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  1. weil ich die Kündigung auf der Homepage meines Stromanbieters nicht gefunden habe, habe ich Umzug angegeben. Danach hatte ich einen neuen Vertrag, den ich gar nicht haben möchte. Ich habe sofort die Kündigung, Sonderkündigung und Widerrufsrecht per Fax gesendet. Doch die wollen mich nicht aus dem Vertrag lassen, dabei habe ich in der neuen Wohnung einen Stromanbieter. Der meinen Freund gehört, die Stadtwerke hat gesagt die können keinen neuen Vertrag anmelden, da ich keinen neuen Stromzähler angegeben habe. Darauf hin bekomme ich ständige Anrufe vom Anbieter E wie einfach, ich soll ich muss beweisen. Das ich einen neuen Anbieter in der Wohnung habe, obwohl die 14 Tage noch nicht um sind. Wie geh ich vor, das ich keine rechtlichen Schritte einleiten muss.

  2. Guten Tag,

    ich bin im April 2020 von der NEW Niederrhein zu Q- Cells gewechselt und konnte bis zum 31.10.21 wegen einer Preiserhöhung ausserordentlich kündigen. Dies hat meine neuer Anbieter Octopus übernommen. Q- Cells weist die Kündigung zurück mit der Begründung, ich hätte selbst kündigen müssen. Dies habe ich beim Wechsel zu Q- Cells auch nicht getan sondern Q- Cells hat das übernommen. Wie können die einen Vorgang verwehren, den sie selbst durchführen? Ich habe mehrfach auch mit einem Hinweis darauf um die Kündigungsbestätigung gebeten und erst einmal das SEPA- Mandat entzogen. Was kann ich noch tun, um aus dem Vertrag zu kommen? Ich mag jetzt auch nicht mehr nachgeben.

  3. Ich habe einen neuen Vertrag abgeschlossen, nachdem mein Ex-Mann auszog. Aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen, wurde mein Ex-Mann wieder als Vertragsnehmer eingetragen, ich unterschrieb aber.
    Nach einigem hin und her, bekam ich einen neuen korrekten Vertrag, weil der erste fehlerhafte Vertrag nicht geändert konnte. Dieser korrekte Vertrag läuft aber nicht an, weil der fehlerhafte Vertrag nicht von mir gekündigt werden kann, da ich zwar unterschrieb, aber ja nicht als Vertragsnehmer benannt bin.
    Nun erhält mein Ex-Mann für den fehlerhaften Vertrag Mahnungen auf meine E-Mailadresse. Rechnungen kamen keine.
    Ich könnte sie zwar einfach bezahlen, aber der Vertrag läuft dann fehlerhaft weiter und ein Anbieterwechsel ist mir nicht möglich, da der alte Vertrag ja nicht von mir gekündigt werden kann.
    Was kann ich noch tun, da Telefonate und Mails nichts bringen.

  4. In meinem Fall hat der Stromanbieter nicht auf einer Preisanpassung hingewiesen. Dennoch reichte ich eine Sonderkündiung ein. Der Stromanbieter erkannte dies nicht an. Darf ich auch die Zahlungen stoppen?

    1. Ich würde an Ihrer Stelle anders vorgehen. Wenn Sie die Zahlungen aus Sicht des Anbieters grundlos stoppen, werden Sie gemahnt. Das wird teuer werden.
      Insofern empfehle ich Ihnen die Preiserhöhung anzufechten.
      Darf ich davon ausgehen, dass Ihnen die Preise erhöht wurden, Sie aber kein Schreiben erhalten haben? Wenn ja, dann fechten Sie gerne mit meiner (kostenlosen) Vorlage die Preiserhöhung an. Diese finden Sie hier /preiserhoehung-strom.

  5. Ich habe folgende Problem mit Voxernergie GmbH ich hatte damals so 2017 ein telefonischen vertrag mit der Firma abgeschlossen aber nie was schriftliches bekommen und nach Monaten hatte ich dann mal ein Brief von der Firma bekommen und hatte versucht den vertrag zu kündigen.

    Daraufhin wurde mir dann nach Monaten mir schriftlich mitgeteilt das ich mein Widerspruch – Recht längst verfallen wäre und so auch nicht aus den vertrag raus komme und darauf habe ich aber geschrieben das ich mit mein jetzigen Anbieter verlängert habe und darauf habe ich wieder nach Monaten ein Anruf bekommen und da wurde mir dann auch erklärt das ich nicht aus den vertrag raus komme.

    Voxernergie GmbH hat sich entschuldigt das Sie sich nach Monaten bis gar nicht gemeldet habe und das ist aber auch wieder eine Ewigkeit her.

    Würde mich um eine Antwort freuen und vielleicht auch Tipps bekommen könnte um den vertrag mit Voxernergie GmbH zu kündigen.

    Gruß

    Michael Kluge

  6. Ich haben einen bestehenden Vertrag mit der BEV bis zum 30.06.2019.
    Nach meiner schriftlichen Kündigung vom 16.01.2019 mit Kündigungstermin 30.06.19, bekam
    ich eine Kündigungsbestätigung zum 31.01.2019 am 22.01.19 per Post.
    Ich habe dieser Kündigungsbestätigung am 22.01.19 telefonisch und schriftlich widersprochen.
    Die BEV versucht auf diesem Wege, die Auszahlung des Neukundenbonus von 15 % Jahresumsatz auf
    dieser frechen Weise zu umgehen. Leider mit Erfolg!
    Bekam heute 29.01.19 ein Schreiben meines Energienetzbetreibers mit dem Hinweis, das die Energielieferung der BEV am 31.01.19 endet.
    Habe dann heute bei BEV angerufen und bekam zu hören, das die nichts machen können, da ich
    beim Netzbetreiber schon zum 31.01.19 abgemeldet sei und mein Neukundenbonus dadurch
    auch futsch sei.
    Das ist eine bodenlose Frechheit – was kann man tun, um zu seinem Recht zu kommen?

  7. Ich kann mich hier problemlos einreihen. Nach einer Mitteilung von BEV über eine drastische Preiserhöhung zum 1.2.19 habe ich fristgemäß per 31.1.19 gekündigt, schriftlich per Einschreiben mit Rückschein, außerdem habe ich das Schreiben per eMail ebenfalls an die BEV geschickt. Der Rückschein kam auch zurück, heute, 12.1.19 erheilt ich eine Zwischenabrechnung mit der Info, dass der Vertrag bis 31.12.19 weiterläuft und mein Abschlag angeblich bestehen bleibt. Ich habe versucht, telefonisch Kontakt aufzunehmen, was so gut wie unmöglich ist. Die altbekannte Masche: angeblich zu viele Anrufe, daher wird empfohlen, später anzurufen. Dann hat BÈV das Gespräch beendet. Ich habe heute per eMail den Leuten unmissverständlich klar gemacht, dass ich auf mein Kündigungsschreiben bestehen bleibe und die Kündigungsbestätigung noch einmal eingefordert. Außerdem werde ich ab dem 1.2.19 jede Lastschrift von BEV zurückbuchen lassen und im Streitfall selbstverständlich meine Anwaltskanzlei einschalten. Natürlich muss man sich gegen solche Unternehmen zur Wehr setzen. Gleichzeitig ist das ein Beweis dafür, dass auch sogenannte Verbraucherportale wie Verivox alles andere als nur seriöse Anbieter aufführen. Da kann man sich dann seinen Teil dazu denken…

    1. Auch ich kann mich der Beschwerde nur anschließen. Reklamationen, Widerrufe wurden einfach nicht beantwortet, . Kündigung des Gasvertrags wegen Preiserhöhung nicht möglich. Auch wenn der Brief per Einschreiben übermittelt wurde, BEV antwortet nicht , auch nicht wenn eine Kündigung (Sonderkündigung) per Mail eingereicht wurde , keine Bestätigung der Kündigung erhalten. Korrektur: Kundenbetreuer versicherten, dass die Bestätigung der Kündigung bestimmt in der darauffolgenden Woche erfolgen würde April, April! Erste Kündigung erfolgte schon im Dezember 2018, 2. Kündigung im Jan. 2019. Kein Erhalt einer Bestätigung. Wer kann mir einen seriösen Gaslieferanten empfehlen?

    2. Ich habe kurz nach dem die coronasperre im April eingetroffen und mein Stromanbieter ihre Türen für alle geschlossen hatte zum Beginn vom nächsten monat gekündigt da ich auch keine Post per einschreiben schicken konnte hab ich den Brief in den Briefkasten geschmissen jetzt behauptet die Stadtwerke das sie keine Kündigung von mir erhalten hätte wie könnte ich das jetzt am besten kläre

      1. Wichtig ist, dass Sie eine Kündigung nachweisen können. Dies könnten Sie nur, wenn ein Zeuge dabei gewesen wäre.
        Sie haben daher nur eine Chance, wenn die Stadtwerke aus Kulanz nachgeben. Versuchen Sie Ihren Fall zuschildern und erwähnen Sie, dass Sie den Brief persönlich in den Briefkasten mit der exakten Adresse eingeworfen haben. Eine andere Lösung sehe ich leider nicht.
        Für die Zukunft empfehle ich IHnen, sowohl per E-Mail als auch postalisch/Einschreiben zu kündigen.
        VIele Grüße und gutes Gelingen!
        Moeschler

  8. Ich habe bei BEV, aufgrund einer massiven Stromerhöhung, meinen Vertrag per Sonderkündigungsrecht schriftlich per Einschreiben am 27.12.2018 zum 30.01.2019 gekündigt.
    Bis heute warte ich vergeblich auf eine Kündigungsbestätigung. Nachfragen per E-Mail wurden nicht beantwortet.
    Habe Hotline kontaktiert und mir wurde mitgeteilt, dass ich die Kündigung nochmals per Mail verschicken soll …. ?????
    Hat leider auch nichts gebracht.
    Der Anbieter BEV meldet sich nicht ….
    Auch weitere Nachfragen per Mail wurden nicht beantwortet.
    Was kann ich machen?

    1. Habe das gleiche Problem. Habe per E Mail am 30.12. gekündigt. Bis jetzt keine Reaktion. Service hat vorher gesagt kann per E-Mail kündigen wegen der Erhöhung sogar Sonderkündigungsrecht habe

    2. Hallo Herr / Frau Kreuzer,
      ich habe genau dasselbe Problem mit BEV. Habe aufgrund der Preiserhöhung von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht und zum 31.1.2019 gekündigt (per Einschreiben und e-mail). Habe bis heute keine Antwort erhalten. Wissen Sie, ob die Kündigung damit rechtswirksam ist? Ich habe bereits einen neuen Liefervertrag mit der TEAG geschlossen, die den Strom dann ab 1.2.2019 bereitstellt. Die TEAG konnte mir mit dem Kündigungsanliegen aber auch nicht weiterhelfen.
      Ich freue mich über Ihre Antwort.
      Viele Grüße
      J. Schulze

  9. Ich bin seit 3 Jahren Kunde bei Primastrom.
    Am 13.12.2018 , bei mir eingegangen am 17.12.2018 , erhielt ich die Information
    von Primastrom über die Erhöhung des Arbeitspreises zum 01.02.2019.
    Auch erhielt ich den Hinweis, dass ich das Recht zur außerordentliches Kündigung als Sonderkündigungsrecht laut § 41 Abs. 3 EnWG habe.
    Daraufhin habe ich am 20.12.2018 den Vertrag per Fax , per Brief und per Email gekündigt. Am 27.12.2018 erweiterte ich zur Sicherheit noch die Kündigung mit Hinweis auf den § 41 Abs. 3 EnWG. Auf das Sonderkündigungsrecht ist Primastrom gar nicht eingegangen
    Ich erhielt 2 mal die Bestätigung der Kündigung allerdings erst zum 12.11.2019. Per Telefon ist Primastrom praktisch nicht zu erreichen. 2018 bin ich ständig durch ein Callcenter genervt worden, den Vertrag zu verlängern. Außer meiner Sicht : Nie wieder Primastrom !!

  10. BEV als unseriöser Stromanbieter.
    Kündigung wegen massiver Preiserhöhung wird nicht angenommen.
    Trotz telefonischer und schriftlicher Anmahnung keine positive Reaktion zur Kündigung und Rückzahlung des Guthabens von Seiten BEV. Von der Servicehotline wurde zwar die Kündigung für rechtens erklärt, aber schriftlich nie bestätigt.
    Selbst das auszuzahlende Guthaben von 186,75 € aus der Jahresabrechnung von September ist bis heute nicht erfolgt.
    Stattdessen kommt ein Schreiben vom 15.12.18 mit erneuter Preisanhebung. Erste Grundpreisanhebung ohne Vorankündigung mit Rechnung vom 4.9.18 von 11.55 € auf 25.80 €. Zweite Grundpreiserhöhung zum 1.2.2019 mit Ankündigung vom 15.12.18 von 25.80 € auf 50,23 €. Scheint einfach unseriös.
    Habe nun die letzten beiden Lastschriften storniert und angekündigt, diese mit dem Guthaben zu verrechnen.
    Ich muss feststellen, dass hier der Kunde mit System und wahrscheinlich mit Wissen der Geschäftsleitung bewusst hingehalten, wenn nicht sogar betrogen wird. Dies wäre eine Pressemitteilung wert.
    Habe nun erneut zum 1.2.19 eine Kündigung ausgesprochen. Bin gespannt, welche Ausrede bzw. Reaktion erfolgt.
    Werde darüber berichten.
    Versuche auf jeden Fall die Verbraucherzentrale einzuschalten.
    Hoffe, dass viele Kunden die Finger von diesem Stromanbieter lassen.

  11. BEV -Strom – Vertragskündigung, Beschwerde an BEV hier in Kurzform:
    Neukunden – Belieferungsbestätigung 30.11.2017, Stromlieferung ab 01.01.2018, Tarif BEV Energie Strom, Vertragslaufzeit 12 Monate, Vertragsverlängerung 12 Monate, Kündigungsfrist 42 Tage.

    Ich habe fristgemäß am 20.11.2018 per E-Mail zum 31.12.2018 gekündigt.

    BEV bestätigt mir per Postbrief vom 21.11.2018, Eingang 23.11.2018, meine Kündigung, aber zum 31.12. 2 0 1 9

    Per E-Mail vom 24.11.2018 habe ich sofort interveniert und um Richtigstellung gebeten und in einem Telefonat am 26.11.2018 mit Frau J. diesen Wunsch bekräftigt, die allerdings meint, ich hätte bis 19.11.2018 kündigen müssen, also einen Tag zu spät!

    Bei einer Kündigungsfrist von 42 Tagen ist es nach meiner Rechnung der 20.11.2018!

    BEV hat sich leider bisher nicht weiter geäußert. Die Ablehnung meiner Kündigung werde ich nicht akzeptieren.
    Vielleicht kann jemand einen Tip nennen.

    1. Hallo,ich war auch BEV Kunde von Januar2018-Dezember 2018.Kündigung war durch meinen neuen Stromanbieter Null Problem !!! Habe sogar direkt die Kündigungsbestätigung von der BEV per Post bekommen!!!!!

  12. Ist es zwingend notwendig, dass bei einem Sonderkündigungsrecht aufgrund Preiserhöhung der Verbraucher selbst kündigt und nicht der neue Anbieter (über verivox ausgesucht)? 365 AG akzeptiert die Kündigung nicht, obwohl sie fristgerecht vor dem Ablauf der 12monatigen Vertragsdauer eingegangen ist. 3mal zuvor (bei anderen Anbietern) hat die Kündigung durch den neuen Anbieter jedoch problemlos geklappt. In den AGB von 365 AG steht, dass die „Parteien“ zur Kündigung berechtigt sind. Es ist doch eigentlich der Standardfall, dass der neue Anbieter kündigt und nicht der Verbraucher selbst.

  13. Meine Kündigung zum Vertragsende (nach dem ersten Jahr der Belieferung) wurde zwar akzeptiert, aber da von mir die Kündigung recht frühzeitig (2 Monate vorher) zum Ende des ersten Bezugsjahres eingereicht wurde (wegen anstehender deftiger Preiserhöhung) wurde mir, gegen meinen Willen, vorzeitig einfach einen Monat zu früh gekündigt!
    Es wurde dann behauptet die Kündigung sei leider jetzt nicht mehr rückgängig zu machen!