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  1. Herr Dr. Moeschler
    hatte mir Anfang Januar 2022, als mich mein Stromversorger nach 10 Jahren
    kündigte und mir eine Vertragsfortsetzung mit einer Erhöhung des Arbeits-
    preises um 90% anbot, hervorragend beraten.

    Dafür möchte ich mich in aller Form bedanken.

  2. Hallo,

    bei mir sind es auch andere Preise,

    Ihre Preise und Laufzeiten bis 31.12.2022
    Ihr Produkt
    Flensburg eXtra
    Arbeitspreis
    24,44 Cent/kWh
    Grundpreis
    10,50 €/Monat

    Ihre Preise und Laufzeiten ab 01.01.2023
    Ihr Produkt
    Flensburg eXtra
    Arbeitspreis
    54,69 Cent/kWh
    Grundpreis
    11,98 €/Monat
    Preisgarantie bis
    31.12.2023

    1. Hallo ,
      es herrschen wohl unterschiedliche Preise
      Ich habe den selben Tarif und soll ab 1Januar 2023 Grundpreis 13,57€ und 56,92 Cent brutto pro kWh betragen

  3. Die Gemeinde (mein Stromanbieter) hat dem ganzen Ort die Kündigung zu kommen lassen. Jetzt hat man Jahrelang den Treuetarif gehabt.
    Bei einem Neuen Anbieter kommt man in eine Grundversorgung, das macht es dann extra teuer. Hätte ich vor 2 Jahren gewechselt hätte ich trotz Preiserhöhung
    wesentlich weniger bezahlt.

  4. Bis zum Dezember 2021 gab es rückwirkend 2 Jahre lang Wasserrohrbrüche im Bad.Das ist aber seit Dezember 2021 behoben.
    Jetzt liegt mein Verbrauch wieder zwischen 2000 kWh und 2500 kWh.
    Für den erhöhten Stromverbrauch waren 3 mal Trockeneinrichtungen verantwortlich.Das ging das ganze Jahr 2021 und 14.06.2019-11.07.2019
    vom 06.11.2020-01.12.2020,05.03.2021-18.03.2021,10.08.2021-23.08.2021 und vom 05.10.2021-20.10.2021
    Über dieses Problem wurde auch Voxenergie von mir per Einschreiben/Rückschein informiert.Das wurde jedoch einfach ignoriert.
    3 Firmen gab es für die Trocknung in meinem Bad.Fa san-tax vom 06.11.2020-01.12.2020 ,nochmals Fa san-tax vom 05.03.2021- 18.03.2021
    Fa Service Point vom 10.08.2021-23.08.2021 und Fa Hustedt vom 05.10.2021-20.10.2021.
    Seit der letzten Trocknung ist alles OK.Die Fa Voxenergie hat aber alle diese Hinweise ignoriert.

  5. Hallo zusammen,
    ich habe eine Mail meines Stromanbieters, Stadtwerke Flensburg, bekommen
    mit dem Angebot einer Preisgarantie bis 31.12.2023, da würde die kWh neu 55,33Ct kosten,
    alt war die kWh bei 25,09Ct.
    Entscheidungsfrist bis 16.10.2022.

    Wie ist Eure Meinung?

    1. Interessant finde ich die unterschiedlichen Preise, da habe ich deutlich mehr bezahlt:

      Ihr Preis ab 01.01.2023 Ihr Preis bis 31.12.2022
      Grundpreis 11,31 €/Monat 9,82 €/Monat
      Arbeitspreis 58,27 ct/kWh 28,03 ct/kWh

    2. Hallo Paul,

      ich habe auch das Angebot der Stadtwerke Flensburg bekommen. Mich macht aber stutzig, dass die Preisgarantie 12 Monate gilt,
      die Mindestvertragslaufzeit aber 13 Monate beträgt.

  6. Hallo!
    Mein Stromanbieter E-on hat mir den Stromvertrag gekündigt ( 30.09.22 ). Primastrom versucht durch dubiose Handlungen mir einen Vertrag auf`s Auge zu drücken.
    Ohne Benachrichtigung Tariferhöhungen durchsetzen usw.. Somit bin ich auf der Suche nach einem seriösen Stromanbieter.

  7. Hallo, ich bräuchte einen Rat.

    Normalerweise wechsele ich meinen Stromanbieter im 1 oder 2 Jahresturnus. Nun ist aktuell aber halt wenig „normal“ und ich weiß nicht so recht, was ich tun soll. Mein aktueller Stromvertrag mit 12 montiger Mindestvetragslaufzeit läuft noch bis zum 30.11.2022 und ich hätte noch 3 Wochen Zeit für eine reguläre Kündigung. Mein aktueller Anbieter hat mir noch keine neuen Konditionen für die „automatische“ Vertragsverängerung nach Ende der Mindestvertragslaufzeit genannt, aber ich gehe davon aus, dass die 30Cent/kWh die aktuell im Vertrag stehen, im Faller einer Vertragsverlängerung aufgrund der aktuellen Lage natürlich erhöht werden. „Mein Plan“ ist es, Zeit zu schinden (vielleicht einigt man sich ja irgendwann noch auf irgendeine Politik-gesponserte Preisbremse) und die reguläre Kündigungfrist verstreichen zu lassen und auf die neuen Konditionen zu warten. Ich sollte aufgrund der zu erwartenden Preiserhöhung ein Sonder-Kündigungsrecht haben und könnte dann „in Ruhe“ den Markt sondieren. Sollte doch so möglich sein oder mache dabei ich einen Denkfehler ?

    1. Aktuell ist für die meisten der Grundversorger die beste Option. Aber aufgepaßt! Manche Grundversorger ordnen einen Neukunden in die Ersatzversorgung ein (was rechtlich fraglich ist). Die sog. „Ersatzversorgung“ kann ein Mehrfaches teurer sein als der allgemeine Grundversorgertarif. Siehe hierzu auch den aktuellen Newsletter von finanz tip . de vom 14.10.2022.

      Die Preisgarantie meines Stromvertrags läuft zum 31.12.2022 ab. Ich lasse das locker auf mich zukommen, lasse also – wie Du das auch vorhast – den Termin für eine reguläre Kündigung verstreichen. Möglicherweise bietet mir der Anbieter für die Verlängerung einen tolerablen Preis an (dann bleibe ich bei ihm) oder er erhöht den Preis über meine lokale Grundversorgung (dann nutze ich mein Sonderkündigungsrecht und wechsle zur Grundversorgung).

      Das „den Markt Sondieren“ kannst Du Dir vermutlich sparen. Aktuell sind gebietsfremde Angebote derart teuer, daß man gern zum lokalen Grundversorger geht.

  8. Guten Tag Herr Moeschler,
    Ihren Hinweis „Aktuell kann ich Ihnen leider keine Gas-Tarife vermitteln“ habe ich gesehen – vielleicht können Sie uns dennoch helfen?
    Meine Mutter hat Ihren Gas-Vertrag bei e.on (Tarif Grundversorgung / Kündigung bis 31.10.22 möglich) und leider alle Preiserhöhungen der letzten 2 Jahre nicht wahrgenommmen. Meine Frau und ich bewohnen mit meiner Mutter 2 zusammengehörende Doppelhaushälften – und der Jahresverbrauch lag zuletzt bei 42.330 kWh. Abschlag/Monat wurde ab 1.08.2022 von 308,- € auf 503,- € erhöht – und Arbeitspreis/kWh steigt ab 1.11.2022 auf 16,78 cent – bei unverändertem Grundpreis 171,36 €/Jahr – so dass im Jahr Kosten von 7.290,- € entstehen, die wir uns nicht leisten können. Da ich im Verivox-Vergleich Kosten/Jahr ab 10.000 – 17.000 € sehe:
    ist unser e.on-Vertrag trotzdem ein günstiger Tarif? Und falls Sie helfen können/mögen: was empfehlen Sie uns?
    Herzlichen Dank und freundliche Grüße!
    Marc Dühring

    1. Hallo Marc,
      Ihr seid bei e.on in der Grundversorgung. Dort steigt der Arbeitspreis ab dem 01.11.2022 auf 16,78 ct/kWh. Der Verbrauch (vermutlich für beide 2 Doppelhaushälften zusammen) lag zuletzt bei 42 MWh. Das ist eine ganze Menge, da dürfte bei sparsamem Umgang eine ganze Menge rauszuholen sein. Der genannte Preis liegt leider absolut im Rahmen, es ist nicht wahrscheinlich, daß Du aktuell einen billigeren Anbieter finden wirst.
      Keine bessere Auskunft 🙁

  9. Guten Tag,
    ich bin bei der Stadtwerke Flensburg,
    diese haben mir den Vertrag auf Grund der momentanen Lage zum 31.11.22 gekündigt. Haben auch angegeben das diese nur in deren Umkreis die Kunden weiter bedienen werden, alle außerhalb liegenden Kunden werden gekündigt.
    In dem Schreiben steht auch das ich beim Grundversorger automatisch ab 1.12.22 lande, jedoch weiß ich nicht ob dies rechtens ist das die mich einfach so kündigen können. Wie gehe ich hier vor ?

    1. XY, Du bist offensichtlich als gebietsfremder Kunde bei den Stadtwerken Flensburg (die ich an sich als seriösen Anbieter kenne). Dein Vertrag ist zum 30.11.22 gekündigt (Der November hat meistens nur 30 Tage, nicht 31 🙂 ), vermutlich ordentlich.

      Wenn Du nichts tust, wirst Du unproblematisch zum Grundversorger Deiner Heimatstadt zurückkehren. Aufgepaßt! Der Grundversorger muß Dich in die sog. „Grundversorgung“ einstufen, nicht in die sog. „Ersatzversorgung“. Bei manchen Grundversorgern besteht zwischen beiden ein ganz heftiger finanzieller Unterschied.

      Wenn Du schon weißt, daß Du zum lokalen Grundversorger zurückkehren wirst, kann es nicht schaden, mit diesem Kontakt aufzunehmen. Möglicherweise bietet der Grundversorger auch einen Zeitvertrag mit Preisgarantie an, der für Dich eine Option sein könnte. Der hiesige Grundversorger bietet Zeitverträge an, die aktuell sogar einen Schnaps billiger sind als der Grundversorgertarif. Im September war das noch anders, da waren hier die Zeitverträge teurer als der Grundversorgertarif.

  10. Habe bei primastrom einen monatlichen abschlagsbetrag von 110,00 Euro.wird aber monatlich 235,00 Euro vom Konto abgebucht.wie kann das sein !!!Das ist eine riesengroße Frechheit.heute kann wohl jeder machen was er will.

    1. @Anonymous

      Prüfen Sie anhand Ihres Vertrages, ob dieser eine (eingeschränkte) Preisgarantie enthält. Falls dies der Fall ist, würde ich nur den ANFANGS VEREINBARTEN Grund- und Arbeitspreis und die ebenfalls ANFANGS VEREINBARTEN ABSCHLAGSZAHLUNGEN bezahlen.

      Wenn der Versorger HÖHERE ABSCHLAGSZAHLUNGEN als vereinbart abbucht, dann würde ich den nicht vereinbarten Teil schlichtweg zurückbuchen lassen. Der vereinbarte Abschlag ist aber auf jeden Fall zu leisten.

      Sie können – wenn Sie es noch nicht gemacht haben – dem Versorger gegenüber die EINZUGSERMÄCHTIGUNG widerrufen. Wenn Sie das tun, bitte dem Versorger mitteilen und die monatlich VEREINBARTE ABSCHLAGSZAHLUNG per Überweisungsträger weiter PÜNKTLICH überweisen. Wenn der Versorger trotzdem weiterhin von der Einzugsermächtigung Gebrauch macht, buchen Sie den NICHT VEREINBARTEN TEIL immer zurück und das solange, bis der Versorger nicht mehr abbucht.
      Widersprechen Sie auf jeden Fall jeder MAHNUNG des Versorgers und begründen Sie Ihren Widerspruch.

      Wenn sich auf der ZWISCHENABRECHNUNG und / oder JAHRESABRECHNUNG u.a. nicht vereinbarte Grund- und Arbeitspreise befinden, widersprechen Sie der Zwischen- und / oder Jahresabrechnung unverzüglich und begründen Ihren Widerspruch, indem Sie für diesen z.B. das von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellte und auf Ihren Sachverhalt zutreffenden (Muster) Schreiben verwenden und dieses dem Versorger per E-Mail und ZUSÄTZLICH per EINSCHREIBEN / EINWURF zukommen lassen.

      Telefonieren sowie Kontaktformulare und einfache Briefe sind keine verlässlichen Kommunikationsmittel im Umgang mit dem Versorger. E-Mail und / oder Schreiben im Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH EINSCHREIBEN / EINWURF sind verlässlicher.

      Wenn Sie Ihre Schreiben per EINSCHREIBEN / EINWURF versendet haben, geben Sie in zwei oder drei Tagen im Internet im Browsersuchfeld „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld Ihre Sendungsnummer ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren dieses SEHR GUT auf! Wenn dort z.B. steht, „Die Sendung wurde über das Postfach des Empfängers ausgeliefert“ oder „Die Sendung wurde an den Empfänger ausgeliefert“ ist das Ihr Nachweis, dass Ihr Einschreiben / Einwurf beim Versorger angekommen ist.

      Das ist meine persönliche Meinung.

  11. Mein Mann hat von Vox Energie eine Preiserhöhung auf 200 Eur Abschlag / 2500kw p.a. bekommen. Er schloß nun einen Vertrag bei ENBW ab mit Beitragsgarantie 163 Eur, ENBW soll kündigung des alten Vertragsvornehmen. Nun kam Mitteilung, dass ENBW den neuen Vertrag storniert, weil Voxenergie den Vertrag nicht freigibt. Aber es besteht doch ein Sonderkündigungsrecht? Und wenn ich kündige und keinen neuen Versorger habe, dann lande ich zu was für einem Preis beim Grundversorger? Selbst wenn ich auch meinen Namen bei ENBW einen Vertrag abschließe, ICH hatte ja bisher keinen Vertrag, dann teilt ENBW mit, dass MEIN bisheriger Stromversorger den Vertrag nicht freigibt? komisch oder? Was mache ich jetzt?

    1. @Monika Henkel

      Wenn sich der höhere Abschlag aus einem MEHRVERBRAUCH im letzten Abrechnungszeitraum ergibt, liegt keine Preiserhöhung vor aus der sich ein Sonderkündigungsrecht ableitet. Das geht nur, wenn sich gleichzeitig auch der Arbeitspreis oder Grundpreis erhöht.

      Wenn sich der Arbeitspreis und / oder Grundpreis NICHT erhöht hat, könnten Sie z.B. schreiben:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      hiermit widerspreche ich der Abschlagserhöhung. Da mir keine wirksame Preiserhöhung zugegangen ist, ist eine einseitige unterjährige Erhöhung der Abschlagszahlungen nicht zulässig.

      Mit freundlichen Grüßen

      Vorname, Name
      Unterschrift

      Ungeachtet dessen sind Abschläge anhand des Vorjahresverbrauchs zu berechnen (§41 Abs (2) EnWG). Wenn der Verbraucher einen geringeren Verbrauch nachvollziehbar begründet, so muss der Versorger dies angemessen berücksichtigen.

      Wenn der Versorger z.B. die Abschläge erhöht und auf Nachfrage keine Begründung liefert, verletzt er seine vertraglichen Pflichten. Weisen Sie den Versorger darauf hin und setzen ihm zur Stellungnahme eine (mindestens) 14-tägige Frist.

      Reagiert der Versorger NICHT oder hilft dem Problem NICHT ab, können Sie sich an die SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE wenden. Schreiben hierfür finden sich hier im Forum.

      Das ist meine persönliche Meinung.

  12. Hallo Herr Moeschler,
    ich habe von meinen Stromanbieter Post bekommen und ab den 22.10.2022 soll ich von 21,16Cent Kilowattstunde demnächst 67,98Cent bezahlen.
    Habe bei Verivox und Check24 geschaut und würde dort aktuell über 70Cent liegen.
    Bin total verwirrt,da ich blödmann ein Lokal eröffnen muss und laut meinen Elektriker ca.300 Kilowatt am Tag verbrauchen könnte!
    Was soll ich ihrer Meinung tun?

    MfG Martin

  13. Vattenfall übernimmt für Sie die Kündigung – so wie jeder Anbieter. Dies ist ein standardisierter Prozess.
    Wenn Sie aber wegen einer Preiserhöhung kündigen möchten, dann sollten Sie die Sonderkündigung selber aussprechen. Denn diese können nur Sie aussprechen und für eine ordentliche Kündigung zum Vertragsende ist oft schon die Kündigungsfrist abgelaufen.

    Bei seriösen Anbietern reicht eine E-Mail (nutzen Sie gerne diese Vorlage) oder eine Sonderkündigung über das Kundenportal.

    Betreff: Sonderkündigung aufgrund Ihrer Preiserhöhung (§41 (5) EnWG)
    Kunden-Nr.:
    Vertrags-Nr.:
    Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund Ihrer Preiserhöhung ab xx.xx.2022 kündige ich fristgerecht einen Tag vor Wirksamwerden der Preiserhöhung meinen Strom-Liefervertrag bei Ihrem Unternehmen.
    Bitte bestätigen Sie mir die Sonderkündigung und das Kündigungsdatum schriftlich innerhalb von 14 Tagen.
    Viele Grüße,

  14. falls ich bei vattenfal l abschließen würde (bei 24 monaten preisbindung) – würde vattenfall auch die kündigung vornehmen???? der vertrag mit stadtwerken läuft zum 1.1. aus

    mfg rainer von der weth

    1. @rainer von der weth

      Wenn ein Verbraucher den Energieversorger wechseln möchte, beauftragt er in der Regel den neuen Lieferanten alle nötigen Schritte einzuleiten – inklusive der Kündigung beim alten Anbieter.

      Der NEUE Lieferant nimmt dann sowohl mit dem alten Versorger als auch mit dem Netzbetreiber Kontakt auf und weist auf den Wechsel hin. Zur Identifizierung des Kunden muss er lediglich den Namen, die Adresse und eine weitere klar zuzuordnende Information angeben (z.B. Nummer des Strom- bzw. Gaszählers, Zählpunktbezeichnung oder die bisherige Kundennummer und den Namen des alten Versorgers).

      Ob das bei Vattenfall auch so läuft, kann Ihnen sicherlich Herr Moeschler beantworten ;-).

      Das ist meine persönliche Meinung.

  15. EnBW hat von 0,26cent auf 0,36cent erhöht->Kündigung durch mich (nach 10 Monaten), EnBW verweigert einen anteiligen Bonus, vereinbart war 350€ nach 12. Monaten. Ich sehe mich im Recht, in der „Vertragsübersicht“ heißt es zwar „Der Bonusbetrag wird nach 12 vollen Belieferungsmonaten in der Jahresrechnung gutgeschrieben“ in den AGB’s 03.10.2021 – hat EnBW rein gar nichts zu diesem Thema stehen.

    Ich nehme die Verbraucherzentrale beim Wort „Ansonsten hätte es der Versorger in der Hand, durch gezielte Preiserhöhungen Ihren Bonus zu Fall zu bringen.

    Schlichtungsstelle eingeschaltet. Mal sehen ob EnBW klagen will, ich denke wegen der aktuellen Preissituation werden die viele tausende Fälle wenn nicht sogar zehntausende Forderungen haben nebst Strom- und Gassperren und Bagatellfälle gar nicht eintreiben wollen. Bundesweit wird da ein Problem auf die Justiz zukommen^^

    1. Entscheidend ist nicht, wann Sie gekündigt haben, sondern ob Sie ganze 12 Monate mit Energie versorgt wurden. Das haben schon einige Urteile klargestellt.
      Ich gehe davon aus, dass Sie eine 12-monatige Preisgarantie haben. Demnach müssen Sie ganze 12 Monate mit Energie versorgt werden und somit steht Ihnen der Bonus zu. Bitte prüfen Sie, ob dies auch auf Ihren Vertrag passt.

  16. Hallo, ich habe ein riesen Problem ich habe bei Zenstrom gekündigt 3 mal auch per einschreiben. Aber es kommt keine Antwort nichts. Gestern habe ich mit einem Mitarbeiter gechattet und der meinte die Kündigung ist angekommen und schreibt mir eine Bestätigung aber es kam immer noch nichts. Anrufen nehmen sie nicht entgegen und der typ schreibt nicht mehr zurück. Ich habe einen neuen Vertrag bei Stadtwerke Schwedt diese brauchen die Bestätigung. Bitte bitte bitte helfen sie mir

    1. @Tina Brackrock

      Wie Sie mitteilen, haben Sie schon 3 mal bei Zenstrom gekündigt u.a. auch per Einschreiben, aber es kommt keine Antwort.

      Wenn der Anbieter NICHT reagiert oder dem Problem NICHT abhilft, können Sie sich an die SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE wenden.

      Das Muster eines SCHLICHTUNGSANTRAG finden Sie hier im Forum.

      Telefonieren sowie Kontaktformulare und einfache Briefe sind keine verlässlichen Kommunikationsmittel im Umgang mit dem genannten Anbieter. E-Mail bzw. Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH EINSCHREIBEN / EINWURF sind verlässlicher.

      Wenn Sie sich für einen SCHLICHTUNGSANTRAG entscheiden, verschenken Sie bitte KEINE Zeit und gehen den Weg KONSEQUENT.

      Das ist meine persönliche Meinung.

  17. Ich soll/muss 1469,68 Euro im Monat zahlen. Das bringt mich mit einem behinderten Pflegebedürtigen Mann weit über meine Belastungsgrnze . Krise hin und her aber dieser Betrag kanns doch nicht sein??!!! Deshalb bitte ich um ihre Hilfe.

    1. @Renate Sochor

      Unter Berücksichtigung Ihrer recht knapp gehaltenen Informationen muss ich meine leider genauso knapp halten ? und Ihnen den LÖSUNGSWEG empfehlen. Diesen finden Sie hier im Forum. Wenn Sie diesen gehen wollen, folgen Sie ihm bitte KONSEQUENT.

      Ihre Schreiben an den Versorger wollen Sie diesem bitte per E-Mail bzw. im Anhang zu einer E-Mail UND ZUSÄTZLICH per EINSCHREIBEN / EINWURF zukommen lassen.

      Das ist meine persönliche Meinung.

  18. Hallo Herr Dr. Moeschler,
    nachdem ExtraEnergie GmbH eine Erhöhung angekündigt hat

    „Ihr Paketpreis (2200 KW/h) verändert sich zum 01.09.2022 auf 1.750,70 EUR (brutto).
    Der Mehrverbrauchspreis ändert sich auf 87,54 Cent/kWh (brutto).
    Der Versorgeranteil ist unverändert.“

    Ihr Tarif im Überblick: Extrastrom 12 Paket Pur 2200
    Der bisherige Preis war dafür schon seit 28.10.2013 53 € pro Monat.

    Bin ich hier fündig geworden.
    Musterschreiben wurde vorhin abgeschickt.
    Ich hoffe das hier ein Anbieterwechsel stattfinden kann.

  19. Hallo Herr Dr. Moeschler,
    ich bin schon seit vielen Jahren Kundin bei der ESWE Versorgung in Wiesbaden. Meine direkte Gasrechnung erhalte ich nur für sogenanntes Kochgas (Warmwasserversorgung über Gastherme). Die Heizung läuft über die Jahresnebenkostenabrechnung. ESWE hat das Kochgas (Basis GAS) zum 01.01.2022 von 7,13 ct/kWh (brutto 8,48) auf 8,95 ct/kWh (brutto 10,65) beim Arbeitspreis erhöht und will jetzt zum 01.10.2022 nochmals erhöhen auf 18,74 ct/kWh (brutto 22,30). Das würde sich jetzt noch mal mehr als verdoppeln. Ich habe lt. Schreiben, die Möglichkeit zum Zeitpunkt der Preiserhöhung zu kündigen. Können Sie mir bei einem anderen Anbieter ein besseres Angebot vermitteln? Vielen Dank und freundliche Grüße KK

    1. Derzeit haben fast alle Gas-Anbieter den Markt verlassen. Insofern kann ich Ihnen keinen günstigeren Tarif vermitteln und Sie sollten die Preiserhöhung mit dem aktuellen Grundversorger vergleichen – wobei ich mit steigenden Kosten in der Grundversorgung rechne.
      SO bläd es klingt: Vermutlich ist es das Beste, wenn Sie die Perierhöhung akzeptieren…

  20. Wir hatten bei Montana einen SuperTarif seit dem 01. 07. 0222: 16,96 ct /kWh
    Nun verlangt Montana ab dem 01. 10.2022 52,54 ct/kWh. das ist eine Erhöhung
    vpn 311 %. Die Begründung ist fadenscheinig, vor allem weil der Ukraine-Krieg
    als einer der Gründe genannt wird. Montana bezieht seinen Ökostrom hauptsächlich
    asu Wasserkraft in den Alpen.

    1. @Hermann J. Häuser

      Wenn Sie einen Vertrag mit (eingeschränkter) PREISGARANTIE haben, können Sie unter Hinweis auf den noch laufenden Vertrag an dessen Fortführung festhalten, wenn Sie z.B. die attraktiven Konditionen und Ihren Bonus behalten wollen.

      Sie können aber auch aufgrund der Energiepreiserhöhung eine SONDERKÜNDIGUNG aussprechen.

      Wenn Sie eine solche in Betracht ziehen, senden Sie das Kündigungsschreiben mindestens per E-Mail bzw. im Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH auf dem Postweg als EINSCHREIBEN / EINWURF.

      Für beide Möglichkeiten können Sie die Musterschreiben von Herrn Moeschler verwenden.

      Telefonieren sowie Kontaktformulare und einfache Briefe sind keine verlässlichen Kommunikationsmittel im Umgang mit dem Versorger. E-Mail bzw. im Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH EINSCHREIBEN / EINWURF sind verlässlicher.

      Wenn Sie einen anderen Anbieter suchen, schauen Sie sich einfach mal unverbindlich die Angebote von Herrn Moeschler an.

      Dies ist meine persönliche Meinung.