Schlichtungsstelle Energie Erfahrungen: sehr empfehlenswert!
. Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt wehren!
Die Schlichtungsstelle Energie
- Zielsetzung: Die Schlichtungsstelle Energie hat seit ihrer Gründung ca. 64.000 Schlichtungsanträge von Verbrauchern erhalten. Der Großteil der Beschwerden wurden einvernehmlich gelöst, sodass Verbraucher kostenintensive Gerichtsverfahren vermeiden konnten.
- Vier Wochen nach erstmaliger Beschwerde dürfen Sie die Schlichtungsstelle einschalten.
- Ihr Arbeitsaufwand beträgt ca. 1 Stunde.
- Die Schlichtungsstelle ist für Sie kostenlos – für Ihren Energieversorger hingegen kostenpflichtig.
Ziele der Schlichtungsstelle Energie und Voraussetzungen
Die Schlichtungsstelle Energie hat das Ziel, eine außergerichtliche und einvernehmliche Beilegung bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern sowie Energieversorgungsunternehmen herbeizuführen. Wenn Energieversorgungsunternehmen eine Beschwerde durch einen Verbraucher ablehnend beantworten, müssen diese dem Verbraucher auf die Schlichtungsstelle hinweisen.
Voraussetzung für die Einschaltung der Schlichtungsstelle ist, dass der Verbraucher sich zuvor erfolglos an das Unternehmen gewandet hat, wobei das Unternehmen vier Wochen lang Zeit hat der Beschwerde nachzugehen.
Die Schlichtungsempfehlungen sind rechtlich unverbindlich und der Verbraucher sowie das Energieversorgungsunternehmen haben die Möglichkeit, den Schlichtungsprozess durch die Einschaltung von ordentlichen Gerichten zu beenden.
Für die Verbraucher ist das Schlichtungsverfahren kostenlos. Für die Unternehmen fällt eine Fallpauschale an. Einige Unternehmen haben in der Vergangenheit versucht, diese Kosten zu umgehen, indem sie eine Feststellungsklage gegen den Verbraucher vor Gericht einreichen. Nur bei offensichtlichem Missbrauch und nach vorherigem Hinweis fallen auch für Verbraucher Entgelte an.
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
So stellen Sie Ihren Schlichtungsantrag
Für das Einschalten der Schlichtungsstelle sollten Sie die relevanten Dokumente heraussuchen. Liegen Ihnen diese vor, dann dauert es nur noch ca. 10 Minuten, um den Antrag einzureichen. Hierzu gehen Sie auf die Seite der Schlichtungsstelle und klicken auf das Feld „Schlichtungsantrag“.
Folgende Dokumente sind einzureichen, wobei Sie m.E. mindestens die unterstrichenen Dokumente einreichen sollten:
- Beschwerdeschreiben (d.h. das verwendete Musterschreiben),
- den Strom/Gas-Auftrag,
- die Auftragsbestätigung,
- den Vertrag,
- die AGBs,
- sofern vorhanden: die Kündigung,
- weiteren Schriftverkehr (also den gesamten Schriftverkehr, der relevant ist. Wenn Sie sich über eine Preiserhöhung beschweren, dann starten Sie mit der Ihnen zugesendeten Preiserhöhung).
Neben einige Fragen müssen Sie nur noch den Sachverhalt und das Beschwerdeziel angeben.
So stellen Sie Ihren Schlichtungsantrag
Für das Einschalten der Schlichtungsstelle sollten Sie die relevanten Dokumente heraussuchen. Liegen Ihnen diese vor, dann dauert es nur noch ca. 10 Minuten, um den Antrag einzureichen. Hierzu gehen Sie auf die Seite der Schlichtungsstelle und klicken auf das Feld „Schlichtungsantrag“.
Folgende Dokumente sind einzureichen, wobei Sie m.E. mindestens die unterstrichenen Dokumente einreichen sollten:
- Beschwerdeschreiben (d.h. das verwendete Musterschreiben),
- den Strom/Gas-Auftrag,
- die Auftragsbestätigung,
- den Vertrag,
- die AGBs,
- sofern vorhanden: die Kündigung,
- weiteren Schriftverkehr (also den gesamten Schriftverkehr, der relevant ist. Wenn Sie sich über eine Preiserhöhung beschweren, dann starten Sie mit der Ihnen zugesendeten Preiserhöhung).
Neben einige Fragen müssen Sie nur noch den Sachverhalt und das Beschwerdeziel angeben.
Den Sachverhalt können Sie z.B. so formulieren (bitte passen Sie es an Ihren Sachverhalt an):
- Preiserhöhung Extraenergie / Hitenergie /EVD:
Der Anbieter hat während meiner Preisgarantie die Preise von xx Cent/kWh auf xx Cent/kWh angehoben. Eine für mich zufriedenstellende Lösung liegt 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde nicht vor, weil der Anbieter sich darauf beruft, dass er gemäß §313 BGB die Preise einseitig erhöhen könne. - Der Anbieter hat während meiner Preisgarantie die Preise von 25 Cent/kWh auf 50 Cent/kWh angehoben. Die Preiserhöhung wurde mir lediglich ins Kundenportal eingestellt. Diese wurde mir somit nicht transparent mitgeteilt. Eine für mich zufriedenstellende Lösung liegt 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde nicht vor.
- Der Anbieter hat meinen Abschlag erhöht, obwohl hierfür kein Grund vorliegt. Mir wurde keine Preiserhöhung vorab mitgeteilt und es liegt keine neue Verbrauchsmeldung vor, die eine Abschlagserhöhung rechtfertigen könnten. Eine für mich zufriedenstellende Lösung liegt 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde nicht vor.
- Der Anbieter hat meinen Vertrag außerordentlich aufgekündigt, obwohl ihm kein Sonderkündigung vorlag. Ich habe lediglich der Preiserhöhung / Abschlagserhöhung widersprochen, ohne eine Sonderkündigung auszusprechen. Dem habe ich widersprochen. Da ich beim neuen Anbieter einen teureren Preis zahle, habe ich dem Anbieter meine Schadensersatzforderung vorgelegt. Eine für mich zufriedenstellende Lösung liegt 4 Wochen nach erstmaliger Beschwerde nicht vor.
Das Beschwerdeziel können Sie z.B. so formulieren:
- Rücknahme der Preiserhöhung und Erfüllung des Vertrags bis Vertragsende.
- Rücknahme der Preiserhöhung und Beendigung des Vertrags.
- Rücknahme der Abschlagserhöhung und Beendigung des Vertrags.
- Bezahlung meiner Schadensersatzforderung.
- Bezahlung aller meiner Boni.
- Auszahlung meines Guthabens.
Meine Erfahrungen mit der Schlichtungsstelle Energie
Mein Stromanbieter erhöhte meine Stromrechnung um 50%. Die Preiserhöhung war unzulässig. Daher entschied ich mich gegen das Unternehmen zu wehren. Nachdem meine schriftliche Beschwerde scheinbar nicht ernst genommen wurde und nach einiger Zeit mir lediglich ein Kompromiss mit inhaltlichen Fehlern angeboten wurde, drohte ich mit der Schlichtungsstelle.
Kurz danach erhielt ich eine standardisierte Nachricht, dass mein Stromanbieter die ordentliche Gerichtsbarkeit beanspruchen möchte. Ich habe die E-Mail zunächst nicht verstanden, denn warum sollte der Stromanbieter mich verklagen? Ich habe doch alle Zahlungen geleistet und bin meiner Verpflichtung als Verbraucher vollständig nachgekommen. Da das Unternehmen die Kommunikation mit mir abbrach, entschied ich mich die Schlichtungsstelle einzuschalten. Wenige Tage später sendete ich alle notwendigen Dokumente an die Schlichtungsstelle und hoffte so, mein Problem lösen zu können. Das Einschalten der Schlichtungsstelle ist aus meiner Sicht sehr gut organisiert! Sie werden aufgefordert wesentliche Dokumente (Vertragsunterlagen, AGBs, Ihr Beschwerdeschreiben und die Antwort des Energieversorgers, Ihr Anliegen etc.) und Hinweise einzureichen. Sind die Kriterien für das Einschalten der Schlichtungsstelle Energie nicht erfüllt, werden Sie darauf hingewiesen.
Nach einigen Tagen erhielt ich Post vom Amtsgericht. Der Stromanbieter hat eine Feststellungsklage eingereicht. Mit dieser Klage möchte das Unternehmen gerichtlich feststellen lassen, dass die Preiserhöhung zulässig war. Weil der Stromanbieter Klage einreichte, durfte die Schlichtungsstelle nicht mehr vermitteln. Dadurch umgeht das Unternehmen die Kosten der Schlichtungsstelle.
Auch wenn ich keinen Erfolg mit der Einschaltung der Schlichtungsstelle Energie hatte, kann ich allen Verbraucher nur empfehlen, diese Institution zu nutzen. Sie können die Schlichtungsstelle grundsätzlich bei jedem der auf dieser Internetseite aufgeführten Beschwerden einschalten. Bevor Sie die Schlichtungsstelle Energie einschalten, sollten Sie die Gefahr einer Feststellungsklage gegen Sie berücksichtigen. Sie sollten sich auch überlegen, ob es nicht einfachere und schnellere Lösungen gibt. Beispiele hierzu sind in den einzelnen Fällen unter der Überschrift „Ratschläge für das weitere Vorgehen“ angeführt. Zudem sollten Sie sicherstellen, dass Sie Ihrem Stromanbieter vier Wochen Zeit gegeben haben und schlagkräftige Argumente angeführt haben.
Meinen vollständigen Erfahrungsbericht mit einem ehemaligen Stromanbieter habe ich einen eigenen Beitrag gewidmet.
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
Hilfe, die überzeugt: Bewertungen zu meinem Projekt
Ist auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos! Füllen Sie hierzu dieses Formular aus.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Hallo, ich habe bei Voxenergie gekündigt aufgrund das diese innerhalb eines Jahres die Abschläge um mehr als 150% erhöht haben. Innerhalb einer Woche kam tatsächlich eine „Kündigungsbestätigung“ zum 31.12.2024 ! Dieses Unternehmen ist schlichtweg krimminell. Da wird man als Kunde nur verarscht.
schwierigkeiten mit Voxenergie.
Guten Tag, ich habe heute von meinem jetzigen Stromanbieter erfahren das ich ab dem 31.12.2021 kein Kunde mehr bin. Angeblich bin ich jetzt kunde bei vox Energie . Davon weiß ich nichts ich habe auch nichts unterschrieben. Dann habe ich dort angerufen, die Dame meinte ohne kundennummer kann sie mir nicht helfen, aber wenn ich keine habe? Was soll ich jetzt machen?
widerrufen Sie. Ich schicke Ihnen gleich mein Musterschreiben zu.
Also meine Erfahrung ganz kurz geschildert. Wir haben unserem Sohn geraten aufgrund von einer Erhöhung seines Stromverbrauchs um mehr als das doppelte innerhalb von 12 Monaten hier die Schlichtungsstelle für Energie einzuschalten. Der Energieversorger hat daraufhin Klage gegen unseren Sohn eingereicht, hier endet dann dank der vom zuständigen Bundesministerium verfassten Grundsätze des Schlichtungsverfahrens das Schlichtungsverfahren mit sofortiger Wirkung. Jetzt frage ich mich, was und wem nützt ein solches Schlichtungsverfahren das hier adabsurdum geführt wird. Und ich frage mich desweiteren für wen ein „Bundesministerium“ hier eintritt; Für den Bürger, der als Wähler und natürlich auch in einer wesentlich schwächeren Position eigentlich derjenige sein sollte der hier Vertretung finden sollte, oder wieder einmal für die Interessen der Wirtschaft.
Ich werde Sie gleich mal anschreiben. So ein Fall ist sehr selten. Mit Musterschreiben werde ich Ihnen bestimmt helfen können.
Bin seit 1.10.2021 bei voxenergie in einer Woche 2preiserhöhungen ich habe von der Sonderkündigung gebrauch gemacht die ging am 29.10.21 dort ein was mir telefonisch auch immer bestätigt wurde aber warte seitdem auf meine schriftliche Bestätigung der Kündigung damit ich zum anderen Anbieter wechseln kann.
Habe jetzt dort schon 5mal angerufen mir wird jedes mal bestätigt das ich am 4.12.dort raus bin und das sie es weiter geben und in den nächsten Tagen ich ein Schreiben bekommen nun hab ich letzte Woche ne 2Aufforderung per Post geschickt das ich meine Kündigung bekomme aber es passiert nix und am Telefon wird mir immer wieder gesagt bin raus und die Kündigung kommt.
Was kann ich tun.Zudem soll ich für die 3tage im Dezember den vollen Abschlag von 75€zahlen .
Hallo Matthias,
vielen Dank für deinen support.
Immergrün schrieb mir am 23.10. per mail mit Betreff Anpassung Ihrer monatlichen Zahlbeträge
Im schreiben dann ….Bei dem an Ihrer Abnahmestelle zu erwartenden Verbrauch von 3.415 kWh/Jahr beträgt damit Ihr monatlicher Zahlbetrag 143,00 € ab dem 01.11.2021.
Ich habe am 26.10. per email und Einschreiben dann widersprochen mit Fristsetzung (danke für deine Vorlage)
1 Tag später, also heute prommt eine neue email mit Betreff Entwicklung der Beschaffungskosten und Arbeitspreisanpassung…
Im Schreiben dann… .Mit dem 26.11.2021 ändert sich Ihr Arbeitspreis von 26,11 Cent pro Kilowattstunde auf 48,7 Cent pro Kilowattstunde.Aufgrund der Änderungen haben Sie bis zu deren Inkrafttreten das Recht zur Sonderkündigung.
Sonderkündigung nutzen oder auf Bestehen des Vertragses mit 12 Monate Preisgarantie bestehen? Problem. Andere Anbieter haben die Preise ja jetzt auch erhöht…..
Danke und Gruss
Hallo,
seit über einem Jahr warte ich auf die Korrektur meiner Schlussrechnung von E.ON für den Strom 2018/2019. E.ON setzt dabei falsche Zählerstände an. Durch den Netzbetreiber e.dis kann ich die korrekten Zählerstände belegen und habe dieses Schreiben von e.dis mehrfach E.ON zur Verfügung gestellt und um Korrektur gebeten. E.ON akzeptiert das Schreiben nicht. Was kann ich noch tun?
Danke.
Es ist sehr gut, dass Sie den falschen Zählerstand mit Hilfe von e.dis belegen können.
Ich würde eine Online-Beschwerde auf de.reclabox.com einstellen. Wenn dies nicht hilft, ist die Schlichtungsstelle Energie hilfreich. Über die Schlichtungsstelle habe ich bereits sehr viele positive Rückmeldungen von Seiten betroffener Kunden erhalten.
VG
Moeschler
Folgen Sie dem, was Matthias Ihnen sagt, und halten Sie die Nerven. Mein Problem ist Primastrom, und sie nehmen mich mit, wie es jetzt bei einem Schiedsverfahren ist. Ohne Matthias ‚Hilfe wäre ich nicht so weit gekommen. Vielen Dank
Ich habe große Probleme mit der Firma EON bzw. mittlerweile LB Heizstrom. Das komplette Jahr 2019 hat mir EON die Heizstromkostenbeträge vom Konto gebucht. 2020 kommt eine Rechnung in Höhe von über 2309,43€ die zu begleichen wäre, da ich angeblich nicht bezahlt habe. Ich habe mich mehrfach an EON gewandt und auch Kontoauszüge, die belegen dass ich bezahlt habe. Leider hat EON 2020 die Vertragsnummern geändert und für das Jahr 2019 zurückdatiert. Eigentlich sollte eine Umbuchung möglich sein. Ich wäre auch bereit das Geld zu zahlen, wenn mir zuerst der von mir geleistete Betrag zurückerstattet würde. Wenn das für EON nachvollziehbarer wäre. Aber doppelt Kosten zu zahlen geht nicht. Ich bin Rentnerin mit winziger Rente. Ich komme gerade so über die Runden. Ich bin verzweifelt und bekomme Mahnungen und egal was ich bisher schriftlich oder telefonisch versucht habe, niemand fühlt sich in der Lage etwas zu erwirken. Bitte können Sie mir weiterhelfen?
Guten Tag alle Zusammen,
Ich habe in der Widerspruchszeit meinen Vertrag mit der BEV gekündigt. Ich habe immer wieder Rechnungen bekommen, die ich nicht gezahlt habe. Jetzt soll ich über 80000 kWh Strom innerhalb von 5 Monaten verbraucht haben. Der Insolvenzverwalter will über 4000 euro von mir. ICH SUCHE Hilfe! Seit 2 Jahren suche ich Hilfe und finde keinen Anwalt der sich meiner Sache annimmt. Unverschämt ist das alles! Wer kann mir helfen?
Ihr BEV-Problem können Sie leider nicht über die Schlichtungsstelle lösen, weil BEV pleite ist. Ich empfehle in IHrem Fall die Verbraucherzentrale, denn Ihr Fall muss juristisch aufbereitet werden.
Habe auch Probleme mit der Schlichtungsstelle. Mein Gegner ist die stromuo GmbH. Stromio ist wohl auch selber in der Schlichtungsstelle. Die Schlichtungsstelle antwortet nicht auf meine Anfragen. Ich habe eine Schlussabrechnung von stromio erhalten, die mich nicht wie richtig zum 31.1.20 aus dem Vertrag lassen sondern erst zum 15.4.20. Stromio hat sehr hohe Grundpreise. Die Verbraucherzentrale ist jetzt eingeschaltet. Der Schriftverkehr meinerseits ist schon sehr umfangreich geworden . Die Schlichtungsstelle forderte von mir immer zeitnahe Reaktionen. Dem bin ich immer unverzüglich nachgekommen.
Hab hier u.a. in den Kommentaren gelesen das die Schlichtungen eher so dem Recht Energieversorger entsprechen. Muss ich zustimmen, auch meine Meinung schliesst sich dem an eigentlich kann man sich den Weg schenken. Man sollte bei den 61% Einigung schon etwas differenzieren um welchen Aspekt des Streit es geht. Abrechnung oder Wechsel oder hat der Stromanbieter einen techn Defekt verursacht und drückt sich um die Regresskosten?
Ich hab Anfang Dezember von Immergrün meine Gasabrechung bekommen. Die kam innerhalb der 6 Wochen Frist. 401 Euro Guthaben, welches man mir laut dem Schreiben demnächst erstatten wird. Bis heute 8.1. ist nix passiert. Vor einigen Tagen habe ich den Betrag per Mail angemahnt. Weiterhin fehlte auf der Abrechnung der Neukundenbonus, obwohl ich 2018 über Verivox dort Kunde wurde. Ich weiß nicht, ob der Anruf eines Schlichters etwas bringt? Ich dachte eher an einen gerichtlichen Mahnbescheid, den ich dehnen ins Haus schicken lasse.
Yello Strom GmbH, Kunde seit Februar 2015, Leipzig, bislang ohne Probleme.
Ich bin Anfang des Jahres 2019 von einer verbrauchsintensiven unsanierten Altbauwohnung in eine kleinere Neubauwohnung gezogen. Details zum erwartbaren erheblich niedrigeren Verbrauch teilte ich yello mit, ebenso meine Bitte um Anpassung des Abschlages. Abschlag wurde meinem Wunsch entsprechend angepasst, von 68€ auf 34€. Diese Änderung dauerte fünf Wochen, unmittelbar danach erfolgte eine Jahresabrechnung für die alte Wohnung mit gleichzeitiger Neufestsetzung des Abschlages für die neue Wohnung, geschätzt anhand der Werte der alten Wohnung. Widerspruch meinerseits, mit Verweis auf diesen Fehler und § 13 StromGVV. Ich überwies weiterhin den Abschlag i. H. v. 34 €, yello bestand auf den festgesetzten i. H. v. 68 €. Sechs Monate bekam ich regelmäßig Mahnungen mit der Drohung, dass yello vom „Sonderkündigungsrecht“ Gebrauch machen würde, ich widersprach regelmäßig und ebenso regelmäßig bekam ich auf meine Mails sinnfreie Antworten von Menschen, deren Inhalt an der Intelligenz der Verfasser zweifeln ließen. Zwischenzeitlich wurde der Zähler gewechselt und der Stand dem Netzbetreiber mitgeteilt. Korrekturrechnung von yello, ab September 14 € Abschlag, aber nicht rückwirkend, weiterhin bestand man auf den erhöhten Abschlag der Monate zuvvor. Mit einer Vorlaufzeit von drei Wochen kündigte ich gem. § 314 BGB (mein „Sonderkündigungsrecht“, Mail und Einschreiben), als Antwort erhielt ich auf die Mail die Ablehnung der Kündigung, auf das Anschreiben die Bestätigung zum regulären Vertragsende. Ich entschloss mich, die ganze Sache der Schlichtungsstelle Energie vorzutragen. Sieben Tage später erhielt ich eine Korrekturrechnung von yello, rückwirkend wurde mein vorgeschlagener Abschlag anerkannt, ein Guthaben i. H. v. knapp 240€ ausgewiesen.
Ich würde also, wenn Leute ungerecht behandelt werden, stets zur Anrufung der Schlichtungsstelle raten. Scheinbar kommen beim Anbieter dann die jeweiligen Fälle erst zu den Problemlösern. Vorher landet man wohl in Callcentern, deren Aufgabe das Verwalten und Hinhalten zu sein scheint. …
Hallo zusammen,
ich möchte einmal meine Geschichte teilen.
1) Zuerst einmal vielen Dank für die Seite, denn sie mich animiert, überhaupt erst tätig zu werden! Weiter so!
2) Ich hatte auch einen Stromliefervertrag von bei immregrün (365 AG) via check24.de mit 20% auf die erste Jahresrechnung abgeschlossen.
Durch Umzug wollte ich vorzeitig (6 Wochen vor Ablauf der 12 Monate) via Mail kündigen. Dies wurde mir innerhalb eines Tages problemlos bestätigt, ohne Angaben zu irgendwelchen Zusatzkosten.
Einen Tag später wollte ich die Kündigung rückgängig machen, doch das wurde abgelehnt, da ja alles schon automatisch in die Wege geleitet wurde.
Nach ein paar Woche erhielt ich meine Abschlussrechnung mit natürlich dem Zusatzaufwand des Nichterfüllungsschadens und bitte um Auszahlung meines Guthabens.
Ich habe daraufhin eine Mail, mit den hier aufgeführten Argumenten geschrieben und schon nach kurzer Zeit eine Antwort mit der Begründung von entgangenem Gewinn usw. vor.
Daraufhin habe ich sie hingewiesen, dass es für die Firma ein zusätzlicher Gewinn war, dass ich vorzeitig gekündigt hätte, denn hätten ich nur 6 Wochen weiter Grundgebühr gezahlt, ohne auch nur eine kWh mehr zu verbrauchen , sie mir den 3-fachen Betrag als Rabatt auf die Rechnung anrechnen müssen und somit von Schaden für die Firma ja keine Rede sein kann, sondern mehr Gewinn.
2 Wochen später erhielt ich eine Nachtragsrechnung, in der mir der Nichterfüllungsschaden wortlos erstattet wurde!
Dranbleiben und auch mehrmals nachhaken, lohnt also fast immer.
MfG
Ich bin in genau derselben Position mit der BEV. Mein Sofortbonus wurde nicht ausgezahlt und mein Neukundenbonus habe ich auch nicht erhalten. Die BEV hat von mir Geld für Februar genommen ohne mich weiter zu beliefern und eine Abrechnung habe ich auch nicht obwohl mir eine Rückerstattung zusteht.
Ich kann mich den gesamten Vorrednern nur anschließen. Meine Problematik mit der BEV stellt sich genauso dar, wie zum Teil das Problem meiner Vorredner…Ich habe den den Vertrag, Gott sei Dank, auf der aktuellen Preiserhöhung außerodentlich kündigen können. Der Bonus wurde nicht ausbezahlt, obwohl in der Abrechnung ausgewiesen und die die Abrechnung des letzten Jahres wurden ein sattes Guthaben festgestellt, aber nicht zurück bezahlt.
nun hoffe in der Tat, dass die Schlichtungsstelle aktiv wird und dafür sorgt, dass mein Guthaben ausgezahlt wird. Die Kommentare lassen nichts Gutes hoffen. Erstaunlich ist, dass sich ein solches Unternehmen noch am Markt befindet.
Anrufe oder Emails sind völlig zwecklos und haben mir nicht weiter geholfen. Leider wohne ich zu weit weg um mal in dem Unternehmen vorbei zu schauen und direkt zu kommunizieren..-)
Hallo leider habe ich genau das gleiche Problem mit der BEV seit dem 02.01.2019 warte ich nun auf das Guthaben und den Neukundenbonus.
Telefonisch wird man nur vertröstet das das weitergegeben wird an die Buchhaltung aber es kommt einfach nix auch auf E-Mails wir gar nicht reagiert das ist bei denen leider glaube ich schon Standard die Mitarbeiter am Telefon erlauben sich gefühlt schon ein spaß damit sehr traurig diese Situation das das schon seit 1 Jahr laut berichten der Normalfall der BEV
und keiner da was unternimmt
Gibt es eventuell schon einen Rechtsanwalt der sich dieser Sache annimmt?
Wenn vertraglich zugesicherte Vereinbarungen nicht eingehalten werden, so ist das doch Betrug?
Kann man das denn nicht anzeigen? Wie andere Betrüger auch???
Ich armer Trottel habe auch einen Vertrag mit der BEV, man hat mir sogar schriftlich einen „Sofortbonus“ zugesagt, warte seid zwei Monaten drauf, bereits 4x angerufen, wer kommt denn darauf, daß man von einem Stromanbieter bei check 24 betrogen wird???
Exakt das gleiche Problem habe ich auch!!!
Haben Sie schon etwas unternnommen? Wenn viele das gleiche Problem haben – wie ist das mit „Sammelklagen“???
Ich warte ebenfalls seit April auf die Abrechnung des Vorjahreszeitraumes. Mehrere telefonische und schriftliche Aufforderungen, die ordnungsgemäße Rechnung zu senden bis jetzt ergebnislos.
Habe nun die laufende Abschlagszahlung erstmalig zurück geholt und das Lastschriftverfahren deaktiviert. Vorher wurde mit Fristsetzung genaue Vorgehensweise angekündigt, als nächstes erfolgt die Einschaltung der Schlichtungsstelle. Ich habe vor dieser Firma, deren Betrugsmasche offensichtlich ist, keine Angst und wehre mich. Bis zur Zusendung der ordentlichen Rechnung erhalten sie kein Geld von mir mehr, sondern eine Anzeige wegen Betrug bei der Polizei gegen die GF und die Kündigung. Ich werde alles tun, damit diese Firma vom Markt verschwindet. Braucht niemand.
Ich bin seit 2015 Kunde und habe tatsächlich seit diesem Jahr die Probleme. Bonus und Guthaben wurde bisher immer zeitnah nach schneller Rechnungsstellung ausgezahlt. Die Beschwerden über die BEV habe ich erst jetzt gelesen und bin wirklich über diese systematische kundenfeindliche und Betrüger Vorgehensweise entsetzt. Doch agiere ich angstfrei und wehre mich, informiere ebenfalls öffentlich. Die Verbraucherschutzberatung wird ebenfalls eingeschaltet.
Strogon ist nicht in der Lage mein Guthaben auszuzahlen. Bei meinen täglichen Anrufen werde ich jedes mal freundlich und sehr dreist belogen….von wegen die Auszahlung erfolgt nun direkt.
TÄGLICH rufe ich da jetzt an.
Für mich ist das schon Betrug liebe Strogon Vrrantwortliche!
Sie erkennen selber, dass anrufen wenig bringt.
Ich empfehle Ihnen, dem Unternehmen schriftlich (!) eine Frist zu setzen und mit der Schlichtungsstelle zu drohen.
bev-große betrügerfirma.
Schlichtungsstelle für Stromanbieter!!
Habe noch kein einziges Mal gehört, dass die Schlichtungsstelle Energie sich im Sinne der Verbraucher entscheidet.
Ihre Einschätzung verwundert mich und ich kann diese nicht nachvollziehen: Die Schlichtungsstelle Energie schreibt im Tätigkeitsbericht 2016, dass 61% aller Anträge einvernehmlich zwischen Stromanbieter und Versorger gelöst werden konnten. 17% der Anträge waren unzulässig und wurden nicht weiter bearbeitet. Lediglich in 30% der Anträge führte der Verfahrensprozess dazu, dass die Schlichtungsstelle einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten musste. Der Tätigkeitsbericht zeichnet somit ein anderes Bild. Ich selber höre sehr viel Positives über die Schlichtungsstelle.
Hallo,
leider muss ich Ihrer Meinung widersprechen und kann nur sagen, die Schlichtungsstelle energie ist nicht in der Lage – Energieprobleme zu lösen.
Es wurden „Vorschläge“ gemacht, die den Verbraucher enorm benachteiligen und die jeweiligen Unternehmen in allen Sachen recht gibt. Fazit: Nie wieder Schlichtungsstelle-Energie !!!!!!!!!
Es tut mir leid, dass Sie mit der Schlichtung unzufrieden sind!
Wäre es möglich, dass Sie Ihren Sachverhalt schildern. Ich würde gerne mir ein Bild davon machen.
Sie haben RECHT!! Ich bin auch ein Opfer!
Vor kurzem erhielt ich ein Schlußschreiben von der Schlichtungsstelle (Empfehlung), das mit Wörtern zum Vorteil des Energieversorgungsunternehmen gefertigt ist. es lautet in Etwa..
“ …das Energieversorgungsunternehmen ist schon nachgekommen und will „NUR“ noch so und so viel Betrag haben…“ Die Schlichtungsstelle ist meiner Meinung nach keine demokratisches Unternehmen!! Das kann ich ich hier mit gutem Gewissen betonen!
Liebe Grüße aus Stuttgart
Guten Tag, das war auch unsere Erfahrung. Nachdem der Stromzähler konzernintern als „i.O:“ befunden wurde, und wir als Verbraucher auch noch diese Kosten zu zahlen hatten, war der Vorschlag der Schlichtungsstelle, daß man den 100%ig höheren Stromverbrauch und die Kosten vorbehaltslos anerkennen solle. Wo bite liegt hier noch eine Unterstützung für den Verbraucher? Einzig und allein für den Stromanbieter, der dieses Anerkenntnis damit schwarz auf weiß bekommen soll. Wir sind maßlos enttäuscht.
Ich habe 2 Mal die Schichtungsstelle gegen Fuxx eingeschaltet und 2 Mal hat sie in meinem Sinne entschieden.
Wir haben unseren Stromliefervertrag zum 31.12.2017 gekündigt. Dies wurde uns von der BEV Energie, München auch bestätigt. Der Strom-Zählerstand wurde ordnungsgemäß am 31.12.17 an die BEV und auch an den Netzbetreiber, Westnetz GmbH, mitgeteilt. Da die Schlussrechnung bis heute, 15.04.2018, noch nicht erstellt ist und wir einen hohen Guthabenbetrag erwarten, haben wir zwischenzeitlich dreimal mit der BEV telefoniert. Tenor der Aussagen laut BEV waren, dass es bei derBEV Schwierigkeiten geben soll, die Rechnungen zu erstellen. Was immer das auch heißen mag. Dazu haben wir mehrere e-mails geschickt mit Fristsetzungen zur Erledigung der Rechnungserstellung, sowie Auszahlung des Guthabens. Bisher absolut keine Reaktion seitens der BEV. Heute haben wir noch mal eine e-mail mit einer allerletzten Fristsetzung an die BEV geschickt.
Hallo, uns geht es genauso. Habe zwar den Vertrag nicht gekündigt, aber auch wir warten bis heute (30.04.18) auf eine Abrechnung. Ich habe gerade eben das vierte Mal angerufen und genau die gleichen ausreden. Heute geht die Fristsetzung per Einschreiben mit Rückschein raus. Außerdem lasse ich die letze(n) Abschlagszahlung(en) zurückgehen. Bin mir sicher, dann melden die sich.
Ich finde gut, dass Sie schriftlich eine Frist setzen. Ansonsten passiert recht wenig. Die letzten Abschlagszahlungen zurückzubuchen sehe ich kritisch, weil einige Stromanbieter ein teures und nervenaufreibendes Mahnverfahren in Gang setzen könnten.
Da die Schlussrechnung seit ca 6 Monaten noch nicht erstellt ist und wir einen hohen Guthabenbetrag erwarten, habe ich mich per Email an Kundenservice gewendet.
Wenn der Stromversorger darauf nicht reagiert hat es keinen Sinn zu telefonieren oder weitere Emails, die voraussichtlich ohne Anwort bleiben. Nur Zeitverlust.
Grundsätzlich ist der SV verpflichtet 6 Wochen nach Vertragsschluss die Schlussrechnung auszustellen.
Nach einer Email (schon ohne sie sollte es erledigt werden) ohne weiteres Reden an die Schlichtungsstelle.
Guten Tag,
Eine Weile nach der Unterzeichnung des Wohnungsvertrags (15.10.2020) habe ich mich bei enQu Stromanbieter angemeldet.
Aber nach einigen Monaten schickte mir die Vattenfall einen Stromvertrag.
Danach eine Mahnung zur Zahlung der Gebühren.
Im Vertrag von Vattenfall war eine Zählernummer enthalten, die nicht im meine Wohnung Übergabeprotokoll enthalten ist.
Also fragte ich den Hausmeister nach der Zählernummer und Die Zählernummer von Vattenfall war korrekt.
So, Vattenfall wurde mir ein Vertrag zugesandt, weil der richtigen Zählernummer nicht registriert hatte.
Und ich habe die falsche Zählernummer, die im Wohnung Protokoll steht, registriert.
habe ich sofort enQu Firme mitgeteilt, dass ein Fehler in der Stromzählernummer aufgetreten ist. Und die Antwort war immer: ( Leider hat der zuständige Netzbetreiber bisher nicht reagiert, sodass wir Ihnen noch keine Rückmeldung geben können.)
Am 13.01.2021 hat enQu meinen Vertrag gekündigt und mir Schlussrechnung(mit Falsche Zählernummer) geschickt. Und Vattenfall hat mir auch eine Schlussrechnung geschickt.
Also, habe ich für die gleichen Zeitraum an Zwei Stromanbieter bezahlt.
Was sollte ich tun?