53 Antworten

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  1. Hallo,
    ich bin bei immergrün! Der Arbeitspreis wurde von 26ct im Jahr 2021 erst auf über 50ct in 2021 und dann auf über 70ct im Jahr 2022 angehoben. Ich habe eine Nachzahlungsforderung von 1.000Euro. Kann ich diese einbehalten oder sollte ich erst zahlen und dann das Geld zurückfordern(wegen Schufa usw.)? Ich habe einen Anbieterwechsel zu eon eingeleitet. Ein Tarifwechsel und damit Vertragsneustart hat im August 2020 stattgefunden. Komme ich also erst im August 2024 raus? Wie stehen die chancen das gesamte zu viel gezahlte Geld zurück zu erhalten?

    1. so einfach kann man nicht kündigen.
      Verstehe ich Sie richtig, dass Sie seit dem 1.1.2023 von Mivolta mit Energie beliefert werden aber keine Unterlagen erhalten haben? Haben Sie im Kundenportal nachgeschaut?
      RUfen Sie mal beim Unternehmen an, weshalb Sie keine Unterlagen bekommen.

  2. Guten Tag, ich habe eine Frage: Mein Stromanbieter bietet eine Strompreisfixierung bis zum 31.12.2023 an. Hat das eine Auswirkung auf meine Kündigungsfrist? Sie beträgt sechs Wochen, aber er lässt mich nicht vor dem 31.12.2023 aus dem Vertrag. Ist das rechtens?
    Herzlichen Dank im voraus, NN

    1. Schauen Sie bitte nach, ob es zu einer Vertragsverlängerung oder zu einem neuen Vertrag kommt.
      Wenn ihr bisheriger Vertrag bis zum 31.12.2023 läuft, dann sind Sie bis dahin am Vertrag gebunden. Vermutlich liegt dies bei Ihnen vor.

  3. liebe Leser,
    habe mit Voxenergie große Probleme. Habe 2020 mich für einen Auftrag telefonisch für die Fa. entschieden.
    Leider stellte sich raus dass ich für alten und neuen Anbieter bezahlen mußte. Mit viel Kraftaufwand habe ich
    die Abschläge Gas zurückerhalten.Bei Strom scheint es ebenso zu laufen, obwohl ich mit dieser Fa nie wieder etwas zu tun haben wollte, obwohl ich auf je Kontakte verzichtet habe.Ab 11.11.2022. wollen sie mir Strom liefern,obwohl ich einen guten seriösen Anbieter habe, keinen Vertrag unterschriebenhabe und auch keine
    Verlängerung.Kurzfristig habe ich eine Kündigung abgeschickt und sie wurde auch bestätigt, aber erst
    zum 1011.2024. was kann ich noch tun.

  4. Hallo, leider habe ich mich von Voxenergie täuschen lassen, sie haben anfangs gesagt, dass die Kosten 23 Cent pro Kilowatt betragen würden, aber als der Vertrag endlich kam, reden wir über mehr als 1 Euro pro Kilowatt, bei meinem jetzigen Anbieter zahle ich 57 Euro pro Monat, bei Voxenergie fing ich an, 197 Euro pro Monat zu verlangen.
    Wenn mir jemand weiterhelfen kann, mein Vertrag beginnt am 04.11.2022, er läuft über 24 Monate. Kann ich diesen Vertrag vor Beginn kündigen?
    Wie mache ich einen Lastschrift-Widerruf, damit meine Bank die monatlichen Raten nicht abbucht?

    Vielen Dank

    1. @Ana

      Für einen rechtskräftigen Strom und / oder Gasvertrag bedarf es einer ausdrücklichen Erklärung per Brief, SMS oder E-Mail. Sie sollten daher prüfen, ob Sie diese Erklärung abgegeben haben.

      Bei Energielieferverträgen beginnt die WIDERRUFSFRIST mit Abschluss des Vertrages (§ 356 Abs. 2 Nr.2 BGB).

      Das WIDERRUFSRECHT beträgt 14 Tage und beginnt nicht, bevor das Unternehmen den Verbraucher ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert hat. Sollten Sie NICHT ordnungsgemäß informiert worden sein, erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen.

      Unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts würde ich SCHNELLSTMÖGLICH rein vorsorglich per E-Mail und ZUSÄTZLICH mindestens per EINSCHREIBEN / EINWURF widerrufen.

      Für Ihren WIDERRUF können Sie das von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellte Musterschreiben verwenden.

      Darüber hinaus würde ich ebenfalls SCHNELLSTMÖGLICH den Vertrag hilfsweise ANFECHTEN. Auch hierfür finden Sie hier im Forum ein von Herrn Moeschler zur Verfügung gestelltes Musterschreiben.

      Sie können auch dem LÖSUNGSWEG folgen.

      Verschenken Sie BITTE KEINE ZEIT!

      Das ist meine persönliche Meinung.

  5. prima strom gmbh ruft ein fach an.und schon hat man einen vertrag den ich nicht unter und schon hat man einen vertrag ohne unterschrieben zuhaben.die melden einen einfach beim alten strom anbieter ab ohne mein Einverständnis,ich kann allen nur raten keine telefonische anrufe entgegen zunehmen.

    1. @Alfred Fronczyk

      Sie können WIDERRUFEN und / oder dem LÖSUNGSWEG folgen.

      Beides wird hier im Forum beschrieben.

      Prüfen Sie bitte, was für Sie in Frage kommt.

      Das ist meine persönliche Meinung.

  6. Guten Abend,

    Nach annähernder Verdopplung des ursprünglich vereinbarten Preises habe ich dem Stromliefervertrag widersprochen und hilfsweise mit Hinweis auf das Gesetztliche Widerrufsrecht gekündigt. Vertragsunterlagen liegen mir bis heute nicht vor. (keine richtigen zumindest auf Anfrage wurde mir ein Vertrag geschickt welche aber nicht mal unterschrieben ist), Meine Mutter hat wohl vor 1-2 Jahren mit jemandem aus Vox Energie am Telefon gesprochen. Aber erinnert sich nicht wirklich etwas unterschrieben zu haben zudem wäre der ursprünglich vereinbarte Preis am Telefon jetzt verdoppelt. Ich habe innerhalb von 2 Wochen gekündigt (vor 2 Wochen ca) da der Vertrag ab dem 1. April 2022 dann zu sehr hohen Preisen erfolgt. (doppelte) Da kam dann nur eine ablehnung da der wiederruf schon seit über 600 Tagen abgelaufen wäre. Können Sie mir bitte weiterhelfen es sieht sehr nach Betrugsmasche aus..

  7. Sehr geehrter Herr Moschler,
    auch mein Nachbar (Rentner) hat echte Probleme mit Voxenergie. Leider hat er die Kündigungsfrist infolge Preiserhöhung (heftig) verpasst. Nun versuche ich ihm aus der Patsche zu helfen:
    Ein erster Kündigungsversuch wurde wegen Nichteinhaltung der Fristen von Voxenergie schnell abgelehnt.
    Daraufhin habe ich für meinen Nachbarn am 18. 2. 22 folgendes Widerspruchsschreiben verfasst:
    „….Heute erhielt ich Ihr Antwortschreiben mit der Ablehnung meiner außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Stromvertrages wegen Nichteinhaltung der Fristen.
    Ich weise Sie nochmal darauf hin, dass Sie bei der Erhöhung der Stromkosten die gesetzlich vorgesehenen Fristen nicht eingehalten haben!!!! Gemäß Absatz (2) des § 5 werden Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss.
    Ihr Schreiben zur Preisänderung ist mit dem 28. 12. 2021 datiert, den Brief erhielt ich erst am 3. 1. 2022, die Preisänderung wurde aber bereits mit dem 1. 1. 2022 wirksam. Sie haben also keinerlei Zeitraum zwischen Bekanntmachung und Wirksamwerden gelassen, weshalb Sie gegen das geltende Gesetz verstoßen haben!!!
    Dass Sie dies nicht in Unkenntnis gemacht haben, zeigt Ihre Vorgehensweise bei der letzten Preiserhöhung Anfang Dezember. Das Ankündigungsschreiben ist mit dem 22. 10. 2021 datiert, die Preiserhöhung wurde aber erst am 4. 12. 2021 wirksam. Sie haben hier also die gesetzlich vorgegebene Frist eingehalten. Nebenbei bemerkt habe ich diese Preiserhöhung, obwohl sie ebenfalls sehr drastisch ausfiel, noch akzeptiert.
    Halten wir die gesetzliche Bekanntmachungsfrist ein, so wird Ihre aktuelle Preiserhöhung, gerechnet vom 28. 12. 2021, erst am 8. Februar wirksam!!! Die neuen Preise bezahle ich also bereits 5 ½ Wochen ohne rechtliche Grundlage!
    Sollten Sie meiner Kündigung nicht zustimmen, werde ich umgehend meine Einzugsermächtigung widerrufen und meinen Rechtsanwalt beauftragen, rechtliche Schritte gegen sie einzuleiten, einschließlich der Rückforderung der zu Unrecht abgebuchten Geldbeträge!……“

    Bisher erfolgte keine Antwort (nach inzwischen fast 4 Wochen). Hat mein Nachbar nun die Chance, durch Widerruf der Einzugsermächtigung Voxenergie zum einlenken zu bewegen. Einen Anwalt einzuschalten kann ja auch eine teure Sache werden.
    Was empfehlen Sie uns?
    Vielen Dank im voraus
    Ralf Nake (im Auftrag)

  8. Hallo Herr Moschler,
    ich habe mit dem Musterschreiben gekündigt wegen nicht nachvollziehbare und total überteurte Abschlagszahlung die ich nicht Vertraglich habe. Ich habe eine Frist gesetzt, die sie ignorieren und habe der Einzugsermächtigung widerrufen. Sie haben trotzdem abgebucht. Ihre Bankdaten haben sie mir bis heute nicht mitgeteilt. Die letzte Abbuchung habe ich zurück geholt. Sie haben mir eine Mahnung geschickt. Kurz gesagt Primastrom ignoriert alles. Ich weiß nicht mehr was ich tun soll, damit ich mit dem Sofrtkündigungsrecht da raus komme.

    Mfg
    Birgit Bauder

    1. Ich würde eine Erinnerungs-Mail schicken, indem Sie auf Ihren alten Widerruf verweisen und erneut um die Konto-Daten bitten.
      Wenn die Ihren Widerspruch nicht bearbeiten, dann ist das deren Schuld, nicht wahr?
      Schalten Sie zudem die Schlichtungsstelle ein, sobald die 4 wöchige Frist abgelaufen ist.