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Start / BEV Insolvenz Erfahrungen

BEV Insolvenz: Erfahrungen

3 Jahre vor der Insolvenz schon habe ich vor BEV gewarnt.

Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.

Jetzt wehren!

Tarifempfehlungen

Wenn Sie meine Hinweise bei der Wahl Ihres Anbieters berücksichtigen, dann sind derartige Überraschungen sehr unwahrscheinlich! Bei der Wahl verbraucher-un-freundlicher und insolvenzgefährdeter Anbieter drohen Mehrkosten. Um Ihnen diesen Ärger zu ersparen, biete ich Verbrauchern kostenlose und unverbindliche Tarifempfehlungen an.

Weiter zu den Tarifempfehlungen
Inhaltsverzeichnis

Update (22.07.2020): Bonus-Verweigerung sehr wahrscheinlich unzulässig.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen die Verweigerung des Bonus im Rahmen einer Musterfeststellungsklage geklagt. das zuständige Gericht hat geurteilt, dass der Neukundenbonus dem Kunden anzurechnen ist.

Das Urteil ist leider noch nicht rechtskräftig. Aber es bestätigt die Auffassungen der Verbraucherzentrale und von mir, dass der Bonus zu gewähren ist.

BEV Endabrechnung: Überprüfen Sie mit meinem Tool

Zahlreiche Verbraucher bemängeln die Abrechnung des Insolvenzverwalters. Es lohnt sich somit, seine Strom- und Gasabrechnung zu kontrollieren. und den Neukundenbonus einzufordern. Leider sind die Abrechnungen häufig bewusst intransparent gehalten. Aus diesem Grund ist die Kontrolle nicht trivial. Die Rechnung prüfen zu lassen, kostet Geld.

Ich spare Ihnen gerne dieses Geld. Laden Sie hierzu diese Datei runter, die ich für Sie erstellt habe. Damit können Sie Ihre Stromrechnung ganz bequem selber kontrollieren. Mit Hilfe des Tools können Sie auch Ihren Neukundenbonus einfordern. Mit Hilfe von Musterschreiben können Sie Fehler der Abrechnung geltend machen (z.B. den fehlenden Neukundenbonus. Führen Sie als Argument an: „Ich werde mich der Musterklage der Verbraucherzentrale anschließen. Das OLG München sieht den Neukundenbonus als unselbstständigen Rechnungsposten an, der den Kunden anzurechnen ist).

Eon Stromrechnung Erfahrungen
Ist auch Ihre Rechnung fehlerhaft?

Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.

Rechnung prüfen lassen
Ist auch Ihre Preiserhöhung unzulässig?

Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.

Preiserhöhung abwehren

Das Guthaben der Verbraucher ist fast vollständig weg

Schlechte Nachrichten von der Gläubigerversammlung: Voraussichtlich werden die Gläubiger nur 5% ihres Guthabens erhalten und die Auszahlung wird sich noch einige Jahre verzögern.

BEV Neukundenbonus

Neukundenbonus bei <12 Monaten Belieferungszeit wird bisher verweigert: Musterfeststellungsverfahren gibt Verbrauchern Hoffnung! Der Insolvenzverwalter Bierbach hat den Verbrauchern den Bonus aberkannt, wenn die Belieferung weniger als 12 Monate betrug. Viele Verbraucher, Verbraucherschützer und auch in empfanden dies als ungerecht, da die Schuld an dem vorzeitigem Belieferungsende nicht beim Verbraucher liegt. Auch die AGBs der BEV stützen nach meiner Ansicht nicht das Verhalten des Insolvenzverwalters.

Weiterlesen

Aufgrund dieser großen Ungerechtigkeit hat der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) eine Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht München eingereicht. Es wird wohl noch einige Wochen dauern, bis das Bundesamt für Justiz das Register für die Musterfeststellungsklage eröffnet. Danach können sich Betroffene eintragen lassen. Ich werde an dieser Stelle Sie darüber informieren!

Problematisch ist jedoch, dass betroffene Verbraucher mit einem Guthaben nur noch bis 10. Januar 2020 Ansprüche anmelden können (über die Insolvenztabelle). Welchen Betrag sollen Verbraucher anmelden – mit oder ohne Bonus? Da ich nicht selber BEV-Kunde war, weiß ich nicht, wie genau die Anmeldung der Ansprüche erfolgt. Ich vermute, dass die Betroffenen lieber den strittigen Neukundenbonus hinzurechnen sollten. Der würde dann womöglich wieder herausgerechnet werden. Wenn allerdings im Vorherein der Neukundenbonus herausgerechnet wird, werden die Verbraucher keine Möglichkeit auf eine Auszahlung erhalten.

Verbraucher beschweren sich über falsche Abrechnungen

Viele Verbraucher haben sich gegenüber dem Insolvenzverwalter beschwert, weil anscheinend absichtlich falsche Rechnungen an die Verbraucher versendet werden und Guthaben nicht ausgezahlt wird. Dieser Artikel vom 14.10.2019 spricht vielen Verbrauchern aus der Seele.

BEV hat am 29.01.2019 Insolvenz angemeldet.

Deren Kunden landen ab sofort in der Ersatzversorgung beim teuren Grundversorger. Kunden, die zu hohe Abschläge gezahlt haben oder die auf Ihr Guthaben warten, werden sehr wahrscheinlich ihr Geld abschreiben können.

BEV Erfahrungen

Verspätete Guthabenauszahlung, Rechnung verspätet und falsch

(Stand: 31.12.2018) Verbraucher beschweren sich in Foren und auf de.reclabox.com über die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH insbesondere hinsichtlich verspätete Guthabenauszahlungen, verspätete Auszahlung des Sofortbonus sowie über fehlerhafte oder verspätete Stromabrechnungen. Sie sollten die BEV Erfahrungen der anderen Verbraucher ernst nehmen und nicht auf die hohen Weiterempfehlungsraten vertrauen. Schließlich schreiben die meisten Verbraucher ihre Beurteilung in den ersten Monaten. Die Bewertung spiegelt daher überwiegend den Wechselprozess wieder, der nur selten Gegenstand einer Beschwerde ist.

Wenn Sie einen verbraucherfreundlichen Stromanbieter suchen, bei dem das ganze Vertragsverhältnis reibungslos verläuft, sollten Sie daher die Stromanbieter mit den vielen Verbraucherbeschwerden, kundenunfreundlichen AGBs und schlechtem Kundenservice meiden. Anhand dieser Kriterien habe ich eine Liste mit verbraucherfreundlichen Stromanbietern bereits für Sie erstellt. Weitere Tipps, worauf Sie beim Stromanbieterwechsel achten sollten, finden Sie dort ebenfalls.

Die häufigsten Verbraucherbeschwerden gegenüber BEV (Bayerische Energieversorgungsgesellschaft)

Eine Studie von A.T. Kearney aus 2012 besagt, dass Stromdiscounter im ersten Vertragsjahr hohe Verluste einfahren. Provisionen an Vermittler und hohe Neukundenboni im ersten Vertragsjahr müssten daher in den Folgejahren z.B. mit Hilfe von schnellen und drastischen Preiserhöhungen kompensiert werden. Nur dann seien die Geschäftsmodelle der Stromdiscounter finanziell tragbar. 

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BEV Jahresendabrechnung

Ein Großteil der Beschwerden hat zum Gegenstand, dass BEV die gesetzliche Pflicht die Jahresendabrechnung innerhalb von 6 Wochen nicht einhält. Zudem werden Fehler in der Jahresendabrechnung bemängelt. Die häufigsten Anlässe sind fehlerhafte Zählerstände und verweigerte Neukundenboni. Im Fall von BEV haben sich nur wenige Verbraucher über fehlerhafte Stromabrechnungen beschwert.

Am 16.01.2019 teilte die Bundesnetzagentur mit, dass Sie ein Aufsichtsverfahren gegen BEV wegen intransparenter Abrechnungen eingeleitet hat. Quelle 

Verspätete Auszahlung von Guthaben & Sofortbonus: 

Die allermeisten Beschwerden kritisieren, dass BEV die gesetzlichen Fristen zur Auszahlen von Guthaben und Boni nicht nachkommen. Die Verbraucher beschweren sich, weil sie letztendlich BEV einen kostenlosen Kredit gewähren und dadurch BEV unfreiwillig zu seiner günstigen Finanzierung des Unternehmens verhelfen. Problematisch ist es insbesondere dann für Verbraucher, wenn die Rechnungen und Guthaben „vergessen“ werden oder wenn BEV Insolvenz anmelden sollte. Damit verstößt das Unternehmen gegen seine eigenen AGBs, denn in Ziffer 8.3 verspricht das Unternehmen eine „unverzügliche“ Erstattung von Guthaben. Umgekehrt, wenn ein Verbraucher in Zahlungsrückstand gerät, behält sich das Unternehmen vor, Verzugszinsen einzufordern (Ziffer 9.6; Stand: 11.03.2018).

Neukundenbonus

Viele Verbraucher berichten, dass BEV den Neukundenbonus vergisst auszuzahlen. Zwar werde der Bonus in der Abrechnung ausgewiesen, allerdings müssen Verbraucher den Bonus erst anfordern, bevor dieser dann tatsächlich ausgezahlt wird. Dies erfolgt dann relativ problemlos, weil der Stromanbieter keine AGB-Klauseln unterhält, die den Bonus einschränken (z.B. bei immergrün und Fuxx Sparenergie wird der Neukundenbonus bei Mehrtarifzählern und bei Photovoltaikanlagen verweigert).

Kündigungen

Die Verluste aus dem Anfangsjahr können nur dann kompensiert werden, wenn die Kunden nicht bereits nach dem ersten Vertragsjahr kündigen. Einige Verbraucher beschwerten sich über BEV, dass ihre Kündigung nicht anerkannt wurde.

Preiserhöhungen

In meisten Verbraucherbeschwerden gegenüber Stromdiscountern gehen drastische Preiserhöhungen mit versteckten Mitteilungen einher. Sehr häufig berichten die Verbraucher über Preiserhöhungen von 20% und mehr. Ich bezweifle sehr stark, dass solche Preiserhöhungen mit dem Grundsatz der Billigkeit zu rechtfertigen sind.  Versteckte Preiserhöhungen können z.B. in langen und positiv formulierten Texten oder in Werbeflyer ähnlichen Texten enthalten gewesen. Die Verbraucher bemängeln, dass sie die Preiserhöhung nicht erkannten und dadurch nicht von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen konnten.

Empfehlungen, wenn Sie noch nicht Kunde von BEV sind

Wenn Sie noch nicht Kunde von BEV sind, empfehle ich Ihnen die BEV Erfahrungen anderer Verbraucher ernst zu nehmen.  Es gibt sehr viele Stromanbieter, die nicht nur günstig, sondern auch sehr verbraucher-un-freundlich sind und über dies sich Verbraucher nicht beschweren.

Empfehlungen, wenn Sie bereits BEV-Kunde sind

Wenn Sie den Vertrag vor weniger als vor zwei Wochen per Telefon, Post oder über das Internet abgeschlossen haben, können Sie noch von Ihrem Widerrufsrecht gebrauch machen. Bitte beachten Sie einige Hinweise, wie Sie Ihren Stromanbieter BEV richtig kündigen. Unter Anderem empfehle ich eine Kündigung postalisch per Einschreiben/Einwurf vorzunehmen.

Wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist, besteht die Gefahr, dass die BEV Erfahrungen anderer Verbraucher auch auf Sie ereilen können. Folgende Punkte sollten Sie beachten:

  1. BEV richtig Kündigen: Auch bei BEV berichten Verbraucher über Schwierigkeiten, dass die Kündigung nicht anerkannt wird. Um eine unfreiwillige Vertragsverlängerung zu vermeiden, sollten Sie meinen Ratschlägen folgen.
  2. Versteckte Preiserhöhung: Bei einem Teil der Beschwerden kritisieren die Verbraucher, dass Preiserhöhungen versteckt in E-Mails mitgeteilt wurden. Lesen Sie daher alle Dokumente von BEV besonders sorgfältig durch und beachten Sie auch das Kleingedruckte.
  3. Guthabenauszahlung und fehlerhafte Stromabrechnungen: Häufig werden anscheinend Stromrechnungen verspätet oder gar fehlerhaft erstellt und auch bei der Guthabenauszahlung werden Fristen von Seiten BEV nicht eingehalten. Überprüfen Sie daher Ihre Stromabrechnungen der letzten drei Jahre auf Fehler. Stellen Sie auch sicher, dass Ihre Guthaben und Sofortboni vollständig ausgezahlt wurden. Tipps zum Umgang mit diesen Beschwerden finden Sie auf dieser Internetseite.
  4. Verspätete Guthabenauszahlungen zukünftig vermeiden:
    bei der Mitteilung des Zählerstandes per E-Mail sollten Sie das nächste Mal bereits die Konsequenzen androhen, sofern die Stromrechnung nicht innerhalb von 6 Wochen und die Auszahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung erfolgt:

Wenn Sie dies schreiben, müsste Sie aus meiner Sicht die 4-wöchige Frist umgangen haben, die der Stromanbieter hat, um die Kundenbeschwerde zu lösen. Der Vorteil ist somit, dass Sie sofort die Schlichtungsstelle einschalten können. Zudem signalisieren Sie dem Stromanbieter, dass Sie ein aufgeklärter Verbraucher sind und Ihre Rechte kennen. Hoffentlich wird dies dazu beitragen, dass der Stromanbieter bei Ihnen keine Verzögerungen zulässt.

Kundennummer: [Ihre Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.
Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.

Viele Grüße [Ihr Name]

Wechseln Sie zu einem meiner empfohlenen Anbietern
STROM ab 24 Cent/kWh

empfohlene Anbieter:

Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas

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GAS ab 6 Cent/kWh

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Maingau, eprimo, GoldGas

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* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.

Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.

Hilfe, die überzeugt: Bewertungen zu meinem Projekt

Ausgezeichnet
4.9
Hubel D.
Sehr gute Anlaufstelle für Kunden dubios agierende Stromanbieter wie in unserem Fall die VOXENERGIE.
marco S.
Ich bin sehr enttäuscht über die Gleichgültigkeit des Anwalts oder wer auch immer er ist, nachdem ich mehrere E-Mails mit Fotos an die Verbraucherhilfe geschickt hat mit Abschluss Rechnung und Preiserhöhung von 2022 und 2023 durch mivolta Dass ich trotz der Tatsache, dass er mir einen Vertrag für den Werbeanruf gemacht und mir einen Garantiepreis für die Dauer des Vertrages versprochen hatte, immer noch vergeblich auf eine Antwort warten muss, wie und was getan werden könnte, um die Schlusszahlung von mivolta zu korrigieren Ich hoffe wirklich, dass der Anwalt meine Bewertung liest und sein Gewissen prüft und beschließt, meine E-Mails mit den Dokumenten zu überprüfen, die er brauchte, die ich beigefügt habe, und mir so schnell wie möglich eine Antwort zu geben, zumindest eine Bestätigung, dass er meine E-Mail erhalten hat.
Antwort vom Eigentümer: Sehr geehrter Herr Sapioli,vielen Dank, dass Sie Kontakt zu uns aufgenommen haben. Sie haben ein Kontaktformular ausgefüllt, sodass wir Ihnen Fall prüfen und ein kostenloses Musterschreiben bereitstellen können.Bitte entschuldigen Sie! Bisher haben wir leider keine Unterlagen Ihrerseits erhalten und Ihnen deshalb auch keine weitere Rückmeldung gegeben. Wir haben im System allerdings nachvollziehen können, dass es ein Fehler mit Ihrer Email-Adresse gab, Wahrscheinlich hat dazu geführt, dass Ihnen unsere Nachricht nicht zugestellt wurde. Bitte seien Sie so gut und geben Sie uns eine 2. Chance.Den Kontakt haben wir inzwischen wieder hergestellt, sodass wir Ihr Problem mit der Preiserhöhung und dem untergeschobenen Vertrag nun bearbeiten können.
Paddwell
Ich werde von Zeit zu Zeit meinen Fall erweitern und somit die Rezession. Ich gehe aktuell gegen die EVD vor. Auch ich möchte mich schon jetzt sehr bei Herrn Moeschler und seiner „Verbraucherhilfe Stromanbieter“ bedanken._________________***Juni/2023:***Ich bin erst kürzlich auf Herrn Moeschler gestoßen und aufgrund der schnellen und kompetenten Beratung zuversichtlich aus meiner prekären Situation noch gut heraus zukommen.Eigentlich hatte ich bereits 05/2021 gekündigt und aufgrund verspäteter Kündigung musste ich 1 Jahr warten, den neuen Vertrag beim neuen Anbieter hatte ich bilateral geschlossen.Als die Energiepreise angezogen wurden und die Energiekrise begann kam ein Erhöhungsschreiben des neuen Anbieters (12/2021). Ich schaffte es diesen Vertrag zu revidieren und zurück in meinen Bestandsvertrag bei der EVD zu gelangen. Zum 02/2022 erhielt ich zusätzlich ein Bestätigungsschreiben mit einer Preisfixierung bis 06/2023.Dann kam widererwarten eine Preiserhöhung (auf 70,86 Cent / kWh) in 07/2022. Bis hier war ich „zufriedener Kunde“ (seit 2015!). Die Begründung war schwammig bis nicht vorhanden. Allgemeines Bla Bla ohne Tranzparenzgründe oder Berechnungsgrundlage. Die Bestätigung, dass meine Vertragspreise garantiert werden, kam während die Krise bereits in vollem Gange war. Man kann hier ganz klar Gewinnpotential unterstellen.Der Energiemarkt beruhigt sich aktuell wieder sehr. Die EVD nimmt nach wie vor keine neuen Kunden an oder senkt die Preise bei den Bestandskunden. Ich bin zuversichtlich, dass ich mit der Hilfe von Herrn Moeschler weiter komme. Die vielen durchweg positiven Rezessionen unterstreichen das Ganze nur noch.Vielen lieben Dank im Voraus!_________________***Januar/2024:***Seit 08/2023 habe ich mich der "Sammelklage" angeschlossen. Das Verfahren läuft und die EVD (bzw. ExtraEnergie) wehrt sich massiv und verzögert das Ganze.Ich habe am 31/12/2023 meinen Vertrag zum 31/05/2024 gekündigt und bereits nach Rücksprache und Beratung durch Herrn Moeschler einen neuen Stromlieferanten (LichtBlick) gefunden, der neben einer Preisersparnis von mehr als 100% (statt 70,86 Cent / kWh sind es jetzt 31,08 Cent / kWh = 39,78 Cent / kWh Differenz) gibt es auch eine kürzere Kündigungsfrist von 4 Wochen (statt bisher 6 Wochen) und einen Neukundenbonus von 222,56€.
Liane W.
Ich habe mir Hilfe bei Dr. Matthias Moeschler gesucht. Er hat mich bis jetzt kostenlos beraten und mein Gefühl im Recht zu sein bestärkt. Ich werde Ihn auch offiziell beauftragen, mein Recht durchzusetzen.Das ist das Problem:"Vattenfall macht seine eigenen Regeln"Ich bekam eine Preiserhöhung und habe mich telefonisch auf einen anderen Vertrag bzw. eine Vertragsänderung geeinigt. Ich füllte den zugeschickten Link aus und hörte nichts mehr davon. Stattdessen kassiert Vattenfall jeden Monat über das doppelte des marktüblichen Preises ( trotz Gaspreisbremse ) und dem Preis, auf den wir uns eigentlich geeinigt hatten. Mir wurde nicht mitgeteilt, dass der von Vattenfall angebotene Vertrag nicht zustande kam. Ich hatte mehrfach gefordert, das aufgezeichnete Gespräch mit unserer Einigung mal abzuhören. Mit dem “Kundenservice” ist keine sachliche Kommunikation möglich. Das habe ich dann irgendwann aufgegeben, aber mit der Preiserhöhung bin ich trotzdem nicht einverstanden.1. Die Preiserhöhung war versteckt und ist daher nicht wirksam.2. Die Preiserhöhung ist überzogen und daher ebenfalls nicht wirksam.Beide Punkte habe ich ausführlich erläutert.Unterm Strich teilt Vattenfall mir immer nur mit, dass Sie mir die Preiserhöhung fristgerecht mitgeteilt hätten und dass Sie meine Beschwerden nicht weiter bearbeiten würden. Verweise auf Urteile vom BGH vom 21.12.2022 (VIII ZR 200/20), OLG Köln vom 26.06.2020 (6 U 303/19), LG Köln vom 26.11.2019 (31 O 330/18) werden ignoriert.
Frank B.
Eine Organisation, die einfachen Privatkunden schnell und umfassend bei Problemen mit den übermächtig wirkenden Stromkonzernen hilft.Die Beratung war hervorragend, die Musterbriefe nützlich - jetzt heißt es nur noch hoffen dass der Stromversorger sich davon beeindrucken lässt.
Matthias M.
Gute Unterstützung. Danke!
Nach N.
Meinen herzlichen Dank für die schnelle Hilfe!
M K
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Rückmeldung und Informationen. Wir haben dadurch unseren Stromanbieter dazu bringen können uns weiterhin zu den bisherigen, günstigen Strompreisen zu beliefern. Wir sind super zufrieden.
Sanja T.
T K
Herr Moeschler hilft mir nun seit einigen Jahren immer wieder. Es sollte mehrere solche Services geben. Hut ab!
karl K.
Eine sehr hilfreiche Korrespondenz mit der Verbraucherhilfe- Stromanbieter hat letztendlich nach Schlichtung zum Erfolg geführt. Wir wollten ursprünglich nur eine Strompreiserhöhung abwenden, jetzt sind wir wieder im alten, ursprünglich abgeschlossenen Tarif (28ct/kwh anstatt 79ct/kwh) gelandet......Ich denke, das die Musterschreiben von dieser Seite, einen wichtigen Anteil am guten Ausgang hatten.Vielen Dank für die freundliche Unterstützung
Ivan G.
Hier wird professionelle und schnelle Hilfestellung geboten, um unseriöse Stromanbieter mit ungerechtfertigten Preiserhöhungen anzufechten/fristlos zu kündigen und das auch noch kostenlos.
Alexander G.
Vielen Dank für die Unterstützung und schnelle Antwort.
Anne H.
Vielen Dank! Durch das Musterschreiben konnte ich meinen Vertrag bei Primastrom rückgängig machen! Mir fällt ein großer Stein vom Herzen
Christiane M.
Stephanie H.
Tolle Unterstützung! Vielen vielen Dank für die super Hilfe. Sehr schnelle Antworten und Ratschläge. Ich danke herzlichst!!!
Michael D.
Sehr freundliche und kompetente Hilfe! Herzlichen Dank.
Stefan
Herzlichen Dank für das Musterschreiben sowie all die Mühen. Kostenfreier Support auf diesem Niveau ist wirklich eine Rarität!Mit Ihrem Support konnte ich innerhalb kürzester Zeit alle meine Forderungen bei meinem noch Stromanbieter durchsetzen.
Arne A.
Super Unterstützung, gut investierte Zeit. Es hat alles bestens geklappt und in Verbindung mit der Schlichtungsstelle musste Voxenergie die Preiserhöhung zurück nehmen und einen 4-stelligen Betrag zurück erstatten. Vielen Dank
Silke Kruse W.
Super schnelle Hilfe und stets schnelle Antworten wenn Fragen anstehen...der Wechsel des Stromanbieters hat super geklappt...Danke ...sehr empfehlenswert
Dennis S.
38 Cent/kWh.... danke für 2 Jahre Ruhe in diesen wilden Zeiten!
Carsten R.
Wir waren Kunden bei EVD und haben ebenfalls trotz Preisgarantie eine saftige Erhöhung für den Strompreis erhalten. Zum Glück sind wir auf die Seite von Herrn Möschler gestoßen. Er hat uns schnell, kompetent und kurzfristig geholfen, den Stromanbieter zu wechseln. Vielen Dank dafür!!
Michael W.
Sehr netter Kontakt, Herr Moeschler konnte uns nach einer EMail-Abfrage kurzfristig ein Angebot über einen Stromvertrag anbieten. Hat alles sehr unkompliziert geklappt. Verbraucherhilfe-Stromanbieter kann ich uneingeschränkt empfehlen. Daumen hoch.
Susanne H.
Dr. Matthias Moeschler berät äußerst schnell und sehr kompetent. Ich bin ihm mehr als dankbar. In einem Fall kam ich mit Sonderkündigungsrecht aus meinen teurer gewordenen Vertrag (trotz Preisbindung) raus und im anderen Fall konnte ich über die Schlichtungsstelle Energie eine Einigung erwirken. Das alles habe ich Herrn Dr. Moeschler zu verdanken, der mich jederzeit freundlich per Mail beriet, welche nächsten Schritte ich unternehmen sollte. DANKE dafür!
Jacqueline H.
Ist kann meine Bewertung nur zu 100% positiv abgeben.Ich bin in jeder Hinsicht sehr zufriedenWenn man Hilfe benötigt sollte man sich einfach nur trauen auch anzuschreiben, seine persönliche Situation erklären und dann wird einem geholfen!Dafür nochmals ein riesengroßer Blumenstrauss voller Dankeschön!!!Weiter so 👍🏽
Uwe G.
Hallo Herr Moechler,ich habe Sie in meiner Email am 25.08. um Hilfe bei meinem Problem mit Voxenergie gebeten! VE hatte den monatlichen Abschlag um das Doppelte von 132,- auf 266,- erhöht. Dank ihrer Hilfe bin ich aus diesem Vertrag (obwohl ich die Kündigungsfrist versäumt hatte) raus gekommen und möchte mich auf diesem Wege noch mal recht herzlich für Ihre guten Tipps und schnelle Hilfe bedanken. Bleiben Sie gesund und freundliche Grüsse Karin Hoffmann
Michael B.
Superschnell und erfolgsgekrönt geholfen
Wolfgang P.
Nachdem mein bisheriger Stromanbieter den Preis trotz Preisfix einfach verdoppelt hat, habe ich hier schnelle und günstige Hilfe auf der Suche nach einem neuen Anbieter bekommen.Vielen Dank nochmal.
Andrea D.
Nur durch die Hilfe von Herrn Moeschler konnte ich einen sehr "dubiosen" Stromvertrag erfolgreich kündigen. Ich kann ihn und sein Portal nur empfehlen und werde in Zukunft seine Hilfe bei der Suche eines neues Stromanbieters gerne in Anspruch nehmen. Das ist gegenwärtig ziemlich schwierig.
Jasmin W.
Total schnelle Antwort, es hat zumindest bzgl. des Stromvertrages geholfen und dann die Hilfe noch kostenlos, vielen lieben Dank, super Arbeit
Susanne H.
Wir hatten Gas + Strom von immergrün. Über Preiserhöhungen wurden wir nicht informiert ! Durch die Hilfe von Herrn Moeschler haben wir uns erfolgreich dagegen wehren können !! Vielen vielen Dank dafür 🙂
Gunther F.
Hr. Moeschler ist erste Wahl bei Problemen mit Stromanbietern und Preiserhöhung. Er hat mir und einer Bekannten einen sehr guten Stromvertrag vermittelt und war sehr freundlich und Hilfsbereit bei Problemen beim Wechselprozess bei der Bekannten, bei mir war der Wechsel nach 4 Tagen!!! schon abgeschlossen.Ich empfehle ihn gerne weiter und bedanke mich herzlich bei ihm!!!
M. A.
Nur positive Erfahrungen! Nach Preiserhöhung meines bisherigen Stromanbieters hat mir Herr Möschler einen attraktiven und günstigen Stromanbieter vermittelt.
Mark F.
Super Vorlage - Danke!
Brigitta L.
Vielen Dank für das sehr schnelle Angebot bezüglich eines Stromanbieterwechsels. Leider kam der Vertrag nicht zu Stande, weil wir uns anderweitig entscheiden mussten. Für die Zukunft würde wir in jedem Fall immer eine Angebotsanfrage bei Herrn Moeschler in Betracht ziehen.Brigitta und Frank
Hen M.
Erfolg durch die Verwendung des Musterschreibens. Dankeschön.
Frieder G.
Bin mit der Beratung, mit den gegebenen Informationen und Hilfestellung vollens zufrieden.
Max D. Z.
Dank der Tipps von Herrn Moeschler sind wir die Kriminellen losgeworden. Sehr zu empfehlen!
Rüdiger P.
Antwort vom Eigentümer: Lieber Hr. Paudler, Sie beschweren sich über Eon, bewertet haben Sie aber mich (Verbraucherhilfe-Stromanbieter.de). Ich versuche Menschen mit derartigen Problemen zu helfen. Gerne unterstütze ich auch Sie.Da hier eine Verwechslung vorliegt möchte ich Sie bitten, die Rezension zu löschen.Vielen Dank. Matthias Moeschler
Marin Z.
Abed A.
Sehr Nett und ehrlich
Sascha R.
Schnelle, kostenlose und erfolgreiche Hilfe. Herzlichen Dank!
Klaus W.
Bietet deutlich günstigere Stromverträge als Verifox oder Check24 an. Auf der Website findet man viel Unterstützung, wenn man vom Stromanbieter über den Tisch gezogen wird. Die Qualitäts-Liste der Stromanbieter habe ich bei neuen Stromverträgen immer beachtet und seitdem keinen Ärger mehr. Man spürt, dass es um die gute Sache und nicht um Gewinnmaximierung geht, was man heute nicht mehr oft findet.
uwe ralf S.
Wahnsinn , nur diese Seite erwähnt . Nach 4Tage war alles geklärt. Danke
J
Sehr schnelle Unterstützung beim Anbieterwechsel mit guten Vorschlägen zur Preisersparnis. Absolut zu empfehlen!
Regine O.
Auch ich bin durch Zufall auf die Internetseite gestoßen ich habe Probleme mit dem Anbieter Voxenergie.Dank der schnellen, vielfachen und kompetenten Beratung durch Herrn Moeschler konnte ich gut reagieren, wobei mein Fall noch nicht abgeschlossen ist. Jetzt sind wenigstens meine Bauchschmerzen weniger geworden und ich bin zuversichtlich, dass ich mit Herrn Moeschlers Hilfe Erfolg haben werde.Der Mensch ist unbezahlbar und seine selbstlose Hilfe ist einzigartig, zudem sie auch noch kostenlos ist.Vielen, lieben Dank!Ich möchte meine Rezension noch ergänzen. Es sind jetzt 8 Wochen vergangen und ich habe den 1. Teilerfolg erreicht.Ich habe seit Januar große Probleme mit meinem jetzigen Energieanbieter Voxenergie GmbH. Dank der Hilfe durch Herrn Moeschler bin ich aus dem Stromvertrag herausgekommen, was ich ohne seine geduldige, ausführliche und äußerst kompetente Unterstützung nicht geschafft hätte. Dafür nochmals ein riesiges Dankeschön. Auch die Vermittlung an den neuen Anbieter Eprimo ging problemlos, die Empfehlung habe ich ebenfalls von Herrn Moeschler. Erwähnen möchte ich noch, dass alles kostenlos war, auch die Musterschreiben, so eine uneigennützige Hilfe gibt es heute nur noch sehr selten.Ich kann ihn ruhigen Gewissens weiterempfehlen.
German B.
Ich hatte Probleme mit meiner Gas und Strom Lieferanten (Preiserhöhungen von mehr als 100%) in NRW. Und Dr. Matthias Moeschler hatte mir viel geholfen. Mit seiner Hilfe konnte ich die Preiserhöhungen wiedersprechen. Ich wünsche ihn alles gutes!
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BEV – weiterführende Fragen & Antworten

Habe ich Anrecht auf meinen Neukundenbonus, auch wenn der Vertrag aufgrund der Insolvenz keine 12 Monate lief?

Diese Entscheidung werden wohl Gerichte entscheiden müssen. Verbraucherschützer sehen dies so. Sobald Urteile vorliegen, werde ich an dieser Stelle hierauf verweisen!

Muss ich BEV jetzt kündigen?

Nein. Da die BEV Ihren Lieferverpflichtungen aus den Verträgen nicht mehr erfüllen kann, werden automatisch in die Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger mit Strom und Gas beliefert werden.

Der Insolvenzverwalter beteuert, dass keine neuen Abbuchungen mehr vorgenommen werden. Vorsichtshalber können Sie selbstverständlich das SEPA-Lastschriftmandat kündigen. Ich sehe aber diesen Schritt auch nicht als notwendig an.

Sollte ich Zahlungen zurückbuchen lassen?

Bei diesem Thema herrscht viel Unsicherheit und Wirrwarr in den Medien. Ich versuche hier ein wenig Struktur rein zubringen. Mal schauen, ob es mir gelingt…

  • In diesen Fällen dürfen Sie m.E. risikolos zurückbuchen lassen:

Falls die BEV Abschläge für den Monat Februar einzieht (sie tut dies zu Monatsbeginn), dann dürfen Sie diese m.E. zurück buchen lassen. Schließlich werden Sie im Monat Februar nicht mehr von der BEV mit Strom- oder Gas beliefert. Gleiches gilt, wenn BEV am 1.02.2019 den 12 Abschlag eingezogen hat. Denn nach meinem Kenntnisstand berechnet BEV die Höhe der Abschläge auf 11 Abschlagszahlungen. Deshalb sind in einem Jahr auch nur 11 Abschläge zu zahlen – nicht 12.

  • Ansonsten dürften Rückbuchungen riskant sein

Nach meiner Einschätzung sind jedoch sonst Rückbuchungen für Zahlungen bis Januar nicht zulässig und Sie gehen das Risiko von Mahnkosten etc. ein. Schließlich wurden Sie noch im Januar mit Energie versorgt und zudem müssten geleistete Zahlungen rechtlich bereits Teil der Insolvenzmasse sein. Dies gilt leider auch, wenn Sie zu hohe Abschläge zahlen. Grundlos dürfen Sie Ihre Zahlungen auf keinen Fall zurückbuchen lassen, ansonsten drohen Mahnkosten. Wenn aber BEV aufgrund der Preiserhöhung zu hohe Abschläge eingezogen hat, dann könnten Sie versuchen dies schriftlich (per E-Mail und per Einschreiben) zu beanstanden und die Rückbuchungen zu veranlassen. Ich gehe aber davon aus, dass der Insolvenzverwalter diese Rückbuchungen zurück verlangt. Auch das Verrechnen der letzten Abschläge mit einem Guthaben aus einer vorherigen Jahresabrechnung oder nicht ausgezahlten Sofortbonus sehe ich (leider!) kritisch, jedoch könnte man argumentieren, dass in den AGBs (Klausel 8.3) folgendes steht: „Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so wird der übersteigende Betrag unverzüglich erstattet, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung verrechnet…“.

Es wird wild diskutiert, ob Verbraucher nicht das Risiko eingehen und Rückbuchungen dennoch vornehmen sollten. Ich habe den Eindruck, dass wild spekuliert wird und auch vermeintliche Experten es nicht wirklich wissen. Letztendlich muss jeder selber entscheiden, ob er das Risiko eingehen möchte. Um eine entsprechende Entscheidung treffen zu können, sollten Sie jedoch wissen, welche Kosten auf Sie zukommen können: Die Rücklastschrift beträgt üblicherweise 10€ oder weniger, Mahnung dürfen nur maximal 5€ kosten, Inkasso wird deutlich teurer (bei ein paar Hundert Euro Gegenstandswert vielleicht 70€).

Was muss ich bei Nachzahlungen beachten?

Leisten Sie keine Vorauszahlungen mehr für die Monate ab Februar. Nachzahlungen überweisen Sie bitte nicht mehr auf die Konten von BEV. Der Insolvenzverwalter nennt auf http://bev-inso.de/ (=> Punkt 8) die neue Bankverbindung.

Was sollte ich sonst noch tun?
  • Notieren Sie sich den Zählerstand zum 01.02.2019 und melden Sie diesen ihrem Netzbetreiber und BEV.
  • BEV verfügt über kein Online-Portal. Stattdessen sollten Sie Ihren Zählerstand per E-Mail an [email protected] übermitteln.
Worauf sollte ich beim Wechselprozess achten?
  • Ihr aktueller Versorger ist nicht BEV, sondern Ihr Grundversorger / Netzbetreiber. Diesen müssen Sie auch nicht selber kündigen, sondern Sie können den neuen Anbieter dies überlassen.
  • Ich habe bei Check24 erfahren, dass Sie die Kundennummer beim Wechsel nicht angeben müssen – diese Angabe sei optional.
  • Sie können versuchen, den Vertrag rückwirkend zum 01.02.2019 abzuschließen. Manchmal gelingt dies. Am besten Sie geben als Wechseltermin „nächstmöglich“ an und rufen beim neuen Versorger kurz mit dieser Bitte an.
BEV Inkasso

BEV setzt die Kanzlei Stapf als Inkassounternehmen häufig sofort ein, wenn der Verbraucher in Zahlungsrückstand geraten ist. Um unnötige Kosten zu vermeiden kann ich jedem Verbraucher nur raten, die Monatsabschläge per SEPA-Lastschriftverfahren einziehen zu lassen und Nachzahlungen unverzüglich zu tätigen. Wenn Streitigkeiten bei der Jahresendabrechnung vorliegen, so sollte der Verbraucher den unstrittigen Betrag überweisen. Den restlichen, strittigen Betrag sollten die Verbraucher ggü. BEV begründen. Dies können z.B. unzulässige Preiserhöhungen oder Fehler in der Stromabrechnung beinhalten.

Hintergrundinformationen zu BEV

Erst seit 2014 ist die Bev bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH als Energieanbieter tätig. Der Stromanbieter mit dem Sitz in München ist konzernunabhängig und es besitzt kein eigenes Strom- oder Gasnetz. Im Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2015 ist ein Jahresüberschuss i.H.v. 4 Mio. € (Vorjahr: -4,6 Mio. €) und ein Eigenkapital von 35 T€ ausgewiesen (Vorjahr: -4,6 Mio. €).

Quelle: Energieanbieterinformation.de; de.reclabox.com

Ist auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?

Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.

Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:

  • rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
  • Preisgarantie ist eingehalten
  • transparent mitgeteilt
  • Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)

Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos! Füllen Sie hierzu dieses Formular aus.

Bitte nennen Sie Ihren Anbieter:
Sind Sie Strom- oder Gaskunde?

Über den Autor Dr. Matthias Moeschler

Dr. Matthias Moeschler Verbraucherhilfe Stromanbieter

Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.

Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren. 

Erfahren Sie hier mehr über mich!

Welche Erfahrungen haben Sie mit BEV gemacht? Konnten Sie sich wehren?
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