BEV Insolvenz: Erfahrungen
3 Jahre vor der Insolvenz schon habe ich vor BEV gewarnt.
Mit den Hinweisen auf dieser Seite lösen Sie Ihr Problem.
Jetzt wehren!
Tarifempfehlungen
Wenn Sie meine Hinweise bei der Wahl Ihres Anbieters berücksichtigen, dann sind derartige Überraschungen sehr unwahrscheinlich! Bei der Wahl verbraucher-un-freundlicher und insolvenzgefährdeter Anbieter drohen Mehrkosten. Um Ihnen diesen Ärger zu ersparen, biete ich Verbrauchern kostenlose und unverbindliche Tarifempfehlungen an.
Update (22.07.2020): Bonus-Verweigerung sehr wahrscheinlich unzulässig.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen die Verweigerung des Bonus im Rahmen einer Musterfeststellungsklage geklagt. das zuständige Gericht hat geurteilt, dass der Neukundenbonus dem Kunden anzurechnen ist.
Das Urteil ist leider noch nicht rechtskräftig. Aber es bestätigt die Auffassungen der Verbraucherzentrale und von mir, dass der Bonus zu gewähren ist.
BEV Endabrechnung: Überprüfen Sie mit meinem Tool
Zahlreiche Verbraucher bemängeln die Abrechnung des Insolvenzverwalters. Es lohnt sich somit, seine Strom- und Gasabrechnung zu kontrollieren. und den Neukundenbonus einzufordern. Leider sind die Abrechnungen häufig bewusst intransparent gehalten. Aus diesem Grund ist die Kontrolle nicht trivial. Die Rechnung prüfen zu lassen, kostet Geld.
Ich spare Ihnen gerne dieses Geld. Laden Sie hierzu diese Datei runter, die ich für Sie erstellt habe. Damit können Sie Ihre Stromrechnung ganz bequem selber kontrollieren. Mit Hilfe des Tools können Sie auch Ihren Neukundenbonus einfordern. Mit Hilfe von Musterschreiben können Sie Fehler der Abrechnung geltend machen (z.B. den fehlenden Neukundenbonus. Führen Sie als Argument an: „Ich werde mich der Musterklage der Verbraucherzentrale anschließen. Das OLG München sieht den Neukundenbonus als unselbstständigen Rechnungsposten an, der den Kunden anzurechnen ist).
Aktuell beschweren sich viele Kunden über ihre Strom- und Gas-Rechnung, weil sehr hohe Kosten aufgeführt werden. Lassen Sie Ihre Rechnung prüfen.
Viele Preiserhöhungen von immergrün sind unzulässig, weil diese intransparent oder überzogen sind, oder weil eine Kalkulationsgrundlage fehlt.
Das Guthaben der Verbraucher ist fast vollständig weg
Schlechte Nachrichten von der Gläubigerversammlung: Voraussichtlich werden die Gläubiger nur 5% ihres Guthabens erhalten und die Auszahlung wird sich noch einige Jahre verzögern.
BEV Neukundenbonus
Neukundenbonus bei <12 Monaten Belieferungszeit wird bisher verweigert: Musterfeststellungsverfahren gibt Verbrauchern Hoffnung! Der Insolvenzverwalter Bierbach hat den Verbrauchern den Bonus aberkannt, wenn die Belieferung weniger als 12 Monate betrug. Viele Verbraucher, Verbraucherschützer und auch in empfanden dies als ungerecht, da die Schuld an dem vorzeitigem Belieferungsende nicht beim Verbraucher liegt. Auch die AGBs der BEV stützen nach meiner Ansicht nicht das Verhalten des Insolvenzverwalters.
Aufgrund dieser großen Ungerechtigkeit hat der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) eine Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht München eingereicht. Es wird wohl noch einige Wochen dauern, bis das Bundesamt für Justiz das Register für die Musterfeststellungsklage eröffnet. Danach können sich Betroffene eintragen lassen. Ich werde an dieser Stelle Sie darüber informieren!
Problematisch ist jedoch, dass betroffene Verbraucher mit einem Guthaben nur noch bis 10. Januar 2020 Ansprüche anmelden können (über die Insolvenztabelle). Welchen Betrag sollen Verbraucher anmelden – mit oder ohne Bonus? Da ich nicht selber BEV-Kunde war, weiß ich nicht, wie genau die Anmeldung der Ansprüche erfolgt. Ich vermute, dass die Betroffenen lieber den strittigen Neukundenbonus hinzurechnen sollten. Der würde dann womöglich wieder herausgerechnet werden. Wenn allerdings im Vorherein der Neukundenbonus herausgerechnet wird, werden die Verbraucher keine Möglichkeit auf eine Auszahlung erhalten.
Verbraucher beschweren sich über falsche Abrechnungen
Viele Verbraucher haben sich gegenüber dem Insolvenzverwalter beschwert, weil anscheinend absichtlich falsche Rechnungen an die Verbraucher versendet werden und Guthaben nicht ausgezahlt wird. Dieser Artikel vom 14.10.2019 spricht vielen Verbrauchern aus der Seele.
BEV hat am 29.01.2019 Insolvenz angemeldet.
Deren Kunden landen ab sofort in der Ersatzversorgung beim teuren Grundversorger. Kunden, die zu hohe Abschläge gezahlt haben oder die auf Ihr Guthaben warten, werden sehr wahrscheinlich ihr Geld abschreiben können.
BEV Erfahrungen
Verspätete Guthabenauszahlung, Rechnung verspätet und falsch
(Stand: 31.12.2018) Verbraucher beschweren sich in Foren und auf de.reclabox.com über die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH insbesondere hinsichtlich verspätete Guthabenauszahlungen, verspätete Auszahlung des Sofortbonus sowie über fehlerhafte oder verspätete Stromabrechnungen. Sie sollten die BEV Erfahrungen der anderen Verbraucher ernst nehmen und nicht auf die hohen Weiterempfehlungsraten vertrauen. Schließlich schreiben die meisten Verbraucher ihre Beurteilung in den ersten Monaten. Die Bewertung spiegelt daher überwiegend den Wechselprozess wieder, der nur selten Gegenstand einer Beschwerde ist.
Wenn Sie einen verbraucherfreundlichen Stromanbieter suchen, bei dem das ganze Vertragsverhältnis reibungslos verläuft, sollten Sie daher die Stromanbieter mit den vielen Verbraucherbeschwerden, kundenunfreundlichen AGBs und schlechtem Kundenservice meiden. Anhand dieser Kriterien habe ich eine Liste mit verbraucherfreundlichen Stromanbietern bereits für Sie erstellt. Weitere Tipps, worauf Sie beim Stromanbieterwechsel achten sollten, finden Sie dort ebenfalls.
Die häufigsten Verbraucherbeschwerden gegenüber BEV (Bayerische Energieversorgungsgesellschaft)
Eine Studie von A.T. Kearney aus 2012 besagt, dass Stromdiscounter im ersten Vertragsjahr hohe Verluste einfahren. Provisionen an Vermittler und hohe Neukundenboni im ersten Vertragsjahr müssten daher in den Folgejahren z.B. mit Hilfe von schnellen und drastischen Preiserhöhungen kompensiert werden. Nur dann seien die Geschäftsmodelle der Stromdiscounter finanziell tragbar.
Ein Großteil der Beschwerden hat zum Gegenstand, dass BEV die gesetzliche Pflicht die Jahresendabrechnung innerhalb von 6 Wochen nicht einhält. Zudem werden Fehler in der Jahresendabrechnung bemängelt. Die häufigsten Anlässe sind fehlerhafte Zählerstände und verweigerte Neukundenboni. Im Fall von BEV haben sich nur wenige Verbraucher über fehlerhafte Stromabrechnungen beschwert.
Am 16.01.2019 teilte die Bundesnetzagentur mit, dass Sie ein Aufsichtsverfahren gegen BEV wegen intransparenter Abrechnungen eingeleitet hat. Quelle
Verspätete Auszahlung von Guthaben & Sofortbonus:
Die allermeisten Beschwerden kritisieren, dass BEV die gesetzlichen Fristen zur Auszahlen von Guthaben und Boni nicht nachkommen. Die Verbraucher beschweren sich, weil sie letztendlich BEV einen kostenlosen Kredit gewähren und dadurch BEV unfreiwillig zu seiner günstigen Finanzierung des Unternehmens verhelfen. Problematisch ist es insbesondere dann für Verbraucher, wenn die Rechnungen und Guthaben „vergessen“ werden oder wenn BEV Insolvenz anmelden sollte. Damit verstößt das Unternehmen gegen seine eigenen AGBs, denn in Ziffer 8.3 verspricht das Unternehmen eine „unverzügliche“ Erstattung von Guthaben. Umgekehrt, wenn ein Verbraucher in Zahlungsrückstand gerät, behält sich das Unternehmen vor, Verzugszinsen einzufordern (Ziffer 9.6; Stand: 11.03.2018).
Neukundenbonus
Viele Verbraucher berichten, dass BEV den Neukundenbonus vergisst auszuzahlen. Zwar werde der Bonus in der Abrechnung ausgewiesen, allerdings müssen Verbraucher den Bonus erst anfordern, bevor dieser dann tatsächlich ausgezahlt wird. Dies erfolgt dann relativ problemlos, weil der Stromanbieter keine AGB-Klauseln unterhält, die den Bonus einschränken (z.B. bei immergrün und Fuxx Sparenergie wird der Neukundenbonus bei Mehrtarifzählern und bei Photovoltaikanlagen verweigert).
Die Verluste aus dem Anfangsjahr können nur dann kompensiert werden, wenn die Kunden nicht bereits nach dem ersten Vertragsjahr kündigen. Einige Verbraucher beschwerten sich über BEV, dass ihre Kündigung nicht anerkannt wurde.
In meisten Verbraucherbeschwerden gegenüber Stromdiscountern gehen drastische Preiserhöhungen mit versteckten Mitteilungen einher. Sehr häufig berichten die Verbraucher über Preiserhöhungen von 20% und mehr. Ich bezweifle sehr stark, dass solche Preiserhöhungen mit dem Grundsatz der Billigkeit zu rechtfertigen sind. Versteckte Preiserhöhungen können z.B. in langen und positiv formulierten Texten oder in Werbeflyer ähnlichen Texten enthalten gewesen. Die Verbraucher bemängeln, dass sie die Preiserhöhung nicht erkannten und dadurch nicht von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen konnten.
Empfehlungen, wenn Sie noch nicht Kunde von BEV sind
Wenn Sie noch nicht Kunde von BEV sind, empfehle ich Ihnen die BEV Erfahrungen anderer Verbraucher ernst zu nehmen. Es gibt sehr viele Stromanbieter, die nicht nur günstig, sondern auch sehr verbraucher-un-freundlich sind und über dies sich Verbraucher nicht beschweren.
Empfehlungen, wenn Sie bereits BEV-Kunde sind
Wenn Sie den Vertrag vor weniger als vor zwei Wochen per Telefon, Post oder über das Internet abgeschlossen haben, können Sie noch von Ihrem Widerrufsrecht gebrauch machen. Bitte beachten Sie einige Hinweise, wie Sie Ihren Stromanbieter BEV richtig kündigen. Unter Anderem empfehle ich eine Kündigung postalisch per Einschreiben/Einwurf vorzunehmen.
Wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist, besteht die Gefahr, dass die BEV Erfahrungen anderer Verbraucher auch auf Sie ereilen können. Folgende Punkte sollten Sie beachten:
- BEV richtig Kündigen: Auch bei BEV berichten Verbraucher über Schwierigkeiten, dass die Kündigung nicht anerkannt wird. Um eine unfreiwillige Vertragsverlängerung zu vermeiden, sollten Sie meinen Ratschlägen folgen.
- Versteckte Preiserhöhung: Bei einem Teil der Beschwerden kritisieren die Verbraucher, dass Preiserhöhungen versteckt in E-Mails mitgeteilt wurden. Lesen Sie daher alle Dokumente von BEV besonders sorgfältig durch und beachten Sie auch das Kleingedruckte.
- Guthabenauszahlung und fehlerhafte Stromabrechnungen: Häufig werden anscheinend Stromrechnungen verspätet oder gar fehlerhaft erstellt und auch bei der Guthabenauszahlung werden Fristen von Seiten BEV nicht eingehalten. Überprüfen Sie daher Ihre Stromabrechnungen der letzten drei Jahre auf Fehler. Stellen Sie auch sicher, dass Ihre Guthaben und Sofortboni vollständig ausgezahlt wurden. Tipps zum Umgang mit diesen Beschwerden finden Sie auf dieser Internetseite.
- Verspätete Guthabenauszahlungen zukünftig vermeiden:
bei der Mitteilung des Zählerstandes per E-Mail sollten Sie das nächste Mal bereits die Konsequenzen androhen, sofern die Stromrechnung nicht innerhalb von 6 Wochen und die Auszahlung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung erfolgt:
Wenn Sie dies schreiben, müsste Sie aus meiner Sicht die 4-wöchige Frist umgangen haben, die der Stromanbieter hat, um die Kundenbeschwerde zu lösen. Der Vorteil ist somit, dass Sie sofort die Schlichtungsstelle einschalten können. Zudem signalisieren Sie dem Stromanbieter, dass Sie ein aufgeklärter Verbraucher sind und Ihre Rechte kennen. Hoffentlich wird dies dazu beitragen, dass der Stromanbieter bei Ihnen keine Verzögerungen zulässt.
Kundennummer: [Ihre Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.
Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
Viele Grüße [Ihr Name]
empfohlene Anbieter:
Lichblick, Maingau, E wie einfach, Goldgas
empfohlene Anbieter
Maingau, eprimo, GoldGas
* In diesen Fällen ist aktuell das Vergleichsportal Verivox am günstigsten. Preise variieren nach Verbrauch und PLZ.
Sind Sie unsicher bei der Wahl des Anbieters? Dann stellen Sie mir gerne eine unverbindliche Tarif-Anfrage.
Hilfe, die überzeugt: Bewertungen zu meinem Projekt
BEV – weiterführende Fragen & Antworten
Diese Entscheidung werden wohl Gerichte entscheiden müssen. Verbraucherschützer sehen dies so. Sobald Urteile vorliegen, werde ich an dieser Stelle hierauf verweisen!
Nein. Da die BEV Ihren Lieferverpflichtungen aus den Verträgen nicht mehr erfüllen kann, werden automatisch in die Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger mit Strom und Gas beliefert werden.
Der Insolvenzverwalter beteuert, dass keine neuen Abbuchungen mehr vorgenommen werden. Vorsichtshalber können Sie selbstverständlich das SEPA-Lastschriftmandat kündigen. Ich sehe aber diesen Schritt auch nicht als notwendig an.
Bei diesem Thema herrscht viel Unsicherheit und Wirrwarr in den Medien. Ich versuche hier ein wenig Struktur rein zubringen. Mal schauen, ob es mir gelingt…
- In diesen Fällen dürfen Sie m.E. risikolos zurückbuchen lassen:
Falls die BEV Abschläge für den Monat Februar einzieht (sie tut dies zu Monatsbeginn), dann dürfen Sie diese m.E. zurück buchen lassen. Schließlich werden Sie im Monat Februar nicht mehr von der BEV mit Strom- oder Gas beliefert. Gleiches gilt, wenn BEV am 1.02.2019 den 12 Abschlag eingezogen hat. Denn nach meinem Kenntnisstand berechnet BEV die Höhe der Abschläge auf 11 Abschlagszahlungen. Deshalb sind in einem Jahr auch nur 11 Abschläge zu zahlen – nicht 12.
- Ansonsten dürften Rückbuchungen riskant sein
Nach meiner Einschätzung sind jedoch sonst Rückbuchungen für Zahlungen bis Januar nicht zulässig und Sie gehen das Risiko von Mahnkosten etc. ein. Schließlich wurden Sie noch im Januar mit Energie versorgt und zudem müssten geleistete Zahlungen rechtlich bereits Teil der Insolvenzmasse sein. Dies gilt leider auch, wenn Sie zu hohe Abschläge zahlen. Grundlos dürfen Sie Ihre Zahlungen auf keinen Fall zurückbuchen lassen, ansonsten drohen Mahnkosten. Wenn aber BEV aufgrund der Preiserhöhung zu hohe Abschläge eingezogen hat, dann könnten Sie versuchen dies schriftlich (per E-Mail und per Einschreiben) zu beanstanden und die Rückbuchungen zu veranlassen. Ich gehe aber davon aus, dass der Insolvenzverwalter diese Rückbuchungen zurück verlangt. Auch das Verrechnen der letzten Abschläge mit einem Guthaben aus einer vorherigen Jahresabrechnung oder nicht ausgezahlten Sofortbonus sehe ich (leider!) kritisch, jedoch könnte man argumentieren, dass in den AGBs (Klausel 8.3) folgendes steht: „Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so wird der übersteigende Betrag unverzüglich erstattet, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung verrechnet…“.
Es wird wild diskutiert, ob Verbraucher nicht das Risiko eingehen und Rückbuchungen dennoch vornehmen sollten. Ich habe den Eindruck, dass wild spekuliert wird und auch vermeintliche Experten es nicht wirklich wissen. Letztendlich muss jeder selber entscheiden, ob er das Risiko eingehen möchte. Um eine entsprechende Entscheidung treffen zu können, sollten Sie jedoch wissen, welche Kosten auf Sie zukommen können: Die Rücklastschrift beträgt üblicherweise 10€ oder weniger, Mahnung dürfen nur maximal 5€ kosten, Inkasso wird deutlich teurer (bei ein paar Hundert Euro Gegenstandswert vielleicht 70€).
Leisten Sie keine Vorauszahlungen mehr für die Monate ab Februar. Nachzahlungen überweisen Sie bitte nicht mehr auf die Konten von BEV. Der Insolvenzverwalter nennt auf http://bev-inso.de/ (=> Punkt 8) die neue Bankverbindung.
- Notieren Sie sich den Zählerstand zum 01.02.2019 und melden Sie diesen ihrem Netzbetreiber und BEV.
- BEV verfügt über kein Online-Portal. Stattdessen sollten Sie Ihren Zählerstand per E-Mail an [email protected] übermitteln.
- Ihr aktueller Versorger ist nicht BEV, sondern Ihr Grundversorger / Netzbetreiber. Diesen müssen Sie auch nicht selber kündigen, sondern Sie können den neuen Anbieter dies überlassen.
- Ich habe bei Check24 erfahren, dass Sie die Kundennummer beim Wechsel nicht angeben müssen – diese Angabe sei optional.
- Sie können versuchen, den Vertrag rückwirkend zum 01.02.2019 abzuschließen. Manchmal gelingt dies. Am besten Sie geben als Wechseltermin „nächstmöglich“ an und rufen beim neuen Versorger kurz mit dieser Bitte an.
BEV setzt die Kanzlei Stapf als Inkassounternehmen häufig sofort ein, wenn der Verbraucher in Zahlungsrückstand geraten ist. Um unnötige Kosten zu vermeiden kann ich jedem Verbraucher nur raten, die Monatsabschläge per SEPA-Lastschriftverfahren einziehen zu lassen und Nachzahlungen unverzüglich zu tätigen. Wenn Streitigkeiten bei der Jahresendabrechnung vorliegen, so sollte der Verbraucher den unstrittigen Betrag überweisen. Den restlichen, strittigen Betrag sollten die Verbraucher ggü. BEV begründen. Dies können z.B. unzulässige Preiserhöhungen oder Fehler in der Stromabrechnung beinhalten.
Erst seit 2014 ist die Bev bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH als Energieanbieter tätig. Der Stromanbieter mit dem Sitz in München ist konzernunabhängig und es besitzt kein eigenes Strom- oder Gasnetz. Im Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2015 ist ein Jahresüberschuss i.H.v. 4 Mio. € (Vorjahr: -4,6 Mio. €) und ein Eigenkapital von 35 T€ ausgewiesen (Vorjahr: -4,6 Mio. €).
Quelle: Energieanbieterinformation.de; de.reclabox.com
Ist auch Ihre Preiserhöhungen unzulässig?
Die Legal-Tech-Firma VENEKO sieht formale Fehler bei den Preiserhöhungen von zahlreichen Strom- und Gasanbietern.
Preiserhöhungen sind zulässig, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- rechtzeitig angekündigt (mind. 4 Wochen vorab)
- Preisgarantie ist eingehalten
- transparent mitgeteilt
- Kostensteigerung ist begründet (kein Wucher)
Wir prüfen Ihre Preiserhöhung kostenlos! Füllen Sie hierzu dieses Formular aus.
Über den Autor Dr. Matthias Moeschler
Auch ich war Opfer eines Stromanbieters. Meine Auseinandersetzung ging über Monate und es war sehr belastend.
Ich möchte Ihnen dieses Leid ersparen und ich habe bereits zahlreichen Betroffen geholfen, sich erfolgreich gegen unzulässige Geschäftspraktiken zu wehren.
Also ich habe mich nun dazu durchgerungen, Strafanzeige gegen die netten Herrschaften zu erstatten.
Im Mai 2018 erhielt ich Post von der freundlichen Kanzlei Stapf, wo ich – mit Kosten – zur Zahlung der Jahresrechnung 2017, Nachzahlung ca 350€, gemahnt wurde.
Diese hatte ich noch gar nicht erhalten. Auf Rückfrage wurde die Rechnung nicht übermittelt, sondern lediglich anwaltlich bestätigt (Rechtsanwaltskammer hat schon Post von mir).
Die Rechnung an sich wurde erst im Juli 2018 ausgestellt, und trägt auch das Datum 12.07.2018. Zum Zeitpunkt der Beitreibung war diese weder erstellt, noch fällig. Genauso wenig kann der Anwalt etwas anwaltlich bestätigen, was !!!nachweislich!! nicht vorliegt. Weitere Post von dem netten Herrn habe ich nicht erhalten, meine Aufforderung nach DSGVO, meine Daten offenzulegen, kommt er ebenfalls nicht nach.
Weiter geht die Irrfahrt: Nachzahlung 350€, Bonus 360€. Den würde ich überwiesen bekommen, sobald ich die Nachzahlung tätige. Das entbehrt jeglicher Grundlage, weshalb ich die BEV anschrieb, man solle das doch verrechnen. Schien dort aber keinen zu interessieren, es folgte weder eine Mahnung, noch eine Antwort.
Bis ich dann am 13.09.2018 Post bekam, in dem man meine Kündigung vom 10.09.2018 bedauert und meinen Vertrag zum 20.09.2018 auflöst. Ich habe weder eine Kündigung geschrieben, noch beliefert mich ein anderer Anbieter innerhalb von 5 Werktagen mit einem neuen Stromvertrag, sodass ich nun erstmal zum Grundversorger wechseln musste. Das kostet mich für ca. 6 Wochen knapp 45% mehr!
Da weder eine Grundlage für den Anwalt vorlag, ergibt sich zumindest der Verdacht des Gewerbsmäßigen Betruges, denn seine Kostenrechnung hat er bis heute nicht zurück genommen.
Da keine Kündigung von mir vorliegt, diese aber dort Bestätigt wurde, ist es Urkundenfälschung.
Zum Glück habe ich die Abrechnung nicht überwiesen, meine Mutter, ebenfalls bei der BEV, warten auch schon seit Wochen auf Gutschrift!
Seit dem 09.08.2018 bin ich kein Kunde mehr bei der BEV.
Mit Fristsetzung zum 20.09.2018 habe ich nachweislich am 13.08.2018 per Einschreiben die Endabrechnung und Auszahlung des Guthabens von über 600€ angefordert.
Es erfolgte Seitens der BEV keinerlei Antwort.
Telefonisch wird zwar bestätigt dass das Schreiben eingegangen ist, man könne es aber nur an die zuständige Stelle zur „schnelleren Bearbeitung“ weiterleiten.
Die BEV hat mir mittlerweile den letzten Abschlag zurück erstattet – die restlichen 505€ sind sie weiterhin schuldig geblieben.
Daraufhin habe ich mit heutigen Datum die Schlichtungsstelle Engergie beauftragt der Sache nachzugehen.
Sollte ich binnen 4 Wochen keine Einigung mit BEV erzielen können werde ich meinen Anwalt mit der Sache betrauen um meine Forderungen gerichtlich geltend zu machen.
Leider bin auch ich auf die hervorragenden Bewertungen bei Check24 und Verivox hereingefallen. Bei meinem vorherigen Gasanbieter zahlte ich für ca. 28.000 kWh Jahresverbrauch eine Monatsrate von 132,00 Euro, die immer erst zum 1. des Folgemonats erhoben wurde. Die nach Abrechnung fällige Nachzahlung im 2-stelligen Bereich beglich ich prompt.
Mein Gasanbieter erhöhte jedoch zum 01.09.2018 seinen Preis um knapp 30%, sodass ich bei der Suche nach einem günstigeren Preis bei Check24 auf die BEV stieß – mit 4,98 ct/kWh und 15,39 Euro Grundpreis p.M. nahm ich an, einen günstigen Anbieter gewählt zu haben. Trotz der unvorteilhafteren Bedingungen (Raten sofort zum Lieferbeginn von 144,00 Euro p.M.) akzeptierte ich.
Völlig überrascht war ich, als ohne weitere Ankündigung zum 01.09.2018 ein Betrag von 163,00 Euro als erste Rate abgebucht wurde. Meine sofortige telefonische und schriftliche Reaktion blieb bis heute ohne jegliche Resonanz.
Am 08.09.2018 (Poststempel 07.09.2018) ging mir nun ein Schreiben datierend vom 13.08.2018 zu, in welchem behauptet wurde, mein Verbrauch würde sich auf 32.246 kWh belaufen und nicht auf 28.000 kWh. Daher würde die Rate auf 163,00 festgesetzt.
Ich übermittelte dem „Unternehmen“ die Abrechnung meines bisherigen Gasversorgers, die sich geringfügig über 28.000 kWh belief, ebenso eine realistische Hochrechnung des Gasverbrauchs vom 01.09.2018 bis zum 31.08.2019. Wieder „Schweigen im Walde“.
Meine Reaktion: Widerruf des SEPA-Mandates am 08.09.2018 und die Ankündigung, ab dem 01.10.2018 per Dauerauftrag die ursprünglich festgesetzte Rate von 144,00 Euro zu überweisen.
Ferner untersagte ich weitere Abbuchungen z.L. meines Kontos.
Außerdem kündigte ich den Gasliefervertrag bereits jetzt zum Ablaufdatum 31.08.2019 und erklärte mich mit einer evtl. vorzeitigen Vertragsauflösung frühestens zum 31.10.2018 einverstanden.
Ich wäre heilfroh, von diesem „Unternehmen“ so schnell wie möglich wegzukommen. Das, was mir da widerfahren ist, ist mir mit noch keinem Strom- bzw. Gasanbieter passiert.
BEV legt es auf Streitigkeiten vor den Gerichten an. Ich war 1 Jahr (Neukunde) bei der BEV und habe eine mangelhafte Endabrechnung erhalten, bei der der sogenannte Neukundenbonus nicht angerechnet wurde. Auch die ermäßigten Umlagen im 1 halbjahr 2018 wurden nicht berücksichtigt. Erst nach gerichtlichem Mahnbescheid wurde der Neukundenbonus ausgezahlt, die eremäßigten Umlagen nicht. Insgesamt kann man vor diesem Stromanbieter nur warnen.
Ich kann ebenfalls von diesem Stromanbieter nur abraten!
Es klappt eigentlich, außer dass Strom fliest, gar nichts. Die 1. Abrechnung war unübersichtlich und falsch, den Neukundenbonus erhielt ich erst nach mehrmaligen Anfragen, auf das Guthaben aus der korrigierten Abrechnung warte ich seit Februar. Nach der Kündigung wurde der Wechsel zu einem anderen Anbieter verhindert, die Endabrechnung erfolgte trotz 2-maliger Erinnerung nicht, da ich eine Rückzahlung zu erwarten habe. Ich habe mir zum Glück die letzte Lastschrift zurück buchen können.
Das hat alles Methode und man fragt sich, wieso solch ein unseriöses Unternehmen weiter Kunden betrügen kann.
Hallo liebe Leidensgenossen ,
wir haben alle vor beschriebenen Probleme jetzt auch am eigenen Leib erfahren müssen.
Angefangen mit falscher Abrechnung, Bonus Rückzahlungen und Guthaben Rückzahlungen welche bis heute noch nicht erstattet sind.
Die Abrechnung ist vom 12.06.18 leider ist mir erst heute aufgefallen, dass uns 13x die Abschläge vom Konto abgebucht wurden aber in der Endabrechnung nur 11 Zahlungen berücksichtigt sind!
Damit ist klar, dass diese Firma wissentlich betrügt.
Hallo!
Auch wir haben ein Problem mit der Endabrechnung. Der Neukundenbonus wurde nicht abgerechnet. Der Betrag soll zum 04.09.18 abgebucht werden.
Per Mail haben wir Beschwerde eingelegt, das Sepa Lastschriftverfahren wurde mit sofortiger Wirkung gekündigt und wir haben (aufgrund der div. Kommentare) Vorsatz unterstellt und auf den Tatbestand des Betruges hingewiesen. Das Ganze auch per Brief.
Am 30.08.2018 haben wir dann vorsorglich den Kundenservice angerufen, da wir keine Bestätigung erhalten haben. Leider konnte man nicht auf unser Kundenkonto schauen….. uuuppps… Serverupdate.
Der nette Kundenberater teilte nun mit, dass ich den geforderten Gesamtbetrag der Endabrechnung zuerst bezahlen müsse und dann würde mir in 2 bis 3 Wochen der Bonus von 15% überwiesen werden.
Auf unseren Einwand, dass wir nicht gewillt sind der BEV einen zinslosen Kredit zu gewähren, konnte man uns keine richtige Antwort geben. Der Berater will ja nur helfen und verweist auf die Rückseite der Endabrechnung, wo die Höhe des zustehenden Bonus wenigstens erwähnt wird.
Sollte das Geld am 04.09.18 abgebucht werden, holen wir es zurück und werden den geringen Nachzahlungsbetrag (Forderung der BEV abzüglich des Bonus) sofort überweisen.
In keiner der AGBs von BEV und in keiner Vertragsunterlage steht etwas von Krediten, die der Kunde der Firma zur Verfügung zu stellen hat.
Nochmaliges Schreiben per Mail an BEV. Weiterleitung an die Schlichtungstelle und Verivox.
Weiter überlegen wir, den NDR -Markt- zu unterrichten. Der Sender ist immer dankbar (Rubrik Markt mischt sich ein) über solche Geschichten.
Wir sind sehr gespannt…..
Wir werden aber ganz sicher nicht kampflos solchen Abzockern das Feld überlassen.
Sollte der Betrag der Endabrechnung am 04.09.18 bei Ihnen abgebucht werden, sofort den Abruf
stornieren und den Restbetrag (abzüglich Bous) überweisen. Der Bonus wird keinesfalls nach
2-3 Wochen überwiesen. So ist es uns ergangen.
Wir hätten uns eine Menge Ärger, Telefonate und E-Mails erspart, wenn wir so vorgegangen
wären. Viele Grüße
Brigitte Lambrecht
Hallo,
ich kann mich nur anschliesen. Bei Vertragsabschluss lief alles gut. Schlussrechnung 2017 kam erst spät und ohne Neukundenbonus. Auf meine Emails keine Reaktion. Bis heute seit 6 Monate keine Rechnungskorrektur. Keine Überweisung des Guthabens und des Direktbonus 90 Euro. Kann man sich nicht irgendwie alle zusammenschließen.?
Wir waren Kunde der BEV, der Wechsel im vergangenen Jahr war problemlos. Der Sofortbonus wurde pünktlich ausgezahlt. Die Belieferung erfolgte problemlos. Nach 12 Monaten haben wir gekündigt und bekamen pünktlich unsere Jahresrechnung.
Und dann ging der Ärger los. Das Guthaben wurde 10 Tage nach Rechnungsstellung erstattet. Der Neukundenbonus auf den Jahresverbrauch, der versteckt auf der Jahresrechnung ausgewiesen wurde kam erst 4 Wochen später auf unserem Konto an, nachdem ich telefonisch und per email den Kundenservice kontaktiert habe.
Zwischenzeitlich hatte ich Ende des vergangenen Jahres einen Neukunden geworben mit der Aktion von BEV „Freunde werden Kunden“ mit einem Bonus für den Vermittler, also mich, von 150,00 Euro, auszahlbar 6 Monate nach Belieferungsbeginn. Dieser Termin war am 1.07.2018.
Inzwischen haben ich unzählige Male telefoniert, wieder mehrere email geschrieben, einen Brief an die Geschäftsführung geschrieben. Telefonisch wurde mir jedesmal die Rechtmäßigkeit meiner Forderung bestätigt und die Zahlung in Aussicht gestellt. passiert ist allerdings nichts. Auf meine emails habe ich keinerlei Reaktion erhalten und der Brief an die Geschäftsführung brachte auch kein positives Ergebnis.
Mein Fazit: Lasst die Finger von BEV, die sind unseriös und der momentan günstige Preis wiegt den Ärger nicht auf.
oh siehe da, nach mehreren negativen Bewertungen in verschiedenen Portalen und sogar einer Reaktion von BEV wurde auch der ausstehende Bonus gezahlt.
Trotzdem: nie wieder BEV
Hallo zusammen. Auch ich warte immer noch auf meinen Bonus für „Freunde werden Kunden“ , von 150,00 Euro. Der Termin für die Auszahlung wäre (sechs Monate nach Zustandekommen des Vertrages ) Anfang Juli gewesen. Ich habe nun schon fünf mal angerufen und um die Bonuszahlung gebeten. Bis heute nichts. Werde heute nochmals dort anrufen und mit dem Rechtsanwalt und Schlichtungsstelle drohen. Sollte auch daraufhin nichts geschehen, werde ich diesen Weg dann auch gehen. Der von mir geworbene Neukunde, in diesem Fall meine Tochter, hat bis heute den Neukundenbonus ebebfalls nicht erhalten. Für das nächste Jahr habe ich schon einen neuen Stromanbieter und die Kündigungsbestätigung der BEV kam innerhalb einer Woche. Somit bin ich bin denen fast durch. Bin gespannt auf die Endabrechnung. Werde auch schnell die Kündigung für meine Tochter durchziehen. Die BEV ist bisher der schlechteste Stromanbieter, also Finger weg.
War auch Kunde der BEV und habe den Sofortbonus in Höhe von 90.- nicht erhalten. Nach etlichen Telefonaten und mehreren mündlichen Zusagen nun eine neue Taktik. Die BEV hätte das Geld am 30.07. überwiesen und ich sollte meine Kontoauszüge zu Verfügung stellen, damit überprüft werden kann, dass ich keine Zahlung erhalten habe.
Keine Reaktion auf Beschwerdemails.
Ich werde es nun auch mal schriftlich mit der Fristsetzung versuchen.
Also Finger weg.
Es hat geklappt, nach dem Mail mit der Fristsetzung kam sogar ein Brief mit der Bestätigung des Post/Maileingangs. Und was soll ich sagen, nach einer Woche war der Sofortbonus überwiesen.
Es geht doch 🙂
Ich war auch Kunde BEV. Der mir schriftlich versprochene und die auch mehrfach telefonisch zugesagte Auszahlung des Direktbonus in Höhe von 90 Euro würde mir bis heute nicht ausgezahlt. Ich werde es nun nochmal schriftlich mit Fristsetzung versuchen.
Für mich ist der Anbieter nicht mehr vertrauenswürdig und nicht weiterzuempfehlen!
Ich habe den Stromliefervertrag mit der BEV zum 01.08.2018 gekündigt, heute kam die Endabrechnung, es wurde ein falscher Zählerstand in der Endabrechnung aufgeführt. Natürlich zu meinen Nachteil, 1400KWh/ST zu viel berechnet, auch der Neukundenbonus war nicht mit eingegrechnet. Bei der Hotline angerufen und das mit dem Zählerstand erklärt, die hatten sogar den korrekten Zählerstand vor Ort, angeblich hätte ich online den falschen Zählerstand mitgeteilt, ich habe denen aber nie einen übermittelt. Sehr suspekt was dort abgeht, ich bin gespannt wie es weitergeht und wann meine korregierte Endabrechnung hier eingeht, ich werde weiter berichten, ein ungutes Gefühl bleibt…
Unsere Erfahrungen mit der BEV, München – Strom
Seit mehr als 10 Jahren führen wir jährlich einen Anbieterwechsel (Strom und Gas) durch, so ein
Prozedere haben wir noch nicht erlebt.
– Ab 01.04.2016 Kunde der BEV, lief problemlos, aber der SOFORTBONUS war erst nach tele-
fonischer Nachfrage im August 2016 auf unserem Konto.
– Im Februar 2017 kündigten wir fristgemäß (6 Wochen vorher) per 31.03.2017, ist aber lt. BEV
zu spät eingegangen.
– Wir waren für ein weiteres Jahr Kunde der BEV, zu sehr hohen Preisen. Die monatliche Grund-
gebühr hatte sich fast verdoppelt, der KW-Preis war auch höher.
– Im Dezember 2017 kündigten wir den Vertrag per 31.03.2018 und bekamen im Februar 2018
unsere Kündigungsbestätigung.
– Die Endabrechnung vom 03.04.2018 war richtig, unsere noch offene Restzahlung von 363,53 Euro
wurde am 20.04.2018 abgebucht, der Neukundenbonus von 247,96 Euro sollte danach ausgezahlt
werden. Sehr merkwürdiges Vorgehen, ausgezahlt wurde nicht!
– Es folgten unsererseits viele Telefonate und immer wieder wurden wir vertröstet. Auf E-Mails wurde
nicht reagiert, bzw. nach 3 Wochen erhielten wir ein Schreiben der BEV „es dauert noch, unser An-
liegen wird mit der angemessenen Sorgfalt geprüft“.
– Nach Rücksprache mit unserem Anwalt Einschreiben/Rückschein am 31.07.2018 an die BEV, Frist-
setzung danach Info an die Schlichtungsstelle/Schlichtungsverfahren veranlassen, sowie die Markt-
wächter Energie informieren.
– Der Neukundenbonus war am 03.08.2018 auf unserem Konto!
Unser Fazit: Nie wieder BEV
Brigitte und Bernd-Dieter L., Kiel
Hallo,
auch bei mir wurde das Guthaben von 1,2 Monatsbeiträgen nicht rückerstattet. Beim Anruf gab man sich überrascht im Servicecenter.
Binnen 14 Tagen soll das Geld kommen. Bin gespannt. Habe diese Seite leider erst jetzt entdeckt. Beim nächsten Anbieter schaue ich erst hier vorbei. 🙂
Danke an die Betreiber der Seite für die Mühen!
Ich schlage mich nun schon seit Februar 2018 mit der BEV herum und habe jetzt Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrug bei der Staatsanwaltschaft München erstattet. Mal sehen, was dabei heraus kommt. Hier muss man Geduld haben wegen Überlastung der Strafverfolgungsbehörden.
Ich habe auch die beiden Geschäftsführer der BEV direkt angeschrieben, aber von keinem eine Antwort erhalten. Herr Uwe Kollmar wohnt in Tübingen (Adresse steht im Telefonbuch) und Herr Prof. Dr. Stefan Nägele betreibt eine Anwaltsanzlei in Stuttgart (www.naegele.eu). Richten Sie doch Ihre Beschwerde auch an diese beiden Herren, damit diese in Beschwerden „ertrinken“. Ob die beiden Herren jemals bei der BEV in München waren? Da soll ja angeblich nur ein Briefkasten sein.
Prof. Dr. Stefan Nägele hat seine Anwaltskanzlei in Stuttgart soeben verlassen. Man habe sich sowohl in der Mandantenstruktur als auch in der jeweiligen Zukunftsausrichtung auseinanderentwickelt, heißt es dort. Vielleicht liegt es auch an der clownesken Fliege, mit der er sich offenkundig gern ablichten lässt – man weiß es nicht…
Spätestens zum Jahreswechsel jedoch will Stefan in Stuttgart mit einer neuen Einheit wieder „richtig durchstarten“. Man darf gespannt sein, was das wieder sein wird – wir behalten ihn besser „im Auge“.
Übrigens noch schnell ein paar Fakten zur BEV: 2014 Jahresfehlbetrag sage und schreibe 4,5 Mio. Euro, 2015 Jahresüberschuss 3,9 Mio. Euro, Jahresüberschuss 2016 1,6 Mio. Euro, 2017 – upps, noch gar keine Daten da, dafür aber Verschmelzung mit der Genie Energie Versorgungsgesellschaft mbH,
und der Enervatis Energieversorgungsgesellschaft mbH. Wichtiger noch: Gewinnabführungsverträge mit der KubeOne GmbH und der KB2 GmbH; bei beiden Gesellschaften ist Hans-Peter Fekter Geschäftsführer, und dieser hat überraschenderweise am 27.12.2013 die BEV gegründet und eintragen lassen und ist nach nur zehn Monaten(!) am 21.10.2014 als Geschäftsführer bei der BEV ausgeschieden.
Also, nicht gleich böse sein auf den Stefan, der ist erst seit dem 16. Mai diesen Jahres Geschäftsführer bei der BEV und ich denke, der weiss manchmal einfach nicht, was er tut…
Ich bin jetzt im 3. Jahr Kunde der BEV. Im 2. Jahr wurde es der neue Abschlag 4 Monate lang unterschiedlich angesetzt, sodass es in der folgenden Abrechnung zu einer Nachzahlung kommen musste. Dabei vergaß BEV die Abrechnung zu zuschicken, hat einfach den Betrag plus neuem überhöhten Abschlag von meinem Konto einbehalten. Ich habe den Lastschriftauftrag sofort zurückgezogen, den Lastschrifteinzug storniert und BEV mitgeteilt, dass ich erst eine Abrechnung wünsche, die dann nach zwei Wochen prompt kam, mit der Mitteilung, nach Eingang des offenen Betrages würde mir der Neukundenbonus unverzüglich überwiesen. Tja, warte seit 30. April 2018 vergeblich auf Rücküberweisung, eine Mahnung meines Guthabens war bisher erfolglos. Ich wende mich jetzt an die Schlichtungsstelle Energie.
Der Vertrag ist im Übrigen gekündigt, die Bestätigung dazu kam bereits.
Ich kann, wie alle meine Vorredner, nur dringend von BEV abraten.
Hallo zusammen,
mit dem Wechsel zu BEV Energie hat alles gut geklappt.
Aber die Jahresabrechnungen sind eine Katastrophe. 2017 wie auch 2018 wurden eine Vorauszahlung weniger anerkannt als tatsächlich geleistet wurde. Trotz viermaligem Anschreiben von BEV wurden die Abrechnungen nicht korriegiert und die Guthaben nicht ausgezahlt.
Die Vorauszahlungen wurden höher eingezogen als nach tatsächlichem Verbrauch erforderlich.
Trotz Widerruf der Lastschrifteinzugsermächtigung wurde die falsch berechnete Nachzahlung aus der Abrechnung 2018 eingezogen.
Bei meinen mehrfachen Anrufen wurde mir zwar mein geschildeter Sachverhalt bestätigt, doch eine Neuberechnung der Abrechnung aus dem Juni 2018 wurde bis heute im August 2018 nicht durchgeführt und auch das Guthaben nicht ausgezahlt.
Ich kann nur ganz dringend von diesem Stromanbieter abraten.
Hallo Zusammen,
wir sind auch betroffen und warten seit über 7 Wochen auf die Überweisung unseres Guthabens aus dem Gasversorgungsvertrag (wurde wegen Umzug gekündigt, da dort keine Gasheizung vorhanden ist). Wir haben heute die BEV mit einer Vorstandsbeschwerde an die Herren Nägele und Kollmar (stehen im Impressum der BEV als Geschäftsführer) letztmalig mit einer Zahlungsfrist angemahnt und einen gerichtlichen Mahnbescheid angekündigt. Hierbei haben wir auch Teile des Musterschreibens verwendet.
Anrufe bei der BEV bringen ja eh nichts.
Wir haben aber auch die Genie Holding AG mit Sitz in Tägerwilen, Schweiz angeschrieben. Sie ist laut Recherchen nämlich die Eigentümerin der BEV.
In unserer Mail an die Genie Holding AG haben wir auf unseren Fall aufmerksam gemacht (die Mail an die BEV einkopiert) und auch geschrieben, dass es wohl Hunderte Kunden in Deutschland sind, die von der dreisten Verzögerungstaktik der BEV betroffen sind. Ob’s letztlich was hilft, wissen wir natürlich nicht.
Aber wir können nur empfehlen, ebenfalls eine Mail an die Genie Holding AG in der Schweiz zu schicken (mail to: info(at)genie-ag.ch) , bis deren mail-Postfach überläuft. Irgendwann könnten die ja dann doch reagieren.
Wie gesagt, wir wissen nicht ob es was hilft. Aber je mehr mitmachen, umso besser für Alle.
Herzliche Grüße an alle Betroffenen
Andreas
Hallo!
Ich habe zum 31.12.2017 den BEV Vertrag gekündigt, ohne Probleme und die Endabrechnung total vergessen. Jetzt am 09.07.2018 erhielt ich meine Abrechnung für 2017, die ist auch korrekt.
Nach 14 Tagen habe ich mal höflich nach gefragt, wo denn nun mein Guthaben bleibt.
Der sehr schlecht deutsch sprechende Mitarbeiter im Callcenter, wollte sich umgehend darum kümmern. Aber nun nach weiteren rund 14 Tagen sind die 220,73 € immer noch nicht auf dem
Konto eingegangen. Ich werde jetzt den Brief aus dem Kommentar noch mal hinschicken, sollte
nichts passieren, mache ich einen Mahnbescheid.
Ich habe mich rund 20 Jahre beruflich mit Gas- und Stromverträgen beschäftigen müssen und schon zwei mal kleine Beträge bei Konkursen verloren, aber 220,- € werfe ich nicht einen Konkursverwalter in den Hals.
Aus heutiger Sicht, BEV nie wieder!
Auch bei mir ist die Endabrechnung von der BEV nicht korrekt gelaufen.
Trotz mehrmaliger Aufforderung per Email hat die BEV selbst nach 3 Monaten die Rückzahlung nicht geleistet und ist somit vertragsbrüchig geworden.
Von anderen Kunden, sogar Firmen mit größerem Kontingent, habe ich erfahren, dass auch sie keine korrekten Abrechnungen erhalten haben. Wer den ausstehenden Betrag nicht hartnäckig genug einfordert, bekommt ihn auch nicht zurückgezahlt. Ist das nicht Betrug? Muss man das erst zur Anzeige bringen? Ich jedenfalls empfehlen allen, diesen Versorger zu meiden.
Nach Beendigung des Vertrages habe ich zwar 4 Wochen später eine Abrechnung mit einem Guthaben erhalten. Allerdings habe ich gegen diese Rechnung Einspruch erhoben, weil der Abzug für Neukundenbonus fehlte. Daraufhin habe ich mehrere Emails geschrieben mit der Bitte um eine korrekte Abrechnung. Leider habe ich nie eine Rückantwort erhalten.
Am 26.06.2018 habe ich mich per Einschreiben bei der Geschäftsleitung beschwert. Denken Sie nicht ich hätte eine Antwort bis heute – 4 Wochen später – erhalten.
Alle die die BEV zum Anbieterwechsel positiv bewertet haben werden sich wundern wenn es um die Endabrechnung geht.
Daher von mir keine Empfehlung für diesen Stromanbieter!!!
Wir haben all die genannten Erfahrungen auch gemacht. Gekündigt, gewartet, gemahnt, Fristen gesetzt, keine Abrechnung, kein Geld – nix.
Dann haben wir das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet (leicht und ohne Anwalt möglich). Ergebnis: Immer noch keine Abrechnung, aber eine Teilerstattung. Neuer Kommunikationsversuch lief wieder ins Leere. Danach die Vollstreckung aus dem Mahnverfahren eingeleitet. BEV Reaktion: Netter Brief an uns und Einspruch bei Gericht. Damit begann dann das Gerichtsverfahren und wir nahmen uns einen Anwalt um keine Form-, Verfahrensfehler zu machen.
Status heute: Gericht gab unserem Antrag vollumfänglich recht (war einfach; BEV hat auch das Gericht ignoriert). Jetzt beginnt die Vollstreckung per Gerichtsvollzieher. Ich hoffe, der findet noch genug Geld bei BEV.
ich hatte gleich geklagt – ohne Mahnverfahren – und bei mir war es genauso: BEV hat noch nicht einmal ihre Verteidigungsbereitschaft anzeigt.
Im Nachhinein könnte ich mich ja fast schon ärgern, dass ich meine Forderungen nicht überhöht dargestellt habe. Wäre ja auch durchgegangen, weil kein Widerspruch 🙂
Hallo,
ich habe folgendes Problem mit dem Energieversorger BEV.
Anfang Februar 2018 habe ich über das Internetvergleichsportal check24 den Stromlieferantenwechsel zu BEV beantragt. Wenig später erhielt ich dann einen Brief der BEV mit folgender Ankündigung:
„In wenigen Tagen werden Sie von uns schriftlich über Ihren Stromlieferanten-Wechsel und Ihren Lieferbeginn informiert.“
Das angekündigte Schreiben traf jedoch nie bei mir ein, überhaupt habe ich seitdem ein halbes Jahr lange keinen weiteren Schriftverkehr von der BEV erhalten. Meiner Meinung nach, handelt es sich bei diesem ersten Brief mit vom 7. Februar noch nicht um einen Liefervertrag. Den eigentlichen Vertrag habe ich nie erhalten.
Meine Frage: Hätte die BEV mir einen Vertrag schicken müssen, den ich hätte gegenzeichnen müssen? Oder wäre dies gesetzlich nicht nötig? Ich habe nämlich in diesem Zusammenhang nie etwas unterschrieben. Auch wurde mir nicht mitgeteilt. wann denn genau die Belieferung beginnt und wann die Abschlagszahlungen zu entrichten sind
In den vergangenen Monaten habe ich mehrfach versucht per E-Mail Kontakt mit BEV aufzunehmen. Keine meiner E-Mails wurde beantwortet. Vor 3 Wochen meldete sich die BEV dann telefonisch bei mir. Im Gespräch fand ich heraus, dass inzwischen ein Mahnverfahren gegen mich eingeleitet wurde. Nach Erläuterung meiner Situation sagte mir die Kundenberaterin, dass sie das Mahnverfahren vorerst stoppe und mir eine schriftliche Auflistung der Zahlungsrückstände schicken würde. Damit war ich einverstanden, da ich seit Monaten meine Schulden begleichen will, jedoch den Gesamtbetrag nicht kenne, da mir dieser von BEV nie genannt wurde. Statt des angekündigten Briefes erhielt ich dann jedoch am 20.07.2018 die Unterrichtung „Abmeldung aufgrund offener Forderungen“:
„Wir werden Sie zum 24.07.2018 bei dem für Sie zuständigen Netzbetreiber – xxx – abmelden. Ab dem darauffolgenden Tag werden Sie nicht mehr mit BEV Energie – Strom beliefert. Sollten Sie bis dahin keinen neuen Stromanbieter haben, werden Sie durch Ihren Grundversorger mit Strom beliefert.
Bitte beachten Sie: Für den Zeitraum der Belieferung mit BEV Energie – Strom werden wir Ihnen eine Endabrechnung erstellen.“
Falls dieser Brief einer Vertragskündigung gleichkommt, wäre ich darüber zunächst einmal froh, da ich nun nichts anderes mehr will als schnellstmöglich die scheinbar gegen mich offenen Forderungen – in einer Höhe, die mir nicht bekannt ist, da nie mitgeteilt – zu begleichen und aus dem Vertrag des dubiosen Stromlieferanten BEV auszusteigen.
Ich frage mich jedoch, welchen weiteren Handlungsbedarf es meinerseits gibt. Sollte ich den Vertrag sicherheitshalber auch noch meinerseits schriftlich kündigen? Meines Wissens nach beträgt die Vertragslaufzeit 12 Monate. Kann der Vertrag also überhaupt frühzeitig gekündigt werden? Zudem mach ich mir sorgen, dass BEV den Vertrag einfach weiter laufen lässt und mir willkürlich Lieferungen in Rechnung stellt. Außerdem habe ich Angst, dass sich zusätzliche Mahngebühren akkumulieren, über die ich bislang nicht informiert wurde.
Um Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Mir ergeht es ähnlich!
Zum 31.05.2018 habe ich meinen Stromvertrag mit BEV gekündigt!
(Kündigungsbestätigung liegt vor)
Am selben Tag wurde der Zählerstand von mir an BEV gemeldet.
Am 13.06.2018 wurde eine Endabrechnung von BEV erstellt (falsch ohne Neukundenbonus ).
Nachdem ich diese erhalten hatte, informierte ich den BEV – Kundendienst und mir wurde versprochen das das geändert wird,und umgehend auf mein bekanntes Konto überwiesen wird.
Nach diversen Telefonanrufen, wo mir immer zugesichert wird das das Geld überwiesen wird, und E-mails(die nicht beantwortet werden)warte ich heute (18.07.2018)immer noch auf mein Geld.
Sollte das Geld bis zum 20.07.2018 sich nicht auf mein Konto befinden ,werde ich ebenfalls mich mit der Schlichtungsstelle füt Energie in Verbindung setzen!
Ich warte nun seit 4 wochen auf die zahlung meines Guthaben-zig mal angerufen-ja,wir leiten das weiter an unsere fachabteilung…bla,bla,bla….auf mails wird überhaupt nicht reagiert-das ist vollkommen unseriös und gehört verboten -fast schon kriminell in meinen verständnis
Ich kann nur jedem empfehlen hier kein kunde zu werden
Ich bin auch bei BEV, nun schon seit 20 Monaten. unsere erste Abrechnung war, wie bei meinen Vorgängern schon oft geschrieben, fehlerhaft. Nun warte ich schon seit 4 Monaten auf eine korrigierte Abrechnung. Da ich aber viel Geld zurück erstattet bekomme tut man sich mit der Abrechnung recht schwer. Ich kann von BEV nur abraten!