Wechseln Sie zu einem meiner empfohlenen Anbietern
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
Wechseln Sie zum besten Preis & nur zu kundenfreundlichen Anbietern
Die besten Preise
Ich weiß, wo Sie die besten Preise finden und ich habe auch Zugriff auf Sondertarife.
geringes Insolvenzrisiko
aufgrund Eigentum an Netzinfrastruktur
kundenfreundliche AGBs
keine überraschenden Bonus-Einschränkungen oder Zusatzkosten
Verbraucherfreundlichkeit
Als Energieexperte kenne ich die Anbieter, die häufig Probleme bereiten. Vor diesen Anbietern beschütze ich Sie.
Details zu diesen Kriterien entnehmen Sie bitte den FAQ unten auf der Seite
Ich unterstütze Sie gerne bei Ihrem Anbieterwechsel. Fordern Sie gleich Ihr unverbindliches Angebot an.
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Verbraucherhilfe-Stromanbieter in der Presse (Auswahl)
Die vollständige Liste aller Zitate / Erwähnungen / Pressebeiträge finden Sie HIER.
FAQs zu Strom- und Gasanbieter wechseln
Die erzeit von mir empfohlenen Anbieter finden Sie ganz oben auf dieser Seite.
Nach folgenden Kriterien wähle ich aus:
Preis
Natürlich ist der Preis ein sehr wichtiges Argument. Die günstigsten Preise werden meiner Erfahrung nach auf Verivox derzeit angeboten. Aber Vorsicht: Ganz oben sind häufig kleine Unternehmen, die riskanter handeln und oft negativ aufgefallen sind.
Verbraucherfreundlichkeit
Ich warne vor Anbietern, die negativ auffallen. Das sind häufig kleinere Anbieter, die aggressiv am Markt tätig sind. in der Energiekrise 2021-2023 haben die z.B. Kunden rausgeschmissen oder sehr verbraucherfeindlich gehandelt.
Kein Anbieter ist perfekt. Auch die von mir empfohlenen Anbieter machen Fehler und in einigen Fällen sind diese negativ aufgefallen. Aber dies ist die Ausnahme.
Solvenz
Ein großes Ärgernis besteht darin, wenn Anbieter pleite gehen oder in finanzielle Schieflage geraten. Auch dies ist in der Energiekrise 2021-2023 häufiger der Fall gewesen.
Ein geringes Insolvenzrisiko liegt vor, wenn der Anbieter direktes Eigentum an regulierter Netzinfrastruktur (insb. Strom und Gas) hat. Aufgrund der Anreizregulierung (AregV) erhalten die Unternehmen eine garantierte Verzinsung i.H.v. ca. 4% auf das Vermögen der Netzinfrastruktur. Diese Einnahmen können als Puffer für mögliche Verluste aus dem Vertriebsgeschäft dienen. Es ist somit sehr unwahrscheinlich, dass in vielen Jahren die Verluste aus dem Vertriebsgeschäft die Einnahmen aus dem Netzgeschäft übersteigen und das Eigenkapital aufzehren. Gehört der Anbieter zu einem Konzern oder zu einem Verbund aus Stadtwerken mit Eigentum an Netzinfrastruktur, so wird das Risiko ebenfalls als gering eingestuft. Zum einen werden z.B. regional verbundene Stadtwerke Ihre Vertriebstöchter aus Imagegründen nicht pleite gehen lassen wollen. Zum anderen liegen häufig Gewinnabführungsverträge mit den Vertriebstöchtern vor, die eine Insolvenz ebenfalls deutlich unwahrscheinlicher machen.
Schritt 1: Tarifrechner verwenden
Der Preis ist ein wichtiges Kriterium. Aus diesem Grund rate ich Ihnen den oben angeführten Tarifrechner zu verwenden. Achten Sie dabei auf folgende Eingaben:
Schritt 2: PLZ und Verbrauch eintragen
Geben Sie Ihren Vorjahres-Stromverbrauch ein. Nach meiner Einschätzung fallen die Verbrauchsvorschläge der Tarifrechner häufig zu hoch aus, woraus unnötigerweise zu hohe Abschlagszahlungen resultieren können.
Schritt 3: Zur Auswahl des passenden Anbieters
Wählen Sie den günstigsten meiner empfohlenen Anbieter aus. Vermeiden Sie kleine Anbieter, die in der Vergangenheit negativ aufgefallen sind.
Einmaligen Bonus sind einberechnet: Ich empfehle alle Boni einzuberechnen, wenn Sie beabsichtigen Ihren Stromanbieter jedes Jahr zu wechseln. Wenn Sie allerdings sich langfristig an einen Stromanbieter binden möchten, dann sollten Sie einen Tarif finden, der nicht nur im ersten Jahr, sondern dauerhaft günstig ist. In diesem Fall empfehle ich Ihnen unter „Weitere Einstellungen“ den entsprechenden Haken zu entfernen.
Preisgarantien, Vertragslaufzeiten: Die Preisgarantie sollte die Vertragslaufzeit abdecken, damit der Stromanbieter die Preise nicht kurz nach dem Anbieterwechsel erhöhen kann. Zu empfehlen ist eine Vertragslaufzeit von bis zu 12 Monaten. Dies habe ich im Tarifrechner für Sie voreingestellt. Voreingestellt ist auch, dass die Verträge sich um bis zu 12 weitere Monate verlängern können. Wenn Sie eine monatliche Kündbarkeit wünschen, können Sie dies unter „optionale Einstellungen“ vornehmen. Mit dieser Einschränkung werden die Tarife allerdings häufig teurer.
Paket-Tarife, Kaution, Vorauskasse sind deaktiviert: Derartige Tarife sind nicht empfehlenswert. Daher habe ich Ihnen im obigen Tarifrechner deaktiviert. Ich empfehle diese und weitere Einstellungen nicht zu ändern. Paket-Preise sind kritisch zu sehen: Wenn Sie weniger verbrauchen, dann gibt es i.d.R. kein Geld zurück. Wenn Sie mehr verbrauchen, steigen die Stromkosten stark an. Zudem beschwerten sich Verbraucher bereits, dass Stromanbieter bei Umzug die gesamte anstatt einer anteiligen Strom-Menge in Rechnung stellen. Paket-Preise sollten nur Kunden wählen, die Ihren Verbrauch sehr genau einschätzen können und keinen Umzug planen. In den aller seltensten Fällen dürften Verbraucher mit Hilfe von Paketpreisen ihre Stromkosten senken können, daher rate ich von Paket-Tarifen grundsätzlich ab. Vorauszahlungen und Kaution sind kritisch, weil im Falle einer Insolvenz des Anbieters das Geld verloren gehen kann. Dies war z.B. bei Teldafax und Flexstrom der Fall.
Bei Bonus-Tarif: Wechseln Sie jährlich!
2 von 3 Verbrauchern wählen einen Bonus-Tarif (Umfrage auf dieser Seite 09/2019 bis 05/2021). Häufig können Verbraucher dadurch 50 € bis 200 € jedes Jahr zusätzlich sparen.
Bonus-Verträge haben ein schlechtes Image, weil einige Anbieter die Auszahlung mit kreativen Tricks verhindern. Wenn Sie jedoch meinem Tipp 1 befolgen, bleibt Ihnen dieser Ärger erspart. Entscheidend ist vielmehr, wie häufig Sie beabsichtigen, Ihren Anbieter zu wechseln.
Schließen Sie Verträge mit Bonus ab, um zusätzliche 50€ bis 200€ pro Jahr zu realisieren. Achten Sie darauf, dass Sie nur Verträge mit 12-monatiger Vertragslaufzeit wählen und stets früh und selber kündigen (Tipp 4). Denn wenn Sie die Kündigung verpassen, verlängert sich Ihr Vertrag meist um ein Jahr. Da Sie den Bonus nur für das erste Jahr erhalten, ist das zweite Vertragsjahr sehr teuer. Beispiel: Bei einem Strom-Verbrauch i.H.v. 2.500 kWh können Sie mit einem Bonus-Tarif oft 130 € zusätzlich sparen. Ihr Bonus beträgt häufig ca. 300€. Daher ist Ihr 2. Jahr ca. 170€ teurer. Wenn Sie den Tarif nicht jährlich wechseln wollen, ist somit ein Tarif ohne Bonus ab dem 2. Jahr günstiger.
Prämien- und Bündelangebote (Waschmaschine, Handy etc.) sollten Sie hingegen nicht wählen. Davor warnt auch die Verbraucherzentrale, weil diese teuer sind: „Für ein solches Bündelangebot zahlen Sie in der Regel einen so viel höheren Grundpreis, dass es günstiger wäre, die Energie und das Prämien-Produkt einzeln zu kaufen.“ (Quelle)
2. Achten Sie nicht nur auf den Preis – vermeiden Sie riskante und verbraucher-un-freundliche Anbieter
Strom- und Gasanbieter, die den Bonus verweigern, Preise versteckt erhöhen oder Pleite gehen (Flexstrom, Teldafax, CareEnergy, BEV) verunsichern die Verbraucher. Anstatt Geld zu sparen, verlieren die Kunden viel Geld.
In meiner Umfrage auf dieser Seite (09/2019 bis 05/2021) waren 69% Opfer eines Strom- oder Gasanbieters. Dies zeigt, dass Probleme mit dem Energieanbieter weit verbreitet sind.
Aus diesem Grund beobachte ich den Energiemarkt sehr genau und erstelle u.A. meine AGB-Studie und fasse Service-Tests zusammen.
Der beste Schutz vor diesem Ärger ist meiner Erfahrung nach, die von mir empfohlenen Anbieter zu wählen und jene Anbieter mit verbraucher-un-freundlichen AGBs und schlechtem Service zu meiden. Lesen Sie sich zudem die Schreiben vom Energieversorger durch, ob eine Preiserhöhung angekündigt wird.
Ferner erachte ich es als besonders wichtig, jene Anbieter zu wählen, die ein geringes Insolvenzrisiko haben.
Da die Jahresabschlüsse der Anbieter nicht immer verfügbar und oft veraltet sind, ziehe ich als Kriterium für gute Solvenz das Eigentum an Infrastruktur (insb. in Form von Strom- und Gas) heran. Unternehmen, die Eigentum an Strom- und Gasinfrastruktur haben, erhalten aufgrund der Anreizregulierung eine regulierte Verzinsung auf das Kapital i.H.v. ca. 4%. Einnahmen sind somit gesichert und können als Puffer für mögliche Verluste aus dem Endkundengeschäft dienen. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass diese Unternehmen insolvent gehen. Zudem ist mir nicht bekannt, dass ein Stadtwerk bereits pleite gegangen ist. Siehe hierzu auch diese Anmerkungen zu Insolvenzrisiko.
3. Kündigen Sie selber und möglichst frühzeitig
Wenn Sie Ihren Strom- oder Gasanbieter wechseln wollen, dann kündigen Sie selber und frühzeitig. Häufig wird erzählt, dass der zukünftige Anbieter die Kündigung für Sie übernehmen kann. Dies ist zwar richtig, aber zu häufig geht etwas schief, z.B. wenn der Anbieter einen Fehler macht oder Sie als Kunden ablehnt. Sie tragen dann die Zusatzkosten, wenn sich Ihr Vertrag beim alten Anbieter unfreiwillig verlängert. Folgen Sie daher diesen Hinweisen. Kurz zusammengefasst:
Kündigen Sie per E-Mail am besten kurz nach der Vertragsbestätigung, spätestens jedoch einen Monat vor Kündigungsfrist. Wenn Sie nach 2 Wochen keine Bestätigung erhalten, dann sollten Sie vorsichtshalber per Einschreiben/Einwurf kündigen. Auf der zuvor verlinkten Seite finden Sie Kündigungsvorlagen für E-Mail und Einschreiben.
4. Wechseln Sie 3 bis 4 Monate vor Vertragsende
Wenn Sie >6 Monate im Voraus wechseln, ist die Gefahr groß, dass Sie Ihr gewünschter Anbieter ablehnt oder die Preise sich erhöhen. Wenn Sie zu kurzfristig wechseln, besteht die Gefahr, dass Sie in die teure Ersatzversorgung fallen. Dies kann z.B. dann passieren, wenn Ihr gewünschter Anbieter Sie als Dauer-Wechsler einstuft und Sie daher ablehnt. Der ideale Zeitpunkt ist somit 3 bis 4 Monate vor Vertragsende.
Ein weiterer Vorteil bei einem Wechsel 3 bis 4 vor Vertragsende ist, dass Sie den Kündigungszeitpunkt nicht verpassen können. Die Kündigungsfrist darf maximal 3 Monate betragen.
5. Filter: Wählen Sie keine Paket- und Vorkasse-Tarife
Seit den Pleiten von Teldafax und Flexstrom warnt die Verbraucherzentrale und die Stiftung Warentest vor Tarifen mit Vorkasse und Paketpreisen.
Tarife mit Vorkasse bergen das Risiko, dass im Falle einer Insolvenz Ihre ganze Anzahlung verloren geht. Sie sollten einen solchen Tarif nur abschließen, wenn Sie z.B. einen Schufa-Eintrag haben und ohne Vorauszahlung Ihren Grundversorger nicht wechseln können. Achten Sie aber dann auf meine Empfehlungen, um zu insolvenzsichereren Anbietern zu wechseln (Tipp 1 und **).
Bei Tarifen mit Paketpreisen verpflichten Sie sich, z.B. 3.500 kWh im Jahr abzunehmen. Verbrauchen Sie mehr, wird es teuer. Verbrauchen Sie weniger, erhalten Sie kein Geld zurück. Nur wenn Ihr Verbrauch sehr stabil und ein Umzug ausgeschlossen ist, könnte sich diese Vertragsart für Sie lohnen. In den allermeisten Fällen lohnt sich so ein Vertrag nur für den Stromanbieter!
a) Meiden Sie Anbieter mit vielen Verbraucherbeschwerden
Eine Untersuchung des Marktwächters Energie (EMW) der Verbraucherzentralen und des Bundesverbands Verbraucherzentrale (vzbv) sehen insb. eine hohe Anzahl an Verbraucherbeschwerden als Warnzeichen für eine drohende Insolvenz: „Als klassisch hat sich dabei der Versuch der Anbieter erwiesen, Abschlagserhöhungen in der laufenden Abrechnungsperiode einzufordern, obwohl der Zähler nicht abgelesen wurde. Oder versteckte Preiserhöhungen vorzunehmen in der Hoffnung, dass der Verbraucher seine Rechnung nicht richtig liest und die Forderungen begleicht. Jahres- und Schlussrechnungen wurden zudem oft nicht fristgerecht versandt, Jahresabrechnungen mit voraussichtlichem Guthaben erst verzögert oder gar nicht erstellt. Die besagten Bonuszahlungen, die vertraglich vereinbart waren, wurden häufig trotz mehrfacher Anmahnungen nicht geleistet. Und schließlich hakte es bei unseriösen Unternehmen an der Kommunikation: Sie waren telefonisch und schriftlich nur schwer zu erreichen, und Beschwerden wurden dreist ausgesessen oder schlicht ignoriert.“ (Quelle)
Diese Einschätzung deckt sich mit der Argumentation aus der Studie von A.T. Kearney (2012): Einige Strom- und Gasdiscounter versuchen mit aggressiven Preisen auf den Vergleichsportalen schnell zu wachsen. Dies ist teuer, weil die niedrigen Preise für hohe Verluste im ersten Jahr sorgen und hohe Provisionen an die Vergleichsportale zahlen. Die Studie von A.T. Kearney vermutete, dass einige dieser Anbieter versuchen werden, die Verluste des ersten Jahres durch verbraucher-un-freundlichen Maßnahmen zu kompensieren: versteckte Preiserhöhungen, Guthaben wird nicht ausgezahlt, Probleme bei Kündigungen, Bonusverweigerung etc. Dieses verbraucherfeindliche Verhalten bleibt natürlich nicht unbemerkt. Früher oder später werden die Kunden dem Anbieter weglaufen. Dieser Kundenschwund wird erneut durch aggressive Preise auf den Vergleichsportalen kompensiert. Die Gefahr besteht nun, dass die Strom- und Gasdiscounter in einen Teufelskreis geraten und nicht mehr herauskommen. Dies hat sich bei den letzten großen Insolvenzen von Energieanbietern (z.B. BEV) gezeigt.
b) Wählen Sie solide Unternehmen mit viel Eigenkapital oder mit Eigentum an lnfrastruktur
Die Strom- und Gasdiscounter, die bisher pleite gingen, hatten nicht viel Eigenkapital. Je weniger Eigenkapital ein Unternehmen hat, desto schlechter können Verluste ausgeglichen werden. Ich empfehle Stadtwerke und konzerngebundene Anbieter, die über Eigentum an Netzinfrastruktur (z.B. Stromnetze, Gasnetze) verfügen. Diese Infrastruktur wirft aufgrund der Anreizregulierung kontinuierliche Gewinne ab und bei diesen Unternehmen liegt ein hohes Eigenkapital vor. Wenn die Anbieter, die ich empfehle, Verluste aus dem Strom- und Gasvertrieb machen, können sie es entweder durch die Gewinne aus dem Infrastrukturgeschäft oder durch das hohe Eigenkapital ausgleichen. Ferner schätze ich es als unwahrscheinlich ein, dass einer der großen Energiekonzerne seine Vertriebstochter insolvent gehen lässt. Der Image-Schaden wäre immens.
Bisherige Insolvenzen bestätigen diese Empfehlungen
Fakt ist: Bei den großen Firmenpleiten handelte es sich bisher junge, schnell wachsende Strom- und Gasdiscounter, die über kein Eigentum an Netzinfrastruktur verfügen: Teldafax, Flexstrom (2013), CareEnergy (2017), Enversum (2018), e:veen (2018) und BEV (2019).
Über diese Unternehmen gab es im Vorfeld der Insolvenzen stets zahlreiche Verbraucherbeschwerden. Ich kenne kein Stadtwerk oder Konzerne mit Infrastrukturgeschäft (z.B. EnBW, Vattenfall, etc.), die Pleite gegangen sind.
Eigenschaften meiner empfohlenen Strom- und Gasanbieter
Verbraucherfreundliche Strom- und Gasanbieter möchten Ihre Kunden langfristig binden und mit guten Service überzeugen. Daher werden diese Anbieter verbraucherfreundliche AGBs haben und keine Fallen oder Mehrkosten dort verstecken, wie es einige Anbieter tun.
Bei verbraucherfreundlichen Anbietern sind Kunden zufrieden, insb. wenn sie keine Beschwerden haben (selbstverständlich machen auch diese Anbieter Fehler, aber diese sind an einer verbraucherfreundlichen Lösung interessiert). Diese Anbieter wollen auch mit einem guten Kundenservice überzeugen.
All dies wird sich auch in positiven Kundenbewertungen auf den Vergleichsportalen widerspiegeln. Allerdings warne ich davor, zu sehr auf die Kundenbewertungen der Vergleichsportale zu vertrauen, denn auch verbraucher-un-freundliche Anbieter können positive Bewertungen haben. Das liegt daran, weil die Kundenempfehlungen häufig wenige Monate nach dem Wechsel geschrieben werden und daher häufig nur die Wechselgeschichte widerspiegeln. Ob ein Stromanbieter unlautere Methoden, wie z.B. versteckte Preiserhöhungen oder eine verspätete Auszahlung von Guthaben angewendet hat, wird daher nur sehr selten in diesen Kundenrezessionen bemängelt. Aussagekräftiger wären daher Statistiken über Kundenbeschwerden.
Aufgrund der Insolvenzen der letzten Jahre und weil diese den Verbrauchern sehr teuer zu stehen kamen, empfehle ich nur Anbieter mit geringem Insolvenzrisiko. Unternehmen mit Eigentum an Netzinfrastruktur haben ein deutlich geringeres Insolvenzrisiko. Daher schränke ich meine Empfehlungen weiter ein.
Wenn Ihr Zähler für den gesamten Haushalt gilt und auch Ihr Kühlschrank über diesen einen Zähler läuft, dann brauchen Sie einen normalen Haushaltsstrom-Tarif.
Wenn Sie jedoch einen separaten Zähler für Heistrom, Wärmpepumpe haben, dann brauchen Sie für diesen einen speziellen Wärmepumpen- bzw. Heizstrom-Tarif.
Wenn Sie unsicher sind, dann stellen Sie im Zweilef eine Tarifanfrage bei mir.
Von einigen Anbietern werden in deren AGBs eine Belieferung von Photovoltaikanlagen, Elektrospeicherheizungen, Wärmepumpen, Chipkartenzählern, Münzzählern, Doppel- oder Mehrtarifzählern etc. ausgeschlossen.
Sofern bei Ihnen eine dieser Besonderheiten vorliegen, könnte der Stromanbieter die Belieferung aufgrund dieser Besonderheit ablehnen. Bei einigen wenigen Stromanbietern besteht zudem die Gefahr, dass Ihnen Vertragsbruch vorgeworfen wird, wenn bei Ihnen diese Besonderheiten vorliegen und der Vertrag dennoch zustande kam. Dieser Vorwurf ist rechtlich allerdings oft nicht haltbar und mögliche Boni dürfen Ihnen deshalb nicht verweigert werden. Welche Unternehmen Mehrtarifzähler und Photovoltaikanlagen ausschließen, entnehmen Sie der Studie „verbraucher-un-freundliche AGBs“.
Nächste Schritte nach Vertragsabschluss
Nachdem Sie Ihren Gas- & Stromanbieter nach den Kriterien Preis und Qualität ausgewählt haben, sollten Sie im Rahmen der Vertragsanbahnung und beim laufenden Vertragsverhältnis folgendes festhalten:
Vertragsanbahnung
Machen Sie als erstes einen Screenshot vom Angebot, dass Sie im Internet sehen. Nachdem Sie die Vertragsunterlagen erhalten haben, vergleichen Sie die Vertragsbestätigung mit Ihrem Screenshot.
Dokumentieren Sie die wichtigsten Vertragsbestandteile
Drucken Sie sich auch die mitgelieferten AGBs aus. Die zum Vertragszeitpunkt gültigen AGBs sind relevant im Falle von Beschwerden. Ferner empfehle ich Ihnen den Screenshot vom Angebot, die Vertragsbestätigung sowie den Vertragsbeginn und die Vertragslaufzeit abzuheften.
Laufendes Vertragsverhältnis
Teilen Sie Ihren Zählerstand zum Ende eines jeden Vertragsjahres Ihrem Stromanbieter und Netzbetreiber mit. Auf diese Weise wirken Sie Verbrauchsschätzungen und fehlerhafter Zählerstände entgegen. Jede E-Mail und jeden Brief des Anbieters sollten Sie auf versteckte Preis- und Vertragsänderungen überprüfen. Rechnen Sie zudem alle Strom- und Gasrechnungen mit meinem Tool ganz bequem selber nach.
Welche Wechsel-Erfahrungen haben Sie gemacht? Nach welchen Kritierien wählen Sie Ihren Anbieter aus?
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Herr Dr. Moeschler
hatte mir Anfang Januar 2022, als mich mein Stromversorger nach 10 Jahren
kündigte und mir eine Vertragsfortsetzung mit einer Erhöhung des Arbeits-
preises um 90% anbot, hervorragend beraten.
Dafür möchte ich mich in aller Form bedanken.
Hallo,
bei mir sind es auch andere Preise,
Ihre Preise und Laufzeiten bis 31.12.2022
Ihr Produkt
Flensburg eXtra
Arbeitspreis
24,44 Cent/kWh
Grundpreis
10,50 €/Monat
Ihre Preise und Laufzeiten ab 01.01.2023
Ihr Produkt
Flensburg eXtra
Arbeitspreis
54,69 Cent/kWh
Grundpreis
11,98 €/Monat
Preisgarantie bis
31.12.2023
Hallo ,
es herrschen wohl unterschiedliche Preise
Ich habe den selben Tarif und soll ab 1Januar 2023 Grundpreis 13,57€ und 56,92 Cent brutto pro kWh betragen
Die Gemeinde (mein Stromanbieter) hat dem ganzen Ort die Kündigung zu kommen lassen. Jetzt hat man Jahrelang den Treuetarif gehabt.
Bei einem Neuen Anbieter kommt man in eine Grundversorgung, das macht es dann extra teuer. Hätte ich vor 2 Jahren gewechselt hätte ich trotz Preiserhöhung
wesentlich weniger bezahlt.
Bis zum Dezember 2021 gab es rückwirkend 2 Jahre lang Wasserrohrbrüche im Bad.Das ist aber seit Dezember 2021 behoben.
Jetzt liegt mein Verbrauch wieder zwischen 2000 kWh und 2500 kWh.
Für den erhöhten Stromverbrauch waren 3 mal Trockeneinrichtungen verantwortlich.Das ging das ganze Jahr 2021 und 14.06.2019-11.07.2019
vom 06.11.2020-01.12.2020,05.03.2021-18.03.2021,10.08.2021-23.08.2021 und vom 05.10.2021-20.10.2021
Über dieses Problem wurde auch Voxenergie von mir per Einschreiben/Rückschein informiert.Das wurde jedoch einfach ignoriert.
3 Firmen gab es für die Trocknung in meinem Bad.Fa san-tax vom 06.11.2020-01.12.2020 ,nochmals Fa san-tax vom 05.03.2021- 18.03.2021
Fa Service Point vom 10.08.2021-23.08.2021 und Fa Hustedt vom 05.10.2021-20.10.2021.
Seit der letzten Trocknung ist alles OK.Die Fa Voxenergie hat aber alle diese Hinweise ignoriert.
Hallo zusammen,
ich habe eine Mail meines Stromanbieters, Stadtwerke Flensburg, bekommen
mit dem Angebot einer Preisgarantie bis 31.12.2023, da würde die kWh neu 55,33Ct kosten,
alt war die kWh bei 25,09Ct.
Entscheidungsfrist bis 16.10.2022.
Wie ist Eure Meinung?
Interessant finde ich die unterschiedlichen Preise, da habe ich deutlich mehr bezahlt:
Ihr Preis ab 01.01.2023 Ihr Preis bis 31.12.2022
Grundpreis 11,31 €/Monat 9,82 €/Monat
Arbeitspreis 58,27 ct/kWh 28,03 ct/kWh
Hallo Paul,
ich habe auch das Angebot der Stadtwerke Flensburg bekommen. Mich macht aber stutzig, dass die Preisgarantie 12 Monate gilt,
die Mindestvertragslaufzeit aber 13 Monate beträgt.
Hallo, ich habe meinen Vertrag zum 09.05.2023 bei Montana gekündigt.
zahle auf einmal 1 euro pro kw daher will ich soford wechseln
hallo
zahle zur zeit sagenhafte 1100 Euro im Monat Kein Witz für 2 ZKB 60 qm 1 Fernseh 1 Waschmascine 1Kühlschrank
möchte unbedinten Wechsel
Mfg Mario Schön
Hallo!
Mein Stromanbieter E-on hat mir den Stromvertrag gekündigt ( 30.09.22 ). Primastrom versucht durch dubiose Handlungen mir einen Vertrag auf`s Auge zu drücken.
Ohne Benachrichtigung Tariferhöhungen durchsetzen usw.. Somit bin ich auf der Suche nach einem seriösen Stromanbieter.
Hallo, ich bräuchte einen Rat.
Normalerweise wechsele ich meinen Stromanbieter im 1 oder 2 Jahresturnus. Nun ist aktuell aber halt wenig „normal“ und ich weiß nicht so recht, was ich tun soll. Mein aktueller Stromvertrag mit 12 montiger Mindestvetragslaufzeit läuft noch bis zum 30.11.2022 und ich hätte noch 3 Wochen Zeit für eine reguläre Kündigung. Mein aktueller Anbieter hat mir noch keine neuen Konditionen für die „automatische“ Vertragsverängerung nach Ende der Mindestvertragslaufzeit genannt, aber ich gehe davon aus, dass die 30Cent/kWh die aktuell im Vertrag stehen, im Faller einer Vertragsverlängerung aufgrund der aktuellen Lage natürlich erhöht werden. „Mein Plan“ ist es, Zeit zu schinden (vielleicht einigt man sich ja irgendwann noch auf irgendeine Politik-gesponserte Preisbremse) und die reguläre Kündigungfrist verstreichen zu lassen und auf die neuen Konditionen zu warten. Ich sollte aufgrund der zu erwartenden Preiserhöhung ein Sonder-Kündigungsrecht haben und könnte dann „in Ruhe“ den Markt sondieren. Sollte doch so möglich sein oder mache dabei ich einen Denkfehler ?
Aktuell ist für die meisten der Grundversorger die beste Option. Aber aufgepaßt! Manche Grundversorger ordnen einen Neukunden in die Ersatzversorgung ein (was rechtlich fraglich ist). Die sog. „Ersatzversorgung“ kann ein Mehrfaches teurer sein als der allgemeine Grundversorgertarif. Siehe hierzu auch den aktuellen Newsletter von finanz tip . de vom 14.10.2022.
Die Preisgarantie meines Stromvertrags läuft zum 31.12.2022 ab. Ich lasse das locker auf mich zukommen, lasse also – wie Du das auch vorhast – den Termin für eine reguläre Kündigung verstreichen. Möglicherweise bietet mir der Anbieter für die Verlängerung einen tolerablen Preis an (dann bleibe ich bei ihm) oder er erhöht den Preis über meine lokale Grundversorgung (dann nutze ich mein Sonderkündigungsrecht und wechsle zur Grundversorgung).
Das „den Markt Sondieren“ kannst Du Dir vermutlich sparen. Aktuell sind gebietsfremde Angebote derart teuer, daß man gern zum lokalen Grundversorger geht.
Guten Tag Herr Moeschler,
Ihren Hinweis „Aktuell kann ich Ihnen leider keine Gas-Tarife vermitteln“ habe ich gesehen – vielleicht können Sie uns dennoch helfen?
Meine Mutter hat Ihren Gas-Vertrag bei e.on (Tarif Grundversorgung / Kündigung bis 31.10.22 möglich) und leider alle Preiserhöhungen der letzten 2 Jahre nicht wahrgenommmen. Meine Frau und ich bewohnen mit meiner Mutter 2 zusammengehörende Doppelhaushälften – und der Jahresverbrauch lag zuletzt bei 42.330 kWh. Abschlag/Monat wurde ab 1.08.2022 von 308,- € auf 503,- € erhöht – und Arbeitspreis/kWh steigt ab 1.11.2022 auf 16,78 cent – bei unverändertem Grundpreis 171,36 €/Jahr – so dass im Jahr Kosten von 7.290,- € entstehen, die wir uns nicht leisten können. Da ich im Verivox-Vergleich Kosten/Jahr ab 10.000 – 17.000 € sehe:
ist unser e.on-Vertrag trotzdem ein günstiger Tarif? Und falls Sie helfen können/mögen: was empfehlen Sie uns?
Herzlichen Dank und freundliche Grüße!
Marc Dühring
Hallo Marc,
Ihr seid bei e.on in der Grundversorgung. Dort steigt der Arbeitspreis ab dem 01.11.2022 auf 16,78 ct/kWh. Der Verbrauch (vermutlich für beide 2 Doppelhaushälften zusammen) lag zuletzt bei 42 MWh. Das ist eine ganze Menge, da dürfte bei sparsamem Umgang eine ganze Menge rauszuholen sein. Der genannte Preis liegt leider absolut im Rahmen, es ist nicht wahrscheinlich, daß Du aktuell einen billigeren Anbieter finden wirst.
Keine bessere Auskunft 🙁
Guten Tag,
ich bin bei der Stadtwerke Flensburg,
diese haben mir den Vertrag auf Grund der momentanen Lage zum 31.11.22 gekündigt. Haben auch angegeben das diese nur in deren Umkreis die Kunden weiter bedienen werden, alle außerhalb liegenden Kunden werden gekündigt.
In dem Schreiben steht auch das ich beim Grundversorger automatisch ab 1.12.22 lande, jedoch weiß ich nicht ob dies rechtens ist das die mich einfach so kündigen können. Wie gehe ich hier vor ?
XY, Du bist offensichtlich als gebietsfremder Kunde bei den Stadtwerken Flensburg (die ich an sich als seriösen Anbieter kenne). Dein Vertrag ist zum 30.11.22 gekündigt (Der November hat meistens nur 30 Tage, nicht 31 🙂 ), vermutlich ordentlich.
Wenn Du nichts tust, wirst Du unproblematisch zum Grundversorger Deiner Heimatstadt zurückkehren. Aufgepaßt! Der Grundversorger muß Dich in die sog. „Grundversorgung“ einstufen, nicht in die sog. „Ersatzversorgung“. Bei manchen Grundversorgern besteht zwischen beiden ein ganz heftiger finanzieller Unterschied.
Wenn Du schon weißt, daß Du zum lokalen Grundversorger zurückkehren wirst, kann es nicht schaden, mit diesem Kontakt aufzunehmen. Möglicherweise bietet der Grundversorger auch einen Zeitvertrag mit Preisgarantie an, der für Dich eine Option sein könnte. Der hiesige Grundversorger bietet Zeitverträge an, die aktuell sogar einen Schnaps billiger sind als der Grundversorgertarif. Im September war das noch anders, da waren hier die Zeitverträge teurer als der Grundversorgertarif.
Habe bei primastrom einen monatlichen abschlagsbetrag von 110,00 Euro.wird aber monatlich 235,00 Euro vom Konto abgebucht.wie kann das sein !!!Das ist eine riesengroße Frechheit.heute kann wohl jeder machen was er will.
@Anonymous
Prüfen Sie anhand Ihres Vertrages, ob dieser eine (eingeschränkte) Preisgarantie enthält. Falls dies der Fall ist, würde ich nur den ANFANGS VEREINBARTEN Grund- und Arbeitspreis und die ebenfalls ANFANGS VEREINBARTEN ABSCHLAGSZAHLUNGEN bezahlen.
Wenn der Versorger HÖHERE ABSCHLAGSZAHLUNGEN als vereinbart abbucht, dann würde ich den nicht vereinbarten Teil schlichtweg zurückbuchen lassen. Der vereinbarte Abschlag ist aber auf jeden Fall zu leisten.
Sie können – wenn Sie es noch nicht gemacht haben – dem Versorger gegenüber die EINZUGSERMÄCHTIGUNG widerrufen. Wenn Sie das tun, bitte dem Versorger mitteilen und die monatlich VEREINBARTE ABSCHLAGSZAHLUNG per Überweisungsträger weiter PÜNKTLICH überweisen. Wenn der Versorger trotzdem weiterhin von der Einzugsermächtigung Gebrauch macht, buchen Sie den NICHT VEREINBARTEN TEIL immer zurück und das solange, bis der Versorger nicht mehr abbucht.
Widersprechen Sie auf jeden Fall jeder MAHNUNG des Versorgers und begründen Sie Ihren Widerspruch.
Wenn sich auf der ZWISCHENABRECHNUNG und / oder JAHRESABRECHNUNG u.a. nicht vereinbarte Grund- und Arbeitspreise befinden, widersprechen Sie der Zwischen- und / oder Jahresabrechnung unverzüglich und begründen Ihren Widerspruch, indem Sie für diesen z.B. das von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellte und auf Ihren Sachverhalt zutreffenden (Muster) Schreiben verwenden und dieses dem Versorger per E-Mail und ZUSÄTZLICH per EINSCHREIBEN / EINWURF zukommen lassen.
Telefonieren sowie Kontaktformulare und einfache Briefe sind keine verlässlichen Kommunikationsmittel im Umgang mit dem Versorger. E-Mail und / oder Schreiben im Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH EINSCHREIBEN / EINWURF sind verlässlicher.
Wenn Sie Ihre Schreiben per EINSCHREIBEN / EINWURF versendet haben, geben Sie in zwei oder drei Tagen im Internet im Browsersuchfeld „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld Ihre Sendungsnummer ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren dieses SEHR GUT auf! Wenn dort z.B. steht, „Die Sendung wurde über das Postfach des Empfängers ausgeliefert“ oder „Die Sendung wurde an den Empfänger ausgeliefert“ ist das Ihr Nachweis, dass Ihr Einschreiben / Einwurf beim Versorger angekommen ist.
Das ist meine persönliche Meinung.
Mein Mann hat von Vox Energie eine Preiserhöhung auf 200 Eur Abschlag / 2500kw p.a. bekommen. Er schloß nun einen Vertrag bei ENBW ab mit Beitragsgarantie 163 Eur, ENBW soll kündigung des alten Vertragsvornehmen. Nun kam Mitteilung, dass ENBW den neuen Vertrag storniert, weil Voxenergie den Vertrag nicht freigibt. Aber es besteht doch ein Sonderkündigungsrecht? Und wenn ich kündige und keinen neuen Versorger habe, dann lande ich zu was für einem Preis beim Grundversorger? Selbst wenn ich auch meinen Namen bei ENBW einen Vertrag abschließe, ICH hatte ja bisher keinen Vertrag, dann teilt ENBW mit, dass MEIN bisheriger Stromversorger den Vertrag nicht freigibt? komisch oder? Was mache ich jetzt?
@Monika Henkel
Wenn sich der höhere Abschlag aus einem MEHRVERBRAUCH im letzten Abrechnungszeitraum ergibt, liegt keine Preiserhöhung vor aus der sich ein Sonderkündigungsrecht ableitet. Das geht nur, wenn sich gleichzeitig auch der Arbeitspreis oder Grundpreis erhöht.
Wenn sich der Arbeitspreis und / oder Grundpreis NICHT erhöht hat, könnten Sie z.B. schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich der Abschlagserhöhung. Da mir keine wirksame Preiserhöhung zugegangen ist, ist eine einseitige unterjährige Erhöhung der Abschlagszahlungen nicht zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Vorname, Name
Unterschrift
Ungeachtet dessen sind Abschläge anhand des Vorjahresverbrauchs zu berechnen (§41 Abs (2) EnWG). Wenn der Verbraucher einen geringeren Verbrauch nachvollziehbar begründet, so muss der Versorger dies angemessen berücksichtigen.
Wenn der Versorger z.B. die Abschläge erhöht und auf Nachfrage keine Begründung liefert, verletzt er seine vertraglichen Pflichten. Weisen Sie den Versorger darauf hin und setzen ihm zur Stellungnahme eine (mindestens) 14-tägige Frist.
Reagiert der Versorger NICHT oder hilft dem Problem NICHT ab, können Sie sich an die SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE wenden. Schreiben hierfür finden sich hier im Forum.
Das ist meine persönliche Meinung.
Hallo Herr Moeschler,
ich habe von meinen Stromanbieter Post bekommen und ab den 22.10.2022 soll ich von 21,16Cent Kilowattstunde demnächst 67,98Cent bezahlen.
Habe bei Verivox und Check24 geschaut und würde dort aktuell über 70Cent liegen.
Bin total verwirrt,da ich blödmann ein Lokal eröffnen muss und laut meinen Elektriker ca.300 Kilowatt am Tag verbrauchen könnte!
Was soll ich ihrer Meinung tun?
MfG Martin
prüfen Sie bitte, wer Ihr Grundversorger ist und lassen Sie sich dort ein Angebot machen.
Kurzfristig habe ich keinen Zugriff auf einen Gewerbe-Tarife für Gastronomie. Tut mir leid.
VG
MM
Vattenfall übernimmt für Sie die Kündigung – so wie jeder Anbieter. Dies ist ein standardisierter Prozess.
Wenn Sie aber wegen einer Preiserhöhung kündigen möchten, dann sollten Sie die Sonderkündigung selber aussprechen. Denn diese können nur Sie aussprechen und für eine ordentliche Kündigung zum Vertragsende ist oft schon die Kündigungsfrist abgelaufen.
Bei seriösen Anbietern reicht eine E-Mail (nutzen Sie gerne diese Vorlage) oder eine Sonderkündigung über das Kundenportal.
Betreff: Sonderkündigung aufgrund Ihrer Preiserhöhung (§41 (5) EnWG)
Kunden-Nr.:
Vertrags-Nr.:
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund Ihrer Preiserhöhung ab xx.xx.2022 kündige ich fristgerecht einen Tag vor Wirksamwerden der Preiserhöhung meinen Strom-Liefervertrag bei Ihrem Unternehmen.
Bitte bestätigen Sie mir die Sonderkündigung und das Kündigungsdatum schriftlich innerhalb von 14 Tagen.
Viele Grüße,
falls ich bei vattenfal l abschließen würde (bei 24 monaten preisbindung) – würde vattenfall auch die kündigung vornehmen???? der vertrag mit stadtwerken läuft zum 1.1. aus
mfg rainer von der weth
@rainer von der weth
Wenn ein Verbraucher den Energieversorger wechseln möchte, beauftragt er in der Regel den neuen Lieferanten alle nötigen Schritte einzuleiten – inklusive der Kündigung beim alten Anbieter.
Der NEUE Lieferant nimmt dann sowohl mit dem alten Versorger als auch mit dem Netzbetreiber Kontakt auf und weist auf den Wechsel hin. Zur Identifizierung des Kunden muss er lediglich den Namen, die Adresse und eine weitere klar zuzuordnende Information angeben (z.B. Nummer des Strom- bzw. Gaszählers, Zählpunktbezeichnung oder die bisherige Kundennummer und den Namen des alten Versorgers).
Ob das bei Vattenfall auch so läuft, kann Ihnen sicherlich Herr Moeschler beantworten ;-).
Das ist meine persönliche Meinung.
EnBW hat von 0,26cent auf 0,36cent erhöht->Kündigung durch mich (nach 10 Monaten), EnBW verweigert einen anteiligen Bonus, vereinbart war 350€ nach 12. Monaten. Ich sehe mich im Recht, in der „Vertragsübersicht“ heißt es zwar „Der Bonusbetrag wird nach 12 vollen Belieferungsmonaten in der Jahresrechnung gutgeschrieben“ in den AGB’s 03.10.2021 – hat EnBW rein gar nichts zu diesem Thema stehen.
Ich nehme die Verbraucherzentrale beim Wort „Ansonsten hätte es der Versorger in der Hand, durch gezielte Preiserhöhungen Ihren Bonus zu Fall zu bringen.
“
Schlichtungsstelle eingeschaltet. Mal sehen ob EnBW klagen will, ich denke wegen der aktuellen Preissituation werden die viele tausende Fälle wenn nicht sogar zehntausende Forderungen haben nebst Strom- und Gassperren und Bagatellfälle gar nicht eintreiben wollen. Bundesweit wird da ein Problem auf die Justiz zukommen^^
Entscheidend ist nicht, wann Sie gekündigt haben, sondern ob Sie ganze 12 Monate mit Energie versorgt wurden. Das haben schon einige Urteile klargestellt.
Ich gehe davon aus, dass Sie eine 12-monatige Preisgarantie haben. Demnach müssen Sie ganze 12 Monate mit Energie versorgt werden und somit steht Ihnen der Bonus zu. Bitte prüfen Sie, ob dies auch auf Ihren Vertrag passt.
Ich zahle jetz 295 Euro und jet werlang ab 17 .11 2020 448 Euro
Schicken Sie mir gerne eine Anfrage. Bestimmt kann ich Ihnen beim Sparen helfen.
VG
MM
Hallo, ich habe ein riesen Problem ich habe bei Zenstrom gekündigt 3 mal auch per einschreiben. Aber es kommt keine Antwort nichts. Gestern habe ich mit einem Mitarbeiter gechattet und der meinte die Kündigung ist angekommen und schreibt mir eine Bestätigung aber es kam immer noch nichts. Anrufen nehmen sie nicht entgegen und der typ schreibt nicht mehr zurück. Ich habe einen neuen Vertrag bei Stadtwerke Schwedt diese brauchen die Bestätigung. Bitte bitte bitte helfen sie mir
@Tina Brackrock
Wie Sie mitteilen, haben Sie schon 3 mal bei Zenstrom gekündigt u.a. auch per Einschreiben, aber es kommt keine Antwort.
Wenn der Anbieter NICHT reagiert oder dem Problem NICHT abhilft, können Sie sich an die SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE wenden.
Das Muster eines SCHLICHTUNGSANTRAG finden Sie hier im Forum.
Telefonieren sowie Kontaktformulare und einfache Briefe sind keine verlässlichen Kommunikationsmittel im Umgang mit dem genannten Anbieter. E-Mail bzw. Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH EINSCHREIBEN / EINWURF sind verlässlicher.
Wenn Sie sich für einen SCHLICHTUNGSANTRAG entscheiden, verschenken Sie bitte KEINE Zeit und gehen den Weg KONSEQUENT.
Das ist meine persönliche Meinung.
Ich soll/muss 1469,68 Euro im Monat zahlen. Das bringt mich mit einem behinderten Pflegebedürtigen Mann weit über meine Belastungsgrnze . Krise hin und her aber dieser Betrag kanns doch nicht sein??!!! Deshalb bitte ich um ihre Hilfe.
@Renate Sochor
Unter Berücksichtigung Ihrer recht knapp gehaltenen Informationen muss ich meine leider genauso knapp halten ? und Ihnen den LÖSUNGSWEG empfehlen. Diesen finden Sie hier im Forum. Wenn Sie diesen gehen wollen, folgen Sie ihm bitte KONSEQUENT.
Ihre Schreiben an den Versorger wollen Sie diesem bitte per E-Mail bzw. im Anhang zu einer E-Mail UND ZUSÄTZLICH per EINSCHREIBEN / EINWURF zukommen lassen.
Das ist meine persönliche Meinung.
gerne auch Angebot für Gas; Verbrauch: kwh 14260; ebenfalls Montana
Vielen Dank!
Hallo Herr Dr. Moeschler,
nachdem ExtraEnergie GmbH eine Erhöhung angekündigt hat
„Ihr Paketpreis (2200 KW/h) verändert sich zum 01.09.2022 auf 1.750,70 EUR (brutto).
Der Mehrverbrauchspreis ändert sich auf 87,54 Cent/kWh (brutto).
Der Versorgeranteil ist unverändert.“
Ihr Tarif im Überblick: Extrastrom 12 Paket Pur 2200
Der bisherige Preis war dafür schon seit 28.10.2013 53 € pro Monat.
Bin ich hier fündig geworden.
Musterschreiben wurde vorhin abgeschickt.
Ich hoffe das hier ein Anbieterwechsel stattfinden kann.
Hallo Herr Dr. Moeschler,
ich bin schon seit vielen Jahren Kundin bei der ESWE Versorgung in Wiesbaden. Meine direkte Gasrechnung erhalte ich nur für sogenanntes Kochgas (Warmwasserversorgung über Gastherme). Die Heizung läuft über die Jahresnebenkostenabrechnung. ESWE hat das Kochgas (Basis GAS) zum 01.01.2022 von 7,13 ct/kWh (brutto 8,48) auf 8,95 ct/kWh (brutto 10,65) beim Arbeitspreis erhöht und will jetzt zum 01.10.2022 nochmals erhöhen auf 18,74 ct/kWh (brutto 22,30). Das würde sich jetzt noch mal mehr als verdoppeln. Ich habe lt. Schreiben, die Möglichkeit zum Zeitpunkt der Preiserhöhung zu kündigen. Können Sie mir bei einem anderen Anbieter ein besseres Angebot vermitteln? Vielen Dank und freundliche Grüße KK
Derzeit haben fast alle Gas-Anbieter den Markt verlassen. Insofern kann ich Ihnen keinen günstigeren Tarif vermitteln und Sie sollten die Preiserhöhung mit dem aktuellen Grundversorger vergleichen – wobei ich mit steigenden Kosten in der Grundversorgung rechne.
SO bläd es klingt: Vermutlich ist es das Beste, wenn Sie die Perierhöhung akzeptieren…
Wir hatten bei Montana einen SuperTarif seit dem 01. 07. 0222: 16,96 ct /kWh
Nun verlangt Montana ab dem 01. 10.2022 52,54 ct/kWh. das ist eine Erhöhung
vpn 311 %. Die Begründung ist fadenscheinig, vor allem weil der Ukraine-Krieg
als einer der Gründe genannt wird. Montana bezieht seinen Ökostrom hauptsächlich
asu Wasserkraft in den Alpen.
@Hermann J. Häuser
Wenn Sie einen Vertrag mit (eingeschränkter) PREISGARANTIE haben, können Sie unter Hinweis auf den noch laufenden Vertrag an dessen Fortführung festhalten, wenn Sie z.B. die attraktiven Konditionen und Ihren Bonus behalten wollen.
Sie können aber auch aufgrund der Energiepreiserhöhung eine SONDERKÜNDIGUNG aussprechen.
Wenn Sie eine solche in Betracht ziehen, senden Sie das Kündigungsschreiben mindestens per E-Mail bzw. im Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH auf dem Postweg als EINSCHREIBEN / EINWURF.
Für beide Möglichkeiten können Sie die Musterschreiben von Herrn Moeschler verwenden.
Telefonieren sowie Kontaktformulare und einfache Briefe sind keine verlässlichen Kommunikationsmittel im Umgang mit dem Versorger. E-Mail bzw. im Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH EINSCHREIBEN / EINWURF sind verlässlicher.
Wenn Sie einen anderen Anbieter suchen, schauen Sie sich einfach mal unverbindlich die Angebote von Herrn Moeschler an.
Dies ist meine persönliche Meinung.