196 Antworten

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  1. Gestern Schreiben von Evita erhalten. Gaspreiserhöhung trotz Preisgarantie bis 03/2024 ab 01.10.22 von 12,03 auf 18,67 Cent erhöht.
    Werde auch wahrscheinlich ein Musterscheiben machen. Viel Alternativen gibt es ja nicht.

    1. @Toto

      Wenn Sie einen Vertrag mit (eingeschränkter) Preisgarantie haben, Widersprechen, der „Schritt für Schritt Anleitung“ folgen und an SCHLICHTUNGSSTELLE ENERGIE wenden. Musterschreiben hierfür stellt Herr Moeschler im Forum bereit ;-).

      Das ist meine persönliche Meinung.

    2. Ich habe Evita bereits geschrieben. Die Antwort kam gestern, sie halten an der Erhöhung fest, trotz Preisgarantie. Habe die Verbraucherzentrale eingeschaltet, Termin dort ist aber erst am 12.10……..

  2. Sehr geehrte Dr. Matthias Moeschler,
    am 26.04.2022 sind wir (beide Rentner) von München nach Schwerin in eine altersgerechte Neubauwohnung als Mieter gezogen. Durch den Umzug haben wir unseren alten Stromvertrag gekündigt und mit Montana bereits am 18.05.2022 einen neuen Vertrag abgeschlossen. Am 28.05.2022 sollte die Stromlieferung beginnen und uns wurde zugesichert, dass wir unsere künftigen Abschläge zu den vertraglichen Konditionen erhalten. Durch Krankheit und anschließender Reha habe ich mich nicht weiter darum gekümmert, weil in der Zeit auch kein Internet vorhanden war.
    Durch Zufall erfuhren wir, dass der Vertrag durch die Stadtwerke Schwerin gekündigt wurde. Nachdem nun 3 Monate keine Abrechnung für monatliche Zahlung der Grundversorgung erfolgte, erkundigten wir uns bei den Stadtwerken und erfuhren, dass der Eigentümer als Kunde eigetragen ist und nicht wir als Mieter. Wir vermuten, dass die Hausverwaltung die Daten von uns als neue Mieter nicht an die Stadtwerke gemeldet hat.
    Da weder der Eigentümer und auch wir keine Info von den Stadtwerken erhielten, waren wir verständlicherweise stocksauer.
    Beim Abschluss eines Internetanschlusses bei den Stadtwerken wurde ich auf einen Stromvertrag angesprochen und ich legte den Montanavertrag vor. Also wussten sie, dass wir einen günstigen Vertrag abgeschlossen haben und die Lieferung am 28.05.2022 beginnt.
    Auf Nachfrage bei Montana, ob die Lieferung nun beginnt, sagten sie uns, dass wir einen neuen Vertrag abschließen müssen, weil der bisherige durch
    die Stadtwerke gekündigt wurde und der nun um das dreifache höher ist, als der vorher abgeschlossene. Auf unseren Einwand, dass wir die Zusage hatten, dass wir die vertraglichen festgelegten Tarif wie vereinbart zahlen, beriefen sie sich auf die Kündigung durch die Stadtwerke.
    Gezwungenermaßen werden wir nun die Grundversorgung von den Stadtwerken erhalten, welche natürlich enorm höher ist.
    Wir würden gerne den Vertrag widerrufen, wenn Sie uns bei der Suche eines anderen Anbieters mit günstigerem Tarif helfen können. Wir wissen nur nicht, wie wir aus dem Vertrag bei den Stadtwerken rauskommen, denn der läüft 12 Monate.
    Für eine positive Nachricht wären wir sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüssen
    Monika und Günter Niemz

  3. Sehr geehrte Damen und Herren,
    wie komme ich so schnell wie möglich aus dem Stromvertrag bei Voxenergie?
    Vielen Dank!

    1. @Sabine Palm

      Wie soll man Sie effektiv unterstützen, so schnell wie möglich aus dem Stromvertrag bei Voxenergie zu kommen, wenn Sie nicht mitteilen, was bei Ihnen Ihrer Meinung nach „falsch“ läuft“ ? 😉

      Wie dem auch sei, Sie sollten zunächst prüfen, ob sich der Versorger vertragsgemäß verhält.

      Wenn er das macht, besteht die Möglichkeit, FRISTGERECHT zum vereinbarten Vertragsende zu KÜNDIGEN. Dieses findet sich üblicherweise in Ihren Vertragsunterlagen.

      Wenn er das NICHT macht, weil Sie z.B. einen Vertrag mit (eingeschränkter) Preisgarantie haben, der Versorger aber trotzdem den Grund- und Arbeitspreis bzw. die Abschlagszahlungen erhöht, haben Sie ein SONDERKÜNDIGUNGSRECHT.

      Weitere Hinweise sind aufgrund von fehlender Informationen leider nicht möglich.

      Das ist meine persönliche Meinung.

  4. Hallo Herr Moeschler,
    ich möchte mich hiermit ausdrücklich bei Ihnen für die absolut schnelle, professionelle
    Vermittlung eines neuen Stromtarifs samt Stromanbieter bedanken.
    Ihre Hilfe auch bei der Kündigung ist mehr als vorbildlich.
    So stellt man sich das vor.
    Viele Grüße
    Reinhard L

  5. Gasanbieterwechsel wegen Preiserhöhung zum 1.09.2022,wenn günstig Kombitarif mit Strom Wechsel ab 1.01.2023 möglich

  6. Wir Haben ebenso wie der Kommentator Hotte zuvor von Extraenergie dieses Schreiben erhalten … jedoch wurde unser preisgarantierter Vertrag von 29,59 ct /KwH auf 71,28 ct/kWH erhöht !!!
    Ich hoffe sehr einen neuen annehmbaren alternativ Vertrag zu erhalten .

    1. @Anonymous

      Sie können unter Hinweis auf die vertragliche Preisbindung an der Fortführung des Vertrages festhalten, wenn Sie z.B. die attraktiven Konditionen (und, falls vereinbart) Ihren Bonus behalten wollen.

      Sie können aber auch aufgrund der Energiepreiserhöhung eine Sonderkündigung aussprechen.

      Wenn Sie eine solche in Betracht ziehen, senden Sie das Kündigungsschreiben mindestens per E-Mail bzw. im Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH auf dem Postweg als EINSCHREIBEN / EINWURF.

      Für beide Möglichkeiten können Sie die Musterschreiben von Herrn Moeschler verwenden.

      Telefonieren sowie Kontaktformulare und einfache Briefe sind keine verlässlichen Kommunikationsmittel im Umgang mit dem Versorger. E-Mail und ZUSÄTZLICH Einschreiben / Einwurf sind verlässlicher.

      Wenn Sie einen anderen Anbieter suchen, schauen Sie sich einfach mal unverbindlich die Angebote von Herrn Moeschler an.

      Dies ist meine persönliche Meinung.

  7. Am 29. Juli 22 habe ich eine eMail meines derzeitigen Stromanbieters Extraenergie erhalten, bei dem ich seit dem Frühjahr einen Jahresvertrag inkl. 12monatiger Preisfixierung, auch eingeschränkte Preisgarantie genannt, abgeschlossen hatte. Aufgrund „staatlicher Eingriffe in den deutschen Energiemarkt“ und, natürlich „dem Ukrainekrieg geschuldet“, sieht mein Vertragspartner „eine Störung der Geschäftsgrundlage“ (§ 313 BGB), die ihn zu entscheidenden (einseitigen) Anpassungen berechtigen würde.
    Dadurch hätte ich Solidarität zu zeigen für eine Erhöhung des vertraglich festgelegten Arbeitspreises um über 30 Cent per kWh brutto im laufenden Vertragszeitraum und einer Akzeptanz veränderter AGB (u. a. bezüglich Preisfixierung), alles zum 1. September.
    Man hätte ja auch mit unmittelbarer Wirkung kündigen können, davor wolle man mich als „treuen Kunden jedoch schützen“.
    Ziemlich gewagtes Rechtsverständnis, wie ich finde.
    Da ich hier aber aus meiner (Vertrags-)Seite ebenfalls eine gewaltige „Störung der Geschäftsgrundlage“ sehe, habe ich zügig eine Sonderkündigung per Einschreiben mit Rückschein ausgesprochen, die mir schon unmittelbar nach quittierter Zustellung per eMail bestätigt wurde. Ich hatte mich da eigentlich schon nach Sichtung reichlicher Bewertungen in dieser Sache auf langwierige rechtliche Probleme eingestellt.
    Jetzt schauen wir einmal, wie es mit der Endabrechnung wird.

    MfG

    1. @Hotte

      Gratulation, Gut gemacht und Glück gehabt ;-).

      Abschlussrechnung überprüfen ist eine SEHR GUTE Idee.

      Meistens stimmen die vertraglich vereinbarten Grund- und Arbeitspreise nicht mit den vom Versorger seiner Jahresrechnung tatsächlich zugrunde gelegten Grund- und Arbeitspreisen überein. Aber auch viele andere Dinge können nicht stimmen. In den von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellten Musterschreiben finden sich viele Argumente, die möglicherweise auch auf Ihren Fall zutreffen.

      Wenn sich daher auf Ihrer Jahresrechnung nicht vereinbarte Grund- und Arbeitspreise befinden, widersprechen Sie der Jahresrechnung unverzüglich und begründen Ihren Widerspruch, indem Sie für diesen z.B. das von Herrn Moeschler zur Verfügung gestellte und auf Ihren Sachverhalt zutreffenden (Muster) Schreiben verwenden und dieses dem Versorger per E-Mail und ZUSÄTZLICH per EINSCHREIBEN / EINWURF zukommen lassen.

      Weiterhin viel Erfolg!

      Das ist meine persönliche Meinung.

    2. ExtraEnergie will ja ihre inzwischen unlukrativen Verträge loswerden. Auf die bestehende Preisgarantie kann man BESTEHEN. Das ist zwar mit etwas Mühe und Nerven verbunden, aber da zum Teil Erhöhungen von bis zu 500% im Raum stehen, lohnt es sich in meinen Augen schon, um die Einhaltung des bestehenden Vertrages mit Preisgarantie und noch mehreren Monaten Laufzeit zu kämpfen. Mein monatlicher Abschlag wäre mal eben von jetzt 80 € auf über 300€ gestiegen. Gerade hat Extraenergie (zumindest zeitweise) eingelenkt und will meinen Vertrag erstmal nach den alten Konditionen weiter bedienen.

  8. extraenergie Preiserhöhung zum 01.09.2022, trotz vertraglicher Preisbindung bis 31.3.2023.
    Keine Abrechnungsmodalität für Zeitraum April-September
    Nicht erreichbar per Telefon oder Kontaktformular und das als Kunde von über 8 Jahren.
    So geht man doch nicht mit Kunden um.

    Mfg
    O.G.

    1. @Olav

      Sie können unter Hinweis auf die vertragliche Preisbindung an der Fortführung des Vertrages festhalten, wenn Sie z.B. die attraktiven Konditionen (und, falls vereinbart) Ihren Bonus behalten wollen.

      Sie können aber auch aufgrund der Energiepreiserhöhung eine Sonderkündigung aussprechen.

      Wenn Sie eine solche in Betracht ziehen, senden Sie das Kündigungsschreiben mindestens per E-Mail bzw. im Anhang zu einer E-Mail und ZUSÄTZLICH auf dem Postweg als Einschreiben / Einwurf.

      Für beide Möglichkeiten können Sie die Musterschreiben von Herrn Moeschler verwenden.

      Telefonieren sowie Kontaktformulare und einfache Briefe sind keine verlässlichen Kommunikationsmittel im Umgang mit dem Versorger. E-Mail und ZUSÄTZLICH Einschreiben / Einwurf sind verlässlicher.

      Wenn Sie einen anderen Anbieter suchen, schauen Sie sich einfach mal unverbindlich die Angebote von Herrn Moeschler an.

      Dies ist meine persönliche Meinung.

  9. HitEnergie Kundenservice „[email protected]
    Mail vom 29.07.2022 – Betreff: Energiemarktentwicklungen, Preisanpassung und AGB-Änderungen – Vertrag 314 …..
    „Ihr Arbeitspreis verändert sich zum 01.09.2022 auf 24,87 Cent/kWh (brutto). Ihr monatlicher Grundpreis verändert sich auf 9,98 EUR (brutto). Ihre angepassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden zum 01.10.2022 wirksam.“

    Gas Preiserhöhung trotz Preisgarantie bis 05/2023 von 7,16 Cent/kWh. Werde mein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und in die Ersatz-/Grundversorgung wechseln.

      1. @K24

        Schauen Sie sich mal auf der Seite „Die günstigsten Strom-Gas/Tarife“ von Herrn Moeschler um. Dort finden sich aktuell durchaus akzeptable Konditionen.

        Das ist meine persönliche Meinung.

    1. @Olaf

      Schauen Sie sich mal auf der Seite „Die günstigsten Strom-Gas/Tarife“ von Herrn Moeschler um. Dort finden sich aktuell durchaus akzeptable Konditionen.

      Das ist meine persönliche Meinung.

  10. Auch ich habe eine Erhöhung von Extra Energie erhalten zum 01.09.2022 von 790,- € im Jahr auf 2204,-E darum muss ich meine Sonderrechtkündigung in Anspruch nehmen und Kündigen das habe ich gemacht jedoch es kommt keine Rückantwort von Extra Energie

    1. ich bin ebenfalls Kunde von extraenergie. Trotz Preisgarantie bis Febr. 2024 wurde mein Stromarbeitspreis von 34 cent auf 68 cent zum 1.9.2022 erhöht. Ich habe am 2.8.2022 per mail und am 3.8.22 per Einschreiben/Einwurf gekündigt. Sicher ist sicher. Eine Antwort auf meine mail habe ich noch nicht, aber ein paar Tage Reaktionszeit sollte man zugestehen, denke ich.

      1. @Michael

        Positiv ist schon mal, dass Sie per E-Mail und zusätzlich per Einschreiben / Einwurf gekündigt haben. Ich hoffe, Sie haben eine Sonderkündigung ausgesprochen.

        Geben Sie in ein oder zwei Tagen im Internet im Browsersuchfeld „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld Ihre Sendungsnummer ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren dieses SEHR GUT auf! Wenn dort z.B. steht, „Die Sendung wurde über das Postfach des Empfängers ausgeliefert“ oder „Die Sendung wurde an den Empfänger ausgeliefert“ ist das Ihr Nachweis, dass Ihr Einschreiben beim Versorger angekommen ist. Wenn dieser nach fünf Tagen nicht reagiert, können Sie z.B. der „Schritt für Schritt Anleitung“ von Herrn Moeschler folgen.

        D.h., kündigen Sie im Rahmen Ihres Sonderkündigungsrechts erneut per E-Mail und zusätzlich mindestens per Einschreiben / Einwurf und verweisen auf Ihre bisherige (Sonder) Kündigung. (Tauschen Sie hierzu den ersten Satz aus wie folgt: „Hiermit kündige ich im Rahmen des mir zustehenden Sonderkündigungsrechts rein vorsorglich erneut alle die mit Ihnen womöglich geschlossenen Verträge, weil Sie meine Sonderkündigung vom 02.08.2022 per E-Mail und 03.08.2022 per Einschreiben / Einwurf nicht beantwortet haben“).

        Sollte Extraenergie weiterhin Ihre Sonderkündigung nicht bestätigen, so haben Sie erneut den Nachweis vom Einschreiben. Geben Sie ein oder zwei Tage später im Internet im Browsersuchfeld wieder „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld die Sendungsnummer Ihres zweiten Einschreiben / Einwurf ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren auch dieses SEHR GUT auf!

        Sollte sich Extraenergie wieder nicht melden, können Sie sich 4 Wochen nach erstmaliger Sonderkündigung an die Schlichtungsstelle wenden.

        Dies ist meine persönliche Meinung.

    2. @Sabina,

      Es empfiehlt sich, die Sonderkündigung per E-Mail und zusätzlich per Einschreiben / Einwurf auszusprechen.

      Wenn Sie das getan haben, geben Sie in ein oder zwei Tagen im Internet im Browsersuchfeld „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld Ihre Sendungsnummer ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren dieses SEHR GUT auf! Wenn dort z.B. steht, „Die Sendung wurde über das Postfach des Empfängers ausgeliefert“ oder „Die Sendung wurde an den Empfänger ausgeliefert“ ist das Ihr Nachweis, dass Ihr Einschreiben beim Versorger angekommen ist.

      Wenn dieser nach fünf Tagen nicht reagiert, können Sie z.B. der „Schritt für Schritt Anleitung“ von Herrn Moeschler folgen.

      D.h., kündigen Sie im Rahmen Ihres Sonderkündigungsrechts erneut per E-Mail und zusätzlich mindestens per Einschreiben / Einwurf und verweisen auf Ihre bisherige Sonderkündigung. (Tauschen Sie hierzu den ersten Satz aus wie folgt: „Hiermit kündige ich im Rahmen des mir zustehenden Sonderkündigungsrechts rein vorsorglich erneut alle die mit Ihnen womöglich geschlossenen Verträge, weil Sie meine Sonderkündigung vom 00.00.2022 nicht beantwortet haben“).

      Sollte Extraenergie weiterhin Ihre Sonderkündigung nicht bestätigen, so haben Sie erneut den Nachweis vom Einschreiben. Geben Sie ein oder zwei Tage später im Internet im Browsersuchfeld wieder „Sendungsverfolgung Einschreiben“ ein und drücken die „Enter“ Taste. Anschließend geben Sie in das sich öffnende leere Feld die Sendungsnummer Ihres zweiten Einschreiben / Einwurf ein, drucken das Ergebnis aus und bewahren auch dieses SEHR GUT auf!

      Sollte sich Extraenergie wieder nicht melden, können Sie sich 4 Wochen nach erstmaliger Sonderkündigung an die Schlichtungsstelle wenden.

      Dies ist meine persönliche Meinung.

  11. Hallo,
    ich bin derzeit Kunde von Prioenergie, welche gerade den vorhandenen Tarif mit noch ca. 6 Monaten Preisbindung aufkündigen und den Preis auf ca. 68,69 Cent kw/h erhöhen wollen. Insgesamt dann 75% mehr. Abschluss erfolgte erst im Januar.
    Ich nehme gleichzeitig gerne Ihr Angebot als Energiemakler mit separater Anfrage wahr.
    Viele Grüße
    Christian

  12. Sehr geehrter Herr Dr. Moeschler,
    da ich eine offene Rechnung Strom /Gas habe und das ganze über die Stadtwerke beziehe.Haben Sie mir immer neue Mahnungen gesendet ,mit Androhung Stromsperre.
    Ohne jegliche Ratenvereinbarung.Sie meinte können mit keine Ratenvereinbarung anbieten weil es ja Abschlagszahlungen sind.Was ich im Internet sah gibt es diesbezüglich seit 1.12.2021 neues Gesetz. Der Betrag läuft sich bei 300€.
    Danke.

    1. @ Michael G.

      Wenn Sie Ihren monatlichen Abschlag nicht zahlen, dann bekommen Sie nach einigen Tagen Post von Ihrem Energieversorger. In der Regel mit einer Mahngebühr.
      Zahlen Sie nicht und es vergeht ein weiterer Monat ohne Zahlungseingang, dann könnte es eventuell eng werden. Denn bereits ab einem Zahlungsrückstand von 100,00 Euro darf der Energieversorger Strom und / oder Gas abstellen. Zahlen Sie z.B. monatlich 55,00 Euro, dann könnte Ihnen eine Strom und / oder Gassperre nach zwei Monaten drohen.

      Ungeachtet dessen werden Gas und / oder Strom nicht einfach so abgeschaltet. Es müssen mindestens vier Wochen zwischen der ersten schriftlichen Androhung der Sperre und der tatsächlichen Unterbrechung liegen. Ihr Energieversorger muss Sie zuerst auf eine drohende Sperre aufmerksam machen, was er übrigens auch zusammen mit einer Mahnung erledigen kann.

      Bevor Ihnen der Strom abgestellt und / oder der Gashahn zugedreht wird, muss Sie Ihr Versorger über kostenlose Möglichkeiten informieren, die eine Unterbrechung vermeiden können. Dies können beispielsweise Verweise auf örtliche Hilfsangebote zur Abwendung einer Versorgungsunterbrechung oder Hinweise auf staatliche Unterstützungsmöglichkeiten sowie anerkannte Schuldner- und Verbraucherberatungen sein.

      Haben Sie auch nach der Androhung der Sperre noch nicht gezahlt, bekommen Sie noch einmal Post. Hier muss Sie Ihr Versorger acht Tage vor der endgültigen Sperrung noch einmal über die anstehende Unterbrechung informieren. Das allerdings auch nur, wenn Sie einen Vertrag mit einem Grundversorger haben. Dann muss der Versorger vorher genau ankündigen, an welchem Tag Strom und / oder Gas abgeschaltet werden. Besteht allerdings ein Vertrag außerhalb der Grundversorgung, richtet sich die Abstellung nach den getroffenen Vereinbarungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

      Zusammen mit der Sperr-Ankündigung muss Ihr Grundversorger Ihnen eine zinsfreie Ratenzahlungsvereinbarung und eine Weiterversorgung auf Vorauszahlungsbasis anbieten. Wenn Sie einen Vertrag mit einem Versorger außerhalb der Grundversorgung haben, sollten Ratenzahlungen direkt mit dem Versorger abgestimmt werden.

      In Ihrem Fall sollten Sie schnellstens reagieren und handeln!

      Dies ist meine persönliche Meinung.

  13. Sehr geehrter Herr Dr. Moeschler,
    Vor zwei Jahren habe ich zugestimmt, unseren Stromanbieter zu wechseln. Von SWK Energie GmbH zu voxenergie. Zu diesem Zeitpunkt wurde uns ein Grundpreis von 12,98€ pro Monat und ein Verbraucherpreis pro kWh von 38,67 Cent für unseren Tarif zugesagt. Gestern nun der Schock. Der Grundpreis liegt nun bei 23,69€ Pro Monat und der Verbraucherpreis pro kWh bei 76,78 Cent. Nun versuche ich dauernd dort anzurufen. Aber außer einer Bandansagedienst bekommt man niemanden an die Leitung. Meine Frage ist : Habe ich noch eine Chance aus diesem Vertrag rauszukommen? Und wohin sollte man wechseln?

  14. Habe vor einigen Tagen die Preisanpassung meines derzeitigem Strom-Vertragspartners shell engergy erhalten; was mich ganz besonders ärgert sind die unverschämten Anpassungen des Grundpreises bzw. die unterschiedlichen Grundpreise an sich nach Netzpartner, jetzt bei shell für Duisburg von 8,16 auf 15,43 /mt.
    Was hat der Grundpreis mit der Strompreisentwicklung zu tun, das ist doch nur Abzocke.

  15. Sehr geehrter Herr Dr. Moeschler,
    mit Ihrer Hilfe konnte ich mich erfolgreich gegen primastrom wehren und würde nun gerne über Sie bald möglichst, spätestens zum 31.07.22 den neuen Stromanbieter auswählen. Mit freundlichen Grüßen

    Andrea Szalanczi

  16. Guten Tag
    mit strom bin ich bei Stadtwerke schwerin und liege bei 2300 kwh auser den neukundenbonus blebt alles so haben sie mir gesagt bis Setember
    bei gas bin ich bei der enbw und will ab 1 september wegseln den verbrauch von 11000 kwh da ich mit holz heize
    u
    über Angebote würde ich mich freuen keine billig Anbieter lg Jürgen Seltmann Tel.05532509358

  17. Lieber Herr Moeschler, nachdem mit Ihrer Hilfe und Einschaltung der Schlichtungsstelle -bezüglich meines Stromanbieters (verivox )- alles bis jetzt sehr gut gelaufen ist, brauche ich nun auch beim Gasanbieter Ihre Hilfe und Unterstützung. Bezüglich Stromanbieter habe ich die Endabrechnung mit den entsprechenden Rückerstattungsanspruch erhalten (das Sonderkündigungsrecht wurde respektiert und ich bekomme die entsprechende Erstattung nach den tariflich festgelegten Preisen). Sobald das Geld von verivox lt. Rückerstattungsanspruch auf meinem Konto eingegangen ist, melde ich mich bei Ihnen.
    Ist der eine Ärger vorbei kommt der nächste Ärger auf den Tisch.
    Nunmehr bekomme ich von TEAG „Thüringer Energie AG „ eine überzogene Gasrechnung .
    Am 29.07.2022 zahle ich noch 293,00 € und jetzt soll ich ab 31.08.2022 Abschläge in Höhe von 528,00 € zahlen.
    Die Mitteilung erfolgte am 25.06.2022. Soll ich wiederum Sonderkündigen oder einfach Wechseln?
    Daher erneut meine Frage – was kann ich tun ? Ist auch hier ein Anbieterwechsel ratsam, wenn ja welcher Anbieter wäre, günstig und seriös? Was würden Sie mir vorschlagen?
    Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich bereits im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen
    Heidrun Kunze

    1. Vielen Dank, Fr. Kunze,
      ich habe Ihnen vorhin die E-Mail zugesendet. Nach meiner Recherche ist der Grundversorger TEAG mit ca. 10 Cent/kWH die aktuell beste ALternative. Wenn Sie also einen Sondertarif mit Teag haben, könnten SIe diesen kündigen und den Grundversorgungstarif stattdessen wählen.
      ANtworten Sie mir am besten per E-Mail zwecks genauen Preisvergleich.
      VG
      MM

  18. Ich habe hierzu bei meinem Gasversorger angerufen und auf verschiedenen Vergleichsportalen gesucht, aber leider ohne Erfolg:

    Warum bietet kein Gasversorger einen Tarif garantiert ohne russisches Gas an?

    Ich persönlich könnte besser schlafen, wenn ich wüsste dass wir heizen und duschen ohne den Krieg mitzufinanzieren – und ich würde dafür gerne auch etwas mehr zahlen. Ich kann nicht glauben, dass ich da der einzige bin.
    Warum hat das offenbar bisher kein Gasversorger erkannt und nutzt dies zu seinem (Wettbewerbs-) Vorteil?

  19. Hallo,mein aktueller Vertrag mit Vattenfall läuft zum Ende des Jahres aus.Es geht um Gas.Strom ist auch bei Vattenfall abgeschlossen läuft aber noch bis Ende 2023.

  20. Ich habe seit Januar große Probleme mit meinem jetzigen Energieanbieter Voxenergie GmbH. Dank der Hilfe durch Herrn Moeschler bin ich aus dem Stromvertrag herausgekommen, was ich ohne seine geduldige, ausführliche und äußerst kompetente Unterstützung nicht geschafft hätte. Dafür nochmals ein riesiges Dankeschön. Auch die Vermittlung an den neuen Anbieter Eprimo ging problemlos, die Empfehlung habe ich ebenfalls von Herrn Moeschler. Erwähnen möchte ich noch, dass alles kostenlos war, auch die Musterschreiben, so eine uneigennützige Hilfe gibt es heute nur noch sehr selten.
    Ich kann ihn ruhigen Gewissens weiterempfehlen.

  21. Lieber Hr. Dr. Moeschler
    vielen Dank für den tollen eon-Vetrag für 24,20 ct. Eon hat nach 6 Wochen endlich den Vertrag bestätigt.

  22. Bei eprimo zahlte ich 52 eur pro monat für den strom. Bin single.
    Bei primastrom berlin muss ich 124.07 pro monat zahlen..
    Trotz kündigungen, welche nicht anerkannt wurden. Bin durchs telefon reingelegt worden, muss ich
    Bis 15.1.2026 ausharren.

    Mfg

    Elisabeth banko

    1. Mir ist mit Primastrom das gleiche passiert. Reagieren nicht auf meine Kündigung. Ich soll bei ca. 7000kw im Jahr monatlich 490 Euro zahlen. Die nehmen 0,71ct
      Was kann ich noch tun!?
      Manfred