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  1. Ein maroder Verein, der Juni `22 vom Stammkonzern, der Elektra Baselland
    (EBL) in der Schweiz, dichtgemacht wurde und nur noch die auslaufenden
    Verträge bedient. Nach der Übernahme der Baywag durch schweizstrom sind
    wir 2021 sofort da weg. Sie waren nichtmal imstande, korrekte Angaben zu
    den übernommenen Verträgen zu machen, die Vertragsnummern stimmten
    nicht, die Kundennummern wurden kommentarlos geändert, nur um 4 Nullen
    gekürzt, aber alles wirkte reichlich windig. Zum Glück hatten wir noch
    die Kündigung bei der Baywag vorgenommen, die diese auch noch betätigte
    und zumindest die Änderung der Angaben versuchten zu erläutern. Schade
    um die Baywag, ich hätte denen auch mehr Format unterstellt. Von allen
    relevanten Daten existierten natürlich Belege, des Netzbetreibers, des
    neuen Anbieters, screenshots etc.

    Nicht wirklich erstaunlich war dann, dass die schweizstrom-EDV nicht mit
    der Übernahme klarkam. Die Endabrechnung wurde fast 1 Jahr verzögert,
    die Zurücknahme unserer Einzugsermächtigung wurde nicht bestätigt, dann
    kam eine vorläufige Schlussrechnung wo tatsächlich die Überzahlungen von
    130 Euro zurückerstattet wurde, unter Zugrundelegung des letzten
    Zählerstandes beim Wechsel. Zwei Monate später bekamen wir eine sog.
    Schlussrechnung, auf die die Rückzahlung wieder aufgeschlagen wurde
    sowie mit einem fantasiertem Zählerstand vom 1. Tag des neuen Vertrages
    mit dem neuen Stromanbieter eine Nachzahlungsforderung von schweizstrom,
    die sie einziehen wollten. Wir haben dann geschrieben, dass sie rein
    garnichts einziehen würden, da sie keine Konto-Einzugsermächtigung haben
    und nie hatten. Es kam dann zwei Schreiben aus Ihrer Zentrale in
    Deutschland, identisches Datum in 12/2022, das eine bestätigte unsere
    Baywag-Einzugsgsermächtigung mit Kontonummer etc., das zweite betätigte
    unsere Rücknahme – wirr wie immer.

    Auf Zurückweisung ihrer Forderung aufgrund mutmaßlich manipulierter
    Daten wurde von schweizstrom zunächst die Rückforderung der Rückzahlung
    als Rechenfehler abgetan, zur Restforderung dann aber behauptet, der
    Verbrauchswert stamme von der NBB, also der Netzgesellschaft
    Berlin-Brandenburg. Um die Sache zu beenden stellten wir eine Anfrage
    bei der NBB, die wiederum teilte mit, dass sie lediglich den bereits
    erwähnten letzten Zählerstand an unseren alten und neuen Anbieter
    gesendet hatten und belegten das mit Auszügen aus der EDV und sie
    wirkten etwas „angepisst“, vom Versuch von schweizstrom als Zeuge
    eingespannt zu werden.

    Darauf verzichtete schweizstrom auf die Nachforderung wegen des
    Verbrauchs, erhob aber eine Netzgebühr für den 1. Tag nach Ende des
    Vertrages von 27 cent, erneut mit Fristsetzung. Das wurde von uns
    wiederum zurückgewiesen und unter Verweis auf ein BGH-Urteil von 2013
    vom Rückbehaltungsrecht der Zuvielforderung Gebrauch gemacht, das uns
    „bei objektiver Unrichtigkeit der Rechnung“*) zusteht. Die Leute haben
    dann verbindlich mitgeteilt, dass der Betrag bei ihnen „ausgebucht“
    worden sei und keine weiteren Forderungen bestünden.

    Wir haben das durchgezogen und nicht einfach ignoriert, damit nicht noch
    eine Schufa-Meldung von denen rausgehauen wird. Wenn die nicht sowieso
    hier dichtmachen würden, hätten wir sie angezeigt wegen Verdachts
    betrügerischen Geschäftsgebarens.

    *) „den Verbraucher benachteiligenden objektiven Unrichtigkeit der
    Rechnung, also zu einer Zuvielforderung führt“
    (BGH, Az. VIII ZR 243/12, Urteil vom 16.10.2013).

  2. Schweizstrom ist unseriös ! Trotz Zählerstandmeldungen wurde der Stromverbrauch geschätzt und viel zu hoch abgerechnet ! Weiterhin ist ein Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Energie e. V. in Zusammenhang mit einer exorbitanten Preiserhöhung zu meinen Gunsten entschieden worden. Das mir zustehende Guthaben wurde bislang nicht erstattet, trotz Mahnschreiben. Wahrscheinlich braucht es eine gerichtliches Mahnverfahren.
    Meine Reklamationen bei Schweizstrom haben zeitlichen und auch finanziellen Aufwand verursacht.