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(Stand: 31.5.2022)
Top Strom-Tarife der 15 größten Städte (bei 3.000 kWh Verbrauch, Stand: 31.5.)
Stadt | Anbieter | Arbeitspreis (Cent/kWh) | Grundpreis (€/Monat) |
---|---|---|---|
Berlin | eprimo | 30,30 | 9,59 |
Hamburg | eprimo | 32,60 | 13,05 |
München | eprimo | 29,14 | 12,62 |
Köln | eprimo | 27,94 | 18,72 |
Frankfurt | eprimo | 31,23 | 8,89 |
Stuttgart | eprimo | 32,51 | 6,53 |
Düsseldorf | eprimo | 29,65 | 7,84 |
Leipzig | eprimo | 29,33 | 12,69 |
Dortmund | eprimo | 29,47 | 15,86 |
Essen | Vattenfall | 37,57 | 12,40 |
Bremen | eprimo | 28,87 | 11,83 |
Dresden | eprimo | 31,86 | 8,83 |
Hannover | eprimo | 30,29 | 9,52 |
Nürnberg | eprimo | 28,87 | 11,78 |
Duisburg | eprimo | 29,32 | 14,38 |
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* Ein geringes Insolvenzrisiko liegt vor, wenn der Anbieter direktes Eigentum an regulierter Netzinfrastruktur (insb. Strom und Gas) hat. Aufgrund der Anreizregulierung (AregV) erhalten die Unternehmen eine garantierte Verzinsung i.H.v. ca. 4% auf das Vermögen der Netzinfrastruktur. Diese Einnahmen können als Puffer für mögliche Verluste aus dem Vertriebsgeschäft dienen. Es ist somit sehr unwahrscheinlich, dass in vielen Jahren die Verluste aus dem Vertriebsgeschäft die Einnahmen aus dem Netzgeschäft übersteigen und das Eigenkapital aufzehren. Gehört der Anbieter zu einem Konzern oder zu einem Verbund aus Stadtwerken mit Eigentum an Netzinfrastruktur, so wird das Risiko ebenfalls als gering eingestuft. Zum einen werden z.B. regional verbundene Stadtwerke Ihre Vertriebstöchter aus Imagegründen nicht pleite gehen lassen wollen. Zum anderen liegen häufig Gewinnabführungsverträge mit den Vertriebstöchtern vor, die eine Insolvenz ebenfalls deutlich unwahrscheinlicher machen.
** siehe AGB-Studie.
*** siehe Service-Studie.
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Verbraucherhilfe-Stromanbieter in der Presse (Auswahl):
Die vollständige Liste aller Zitate / Erwähnungen / Pressebeiträge finden Sie HIER.
Vielen Dank Herr Moeschler für die Tipps. Habe mich für die 2. Variante entschieden.
Hallo Herr Moeschler
Vielen Dank für Ihre vielfältigen Tipps. Die BEV hat mir einen: Widerruf Einzugsermächtigung zugesandt, obwohl ich diese garnicht widerrufen habe. (BEV schreibt u.a.: Sehr geehrter Herr…… Wir bestätigen Ihnen hiermit die Umstellung Ihrer Zahlweise per Überweisung zum 1.2.2019…… Bitte richten Sie einen Dauerauftrag ab 1.2.2019 ein und überweisen Sie den Betrag auf unser Konto ……… Ihre nächste monatliche Stromzahlung wird nicht mehr automatisch per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.) Mein Vertrag läuft bis zum 30.4.2019. Der Preisanhebung hatte ich widersprochen und mich auf die 1jährige Preisbindung berufen. Daraufhin hatte die BEV das Schreiben mit der Preiserhöhung als gegenstandslos erklärt und mir die im Vertrag abgesprochenen Preise bestätigt. Auch den Sofortbonus habe ich von der BEV erhalten. Könnte hinter der Umstellung auf einen Dauerauftrag, die von der BEV initiiert wird ein Nachteil für mich entstehen? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Viele Grüsse
Erich
Das war System; die Insolvenz war vermutlich doch längst beschlossen. Man hatte es auf die Februar-Gelder per Überweisung abgesehen. Darum kam die „Empfehlung“, nur ja nicht zu vergessen pünktlich am 1. Februar überweisen. Wer sich nicht auf Überweisung oder neuen Dauerauftrag eingelassen hatte, hatte nämlich Glück, weil am 1. Februar keine Lastschrift mehr ausgeführt wurde. Wer überwiesen hatte, erfuhr von der Insolvenz zu spät und die Überweisung war „im Sack“ der BEV. Denn eine Überweisung, die konnte man nicht mehr zurückbuchen. Und eine Rückerstattung unmöglich wegen der vom Insolvenzverwalter eingefrorenen Konten. „Rücküberweisung findet nicht statt.“ Steht unter den bev-inso Punkten.
Bisher bezog ich Gas und Strom bei diversen Anbietern, vermittelt über verivox, und ich hatte nie Probleme. Aber jetzt geriet ich an BEV, offenbar Spitzenreiter auf Ihrer Negativliste. Mein Gasvertrag (über verivox) lief/ läuft 12 Monate ab dem 1.4.2018. Ein neuer Vertrag soll sich anschließen; erstmal vermittelt von remind.me Und jetzt das Problem: BEV bestätigt mir eine Kündigung per 31.1.2019, wohl in der Hoffnung, dann den 15 % – Bonus auf den „Jahresumsatz“ nicht zahlen zu müssen. Meine Reklamationen per mail und Einwurf-Einschreibbrief werden nicht beantwortet. Auch remind.me meldet sich nicht. Und der neue Anbieter weiß nicht, ab wann er anfangen soll. Verivox muss doch wissen, was mit BEV los ist. Warum nehmen sie eine solche Firma nicht aus dem Angebot? Mit verivox werde ich NICHTS mehr machen, ist mir zu riskant. Gibt es überhaupt seriöse Wechsel-Anbieter, oder sind die NUR an Provisionen interessiert? Was soll ich tun?
Sehr geehrter Herr Dr. Moeschler,
vielen Dank für die auf Ihrer Seite erläuterten Hinweise. Das hat mir mit immgrün Energie GmbH sehr geholfen. Immergrün hatte mir keine Information über ein Preiserhöhung zugesendet. Nach einem Brief (Einschreiben Einwurf) wurde mir das Sonderkündigungsrecht zugestanden. Per Mail (mit gleichem Wortlaut) habe ich noch eine Ablehnung erhalte.
Viele Grüße.
Ray Winkler
Das System fast aller Anbieter, mit Neukundenbonus Kunden zu locken, um anschließend darauf zu hoffen, dass die Kunden die Kündigung vergessen und ohne diesen Bonus
überhöhte Preise im Folgejahr akzeptieren, funktioniert. Die Bequemlichkeit vieler Kunden ist dafür verantwortlich.
Ich wechsele seit über 10 Jahren für 2 Verbrauchsstellen daher jährlich den Anbieter. Kein aktueller Lieferant ist auf meinen Vorschlag eingegangen, ein gleichwertiges Angebot für das 2. Vertragsjahr abzugeben.
Die Erfahrungen mit Großanbietern (E.ON, EnBW, Süwag) waren immer sehr gut. Auch mit Grünwelt hatte ich bei 4 Lieferungen keine Probleme mit der Abrechnung,
lediglich die Abschlagszahlungen waren wegen der Nichtberücksichtigung der Bonis beim Abschlag sehr hoch. Das muss man aushalten können.
Aber mit der pünktlich eingegangenen Schlussabrechnung hat sich das reibungslos erledigt.
Bei BEV war bei letzter Belieferung alles, was in den Portalen aufgeführt wird, auch bei mir vorhanden: Starke Erhöhung der Abschlagszahlung, angeblich wegen neuer Meldung des Verbrauchs durch Stromlieferant – natürlich nicht korrekt!, Einschaltung des Inkassoanwalts aus Offenburg, da ich die Abbuchungen des überhöhten Betrags zurückgehen ließ, Endabrechnung trotz mehrmaliger Anmahnung 2 Monate verspätet, Bonis nicht verrechnet oder ausbezahlt. Kontakt über Tel. und Mail wird nicht beantwortet.
Enormer Aufwand, bis ich mein Geld korrekt zurück erhielt.
[Der Betreiber der Internetseite hat Vermutungen über das Geschäftsmodell der BEV gelöscht]
Habe im Vertrag von BEV übersehen das es nur eine eingeschränkte Preisgarantie gibt.
Preiserhöhung zum 01.02.2019: Arbeitspreis um 15%, sind 3,63 Cent/kWh
Grundpreis um 304,10 % !!!, sind 45,84 EUR/Mon
Vertrag läuft „Gott sei Dank“ nur bis zum 31.März 2019
Habe um eine verständliche und nachvollziehbare Erklärung für die Preiserhöhung gebeten.
Freue mich schon auf die Antwort!
Lastschriftmandat habe ich vorsorglich entzogen!
Hallo,
eprimo behandelt seine Kunden einfach nur schlecht. Erreichbarkeit – Grenzwertig. Chat – schnell vergessen!!!! Maschine am anderen Ende. – totale verarsche !
Problem: Preiserhöhung zum 1.1.2019 erhalten. Sonderkündigungsrecht- gekündigt zum 31.12.2018 und jetzt kommts : Bestätigung meiner Kündigung zum 31.12.2019 !???? Entweder System oder Unfähigkeit !!!!!!!
Nie wieder eprimo !
Neue Tarife sind ab 01.FEB. 2019 gültig . Mitteilung am 30.11.2018 von Eprimo erhalten .Also Sonderkündigungsrecht bis Feb. 2019. Vergleich zu anderen Anbietern kaum oder kein Unterschied . Immer noch günstig.
Also der schlechteste Stromanbieter den ich je erlebt habe ist mit Abstand zu Anderen ganz klar ‚Eprimo‘ !!! Ist alles verlogen und immenser Betrug, ja sogar verbrecherischen, was die tun! Auch eigentlich der teuerste, der damals als mit Abstand der günstigste angeboten wurde. Einfach nur furchtbar, wie die mit Anderen umgehen!!!
Bei Dr Moeschler wird „eprimo“ unter „Seriöse A.“ gelistet
auch ich bin schon 2 x zu eprimo gewechselt und hatte keine Probleme, also auch bei mir „seriös A“.
Es liegt an den Mitarbeitern, die ihre Fehler machen und sie nicht eingestehen würden oder auch selbst macht man seine Fehler!
Deshalb immer genau recherchieren, was man selbst falsch angegeben hat oder ob man evtl. zeitmäßig zu spät kündigte. Man kann immer wesentlich früher kündigen, als es die Fristen erlauben.
Dann ist immer genügend Zeit, mit dem Anbieter etwas ausbügeln zu können, egal wo ein Fehler liegt.
Dass die Boni bei 24 Monaten Vertragsdauer nur für das 1. Jahr gilt, geht nicht eindeutig hervor.
Doch es ist sicher und logisch, dass die Selben nicht auch das 2. Jahr erneut ausbezahlt werden.
Jeder würde doch nur noch 2 Jahresverträge abschließen!
Notfalls kann man bei allen Unklarheiten auch bei Verivox Tel.: 0800 80 80 890 oder Check 24 je nach dem über welches Portal man den Stromwechsel vollzogen hat,
nachfragen!
Ich bleibe bei mein Lokalanbieter, mittlerweile haben die Preise angepasst. NIE WIEDER Verivox, Primastrom und Telefonvertrag
Ich habe mich bei Check24 gemeldet, weil ich festellen musste, dass mann die Kundenbewertung nicht aktualisieren kann. Da habe ich dort angerufen und denen mein Problem mit Fuxx (nicht Ausstellung einer Jahresrechnung und der verspäteten Auszahlung – erst mit Druck) geschildert. Die haben sich das notiert, aber ob das etwas gebracht hat, weiss ich nicht. Ich habe auch Check24 gesagt, dass deren System nicht sehr effektiv sei.
Ich werde Ihre Seite speichern, Herr Moeschler, und immer wieder reinschauen, was aktuell mit Stromanbietern los ist.
Ihre Idee mit aussagefähigen und zeitnahen Kundenbewertungen finde ich sehr gut. Weiter so!