widerrufschreiben (aktualisiert 09.12.2021).
  • Bei Problemen mit Preiserhöhung, Guthaben, Rechnung etc. finden Sie auf dieser und der zuvor verlinken Seite kostenlose Hilfe, Musterschreiben & Anleitungen. Mit Hilfe meiner Erfahrung werden wir bestimmt auch Ihr Problem lösen können.

Regionale Energiewerke (REW) bietet sehr günstige Tarife. Kunden berichten jedoch über negative Erfahrungen aufgrund von Preiserhöhungen >20% im Folgejahr. Es handelt sich um einen jungen Stromanbieter aus Düsseldorf ohne eigenes Strom- oder Gasnetz – der Name ist irreführend.

Regionale Energiewerke Erfahrungen

Über den Stromanbieter Regionale Energiewerke ist nur wenig bekannt, da da Unternehmen erst 2016 gegründet wurde. Einige der Bewertungen sind negativ (Stand: 10.12.2020).

Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert am 16.01.2022

INHALTSVERZEICHNIS

I. Regionale Energiewerke: Wer steckt dahinter?
II. Preiserhöhung: versteckt und unzulässig
III. So wehren Sie die Preiserhöhung ab
IV. Rechtssicher kündigen

V. Zählerstand mitteilen

I. Regionale Energiewerke (REW): Wer steckt dahinter?

Es handelt sich nicht um einen Verbund von regionalen Energiewerken / Stadtwerken, die Sicherheit und Beständigkeit für mich suggerieren. Stattdessen handelt sich sich um einen jungen Energie-Discounter, der 2016 gegründet wurde. Der Name ist somit irreführend.

Ich vermute es ist ein reines Marketing. Stadtwerke haben ein geringes Risiko, weil sie Eigentum an Netzinfrastruktur besitzen und aufgrund der Anreizregulierung eine regulatorische Verzinsung von ca. 4% erzielen. Diese Einkommen können als Puffer dienen, falls das Vertriebsgeschäft Verluste einfahren sollten. Derartige Puffer besitzt Regionale Energiewerke nicht.

II. Regionale Energiewerke: versteckte & überzogene Preiserhöhungen

Am meisten ärgern sich Verbraucher anscheinend über die Preiserhöhung von Regionale Energiewerke. Gerne lasse ich Ihnen eine Vorlage zukommen, mit der Sie sich ganz bequem gegen die Preiserhöhung wehren können. Verbraucher haben mir zurückgemeldet, dass sie ihr Geld gegenüber der Regionale Energiewerke zurückholen konnten. Beschwerden lohnt sich also! Dazu später mehr.

Wann sind Preiserhöhungen unzulässig?

Preiserhöhungen müssen mind. 4 Wochen vorab angekündigt und zugesendet werden

Preiserhöhungen müssen vorab zugesendet werden. Es reicht nicht, wenn das Preiserhöhungsschreiben lediglich ins Kundenportal eingestellt wird. Die Preiserhöhung muss mindestens 4 Wochen vorab zugesendet werden. Oft sichern die Anbieter in den AGBs eine Ankündigung 6 Wochen vorab zu.

Preiserhöhungen müssen transparent kommuniziert werden

Das Preiserhöhungsschreiben muss transparent sein. Wenn das Preisserhöhungsschreiben im Kundenportal hinterlegt wurde, dann muss die E-Mail ebenfalls transparent die Preiserhöhung mitteilen, auch wenn die Details nicht enthalten sein müssen.

Intransparente Preiserhöhungsschreiben zeichnen sich z.B. so aus:

  • Betreff: Kein Hinweis auf die Preiserhöhung, weil ein unzutreffender Betreff (z.B.„Aktuelle Neuigkeiten“) gewählt wurde. Das LG Hamburg (Az: 312 O 453/18) urteilte, dass der E-Mail-Betreff eindeutig auf die Preiserhöhung hinweisen muss, um dem §41 (5) EnWG zu genügen.
  • Fehlende Hervorhebung der Preiserhöhung. Eine Hervorhebung ist jedoch zwingend geboten, wenn nicht ausschließlich Preisinformationen kommuniziert werden (OLG Köln, Az: 6 U 303/19).
  • Fehlende oder unpassende Überschrift [z.B. „Auswirkungen auf Kostenstrukturen“; „Wettbewerb bestimmt Kostenrahmen“]
  • Erwähnung in einem Nebensatz etc.
  • Das Wort „Preiserhöhung“ wird im Text nicht verwendet sondern geschickt umschrieben.

Der Anbieter darf nicht nachträglich seinen Gewinn steigern. Die Preissteigerung muss verhältnismäßig sein

In den AGBs verpflichten sich die Strom- und Gasanbieter, Preiserhöhungen abhängig von Kostensteigerungen vorzunehmen – die Preise dürfen nur im Rahmen der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung angepasst werden. . Vereinfacht bedeutet dies Folgendes:

  • Angenommen, die Beschaffungspreise und Umlagen steigen von 2021 auf 2022 um 2 Cent / kWh, dann darf dem Verbraucher auch nur der Arbeitspreis um 2 Cent / kWh erhöht werden.
  • Wenn die Fixkosten (Personal, Miete, etc.) um 100.000€ von 2020 auf 2021 steigt, dann darf allen Verbrauchern die Jahresgrundgebühr um nur 100.000€ erhöht werden. Wenn der Anbieter 10.000 Kunden hat, dann dürfen somit pro Verbraucher die Grundgebühr um 10 € auf das Jahr gerechnet erhöht werden. 

Hier können Sie die Regionale Energiewerke AGBs herunterladen (Stand: 22.03.2020).

Der Energieversorger darf somit den Umfang der Preiserhöhung nicht wahllos festlegen, sondern er muss diese auf eine Berechnungsgrundlage stützen. Damit soll verhindert werden, dass der Energieversorger seine Gestaltungsmacht zu Lasten der Kunden ausnutzt. Mir als Verbraucher muss bei Vertragsabschluss möglich sein zu erkennen, in welchem Umfang spätere Preiserhöhungen auf mich zukommen können. Diesen Grundsatz haben Sie auch in Ihren AGBs verankert: „Der Energieversorger ist berechtigt und verpflichtet, eine Anpassung des Preises im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens (§ 315 BGB) nach Maßgabe der Entwicklung der für die Preisbildung maßgeblichen Faktoren vorzunehmen.“

III. So wehren Sie die Preiserhöhung ab

Eine unzulässige Preiserhöhung abzuwehren ist sehr zeitaufwendig und es bedarf juristischen Sachverstand. Hohe Beratungskosten durch einen Rechtsanwalt (ab 200€) schrecken viele Verbraucher ab. Aus diesem Grund scheitern die meisten Verbraucher und sie müssen höhere Preise bezahlen, obwohl die Preiserhöhungen nicht zulässig sind!

Ich war Opfer eines anderen Stromanbieters, der mir versteckt eine 50%ige Preiserhöhung mitteilte. Aus diesem Grund helfe ich Ihnen kostenlos, Ihr Geld zurückholen. Rezensionen auf Google sowie gelöste Beschwerden auf de.reclabox.com (siehe z.B. Quellen 123) bestätigen die Wirksamkeit meiner Vorlagen und die guten Erfolgsaussichten.

⇒ So unterstütze ich Sie:

Ich biete Ihnen an, eine Vorlage für Ihren Widerspruch zuzusenden, die Sie nur noch an Ihren spezifischen Fall anpassen müssen. Nachdem Sie der Preiserhöhung widersprochen haben, zeige ich Ihnen, wie andere Verbraucher erfolgreich ihre Rechte durchgesetzt haben. Auf diese Weise vermeiden Sie unnötige Fehler, die Ihnen Geld kosten. Fordern Sie meine Widerspruchs-Vorlage hierüber an. Fertig.

IV. Regionale Energiewerke kündigen

Die Kündigungsfrist von Regionale Energiewerke (REW) beträgt i.d.R. 6 Wochen. Kündigen Sie möglichst frühzeitig per E-Mail ([email protected]). Haben Sie <2 Wochen Zeit, dann kündigen Sie gerichtsfest per Einschreiben. Nutzen Sie hierzu meine kostenlosen Mustervorlagen.

Kontakt Regionale Energiewerke GmbH:

  • Fax-Nummer +49 0211 97533331
  • E-Mail-Adresse [email protected]
  • Postalisch: RegionaleEnergieWerke GmbH, Kaiserswerther Straße 215, 40474 Düsseldorf

Umzug: kein Sonderkündigungsrecht!

Laut AGBs von Regionale Energiewerke (REW; Stand: 14.05.2021) haben Sie kein Sonderkündigungsrecht bei Umzug. Stattdessen sind Sie verpflichtet, den Umzug mindestens 4 Wochen vorab anzukündigen.

§ 21 Umzug
(1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten jeden Umzug mit einer Frist von mindestens 4 Wochen vor seinem Umzug unter
Angabe der neuen Anschrift in Textform anzuzeigen und dem Lieferanten innerhalb dieser Frist den Nachweis für den
bevorstehenden Umzug, z.B. durch Vorlage einer Kopie des neuen, unterzeichneten Mietvertrags oder des Übernahmeprotokolls
der neuen Wohnung, zu erbringen.
(2) Ein Umzug des Kunden beendet den Liefervertrag zum Zeitpunkt des vom Kunden mitgeteilten Umzugsdatums. Der Lieferant
behält sich das Recht vor, dem Kunden für die neue Entnahmestelle ein neues Vertragsangebot zu unterbreiten.

V. Regionale Energiewerke Zählerstand mitteilen

Das Unternehmen verfügt über ein Kundenportal, auf das Sie Ihren Zählerstand eintragen können. Ich empfehle Ihnen jedoch, lieber Ihren Zählerstand dem zuständigen Netzbetreiber mitzuteilen. Machen Sie vorsichtshalber ein Foto vom Zählerstand. Falls es Probleme mit der Stromrechnung geben sollte, so können Sie Ihren Verbrauch nachweisen.

Welche Erfahrungen haben Sie mit diesem Energie-Discounter gemacht?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

102 Kommentare

  1. Nach drei Monaten Vertragslaufzeit 02.01. – 31.03.22 war ich ohne Kündigung ohne jeglichen Grund, raus aus dem Vertrag. Bekam Post von meinem Grundversorger, das er mich ab April 2022 mit Strom versorgt. Habe mich darüber sehr gewundert. Ich habe auch versucht mit REW in Kontakt zu treten, per Telefon und E-Mail. Leider nichts.
    Ich habe auch keine Schluß – Rechnung oder sonst irgendein Hinweis erhalten, warum und wieso das so ist. Mein jetziger Grundversorger konnte mir auch keine Auskunft geben. Ich war sehr hoch eingestuft, monatliche Beträge. Habe ich nie verbraucht. Kein Geld zurück, keine Schluß – Rechnung.

    1. Hallo Dietmar Demmel,
      uns ist es auch genau so ergangen. Die Versorgung übernahm nach rund 6 Monaten der Grundversorger.
      REW hat auch nach Nachfrage nicht geantwortet.
      Nun hat REW ein Inkasso-Unternehmen beauftragt, das restliche Geld einzutreiben,
      Nach einschlägigen Gerichtsurteilen kann ein Versorger die Lieferung einstellen,
      wenn der Versorger insolvent ist.
      Eine beliebige Kündigung ohne Grund reicht nicht aus.

  2. Moin,

    Ich war bis Oktober 2020 bei der REW als Strom Kunde.

    Machen die jetzt ne Neue Masche um ans Geld zu kommen?
    Mir wurde Heute (18.07.2022) als ca. 2 jahre später 8,51 Euro vom Konto abgezogen, als Korrektur Zahlung.

    2 Jahre später???
    Und das Ohne eine Benachrichtigung.
    Geld werde ich zurück buchen, den das ist schon frech.

  3. Hallo, mein Name ist Kornelia und ich war auch seit Mai 2021 Kunde bei REW. Meinen Vetrag habe ich zum Ende Mai diesen Jahres gekündigt was REW mir auch bestätigte. Dann ein paar Tage später kam auf einmal das sie mir zum 31.3.22 Kündigen wegen der Preise die sie nicht mehr halten können wegen des Krieges in Russland und der Ukraine. Hatte es erstmal so hingenommen und dachte mir nix dabei. Nun wunderte ich mich aber das keine Schlussrechnung kam. Somit erhalte ich ja dann auch meine bonus nicht. Habe versucht die Telefonisch zu erreichen. Aber Fehlanzeige. Übriegens nach einem halben Jahr ca. Haben sie meine Summe von 51 einfach auf 61 Euro erhöht ohne mich darüber zu informieren. Würde mich Ihnen gerne anschließen und sie bei der Klage unterstützen. Solch eine Betrüger Firma muss das Handwerk gelegt werden. Ich hoffe sehr das ich sie dabei noch unterstützen kann. Mit freundlichen Grüßen

    Kornelia

    1. Hi Kornelia, für mich ist die Klage nicht mehr relevant da ich mein Geld wieder habe. Du hast schon einen Fehler gemacht. Bei der Erhöhung von 51 auf 61 Euro. Du hast einen Vertrag! In den steht das du 51 Euro zu bezahlen hast. Wieso hast du dir das Geld nicht über SEPA zurückgeholt? Du musst nur dann die 51 Euro direkt Überweisen. Kann sein das dann eine Mahnung kommt. Weis sie darauf hin das du das Geld den Vertrag entsprechend Bezahlt hast. Du wirst eine Mail mit Entschuldigung bekommen. Oh Scheiße ich hör mich fast wie ein Anwalt an. Ich möchte auch noch feststellen das ich nicht der Betreiber dieser Seite bin. Ich habe nur mit den Regionalen Energiewerken viel durch und viel Lebenszeit am Telefon, damals gingen sie noch ran bis ich gesperrt wurde. und im Netz verbracht. Bei mir war die Steigerung von 45 auf über 80 Euro. Anscheinend werden sie genügsamer. Eine Schlussrechnung bekommst du nur wenn du extrem hart auftritzt und zwar per Mail. Verlange deine Abrechnung drohe mit einen Anwalt und der Verbraucherzentrale, setze eine Frist in der Regel 14 Tage. Ich gehe davon aus das dir Geld zusteht. Ansonnsten hätte sich die REW bei dir schon gemeldet. Dann wirst du eine Abrechnung bekommen mit der Zusage dein Geld innerhalb der nächsten Abrechnungperiode bekommst. Bei mir waren es 3 Werktage. Das Problem nur auch nach 14 Tagen noch immer nichts da war. Bei mir ging es im endefeckt um lächerliche knapp 98 Euro aber 98 haben oder nichthabe sind schon 196. Also hab ich wieder die Tasten glühen lassen. Gedroht meinen Anwalt wegen eines lächerlichen Betrages einzuschalten. Einen Tag später war mein Geld auf den Konto. Kornelia ich weiß das ist mit Zeit verbunden. Ich gehe nicht davon aus das es eine Sammelklage gegen die REW geben wird. Das Unternehmen existiert noch und wird leider noch mehr Fische fangen. Gruß aus Leipzig

    2. Mir wurde die Strombelieferung zum 31.3.22 gekündigt und eine Schlussrechnung ohne Boni erstellt und die Überzahlung erstattet. Durch die erforderliche Ersatzversorgung ist ein Schaden von ca. 400 Euro bis zum eigentlich vereinbarten Vertragsende Mitte Juli entstanden. Auf meine Verbraucherbeschwerde an die Schlichtungsstelle haben die REW nicht reagiert, nur mittlerweile das Vergleichsangebot auf 250 Euro erhöht, da angeblich eine günstigere Ersatzbeschaffung möglich gewesen wäre. Damals hatte ich gar eine Expertenfirma mit der Vermittlung günstiger Stromversorgung beauftragt…
      Die Verbraucherzentrale zeigte zwar grundsätzliches Interesse, konkrete Hilfe ist aber dort wohl nicht zu erwarten.
      Ich habe nun letzte Frist zum vollständigen Schadensausgleich gesetzt und bin fest entschlossen, ein Mahnverfahren einzuleiten. Was mich nur wundert ist, dass angesichts der klaren Rechtslage nichts über Klagen gegen die REW bekannt geworden ist.
      Die REW versuchen sich mit „weinerlichen“ Argumenten aus ihrem Geschäftsrisiko zu winden in der Hoffnung, dass sich schon nicht alle betroffenen Verbraucher/Kunden dagegen wehren. Mit dieser offensichtlichen kalkulierten Masche ziehen die REW aus dem eigentlich dreisten Vertragsbruch doch noch Gewinn.
      FG Martin

  4. Ich kann nur dazu raten, das Pulver schnell ins Trockene zu bringen und den ungerechtfertigten Lastschriften zu widersprechen. REW wird wohl bald abgewickelt werden wie z. B. BEV, Teldafax und andere Pleitefirmen. Da gibt es dann fast nichts mehr zu holen.

      1. Es kommen ein paar Dinge zusammen. Nach fünf Monaten der Vertragslaufzeit wurde der Abschlag erhöht, ohne Ankündigung. Daher hatte ich rechtzeitig einen Anbieterwechsel nach 12 Monaten über Verivox angestoßen. Zunächst wollte REW mich erst nach 18 Monaten gehen lassen, um mir zwei Wochen später bereits nach elf Monaten zu kündigen (Begründung war der Ukraine-Krieg). Außerdem wurde kein Neukundenbonus gezahlt. Insgesamt summiert sich der Verlust dadurch auf 560 Euro.
        Eine Endabrechnung habe ich nach mittlerweile zwei Monaten nicht erhalten. Hier müsste ich auch eine Rückzahlung bekommen, da der Stromverbrauch in der neuen Wohnung mit 3500 kWh viel zu hoch gegriffen war, der tatsächliche Verbrauch lag bei etwa der Hälfte.
        Im Nachgang fiel mir auf, dass ich nie einen Vertrag erhalten habe, weder per Post, per Email noch in meinem Kundenkonto. Die einzigen Unterlagen mit den Vertragskonditionen, die mir vorliegen stammen von Verivox, über die ich damals den Wechsel abgewickelt habe.
        I

    1. Ich möchte nochmal auf folgende Indizien hinweisen: Es deutet einiges daraufhin, dass es die Fa gar nicht mehr gibt: Keine Telefon, Mails werden nicht bearbeitet, keine Schlussrechnung:

      Zivilrechtlich kann man jetzt eigentlich nur noch Lastschriften zurück geben, den Bonus einfordern, Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid……

      Ich bin mir 100% sicher, dass da kein Cent mehr zu holen ist…… Rechtsanwaltskosten bedeutet nur gutes Geld schlechtem hinterher werfen!

      Ich will aber, dass die Betrüger zur Rechenschaft gezogen werden, DAZU BRAUCHE ICH EURE HILFE!!!

      Es gibt bereits ein Az bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, wir brauchen mindestens 30 Namen von Geschädigten inkl. Vertrags-Kopie, Abschlägen und der nicht nachvollziehbar abgebuchten Schlussrechnung.

      Ich sammele alles und leite es unter Einhaltung strenger Datenschutzeinhaltung weiter.

      [email protected]

  5. Sagt mal, hat einer von euch eine Schlussabrechnung erhalten? Ich habe nur letzte Woche mit Erstaunen festgestellt, dass Sie mir trotz Widerruf der Einzugsermächtigung 258,00 Euro mit dem Vermerk Schlussabrechnung abgebucht haben. Auf dem Portal stand nur “Vertrag beendet”

    1. Nur als Hinweis, ich habe am 16.03. Strafanzeige gegen den GF gestellt. Heute habe ich von der Staatsanwaltschaft die Mitteilung erhalten, dass meine Hinweise nicht stichhaltig sind (da gab es ja auch noch keine Schlussrechnung und erst recht keine Auszahlung des Bonus)

      Ich werde dieses Mal das nicht auf sich beruhen lassen und dafür sorgen dass die Drahtzieher hinter Gitter kommen!

      Dazu brauche ich aber eure Hilfe.

      (Was tue ich mir gerade an?)….. ich bitte um Kontaktaufnahme unter [email protected]…..

      Ich werde dann alle Geschädigten ermitteln, der Staatsanwaltschaft die Beweise vorlegen, um so eine strafrechtliche Verfolgung zu erwirken!

      Es geht um den Straftatbestand des Eingehungsbetruges und Bildung einer kriminellen Vereinigung!

      Sagt es bitte weiter

    2. So ging es mir auch, keine Abrechnung, mehr abgebucht als gerechtfertigt. Ich werde der Lastschrift widersprechen und schauen, was die Honks dazu sagen. Man muss allerdings konstatieren, dass „guten“ Betrügern in Deutschland schwer bei zu kommen ist. Viele Leute werden betrogen.

    3. Habe gerade festgestellt, dass eine angebliche Schlussrechnung abgebucht wurde, ohne dass ich eine Schlussrechnung bekommen habe. Ich kann mich auch online nicht auf das Portal einwählen, da meine Kundennummer nicht mehr vorhanden ist. Also alles recht merkwürdig und telefonisch ist niemand zu erreichen. Habe deshalb jetzt mal eine E-Mail geschrieben und eine detaillierte Schlussrechnung gefordert. Werde auch das Geld zurückbuchen.

  6. eine reine betrügerfirma mein vertrag ist noch gültig bis nächstes jahr wurde von meinen stadtwerken informiert das mein anbieter regionale energiewerke ohen info an mich oder anders einfach vor 2 monaten gekündigt.finger weg von dieser betrügerfirma

  7. Hallo Matthias,
    ich bin eine der Betroffenen die am 01.11.2021 aus dem REW Stromvertrag geworfen wurde. Wir haben zum damaligen Zeitpunkt schon einmal geschrieben. Ich habe die REW aufgefordert mir den Schadenersatz zu bezahlen und nachdem man nur 50 Prozent der Summe zahlen wollte, habe ich mich in Berlin an die Strom Schlichtungsstelle gewandt. Heute hat sich diese gemeldet, dass die REW die Schlichtung abgelehnt hat. Welche Möglichkeiten gibt es noch für mich? Das erschreckende ist, dass trotz den Tausenden die rausgeworfen wurden, die Bewertungen immer noch so gut sind. Ich freue mich auf deine Rückmeldung. LG Jenny

    1. Liebe Jenny,
      es gibt 3 Möglichkeiten:

        Du kannst den Dienstleister Veneko beauftragen. Gegen eine Erfolgsprämie i.H.v. 1/3 erhältst du den Schaden erstattet. (siehe weiterführende Hinweise)
        Du kannst den Rechtsweg einschlagen.
        Du kannst dich mit den 50% zufrieden geben.

      REW muss nicht den Schlichtungsspruch akzeptieren. VG MM

  8. Ich habe bei Kündigung, die letzen beiden Lastschriften zurückgebucht und nun wurde auch mir eine Schlussrechnung ohne Rechnung abgebucht. Für mich ist das so nicht nachvollziehbar. Ich habe diese Lastschrift ebenfalls zurückgebucht. Laut meiner Hochrechnung schuldet mir dieser Erbärmliche Saftladen sogar noch Geld!

  9. Neuer Vertrag im Juni 2021 bei REW abgeschlossen. Da ich alle Zahlungen selbst überweise und in der Hand haben will, wurde REW die Einzugsermächtigung entzogen. Erst ignorierte man es und nach zwei Monaten stellte man endlich auf Überweisung um.
    Anfang November bekam ich die für 7 Werktage später 😀 Gesetzliche Vorgaben oder vertragliche Vereinbarungen sind diesem Unternehmen egal. Nur weil die Preise am Markt steigen, hat sich dieses Unternehmen dies als Geschäftsidee zu eigen gemacht.
    LEUTE, WEHRT EUCH. Lastschriften kann man widerrufen und von der Bank rückbuchen lassen.
    Die Schlussrechnung war natürlich falsch. Man veranschlagte Euro Mahngebühren, was ebenfalls nicht rechtlich ist und keinen Anlass gab. Ich warte heute noch auf die gerichtliche Durchsetzung oder gar Inkasso. Die wissen schon, dass REW nicht zum Erfolg beiträgt 😉
    In Vergleichsportalen ist dieser „Dienstleister“ inzwischen auch nicht mehr verfügbar. Die Meinungen sprechen ja für sich.