Wann Neukunde bei Strom/Gas? Unterschiedliche Vorgaben!
Damit Sie Ihren Neukundenbonus erhalten, müssen Sie als Neukunde gelten. Einige Anbieter verweigern den Bonus besonders häufig. Die Regelungen der größten Anbieter finden Sie hier.
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Wechseln Sie zu einem dieser Anbieter!
Einige Anbieter stellen zusätzliche Anforderungen und verweigern nachträglich Ihren Bonus. Bei den meisten Gas- & Stromanbietern dürfen Sie nicht innerhalb der letzten 6 Monaten Kunde gewesen sein. Andere Anbieter lehnen Dauer-Wechsler häufig ab. Wechseln Sie daher zu Anbietern, die derartige AGB-Einschränkungen nicht vornehmen (⇒ Liste).
Wann gilt man als Neukunde bei Strom- & Gasanbietern?
Bei den meisten Gas- und Stromanbietern sind Sie Neukunde, wenn Sie vor dem Vertragsabschluss 6 Monate lang nicht vom gleichen Anbieter Kunde waren. Dies ist z.B. bei eprimo der Fall. Sie erhalten dann den Neukundenbonus, auch wenn Sie früher schon mal Kunde waren. Sie müssen lediglich eine Zeit lang von jemand anderes beliefert worden sein.
Bei Vattenfall ist man Neukunde bei Stromverträgen, wenn man nicht unmittelbar vor der Belieferung mit Energie versorgt werden. Bei Eon gelten Sie sogar als Neukunde und erhalten einen Bonus, wenn Sie bereits Kunde sind und einen zusätzlichen Vertrag abschließen.
Um herauszufinden, ob Sie als Neukunde gelten, sollten Sie daher die AGBs anschauen und unter „Bonus“ suchen. Vier unterschiedliche Anforderungen habe ich Ihnen exemplarisch nachfolgend dargestellt (Stand: 03.04.2020).
Anbieter | Nicht Kunde seit … Monaten | Anmerkungen |
Fuxx Sparenergie | 6 Monate | zahlreiche weitere Einschränkungen |
immergrün / idealenergie | 6 Monate | zahlreiche weitere Einschränkungen |
Vattenfall | < 1 Monat | man darf nicht unmittelbar vor Lieferbeginn Kunde sein |
Eon | 6 Monate | Neukunde auch bei neuen Verträgen |
E wie einfach | < 1 Monat | man darf nicht unmittelbar vor Lieferbeginn Kunde sein |
Maingau | 6 Monate | bezogen auf Haushalt, nicht Kunde |
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Weitere Anforderungen, um den Neukundenbonus zu erhalten
Um den Neukundenbonus zu erhalten, müssen Sie in den allermeisten Fällen ein ganzes Jahr mit Strom- oder Gas versorgt worden sein. Wenn Sie den Vertrag vorzeitig kündigen oder gekündigt werden und Sie deshalb keine 12 Monate mit Energie versorgt wurden, wird der Neukundenbonus i.d.R. nicht gewährt. Ihr Strom- und Gasanbieter kann den Vertrag vorzeitig kündigen, wenn Sie z.B. in Zahlungsrückstand sind.
Einige Anbieter, über die sich Verbraucher diesbezüglich beschweren, sind ziemlich kreativ, um die 12-monatige Versorgung zu verhindern.
Beispielsweise wird behauptet, dass die 12-monatige Vertragslaufzeit vor Belieferungsbeginn startet. Wenn ein Kunde somit nach den 12 Monaten wieder kündigen möchte, wird er weniger als ein Jahr versorgt und verliert den Bonus. Dies erachte ich aber als unzulässig. Wenn aus diesem oder anderen Gründen Ihr Neukundenbonus verweigert wird, dann schauen Sie sich diese Seite an. Dort habe ich alle Einschränkungen zusammengetragen und Handlungsempfehlungen für Sie abgeleitet, um sich dagegen zu wehren.
Vorsicht vor kunden-un-freundlichen AGB
Bei anderen Anbietern, über die sich Verbracher beschweren, werden die Boni weiter eingeschränkt. Dies ist insbesondere bei den Anbietern immergrün (365 AG), enstroga, Fuxx Sparenergie / Grüner Funke, Strogon und Wunderwerk der Fall. Teilweise dürfen auch Haushaltsangehörige nicht in den letzten 6 Monaten Kunde gewesen sein und weder Sie noch ein Haushaltsangehöriger dürfen in den letzten 6 Monaten widerrufen haben. Sie sehen, die Definition eines Neukunden wird hier sehr weit ausgelegt.
Darüber hinaus gibt es einige Stromanbieter, die zusätzliche Anforderungen an den Bonus stellen. Wenn Sie diesen Anforderungen nicht genügen, kann der Anbieter Ihnen den Neukundenbonus verweigern! Teilweise müssen Sie den Strom ausschließlich privat nutzen, Sie dürfen gegen Vertragseinschränkungen nicht verstoßen, der Bonus wird auf Ihre Verbrauchsprognose begrenzt, Sie dürfen nicht umziehen und Sie dürfen maximal einen Vertrag mit der Firma haben. Alle diese fragwürdigen Bonus-Einschränkungen habe ich Ihnen in der folgenden Abbildung zusammengefasst. Die komplette Studie finden Sie hier. Diese Einschränkungen des Neukundenbonus sind überraschend. Aus diesem Grund können sich Verbraucher mit meinen Anleitungen in den meisten Fällen erfolgreich dagegen wehren.
Sie sehen, es gibt viele Fallen. Zum Glück sind es nur wenige Strom- und Gasanbieter, die Ihren Verbrauchern Probleme bereiten.
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
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Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
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Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.