Schweizstrom Erfahrungen: Preiserhöhung, Kündigung
Schweizstrom Erfahrungen
Schweizstrom ist ein kleiner Stromanbieter, der bisher nicht negativ aufgefallen ist. Der Strom- und Gasanbieter kündigt nun die Verträge mit seinen Kunden auf und versendet drastische Preiserhöhungen. Zudem prüft die Verbraucherzentrale deren Preiserhöhungsschreiben. Die betroffenen Kunden müssen sich nun einen neuen Anbieter suchen. Das ist nun zu tun.
Autor: Matthias Moeschler; aktualisiert: 20.10.2022
EBLD Schweiz Strom GmbH kündigt die Verträge zum Vertragsende. Dies ist rechtlich nicht zu beanstanden. Solange die Kündigungsfristen eingehalten werden, dürfen die Kunden als auch der Energieanbieter die Verträge zum Vertragsende aufkündigen.
Ich habe auch erfahren, dass die Verbraucherzentrale die Preiserhöhungsschreiben von Schweizstrom prüft. Es besteht der Verdacht, dass die Preiserhöhungen angreifbar sind. Meines Wissens nach wird die Preisgarantie eingehalten. Jedoch könnte die Preiserhöhungen überzogen oder intransparent kommunziert worden sein.
Da ich zu diesem Fall recherchiere, biete ich Ihnen an, Ihren Fall kostenlos zu prüfen. Senden Sie mir hierzu bitte die Vertragsbestätigung, die AGBs und das Preiserhöhungsschreiben an [email protected]. Sie erhalten dann von mir eine Einschätzung und ein Musterschreiben, wie Sie sich wehren sollten.
Handlungsoptionen für Schweizstrom-Kunden
Zum Zeitpunkt der Vertragskündigung sind die auf den Vergleichsportale aufgeführten Anbieter sehr teurer. Zudem sehe ich es kritisch, dass dort die genauen Preise (z.B. der Arbeitspreis) m.E. nicht transparent dargelegt werden.
Es gibt allerdings günstigere Stromtarife, mit denen betroffene Kunden sparen können.
Ihre besten Tarif-Alternativen
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
Bisherige Probleme mit Schweizstrom
Bisher ist mit das Unternehmen Schweizstrom nicht negativ aufgefallen. Es gab zuvor keine Hinweise auf versteckte Preiserhöhungen. Auch das Guthaben wird fristgerecht ausgezahlt und der Kundenservice ist gut.
Wenn Sie andere Erfahrungen gesammelt haben, dann freue ich mich über einen Kommentar von Ihnen.
Ein maroder Verein, der Juni `22 vom Stammkonzern, der Elektra Baselland
(EBL) in der Schweiz, dichtgemacht wurde und nur noch die auslaufenden
Verträge bedient. Nach der Übernahme der Baywag durch schweizstrom sind
wir 2021 sofort da weg. Sie waren nichtmal imstande, korrekte Angaben zu
den übernommenen Verträgen zu machen, die Vertragsnummern stimmten
nicht, die Kundennummern wurden kommentarlos geändert, nur um 4 Nullen
gekürzt, aber alles wirkte reichlich windig. Zum Glück hatten wir noch
die Kündigung bei der Baywag vorgenommen, die diese auch noch betätigte
und zumindest die Änderung der Angaben versuchten zu erläutern. Schade
um die Baywag, ich hätte denen auch mehr Format unterstellt. Von allen
relevanten Daten existierten natürlich Belege, des Netzbetreibers, des
neuen Anbieters, screenshots etc.
Nicht wirklich erstaunlich war dann, dass die schweizstrom-EDV nicht mit
der Übernahme klarkam. Die Endabrechnung wurde fast 1 Jahr verzögert,
die Zurücknahme unserer Einzugsermächtigung wurde nicht bestätigt, dann
kam eine vorläufige Schlussrechnung wo tatsächlich die Überzahlungen von
130 Euro zurückerstattet wurde, unter Zugrundelegung des letzten
Zählerstandes beim Wechsel. Zwei Monate später bekamen wir eine sog.
Schlussrechnung, auf die die Rückzahlung wieder aufgeschlagen wurde
sowie mit einem fantasiertem Zählerstand vom 1. Tag des neuen Vertrages
mit dem neuen Stromanbieter eine Nachzahlungsforderung von schweizstrom,
die sie einziehen wollten. Wir haben dann geschrieben, dass sie rein
garnichts einziehen würden, da sie keine Konto-Einzugsermächtigung haben
und nie hatten. Es kam dann zwei Schreiben aus Ihrer Zentrale in
Deutschland, identisches Datum in 12/2022, das eine bestätigte unsere
Baywag-Einzugsgsermächtigung mit Kontonummer etc., das zweite betätigte
unsere Rücknahme – wirr wie immer.
Auf Zurückweisung ihrer Forderung aufgrund mutmaßlich manipulierter
Daten wurde von schweizstrom zunächst die Rückforderung der Rückzahlung
als Rechenfehler abgetan, zur Restforderung dann aber behauptet, der
Verbrauchswert stamme von der NBB, also der Netzgesellschaft
Berlin-Brandenburg. Um die Sache zu beenden stellten wir eine Anfrage
bei der NBB, die wiederum teilte mit, dass sie lediglich den bereits
erwähnten letzten Zählerstand an unseren alten und neuen Anbieter
gesendet hatten und belegten das mit Auszügen aus der EDV und sie
wirkten etwas „angepisst“, vom Versuch von schweizstrom als Zeuge
eingespannt zu werden.
Darauf verzichtete schweizstrom auf die Nachforderung wegen des
Verbrauchs, erhob aber eine Netzgebühr für den 1. Tag nach Ende des
Vertrages von 27 cent, erneut mit Fristsetzung. Das wurde von uns
wiederum zurückgewiesen und unter Verweis auf ein BGH-Urteil von 2013
vom Rückbehaltungsrecht der Zuvielforderung Gebrauch gemacht, das uns
„bei objektiver Unrichtigkeit der Rechnung“*) zusteht. Die Leute haben
dann verbindlich mitgeteilt, dass der Betrag bei ihnen „ausgebucht“
worden sei und keine weiteren Forderungen bestünden.
Wir haben das durchgezogen und nicht einfach ignoriert, damit nicht noch
eine Schufa-Meldung von denen rausgehauen wird. Wenn die nicht sowieso
hier dichtmachen würden, hätten wir sie angezeigt wegen Verdachts
betrügerischen Geschäftsgebarens.
*) „den Verbraucher benachteiligenden objektiven Unrichtigkeit der
Rechnung, also zu einer Zuvielforderung führt“
(BGH, Az. VIII ZR 243/12, Urteil vom 16.10.2013).
Schweizstrom ist unseriös ! Trotz Zählerstandmeldungen wurde der Stromverbrauch geschätzt und viel zu hoch abgerechnet ! Weiterhin ist ein Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Energie e. V. in Zusammenhang mit einer exorbitanten Preiserhöhung zu meinen Gunsten entschieden worden. Das mir zustehende Guthaben wurde bislang nicht erstattet, trotz Mahnschreiben. Wahrscheinlich braucht es eine gerichtliches Mahnverfahren.
Meine Reklamationen bei Schweizstrom haben zeitlichen und auch finanziellen Aufwand verursacht.